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Podcast Kurzfolgen - täglich!
Neben den “langen” Podcastfolgen (meistens Interviews mit spannenden Gästen), die wir freitags veröffentlichen, publizieren wir an allen anderen Tagen 10-30 Minuten lange Kurzfolgen. Hier spricht Sebastian zusammenfassend zu einem bestimmten Thema, das gerade aktuell ist.
Ab 2024 sind Auslandseinkünfte in Thailand nicht mehr steuerfrei
Erfahren Sie über die wichtige Steueränderung in Thailand, die ab 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Alle in Thailand eingebrachten Auslandseinkünfte werden steuerpflichtig. Informieren Sie sich jetzt, um Ihre Finanzstrategie anzupassen.
In Thailand steht eine bedeutende Steueränderung bevor, die insbesondere für ausländische Personen mit Wohnsitz oder geplantem Umzug nach Thailand von Bedeutung ist. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle aus dem Ausland nach Thailand verbrachten Einkünfte dort versteuert werden, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zuzugs. Diese Regelung bedeutet eine signifikante Abkehr von der bisherigen Praxis, bei der ausländische Einkünfte, die nicht im gleichen Jahr nach Thailand gebracht wurden, steuerfrei waren. Einkünfte aus dem Ausland, die in Thailand genutzt oder dorthin übertragen werden, unterliegen nun den normalen thailändischen Einkommensteuersätzen, sofern eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Für Personen, die ihr Einkommen überwiegend im Ausland belassen, hat diese Neuerung kaum Auswirkungen. Doch für diejenigen, die sich auf die Nutzung ihrer ausländischen Einkünfte in Thailand verlassen haben, stellt dies eine Herausforderung dar.
Die Hintergründe für diese Steueränderung sind vielfältig. Einerseits benötigt der thailändische Staat finanzielle Mittel und andererseits bestand der Wunsch, sowohl Ausländer als auch Thailänder stärker steuerlich einzubinden. Dies betrifft insbesondere Personen, die Einkünfte aus Kryptowährungen oder Investitionen aus dem Ausland beziehen. Die Einführung der neuen Regel sorgt jedoch auch für Verwirrung und ungeklärte Fragen bezüglich Steuersätzen und der Behandlung gemischter Fondssituationen. Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen und der generellen Verschärfung von Einwanderungsrichtlinien ist es für Betroffene ratsam, eine Beratung in Anspruch zu nehmen und ihre Aufenthalts- und Vermögensstrategien anzupassen.
Key Takeaways
Ausländische Einkünfte, die ab 2024 nach Thailand gebracht werden, unterliegen der thailändischen Einkommensteuer.
Die Neuerung hat weitreichende Konsequenzen für die Lebenshaltungskosten und Vermögensverwaltung in Thailand.
Eine Anpassung der Aufenthaltsplanung und möglicherweise eine Beratung können für Betroffene von Bedeutung sein.
Steuerliche Veränderungen für Einkünfte aus dem Ausland in Thailand
Aktualisierte Bestimmungen für ausländische Einkünfte
Ab dem 1. Januar 2024 werden in Thailand neue steuerliche Anforderungen wirksam, die besagen, dass jegliches aus dem Ausland nach Thailand transferiertes Einkommen der thailändischen Besteuerung unterliegen wird. Dies schließt Einkommen ein, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt es verdient wurde. Vor dieser Änderung war es nicht erforderlich, Steuern auf ausländische Einkommen zu zahlen, solange diese nicht im gleichen Jahr, in dem sie erwirtschaftet wurden, nach Thailand überwiesen oder dort verwendet wurden – sei es durch Überweisung auf thailändische Konten oder Nutzung mittels Kreditkarten innerhalb des Landes.
Beispiel für bisherige steuerliche Behandlung:
Einkommen aus 2023: Wenn das Einkommen in 2024 genutzt oder überwiesen wurde, blieb es steuerfrei.
Steueränderung 2024: Künftig muss jedes nach Thailand verbrachte oder dort verbrauchte Einkommen, bei unbeschränkter Steuerpflicht, den normalen Einkommensteuersätzen entsprechen.
Ausnahmen für im Ausland verbleibendes Einkommen
Ein ausländisches Einkommen, das außerhalb Thailands belassen wird, ist weiterhin von der thailändischen Besteuerung ausgenommen. Das bedeutet, dass Einkommen, welche im Ausland erwirtschaftet und nicht nach Thailand gebracht werden, steuerfrei bleiben.
Steuerbefreiung – Bedingungen:
Kapitalvermögen: Besitzer großer Kapitalvermögen, die nicht auf die Nutzung ihres Einkommens in Thailand angewiesen sind, sind von dieser Änderung weitgehend unberührt.
Vergleichbare Regularien: Ähnliche Bestimmungen gelten für den Non Dom Status in Großbritannien, Irland und Malta.
Diese Neuregelungen bedeuten eine Einschränkung für diejenigen, die geplant hatten, ihr im Ausland erzieltes Einkommen später in Thailand zu nutzen. Zukünftig müssen alternative Strategien in Erwägung gezogen werden, falls man weiterhin die Einkommen im Ausland erzielen möchte, ohne die Steuerlast in Thailand zu erhöhen.
Vergleich mit internationalen Nicht-Ansässigen Regelungen
Thailand führt zum 1. Januar 2024 eine bedeutende Steueränderung für ausländische Einkünfte ein. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Vorgehensweise dar, nach der im Ausland erzieltes Einkommen, solange es nicht im gleichen Jahr in Thailand genutzt wurde, steuerfrei blieb. Ab 2024 sind Einkünfte, die nach Thailand überwiesen oder dort ausgegeben werden, mit den üblichen Einkommensteuersätzen zu versteuern, sofern unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Der Wandel in der Besteuerung ausländischer Einkünfte wirft Fragen bezüglich ihrer Umsetzung auf, einschließlich der Höhe der Besteuerung und des Umgangs mit Mischfonds.
Ähnlichkeiten weisen die Regelungen für Nichtansässige (Non-Dom) in Großbritannien, Irland und Malta auf, die es gestatten, im Ausland erzieltes und belassenes Einkommen steuerfrei zu behalten. Die Neuregelung in Thailand zielt darauf ab, eine gerechte Besteuerung sicherzustellen und Missbrauch zu begrenzen, was beispielsweise auch bei der Anpassung der Regelungen für Bildungs- und Elitevisa zu beobachten ist.
Für Personen, die in Thailand leben oder dorthin umziehen möchten, kann dies eine Überprüfung ihres finanziellen und steuerlichen Plans erfordern, insbesondere wenn sie auf die Nutzung ausländischer Einkünfte in Thailand angewiesen sind. Wer weniger als 180 Tage im Jahr in Thailand verweilt, unterliegt nicht der unbeschränkten Steuerpflicht. Diese Änderung appelliert an die Notwendigkeit, gegebenenfalls Beratung zur Anpassung der persönlichen Situation zu suchen und möglicherweise Alternativen zu erwägen.
Einfluss auf Kosten der Lebenshaltung und Finanzmanagement
Ab dem 1. Januar 2024 wird in Thailand eine bedeutsame steuerliche Veränderung greifen, die für Personen mit Einkommen aus dem Ausland wesentlich ist. Bis dato galt für Ausländer und Einheimische in Thailand die Regelung, dass Einkommen aus dem Ausland, sofern es nicht im Jahr der Erwirtschaftung nach Thailand transferiert wurde, nicht der Besteuerung unterlag. Diese Bestimmungen erfahren jetzt eine Änderung, wobei jegliches ins Land gebrachte oder dort verbrauchte ausländische Einkommen den thailändischen Einkommensteuersätzen unterliegen wird.
Steuerfreiheit im Ausland verbleibender Einkünfte: Einkommen, das im Ausland erzielt und dort belassen wird, bleibt weiterhin steuerfrei.
Besteuerung nach thailändischem Recht: Einkommen, das nach Thailand gebracht oder dort ausgegeben wird, muss versteuert werden, sofern eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht.
Personen mit hohem Kapitalvermögen, die nicht auf die Verwendung ihres Einkommens aus dem Ausland in Thailand für ihre Lebenshaltungskosten angewiesen sind, könnten von dieser Änderung weniger betroffen sein. Die Maßnahmen ähneln denen, die bereits in Ländern wie Großbritannien und Irland unter den Non Dom-Statusregelungen bekannt sind.
Dennoch wirft diese neue Regelung Fragen auf:
Unklarheiten bei Steuersätzen: Es besteht Unsicherheit über die Höhe der bestehenden Besteuerung für ausländisches Einkommen.
Einkommen aus dem Vorjahr: Unsicherheit herrscht auch bei Einkünften, die bereits im Ausland gehalten wurden und die nun möglicherweise rückwirkend besteuert werden könnten.
Komplexe Mischfonds-Situationen: Wie wird mit Konten umgegangen, die sowohl steuerfreie als auch neu erwirtschaftete Einkünfte enthalten?
Es wird erwartet, dass die thailändische Steuerbehörde bis zur effektiven Umsetzung der neuen Regelungen noch präzisierende Informationen und Anpassungen bereitstellen wird. Die gesamte thailändische Bevölkerung, nicht nur Ausländer, wird von den steuerlichen Änderungen betroffen sein.
Es empfiehlt sich für Betroffene, die Konsequenzen für den eigenen Lebensstandard und die Vermögensverwaltung zu bedenken und gegebenenfalls professionelle Beratung für alternative Aufenthaltsländer oder -strategien zu suchen. Personen, die unter 180 Tage im Jahr in Thailand verbringen, bleiben von der Regelung unberührt und gelten nicht als steueransässig.
Für individuelle Beratung zum Thema Auswanderung und zu möglichen Alternativen bietet sich eine professionelle Konsultation an.
Ungeklärte Einzelheiten und mögliche Verwirrungen
Ab dem 1. Januar 2024 werden neue Steuervorschriften in Thailand eingeführt, die Ausländer betreffen. Einkommen aus dem Ausland, das nach Thailand überwiesen oder dort verwendet wird, unterliegt nun der thailändischen Einkommensteuer, unabhängig vom Zeitpunkt des ursprünglichen Zuflusses. Zuvor galt, dass man keine Steuern auf ausländisches Einkommen zahlen musste, solange es nicht im selben Jahr in Thailand verwendet wurde.
Zentrale Änderungen:
Ausländisches Einkommen: Muss in Thailand versteuert werden, wenn es ins Land gebracht oder genutzt wird.
Betroffene Personen: Die Regelung gilt für Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Thailand.
Ausnahmen: Einkommen, das im Ausland verbleibt, bleibt steuerfrei.
Steuerarten: Die genaue Art der Besteuerung, ob Pauschalsteuer oder Einkommensteuer, ist noch nicht geklärt.
Früheres ausländisches Einkommen: Es ist unklar, wie mit Einkommen aus Vorjahren umgegangen wird, das jetzt nach Thailand gebracht wird.
Mischkonten: Bei Konten mit steuerfreiem Einkommen und neuem Einkommen sind noch Details zu klären.
Diese Änderungen könnten umfassende Auswirkungen auf die finanziellen Entscheidungen von Ausländern in Thailand haben. Personen, die auf ihre ausländischen Einkünfte in Thailand angewiesen sind, sollten die neuen Regelungen genau prüfen. Redistributionsmöglichkeiten und alternative Aufenthaltsländer können in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn der Aufenthalt in Thailand weniger als 180 Tage pro Jahr beträgt und somit keine Steuerpflicht entsteht.
Für individuelle Beratung zur neuen Steuerregelung und deren Einfluss auf persönliche Finanzen und Aufenthaltsentscheidungen sollte eine Beratung in Anspruch genommen werden.
Auswirkungen auf Kryptowährungserträge und Besteuerung
In Thailand wird ab dem 1. Januar 2024 eine neue steuerliche Regelung eingeführt, die erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von ausländischem Einkommen hat. Diese Änderung betrifft insbesondere im Ausland erzielte Einnahmen, darunter auch Kryptowährungsgewinne, die nach Thailand überwiesen oder dort verwendet werden.
Bisher konnten Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei bleiben, solange sie nicht im selben Jahr, in dem sie erwirtschaftet wurden, nach Thailand gebracht oder dort genutzt wurden. Mit der neuen Regelung wird jedoch jedes ausländische Einkommen, das nach Thailand überführt oder dort konsumiert wird, der thailändischen Einkommensteuer unterliegen.
Unverändert: Einkünfte, die im Ausland verbleiben, bleiben steuerfrei.
Neu: Überführte oder verbrauchte ausländische Einkünfte unterliegen nun der Besteuerung.
Für Personen, die finanziell unabhängig sind und keine Notwendigkeit sehen, ihr im Ausland erzieltes Einkommen in Thailand zu verwenden, wird diese Änderung wenig Bedeutung haben. Für andere, die darauf angewiesen waren, ihr ausländisches Einkommen zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten in Thailand zu nutzen, stellt diese Veränderung eine bedeutende Anpassung dar.
Der thailändische Staat verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, zusätzliche Einnahmen zu generieren und eine gerechtere steuerliche Behandlung sicherzustellen. Die Neuregelung gilt sowohl für Ausländer als auch für thailändische Staatsbürger.
Noch zu klärende Details:
Unklar ist noch, wie hoch die Besteuerung ausländischer Einkünfte sein wird.
Es ist noch ungewiss, ob eine pauschale Steuer oder der übliche Einkommensteuertarif angewendet wird.
Die genaue Umsetzung dieser neuen steuerlichen Vorgaben bedarf noch weiterer Klärungen und Richtlinien durch die thailändische Steuerbehörde. Für diejenigen, die von dieser Änderung betroffen sind, kann es ratsam sein, ihre zukünftige Lebens- und Einkommenssituation in Thailand zu überdenken und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Bedeutung effektiver Steuerverwaltung und anstehende Aktualisierungen
Es wird ab dem 1. Januar 2024 eine wesentliche Änderung der Besteuerungspraxis für ausländische Einkommen in Thailand geben. Personen mit einer unbeschränkten Steuerpflicht in Thailand müssen Einkünfte versteuern, die aus dem Ausland nach Thailand transferiert oder dort verbraucht werden. Ausländische Einkünfte, die nicht nach Thailand gebracht werden, bleiben hingegen steuerfrei.
Dies bedeutet eine Abkehr von der bisherigen Regelung, die es erlaubte, ausländische Einkünfte, die nicht im gleichen Jahr in Thailand angelegt oder ausgegeben wurden, steuerfrei zu halten. Die maßgeblichen Punkte für Steuerpflichtige sind:
Transferierte oder in Thailand verbrauchte ausländische Einkommen: müssen nach den üblichen Steuersätzen versteuert werden.
Unberührtes ausländisches Einkommen: bleibt steuerfrei.
Anpassung der Regelung: stimmt mit anderen Ländern wie Großbritannien, Irland und Malta überein.
Mehrere Aspekte sind jedoch noch unklar, darunter die genaue Höhe der Steuer und die Behandlung bereits im Ausland erzielter Einkünfte. Konkrete Angaben dazu sind noch zu erwarten.
Da der thailändische Staat finanzielle Mittel benötigt, zielt die Regelung darauf ab, dass sowohl Einheimische als auch Ausländer, die in Thailand leben, ihren fairen Anteil an Steuern leisten. Dies schließt insbesondere diejenigen ein, die erhebliche Krypto-Gewinne erzielt haben.
Fragen bestehen auch hinsichtlich gemischter Einkünfte auf einem Konto und wie diese steuerlich behandelt werden. Erwartet wird, dass die thailändische Steuerverwaltung im Laufe der Zeit notwendige Klarstellungen und Aktualisierungen vornimmt, um eine effiziente Implementierung der neuen Bestimmungen zu gewährleisten.
Angesichts der bevorstehenden Änderungen sollten betroffene Personen ihre Finanz- und Wohnsituation in Thailand überdenken. Wer weniger als 180 Tage im Jahr in Thailand verbringt, wird nicht als steuerpflichtiger Resident betrachtet und fällt somit nicht unter die neue Regelung.
Für professionelle Beratung bezüglich Steuerplanung und Wohnsitzwahl, stehen Fachleute durch Beratungstermine bereit, um individuelle Strategien zu diskutieren.
Verschärfte Steuergesetze für Auslandseinkommen
Ab dem 1. Januar 2024 wird in Thailand eine wesentliche Gesetzesänderung wirksam: Sämtliches Auslandseinkommen, das nach Thailand überführt wird, unterliegt dort der Besteuerung. Bisher war es so, dass Einkünfte aus dem Ausland, die nicht im selben Jahr ihres Entstehens nach Thailand transferiert wurden, dort steuerfrei blieben.
Einkünfte, die im Ausland belassen werden, bleiben steuerfrei.
Einkünfte, die transferiert oder in Thailand konsumiert werden, unterliegen der normalen Einkommensteuer, wenn uneingeschränkte Steuerpflicht vorliegt.
Beispielsweise waren Kryptowährungsgewinne von 2023, die erst 2024 nach Thailand gebracht oder dort genutzt wurden, zuvor steuerfrei. Diese Regelung ändert sich nun.
Die Neuerung betrifft sowohl ausländische Einwohner Thailands als auch Thailänder selbst, die bislang ihr im Ausland generiertes Einkommen steuerfrei nach Thailand bringen konnten. Ziel der Anpassung ist die Erhöhung der Staatsfinanzen, wobei ausländische Staatsbürger besonders im Blickpunkt zu stehen scheinen, insbesondere im Hinblick auf jüngste Kryptogewinne.
Aktuell besteht noch Unklarheit über:
Die genaue Steuerhöhe auf Auslandseinkünfte.
Die Art der Besteuerung (Pauschalbesteuerung oder normale Einkommensteuer).
Die steuerliche Handhabung von Einkommen, das bereits im Vorjahr erwirtschaftet wurde.
Die Verwaltung von Mischfonds, die steuerbefreite und steuerpflichtige Einkünfte enthalten.
Die Verwaltung der neuen Regelung wird Herausforderungen mit sich bringen, da Anpassungen, Benachrichtigungen und Aktualisierungen zu erwarten sind, bis der Prozess reibungslos funktioniert.
Auch in anderen Bereichen werden die Regelungen in Thailand strenger. So werden Maßnahmen getroffen, um Grenzdurchquerungen (Border Runs) zu unterbinden, den Missbrauch von Bildungsvisa zu verhindern und die Vergaberichtlinien des Elite Visums zu verschärfen.
Wer von der neuen Gesetzeslage betroffen ist, sollte seine Zukunftspläne in Thailand neu bewerten und möglicherweise eine Beratung zu alternativen Aufenthaltsorten oder zur Anpassung seiner finanziellen Strategien in Erwägung ziehen.
Änderungen im thailändischen Steuerrecht für Ausländer
Thailand steht vor einer bedeutenden Änderung in seinem Steuersystem, die ausländische Einwohner betrifft. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Einkommen von Ausländern, das nach Thailand überwiesen oder dort ausgegeben wird, der thailändischen Besteuerung unterliegen. Zuvor war es möglich, Einkommen aus dem Ausland steuerfrei in Thailand zu belassen, solange es innerhalb des Verdienstjahres nicht nach Thailand überwiesen wurde.
Diese Neuregelung bedeutet, dass ausländisches Einkommen, das im Ausland bleibt, weiterhin von der Steuerpflicht in Thailand ausgenommen ist. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in Thailand allerdings muss das nach Thailand überführte oder verbrauchte Einkommen zu den üblichen Einkommensteuersätzen versteuert werden. Diese Anpassung trifft nicht nur Fremde, sondern auch Thailänder, die solche Regelungen zuvor nutzen konnten, um ausländisches Einkommen steuerfrei nach Thailand zu transferieren.
Folgen für Ausländer in Thailand:
Ausländisches Einkommen muss versteuert werden, sofern es übertragen oder in Thailand genutzt wird.
Neuregelung gilt ab 2024: Vorher verdientes, aber später überwiesenes oder genutztes Einkommen ist betroffen.
Mögliche Konsequenzen: Einige Ausländer müssen ihre finanzielle Planung überdenken oder sich nach alternativen Aufenthaltsorten umsehen.
Die Einführung dieser Steueränderung wird durch den Finanzbedarf des thailändischen Staates begründet. Die Nutzung der bisherigen Regelung durch viele ausländische Bewohner, die wenig bis keine Steuern zahlten, sowie durch Einheimische stellte ein Problem dar, das nun angegangen wird.
Offene Fragen zur neuen Steuerregelung:
Noch nicht eindeutige Steuersätze und Vorgehensweisen.
Ungewissheit über steuerliche Behandlung von "gemischten Fonds".
Klärungsbedarf bezüglich bereits im Ausland zurückbehaltenen Einkommens.
Thailand überarbeitet zudem verschiedene Visa-Richtlinien, um Missbräuche zu verhindern und eine strengere Regulierung des Aufenthalts von Ausländern sicherzustellen. Wer in Thailand weniger als 180 Tage pro Jahr verbringt, gilt nicht als steueransässig und ist von der neuen Regelung nicht betroffen.
Wer von diesen Änderungen betroffen ist und persönliche Beratung sucht, kann sich an kompetente Beratungsdienste wenden, die Unterstützung bei der Anpassung der eigenen finanziellen und aufenthaltsbezogenen Planung anbieten.
Strategien für den Umgang mit steuerlichen Änderungen und Planung des Aufenthalts
Mit Beginn des Jahres 2024 steht Expatriates in Thailand eine signifikante Steuergesetzänderung bevor. Zukünftig wird ausländisches Einkommen, das nach Thailand transferiert oder dort genutzt wird, der Steuerpflicht unterliegen. Diese Änderung hebt die bisherige Regelung auf, die besagte, dass im Ausland erzieltes Einkommen, welches nicht im selben Jahr nach Thailand gebracht wurde, steuerfrei bleibt.
Anpassungsmaßnahmen für Expatriates in Thailand:
Überprüfung der Finanzströme: Expatriates sollten ihre ausländischen Einkünfte genau überprüfen, um festzustellen, welche Beträge betroffen sein könnten.
Anwendung bestehender Modelle: Vergleichbare steuerrechtliche Konzepte, wie der britische, irische und maltesische "Non Dom"-Status, können als Orientierung für zukünftige Planungen dienen.
Zukünftige Aufenthaltsplanung:
Aufenthaltsdauer anpassen: Für diejenigen, die weniger als 180 Tage in Thailand verbringen, fällt die Neuregelung nicht an, da sie steuerrechtlich nicht als Ansässige gelten.
Ausweichmöglichkeiten erkunden: Es kann sinnvoll sein, Alternativen zu Thailand in Betracht zu ziehen, sollte die neue Regelung zu Einschränkungen führen.
Beratung in Anspruch nehmen:
Expertenrat suchen: Eine Konsultation mit Fachleuten kann helfen, eine an die neuen Umstände angepasste Lebens- und Steuerplanung zu entwickeln.
Globale Optionen prüfen: Informieren Sie sich über andere Länder, die möglicherweise als Wohnsitz in Frage kommen und deren steuerliche Bedingungen für Sie vorteilhaft sein könnten.
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass es noch weitere Klärungen bezüglich der genauen Besteuerungsmodalitäten und der Behandlung von gemischten Fonds gibt, die die thailändische Steuerverwaltung in der nahen Zukunft präzisieren wird.
Beratungsleistungen und Unterstützungsangebote von Mandating.com
Mandating.com unterstützt Personen, die in Thailand leben oder dorthin umziehen möchten, aufgrund neuer steuerlicher Regelungen ab dem 1. Januar 2024. Sämtliche ausländischen Einkünfte, die nach Thailand verbracht werden, unterliegen nun der Besteuerung, unabhängig vom Zeitpunkt des Imports. Zuvor war Auslandseinkommen, sofern es nicht im Verdienstjahr nach Thailand transferiert wurde, steuerfrei. Diese Änderung betrifft Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Thailand und kann bedeuten, dass die Nutzung ausländischer Einkünfte in Thailand zur Finanzierung des Lebensunterhalts besteuert wird.
Beratung zur Regeländerung und Steueroptimierung: Mandating.com bietet individuelle Beratung an, um auf die steuerlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf persönliche Finanzen einzugehen.
Vergleich mit anderen Staatsmodellen: Die Neuerung wird mit dem britischen, irischen und maltesischen Non-Dom-Status verglichen, wobei Einnahmen im Ausland steuerfrei bleiben, solange sie dort verbleiben.
Unterstützung bei Unklarheiten: Da noch Details zur genauen Besteuerung und zu Mischfonds-Situationen ungeklärt sind, verspricht Mandating.com, seine Klienten durch künftige Aktualisierungen und Änderungen zu navigieren.
Alternativen und Wohnsitzkonzepte:
Erörterung alternativer Aufenthaltsländer
Überlegungen zur Nutzung Thailands als Basis ohne Steuerresident zu werden (Weniger als 180 Tage Aufenthalt)
Leistungen von Mandating.com:
Rechtliche Beratung zur Steuerminimierung
Aufbau und Schutz von Vermögen
Maximierung persönlicher Freiheit
Unterstützung von Unternehmern, Freiberuflern und Investoren
Konsultation: Für eine persönliche Beratung zur Thematik oder bei der Suche nach alternativen Wohnsitzländern besuchen Sie mandating.com und vereinbaren Sie einen Termin mit Sebastian und seinem Team.
Auswandern 2024: Checkliste für Freiberufler, Unternehmer & Investoren
Planen Sie 2024 den Schritt ins Ausland als Freiberufler, Unternehmer oder Investor? Entdecken Sie unsere umfassende Checkliste für einen reibungslosen Umzug, inklusive Tipps zur steuerlichen Planung, Wohnsitzregelung und Fortführung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Starten Sie Ihr neues Kapitel im Ausland bestens vorbereitet.
Viele Menschen ziehen es vor, mit dem neuen Jahr auch einen Neustart im Ausland zu wagen. Der psychologische Effekt, ein Kapitel zu schließen und fern der Heimat neu anzufangen, ist nicht zu unterschätzen. Aus steuerlichen Gründen ist allerdings ein Umzug zu jedem Zeitpunkt möglich, denn die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet mit dem Wegzug. Zentraler Punkt für Auswandernde ist die Sicherstellung des Lebensunterhalts: Es ist essenziell, sich frühzeitig mit Auftraggebern und Arbeitgebern abzustimmen und die Möglichkeit einer Fortführung der beruflichen Tätigkeit im Ausland zu klären.
Zudem ist es ausschlaggebend, einen festen Wohnsitz im Zieland zu etablieren, um steuerrechtliche Vorteile nutzen zu können. Die Planung und Organisation verlangen auch eine Auseinandersetzung mit dem Wohnungsmarkt und den lokalen Gegebenheiten. Dies ist insbesondere relevant für Familien, die Schul- und Bildungsmöglichkeiten für ihre Kinder berücksichtigen müssen, aber auch für Personen, die ihre berufliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen oder ein Unternehmen gründen möchten.
Key Takeaways
Die Emigration erfordert eine klare finanzielle Planung und Absprachen mit Arbeitgebern oder Kunden im Voraus.
Ein fester Wohnsitz im Zielland ist entscheidend für die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht im Herkunftsland.
Schulische Optionen für Kinder und die Organisation der eigenen beruflichen Fortführung sind vor dem Umzug zu prüfen.
Motive für den Umzug ins Ausland
Einkommenssicherung im Ausland: Viele Personen sind sich nicht darüber im Klaren, ob sie im Ausland Einkommen erzielen können. Freiberufler sollten insbesondere mit ihren Klienten klären, ob die Zusammenarbeit auch grenzüberschreitend funktioniert.
Wahl des Wohnsitzes: Ein fester Wohnsitz ist essentiell, um aus der Steuerpflicht des Herkunftslandes auszutreten. Länder wie Malta oder Irland bieten sich innerhalb der EU als steuerlich vorteilhaft an.
Schulbildung für Kinder:
Klärung der Legalität von Homeschooling im Zielland
Verfügbarkeit und Kosten deutscher Schulen im Ausland
Qualität und Sprachangebot lokaler Schulen
Wohnsituation in Deutschland: Um die unbeschränkte Steuerpflicht zu beenden, muss eine etwaige Wohnung in Deutschland vermietet oder eine Mietwohnung aufgegeben werden.
Ausreisesteuer: Bei Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland kann eine Ausreisesteuer anfallen. Um diese zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Gesellschaft evtl. in eine Personengesellschaft umzuwandeln.
Geschäftsführung bei eigenen Unternehmen: Sofern man eine GmbH in Deutschland besitzt und auswandert, kann man nicht Geschäftsführer bleiben, um negative steuerliche Folgen zu vermeiden; ein neuer Geschäftsführer muss bestimmt werden.
Visa und Aufenthaltsgenehmigungen: Für Länder, die Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen erfordern, sollte ausreichend Zeit für die Beantragung eingeplant werden.
Wohnungssuche im Ausland: Vor dem Umzug sollte bereits eine Wohnung im Ausland gefunden werden, um sich steuerlich anmelden und ein Konto eröffnen zu können.
Konten und Depots: Es wird empfohlen, Konten und Depots im Ausland zu eröffnen und Bestehende in Deutschland zu schließen bzw. darauf zu achten, dass keine großen Summen vorgehalten werden.
Unternehmensgründung: Vor der Auswanderung sollte ein Unternehmen im Ausland gegründet werden, um Rechnungen an Kunden stellen und umsatzsteuerlich handeln zu können.
Sicherung des Lebensunterhalts im Ausland
Beim Start eines neuen Lebensabschnitts außerhalb der eigenen Landesgrenzen sind umfassende Organisation und Planung unabdingbar. Eine umfangreiche Checkliste mit zwölf Punkten kann dabei helfen, vor allem Rechts- und Steuerfragen zu klären.
Einkommensgenerierung: Es ist entscheidend, möglichst frühzeitig zu klären, wie im Ausland der Lebensunterhalt gesichert wird. Für Freiberufler ist es beispielsweise wichtig, mit Kunden zu klären, ob und wie die Zusammenarbeit international fortgesetzt werden kann.
Stellen Sie sicher, dass Kunden die Arbeit im Ausland unterstützen.
Prüfen Sie gesetzliche Vorgaben wie die DSGVO bei Kunden in der EU.
Wohnsitzwahl: Einen dauerhaften Wohnsitz zu etablieren ist essentiell, insbesondere um steuerrechtliche Nachteile zu vermeiden. Eine Anmeldung zu steuerlichen Zwecken ist notwendig, und dies vorzugsweise in steuerlich günstigen Ländern.
Wählen Sie einen festen Wohnsitz, auch wenn Sie später viel reisen möchten.
Berücksichtigen Sie steuerliche Aspekte bei der Wohnsitzwahl.
Bildung der Kinder: Die Schulbildung der Kinder muss im Zielland geregelt sein. Es ist wichtig, lokale Bildungsmöglichkeiten zu prüfen und abzuwägen, ob diese den Bedürfnissen und Persönlichkeiten der Kinder entsprechen.
Erkundigen Sie sich über Homeschooling-Gesetze.
Prüfen Sie die Verfügbarkeit und Kosten deutscher Schulen im Ausland.
Wohnung im Heimatland: Der Wohnsitz in Deutschland muss aufgegeben werden, um steuerliche Verbindlichkeiten zu beenden. Dies erfordert unter Umständen die Kündigung von Mietverträgen oder, im Falle von Eigentum, eine Vermietung der Immobilie.
Vermieten Sie Eigentumswohnungen, anstatt diese zu verkaufen.
Kündigen Sie Mietverhältnisse, um Steuervorteile im Ausland zu sichern.
Wegzugsbesteuerung: Wer Unternehmensbeteiligungen besitzt, sollte die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung beachten und sich entsprechend beraten lassen, um steuerliche Belastungen zu minimieren.
Erwägen Sie Umstrukturierungen, um die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Konsultieren Sie Steuerberater, um rechtliche Fallen zu umgehen.
Unternehmensführung: Bei Umzug ins Ausland kann die Geschäftsführung einer deutschen GmbH nicht im Ausland angesiedelt sein, ohne steuerrechtliche Konsequenzen herbeizuführen.
Finden Sie einen neuen Geschäftsführer, um die GmbH in Deutschland weiterzuführen.
Visa und Aufenthaltstitel: Zeitige Planung ist notwendig, um alle rechtlichen Anforderungen für ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung im neuen Land zu erfüllen.
Beginnen Sie frühzeitig mit dem Antragsprozess für Visa und Aufenthaltstitel.
Wohnungssuche im Ausland: Sichern Sie sich vorab eine Wohnung, um neben einer meldeadressbasierten steuerlichen Registrierung auch die Möglichkeit zu haben, weitere Angelegenheiten wie Kontoeröffnungen zu erleichtern.
Organisieren Sie eine Adresse für die Unternehmensgründung.
Konten und Depots: Es ist ratsam, Bankkonten und Depots im Zielland zu eröffnen, um steuerliche Komplikationen mit inländischen Banken zu vermeiden.
Transferieren Sie Vermögenswerte rechtzeitig ins Ausland.
Unternehmensgründung: Planen Sie die Gründung einer notwendigen Firma im Ausland, um Rechnungen legal stellen zu können.
Berücksichtigen Sie die Zeit für die Firmengründung und behördliche Anmeldungen.
Die gründliche Beachtung dieser Punkte sichert die finanzielle Basis im Ausland und verhindert unvorhergesehene steuerliche Konsequenzen.
Auswahl des neuen Wohnortes
Beim Umzug ins Ausland sind strategische Überlegungen zum Einkommen erforderlich. Insbesondere Freiberufler sollten die Zustimmung ihrer Auftraggeber für die Arbeit im Ausland einholen. Es kann passieren, dass Klienten eine Fortführung der Zusammenarbeit ablehnen oder auf einen Sitz im EU-Raum bestehen.
Erstansiedlung: Eine feste Wohnadresse zu etablieren ist entscheidend, um steuerrechtlich nicht mehr in Deutschland verpflichtet zu sein. Eine permanente Adresse, selbst bei häufigen Reisen, ist essentiell. Steuerlich günstige Wohnsitze sind beispielsweise in Malta oder Irland möglich.
Für Familien stellt sich die Schulfrage. Optionen umfassen Heimunterricht, sofern dieser im Zielland zulässig ist, deutsche Schulen vor Ort, oder lokale Einrichtungen, die interessante Sprachkenntnisse vermitteln können.
Wohnsitz in Deutschland aufgeben: Um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden, ist es notwendig, den dortigen Wohnungssitz aufzugeben. Dies kann durch Vermietung eigenen Eigentums oder Kündigung einer Mietwohnung erreicht werden.
Wegzugsbesteuerung beachten: Wer Unternehmensbeteiligungen besitzt, soll die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung berücksichtigen. Ein Gespräch mit Steuerberater oder Anwalt ist hier ratsam.
Bei Firmeninhabern gilt es, die Geschäftsführung einer deutschen GmbH bei Wegzug aus Deutschland entsprechend umzustrukturieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Visa und Aufenthaltstitel: Zeitlicher Vorlauf für die Beantragung notwendiger Dokumente ist einzuplanen. Monate können bis zur Ausstellung vergehen.
Wohnungssuche im Zielland: Vor dem Umzug ist die Sicherung einer neuen Adresse vorteilhaft, um dort Anmeldungen und Kontoeröffnungen vorzunehmen.
Bankkonten und Depots: Empfohlen wird, Konten im Ausland zu eröffnen und deutsche Konten zu schließen oder dort keine großen Summen zu belassen, um steuerliche Konsequenzen in Deutschland zu vermeiden.
Firmengründung: Die Errichtung eines neuen Unternehmens im Ausland sollte frühzeitig begonnen werden, um den geschäftlichen Betrieb ohne Unterbrechung fortsetzen zu können.
Schulische Betreuung der Kinder
Heimunterricht
Zahlreiche Auswanderer entscheiden sich dafür, ihren Nachwuchs daheim zu unterrichten. Hierbei muss gewährleistet sein, dass der Heimunterricht im Zielland gesetzlich erlaubt ist. Die Entscheidung für Heimunterricht sollte sorgfältig abgewogen werden, unter Berücksichtigung der Persönlichkeiten und Bedürfnisse der Kinder sowie der möglichen kulturellen Anpassungen.
Deutsche Bildungseinrichtungen im Ausland
Eltern, welche die deutsche Bildung für ihre Kinder auch im Ausland bevorzugen, sollten das Angebot an deutschen Schulen im Zielgebiet prüfen. Wichtig sind hierbei Informationen über die Verfügbarkeit von Schulplätzen sowie die Kosten.
Bildungsangebote vor Ort
In vielen Fällen ist die Einschulung in eine einheimische Schule eine attraktive Wahl, vor allem in Ländern, in denen die Kinder Sprachen wie Englisch, Spanisch oder Französisch erlernen können. Für eine wohlüberlegte Entscheidung sollten die Bildungsangebote, die Sprache sowie kulturelle Aspekte in Betracht gezogen werden.
Wohnung in Deutschland aufgeben
Bevor Sie ins Ausland ziehen, ist es entscheidend, Ihre Wohnsituation in Deutschland zu klären. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden. Für Eigentümer bedeutet dies, dass sie ihre Eigentumswohnung behalten können, allerdings sollte diese vermietet werden. Mieter müssen ihre Mietwohnung kündigen. Wird diese Schritte nicht vollzogen, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, was die steuerlichen Vorteile im Ausland zunichtemachen kann.
Schlüsselfaktoren bei der Aufgabe Ihrer Wohnung:
Eigentum vermieten: Falls Sie Eigentümer sind, können Sie die Immobilie behalten, sollten sie jedoch an Dritte vermieten.
Mietvertrag beenden: Als Mieter ist es notwendig, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen, um steuerrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Weitere wichtige Schritte:
Exit-Steuer beachten: Bei Umzug ins Ausland und Beteiligung an Kapitalgesellschaften kann in Deutschland eine Steuer auf fiktive Veräußerungsgewinne anfallen. Dies kann durch Umstrukturierung, etwa in eine Personengesellschaft, vermieden werden.
Unternehmensführung anpassen: Als Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland kann man bei Wegzug nicht weiterhin Geschäftsführer bleiben, ohne die steuerliche Betriebsstätte ins Ausland zu verlagern. Es sollte also ein neuer Geschäftsführer bestimmt werden.
Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen: Berücksichtigen Sie, dass die Beschaffung von nötigen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen oft Monate in Anspruch nimmt.
Neuen Wohnsitz etablieren: Suchen und organisieren Sie im Voraus eine neue Wohnung im Ausland, um sich dort steuerlich anmelden und ein Konto eröffnen zu können.
Bankkonten und Depots umstellen: Es wird empfohlen, bestehende Konten in Deutschland aufzulösen oder zumindest darauf zu achten, dass keine großen Geldmengen darauf liegen, um steuerliche Nachteile in Deutschland zu vermeiden. Eröffnen Sie frühzeitig Konten und Depots im Ausland.
Auslandsfirma gründen: Sofern Sie künftig Rechnungen über ein ausländisches Unternehmen stellen, benötigen Sie eine entsprechende Firma. Planen Sie ausreichend Zeit für die Firmengründung und das Einrichten eines dazugehörigen Bankkontos ein.
Diese Punkte sind ausschlaggebend, um den Umzug ins Ausland effektiv vorzubereiten und um sicherzustellen, dass steuerliche Vorteile im neuen Wohnsitzland optimal genutzt werden können.
Steuerliche Betrachtungen beim Auswandern
Bevor man ins Ausland zieht, sollte man sich über verschiedene Aspekte, vor allem rechtliche und steuerliche Fragen, gründlich informieren und diese organisieren.
Erstens, die Einkommensquelle im Ausland muss klar sein. Freiberufler beispielsweise sollten mit ihren Kunden klären, ob eine Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg möglich ist. Auch bei einer Anstellung ist zu prüfen, ob wirklich ein Arbeitsplatz im Ausland wartet.
Zweitens ist ein fester Wohnsitz im Ausland notwendig, um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden. Ohne festen Wohnsitz behält man in Deutschland eine sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht für 10 Jahre. Für Steuerpflichtige lohnt sich eine Ansiedlung eventuell in steuerlich vorteilhaften Ländern innerhalb der EU, wie Malta oder Irland.
Drittens, die Schulbildung der Kinder ist zu klären. Dabei ist zu beachten, ob Homeschooling im Zielland erlaubt ist oder ob deutsche Schulen verfügbar sind. Auch lokale Schulen sind eine Überlegung wert, insbesondere wenn die Kinder dadurch nützliche Sprachen erlernen können.
Viertens muss für die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland die hiesige Wohnung aufgegeben werden. Eine Eigentumswohnung kann behalten und vermietet werden, bei einer Mietwohnung muss der Mietvertrag gekündigt werden.
Fünftens ist die Auswanderungssteuer zu beachten. Bei Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland fällt in Deutschland Steuer auf fiktive Veräußerungsgewinne an. Die Auswanderungssteuer kann vermieden werden, indem man die Firma beispielsweise in eine Personengesellschaft einbringt.
Sechstens, sofern man eine deutsche GmbH besitzt, kann man bei Wegzug nicht länger Geschäftsführer bleiben, ohne steuerliche Nachteile in Deutschland zu riskieren.
Siebtens ist die rechtzeitige Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen wichtig, da diese Prozesse Monate in Anspruch nehmen können.
Achtens sollte eine Wohnung im Ausland vor der Ausreise gesucht werden, um dort einen Steuerwohnsitz anzumelden.
Neuntens ist es empfehlenswert, Konten und Depots im Ausland zu eröffnen. Deutsche Konten sollten geschlossen oder zumindest reduziert werden, um steuerliche Konsequenzen in Deutschland zu vermeiden.
Zehntens, wer im Ausland Rechnungen stellen will, benötigt dafür eine Firma. Der Gründungsprozess sowie die Anmeldung zur Umsatzsteuer und die Kontoeröffnung bedürfen einer gewissen Vorlaufzeit.
Betriebliche Umstrukturierung und Wohnsitzwechsel
Bei der Planung eines Umzugs ins Ausland stehen speziell für diejenigen, die aus steuerlichen Gründen umziehen möchten, wichtige Überlegungen bezüglich der Einkommenserzielung und des Wohnsitzes an. Es ist entscheidend, vorab zu klären, wie die Einkommenserzielung im Ausland gestaltet werden wird. Für Freiberufler etwa ist die Frage zentral, ob und wie die Klientenbeziehung über Ländergrenzen hinweg funktioniert.
Festlegung des Wohnsitzes: Die Wahl des neuen Wohnortes bedarf einer detaillierten Planung. Ein beständiger Wohnsitz ist unerlässlich, um sich von einer unbeschränkten Steuerpflicht im Heimatland zu lösen. Dies beinhaltet die Anmietung oder der Kauf einer Immobilie sowie die Anmeldung für steuerliche Zwecke.
Berücksichtigung von Familienbelangen: Kindererziehung und Bildung erfordern besondere Aufmerksamkeit. Die Legalität des häuslichen Unterrichts, Verfügbarkeiten an deutschen Schulen im Ausland oder die Option lokaler Schulen müssen geprüft werden.
Aufgabe der Wohnung im Herkunftsland: Um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden, ist es erforderlich, den dortigen Wohnsitz aufzugeben. Dabei muss eine Mietwohnung gekündigt oder eine Eigentumswohnung vermietet werden.
Ausreisesteuer: Die Betroffenen, die gesellschaftliche Beteiligungen im In- und Ausland haben, sollten die mögliche Ausreisesteuer bedenken. Erforderlichenfalls müssen Strategien zur Vermeidung dieser Steuer mit einem Berater besprochen werden.
Unternehmensleitung: Bei der Führung eines Unternehmens, wie z. B. einer GmbH, muss beachtet werden, dass die Geschäftsführung nicht mehr aus dem Ausland geleitet werden kann, ohne steuerrechtliche Folgen in Deutschland nach sich zu ziehen.
Visa und Aufenthaltsgenehmigungen: Die Organisation der notwendigen Dokumente sollte rechtzeitig in Angriff genommen werden, da dies mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Wohnungssuche im Ausland: Vor dem Umzug sollte eine neue Unterkunft gefunden werden, um eine nahtlose Anmeldung für steuerliche Zwecke im neuen Land zu gewährleisten.
Konten und Depots: Es wird empfohlen, Konten im Ausland zu eröffnen und bestehende in Deutschland aufzulösen oder Guthaben darauf zu reduzieren.
Unternehmensgründung: Für die Rechnungsstellung im Ausland ist eine frühzeitige Unternehmensgründung ratsam, inklusive Steuerregistrierung und Kontoeröffnung.
Visum und Aufenthaltsbewilligungen
Wer plant, sich im Ausland niederzulassen, muss diverse rechtliche und finanzielle Aspekte berücksichtigen. Ein entscheidender Punkt ist die Sicherstellung einer zuverlässigen Einkommensquelle. Selbstständige sollten diesbezüglich frühzeitig Gespräche mit ihren Auftraggebern führen, um zu klären, ob eine Zusammenarbeit auch von einem internationalen Standort aus möglich ist. Nicht alle Unternehmen akzeptieren externe Mitarbeiter außerhalb gewisser Regionen, speziell aufgrund von Regelungen wie der Datenschutz-Grundverordnung der EU.
Ein ständiger Wohnsitz ist unabdingbar, vor allem wenn es darum geht, steuerrechtliche Bindungen zum Heimatland zu lösen. Ohne festen Wohnsitz könnten langjährige steuerliche Nachteile in der Heimat entstehen. Wichtig ist es daher, eine Bleibe zu haben, die sowohl als Steuerdomizil als auch als persönliche Basis fungiert. Anbindung zu einem steuergünstigen Standort in der EU wie Malta oder Irland könnte hier Vorteile bieten.
Für Familien mit schulpflichtigen Kindern ist die Bildungssituation ebenso relevant. Abhängig vom Zielland kann Homeschooling eine Option sein, sofern dies rechtlich zulässig ist. Andernfalls ist die Verfügbarkeit einer deutschen Schule vor Ort oder eine qualitativ gute lokale Schule zu prüfen.
Beim Thema Wohnsitzwechsel geht es auch um die Aufgabe des Wohnsitzes im Heimatland, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu beenden. Vermietet man seine Eigentumswohnung oder kündigt man den Mietvertrag, können steuerliche Bindungen aufgelöst werden.
Bei Firmenbeteiligungen im In- und Ausland sollte man eine mögliche Wegzugsbesteuerung bedenken. Erforderliche Schritte, um dieser zu entgehen, wie zum Beispiel die Umwandlung in eine Personengesellschaft, sollten mit einem Steuerberater besprochen werden.
Für Unternehmen in Deutschland gilt, dass man sich um eine neue Geschäftsführung bemühen muss, wenn man auswandert. Ansonsten wird die Betriebsstätte fiskalisch ins Ausland verlagert, was steuerliche Nachteile im Ursprungsland mit sich bringt.
Zu beachten ist des Weiteren die Notwendigkeit eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung für das Zielland. Die Beschaffung kann Monate in Anspruch nehmen, weshalb ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen ist.
Die Suche nach einer Wohnmöglichkeit sollte vor der Auswanderung beginnen, damit man bei Ankunft eine Adresse für die steuerliche Anmeldung hat. Dies gewährleistet auch, dass man notwendige Unternehmensgründungen mit dieser Adresse durchführen kann.
Abschließend ist die rechtzeitige Organisation finanzieller Angelegenheiten wie die Einrichtung von Konten und Depots im Ausland zu nennen. Es empfiehlt sich, bestehende inländische Konten und Depots entsprechend anzupassen, um steuerliche Komplikationen zu vermeiden.
Auswanderungsvorbereitungen
Mit dem neuen Jahr entsteht oft der Wunsch, ins Ausland zu ziehen. Viele ziehen es vor, einen Neuanfang zu machen, wenn das Kalenderjahr wechselt, obwohl dies steuerlich zu jeder Zeit möglich ist. Familien tendieren dazu, ihre Umzüge auf die Sommermonate zu legen, um den Schulbeginn der Kinder zu berücksichtigen.
Einkommenssicherung:
Klärung, ob und wie Einkommen im Ausland erzielt werden kann
Sicherstellung, dass bestehende Mandanten oder Arbeitgeber die Zusammenarbeit fortsetzen
Überprüfung, ob die Tätigkeit im Ausland mit Bestimmungen wie der EU-Datenschutzverordnung vereinbar ist
Festlegung eines festen Wohnsitzes für steuerliche Zwecke
Auswahl eines steuerlich vorteilhaften Landes
Kinder und Bildung:
Prüfung der Legalität von Homeschooling im Zielland
Verfügbarkeit und Kosten deutscher Schulen im Ausland
Erwägung lokaler Schuloptionen, um wichtige Sprachkenntnisse zu fördern
Deutsche Wohnsituation:
Aufgabe der deutschen Wohnung oder Vermietung von Eigentum zur Beendigung der unbegrenzten Steuerpflicht in Deutschland
Wegzugsbesteuerung:
Beratung über mögliche Steuerfolgen bei der Verlegung von Unternehmensanteilen ins Ausland
Umstrukturierung von Unternehmensbeteiligungen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Unternehmensführung:
Notwendigkeit eines neuen Geschäftsführers bei Verlegung des eigenen Wohnsitzes, um steuerliche Folgen für die Firma zu vermeiden
Visum und Aufenthaltsrecht:
Frühzeitige Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln
Wohnungssuche:
Sichern einer neuen Wohnung im Zielland zur Anmeldung und Firmengründung
Finanzkonten-Management:
Eröffnung von Bankkonten und Depots im Ausland
Sicherstellung, dass deutsche Konten und Depots steuerrechtlich nicht nachteilig wirken
Unternehmensgründung im Ausland:
Frühzeitige Planung der Unternehmensgründung im Ausland für Rechnungsstellung und geschäftliche Aktivitäten
Alle diese Schritte bedürfen sorgfältiger Planung und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, um langfristigen Erfolg im Ausland zu sichern.
Konten und Wertpapierdepots
Beim Auswandern sollten zeitnah ausländische Bankkonten und Wertpapierdepots eingerichtet werden. Es ist sinnvoll, in Deutschland bestehende Konten zu schließen oder zumindest sicherzustellen, dass sie keine größeren Summen enthalten. Hohe Kontostände können steuerliche Nachteile in Deutschland nach sich ziehen. Es ist also ratsam, diesen Schritt nicht aufzuschieben, damit die finanzielle Sicherstellung im Ausland gewährleistet ist.
Beispielsweise sollten Sie über folgende Aspekte nachdenken:
Eröffnung von Konten: Prüfen Sie die Banken im Zielland und eröffnen Sie Konten, die Ihren Anforderungen entsprechen.
Wertpapierdepots: Falls Sie in Wertpapiere investieren, klären Sie, wie Sie Depots im Ausland führen können.
Bankdienstleistungen: Achten Sie darauf, welche Bankdienstleistungen Sie im Ausland benötigen und wie Sie darauf zugreifen können.
Steuerliche Angelegenheiten: Informieren Sie sich über die steuerlichen Aspekte bezüglich ausländischer Konten und Depots.
Die rechtzeitige Umstellung auf ausländische Finanzdienstleistungen unterstützt einen reibungslosen Übergang und ist ein unverzichtbarer Schritt für die finanzielle Stabilität im neuen Heimatland.
Unternehmensgründung im Ausland
Im Rahmen des Umzugs ins Ausland ergeben sich verschiedene Schritte, die organisiert werden müssen. Eine zwölf Punkte umfassende Checkliste gibt Orientierung, besonders in Bezug auf rechtliche und steuerliche Aspekte. Ein Umzug an den Jahreswechsel wird oft aus psychologischen Gründen gewählt, jedoch ist aus steuerlicher Perspektive kein spezifischer Zeitpunkt erforderlich.
Einkommensgestaltung
Das erste zu klärende Thema betrifft die Sicherstellung des Einkommens. Freiberufler z.B. sollten klären, ob ihre Tätigkeit auch vom Ausland aus für ihre Auftraggeber akzeptabel ist. Hier können z.B. rechtliche Rahmenbedingungen wie die EU-Datenschutzverordnung eine Rolle spielen.
Hauptwohnsitz
Der zweite Punkt befasst sich mit der Notwendigkeit eines festen Wohnsitzes. Um steuerliche Vorteile im Ausland wahrzunehmen, ist eine feste Residenz, an der man steuerlich gemeldet ist, unerlässlich. Steuerlich vorteilhafte Länder in der EU sind zum Beispiel Malta oder Irland.
Schulbildung für Kinder
Als Drittes steht die Schulbildung der Kinder auf dem Plan. Es ist zu überprüfen, ob Homeschooling im Zielland erlaubt ist oder ob deutsche Schulen vor Ort verfügbar und geeignet sind. Alternativ könnte eine lokale Schule mit einem wichtigen Sprachangebot in Betracht kommen.
Wohnung in Deutschland
Der vierte Aspekt betrifft die Wohnsituation in Deutschland. Um die unbeschränkte Steuerpflicht zu beenden, ist es erforderlich, die Residenz in Deutschland aufzugeben oder zu vermieten.
Wegzugsbesteuerung
Als Fünftes ist die Wegzugsbesteuerung relevant. Personen mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften müssen beim Wegzug nach Deutschland fiktive Veräußerungsgewinne versteuern, was vermieden werden kann, indem die Gesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt wird.
Unternehmensführung
Sechstens muss eine Regelung für die Führung von Unternehmen wie einer GmbH getroffen werden. Wenn der Geschäftsführer Deutschland verlässt, dürfte er nicht länger Geschäftsführer bleiben, um negative steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
Visum und Aufenthaltsgenehmigung
Der siebte Punkt umfasst die Beschaffung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, was Monate in Anspruch nehmen kann und in die Planung einfließen sollte.
Wohnungssuche
Als Achtes sollte vor dem Umzug eine Wohnung im Zielland gesucht werden, die dann als steuerlicher Wohnsitz dienen kann.
Konten und Depots
Der neunte Punkt betrifft das frühzeitige Öffnen von Konten und Depots im Ausland sowie das Schließen deutscher Konten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Unternehmensgründung
Zehntens ist die Gründung eines Unternehmens essentiell, falls Rechnungen künftig über dieses abgewickelt werden sollen. Hier sind Faktoren wie Mehrwertsteuer-Registrierung und Konteneröffnung zeitlich zu beachten.
6 Vorteile eines Auslandskontos außerhalb der Eurozone
Entdecken Sie die wichtigsten Vorteile eines Bankkontos außerhalb der Eurozone, von erhöhter Sicherheit bis zur Diversifikation des Währungsrisikos. Erfahren Sie mehr über rechtliche und steuerliche Überlegungen und wie Sie Ihr Vermögen vor fiskalischen und globalen Unsicherheiten schützen können.
Viele unserer Kunden fragen uns nach Konten im Ausland, ein Thema, das in der heutigen Zeit großes Interesse weckt. Es herrscht eine gewisse Sorge bezüglich der Sicherheit von Geldern auf deutschen Banken oder denen der Eurozone. Daher stellen sich viele die Frage: Ist es möglich, ein Konto außerhalb der Eurozone zu eröffnen? Welchen rechtlichen und steuerlichen Überlegungen muss dabei Beachtung geschenkt werden und welche Vorzüge bietet ein solches Konto? Wir wollen in diesem Artikel die sechs Hauptvorteile eines ausländischen Kontos außerhalb der EU betrachten.
Es ist völlig legal, ein Konto im Ausland zu besitzen; man muss sich lediglich an die korrekte Berichterstattung halten. Jeder EU-Bürger kann beispielsweise bei PostFinance in der Schweiz einfach ein Konto eröffnen – dafür ist nur ein Besuch mit Ausweis in der Schweiz notwendig. Abseits der Europäischen Union gibt es sicherere Banken und höhere Einlagensicherungen, die durch ein Fremdwährungskonto eine Diversifizierung des Währungsrisikos ermöglichen. Ferner bietet ein ausländisches Konto Schutz vor Kontenpfändungen im Steuerrecht und vor Kapitalkontrollen, was vor allem bei größeren, globalen Krisen von Vorteil sein kann.
Key Takeaways
Ausländische Konten bieten eine legale Diversifizierung des Währungsrisikos.
Mit einem Konto außerhalb der EU lässt sich die Privatsphäre vor heimischen Steuerbehörden erhöhen.
Ein ausländisches Konto kann Schutz vor gesetzlichen Regelungen innerhalb der EU, wie dem SAG-Gesetz und Kapitalkontrollen bieten.
Rechtliche Grundlagen und Steuertransparenz
Automatische Datenübermittlung und Richtlinien der OECD
Die internationale Vernetzung der Finanzbehörden erfolgt über die automatische Datenübertragung gemäß den OECD-Standardbestimmungen. Wie diese Regelung greift, zeigt sich daran, dass Bankinformationen jährlich mit den heimischen Steuerämtern abgeglichen werden. In diesem Prozess steht außer den USA die Mehrzahl der wichtigen Staaten im Austausch. Absolute Vertraulichkeit gegenüber inländischen Finanzbehörden ist somit nicht gegeben.
Deklarationspflichten und Abgabe von Steuererklärungen
Steuerpflichtige sind angehalten, Transaktionen über 12.500 Euro, die über nationale Grenzen hinausgehen, zu melden. Diese Regularien fallen unter das Außenwirtschaftsgesetz. Zudem sind sämtliche Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Nicht nur stellen solche Vorgänge eine legale Pflicht dar, sie bekräftigen auch, dass keine steuermindernden Vorzüge durch ausländische Konten entstehen.
Zulässigkeit ausländischer Kontenführung
Es ist rechtlich zulässig, Bankkonten außerhalb des Euro-Währungsraums zu unterhalten. Dabei müssen Bürger jedoch stets die korrekten steuerrechtlichen Meldungen vornehmen. Ein Ausweichen vor steuerlichen Pflichten ist nicht möglich. Privatsphäre gegenüber dem heimischen Fiskus mag gewährt sein, doch Anonymität ist durch die internationale Zusammenarbeit der Finanzämter ausgeschlossen.
Kontoeröffnung im Ausland
Kontenerstellung in der Schweiz
Um ein Konto in der Schweiz zu eröffnen, kann jeder EU-Bürger beispielsweise ein Konto bei PostFinance beantragen. Der Vorgang erfordert persönliches Erscheinen in der Schweiz, das Vorzeigen des Personalausweises und anschließend wird das Konto eingerichtet. Ein solches Konto wird dann in Schweizer Franken geführt und bietet eine direkte Möglichkeit, Finanzen außerhalb der EU zu diversifizieren.
Digitale Bankdienste und weitere Möglichkeiten
Verschiedene Online-Banken bieten die Option, Konten außerhalb der EU zu eröffnen. Einige von ihnen ermöglichen die Kontoeröffnung ohne notwendige physische Präsenz im Ausland. Auch in Ländern wie Georgien besteht die Option auf ein Auslandskonto, welches oftmals einfach zu handhaben ist.
Dienstleistungen für Großanleger und Vermögensverwaltung
Banken in Ländern wie der Schweiz und Liechtenstein bieten Großanlegern besondere Dienstleistungen an. Ein höheres Anlagevolumen führt in der Regel zu einer problemloseren Konteneröffnung und Verwaltung durch die Bank. Professionelle Vermögensverwaltung ist somit ein weiterer Aspekt, der insbesondere für vermögende Personen attraktiv ist.
Vorteile eines Auslandskontos
Minimierung des Währungsrisikos
Auslandskonten bieten die Möglichkeit, die Schwankungen und Unsicherheiten von Währungen zu mildern. Insbesondere für Anleger, die Bedenken hinsichtlich der Stabilität des Euro haben, ermöglicht ein Konto in einer nicht-europäischen Währung eine Diversifikation des Währungsportfolios.
Vertraulichkeit gegenüber Finanzbehörden
Ein Konto im Ausland gewährt einen gewissen Grad an Privatsphäre vor dem heimischen Finanzamt. Während die Finanzbehörden automatisch über Kontostände informiert werden, sind direkte Einblicke in die Kontenbewegungen erschwert.
Sicherheit vor Einlagensicherungs- und Abwicklungsgesetzen
Bei einer Bankenkrise sieht das EU-Recht vor, dass Einlagen über 100.000 Euro zur Rettung der Bank herangezogen werden könnten (Bail-in). Konten außerhalb der EU bieten hier eine Absicherung, da sie nicht unter dieses Gesetz fallen.
Sicherung gegen Kontenpfändungen
In Steuerangelegenheiten neigen deutsche Behörden zur schnellen Pfändung von Konten, oft auch präventiv. Ein Auslandskonto bietet einen Schutz davor, da Zugriff und Verfügungen durch das inländische Finanzamt komplizierter sind.
Abschirmung vor Kapitalkontrollen
In Krisenzeiten eingeführte Kapitalkontrollen beschränken den Zugriff auf Mittel und Transaktionen. Durch ein Konto außerhalb der Eurozone kann man solchen nationalen Eingriffen entgehen.
Nutzung von Geschäftskonten
Besonders für im Ausland lebende Unternehmer bieten Geschäftskonten Flexibilität und Unabhängigkeit. Beispielsweise kann eine US-amerikanische LLC nutzen, um ein Konto zu eröffnen, das geschäftliche als auch private Geldflüsse ohne steuerliche Nachteile ermöglicht.
Zusammenfassung der Vorteile
1. Risikostreuung durch Währungsdifferenzierung
Eines der Hauptargumente für ein ausländisches Konto ist die Möglichkeit, das Währungsrisiko zu verringern. Angesichts der finanziellen Instabilität einiger Eurozonen-Länder erscheint es klug, Vermögenswerte in unterschiedlichen Währungen zu halten und damit das eigene Portfolio zu diversifizieren.
2. Datenschutz gegenüber inländischen Behörden
Obwohl die automatische Informationsübermittlung an das heimische Finanzamt stattfindet, bietet ein ausländisches Konto einen höheren Grad an Privatsphäre. Deutsche Behörden können nicht ohne Weiteres auf diese Kontodaten zugreifen.
3. Bankensicherheit und Schutz vor Bail-ins
Konten in Nicht-EU-Staaten fallen nicht unter die Bail-in-Regelungen, die von der EU im SAG-Gesetz festgelegt wurden. Somit bleibt Anlegern der Zugriff auf ihr Kapital auch im Krisenfall erhalten, falls ihre Einlagen bei einer Bank außerhalb der EU-Grenzen liegen.
4. Schutz vor Kontopfändung
Konten im Ausland bieten einen erhöhten Schutz vor einer möglichen Kontopfändung durch das deutsche Finanzamt und können somit als präventive Maßnahme bei ungeklärten Steuerangelegenheiten dienen.
5. Schutz vor Kapitalkontrollen
In Krisenzeiten kann es zu Kapitalkontrollen kommen, welche die Verfügbarkeit von eigenen Mitteln einschränken. Ein Konto außerhalb der Eurozone kann diesbezüglich einen zusätzlichen Sicherheitspuffer darstellen.
6. Nutzung von Firmenkonten für den internationalen Zahlungsverkehr
Für im Ausland lebende Personen kann die Eröffnung eines Firmenkontos für den weltweiten Zahlungsverkehr nützlich sein. Beispielsweise können für eine amerikanische LLC Unternehmenskonten genutzt werden, was steuerliche Vorteile bringen sowie eine weitere Abschottung darstellen kann.
Österreichische GmbH & Co KG: 24% statt 50% Steuer für Deutsche Unternehmer
Entdecken Sie, wie deutsche Unternehmer mit einer österreichischen GmbH & Co. KG ihre Steuerlast von 50% auf 24% reduzieren können. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und rechtlichen Anforderungen dieser grenzüberschreitenden Firmenstruktur.
Unternehmer in Deutschland stehen oft vor der Herausforderung hoher Steuerlasten, die bis zu 50% der Gewinne betragen können. Eine legale und effiziente Möglichkeit, diesen steuerlichen Belastungen zu begegnen, besteht im Aufbau einer Firmenstruktur im Ausland. Durch die Gründung einer GmbH & Co. KG in Österreich können Unternehmer ihre Steuerlast auf etwa 25% reduzieren. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.
Die Schlüsselelemente dieser Strategie sind das echte wirtschaftliche Agieren der österreichischen Gesellschaft und die Erfüllung aller Anforderungen an ein substantielles Unternehmen vor Ort. Indem die deutsche GmbH als Kommanditist in der österreichischen KG fungiert, können die Gewinne ohne eine Quellensteuer nach Deutschland zurückfließen. Diese Struktur muss allerdings eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit in Österreich aufweisen, da sonst die gesamten Steuervorteile verloren gehen könnten.
Key Takeaways
Eine GmbH & Co. KG in Österreich ermöglicht erhebliche Steuerersparnisse.
Es müssen echte Geschäftsaktivitäten in Österreich nachgewiesen werden.
Die richtige Strukturierung ermöglicht die steuerliche Rückführung von Gewinnen nach Deutschland ohne Quellensteuer.
Motive für eine Unternehmensgründung im Ausland
Viele Unternehmer verlagern ihre Geschäftstätigkeit ins Ausland, um steuerlichen Verpflichtungen in ihrem Heimatland zu entgehen oder weil sie das Lebensumfeld in anderen Ländern bevorzugen. Unternehmen dort zu gründen, kann mit deutlich niedrigeren Steuerraten verbunden sein, was zu einer Gesamtsteuerlast von unter 10 % führen kann.
In Deutschland besteuerte Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit liegen häufig bei rund 50 %. Besitzt man eine GmbH, so fallen Körperschaftssteuer von ca. 30 % an, und bei Gewinnausschüttungen kommt eine Kapitalertragssteuer von etwa 25 % hinzu. Bei Personengesellschaften ergibt sich häufig eine Einkommenssteuerbelastung von ungefähr 50 %. Diese Steuerlast lässt sich jedoch auf ungefähr 25 % reduzieren – durch die Gründung einer GmbH & Co. KG in Österreich, die das Geschäft dann übernimmt.
Wichtige Informationen für Unternehmer:
Wenn eine deutsche Firma in eine ausländische Firma investiert und diese keine aktiven Einkünfte generiert, wird eine Zusatzbesteuerung fällig.
Die Steuer in Österreich für Kapitalgesellschaften wurde 2023 von 25 % auf 24 % gesenkt.
Die österreichische GmbH muss aktive Einkünfte erwirtschaften und braucht zudem einen echten Geschäftssitz, einen Geschäftsführer sowie Mitarbeiter in Österreich.
Steuerliche Strukturierung:
Gründung einer GmbH & Co. KG in Österreich mit einer österreichischen GmbH als Komplementär und einer deutschen GmbH als Kommanditist.
Die deutsche GmbH als Kommanditist zahlt in Österreich beschränkte Körperschaftssteuer von 24 % auf ihre Gewinnanteile.
Die nach der Besteuerung verbleibenden Nettogewinne fließen als Dividenden zurück zur deutschen Firma, wo aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU keine Quellensteuer erhoben wird.
Überführung der Gewinne nach Deutschland:
Integration der profitierenden deutschen GmbH in eine deutsche GmbH & Co. KG; dadurch entsteht eine steuerliche Einheit.
Die GmbH & Co. KG, als Holdinggesellschaft, verwaltet das Geschäft der GmbH und erhält alle Gewinne steuerfrei.
Ausschüttungen der KG unterliegen in Deutschland keiner Steuer, allerdings ist die Progressionsvorbehalt zu beachten.
Diese Struktur ermöglicht es, weiterhin in Deutschland zu leben, eine ausländische Gesellschaft in Österreich mit Substanz zu gründen und insgesamt nur 25 % an Steuern zu zahlen. Die Errichtung einer „Briefkastenfirma“ ist dafür nicht ausreichend und nicht zielführend.
Für Beratung zu internationaler Steuerplanung oder bei der Gründung einer Gesellschaft im Ausland kann man fachmännischen Rat einholen. Unsere Kanzlei berät seit 20 Jahren Mandanten in solchen Projekten und bietet für internationale Steueroptimierung ein Netzwerk von Anwälten und Steuerberatern.
Steuerbelastung in Deutschland für Geschäftsinhaber
Deutschland ist bekannt für sein komplexes Steuersystem, besonders für Unternehmer. Wer hierzulande ein Unternehmen führt, sieht sich oft einem hohen Steuersatz von rund 50 Prozent auf Geschäftsgewinne gegenüber. Besitzen sie eine GmbH, fällt zunächst die Körperschaftssteuer von ca. 30 Prozent an. Bei Ausschüttungen kommt dann die Kapitalertragsteuer von weiteren 25 Prozent hinzu. Auch bei Personengesellschaften kann der Einkommensteuersatz nahezu die 50-Prozent-Marke erreichen. Es ist jedoch möglich, diese Steuerlast auf etwa 25 Prozent zu senken.
Die Strategie dafür ist vollkommen im Rahmen des Gesetzes und sieht vor, dass eine österreichische GmbH & Co. KG gegründet wird, welche die geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland übernimmt. Diese Firmenkonstruktion ähnelt der deutschen GmbH & Co. KG, mit einer österreichischen GmbH als Komplementär ohne Gewinnbeteiligung und einer deutschen GmbH als Kommanditist, die 100 Prozent der Gewinne erhält. Wichtig ist, dass die österreichische Firma aktive Einkünfte erzielt, dafür sind ein echter Geschäftssitz sowie relevantes Personal vor Ort erforderlich.
Körperschaft in Österreich Besteuerungsverfahren GmbH & Co. KG Unterliegt der Körperschaftssteuer in Österreich (24 % wie ab 2023) Deutsche GmbH (als Kommanditist) Keine Quellensteuer auf Dividenden dank EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
Nach Besteuerung in Österreich können die restlichen 76 Prozent des Nettogewinns steuerfrei als Dividende an die deutsche Gesellschaft fließen. Um diese Gewinne dann ungeschmälert an den Unternehmer auszuschütten, wird die deutsche GmbH in eine deutsche GmbH & Co. KG eingebracht, welche als Holding dient. Die GmbH & Co. KG ist nicht steuerpflichtig auf erhaltene Gewinne und leitet diese weiter an den Unternehmer. Die deutsche GmbH profitiert dabei von einer steuerlichen Einheit durch Gewinnabführungsvertrag mit der Holding.
Das Endresultat ist, dass ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, der eine produktive Niederlassung in Österreich gründet und keine reine Briefkastenfirma führt, die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene und persönlich auf etwa 25 Prozent reduzieren kann. Beachtet werden muss der Progressionsvorbehalt, der andere Einkünfte höher besteuern lässt.
Die hier dargestellte Methode erlaubt es, in Deutschland zu leben und gleichzeitig unternehmerische Aktivitäten in Österreich zu steuern, um so die Steuerlast zu optimieren. Es ist essenziell, echte Wertschöpfung in Österreich zu erzielen, um dieses Modell zu legitimieren. Wer auf diesem Feld Beratung sucht, kann sich an erfahrene Fachleute wenden, die in internationaler Steuerplanung und Optimierung tätig sind, und durch ihre Dienste bei der Gründung und rechtlich einwandfreien Umsetzung dieser Struktur unterstützen.
Strategien zur Minderung der Steuerlast
In Zeiten wachsender globaler Mobilität suchen Unternehmen und Privatpersonen nach legitimen Wegen, ihre Steuerlast zu optimieren. Ein häufiger Ansatz ist die Verlagerung von Geschäftstätigkeiten ins Ausland, was neben steuerlichen Vorteilen auch persönliche Präferenzen für einen Wohnortwechsel reflektieren kann.
Geschäftsumstrukturierung innerhalb der EU:
Einrichtung einer Komplementär-GmbH & Co. KG in Österreich.
Übernahme der unternehmerischen Tätigkeit durch die österreichische Struktur.
Nutzung der steuerlichen Regelungen in Österreich, um die Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren.
Wichtige Aspekte bei der Umsetzung:
In Österreich erfolgt die Besteuerung von Unternehmensgewinnen derzeit mit einem Satz von 24%.
Die Einhaltung der aktiven Einkunftsgenerierung durch die österreichische Gesellschaft ist essenziell.
Die Errichtung realer Geschäftsstellen in Österreich mit Geschäftsführer und Mitarbeitern ist für die Anerkennung zwingend erforderlich.
Finanzieller Fluss innerhalb der Struktur:
Die deutsche Gesellschaft beteiligt sich als Kommanditistin an der österreichischen KG.
In Österreich wird eine beschränkte Körperschaftssteuer auf die Gewinnanteile der deutschen GmbH fällig.
Rückfluss der Nettogewinne an die deutsche Gesellschaft, unter Freistellung von Quellensteuer nach der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
Weiterleitung der Gewinne an die Anteilseigner:
Einbindung der deutschen GmbH in eine deutsche GmbH & Co. KG als Holding.
Profittransferverträge und vereinigte Geschäftsführung ermöglichen eine steuerneutrale Weitergabe der Gewinne an die Holding.
Endbesteuerung der Gewinne bei persönlicher Einkommensbesteuerung unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich.
Im Einklang mit den Gesetzen und unter vollständiger Transparenz gegenüber den Steuerbehörden lässt sich festhalten, dass mittels dieser Strukturierung eine deutliche Senkung der Steuerlast möglich ist, ohne das persönliche Lebensumfeld verlassen zu müssen.
Strukturierung einer GmbH & Co. KG in Österreich
In Österreich kann durch die Gründung einer GmbH & Co. KG, die mit einer inländischen GmbH verbunden ist, die Steuerbelastung signifikant reduziert werden.
Unternehmensform: Die österreichische GmbH & Co. KG ist vergleichbar mit dem deutschen Pendant und besteht aus einer Komplementärgesellschaft (einer österreichischen GmbH), die nicht am Gewinn beteiligt ist, und einem Komplementär (hier eine deutsche GmbH), der den Unternehmensgewinn vollständig erhält.
Steuerliche Aspekte: Eine solche Struktur erlaubt eine Senkung der ursprünglichen Steuerlast von nahezu 50% auf ungefähr 25% in Österreich, da die Körperschaftssteuer in Österreich seit 2023 auf 24% gesenkt wurde.
Geschäftsaktivitäten: Wichtig ist, dass die österreichische GmbH & Co. KG aktive Geschäftseinnahmen generiert, was durch Handel, Dienstleistungen oder Produktion realisiert werden kann. Die Präsenz eines echten Geschäftssitzes in Österreich, inklusive Geschäftsführung und Mitarbeitern, ist hierfür essentiell.
Besteuerung des ausländischen Unternehmens: Die deutsche GmbH als limitierter Partner in der KG unterliegt der beschränkten Körperschaftssteuerpflicht in Österreich und muss auf ihre Gewinne 24% Steuern zahlen. Die Nettogewinne fließen steuerfrei, aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU, zurück nach Deutschland.
Übertragung der Gewinne: Die Profite werden anschließend in Deutschland durch eine GmbH & Co. KG, die als Holding dient, aufgenommen. Dabei werden die Gewinne ohne weitere Steuerlast auf die Holding übertragen.
Ausschüttungen: Diese Gewinne können letztendlich ohne weitere Abzüge an den Unternehmer ausgezahlt werden, wobei zu beachten ist, dass die individuelle Einkommensteuer und gegebenenfalls anrechenbare Gewerbesteuer in Deutschland anfallen können.
Die Einrichtung einer solchen Struktur setzt eine substanzielle Geschäftsführung in Österreich voraus – eine reine Briefkastengesellschaft wäre nicht ausreichend. Wer eine Beratung zu dieser Thematik oder zu internationaler Steuerplanung sucht, kann sich an entsprechende Experten wenden, die in der Gestaltung und Optimierung internationaler Steuervorgänge erfahren sind.
Voraussetzungen für die steuerliche Wirksamkeit aktiver Einkünfte
In der Strukturierung internationaler Geschäftsmodelle kann eine erhebliche steuerliche Entlastung für Unternehmer und Gesellschaften erreicht werden. Hierzu zählt die Gründung einer österreichischen GmbH & Co. KG, welche als eine Entsprechung zur deutschen GmbH & Co. KG angesehen werden kann. Wesentlich sind dabei aktive Geschäftstätigkeiten und der Nachweis einer substantiellen Betriebsstätte in Österreich, um eine niedrigere Besteuerung von etwa 25% zu ermöglichen.
Substantielle Anforderungen in Österreich:
Erfordernis einer realen Betriebsstätte
Bestellung eines Geschäftsführers vor Ort
Anstellung von Mitarbeitern
Zudem muss die österreichische Gesellschaft aktive Einkünfte generieren, wie zum Beispiel durch Handel, Produktion oder Dienstleistungserbringung. Ist dies nicht der Fall und es besteht kein echter Geschäftsbetrieb, würde die Betriebsstätte als in Deutschland liegend angesehen.
Strukturelle Gestaltung:
Österreichische GmbH & Co. KG: Diese Gesellschaft übernimmt das Geschäft und erwirtschaftet aktive Einkünfte.
Österreichische GmbH: Handelt als Komplementär und beteiligt sich nicht an den Gewinnen.
Deutsche GmbH: Wird als Kommanditistin eingesetzt und partizipiert an den Gewinnen der österreichischen GmbH & Co. KG.
In Österreich wird die deutsche GmbH als Kommanditistin einer beschränkten Körperschaftsteuer von 24% auf ihre Gewinnanteile unterliegen. Anschließend können die Restgewinne netto, ohne Quellensteuerabzug dank der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, nach Deutschland transferiert werden.
Einbindung einer deutschen GmbH & Co. KG:
Die deutsche GmbH & Co. KG fungiert als Holdinggesellschaft und schließt einen Gewinnabführungsvertrag mit der GmbH.
Gewinne der österreichischen Gesellschaft werden an die deutsche GmbH & Co. KG übertragen.
Keine zusätzliche Steuerlast für die GmbH bei Erhalt der Gewinne in Deutschland.
Die Ausschüttung dieser Gewinne seitens der GmbH & Co. KG ist in Deutschland steuerfrei. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich ist keine weitere Besteuerung der in Österreich bereits versteuerten Gewinne in Deutschland fällig, abgesehen von einer eventuellen Progressionsvorbehaltsregelung bei persönlichen Einkommensteuersätzen.
Diese Struktur bietet somit eine Möglichkeit, trotz eines Wohnsitzes in Deutschland, ein Unternehmensmodell mit einer steuerlichen Belastung von etwa 25% zu realisieren, sofern die Geschäftsaktivitäten der österreichischen Gesellschaft real und substanzvoll sind.
Folgen bei Fehlen eines echten Firmensitzes
Unternehmer, die in Deutschland ansässig bleiben, stehen oft der Herausforderung gegenüber, hohe Steuersätze auf Unternehmensgewinne zu zahlen, die bis zu 50% erreichen können. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Gründung eines Unternehmens im Ausland erhebliche Steuervorteile. Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Errichtung einer Kommanditgesellschaft (KG) in Österreich – genauer gesagt, einer GmbH & Co. KG. Diese Konstruktion bietet die Möglichkeit, die Steuerbelastung auf etwa 25% zu reduzieren.
Steuerliche Implikationen bei Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft:
Eine Beteiligung einer deutschen Firma in einer ausländischen Gesellschaft führt zu einer Zusatzbesteuerung, wenn kein aktives Einkommen von der Auslandsgesellschaft erzielt wird.
Die österreichische Körperschaftssteuer lag bis 2022 bei 25%, wurde jedoch seit 2023 auf 24% gesenkt, damit unter der deutschen Grenze für Zusatzbesteuerung.
Aktives Einkommen der österreichischen Gesellschaft ist essentiell, was dem Handel, der Produktion oder dem Erbringen von Dienstleistungen entspringen kann.
Voraussetzungen für die Anerkennung der ausländischen Betriebsstätte:
Ein echter Geschäftssitz in Österreich mit Geschäftsführer und Angestellten ist notwendig.
Ohne diesen realen Firmensitz wird eine Betriebsstätte in Deutschland angenommen, und die Steuern fallen weiterhin dort an.
Transfer des Gewinns zur deutschen Holdinggesellschaft:
Die deutsche GmbH als Kommanditistin der österreichischen KG zahlt in Österreich 24% Körperschaftssteuer auf ihre Anteile am Gewinn.
Die Ausschüttung der Nettogewinne an die deutsche GmbH erfolgt ohne Quellensteuer aufgrund der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
Die deutsche GmbH leitet die Profite an eine deutsche GmbH & Co. KG weiter, welche als Holdinggesellschaft fungiert.
Der übertragene Gewinn unterliegt bei der deutschen GmbH keiner Steuer.
Die resultierenden 76% des Nettogewinns können dann, unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich, steuerfrei an den Inhaber fließen.
Entscheidend für das Funktionieren des Modells ist der Nachweis, dass der österreichische Firmensitz keine bloße Briefkastenadresse darstellt, sondern dort eine aktive Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Für eine individuelle Beratung zu internationalen Steuerplanungen oder der Gründung von Unternehmen im Ausland stehen Spezialisten mit jahrelanger Erfahrung zur Verfügung, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Steuervorteile für Deutsche Unternehmen durch Beteiligung an einer Österreichischen KG
Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland, insbesondere einer GmbH & Co. KG in Österreich, ergeben sich für deutsche Unternehmer signifikante steuerliche Vorzüge. Die Beteiligung einer deutschen GmbH als Kommanditist kann die Steuerlast erheblich senken.
Unternehmensbesteuerung in Deutschland
Eine GmbH in Deutschland unterliegt einer Körperschaftsteuer von ca. 30%.
Gewinnausschüttungen werden zusätzlich mit Kapitalertragsteuer von 25% belastet.
Personengesellschaften tragen eine Einkommensteuerlast von knapp unter 50%.
In Österreich beträgt die Körperschaftsteuer nur 24% seit 2023.
Diese Reduktion liegt 1% unter der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsschwelle.
Aufbau der österreichischen KG
Gründung einer GmbH & Co. KG in Österreich, die als operative Gesellschaft agiert.
Die österreichische GmbH fungiert als Komplementär.
Die deutsche GmbH beteiligt sich als Kommanditist.
Erfüllung der Aktivitätsklausel
Die österreichische Gesellschaft muss nachweislich aktive Einkünfte generieren.
Dazu sind ein echter Geschäftssitz, ein Geschäftsführer und Angestellte in Österreich erforderlich.
Andernfalls würde die Betriebsstätte in Deutschland angenommen und dort besteuert.
Steuerliche Behandlung der Gewinne
Die deutsche GmbH zahlt in Österreich beschränkte Körperschaftsteuer auf ihre Gewinnanteile (24%).
Die Nettogewinne fließen als Dividende zurück zur deutschen GmbH.
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
Unter dieser Direktive fällt keine Quellensteuer auf die Dividenden an.
Integration in eine deutsche Holdingstruktur
Einbringung der deutschen GmbH in eine deutsche GmbH & Co. KG.
Diese Holding verwaltet die Geschäfte und profitiert von einem Gewinnabführungsvertrag.
Resultierende Steuerlast
Steuerfreiheit der Gewinne auf Ebene der deutschen GmbH.
Effektive Besteuerung liegt bei ca. 25% in der österreichischen Gesellschaft.
Rückführung der Gewinne ohne weitere Besteuerung
Die KG verteilt die Gewinne steuerfrei.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zw. Deutschland und Österreich fällt keine weitere Steuer an.
Ein solches Vorgehen ermöglicht es, in Deutschland zu verbleiben, während man von niedrigeren Steuersätzen im Ausland profitiert. Allerdings ist zu beachten, dass die österreichische Gesellschaft keine Briefkastenfirma sein darf und reale wirtschaftliche Tätigkeiten aufweisen muss. Für detaillierte Beratung und eine steuerliche Begutachtung sollten Interessierte eine Fachberatung in Anspruch nehmen.
Rückverlagerung der Unternehmensgewinne
Wenn man in Deutschland ansässig ist und geschäftliche Aktivitäten ins Ausland verlegt, können die Steuerlasten erheblich sinken. Viele Unternehmer zahlen bei einer GmbH oder einer Personengesellschaft bisher bis zu 50% an Steuern auf erwirtschaftete Gewinne. Eine Möglichkeit, diese Last zu verringern, besteht darin, im Ausland eine Gesellschaft zu gründen, über die das Geschäft läuft.
Eine effektive Struktur dafür ist die Gründung einer KG in Österreich, genauer einer GmbH & Co. KG. Diese Struktur ähnelt der deutschen GmbH & Co. KG, mit einer österreichischen GmbH als Komplementär und einer deutschen GmbH als Kommanditist. Wichtig ist hierbei, dass die österreichische Gesellschaft aktive Einkünfte generiert und über einen reellen Geschäftsbetrieb mit Geschäftsführung und Mitarbeitern vor Ort verfügt.
Steuerliche Effekte in Österreich: Die österreichische Gesellschaft zahlt 24% Körperschaftssteuer auf erwirtschaftete Gewinne.
Gewinnrückführung nach Deutschland: Die verbleibenden 76% der Gewinne werden als Dividenden an die deutsche GmbH übertragen. Dank der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU fällt hier keine Quellensteuer an.
Indem die deutsche GmbH, die Gesellschafterin der österreichischen KG ist, in eine deutsche GmbH & Co. KG eingebracht wird, entsteht eine steuerliche Einheit. Die Gewinne fließen unversteuert in die GmbH & Co. KG und können von dort ohne zusätzliche Steuern an die einzelnen Gesellschafter verteilt werden. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich fallen in Deutschland keine weiteren Steuern auf diese Einkünfte an; lediglich der Progressionsvorbehalt ist zu beachten, der andere Einkünfte höher besteuern kann.
Durch diesen Aufbau kann man trotz Wohnsitz in Deutschland eine deutliche Steuerersparnis auf Unternehmensebene auf etwa 25% erreichen. Es ist jedoch entscheidend, dass die ausländische Gesellschaft keine reine Briefkastenfirma ist, sondern eine echte wirtschaftliche Aktivität aufweist. Um professionelle Unterstützung bei dieser internationalen Steuerplanung zu erhalten, ist eine Beratung empfehlenswert.
Steuerliche Anpassung für Unternehmer in Deutschland
Unternehmer in Deutschland, die aufgrund persönlicher Bindungen nicht ins Ausland umziehen können, stehen oft vor der Herausforderung hoher Steuerlasten. Für Gewinne, die durch eine GmbH erwirtschaftet werden, können die Steuersätze nahe 50% liegen, einschließlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf ausgeschüttete Gewinne. Eine effektive Methode zur steuerlichen Entlastung ist die Gründung einer österreichischen GmbH & Co. KG, welche die Geschäfte des deutschen Unternehmens übernimmt.
Die österreichische GmbH & Co. KG funktioniert ähnlich wie die deutsche Form, mit einem wesentlichen Unterschied: Die Komplementärin ist eine österreichische GmbH, und die Kommanditistin ist eine deutsche GmbH. Wichtig dabei ist, dass die österreichische Gesellschaft tatsächlich aktive Erträge generiert und nicht nur als Briefkastenfirma dient.
Strukturierung der österreichischen Beteiligung
Set-up einer österreichischen GmbH & Co. KG
Deutsche GmbH als Kommanditistin
Österreichische GmbH als vollhaftende Gesellschafterin
Durch die Beteiligung der deutschen GmbH an der österreichischen KG ergibt sich eine beschränkte Steuerpflicht in Österreich. Dafür ist die Abführung der Körperschaftssteuer zu einem Satz von 24% auf Gewinne erforderlich.
Rückführung der Gewinne nach Deutschland
Sind die Gewinne in Österreich versteuert, fließen die Nettogewinne als Dividenden an die deutsche Muttergesellschaft. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ermöglicht es, diese Dividenden ohne Quellensteuer zurückzuführen.
Um die Profite schließlich vollständig und steuereffizient an die Eigentümer auszuschütten, wird die deutsche GmbH in eine deutsche GmbH & Co. KG eingebunden.
Effekte dieser Struktur
Taxierung der Profite in Österreich mit 25%
Keine zusätzliche Besteuerung in Deutschland gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
Diese Vorgehensweise erlaubt es, im deutschen Kontext zu verbleiben, während man zugleich die Steuerbelastungen auf Unternehmensgewinne signifikant mindert. Voraussetzung ist jedoch, dass eine echte Niederlassung in Österreich mit Angestellten und Geschäftstätigkeit vorhanden ist.
Unterstützung und Beratung
Seit zwei Jahrzehnten unterstützt die Rechtsanwaltskanzlei Klienten bei der internationalen Steueroptimierung und bietet umfassende Beratung an. Interessierte erhalten Expertenwissen und Netzwerkzugang zum Aufbau von internationalen Strukturen, um die Steuerlast zu verringern und Vermögen zu schützen.
Für weiterführende Informationen und persönliche Beratung wird interessierten Unternehmern, Freiberuflern und Investoren empfohlen, eine Beratung zu buchen, um eine individuelle steuerliche Einschätzung zu erhalten.
Steuergestaltung für in Deutschland ansässige Unternehmer
In Deutschland angesiedelte Geschäftsinhaber stehen vielfach vor der Herausforderung hoher Steuerlasten, mitunter bis zu 50 % auf erzielte Unternehmensgewinne. Gründer einer GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer und zusätzlich der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen, während Personengesellschaften Einkommensteuer entrichten, die an die 50 %-Marke heranreichen kann.
Eine erhebliche Reduzierung dieser Steuerlast auf etwa 25 % ist durch legale steuerliche Gestaltungen möglich. Ein probates Mittel ist die Gründung einer KG in Österreich, namentlich einer GmbH & Co. KG, die das Geschäft in Deutschland übernimmt. Hierbei fungiert eine österreichische GmbH als Komplementär und ist nicht am Gewinn beteiligt, während eine deutsche GmbH als Kommanditist auftritt und vollumfänglich in die Gewinne einbezogen ist.
Wichtig zu beachten ist dabei, dass deutsche Firmen, die in ausländische Unternehmen investieren, einer Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen, falls diese Unternehmen keine aktiven Einkünfte erzielen. Seit 2023 liegt der Steuersatz in Österreich für Unternehmen bei 24 %, was das Hinzurechnungsbesteuerungslimit von 25 % in Deutschland knapp unterschreitet.
Ein entscheidender Faktor für die Legitimität dieser Konstruktion ist der Nachweis, dass die österreichische Gesellschaft aktive Einkünfte generiert und über eine substantielle Geschäftsgrundlage in Österreich verfügt – einschließlich eines Geschäftsführers und Angestellten vor Ort, um die Annahme einer deutschen Betriebsstätte zu vermeiden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so unterliegt die deutsche GmbH als Kommanditist der beschränkten Körperschaftssteuer in Österreich und leitet nach Entrichtung der Steuer die verbleibenden Nettogewinne als Dividenden an die deutsche Muttergesellschaft weiter, wobei hierbei keine Quellensteuer aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU anfällt.
Um die erzielten Gewinne zurück in die Hände des deutschen Unternehmers zu führen, wird die deutsche GmbH, die an der österreichischen Gesellschaft beteiligt ist, in eine deutsche GmbH & Co. KG eingegliedert, die fortan als Holding fungiert. Durch einen Gewinnabführungsvertrag zwischen Holding und GmbH fließen alle Gewinne steuerfrei an die GmbH & Co. KG.
Die Gewinne sind somit in der KG gebündelt, die selbst bei Ausschüttungen keine Steuern zahlt. Allerdings muss der Unternehmer die Einkünfte in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Das Deutsch-Österreichische Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass nach der Besteuerung in Österreich keine weiteren Steuern in Deutschland anfallen, abgesehen von einer möglichen Progressionsvorbehalt.
Insgesamt erlaubt diese Struktur den Verbleib in Deutschland, die Errichtung einer aktiven Gesellschaft in Österreich und die Reduzierung der Gesamtsteuerlast auf Unternehmens- und persönlicher Ebene auf ca. 25 %. Höhere Steuereffizienz könnte bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland erzielt werden, jedoch stellt dieser Ansatz einen Kompromiss dar, sofern eine substanzielle Unternehmung in Österreich etabliert wird.
Für individuelle Beratung zu dieser sowie weiteren Optionen der internationalen Steueroptimierung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Spezialisten. Unsere Kanzlei, mit zwanzigjähriger Erfahrung in der Beratung von Mandanten und einem internationalen Netzwerk von Rechts- und Steuerberatern, steht bereit, um bei der Koordination und Durchführung dieser Prozesse zu unterstützen.
Bedeutung einer soliden betrieblichen Präsenz in Österreich
Österreichische Unternehmen müssen tatsächliche wirtschaftliche Aktivitäten aufweisen, um den Anspruch auf eine niedrigere Besteuerung rechtfertigen zu können. Es ist unerlässlich, dass eine österreichische GmbH & Co. KG über einen echten geschäftlichen Standort und aktive Geschäftsabläufe verfügt.
Steuerliche Implikationen in Deutschland:
Körperschaftssteuer für GmbHs beträgt etwa 30%.
Gewinnausschüttungen unterliegen zusätzlich der Kapitalertragssteuer von 25%.
Personenunternehmen zahlen Einkommenssteuer, nahezu 50%.
Aufbau einer österreichischen GmbH & Co. KG:
Österreichische GmbH dient als Komplementär ohne Gewinnbeteiligung.
Deutsche GmbH fungiert als Kommanditist mit 100% Gewinnbeteiligung.
Besteuerung der neu strukturierten Unternehmen:
Reduzierung der Besteuerung auf ca. 25%.
In Österreich: Körperschaftssteuer von 24% (Stand 2023) auf Gewinne der KG.
Rückfluss von Nettogewinnen an die deutsche GmbH ohne Quellensteuer dank EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
Fluss der Gewinne:
Deutsche GmbH ist in eine deutsche GmbH & Co. KG eingebettet, die in dieser Konstellation als Holding fungiert.
Gewinne werden direkt an die GmbH & Co. KG weitergeleitet, ohne dass in der GmbH Körperschaftssteuer anfällt.
Endbesteuerung von Gewinnen erfolgt in Österreich, kein weiteres Steueraufkommen in Deutschland durch Doppelbesteuerungsabkommen.
Hinweis: Die österreichische Gesellschaft darf keinesfalls nur eine Briefkastenfirma sein. Für die Einhaltung der Steuergesetze sind wirtschaftliche Aktivitäten sowie die Vermeidung einer Scheinpräsenz unabdingbar. Um den Transfer von Gewinnen steuereffizient zu gestalten und dabei in Deutschland zu wohnen, ist eine substantielle Niederlassung mit Personal und Geschäftsführung in Österreich erforderlich.
Beratungs- und Vertretungsdienste
Wir bieten Expertenberatung und Mandatsführung für Unternehmer, Freiberufler und Investoren, die an internationaler Steuerplanung und der Optimierung ihrer steuerlichen Belastung interessiert sind. Unser Dienstleistungsangebot umfasst:
Unterstützung für Klienten, die das Auswandern in Erwägung ziehen, um in anderen Ländern Steuervorteile zu nutzen
Steuerliche Ansässigkeit:
Beratung zur Niederlassung in attraktiven Ländern mit effektiven Steuersätzen von unter 10 % für ansässige Unternehmen
Steuerberatung in Deutschland:
Erarbeitung legaler Strukturen zur signifikanten Reduktion der steuerlichen Last auf etwa 24-25 % für in Deutschland ansässige Unternehmer
Gesellschaftsgründung:
Gründung einer österreichischen GmbH & Co. KG als Mittel der steuerlichen Optimierung unter Beachtung aller gesetzlichen Anforderungen
Steuerstrukturierung mittels österreichischer Gesellschaften:
Gründung einer österreichischen GmbH & Co. KG zur Übernahme geschäftlicher Aktivitäten in Deutschland
Beleg der aktiven Unternehmerfunktion in Österreich durch Nachweis eines betrieblichen Standortes und einer Geschäftsführung vor Ort
Begrenzte Körperschaftssteuer in Österreich von 24 % auf die Gewinne der österreichischen Gesellschaft, um zusätzliche Besteuerung in Deutschland zu vermeiden
Vorteile der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie:
Möglichkeit des steuerfreien Rückflusses von Gewinnen an die deutsche Muttergesellschaft ohne Abzug von Quellensteuer
Innerdeutsche strukturelle Gestaltung:
Integration der deutschen GmbH als Teil einer deutschen GmbH & Co. KG zur Bildung einer steuerlichen Einheit und Nutzung der steuermindernden Effekte
Überblick über die steuerliche Belastung:
Erzielung einer Gesamtsteuerlast von ca. 25 % sowohl auf Unternehmens- als auch auf persönlicher Ebene für in Deutschland ansässige Unternehmer
Beachtung des Progressionsvorbehalts im Einkommenssteuerrecht
Unsere langjährige Erfahrung und internationale Expertise qualifiziert uns besonders für die Beratung und Umsetzung Ihrer individuellen Steuergestaltung. Unsere Kanzlei koordiniert Ihren Fall zentral, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Für eine umfassende Beratung und Mandatierung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Schlussfolgerungen und Einladung zur Beratung
Steuerpflichtige, die ihre unternehmerische Präsenz über nationale Grenzen hinaus ausweiten möchten und dennoch einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten, finden Möglichkeiten vor, ihre Steuerlast zu minimieren. Die Errichtung einer GmbH & Co. KG in Österreich kann eine effektive Strategie sein, um eine Betriebsstätte mit echtem Geschäftsbetrieb aufzubauen und dadurch die Besteuerung auf etwa 25% zu reduzieren.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Struktur ist die aktive Einkunftsgenerierung der österreichischen Gesellschaft. Es ist entscheidend, dass diese keine Briefkastenfirma darstellt und reale Aktivitäten wie Handel oder Dienstleistungsangebote nachweisen kann. Mit einer solchen Konstellation fließen die nach der Versteuerung in Österreich verbleibenden 76% der Gewinne steuerfrei als Dividenden an die deutsche Muttergesellschaft zurück.
Für eine fundierte Umsetzung dieser Strategie ist eine exakte steuerliche Planung und Gestaltung unumgänglich. Unsere Kanzlei hat in den letzten 20 Jahren Kompetenz in der internationalen Steueroptimierung aufgebaut und steht Mandanten mit einem umfassenden Beratungsangebot zur Seite. Unsere Expertise ermöglicht es, eine rechtskonforme und effiziente Unternehmensstruktur zu entwickeln, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und zugleich die Steuerbelastung signifikant senkt.
Interessierte Unternehmen und Privatpersonen sind eingeladen, mit uns in Kontakt zu treten, um individuelle Beratungsmöglichkeiten zu erörtern. Ein persönliches Gespräch erlaubt es, auf spezifische Fragen einzugehen und die ersten Schritte einer Steueroptimierung im Detail zu planen. Wir leiten Sie gerne durch diesen Prozess, unterstützt von unserem erfahrenen Netzwerk an Rechtsanwälten und Steuerberatern, die auf internationaler Ebene agieren.
Der Weg zu einer optimierten Steuerlast und gesteigerten persönlichen Freiheit ist somit vorbereitet. Nehmen Sie diesen entscheidenden Schritt und erleben Sie, wie unser Expertenteam Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg unterstützen kann.
US Sales Tax: Das musst du wissen, wenn du Produkte in den USA verkaufst
Erfahren Sie mehr über die Feinheiten der US-Umsatzsteuer für Verkäufer, einschließlich staatlicher und lokaler Steuerunterschiede, Auswirkungen auf den E-Commerce und die Nutzung von Reseller Certificates. Erhalten Sie wichtige Einblicke, um die komplexe Steuerlandschaft beim Verkauf von Produkten in den USA zu meistern.
In den USA gibt es, anders als oft in Europa, keine bundeseinheitliche Umsatzsteuer. Vielmehr wird diese auf staatlicher und teilweise auch lokaler Ebene erhoben, was zu einer Vielzahl an Steuersätzen führt. Als Kunde zahlt man den angegebenen Nettobetrag plus Umsatzsteuer erst beim Bezahlvorgang, was bedeutet, dass der Endpreis für Waren oder Dienstleistungen beim Check-out höher ist als das, was auf dem Preisschild steht. Anbieter werben deshalb immer mit Nettopreisen, da die Steuer zum Zeitpunkt des Kaufs hinzukommt, unabhängig davon, ob online oder im stationären Handel eingekauft wird. Doch wie funktioniert die Umsatzsteuer? Welche Unterschiede gibt es, und was bedeutet das für den E-Commerce?
Als Unternehmer stellt sich zuerst die Frage, ob der Großhandel Umsatzsteuer zahlen muss, was in den USA nicht der Fall ist – nur der Endkunde ist zahlungspflichtig. Händler können sich mittels sogenannter Reseller Certificates von der Steuer ausschließen lassen, was für Einkäufe zu geschäftlichen Zwecken relevant ist. Im Einzelhandel ist die Abwicklung der Umsatzsteuer einfach: Sie wird im Bundesstaat des Geschäftsstandorts registriert, kalkuliert und abgeführt. Doch Online-Geschäfte und der Versandhandel sind vielschichtiger, denn hier entscheidet die wirtschaftliche Verbindung zum Staat des Kunden über die Steuerpflicht.
Schlüsselerkenntnisse
Die Umsatzsteuer wird in den USA auf staatlicher und lokaler Ebene erhoben und nicht bundesweit.
Unternehmen können als Wiederverkäufer Umsatzsteuerbefreiungen geltend machen und müssen die Umsatzsteuer nur vom Endkunden einziehen.
Online-Händler müssen Umsatzsteuer abführen, basierend auf der wirtschaftlichen Verbindung zum Kundenstaat, nicht nur auf einer physischen Präsenz.
Grundzüge der Verkaufssteuern in den Vereinigten Staaten
In den USA wird die Verkaufssteuer auf bundesstaatlicher Ebene festgesetzt, wobei jeder Staat seinen eigenen Satz bestimmen kann und es keine einheitliche Bundessteuer gibt. Während einige Staaten wie Kalifornien, Indiana und Mississippi eine relativ hohe Verkaufssteuer von 7 % erheben, haben Colorado, Alabama und Georgia eine deutlich niedrigere Steuer von 2 bis 4 %. Fünf Staaten – Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon – verzichten gänzlich auf die Erhebung einer solchen Steuer.
Verkaufssteuer im Einzelhandel:
Endverbraucher zahlen die Verkaufssteuer beim Kauf an der Kasse.
Nettopreise ohne Steuer werden ausgewiesen, die Verkaufssteuer wird beim Bezahlen hinzugerechnet.
Unternehmen werben stets mit Nettopreisen, da die Endverbraucher wissen, dass die Steuer beim Kauf hinzukommt.
Steuerbefreiung für Wiederverkäufer:
Wiederverkäufer sind in den USA von der Zahlung der Verkaufssteuer ausgenommen.
Ein Wiederverkaufszertifikat ist erforderlich, um steuerfrei bei Zulieferern einzukaufen.
Es gibt zwei Haupttypen von Zertifikaten: das Uniform Sales & Use Tax Certificate und das Streamlined Sales Tax Exemption Certificate, die je nach Staat benötigt werden.
Vorsteuer kann von Unternehmen nicht geltend gemacht werden, es sei denn bei für den Wiederverkauf bestimmten Waren.
Nexus-Konzept und Online-Handel:
Der Nexus bestimmt, in welchem Staat Verkaufssteuer fällig wird und bezieht sich auf die physische oder wirtschaftliche Präsenz des Verkäufers.
Wirtschaftlicher Nexus wird anhand von Umsatz- oder Transaktionsschwellenwerten in einem Staat definiert.
Überschreitet ein Unternehmen diese Schwellen, muss es sich für die Verkaufssteuer registrieren lassen.
Steuerpflicht für Marktplatzverkäufer:
Verkäufer auf Plattformen wie Amazon müssen die Verkaufssteuer an den jeweiligen Staat abführen.
Amazon kümmert sich für seine Verkäufer um die gesamte Verkaufssteuerabwicklung in den USA.
Ausländische Unternehmen:
Auch ausländische Firmen sind von den gleichen Verkaufssteuerregeln betroffen wie US-amerikanische Unternehmen.
Es gelten dieselben Nexus-Regeln und Schwellenwerte.
Steuerbare Produkte und Dienstleistungen:
Physische Produkte unterliegen in der Regel der Verkaufssteuer, mit Ausnahmen wie Lebensmitteln.
Bei digitalen Produkten variiert die Besteuerung von Staat zu Staat, ebenso bei Dienstleistungen.
Inzwischen muss für die meisten Arten von Dienstleistungen Verkaufssteuer gezahlt werden, wobei dies je nach Staat unterschiedlich gehandhabt wird.
Staatliche Umsatzsteuersätze
In den USA gibt es keine bundeseinheitliche Umsatzsteuer, wie wir sie in Europa kennen. Stattdessen verfügen alle Bundesstaaten – und teilweise auch Bezirke – über eigene Umsatzsteuersätze, die beim Kaufabschluss vom Kunden gezahlt werden. Die Auszeichnung der Preise erfolgt netto, sodass beispielsweise ein Schokoriegel, der im Regal mit 99 Cent ausgezeichnet ist, an der Kasse über einen Dollar kostet. Unternehmen bewerben ihre Produkte folglich stets zum Nettopreis.
Die Höhe der Umsatzsteuer variiert stark: Staaten wie Kalifornien, Indiana und Mississippi verfügen über eine Umsatzsteuer von 7 %. Colorado, Alabama und Georgia haben hingegen mit 2 bis 4 % deutlich niedrigere Sätze. Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon erheben keine Umsatzsteuer. Zusätzlich ist es in 38 Staaten möglich, dass Bezirke eigene lokale Umsatzsteuern erheben, die bis zu 7 % betragen können.
Für Wiederverkäufer ist es möglich, sich als solche zu registrieren und Waren steuerfrei zu erwerben, indem sie ein Wiederverkäuferzertifikat vorlegen. Dabei gibt es zwei Hauptarten von Zertifikaten: das Uniform Sales & Use Tax Certificate der Multistate Tax Commission, welches in 38 Staaten akzeptiert wird, und das Streamlined Sales Tax Exemption Certificate, welches in 24 Staaten Gültigkeit hat.
Im Einzelhandel vor Ort ist die Handhabung der Umsatzsteuer relativ einfach. Komplexer wird es jedoch im Online-Handel oder Versandhandel in den USA. Hier ist der sogenannte Nexus entscheidend, der eine wirtschaftliche Präsenz im Verkaufsstaat beschreibt. Seit 2018 wird nicht mehr die physische, sondern die ökonomische Präsenz herangezogen, um die Umsatzsteuerpflicht auszulösen. Ein ökonomischer Nexus wird durch bestimmte Umsatzschwellen oder Transaktionen in einem Staat definiert, die jeder Staat individuell festlegt.
Marktplatzverkäufer, die auf Plattformen wie Amazon oder Etsy verkaufen, müssen ebenfalls Umsatzsteuer beachten. Glücklicherweise übernimmt Amazon für seine Verkäufer die Abwicklung der Umsatzsteuer, was jedoch nicht für andere Marktplätze gelten muss.
Auch ausländische Unternehmen müssen Umsatzsteuer zahlen, wenn sie in die USA verkaufen. Die gleichen Schwellenwerte und Vorschriften gelten unabhängig vom Unternehmensstandort.
Nicht alle Produkte und Dienstleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Körperliche Produkte unterliegen normalerweise der Umsatzsteuer, wobei Lebensmittel in den meisten Staaten davon ausgenommen sind. Bei digitalen Produkten, Dienstleistungen und Software müssen Unternehmen individuell prüfen, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, da die Vorschriften je nach Staat variieren.
Lokaler Umsatzsteuerbetrag
Im Gegensatz zu Europa verfügen die Vereinigten Staaten nicht über eine landesweite Mehrwertsteuer. Stattdessen besteht in jedem Bundesstaat – und teilweise auch in den Bezirken – eine lokale Umsatzsteuer, die beim Checkout vom Kunden bezahlt wird. Die ausgezeichneten Preise in Geschäften und Online beinhalten nicht diese Steuer, wodurch der Endpreis am Kassensystem häufig höher ist als das auf dem Preisschild angezeigte.
Staatliche Umsatzsteuersätze:
Hoch: Kalifornien, Indiana, Mississippi (7%)
Niedrig: Colorado, Alabama, Georgia (2-4%)
Keine Steuer: Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire, Oregon
Zudem kann jeder Bezirk zusätzlich zur staatlichen Umsatzsteuer eigene Steuern erheben, was die Kosten für den Verbraucher weiter in die Höhe treiben kann.
Umsatzsteuer für Wiederverkäufer:
Wiederverkäufer müssen diese Steuer nicht entrichten.
Kauf von Waren ohne Umsatzsteuer mittels eines Wiederverkaufszertifikats möglich.
Zwei Arten von Wiederverkaufszertifikaten entscheidend:
Einheitliches Umsatz- & Verbrauchsteuerzertifikat des Multistate Tax Commission (in 38 Staaten akzeptiert)
Streamlined Sales Tax Exemption Certificate (in 24 Staaten akzeptiert)
Unternehmer können die bezahlte Umsatzsteuer auf Geschäftskäufe nicht wie in anderen Ländern zurückfordern. Nur bei Waren, die weiterverkauft werden, entfällt die Umsatzsteuerpflicht für Wiederverkäufer.
E-Commerce und Umsatzsteuer:
Einzelhandelsgeschäfte verlangen einfach die Umsatzsteuer des Staates, in dem sie sich befinden.
Bei Online-Shops und Versandhandel wichtiger Aspekt: Nexus – bezieht sich auf die wirtschaftliche Präsenz und nicht nur physische Präsenz im Staat.
Seit 2018 müssen Unternehmen dort Umsatzsteuer abführen, wo ihre Kunden ansässig sind.
Jeder Bundesstaat legt einen Schwellenwert für Umsatz oder Transaktionen fest, der über die Umsatzsteuerpflicht entscheidet.
Beispiel: Unternehmen aus Texas muss in Kalifornien Umsatzsteuer abführen, wenn mehr als $500,000 Umsatz erreicht wird.
Marktplatzverkäufer und Umsatzsteuer:
Abhängig von verschiedenen Kriterien.
Bei Verkäufen auf Amazon in den USA übernimmt das Unternehmen die Abführung der Umsatzsteuer für den Verkäufer.
Internationale Unternehmen:
Gleiche Regeln wie für US-Unternehmen bezüglich des Schwellenwertes für Umsatzsteuer.
Keine Besteuerung des amerikanischen Gewinns ohne ständige Einrichtung in den USA, jedoch Anwendung der lokalen Umsatzsteuer nach Nexus-Regeln.
Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer:
Die meisten physischen Produkte sind umsatzsteuerpflichtig.
Ausnahmen: Lebensmittel in den meisten Staaten.
Digitale Produkte und Dienstleistungen können umsatzsteuerpflichtig sein.
Steuerverpflichtung für Dienstleistungen variiert je nach Bundesstaat.
Mehrwertsteuerregelungen für Händler
Zertifikat zum Weiterverkauf
Beim Handel innerhalb der Vereinigten Staaten können Händler von der Zahlung der Umsatzsteuer freigestellt werden. Dies wird erreicht durch den Besitz eines sogenannten Weiterverkaufszertifikats. Das Zertifikat bescheinigt, dass der Kauf von Waren zum Zweck des Weiterverkaufs und nicht zur persönlichen Nutzung erfolgt. Hierdurch wird die Umsatzsteuer erst beim finalen Verkauf an den Endkunden fällig.
Typen der Bescheinigungen
Es gibt grundlegend zwei Dokumentenarten für die Umsatzsteuerbefreiung, die Händler kennen sollten:
Uniform Sales & Use Tax Certificate: Anerkannt in 38 Bundesstaaten und herausgegeben von der Multistate Tax Commission.
Streamlined Sales Tax Exemption Certificate: Gültig in 24 Bundesstaaten und orientiert sich an der vereinfachten Umsatzsteuer-Initiative.
Händler müssen entsprechend ihres Standortes die relevanten Dokumente einholen, um von der Umsatzsteuer bei Einkäufen für den Weiterverkauf befreit zu sein. Es ist wichtig, dass die Umsatzsteuer aus geschäftlichen Ausgaben für Betriebsmittel nicht geltend gemacht werden kann, sondern ausschließlich für weiterverkaufte Waren geltend gemacht wird.
Umsatzsteuerpflicht als Unternehmer
Umsatzsteuervergütung
Allgemeines: In den Vereinigten Staaten entfällt die Notwendigkeit für Zwischenhändler, Umsatzsteuer zu zahlen. Unternehmen können Waren als Wiederverkäufer erwerben, ohne Umsatzsteuer an ihre Lieferanten abführen zu müssen.
Reseller Certificate:
Multistate Tax Commission's Uniform Sales & Use Tax Certificate: Wird in 38 Staaten anerkannt.
Streamlined Sales Tax Exemption Certificate: Gültigkeit in 24 Staaten.
Unternehmen müssen prüfen, welche Bescheinigungen für ihren Staat erforderlich sind.
Unmöglichkeit des Vorsteuerabzugs: Ein Vorsteuerabzug für Geschäftsausgaben oder Anschaffungen ist nicht möglich. Nur Waren, die weiterverkauft werden, sind von der Umsatzsteuer für Wiederverkäufer befreit.
Steuerliche Behandlung von Geschäftsausgaben
Standortspezifische Umsatzsteuersätze: Die Umsatzsteuersätze variieren je nach Bundesstaat und können zusätzliche lokale Steuern umfassen. Dies führt zu unterschiedlichen Endbeträgen an der Kasse.
Umsatzsteuer auf Anschaffungen: Anschaffungen wie Bürogeräte oder Laptops unterliegen der Umsatzsteuer, die ein Unternehmen nicht zurückfordern kann.
Anwendungsfälle:
Einzelhandel: Einfache Handhabung der Umsatzsteuer, da alle Geschäfte innerhalb eines Standorts und Bundesstaates abgewickelt werden.
E-Commerce: Komplexere Situation durch die Notwendigkeit, Kundenumsatzsteuer zu berechnen, basierend auf dem Verkaufsort der Kunden.
Nexus-Konzept:
Physischer Nexus: Frühere Anforderung einer physischen Präsenz im Bundesstaat, um eine Umsatzsteuerpflicht auszulösen.
Ökonomischer Nexus: Seit 2018 maßgeblich; bezieht sich auf Verkaufs- oder Transaktionsschwellen in einem Bundesstaat, die die Registrierung für die Umsatzsteuer erfordern.
Mehrwertsteuer im Detailhandel
In den Vereinigten Staaten gibt es im Gegensatz zu Europa keine bundeseinheitliche Mehrwertsteuer. Stattdessen wird in jedem Bundesstaat und zuweilen auch in einzelnen Bezirken eine lokale Umsatzsteuer erhoben. Die Endkunden entrichten die Umsatzsteuer erst beim Bezahlen an der Kasse. Ausgezeichnet werden die Produkte zu Nettopreisen, so kostet beispielsweise ein Riegel, der als 99 Cent gekennzeichnet ist, tatsächlich über einen Dollar mit Steuer.
Die Umsatzsteuerraten variieren von Staat zu Staat ohne eine feste Regelung. Kalifornien, Indiana und Mississippi verfügen über eine hohe Steuer von 7 %, während Colorado, Alabama und Georgia mit 2 bis 4 % vergleichsweise niedrige Steuersätze aufweisen. Fünf Staaten – Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon – erheben keine Umsatzsteuer.
Die Komplexität steigt, da in 38 Staaten Bezirksabgaben hinzukommen können, die bis zu 7 % betragen. Daraus resultiert eine Intransparenz der zu erwartenden Kosten bis zum Moment des Bezahlvorgangs. Als Zwischenhändler müssen Unternehmen dabei keine Umsatzsteuer entrichten. Sie können sich mit einer Wiederverkaufszertifizierung von der Steuer befreien.
Es gibt zwei Arten von Zertifikaten: das "Uniform Sales & Use Tax Certificate" der Multistate Tax Commission, gültig in 38 Staaten, und das "Streamlined Sales Tax Exemption Certificate" für 24 Staaten. Die gezahlte Umsatzsteuer für betriebliche Anschaffungen kann von Unternehmen nicht zurückgefordert werden.
Der Knotenpunkt der Steuerpflicht, auch Nexus genannt, definiert die lokale Verbindung des Verkäufers zum Staat des Verkaufs. Seit 2018 gilt dabei nicht mehr die physische Präsenz, sondern die wirtschaftliche Präsenz als maßgebend. Umsatzschwellen, die für die Steuerpflicht ausschlaggebend sind, variieren staatlich. In Kalifornien liegt diese beispielsweise bei $500,000.
Marktplatzverkäufer auf Plattformen wie Amazon sind auch steuerpflichtig. Abhängig von der physischen und der wirtschaftlichen Präsenz müssen sie sich gegebenenfalls registrieren lassen. Allerdings übernimmt Amazon für seine Verkäufer die Abwicklung der Umsatzsteuer.
Ausländische Unternehmen, etwa aus Deutschland, unterliegen den gleichen Regeln. Sie müssen keine amerikanische Firma gründen, um auf dem US-Markt tätig zu sein, fallen jedoch unter die Nexus-Regelungen und sind somit umsatzsteuerpflichtig.
Nicht alle Produkte und Dienstleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Körperliche Produkte sind in der Regel steuerpflichtig, außer einige Ausnahmen wie Lebensmittel. Digitale Produkte und Dienstleistungen werden je nach Bundesstaat unterschiedlich besteuert. Bei Dienstleistungen hat sich die Gesetzeslage geändert, und gegenwärtig sind viele Arten von Dienstleistungen steuerpflichtig. Die Steuersätze und Kategorien variieren nach Bundesstaat.
Umsatzsteuer im E-Commerce
Konzept der Steueransässigkeit
In den Vereinigten Staaten gibt es keine einheitliche Verkaufssteuer auf Bundesebene, sondern lokale Verkaufssteuern, die je nach Bundesstaat und teilweise nach Gemeinde variieren. Unternehmen werben mit Nettopreisen, denn die Verkaufssteuer wird beim Bezahlen hinzugefügt, nicht im angezeigten Preis. Händler müssen diese Steuer nur an den Endverbraucher weiterberechnen und nicht beim Wiederverkauf von Waren entrichten. Wiederkaufszertifikate ermöglichen den Kauf von Waren ohne Verkaufssteuer, aber die gezahlte Steuer auf Unternehmenskäufe kann nicht vom Unternehmen geltend gemacht werden.
Ökonomische Präsenz
Mit dem ökonomischen Präsenzbegriff, oder ökonomischem Nexus, bezeichnet man die Verpflichtung, Umsatzsteuer dort zu entrichten, wo Kunden ansässig sind. Seit 2018 ist es nicht mehr die physische Präsenz, die zählt – wie ein Warenlager im Staat –, sondern die ökonomische Aktivität. Dies betrifft Umsatzschwellen oder Transaktionszahlen, die von jedem Bundesstaat individuell festgelegt werden. Beispielsweise muss sich ein Unternehmen aus Texas für die Verkaufssteuer in Kalifornien registrieren, wenn es dort Waren im Wert von über 500.000 Dollar verkauft. Dies liegt deutlich über der in vielen Staaten üblichen Schwelle von etwa 100.000 Dollar oder 200 Verkäufen jährlich. Auch für Marktplatzverkäufer, wie beispielsweise auf Amazon, gelten diese Regeln, wobei Amazon die Umsatzsteuerbearbeitung übernimmt – dies kann sich bei anderen Marktplätzen jedoch unterscheiden.
Bundesstaat Notwendige ökonomische Präsenz Kalifornien Verkäufe über 500.000 Dollar Texas Umsatz-/Transaktionsschwellen Allgemein Um die 100.000 Dollar oder 200 Verkäufe jährlich
Lebensmittel und manche Dienstleistungen können von der Verkaufssteuer ausgenommen sein, während digitale Produkte unterschiedlich besteuert werden. Unternehmen müssen sich informieren, welche Produkte besteuert werden und wie hoch die jeweilige Steuer ist.
Umsatzsteuerverpflichtungen für Händler auf Online-Marktplätzen
In den USA gibt es keine bundeseinheitliche Umsatzsteuer wie in Europa. Stattdessen erheben die einzelnen Bundesstaaten sowie manchmal auch Kreise bzw. Countys eigene Steuern, die unter dem Begriff Sales Tax zusammengefasst sind. Beim Verkauf wird dieser Betrag auf Produkte aufgeschlagen; die Auszeichnung der Waren erfolgt jedoch stets netto. Das heißt, Verbraucher zahlen effektiv mehr als den ausgewiesenen Betrag.
Unternehmen bewerben ihre Produkte entsprechend ohne Steuer. Die Sales Tax wird erst an der Kasse hinzugerechnet und variiert je nach Bundesstaat. Während Kalifornien, Indiana und Mississippi beispielsweise 7% Sales Tax erheben, liegt diese in Colorado, Alabama und Georgia zwischen 2 und 4%. In Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon wird keine Sales Tax erhoben.
Interessant für Zwischenhändler in den USA: Diese müssen keine Sales Tax bezahlen. Nur der Endkunde ist zahlungspflichtig. Beim Erwerb von Waren zur Weiterveräußerung kann ein Geschäft eine Befreiung von der Sales Tax erwirken, indem es sich als Reseller registriert und ein entsprechendes Zertifikat vorlegt. Es gibt zwei wichtige Zertifikate: das Uniform Sales & Use Tax Certificate der Multistate Tax Commission und das Streamlined Sales Tax Exemption Certificate.
Bezahlte Umsatzsteuern auf Geschäftsausgaben können von Unternehmen nicht geltend gemacht werden – nur Waren für den Weiterverkauf sind von der Sales Tax befreit. Die Bestimmung der Sales Tax bei Onlinegeschäften hängt mit dem Begriff Nexus zusammen, der die wirtschaftliche Präsenz eines Unternehmens in einem Staat bezeichnet. Seit 2018 basiert die Verpflichtung zur Umsatzsteuer nicht mehr auf der physischen, sondern auf der wirtschaftlichen Präsenz im jeweiligen Bundesstaat.
Für Händler auf Online-Marktplätzen wie Amazon gilt: Amazon übernimmt in der Regel die Umsatzsteuerverwaltung innerhalb der USA unter Zugrundelegung von Vereinbarungen mit den Bundesstaaten. Andere Marktplätze benötigen separate Recherchen.
Auch ausländische Unternehmen müssen bei Überschreiten bestimmter Umsatzzahlen oder Transaktionsvolumina Umsatzsteuer abführen – die gleichen Schwellenwerte wie für US-Unternehmen gelten. Nicht jedes Produkt oder jede Dienstleistung ist allerdings sales-tax-pflichtig. Während physische Produkte generell besteuert werden, können Ausnahmen wie Lebensmittel existieren. Digitale Produkte erfordern eine gesonderte Betrachtung der Umsatzsteuerpflicht. Auch für Dienstleistungen wurde früher häufig keine Sales Tax erhoben, heute ist dies jedoch in den meisten Fällen erforderlich, allerdings variiert die Besteuerung je nach Dienstleistung und Bundesstaat.
Umsatzsteuer-Vorschriften für internationale Geschäfte
Im Bereich des Einzelhandels in den USA ist die Umsatzsteuer auf staatlicher Ebene angesiedelt, wobei jeder Staat seinen eigenen Steuersatz festlegt. Die Kunden zahlen diese Steuer erst beim Bezahlvorgang, was bedeutet, dass auf den Preisetiketten nur der Nettopreis angezeigt wird.
Umsatzsteuerraten variieren deutlich:
Hohe Umsatzsteuerrate: Kalifornien, Indiana, Mississippi (rund 7%)
Niedrige Umsatzsteuerrate: Colorado, Alabama, Georgia (2-4%)
Keine Umsatzsteuer: Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire, Oregon
Zusätzlich erheben 38 Staaten lokale Umsatzsteuern, die oberhalb der staatlichen Steuern liegen können.
Hendler ohne Endverbraucherstatus:
Müssen in der Regel keine Umsatzsteuer zahlen.
Können durch ein Wiederverkaufszertifikat ohne Umsatzsteuer einkaufen.
Es gibt zwei wichtige Zertifikatstypen: das Uniform Sales & Use Tax Certificate und das Streamlined Sales Tax Exemption Certificate.
Wichtig: Ein Unternehmen kann die bezahlte Umsatzsteuer für Betriebsausgaben nicht zurückfordern.
Berechnung der Umsatzsteuer im E-Commerce:
Die Verbindung (Nexus) zum Staat, in dem verkauft wird, ist entscheidend.
Seit 2018 wird nicht mehr die physische, sondern die wirtschaftliche Präsenz eines Unternehmens im jeweiligen Staat berücksichtigt.
Die sogenannte wirtschaftliche Verbindung (economic nexus) legt fest, ab welchem Umsatz- oder Transaktionsvolumen ein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig wird.
Schwellenwerte für Umsatzsteuerpflicht:
Unterschiedlich je nach Bundesstaat, oft bei $100.000 Umsatz oder 200 Verkäufe jährlich.
Umsatzsteuer bei Marktplatzverkäufen:
Hängt von physischer Präsenz und wirtschaftlicher Aktivität ab.
Amazon erledigt die Umsatzsteuerabwicklung in den USA für Verkäufer.
Ausländische Unternehmen:
Müssen ebenfalls Umsatzsteuer zahlen, falls die wirtschaftliche Verbindungsschwelle überschritten wird.
Steuerliche Verpflichtungen gelten gleichermaßen für in- und ausländische Unternehmen.
Umsatzsteuerpflichtige Produkte und Dienstleistungen:
Physische Produkte sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig, mit Ausnahmen wie Lebensmitteln.
Bei digitalen Produkten ist je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt, ob Umsatzsteuer anfällt.
Für Dienstleistungen wird heute oft Umsatzsteuer erhoben; die Besteuerung variiert je nach Staat und Dienstleistungstyp.
Besteuerbare Produkte und Dienstleistungen
Ausnahmen bei der Produktbesteuerung
In vielen US-Bundesstaaten sind grundsätzlich alle physischen Produkte steuerpflichtig. Allerdings gibt es Ausnahmen; beispielsweise sind Lebensmittel in den meisten Staaten von der Umsatzsteuer befreit.
Elektronische Produkte
Elektronische Produkte umfassen eine Vielzahl digitaler Güter, von Filmen und Videos bis hin zu Musik, Alben und E-Books. Die Besteuerung digitaler Produkte wird in den USA von Staat zu Staat unterschiedlich gehandhabt. Anbieter solcher Produkte müssen im Voraus klären, ob für ihre Produkte eine Umsatzsteuer anfällt. Dienste wie Hosting oder Software-as-a-Service fallen allgemein unter diese Besteuerung.
Dienstleistungsumsätze
Im Gegensatz zu früher, als Dienstleistungen häufig nicht besteuert wurden, müssen jetzt in vielen Staaten Umsatzsteuern für verschiedene Dienstleistungstypen entrichtet werden. Die Besteuerung ist von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden, wobei bestimmte professionelle Dienstleistungen wie medizinische, rechtliche, buchhalterische oder lehrende Tätigkeiten oftmals nicht besteuert werden.
Steuerflucht gescheitert! Lord Sugar zu Steuerberater: You’re Fired!!
Entdecken Sie die lehrreiche Geschichte von Lord Sugars gescheiterter Steuerflucht und die entscheidende Bedeutung fachkundiger Beratung bei der internationalen Steuerplanung. Erfahren Sie, wie sein Versuch, den steuerlichen Wohnsitz nach Australien zu verlegen, Kontroversen und Diskussionen über die Steuerpolitik auslöste.
In der Welt der internationalen Steuerplanung stellt der Fall von Lord Sugar ein aufschlussreiches Beispiel dar, das die Bedeutung von Detailkenntnis und Expertenberatung unterstreicht. Das Engagement des britischen Milliardärs, Unternehmers und Mitglieds des House of Lords scheiterte beim Versuch, eine beträchtliche Steuersumme zu sparen, indem er seine steuerliche Ansässigkeit nach Australien verlagerte. Angesichts seiner öffentlichen Bekanntheit im Vereinigten Königreich, auch als Moderator der TV-Show "The Apprentice", hat die Aufdeckung seiner Steuerplanung weitreichende Diskussionen ausgelöst.
Die steuerlichen Unterschiede zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland sind erheblich, und in Großbritannien ist die steuerliche Abwanderung ohne gravierende steuerliche Konsequenzen einfacher. Es existiert keine Ausgangssteuer und der Wohnsitz allein löst keine Steuerpflicht aus. Dies ermöglicht es Unternehmern wie Lord Sugar, das Land kurzfristig zu verlassen. Trotzdem können Details, wie in seinem Fall, zu unerwarteten Schwierigkeiten führen, die eine sorgfältige Prüfung durch fachkundige Berater erforderlich machen.
Key Takeaways
Der Fall Lord Sugar beleuchtet die Komplexität der internationalen Steuergesetzgebung.
Details wie parlamentarische Mitgliedschaft können steuerliche Verpflichtungen beeinflussen.
Expertenberatung ist entscheidend für erfolgreiche Steuerstrategien.
Der Sturz von Lord Sugar
Als prominente Persönlichkeit in der britischen Öffentlichkeit geriet Lord Sugar kürzlich in den Fokus einer hitzigen Debatte. Bekannt durch seine Unternehmenserfolge und als Gastgeber der Reality-TV-Sendung "The Apprentice", scheiterte Lord Sugars Versuch, beträchtliche Steuerzahlungen zu umgehen, indem er seinen Wohnsitz nach Australien verlagerte. Ziel war es, Steuern auf eine beachtliche Dividende von Amstrad in Höhe von 390 Millionen Pfund zu sparen, doch das britische Steuerrecht machte ihm einen Strich durch die Rechnung.
Steuerplanung und Umzug Lord Sugars Plan sah folgendermaßen aus:
Wohnsitzverlegung nach Australien, um die Besteuerung der Dividende zu vermeiden.
In Großbritannien besteht keine Abzugssteuer auf ausgehende Dividenden, wodurch die gesamte Summe ohne Steuerabzüge transferiert werden konnte.
Zu diesem Zeitpunkt erlaubte das australische Steuersystem Neuankömmlingen mit temporärem Visum und ohne australischen Ehepartner, ausländische Einkünfte für drei Jahre steuerfrei zu erhalten.
Missachtete Regelungen Die Problematik lag in einem übersehenen Detail:
Mitglieder des britischen Parlaments unterliegen weiterhin einer unbeschränkten Steuerpflicht im Vereinigten Königreich.
Seit 2010 müssen Lords, die wie Lord Sugar auf Lebenszeit ernannt werden, in Großbritannien Steuern zahlen, unabhängig von ihrem Wohnsitz.
Eine Amtsniederlegung hätte vor der Ausreise erfolgen müssen, um die Steuerpflicht zu beenden.
Konsequenzen Die Folgen für Lord Sugar waren gravierend:
Die britischen Steuerbehörden nahmen schnell Kontakt auf, da Spitzenverdiener besonderer Aufmerksamkeit unterliegen.
Lord Sugar musste die nicht erklärte Dividende nachzahlen und erwog, rechtliche Schritte gegen seinen Steuerberater einzuleiten.
Fachkundige Beratung Die missglückte Steuergestaltung unterstreicht die Bedeutung einer präzisen, kompetenten Beratung im Bereich der internationalen Steuerplanung. Fehler in den Details können schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Expertise von Fachleuten ist unerlässlich, um legale Wege zur Steueroptimierung zu finden und die richtigen Schritte zur Sicherung des persönlichen Vermögens und der Freiheit zu ergreifen.
Internationale Besteuerungsstrategien in Großbritannien
In Großbritannien hat ein hochkarätiger Fall Aufsehen erregt: Der britische Milliardär und Unternehmer Lord Sugar erlitt einen Rückschlag in seinem Versuch, durch einen Umzug nach Australien erhebliche Steuersummen einzusparen. Trotz der Überlegung, sein Steuerdomizil zu verlegen, um damit verbundene Steuern auf eine Dividendenzahlung von 390 Millionen Pfund zu umgehen, scheiterte dieser Plan wegen seiner Mitgliedschaft im Oberhaus des britischen Parlaments.
Das britische Steuersystem kennt keine Abgeltungssteuer auf Dividenden und hat keine Austrittssteuer, was es für Unternehmer meist einfacher macht, ohne signifikante steuerliche Auswirkungen das Land zu verlassen. Da die Aufenthaltsdauer nach Auswanderung auf unter 90 Tage pro Jahr limitiert ist – genauer gesagt 90 Nächte –, ist es britischen Geschäftsleuten möglich, einen erheblichen Teil des Jahres weiterhin im Vereinigten Königreich zu verbringen.
Relevante Faktoren für die Steuerplanung im Fall Lord Sugar:
Großbritanniens Steuersystem: Es erfordert keine umfangreiche Umstrukturierung des Unternehmens oder Rücktritt als Geschäftsführer, um steuerliche Vorteile bei Auswanderung zu erzielen.
Dividendenbesteuerung: Es gibt keine Quellensteuer auf Dividenden, was eine Verteilung an den Inhaber unabhängig von seinem Wohnsitz erlaubt.
Australiens Steuerrecht: Einkommen aus dem Ausland ist für Neuankömmlinge mit temporärem Visum die ersten drei Jahre steuerfrei.
Jedoch gelten besondere Bestimmungen für Mitglieder des britischen Parlaments, die seit 2010, unabhängig von ihrem Wohnsitz, immer unbegrenzt steuerpflichtig in Großbritannien sind. Diese Regel hat bereits mehrere Rücktritte zur Folge gehabt. Lord Sugar, der aufgrund seiner Tätigkeit in der Reality-TV-Show "The Apprentice" eine temporäre Arbeitsgenehmigung für Australien besaß, hat diese spezifische Klausel übersehen.
Als Folge dieses Versäumnisses kontaktierte das britische Finanzamt Lord Sugar, nachdem er die besagte Dividende nicht in seiner Steuererklärung angegeben hatte. Nach britischer Praxis wird die Steuererklärung vom Steuerzahler selbst berechnet und eingereicht, mit spezieller Aufmerksamkeit und Auditprozessen für Höchstverdiener. In direktem Kontrast zum deutschen System informierte das britische Amt ohne Vorwürfe der Steuerhinterziehung nach einer Anfrage um Klärung, woraufhin Lord Sugar sein Fehlurteil erkannte, zurück nach Großbritannien kehrte und die Steuerschuld beglich.
Dieser Fall veranschaulicht die Komplexität internationaler Steuerstrategien und die Notwendigkeit, sich auf kompetente Fachleute zu verlassen. Unser Unternehmen bietet seit nahezu zwei Jahrzehnten Unterstützung für Unternehmer, Freiberufler und Investoren, die ihre steuerliche Last legal minimieren, Vermögen aufbauen und persönliche Freiheiten maximieren möchten. Wir fungieren als zentraler Ansprechpartner und koordinieren mit einem Netzwerk erfahrener Berater und Experten weltweit. Wir empfehlen eine steuerliche Standortanalyse als ersten Schritt und unterstützen Sie gerne in diesem Prozess.
Die Abweichungen im Steuerrecht zwischen Deutschland und Großbritannien
In Großbritannien existiert keine Ausstiegsteuer wie in Deutschland. Dies ermöglicht es Geschäftsinhabern, das Land ohne steuerliche Nachteile zu verlassen. Ein Unternehmer kann Großbritannien kurzfristig verlassen, ohne seine Firma umstrukturieren zu müssen und kann selbst als Geschäftsführer im Amt bleiben sowie seinen Wohnsitz im Land behalten. Es gibt kein Melderegister, daher ist auch keine Abmeldung erforderlich.
Hier einige wichtige Unterschiede:
Wohnsitz: Die reine Wohnsitznahme in Großbritannien begründet keine Steuerpflicht.
Aufenthaltsdauer: Nach dem Wegzug darf man nicht mehr als 90 Tage, bzw. genauer 90 Nächte, im Vereinigten Königreich verbringen.
Dividendensteuer: Großbritannien erhebt keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden.
Temporäre Visa: In Australien sind ausländische Einkünfte für neue temporäre Visainhaber drei Jahre steuerfrei, wenn sie keinen australischen Ehepartner haben.
Auch prominente Persönlichkeiten sind von diesen Regelungen betroffen. So versuchte ein bekannter britischer Milliardär und Unternehmer, eine große Dividendensumme steuerfrei zu halten. Mitglieder des britischen Parlaments unterliegen jedoch einer unbegrenzten Steuerpflicht, was seit 2010 gilt und bisher einige Mitglieder des House of Lords zum Rücktritt veranlasst hat.
Die Vorgehensweise der britischen Steuerbehörden unterscheidet sich ebenfalls:
Steuererklärung: Im Vereinigten Königreich berechnen die Steuerpflichtigen die Steuerschuld selbst und reichen ihre Steuererklärung ein. Überprüfungen sind nicht die Regel, jedoch werden Einkommensmillionäre genauer betrachtet.
Kundenservice: Statt mit einer belastenden Überprüfung wird hier durch Korrespondenz geklärt.
Zur Optimierung der internationalen Steuerplanung ist Expertenwissen essentiell, um nicht in Fallen zu tappen, die zu unnötigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden führen könnten.
Faktoren hinter Lord Sugars gescheiterten Steuersparversuchen
Bei der Untersuchung der steuerlichen Situation von Lord Sugar stießen wir auf fünf entscheidende Aspekte. Die Kombination dieser Elemente schien zunächst eine ideale Steuerstruktur zu schaffen.
Steuerwohnsitz Veränderung: Lord Sugar versuchte, seinen Steuerwohnsitz nach Australien zu verlagern, um eine erhebliche Steuerzahlung in Höhe von 215 Millionen Euro zu umgehen.
Keine Quellensteuer auf Dividenden: Im Vereinigten Königreich wird auf ausgehende Dividenden keine Quellensteuer erhoben. Dies ermöglichte die ungeschmälerte Auszahlung einer Dividende von 390 Millionen.
Steuerliche Regelungen in Australien: Australien bietet für neu angekommene Ausländer mit einem temporären Visum eine dreijährige Steuerbefreiung auf ausländisches Einkommen an.
Mitgliedschaft im House of Lords: Eine Gesetzesänderung von 2010 bedingte, dass Mitglieder des britischen Parlaments unbeschränkt steuerpflichtig im Vereinigten Königreich sind. Dieser Punkt wurde von Lord Sugars Beratern übersehen.
Strategie der Auswanderung: Die britischen Steuerregeln ermöglichen eine relativ einfache Auswanderung ohne negative steuerliche Konsequenzen, sofern die Person weniger als 90 Nächte pro Jahr im Land verbringt.
Trotz einer durchdachten Planung scheiterte der Ansatz von Lord Sugar an der Nichtberücksichtigung der steuerlichen Verpflichtungen als Mitglied des Parlaments. Dies führte zu einem baldigen Umzug zurück ins Vereinigte Königreich und zur Begleichung der fälligen Steuerschuld.
Warum Lord Sugars Plan scheiterte
Als Mitglied des britischen Oberhauses hatte Lord Sugar den Versuch unternommen, Steuern in Höhe von 186 Millionen Pfund zu umgehen, indem er seinen steuerlichen Wohnsitz nach Australien verlegte. Sein Vorhaben, welches sich auf die Auszahlung einer Dividende von 390 Millionen Pfund aus seinem Unternehmen Amstrad bezog, konnte jedoch nicht realisiert werden.
Ursachen des Misserfolgs seines Vorhabens:
Gesetzeslage für Parlamentsmitglieder: Seit 2010 besteht ein Gesetz, das Mitglieder des britischen Parlaments einer uneingeschränkten Steuerpflicht in Großbritannien unterwirft; dies gilt sowohl für Abgeordnete des Unterhauses als auch für Lords des Oberhauses. Lord Sugar hätte sein Amt niederlegen müssen, bevor er seinen Wohnsitz verlegt, was er unterließ.
Übersehen des rechtlichen Rahmens: Die Tatsache, dass Lord Sugar trotz seiner Verlagerung nach Australien als Mitglied des Oberhauses weiterhin in Großbritannien steuerpflichtig blieb, wurde von seinen Steuerberatern übersehen, was zu einer Fehlkalkulation führte.
Konsequenzen der Fehleinschätzung: Lord Sugar musste nach der Kontaktaufnahme durch die britischen Steuerbehörden nach Großbritannien zurückkehren und die fälligen Steuern begleichen. Dieser Schritt war unausweichlich, da die Steuererklärungen in Großbritannien sehr genau geprüft werden, insbesondere bei Personen mit hohen Einkommen.
Rechtliche Schritte: Als Resultat des gescheiterten Plans kündigte Lord Sugar an, rechtliche Schritte gegen seine Steuerberatung einleiten zu wollen, da ihm falsche Beratung erteilt wurde.
Dieses Szenario illustriert, wie wesentlich eine präzise und fachmännische Beratung im Bereich der internationalen Steuerplanung ist. Ohne die richtigen Experten können äußerst komplexe und detailreiche steuerliche Rahmenbedingungen leicht übersehen werden, was zu umfangreichen Problemen mit den Steuerbehörden führen kann.
Steuerrechtliche Bestimmungen für Angehörige des britischen Parlaments
Angesichts neuer Entwicklungen steht die steuerliche Situation für Mitglieder des britischen Parlaments erneut im Fokus. Besonderes Aufsehen erregt dabei der Fall eines bekannten britischen Milliardärs und TV-Persönlichkeit, der versuchte, durch einen Umzug nach Australien seinen steuerlichen Wohnsitz zu verlegen und dadurch Steuern in Millionenhöhe zu sparen. Dieser Versuch schlug jedoch fehl.
Mitglieder des britischen Ober- und Unterhauses, bekannt als House of Lords und House of Commons, unterliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht seit einem Gesetz von 2010. Folglich müssen alle Abgeordneten, unabhängig von ihrem Wohnsitz, Steuern im Vereinigten Königreich zahlen.
Die Entscheidung, diesen unkonventionellen Weg der Steuervermeidung zu beschreiten, schien anfänglich erfolgversprechend. Eine fehlende Quellensteuer auf Dividenden in Großbritannien könnte es ermöglichen, dass Zahlungen ohne Steuerabzug ausgeführt werden. Zusätzlich erlaubt das australische Steuersystem Neubürgern mit temporärer Aufenthaltsgenehmigung, ausländisches Einkommen für drei Jahre steuerfrei zu empfangen.
Jedoch ist das Ergebnis für Angehörige des Oberhauses, die wie im beschriebenen Fall lebenslange Mitglieder sind, ein anderes. Der Gesetzgeber verlangt, dass sie ihre Abgaben in voller Höhe entrichten, sollte der Status im Parlament während des Dividendenauszahlungszeitraums noch bestehen. Ein Mitglied des Hauses zu sein, ohne Steuerlich vollumfänglich im Vereinigten Königreich haftbar zu sein, ist nicht möglich.
Die Konsequenzen einer solch fehlgeleiteten Steueroptimierung sind bedeutend. Die britischen Steuerbehörden überprüfen zwar nicht regelmäßig die Steuererklärungen, jedoch nehmen sie bei Personen mit sehr hohen Einkommen durchaus eine genaue Betrachtung vor, was im vorliegenden Fall zu schnellem Handlungsbedarf und einer bedeutenden Nachzahlung führte. Der Betroffene hat folgend nach einer fehlerhaften Beratung rechtliche Schritte gegen seinen Steuerberater eingeleitet.
Das Beispiel veranschaulicht die Komplexität internationaler Steuerplanung und die Relevanz einer adäquaten Beratung. Es betont, wie essenziell es ist, Details zu beachten und kompetente Fachkräfte zu Rate zu ziehen, um finanziellen Schaden und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Die Folgen für Lord Sugar
Lord Sugar, der britische Milliardär und Fernsehpersönlichkeit, ist durch seine Bemühungen, Steuern in Höhe von 215 Millionen Euro zu umgehen, in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Sein Versuch, die Steuerlast durch Verlegung seines steuerlichen Wohnsitzes nach Australien zu reduzieren, schlug fehl, da er die ständige Steuerpflicht als Mitglied des britischen Oberhauses übersehen hatte.
Gescheiterte Auswanderungspläne
Ursprünglicher Plan: Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes nach Australien, um Steuern auf eine Dividende von 390 Millionen aus seiner Firma Amstrad zu sparen.
Fehlerquelle: Unberücksichtigte Gesetzeslage, die Mitglieder des britischen Parlaments zu uneingeschränkter Steuerpflicht verpflichtet.
Missachtete Regelungen: Die seit 2010 bestehende Gesetzgebung, die andere Lords bereits zum Rücktritt veranlasste.
Umsetzungsfehler und Reaktionen
Steuererklärung: Lord Sugars Angaben in seiner Steuererklärung entsprachen nicht den Anforderungen, und die resultierenden Differenzen wurden von den britischen Steuerbehörden aufgedeckt.
Konfrontation mit den Behörden: Lord Sugar erkannte den Fehler und leistete die Steuerzahlungen, nachdem der Fall durch Nachfragen seitens des Finanzamts ans Licht kam.
Konsequenz für den Berater: Die Entlassung des Steuerberaters und die Ankündigung einer Klage wegen falscher Beratung.
Auswirkungen auf Zukünftige Planungen
Wichtigkeit von Fachwissen: Die Komplexität der internationalen Steuerplanung unterstreicht die Bedeutung einer profunden Expertise.
Mögliche Folgen schlechter Beratung: Hoher Stress und Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden.
Lord Sugar, bekannt auch als Moderator der Reality-TV-Show "The Apprentice", hat durch diese Vorkommnisse deutlich gemacht, wie entscheidend eine genaue Kenntnis der steuerrechtlichen Anforderungen ist, um bei internationaler Steuerplanung nicht unerwartet auf Hindernisse zu stoßen.
Der Umgang der britischen Steuerbehörde mit Lord Sugar
Im Mittelpunkt der Diskussionen in Großbritannien steht der Fall des bekannten Milliardärs und Fernsehpersönlichkeit Lord Sugar, der versucht hatte, erhebliche Steuern auf Dividenden seiner Firma Amstrad zu umgehen. Die Situation hat sich dadurch verschärft, dass Sugar Mitglied des Oberhauses ist, was ihm im Vereinigten Königreich eine unbeschränkte Steuerpflicht auferlegt – eine gesetzliche Regelung, die seit 2010 in Kraft ist.
Steuerplanungsmöglichkeiten im Vereinigten Königreich:
Umzug ins Ausland: Britische Unternehmer können das Land ohne wesentliche steuerliche Folgen verlassen; kein Umstrukturieren des Unternehmens oder Aufgeben der Geschäftsführung erforderlich.
Niedergelassene Regelung: Keine Meldepflicht für Wohnsitzänderungen, da kein Einwohnermeldesystem existiert. Außerhalb des Landes verbrachte Tage sind relevant, im Idealfall unter 90 Nächte pro Jahr, um eine Besteuerung zu vermeiden.
Sachlage in Australien:
Befreiung von der Einkommensteuer: Neuzuwanderer können unter bestimmten Umständen von einer dreijährigen Steuerbefreiung für ausländisches Einkommen profitieren.
Versäumnisse der Steuerberatung:
Mitgliedschaft im House of Lords: Die unbeschränkte Steuerpflicht gilt für alle Mitglieder des britischen Parlaments.
Keine rückwirkende Amtsaufgabe: Eine rechtzeitige Aufgabe des Adelstitels vor dem Wegzug hätte Steuerfolgen vermeiden können.
Kommunikation der Steuerbehörde:
Individuelle Prüfung: Topverdiener werden individuell geprüft, was in Sugars Fall zur baldigen Klärung seiner steuerlichen Situation führte.
Fehlende Aggressivität: Im Gegensatz zu anderen Ländern wird in Großbritannien ein diskursiver Ansatz verfolgt; keine unangekündigten Hausdurchsuchungen oder Drohgebärden.
Konsequenzen für Lord Sugar:
Nachzahlung der Steuer: Nach der Kontaktaufnahme durch die Behörde zahlte Sugar die fälligen Steuern und kehrte nach Großbritannien zurück.
Anzeige gegen Steuerberater: Aufgrund der fehlerhaften Beratung strebt Sugar eine Klage gegen seinen Steuerberater an, mit zweifelhaftem Ausgang bezüglich Schadensersatz.
Die Angelegenheit betont die Bedeutung einer präzisen und kenntnisreichen steuerlichen Planung, vor allem bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Wenden Sie sich für eine internationale Steuerberatung an Spezialisten, um ähnliche Komplikationen zu vermeiden.
Rechtliche Konsequenzen für Steuerberater
In einem beispielhaften Vorgang der internationalen Steuerplanung stieß ein bekannter britischer Unternehmer auf Hindernisse, als sein Versuch, erhebliche Steuern zu umgehen, fehlschlug. Die Absicht, rund 186 Millionen Pfund an Steuern auf eine Dividende von 390 Millionen zu sparen, indem der steuerliche Wohnsitz nach Australien verlegt wurde, erwies sich als unzureichend durchdacht.
Die britischen Steuergesetze ermöglichen Unternehmern im Allgemeinen einen kurzfristigen Wegzug aus dem Land ohne erhebliche steuerliche Nachteile. Speziell in Australien können neu zugezogene Ausländer mit zeitlich begrenzten Visa und ohne australischen Ehepartner für einen Zeitraum von drei Jahren von einer Steuerbefreiung auf ausländisches Einkommen profitieren. Diese Regelung wäre für den Unternehmer anwendbar gewesen, da er lediglich über ein temporäres Arbeitsvisum verfügte.
Allerdings übersah sein Steuerteam, dass Mitglieder des britischen Parlaments – und somit auch Lords auf Lebenszeit – eine unbegrenzte Steuerpflicht im Vereinigten Königreich unterliegen. Nachdem die steuerliche Unstimmigkeit erkannt wurde, kehrte der Unternehmer nach Großbritannien zurück und beglich die anfallenden Steuern.
Die Folge dieses Fehlers war eine unmittelbare Konsequenz für den beratenden Steuerberater: Die Kündigung durch den Kunden. Darüber hinaus deutete der Unternehmer an, rechtliche Schritte gegen die Beratungsfirma einzuleiten, um möglicherweise eine Kompensation für die erteilten Fehlinformationen zu erhalten – wenngleich eine volle Rückerstattung des Steuerbetrags wenig wahrscheinlich erscheint.
Rechtliche Schritte gegen den Steuerberater: Kündigung des Mandats, mögliche Klage auf Schadensersatz
Hauptfehler: Unkenntnis über die ständige Steuerpflicht für Mitglieder des britischen Parlaments
Mögliche Entschädigung: Unwahrscheinlich über die gezahlte Beratungsgebühr hinaus
Aus dem Fall geht hervor, dass bei der internationalen Steuerplanung Details ausschlaggebend sind und eine umfassende Expertise von Steuerberatern unerlässlich ist. Obschon die Situation in Großbritannien im Vergleich zu anderen Ländern wie Deutschland weniger komplex ist, offenbart dieser Fall dennoch die Bedeutung einer adäquaten Beratung, um unnötigen Ärger und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Überblick über internationale Steueranpassungen
Steuerliche Optimierungsstrategien sind weltweit ein heiß diskutiertes Thema, insbesondere wenn prominente Persönlichkeiten beteiligt sind. Diese Debatte wurde kürzlich durch den Fall eines bekannten britischen Milliardärs angeregt. Dieser britische Unternehmer und Parlamentsmitglied versuchte, Steuern auf eine ausgeschüttete Dividende von 390 Millionen aus seinem Unternehmen Amstrad einzusparen. Zu diesem Zweck verlegte er seinen steuerlichen Wohnsitz nach Australien, was jedoch scheiterte und ihn dazu veranlasste, sich von seinem Steuerberater zu trennen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Grundlage für die beabsichtigte Anpassung war durchaus solide. Das Vereinigte Königreich kennt keine Steuer auf ausgehende Dividenden, so dass Unternehmenseigner ohne Abzüge in andere Länder umziehen können. Ebenso verfügt Australien über Vergünstigungen für neuen ausländischen Einwohnern, bei denen ausländisches Einkommen unter bestimmten Bedingungen zunächst steuerfrei ist. Der Unternehmer, der bereits durch seine Beteiligung an der australischen Ausgabe von "The Apprentice" bekannt war, schien die idealen Voraussetzungen für eine solche Steuerstrategie zu erfüllen.
Wichtige Faktoren für steuerliche Optimierung:
Großbritannien: Keine Quellensteuer auf Dividenden
Australien: Temporäre Visum-Inhaber können unter Umständen drei Jahre lang steuerfrei ausländisches Einkommen beziehen
Steuerliche Residenz: Ein Umzug aus dem Vereinigten Königreich ist ohne umfangreiche unternehmerische Restrukturierungen oder aufwendige Abmeldungen möglich
Allerdings wird deutlich, dass bei der Steueroptimierung im internationalen Kontext auch die kleinen Details entscheidend sein können. Das Versäumnis der Steuerberater, die unbeschränkte Steuerpflicht von Mitgliedern des britischen Parlaments zu berücksichtigen, stellte sich als ein schwerwiegender Fehler heraus. Diese Tatsache führte letztlich zu einer missglückten Steueroptimierung.
Resultate des gescheiterten Versuchs:
Umzug zurück ins Vereinigte Königreich
Zahlung der vollen Steuerschuld
Eingeleitete rechtliche Schritte gegen den Steuerberater
Die Geschichte unterstreicht die Bedeutung, auf die Expertise von Fachleuten in steuerlichen Fragen zu setzen. Denn trotz günstiger Rahmenbedingungen können Missverständnisse zu unerwarteten Steuerschulden und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Daher ist es ratsam, eine umfangreiche Analyse der steuerlichen Situation vorzunehmen – eine Dienstleistung, bei der die Unterstützung durch erfahrene Fachexperten von entscheidender Bedeutung ist.
Firmengründung Ungarn: Steuergünstig wie Dubai, im Herzen Europas
Entdecken Sie Ungarn als Top-Destination für Unternehmensgründungen mit EU-niedrigsten 9% Körperschaftsteuer. Profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen, die mit Dubai konkurrieren, und nutzen Sie die strategische Lage im Herzen Europas für Ihr Business. Günstige Lebenshaltungskosten und ein förderndes Umfeld für Investoren machen Ungarn zum idealen Standort für Ihre Firma.
Ungarn erweist sich als ein Highlight auf unserer Webseite, das Interesse der Leserschaft ist bemerkenswert. Mit einem der niedrigsten Körperschaftsteuersätze der EU, lediglich 9 Prozent, eröffnen sich für Unternehmen interessante Perspektiven. Über diesen Steuervorteil hinaus bietet die Unternehmensgründung in Ungarn, kombiniert mit dem Leben in einem anderen europäischen Land, eine attraktive Steuerstruktur. So lassen sich mittels einer Holdinggesellschaft Gewinne steuersparend transferieren.
Das Land lockt nicht nur durch steuerliche Anreize, sondern auch mit vergleichsweise geringen Lebens- und Unterhaltungskosten. Günstige Immobilienpreise und Investitionsmöglichkeiten sind ebenso ansprechend wie die kulturelle und landschaftliche Vielfalt Ungarns. Trotz der Herausforderung, welche die ungarische Sprache darstellt, finden Zuwanderer und Investoren ein unterstützendes Umfeld vor, das den Einstieg erleichtert.
Key Takeaways
Ungarn bietet mit einer Körperschaftsteuer von 9% attraktive Bedingungen für Unternehmen.
Die Kombination aus niedrigen Lebenshaltungskosten und Investitionsmöglichkeiten macht das Land für Auswanderer interessant.
Trotz der komplexen Sprache existieren umfassende Unterstützungsangebote für Neuankömmlinge.
Beliebtheit Ungarns auf der Webseite
Ungarn erfreut sich auf unserer Webseite eines besonders hohen Interesses. Während diverse Länder präsentiert werden, sticht Ungarn durch die hohe Anzahl der Seitenaufrufe hervor. Ungarn bietet mit einer Unternehmenssteuer von lediglich 9% – ähnlich günstig wie in Dubai, allerdings nur bei einem Umsatz über 57.000 Euro –, ein attraktives Steuerumfeld innerhalb der EU.
Unternehmensbesteuerung: Betrachtet man die EU, bietet Ungarn nach Malta die niedrigsten Unternehmenssteuern.
Dividendenbesteuerung: Was die Quellensteuer angeht, zeigt sich Ungarn großzügig, indem keine Quellensteuer auf Dividendenabführungen an EU-Muttergesellschaften erhoben wird – ein deutlicher Unterschied zu Ländern wie Deutschland.
Vorteile für Emigranten: Neben der Unternehmensbesteuerung punktet Ungarn zusätzlich mit niedrigen Lebenshaltungskosten, erschwinglichen Immobilienpreisen und einer guten Infrastruktur.
Steuer Satz Unternehmenssteuer 9% Einkommenssteuer 15% Mehrwertsteuer (VAT) 27%
Die Vorteile der Relokation nach Ungarn umfassen neben den Steuerprivilegien einschließlich 15% Einkommenssteuer auch die niedrigen Kosten für den täglichen Bedarf sowie günstigen Immobilienmarkt. Für Kapitaleinnahmen aus dem Ausland, die im Wohnsitzland versteuert werden, gelten in Ungarn ebenfalls die regulären Einkommenssteuersätze.
Des Weiteren findet man in Ungarn günstige Investitionsmöglichkeiten und landwirtschaftliche Flächen, wobei der Landerwerb auf eine Hektar pro Person begrenzt ist. Zudem bietet das Land kulturelle und landschaftliche Vielfalt, zu der unter anderem Weingebiete, der Balaton und Städte wie Szeged oder Eger zählen.
Die Herausforderung ist die ungarische Sprache, die als eine der kompliziertesten weltweit gilt. Glücklicherweise sind Englisch- und teils Deutschkenntnisse in Ungarn verbreitet und Behörden kommunizieren in Englisch, sodass die Sprachbarriere nicht zwangsläufig ein Hindernis darstellt.
Attraktive Unternehmensbesteuerung in Ungarn
Ungarn erweist sich als ein attraktives Ziel für Unternehmer und Investoren innerhalb der Europäischen Union, besonders hervorgehoben durch seinen niedrigen Körperschaftsteuersatz. Mit nur 9% rangiert das Land nach Malta an zweiter Stelle der niedrigsten Unternehmenssteuern in der EU. Ähnlich steuerlich vorteilhaft gestaltet sich die Lage im Vergleich zu Neuimplementierungen in Dubai, wo diese Steuerlast erst bei Einkünften jenseits von 57.000 Euro zum Tragen kommt. Im Rahmen eines EU-internen Unternehmensaufbaus ist Ungarn daher eine Überlegung wert, um von dieser vorteilhaften Steuerlage zu profitieren.
Steuerliche Vorteile beim Unternehmensaufbau:
Für eine EU-Muttergesellschaft ist das Land großzügig bei der Ausschüttung von Dividenden, ohne Quellensteuer zu erheben.
Durch die Gründung einer Holding über die ungarische Firma, beispielsweise in Malta, ist es möglich, Profite steuerfrei zu beziehen und an individuelle Standorte wie Spanien oder Portugal weiterzuleiten.
Ungarn bietet neben den steuerlichen Anreizen auch strukturelle Vorteile, die das Land für Auswanderer ansprechend machen. Die Lebenshaltungskosten sind merklich geringer als in anderen EU-Ländern wie Deutschland oder Österreich. Zusätzlich ist die Infrastruktur ausgebaut, und die Energie- sowie Immobilienpreise sind vergleichsweise niedrig, was besonders für Familien, Rentner und Freiberufler interessant sein könnte.
Förderliche Bedingungen für das Leben in Ungarn:
Mit 15% Einkommenssteuer existiert ein einheitlicher Steuersatz für in Ungarn sowie weltweit generiertes Einkommen.
Doppelbesteuerungsabkommen verhindern eine Mehrfachbesteuerung des Einkommens.
Kryptowährungen werden wie anderes Einkommen besteuert.
Kapitaleinkünfte aus dem Ausland werden gemäß ungarischer Einkommenssteuer besteuert.
Die Mehrwertsteuer in Ungarn ist mit 27% die höchste in Europa, jedoch bestehen reduzierte Sätze für notwendige Güter wie Lebensmittel und Medikamente.
Lebensqualität und Investitionsmöglichkeiten:
Kostengünstiger Lebensstandard und erschwingliche Immobilienpreise bieten mehr Kaufkraft.
Landwirtschaftliche Flächen stellen attraktive Investitionsmöglichkeiten dar, allerdings mit einer Flächenbegrenzung pro Person.
Die kulturelle und landschaftliche Vielfalt ist ein weiteres Argument für Ungarn, das mit seinen Weinregionen, Seen und charmanten Städten aufwartet. Obwohl Ungarisch als komplizierte Sprache gilt, ist es nicht zwingend erforderlich, diese zu beherrschen, da viele Ungarn Englisch oder Deutsch sprechen und Behörden ebenfalls in diesen Sprachen kommunizieren können.
Unternehmensgründung in der EU und steuerliche Anreize
Europäische Union: Die Gründung eines Unternehmens in der EU kann beträchtliche steuerliche Vorteile bieten. Ungarn hebt sich als ein Standort hervor, der mit einem Unternehmenssteuersatz von nur 9% besonders niedrige Steuern aufweist. Dies entspricht dem Unternehmenssteuersatz Dubais, wobei die niedrige Besteuerung in Dubai erst ab einem Umsatz von mehr als 57.000 Euro gilt. Bei niedrigeren Umsätzen ist Dubai steuerlich günstiger, da dort keine Unternehmenssteuern anfallen.
Unternehmenskonstruktion: Eine interessante Taktik ist die Gründung einer Gesellschaft in Ungarn und der gleichzeitige Wohnsitz in einem anderen EU-Land, wie Spanien oder Portugal. Durch die Schaffung einer Holdinggesellschaft, beispielsweise in Malta, lassen sich die Gewinne aus Ungarn steuerfrei an sich selbst weiterleiten. Ungarn selbst verlangt keine Quellensteuer auf Dividenden, die an eine EU-Muttergesellschaft gezahlt werden, anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, wo eine Quellensteuer von mindestens 25% erhoben wird.
Lebenshaltungs- und Unternehmenskosten: Neben steuerlichen Anreizen sind die Lebenshaltungskosten in Ungarn niedriger als in vielen west- und mitteleuropäischen Ländern. Energiekosten und Arbeitskosten sind vergleichsweise gering, ebenso die Immobilienpreise. Eine reizvolle Möglichkeit für Emigranten, ein Unternehmen in der EU zu gründen, während sie ein ruhiges Leben genießen.
Einkommensteuer: In Ungarn beträgt die Einkommensteuer pauschal 15%. Doppelbesteuerungsabkommen helfen dabei, dass Einkommen nicht mehrfach besteuert wird. Erträge aus Kryptowährungen werden wie alle anderen Einkünfte behandelt.
Mehrwertsteuer: Trotz der niedrigen Unternehmens- und Einkommenssteuer ist zu beachten, dass die Mehrwertsteuer in Ungarn mit 27% die höchste in Europa ist.
Immobilien: Das Preisniveau für Immobilien in Ungarn ist attraktiv. Ein Einzelhaus mit Grundstück kann bereits ab 50.000 Euro erworben werden, abhängig von Größe und Lage. Auch die Mietpreise für Wohnungen sind deutlich günstiger als in Ländern wie Deutschland oder Österreich.
Kulturelle und landschaftliche Vielfalt: Ungarn bietet diverse Regionen und beeindruckende Landschaften wie die Weinbaugebiete und den Plattensee. Auch Kulturliebhaber finden in den vielfältigen Städten und deren Theatern sowie Architektur Anreiz.
Sprachbarriere: Ungarisch gilt als eine der kompliziertesten Sprachen weltweit, aber eine Vielzahl der Ungarn spricht Englisch oder sogar Deutsch, und viele Behörden kommunizieren auf Englisch, sodass nicht unbedingt ungarische Sprachkenntnisse erforderlich sind.
Für Unternehmer, Freiberufler oder Investoren, die mit dem Gedanken spielen, ins Ausland zu gehen oder dort ein Unternehmen zu gründen, bietet sich Ungarn als attraktiver Standort. Mit über 20-jähriger Erfahrung unterstützt die Kanzlei Mandanten dabei, ihr Vermögen zu schützen und zu mehren sowie ihre persönliche Freiheit zu maximieren.
Steuerliche Vorteile durch Einsatz von Holdingstrukturen
In Ungarn genießen Unternehmen den Vorteil eines der niedrigsten Unternehmenssteuersätze in der EU, der bei lediglich 9% liegt. Dies ähnelt der Steuerbelastung, wie sie aktuell in Dubai vorgefunden wird, vorausgesetzt es wird ein Umsatz von mehr als 57.000 Euro erzielt. In Ungarn besteht zudem die Möglichkeit, durch die Gründung einer Holdinggesellschaft in einem Land wie Malta, die Gewinne aus der ungarischen Gesellschaft steuerfrei zu erhalten. Diese Konstruktion erlaubt es, persönliche Steuern in Ländern wie Spanien oder Portugal zu vermeiden, da Ungarn keine Quellensteuer auf an EU-Muttergesellschaften ausgeschüttete Dividenden erhebt.
Unternehmensbesteuerung in Ungarn:
Basisunternehmenssteuer: 9%
Keine Quellensteuer auf Dividenden für EU-Holdinggesellschaften
Nettoauszahlung der Dividenden möglich
In Ungarn lassen sich ein relativ niedriger Körperschaftssteuersatz und Einkommensteuer mit umfassenden Doppelbesteuerungsabkommen kombinieren. Hinzu kommen moderate Lebenshaltungskosten und Energiepreise sowie erschwingliche Immobilienpreise.
Lebenshaltungskosten und Steuerlast in Ungarn:
Einkommensteuer bei 15%, pauschal auf inländisches und weltweites Einkommen
Höchste Mehrwertsteuer in Europa mit 27%, reduzierte Sätze für bestimmte Waren
Erschwingliche Preise für Immobilien und Landwirtschaftsflächen
Kultur- und Landschaftsvielfalt als Bonus
Kryptowährungseinkünfte werden ebenso wie andere Einkommen besteuert, während Kapitaleinkünfte, die im Wohnsitzland versteuert werden, in Ungarn dem Einkommensteuersatz unterliegen. Beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen besteht eine Limitierung auf eine Hektar pro Person.
Investitionschancen und Immobilien:
Attraktive Investmentmöglichkeiten in Immobilien und Ackerland
Begrenzung der Landkaufgröße auf eine Hektar
Die kulturelle und landschaftliche Vielfalt Ungarns, wie beispielsweise die Weingebiete, der Balaton und historische Städte wie Szeged oder Eger, bereichern das Leben von Zuwanderern. Obwohl die ungarische Sprache eine Herausforderung darstellen kann, ist die Verständigung auf Englisch und teilweise Deutsch im Geschäftsumfeld üblich.
Besteuerung von Dividenden und Steuerfreibeträge
In Ungarn profitieren Unternehmen von niedrigen Körperschaftssteuersätzen. Mit nur 9% liegt der Satz auf Unternehmensebene deutlich unter dem vieler anderer EU-Staaten und entspricht beispielsweise dem neu eingeführten Satz in Dubai für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 57.000 Euro. Dies macht Ungarn zu einem attraktiven Standort für Unternehmensgründungen innerhalb der EU.
Die Einführung einer Holdinggesellschaft in einem Land mit vorteilhaften Steuergesetzen, wie Malta, ermöglicht es, die Profite aus ungarischen Unternehmen steuerfrei an sich selbst zu verteilen, ohne in Ländern wie Spanien oder Portugal Steuern darauf zahlen zu müssen. Die liberale Haltung Ungarns bezüglich der Quellensteuer auf Dividenden, die an eine EU-Muttergesellschaft gezahlt werden, erleichtert den Transfer von Nettodividenden ohne die Notwendigkeit, Quellensteuern zurückfordern zu müssen.
Steuerliche Rahmenbedingungen für in Ungarn Ansässige:
Einkommensteuer: Ungarn verlangt eine pauschale Einkommensteuer von 15% auf sowohl inländisches als auch weltweit erzieltes Einkommen.
Doppelbesteuerungsabkommen: Existieren mit mehreren Ländern, um eine mehrfache Besteuerung zu vermeiden.
Kryptowährungseinkünfte: Werden ebenso besteuert wie andere Einkünfte.
Kapitaleinkommen: Aus dem Ausland, das bereits im Wohnsitzland besteuert wurde, unterliegt der ungarischen Einkommensteuer.
Umsatzsteuer (VAT): Mit 27% die höchste in Europa, jedoch gibt es ermäßigte Steuersätze für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Lebenshaltungskosten und Immobilien:
Die Lebenshaltungskosten in Ungarn sind erheblich niedriger als in Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Die Immobilienpreise sind attraktiv; Einfamilienhäuser können bereits ab 50.000 Euro erworben werden, was besonders für Familien, Rentner und Freelancer interessant ist.
Investitionsmöglichkeiten:
Investitionen in landwirtschaftliche Flächen bieten eine Möglichkeit, Vermögen zu sichern, wobei der Erwerb von Agrarland pro Person auf einen Hektar begrenzt ist.
Kulturelles und landschaftliches Angebot: Ungarn bietet eine reiche Vielfalt an Regionen und Landschaften. Berühmte Weinregionen und Sehenswürdigkeiten wie der Balaton oder Städte wie Szeged und Eger laden zum Erkunden ein. Kunst- und Architekturliebhaber finden ein breites Angebot vor.
Sprachhürden:
Auch wenn Ungarisch als eine der kompliziertesten Sprachen gilt, sprechen viele Ungarn Englisch, und manche auch Deutsch, was Behördengänge erleichtern kann.
Lebens- und Geschäftskosten in Ungarn
In Ungarn beträgt der Unternehmenssteuersatz lediglich 9%, was ihn zu einem der niedrigsten in der Europäischen Union macht. Für Unternehmen, die innerhalb des Landes gegründet wurden, ergeben sich dadurch erhebliche steuerliche Vorteile, insbesondere wenn sie eine Tochtergesellschaft in einem anderen EU-Land besitzen. Dank der liberalen Gesetzgebung Ungarns fallen keine Quellensteuern bei Dividendenausschüttungen an eine EU-Muttergesellschaft an.
Was die Einkommensteuer angeht, so liegt sie in Ungarn bei 15%. Diese Flat Tax gilt sowohl für in Ungarn erzieltes Einkommen als auch für weltweites Einkommen. Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern verhindern, dass Einkünfte mehrfach besteuert werden. Die Einkünfte aus Kryptowährungen werden ebenso besteuert wie andere Einkünfte.
Die Mehrwertsteuer ist mit 27% die höchste in Europa, allerdings gibt es reduzierte Sätze für bestimmte Produkte wie Lebensmittel, Medikamente und Bücher. Dennoch sind die Lebensunterhaltskosten in Ungarn relativ niedrig, und sowohl Lebensmittel als auch Energie sind günstiger als in vielen anderen EU-Ländern.
Für Immobilienkäufer ist Ungarn besonders attraktiv, denn hier können Wohnhäuser samt Grundstück schon für etwa 50.000 Euro erworben werden. Auch die Mieten liegen weit unter dem europäischen Durchschnitt. Zusätzlich ist die Landschaft Ungarns reich und vielfältig und bietet von malerischen Weingebieten bis hin zu kulturell bedeutenden Städten viel für Einwohner und Besucher.
Im geschäftlichen Kontext kann Ungarn eine strategisch kluge Wahl sein, wobei die Sprachbarriere für manche eine Herausforderung darstellen mag. Glücklicherweise gibt es viele Englisch- und Deutschsprachige, insbesondere im Umgang mit Behörden und in geschäftlichen Angelegenheiten.
Immobilienwerte und Kapitalanlagechancen
Ungarn bietet mit einer der niedrigsten Unternehmenssteuern in der EU von nur 9% attraktive Bedingungen für Firmengründer. Diese Rate entspricht derjenigen, die neuerdings in Dubai gilt, jedoch nur für Unternehmen mit einem Umsatz über 57.000 Euro. Ohne Umsätze bleibt Dubai steuerlich günstiger. Wer also innerhalb der EU gründen möchte, findet in Ungarn ideale Voraussetzungen und kann zugleich von einer Holdingstruktur profitieren: Eine Holding in Malta kann beispielsweise Gewinne aus Ungarn steuerfrei ausschütten. Somit vermeiden Einzelpersonen in Spanien oder Portugal weitere Steuerlasten und profitieren von ähnlichen steuerlichen Belastungen wie in Dubai, ohne jedoch dort ansässig zu sein.
Arbeits- und Energiekosten: Diese sind in Ungarn geringer als in vielen anderen EU-Ländern. Zudem werden Unternehmer von einer entwickelten Infrastruktur unterstützt.
Immobilienpreise: Sowohl Häuser als auch landwirtschaftliche Flächen sind erheblich günstiger zu erwerben als in Ländern wie Deutschland, Österreich und Schweiz.
Lebenshaltungskosten: Lebensmittel, Energie und Konsumgüter sind zu niedrigeren Preisen erhältlich, wodurch bei gleichem Einkommen eine höhere Kaufkraft entsteht.
Kulturelle und landschaftliche Vielfalt: Ungarn ist reich an unterschiedlichen Regionen und faszinierenden Landschaften, die sowohl kulturinteressierte als auch naturverbundene Menschen ansprechen.
Verbrauchssteuer Beschreibung Umsatzsteuer (MwSt.) Höchster Satz in Europa mit 27%. Ermäßigte Sätze für Medikamente, Printmedien, Lebensmittel. Einkommensteuer Einheitlicher Satz von 15%, der sowohl in Ungarn als auch weltweit erwirtschaftetes Einkommen betrifft. Kryptowährungseinkommen Besteuert wie anderes Einkommen auch. Sozialversicherungsbeiträge Gedeckelte Beiträge, geringe Leistungen aus der Sozialversicherung.
Ungarn ist jedoch nicht nur für Firmengründer interessant. Mit einem Betrag ab 50.000 Euro lässt sich ein Einfamilienhaus mit Grundstück erwerben. Dies macht das Land besonders für Familien, Rentner oder Selbständige attraktiv. Ein Nachteil ist die ungarische Sprache, die als eine der kompliziertesten gilt, doch viele Behörden und Personen sprechen Englisch oder auch Deutsch, sodass Experten wie Steuerberater und Rechtsanwälte ausreichend Unterstützung bieten können.
Kulturelle und landschaftliche Vielfalt Ungarns
Ungarn zeichnet sich durch eine beeindruckende Vielfalt an Regionen und Naturschönheiten aus. Besonders bemerkenswert sind die Weinbaugebiete, die weitläufigen Seen wie Balaton, sowie charmante Städte wie Szeged und Eger. Liebhaber von Tanz, Theater und Architektur finden in diesem Land ein reichhaltiges Kulturangebot vor.
Vorteile für Einwanderer Beschreibung Niedrige Lebenskosten Sowohl die Preise für Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter als auch für Energie sind deutlich geringer als in Mitteleuropa. Günstige Immobilienpreise Einfamilienhäuser mit Grundstück sind bereits ab 50.000 Euro erhältlich, je nach Größe und Region. Investitionsmöglichkeiten Nicht nur Wohnimmobilien, sondern auch Ackerland ist preiswert und bietet somit eine Möglichkeit, Vermögen anzulegen. Der Erwerb von Ackerland ist jedoch auf ein Hektar pro Person beschränkt.
Die Ungarische Sprache stellt aufgrund ihrer Komplexität eine Herausforderung dar, jedoch ist die Verständigung auf Englisch und teilweise auf Deutsch bei Behörden und im Geschäftsleben möglich. Das Land bietet niedrige Arbeits- und Energiekosten und dank guter Infrastruktur sowie bezahlbarer Immobilienpreise attraktive Bedingungen für Unternehmer und Auswanderer, die ein ruhiges Leben in der EU suchen. Mit einer Pauschalsteuer von 15% auf Einkommen und niedrigen Unternehmenssteuern von 9% für Unternehmen mit einem Umsatz über 57.000 Euro bietet Ungarn eine vorteilhafte Steuerlage.
Zwar sind Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, die jedoch gedeckelt sind und im Vergleich zur Unternehmensbesteuerung weniger ins Gewicht fallen. Im Gegensatz dazu steht die Mehrwertsteuer, die mit 27% die höchste in Europa ist, wenngleich für bestimmte Produkte wie Medikamente, medizinische Geräte, Zeitungen, Magazine und Bücher, sowie Milchprodukte und Getreideprodukte ermäßigte Sätze gelten.
Einwanderer, die in Ungarn eine Familie gründen oder ihr Unternehmen ansiedeln möchten, können von diesen Rahmenbedingungen profitieren. Mehr noch, die kulturelle und landschaftliche Vielfalt verleiht dem Land einen besonderen Reiz, der sowohl für Naturliebhaber als auch für Kulturbegeisterte attraktiv ist.
Herausforderung der Ungarischen Sprachverständigung
Die ungarische Sprache stellt eine beachtliche Herausforderung dar. Ungarisch zählt zu den komplexesten Sprachen weltweit und ist möglicherweise mit Finnisch vergleichbar. Dies kann für Nicht-Muttersprachler ein fast unüberwindliches Hindernis sein, insbesondere in beruflichen Kontexten.
Die gute Nachricht ist, dass in Ungarn viele Menschen Englisch und teilweise auch Deutsch sprechen. Mehrere Behörden kommunizieren mit ausländischen Staatsbürgern auf Englisch. Dies erleichtert die Interaktion und lässt die fehlenden Ungarischkenntnisse weniger ins Gewicht fallen.
Des Weiteren ist es für Geschäftstätigkeiten nicht zwingend notwendig, die Sprache zu beherrschen. Steuerberater und Rechtsanwälte sind häufig in der Lage, sprachliche Barrieren zu überbrücken und durch den Dschungel von Regularien zu führen. Dadurch wird es Unternehmen und Einzelpersonen ermöglicht, ohne weitreichende Ungarischkenntnisse in Ungarn Fuß zu fassen.
Einerseits bietet sich für Unternehmer die Chance, von der liberalen ungarischen Dividendenbesteuerung zu profitieren. Es fällt keine Quellensteuer an, wenn Gewinne an ein EU-Mutterunternehmen ausgegeben werden. Dies steht im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz, wo zumindest ein Satz von 25% üblich ist.
Andererseits sind die allgemeinen Lebenshaltungskosten in Ungarn deutlich niedriger. Mit demselben Einkommen kann sich eine Person in Ungarn wesentlich mehr leisten als in vielen anderen EU-Ländern. Zudem sind die Immobilienpreise günstig, womit sich etwaige Ansiedelungsvorhaben realisieren lassen, seien es Familien, Rentner oder Selbstständige.
Ungarn zieht mit niedrigen Arbeits- und Energiekosten, einer soliden Infrastruktur und erschwinglichen Immobilienpreisen Investoren an. Zusätzlich existieren attraktive Anlagemöglichkeiten, wie der Erwerb von Agrarland.
Schließlich bietet Ungarn eine eindrucksvolle kulturelle und landschaftliche Vielfalt mit Weinregionen, dem Plattensee und reizvollen Städten wie Szeged oder Eger. Kulturinteressierte kommen durch ein reiches Angebot an Tanz, Theater und Architektur auf ihre Kosten.
Unterstützungsdienste für Auslandsansiedler und Kapitalanleger
Ungarn stellt für Unternehmen aufgrund des niedrigen Körperschaftssteuersatzes von nur 9% ein attraktives Ziel dar. Dies entspricht dem Steuersatz, der in Dubai für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 57.000 Euro gilt. Unterhalb dieser Schwelle ist Dubai steuerlich günstiger, da dort keine Körperschaftssteuer erhoben wird.
Unternehmen und Einzelpersonen, die sich in der Europäischen Union niederlassen wollen, sollten überlegen, in Ungarn ein Unternehmen zu gründen. Um von einer günstigen Steuersituation zu profitieren, wäre es ratsam, das Unternehmen in Ungarn zu gründen und in einem anderen EU-Land wie Spanien, Portugal oder Malta zu wohnen. Die Einrichtung einer Holdinggesellschaft in Malta, die Gewinne aus Ungarn steuerfrei an Sie weiterleitet, kann zu erheblichen Steuervorteilen führen.
Die ungarische Regierung erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, die an ein EU-Mutterunternehmen ausgezahlt werden, was im Gegensatz zu Deutschland, Österreich und der Schweiz steht, wo mindestens 25% Quellensteuer fällig werden.
In Ungarn ansässige Personen profitieren von einem Einkommensteuersatz von 15% und einem Pauschalsteuersystem. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit mehreren Ländern sind vorhanden, um sicherzustellen, dass Einkommen nicht mehrfach besteuert wird.
Die Mehrwertsteuer ist in Ungarn mit 27% die höchste in Europa, aber reduzierte Sätze gelten für bestimmte Produkte. Ungarn bietet außerdem:
Niedrige Lebenshaltungskosten: Die Preise für Verbrauchsgüter und Energie sind günstiger als in vielen anderen EU-Ländern.
Günstige Immobilienpreise: Familienhäuser können bereits zu Preisen ab 50.000 Euro erworben werden.
Investitionsmöglichkeiten: Der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen kann eine solide Anlage sein, jedoch besteht eine Begrenzung der Kaufgröße pro Person.
Kulturelle und landschaftliche Vielfalt: Ungarn bietet eine reiche Auswahl an Regionen und Landschaften, die eine hohe Lebensqualität versprechen.
Trotz der komplexen ungarischen Sprache spricht ein großer Teil der Bevölkerung Englisch, und Amtsgeschäfte können häufig auch auf Englisch oder Deutsch abgewickelt werden.
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Firmengründung im Ausland ohne Ortsansässigkeit: Geht das?
Entdecken Sie, wie Sie ein Unternehmen im Ausland gründen können, auch ohne dort ansässig zu sein. Erfahren Sie mehr über die Vorteile, Risiken und steuerlichen Aspekte, die mit einer Firmengründung im Ausland verbunden sind, sowie über die Anforderungen an die Geschäftsführung in verschiedenen Ländern.
Viele Mandanten zeigen großes Interesse daran, ein Unternehmen zu gründen, ohne am Standort ansässig zu sein. Dies kann vielfältige Gründe haben. Einige möchten beispielsweise trotz eines Wohnsitzes in einem Hochsteuerland wie Deutschland oder Österreich steuerliche Vorteile nutzen, ohne auswandern zu müssen. Die Gründung eines Unternehmens im Ausland erscheint als Lösung, doch dies ist mit Risiken behaftet und bietet keine Garantie für Steuerersparnisse. Stattdessen empfiehlt es sich, ins Ausland umzuziehen und das Unternehmertum dort richtig anzugehen.
Andererseits gibt es digitale Nomaden, die weltweit agieren und ein Unternehmen benötigen, um Rechnungen stellen zu können. Für sie ist die Gründung eines internationalen Unternehmens eine passende Option. Schließlich gibt es jene, die spezielle Steuerstatus nutzen und ein Unternehmen benötigen, das ausländische Einkünfte generiert, da diese unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein können. Des Weiteren werden Herausforderungen erörtert, die sich bei der Gründung ohne lokale Präsenz des Geschäftsführers stellen. Es werden Beispiele verschiedener Länder genannt, in denen eine lokale Geschäftsführung erforderlich ist, sowie Länder, in denen dies nicht der Fall ist.
Key Takeaways
Steuervorteile ohne lokalen Wohnsitz anzuvisieren ist risikobehaftet und oft nicht von Erfolg gekrönt.
Digitale Nomaden und Personen mit speziellem Steuerstatus können von internationalen Firmengründungen profitieren.
Einige Länder erfordern die lokale Geschäftsführung, andere, wie die USA oder Ungarn, bieten flexible Lösungen.
Gruppe 1: Die Steueroptimierer ohne Ortswechsel
Viele Personen möchten ihre Steuerlast minimieren, ohne ihren Wohnort zu verlassen. Sie überlegen oft, im Ausland eine Gesellschaft zu gründen, um Steuervorteile zu nutzen, während sie ihren Wohnsitz in einem Land mit hohen Steuersätzen wie Deutschland oder Österreich beibehalten. Diese Herangehensweise beinhaltet signifikante Risiken. Es ist effektiver und sicherer, ins Ausland zu ziehen und eine Firma im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des neuen Wohnsitzlandes zu etablieren.
Notwendigkeit lokaler Geschäftsführung:
Einige Länder erfordern, dass die Geschäftsführung vor Ort ansässig ist. Dazu zählen:
Schweiz: Geschäftsführung muss maßgeblich in der Schweiz ausgeübt werden.
Irland: Obwohl rechtlich kein Wohnsitz erforderlich ist, sind Bankkonten und Steuernummern ohne lokale Anwesenheit unerreichbar.
Luxemburg: Formal keine Wohnsitzpflicht, aber praktisch unerlässlich für bankliche und steuerliche Zwecke.
Liechtenstein: Ähnliche Regelungen wie in der Schweiz und in Luxemburg.
Singapur: Gesetzlich vorgeschrieben, dass einer der Geschäftsführer vor Ort lebt.
Länder ohne Anforderung eines lokalen Wohnsitzes:
Es gibt Länder, in denen kein lokaler Aufenthalt erforderlich ist, um eine Gesellschaft zu gründen. Dazu gehören:
USA: Bildung einer LLC oder Corporation ohne lokalen Wohnsitz ist möglich. Herausforderung besteht in der Kontenöffnung, wobei Online-Banken weniger Einschränkungen aufweisen.
UK: Firmengründung ist unkompliziert. Bankkonto- und Steuernummererstellung können Assistenz erfordern, die bereitgestellt werden kann.
Ungarn: Nur 9% Körperschaftssteuer. Kein residenter Geschäftsführer notwendig, aber persönliche Steuernummer erforderlich.
Malta: Attraktiver Steuersatz von effektiv 5%. Unkompliziert bei der Konten- und Mehrwertsteuernummererstellung.
Exkurs Dubai: Dubai befindet sich in einer Phase der Veränderung, mit kürzlich eingeführten Unternehmenssteuern und unklaren zukünftigen Anforderungen an die Ansässigkeit der Geschäftsführung.
Wichtiger Hinweis:
Wenn man in einem Land mit speziellen Steuerstatus wie zuvor dargelegt lebt und eine ausländische Gesellschaft besitzt, sollte man darauf achten, dass sich daraus keine steuerlichen Nachteile im Wohnsitzland ergeben. Beispielsweise könnte eine maltesische Firmenleitung zu Problemen mit dem NHR-Status in Portugal führen.
Gruppe 2: Digitale Nomaden
Viele Unternehmer sind bestrebt, Firmen zu gründen, ohne an einem festen Ort ansässig zu sein. Insbesondere digitale Nomaden, die ständig umherreisen und an verschiedenen Orten der Welt arbeiten, stehen vor dieser Herausforderung. Es ist für sie oft notwendig, eine Firma zu gründen, um ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen zu können. Daher ist es von Bedeutung, welche Länder die Gründung eines Unternehmens ohne lokale Anwesenheit des Geschäftsführers ermöglichen.
Nicht in jedem Land ist es einfach möglich, ohne lokale Anwesenheit ein Unternehmen zu führen. Einige Beispiele für Länder mit strengen Anforderungen sind die Schweiz, Irland und Luxemburg, wo im Allgemeinen eine lokale Geschäftsführung erforderlich ist, um beispielsweise eine Umsatzsteuernummer zu erhalten. In den Vereinigten Staaten hingegen kann man problemlos eine Gesellschaft gründen, ohne dort zu wohnen, und es gibt Online-Banken, die es ermöglichen, entsprechende Konten zu eröffnen.
In Großbritannien kann ebenso unkompliziert eine Firma etabliert werden, und bei der Beantragung einer Steuernummer kann Unterstützung geleistet werden. Auch Ungarn erlaubt die Gründung ohne lokale Ansässigkeit des Geschäftsführers, verlangt jedoch die lokale Erlangung einer persönlichen Steuernummer. Malta bietet mit einer effektiven Unternehmenssteuer von 5% im EU-Gebiet attraktive Konditionen und setzt keinen hohen lokalen Aufwand voraus.
Es ist wichtig, sich auch mit den Regularien des Landes auseinanderzusetzen, in dem man wohnt, um zu gewährleisten, dass keine Probleme, wie zum Beispiel die Entstehung einer Betriebsstätte, auftreten. Wer beispielsweise in Portugal lebt und eine maltesische Firma leitet, kann unter Umständen den dortigen vorteilhaften Steuerstatus verlieren. Dies muss bei den Überlegungen und dem Handeln berücksichtigt werden.
Gruppe 3: Personen mit Sonderregelungen bei der Besteuerung
Viele unserer Mandanten, die in Ländern wie Spanien, Portugal, Malta oder Irland ansässig sind, profitieren von speziellen steuerlichen Regelungen. Dazu zählen beispielsweise der Non Dom-Status, die Beckham-Regelung oder das NHR-Programm. Für den Genuss dieser Vergünstigungen ist es oftmals erforderlich, eine Firma zu gründen, die Einkommen aus dem Ausland erzielt. Dieses Einkommen bleibt unter gewissen Bedingungen steuerfrei.
Es besteht ein großes Interesse an der Gründung von Unternehmen, ohne sich lokal niederlassen zu müssen. Zu beachten ist jedoch, dass die lokale Präsenz in vielen Staaten rechtlich oder verwaltungstechnisch vorgeschrieben ist. In der Schweiz beispielsweise wird eine inländische Geschäftsführung verlangt, wohingegen in Irland zwar keine gesetzlichen Wohnsitzanforderungen für Geschäftsführer bestehen, praktische Hürden wie die Eröffnung eines Bankkontos oder die Beantragung einer Steuernummer jedoch eine lokale Präsenz erforderlich machen. Ähnliches gilt für Luxemburg und Lichtenstein, sowie Singapur, wo zumindest ein Direktor im Land ansässig sein muss.
Dagegen erfordern andere Länder wie die USA und das Vereinigte Königreich keine lokale Wohnsitznahme zur Unternehmensgründung. In den USA können LLCs und Corporations auch ohne Ansässigkeit des Direktors gegründet werden und steuerliche Kennnummern werden erteilt, trotz eines oft längeren Prozesses für Nicht-Amerikaner. Im Vereinigten Königreich ist ebenso wenig ein Wohnsitz erforderlich, und trotz des Bedarfs an einer gewissen wirtschaftlichen Substanz kann auch hier Unterstützung angeboten werden. In Ungarn ist zwar der Erhalt einer persönlichen Steuernummer für Geschäftsführer zur Unternehmensverwendung notwendig, der Wohnsitz des Geschäftsführers allerdings nicht. Malta bietet eine effektive Unternehmensbesteuerung von 5% im EU-Gebiet, ebenfalls ohne die Notwendigkeit einer lokalen Ansässigkeit.
Abschließend ist zu betonen, dass trotz der Möglichkeit, ein Unternehmen im Ausland zu führen, die steuerlichen Rahmenbedingungen im Land des Wohnsitzes nicht negiert werden dürfen. Wird in Portugal wohnhaften Direktoren einer maltesischen Firma beispielsweise eine Betriebsstätte in Portugal zugeschrieben, kann der NHR-Status und damit die steuerlichen Vorteile verloren gehen. Es empfiehlt sich daher, gerade zu Beginn der Unternehmenstätigkeit die Rolle des Direktors genau zu prüfen und gegebenenfalls nach einer Übergangsphase eine alternative Besetzung in Betracht zu ziehen.
Problematik der Unternehmensgründung ohne lokalen Wohnsitz
Unternehmer stehen oft vor der Herausforderung, eine Firma gründen zu wollen, ohne im Gründungsland ansässig zu sein. Es zeichnen sich drei Hauptgruppen von Interessenten ab:
Erstgruppe: Personen aus Hochsteuerländern, die ohne Wohnsitzwechsel Steuern sparen möchten. Ihnen wird empfohlen, dies nicht zu tun, da es ein hohes Risiko birgt.
Zweitgruppe: Digitale Nomaden, die überall arbeiten und rechnen müssen. Für sie ist die Gründung einer solchen Firma sinnvoll.
Drittgruppe: Ansässige in Ländern mit Sondersteuerstatus, die Firmen benötigen, um Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei zu beziehen.
Es gibt Länder, in denen eine lokale Firmensubstanz und die Ansässigkeit des Geschäftsführers gefordert sind. Dazu gehören z.B. die Schweiz und Irland, wo trotz rechtlicher Möglichkeiten die Geschäftstätigkeit ohne Wohnsitz nicht praktikabel ist. Ähnliche Bedingungen gelten für Luxemburg und Lichtenstein.
Singapur stellt eine Ausnahme dar – hier ist ein so genannter nominees director oft ausreichend, während in anderen europäischen Ländern der Geschäftsführer tatsächlich ansässig sein und entlohnt werden muss.
Folgende Länder verlangen keine lokale Ansässigkeit für Unternehmer:
USA: LLCs und Korporationen können ohne lokale Residenz gegründet werden und auch online Banken bieten Unterstützung an.
Vereinigtes Königreich: Einfache Firmengründung und Unterstützung durch Banken bei der Kontoeröffnung.
Ungarn: Mit nur 9% Körperschaftssteuer sehr attraktiv, erforderlich ist hier nur eine lokale Steuernummer des Geschäftsführers für die Firmenkontoeröffnung.
Malta: Niedrige effektive Körperschaftssteuer von 5% in der EU, mit der Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung.
Die Verlockungen Dubais sind mit Vorsicht zu genießen, da trotz Steuerbefreiung für bestimmte Geschäftsaktivitäten eine Neuregelung der unbeschränkten Steuerpflicht und möglicherweise der Ansässigkeitserfordernisse für Geschäftsführer im Raum steht.
Es ist wichtig zu beachten, dass lokale Gesetze im Wohnsitzland des Unternehmers mit der Firmengründung im Ausland harmonieren müssen, um steuerliche Vorteile zu sichern.
Schweiz: Beispiel für lokale Managementanforderung
Unternehmen ohne lokale Ansässigkeit zu gründen ist ein Thema, das viele Mandanten interessiert. Es gibt unterschiedliche Gruppen, die sich dafür interessieren. Eine Gruppe besteht aus Personen, die in Ländern mit hoher Steuerlast leben und nach Wegen suchen, weniger Steuern zu zahlen, ohne ihren Wohnsitz zu verlegen. Eine weitere Gruppe bilden die digitalen Nomaden, die um die Welt reisen und eine Firma benötigen, um Rechnungen stellen zu können. Schließlich gibt es noch diejenigen, die in Ländern leben, in denen besondere steuerliche Status wie der Non Dom Status oder die NHR-Regularien gelten, und die eine Firma benötigen, um ausländische Einkünfte zu generieren.
Manchen Ländern ist es erforderlich, dass die Geschäftsführung vor Ort ansässig ist. In der Schweiz etwa muss die Geschäftsführung mehrheitlich aus der Schweiz heraus agieren. In Irland ist zwar keine Ansässigkeit für Direktoren erforderlich, allerdings sind praktische Geschäftstätigkeiten ohne Wohnsitz im Land kaum möglich. In Luxemburg und Lichtenstein ist es ähnlich, und in Singapur ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass einer der Direktoren im Land wohnt.
Es gibt jedoch Länder, wo lokale Präsenz des Managements nicht zwingend ist. Beispielsweise in den USA können Firmen gegründet werden, ohne dass der Direktor vor Ort ansässig sein muss. In Großbritannien ist die Firmengründung ebenfalls unkompliziert und eine lokale Ansässigkeit nicht vorgeschrieben. In Ungarn werden zwar nur 9% Körperschaftssteuer fällig, jedoch ist für die Firmennutzung die lokale Steuernummer des Geschäftsführers erforderlich. Malta bietet effektiv 5% Körperschaftssteuer und verlangt keine große lokale Substanz für Bankkonten oder Mehrwertsteuer-Nummern.
Dubai hat neuerdings eine Körperschaftssteuer von 9% eingeführt, wobei einige Freezone-Unternehmen von dieser Steuer befreit sind. Hier gibt es aktuell Unsicherheiten, da eine neue Regelung womöglich die Ansässigkeit des Geschäftsführers in Dubai fordern könnte, um steuerliche Vergünstigungen zu genießen.
Die Wahl des Firmenstandortes sollte stets mit Blick auf die steuerrechtliche Situation im eigenen Wohnsitzland überlegt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Unternehmensführung im Heimatland nicht versehentlich eine feste Betriebsstätte begründet und somit Steuervorteile verloren gehen.
Firmengründung: Vorgehensweise ohne Wohnsitz im Land
Viele Unternehmer stehen vor der Frage, wie sie eine Firma gründen können, ohne ihren Wohnsitz im Gründungsland haben zu müssen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einige möchten von steuerlichen Vorteilen profitieren, andere sind als digitale Nomaden weltweit unterwegs und benötigen eine Abrechnungsstruktur, und wieder andere möchten spezielle Steuerstatus in ihrem Wohnsitzland nutzen. Es gilt zu beachten, dass viele Länder eine lokale Wirtschaftspräsenz und einen im Land wohnhaften Geschäftsführer fordern. Die Situation ist jedoch nicht überall gleich.
In Ländern wie der Schweiz und Irland, obwohl rechtlich nicht vorgeschrieben, ist es in der Praxis nahezu unmöglich, ohne lokalen Wohnsitz geschäftlich tätig zu sein. Es werden oft einheimische Verantwortliche und operative Aktivitäten vor Ort verlangt. Luxemburg und Liechtenstein folgen einem ähnlichen Prinzip, während in Singapur mindestens ein Geschäftsführer im Land wohnen muss.
Dennoch gibt es Länder, die keine lokale Präsenz vorschreiben. In den USA zum Beispiel können Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen auch ohne lokalen Wohnsitz gegründet werden. Es besteht die Möglichkeit, über Online-Banken Konten zu eröffnen, da traditionelle Institute einen Wohnsitz verlangen.
USA: Keine Wohnsitzpflicht für Geschäftsführer, Steuernummern erhältlich, Online-Banken als Option
Vereinigtes Königreich: Einfache Gründung, geringe lokale Anforderungen, Unterstützung bei der Eröffnung von Firmenkonten durch bestimmte Banken
Ungarn: Attraktive Steuersätze, persönliche Steuernummer des Geschäftsführers erforderlich
Malta: EU-Mitglied mit effektiver Unternehmensbesteuerung, geringe lokale Substanzanforderungen
Zusätzliche Unsicherheiten bestehen in Bezug auf Dubai aufgrund neuer Bestimmungen und der Möglichkeit kommender Änderungen der Unternehmens- und Steuerlandschaft.
Abschließend ist es entscheidend, auch auf die steuerliche Situation im eigenen Wohnsitzland zu achten. Spezielle Steuerstatus können beeinträchtigt werden, wenn die Firmenstruktur nicht sorgfältig gewählt wird. Hetzen Sie nicht; nehmen Sie sich die Zeit, alle Details zu prüfen, um zukünftige Komplikationen zu vermeiden.
Luxemburg und Liechtenstein: Anforderungen an die Unternehmensgründung
Bei der Gründung von Unternehmen stehen Interessenten oft vor der Herausforderung, dass viele Staaten eine lokale Präsenz der Geschäftsführung verlangen. Luxemburg und Liechtenstein machen hier keine Ausnahme. Obgleich gesetzlich nicht zwingend eine Ansässigkeit des Geschäftsführers gefordert wird, scheitert die Umsetzung häufig an praktischen Hindernissen: Bankkonten können schwerlich eröffnet und steuerliche Angelegenheiten nur erschwert abgewickelt werden, sollte die Geschäftsleitung nicht vor Ort wohnhaft sein.
Interessanterweise variieren die Anforderungen von Land zu Land. Während in europäischen Ländern oftmals eine reale Ansiedlung des Geschäftsführers mit Entlohnung oder Unternehmensbeteiligung erforderlich ist, genügen an anderen Orten, wie in Singapur, Nominierungsdirektoren zur Erfüllung der juristischen Vorgaben.
Als attraktive Alternativen zu diesen Staaten bieten sich die USA, Großbritannien, Ungarn und Malta an. In diesen Ländern ist es möglich, ohne lokale Wohnsitznahme des Geschäftsführers eine Gesellschaft zu etablieren. Die USA und Großbritannien akzeptieren die Firmengründung auch durch Nicht-Residente, und Ungarn sowie Malta erweisen sich in Bezug auf Bankkonten und Umsatzsteueridentifikationsnummern als vergleichsweise unkompliziert.
Es gilt allerdings zu beachten, dass mit der Gründung einer Firma an einem fremden Standort steuerliche Konsequenzen im Wohnsitzland verbunden sein können. Besonders relevant ist dies bei Nutzung von Sondersteuerstatus in Ländern wie Portugal oder Spanien, wo zum Beispiel Einkünfte aus einer ausländischen Firma zu einer Betriebsstätte im Wohnsitzland führen und somit steuerliche Begünstigungen verloren gehen können.
Tabellarische Übersicht:
Land Lokale Präsenz des Geschäftsführers Eröffnung von Bankkonten Umgang mit Steuerangelegenheiten Luxemburg Technisch nicht erforderlich Schwierig Schwierig Liechtenstein Technisch nicht erforderlich Schwierig Schwierig USA Nicht erforderlich Möglich Einfacher als Nicht-Resident Großbritannien Nicht erforderlich Möglich mit Hilfestellung Substanz kann gefordert sein Ungarn Nicht erforderlich Steuernummer des Geschäftsführers nötig Relativ unkompliziert Malta Nicht erforderlich Einfach Einfach
Um steuerrechtliche Komplikationen zu vermeiden, sollte eine sorgfältige Prüfung der Wohnsitzsituation und des potenziellen Gründungslandes erfolgen.
Wohnortanforderungen für Unternehmensdirektoren in Singapur
In Singapur ist es gesetzlich festgelegt, dass mindestens einer der Direktoren seinen Wohnsitz in Singapur haben muss. Das bedeutet, dass lokale Präsenz nicht nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig ist, um ein Unternehmen effektiv zu führen. Die Erfordernisse einer solchen Residenz können je nach Rechtsraum variieren. In Singapur ist es häufig ausreichend, wenn ein sogenannter Nominee-Direktor eingesetzt wird, der auf dem Papier steht, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Länder, die lokale Residenz fordern
Schweiz: Die Geschäftsführung muss vorrangig aus der Schweiz erfolgen.
Irland: Trotz fehlender gesetzlicher Wohnsitzpflicht, kaum Unternehmensführung ohne Wohnsitz möglich.
Luxemburg: Ähnlich wie in Irland, ist eine Unternehmensführung ohne lokalen Wohnsitz praktisch unmöglich.
Lichtenstein: Gleiche Situation wie in Luxemburg.
Länder ohne Wohnsitzpflicht für Direktoren
Vereinigte Staaten: Unternehmensgründungen ohne lokale Residenz sind problemlos möglich; die Erlangung einer Steuernummer kann länger dauern.
Vereinigtes Königreich: Unternehmensgründung ohne Wohnsitz ist möglich; Online-Banken erleichtern den Prozess.
Ungarn: Der Direktor muss nicht in Ungarn ansässig sein, jedoch ist eine lokale Steuernummer erforderlich.
Malta: Auch ohne viel Substanz vor Ort sind Unternehmenskonten und Mehrwertsteueranmeldungen realisierbar; sehr attraktive effektive Unternehmenssteuer.
Hinweis zu Dubai
Dubai befindet sich momentan rechtlich in einer Übergangsphase, besonders nach der Einführung einer Unternehmenssteuer von 9 %. Es gibt Anzeichen dafür, dass auch hier künftig die lokale Anwesenheit des Direktors gefordert sein könnte.
Bedeutung für Steuerstatus im Wohnsitzland
Bei der Nutzung von besonderen Steuerstatus in Ländern wie Spanien oder Portugal muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass durch die Unternehmensführung nicht unbeabsichtigt eine Betriebsstätte und somit eine Steuerpflicht entsteht. In solchen Fällen wäre eine Neuausrichtung der Unternehmensführung zu prüfen.
USA: Firmengründung ohne örtliche Niederlassung
In den Vereinigten Staaten können Unternehmen wie die LLC oder Corporation gegründet werden, ohne dass die Unternehmensleitung vor Ort ansässig sein muss. Die Erteilung einer Steuernummer ist möglich, obwohl der Prozess für Nicht-US-Bürger länger dauern kann. Es gibt mehrere Online-Banken, die bereit sind, Konten für diese Unternehmen zu eröffnen, im Gegensatz zu traditionellen Banken wie Bank of America oder Chase, die lokale Präsenz voraussetzen.
Relevante Punkte zur Unternehmensgründung in den USA:
Möglichkeit der Unternehmensgründung ohne lokale Wohnsitzanforderungen.
Erhalt einer Steuernummer dauert für Nicht-US-Bürger länger.
Online-Banken sind oft bereit, Konten zu eröffnen.
Beispiel für Banken, die Konten für nicht-ansässige Unternehmer eröffnen:
Verschiedene Online-Banken
Kritische Anmerkungen:
Traditionelle Banken benötigen in der Regel einen Wohnsitz in den USA.
Für weitere Optionen bieten auch Länder wie das Vereinigte Königreich, Ungarn und Malta die Gründung von Unternehmen an ohne dass das Management vor Ort residieren muss. Jedes Land hat jedoch seine eigenen spezifischen Voraussetzungen und Prozeduren, die Beachtung finden müssen.
Weitere empfehlenswerte Länder:
Vereinigtes Königreich
Ungarn
Malta
Die oben genannten Länder stellen gute Möglichkeiten für diejenigen dar, die nach steueroptimierten Lösungen suchen, aber persönlich nicht im Land der Unternehmensgründung ansässig sein wollen oder können.
Vereinigtes Königreich: Unkomplizierte Firmengründung
Im Vereinigten Königreich ist das Gründen von Unternehmen für Nichtansässige unkompliziert möglich. Es gibt keine gesetzliche Anforderung, im Land zu wohnen, um Direktor einer Firma zu sein. Obwohl etwas „Substanz“ für die Erteilung einer britischen Steuernummer erforderlich sein könnte, bieten wir Unterstützung an, um diesen Prozess zu erleichtern. Britische Unternehmen benötigen möglicherweise keine Steuernummer mehr für den EU-Handel nach dem Brexit. Für Unternehmen, die dennoch eine traditionelle Bank bevorzugen, bieten wir eine gute Möglichkeit mit NatWest, einer der fünf größten Banken des Landes, die auch Konten für Unternehmen aus anderen Ländern eröffnet.
Gründungsoptionen in den USA
LLC oder US-Kapitalgesellschaften: Keine lokale Wohnsitzanforderung für die Gründung.
Steueridentifikationsnummer: Auch für Nichtansässige erhältlich, Prozess dauert allerdings länger.
Bankkonten: Einige Online-Banken ermöglichen Kontoeröffnungen ohne lokalen Wohnsitz.
Unternehmensgründung in Ungarn
Unternehmenssteuer: Attraktiver Steuersatz von lediglich 9%.
Anforderungen an den Geschäftsführer: Kein Wohnsitz in Ungarn erforderlich, aber ein persönlicher Steuercode ist notwendig zur Eröffnung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Firmenkonto.
Malta als Unternehmensstandort
Effektive Unternehmenssteuer: Nur 5% innerhalb der EU.
Bankkonten und Umsatzsteuer: Leicht zu erhalten ohne viel lokale „Substanz“.
Zugängliche Bankkonten und Steuernummern sind wesentliche Faktoren für die Betriebsfähigkeit eines Unternehmens im Ausland. Wir unterstützen Interessierte dabei, die richtige Wahl für ihre Bedürfnisse zu treffen und tragen Sorge, dass alle rechtlichen Anforderungen im Land der Unternehmensgründung erfüllt werden können. Wichtig ist es auch, im Heimatland keine steuerlichen Nachteile zu erleiden, wie etwa den Verlust von speziellen steuerlichen Status durch die Firmengründung im Ausland.
Unternehmensbesteuerung in Ungarn: Ein Vergleich
Ungarn bietet einen bemerkenswerten steuerlichen Vorteil für Unternehmen, ähnlich den Bedingungen in Dubai, da hier lediglich 9% Körperschaftssteuer anfallen. Dies macht das Land zu einem attraktiven Ziel für die Errichtung einer Geschäftseinheit. Es ist nicht erforderlich, dass der Geschäftsführer in Ungarn ansässig ist, was die Flexibilität erhöht.
Steuerliche Attraktivität: Mit nur 9% Körperschaftssteuer steht Ungarn gleichauf mit den steuerlichen Anreizen in Dubai.
Geschäftsführer-Residenz: Für Ungarn ist es nicht zwingend, dass der Geschäftsführer im Land lebt, um die Unternehmung nutzen zu können.
Steueridentifikationsnummer: Der Geschäftsführer muss zwar lokal eine persönliche Steuernummer erwerben, diese ist aber für die Eröffnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Unternehmenskonten notwendig.
Zum Vergleich werden andere Länder genannt, in denen die lokale Ansässigkeit des Geschäftsführers erforderlich ist, wie die Schweiz, Irland, Luxemburg und Singapur. In diesen Ländern reicht es nicht aus, die Geschäftsleitung formal zu übernehmen; lokale Präsenz und Bindungen zum Unternehmen sind oft unumgänglich. In der Schweiz und in Lichtenstein ist beispielsweise die lokale Führung essentiell, und in Irland kann man ohne Wohnsitz wenig Unternehmerisches bewegen.
Die US-amerikanischen Unternehmensformen LLC oder Corporation sowie Unternehmen in Großbritannien und Malta bieten ebenfalls die Möglichkeit, ohne lokale Residenz der Geschäftsführung zu operieren. Insbesondere im Vereinigten Königreich und in Malta sind die Bedingungen für Nichtansässige verhältnismäßig günstig.
In diesem Kontext wird kritisch betrachtet, ob sich die Gesetzeslage in Dubai ändern wird, da kürzlich eine Körperschaftssteuer von 9% eingeführt wurde und gleichzeitig eine Gesetzgebung, die die uneingeschränkte Steuerpflicht definiert. Dies könnte zukünftig bedeuten, dass der Geschäftsführer in Dubai ansässig sein muss, um eventuelle Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung spezieller steuerlicher Status in Ländern wie Portugal und Spanien darauf geachtet werden muss, dass keine Probleme im Wohnsitzland entstehen, da beispielsweise eine maltesische Firma mit einem in Portugal ansässigen Geschäftsführer als feste Geschäftseinrichtung in Portugal betrachtet wird und somit die steuerlichen Vorteile des NHR-Status nicht genutzt werden können.
Malta: Attraktive Steuervorteile
Malta präsentiert sich als eine bevorzugte Wahl für Unternehmensgründungen, insbesondere aufgrund der effektiven Unternehmenssteuer von lediglich 5%. Diese günstige Besteuerung macht die Insel im Mittelmeer zu einem attraktiven Standort für Unternehmen innerhalb der EU.
Anforderungen an die Geschäftsführer: Im Gegensatz zu anderen Jurisdiktionen ist es in Malta nicht erforderlich, dass ein Geschäftsführer vor Ort ansässig ist.
Bankgeschäfte und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern: Maltesische Unternehmen können relativ unkompliziert Bankkonten und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern erhalten.
Notwendige Substanz: Im Vergleich zu anderen Ländern ist in Malta weniger "Substanz" erforderlich, um Geschäfte zu führen und die steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
Für internationale Geschäftsleute und digitale Nomaden bietet Malta eine solide Plattform, um ihre unternehmerischen Aktivitäten in der EU zu betreiben. Es ist zu beachten, dass die Nutzung maltesischer Unternehmen besondere Aufmerksamkeit erfordert, um sicherzustellen, dass im Wohnsitzland keine steuerlichen Probleme entstehen. Im Falle von Portugal, beispielsweise, kann eine Geschäftsleitung durch eine Person mit Wohnsitz in Portugal die steuerlichen Vorteile negativ beeinflussen.
Zu den Alternativen für eine Unternehmensgründung ohne lokale Geschäftsführung zählen:
Vereinigte Staaten: Für LLCs oder Corporationen ist keine Residenz vor Ort nötig, Steuer-Identifikationsnummern und Bankkonten sind zugänglich, insbesondere über Online-Banken.
Vereinigtes Königreich: Auch hier kann ein Unternehmen ohne Wohnsitz in Großbritannien gegründet werden. Bankkonten lassen sich über Online-Banken oder mit Unterstützung bei traditionelleren Banken eröffnen.
Ungarn: Mit nur 9% Körperschaftssteuer äußerst attraktiv. Erforderlich ist lediglich eine lokale Steuernummer für den Geschäftsführer, um wirtschaftliche Aktivitäten zu ermöglichen.
Bei Interesse an der Gründung eines Unternehmens in Malta oder anderen genannten Jurisdiktionen, ist es ratsam, die spezifischen Bedingungen und Anforderungen genau zu prüfen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und gleichzeitig den rechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden.
Dubai: Neueste Unklarheiten in der Besteuerung
In der Geschäftswelt besteht großes Interesse an der Gründung eines Unternehmens ohne lokale Niederlassung. Für diejenigen, die hohe Steuern in ihrem Heimatland vermeiden möchten, ohne auszuwandern, ist dieser Ansatz allerdings riskant. Mein Rat ist es, den korrekten Weg zu gehen: Umziehen und das Unternehmen erst im Ausland gründen.
Digitale Nomaden, die global leben und arbeiten, benötigen oft eine Firma zur Rechnungsstellung und können hiervon profitieren. Personen, die in Ländern mit speziellen Steuerstatus wie Non Dom in Malta oder die NHR-Regelung in Portugal wohnen, brauchen unter Umständen auch Unternehmen im Ausland, um ausschließlich ausländische Einkünfte steuerfrei zu beziehen.
Einige Länder verlangen allerdings, dass Unternehmensleiter vor Ort wohnen. In der Schweiz und in Liechtenstein muss das Management lokal sein, während in Irland und Luxemburg, trotz rechtlicher Möglichkeiten, eine Geschäftsführung ohne Residenz vor Ort praktisch nicht funktioniert. In Singapur ist es sogar rechtlich vorgeschrieben, dass einer der Geschäftsführer im Land wohnt.
Hingegen erfordern die USA, das Vereinigte Königreich, Ungarn und Malta keine lokale Residenz des Verwaltungsleiters. In den USA und im Vereinigten Königreich kann einfacher eine Firmentätigkeit ohne lokale Präsenz aufgezogen werden. Ungarn bietet mit 9% Unternehmenssteuer attraktive Konditionen und erfordert nicht die Residenz des Direktors im Land, wohl aber eine lokale Steuernummer. Malta glänzt mit 5% effektiver Unternehmenssteuer und vereinfachten Anforderungen für Unternehmenskonten und Umsatzsteuer-ID.
In Dubai gibt es derzeit Unsicherheiten. Kürzlich eingeführte Unternehmenssteuern von 9% betreffen nicht alle Firmen, und es mehren sich Anzeichen, dass auch hier die Anforderungen an die lokale Präsenz der Geschäftsführung zunehmen könnten.
Wichtige Punkte:
Firmengründung ohne lokale Niederlassung ist nicht überall möglich.
Digitale Nomaden und Personen mit speziellem Steuerstatus können von ausländischen Unternehmen profitieren.
In der Schweiz, Liechtenstein, Irland, Luxemburg und Singapur ist lokale Präsenz erforderlich.
Die USA, das Vereinigte Königreich, Ungarn und Malta sind für externe Geschäftsführer zugänglich.
Dubai steht vor neuen Regelungen, die zukünftige Unternehmensstrukturen betreffen könnten.
Empfehlung: Prüfen Sie stets die Regelungen im Land der Unternehmensgründung und im Wohnsitzland, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Beachtung internationaler Steuervorschriften bei Unternehmensgründungen
Unternehmer, die in Hochsteuerländern wie Deutschland oder Österreich ansässig sind und Steuern sparen möchten, ohne ihren Wohnsitz zu verlegen, begeben sich oft in ein hohes Risiko. Die Empfehlung lautet, eine Umsiedlung vorzunehmen und das Unternehmen korrekt im Ausland zu gründen.
Digitale Nomaden, die weltweit agieren, benötigen häufig eine Gesellschaft zur Rechnungsstellung. Für sie ist die Gründung einer solchen Gesellschaft sinnvoll.
Personen, die in Ländern mit speziellen steuerlichen Regularien wohnen, wie Spanien oder Malta, benötigen für den steuerfreien Erhalt von Auslandseinkünften eine Gesellschaft. Es ist wichtig, die verschiedenen Anforderungen an die lokale Geschäftsführung und Unternehmenspräsenz zu beachten, um steuerrechtliche Vorzüge zu nutzen.
Voraussetzungen für die Geschäftsführung:
Schweiz: Hier wird eine lokale Geschäftsführung verlangt.
Irland: Obwohl keine gesetzliche Wohnsitzpflicht vorliegt, sind Konteneröffnung und Steuernummer ohne lokalen Direktor nahezu unmöglich.
Luxemburg & Liechtenstein: Ähnlich wie in Irland, ist der Geschäftsbetrieb ohne lokalen Direktor praktisch ausgeschlossen.
Singapur: Mindestens ein Geschäftsführer muss in Singapur wohnhaft sein.
Gestaltungsmöglichkeiten ohne lokale Anwesenheit des Geschäftsführers:
USA: Für die Unternehmensgründung ist keine lokale Residenz erforderlich.
Steuer-Identifikationsnummer: Erreichbarkeit auch für Nicht-Ansässige, allerdings mit Verzögerung.
Bankkonten: Onlinebanken bieten Konteneröffnungen an, traditionelle Banken verlangen oft einen Wohnsitz.
Vereinigtes Königreich: Unternehmen gründungsfreundlich, für Steuernummer ist etwas Substanz erforderlich.
Online-Banken: Öffnen konten für UK-Gesellschaften.
Traditionelle Banken: HSBC, Barclays verlangen meist lokalen Wohnsitz.
NatWest: Hier besteht eine Chance auf Kontoeröffnung auch für Ausländer.
Ungarn: Attraktive Körperschaftsteuer von nur 9%, keine Residenzpflicht.
Steuer-Identifikationsnummer: Erforderlich, um eine Umsatzsteuer-ID und Bankkonten zu eröffnen.
Malta: Sehr attraktive Körperschaftssteuer von 5% im EU-Raum, wenig Substanz für Bankkonten und VAT notwendig.
Nicht anrechenbare Länder und Dubai:
Dubai hat eine Unternehmenssteuer von 9% eingeführt, wobei verschiedene Freizonen-Aktivitäten ausgenommen sein können. Dennoch ist unklar, ob künftig eine lokale Geschäftsführung nötig wird, um steuerliche Vorteile geltend machen zu können.
Doppelbesteuerungsrisiken im Wohnsitzland:
Beispiel Portugal: Eine maltesische Firma mit dortigem Geschäftsführer könnten das Unternehmen zu einer Betriebsstätte in Portugal machen und die Vorteile des NHR-Status aufheben.
Unternehmer sollten die doppelbesteuerungsrechtlichen Implikationen ihres Wohnsitzlandes berücksichtigen und sicherstellen, dass die Unternehmensgründung im Ausland mit den heimischen Steuergesetzen konform geht.
BFH-Urteil: Volle deutsche Steuerpflicht bei Lebensmittelpunkt Ausland!
Das Urteil des Bundesfinanzhofs verdeutlicht die Steuerverpflichtungen für Personen mit einer Zweitwohnung in Deutschland. Erfahren Sie, welche Auswirkungen das Beibehalten einer deutschen Immobilie hat, wenn Sie im Ausland leben, und wie dies Ihre Steuerpflicht beeinflusst, selbst wenn Ihr Hauptwohnsitz woanders ist.
Beim Umzug ins Ausland entstehen oft Fragen bezüglich des Beibehaltens einer Wohnung in Deutschland, etwa als Feriendomizil oder zur Absicherung einer eventuellen Rückkehr. In der Regel warnen Experten davor, eine solche Immobilie zu behalten, da dies zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen kann. Der Bundesfinanzhof hat in einem entscheidenden Urteil festgestellt, dass das bloße Vorhandensein einer gelegentlich genutzten Wohnung zur unbeschränkten Steuerpflicht führen kann, selbst wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt und dort der Großteil der Zeit verbracht wird.
Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland entsteht, wenn jemand hierzulande eine Wohnung unterhält, die nach objektiven Umständen andeutet, dass sie aufrecht erhalten und genutzt wird. Diese Gesetzesauslegung hat weitreichende Folgen, selbst wenn mehrere Wohnsitze in verschiedenen Ländern existieren und man der Annahme ist, dass ein sogenannter Zweitwohnsitz keine steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland nach sich ziehen würde. Die Rechtsprechung geht von einer Gleichwertigkeit aller Wohnsitze aus, ohne zwischen Haupt- und Nebenwohnungen zu unterscheiden. Die Frage der Besteuerung entkoppelt sich zudem von der Bestimmung des Lebensmittelpunkts im Sinne von Doppelbesteuerungsabkommen.
Key Takeaways
Eine Wohnung in Deutschland kann unabhängig vom Lebensmittelpunkt zur unbeschränkten Steuerpflicht führen.
Es wird keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung bei der Beurteilung der Steuerpflicht gemacht.
Die Frage der Steuerpflicht in Deutschland ist getrennt von der Wohnsitzfestlegung durch Doppelbesteuerungsabkommen zu sehen.
Weitreichende Steuerpflicht in Deutschland trotz Auslandswohnsitz
Für in Deutschland ansässige natürliche Personen gilt die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Dies bedeutet, dass sowohl inländische als auch ausländische Einkünfte steuerlich erfasst werden. Der Fall eines Steuerzahlers, der ins Ausland zog und dort lebte, aber in Deutschland eine Wohnung beibehielt, veranschaulicht die Komplexität dieses Steuerprinzips.
Wohnsitz in Deutschland:
Steuerzahler, die in Deutschland eine Wohnung besitzen und diese nutzen, können nach § 8 AO als mit Wohnsitz in Deutschland ansässig eingestuft werden.
Beibehaltung und Nutzung der Wohnung müssen aus dem Gesamtkontext hervorgehen.
Einsatz von Wohnungen:
Vermietung der Wohnung deutet darauf hin, dass diese nicht für den Eigengebrauch vorgesehen ist.
Die subjektive Absicht, die Wohnung als dauerhaften Aufenthaltsort zu nutzen, ist entscheidend.
Mehrere Wohnsitze und Steuerpflicht:
Das Bestehen mehrerer Wohnsitze, egal ob im In- oder Ausland, beeinflusst die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nicht.
Der BFH erkennt keinen Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz an.
Ausschlaggebend sind objektiv feststellbare Umstände, die auf eine Beibehaltung der Wohnung schließen lassen.
Bestimmung der Steuerpflicht:
Die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ist von der Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu trennen.
Die unbeschränkte Steuerpflicht folgt aus dem Welteinkommensprinzip, wonach alle Einkünfte weltweit der deutschen Besteuerung unterliegen.
Die Zuweisung der Besteuerungsrechte erfolgt erst in einem zweiten Schritt, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Konsequenzen für Steuerpflichtige:
Das Beibehalten einer Wohnung in Deutschland kann zur unbeschränkten Steuerpflicht führen, selbst wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt.
Dies ist besonders bedeutsam für Personen, die von Sondersteuerstatus wie z.B. NHR in Portugal oder Non Dom in Malta profitieren möchten.
Eine gründliche Auseinandersetzung mit der Thematik sowie die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung sind für Betroffene wesentlich, um steuerrechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)
Besteuerung des Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Ausland
Steuerpflichtige, die im Ausland leben und dort ihren Lebensmittelpunkt haben, behalten mitunter eine Wohnung in Deutschland. Die Frage, ob das Beibehalten einer Wohnung in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht begründet, wurde kürzlich vom BFH bejaht. Auch wenn der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen im Ausland liegt, führte das Vorhandensein einer Wohnung in Deutschland, die gelegentlich genutzt wird, zur unbeschränkten Steuerpflicht.
Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg
Das Finanzgericht Baden-Württemberg vertrat die Ansicht, dass Steuerpflichtige, die in Deutschland eine Wohnung haben und ihren Lebensmittelpunkt im Ausland besitzen, in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sein sollten. Diese Ansicht basiert auf der Erwartung, dass das Vorhandensein des Lebensmittelpunkts im Ausland die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ausschließen würde.
Revision durch das Finanzamt
Das zuständige Finanzamt legte gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Einspruch ein. Es wurde argumentiert, dass der BFH durch das Revisionsverfahren für Klärung sorgen sollte, um die bestehende Rechtsunsicherheit aufzulösen und die Auslegung der nationalen Steuergesetze zu präzisieren.
Stellungnahme des BFH zu Wohnsitz und Steuerpflicht
Laut BFH ist für die Bestimmung des Wohnsitzes in Deutschland die Verfügbarkeit einer Wohnung maßgeblich. Hierbei ist entscheidend, dass die Wohnung so gehalten wird, dass sie jederzeit vom Steuerpflichtigen genutzt werden kann. Das Vorhandensein anderer Wohnsitze im Ausland steht der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland nicht entgegen. Die Unterscheidung zwischen einem Haupt- und Nebenwohnsitz ist im internationalen Kontext nicht relevant; es wird von einer Gleichwertigkeit der Wohnsitze ausgegangen. Für die Beurteilung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland sind daher die objektiv erkennbaren Umstände maßgeblich, die anzeigen, dass die Wohnung zum persönlichen Wohnen vorgehalten wird.
Beurteilung einer Immobilie in Deutschland
Kriterien für die Feststellung eines Wohnsitzes
Ein zentraler Aspekt, ob die Beibehaltung eines Wohnsitzes in Deutschland steuerrechtliche Konsequenzen hat, hängt von den gesetzlichen Kriterien für das Bestehen eines Wohnsitzes ab. Im deutschen Steuerrecht wird nach § 8 AO ein Ort dann als Wohnsitz angesehen, wenn die Person dort eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Die Verfügbarkeit einer Wohnung, die Lebensumstände sowie das regelmäßige Aufsuchen dieser Räumlichkeiten sind dabei maßgeblich.
Beispiele für die Indizien eines Wohnsitzes:
Eingerichtete Wohnung, die Lebensstandards entspricht
Ortsanwesenheit und Nutzung der Wohnung
Nichtvermietung der Wohnung als starkes Indiz für die Beibehaltung
Umstand Beurteilung Wohnung ist möbliert und bewohnbar Hinweis auf Beibehaltung Regelmäßige Rückkehr zur Wohnung Zeichen für eine fortwährende Nutzung Wohnung steht nicht zur Vermietung Verstärkt die Vermutung der Eigennutzung
Die Bedeutung der subjektiven Nutzung für die Steuerpflicht
Obzwar der Mittelpunkt des Lebensinteresses einer Person im Ausland liegen mag, bleibt die subjektive Absicht der Nutzung einer Wohnung ein entscheidender Faktor für die steuerliche Einschätzung in Deutschland. Selbst die Nutzung einer deutschen Wohnung bei gelegentlichen Aufenthalten kann eine unbeschränkte Steuerpflicht begründen. Die Gesetzeslage macht keinen Unterschied zwischen einer Haupt- und Nebenwohnung.
Indikatoren der subjektiven Nutzung:
Persönliche Gegenstände in der Wohnung
Absicht, die Wohnung jederzeit als Wohnsitz nutzen zu können
Kriterium Relevanz für die Steuerpflicht Einrichtung zur persönlichen Nutzung Belegt die subjektive Nutzung Existenz von mehreren Wohnsitzen Führt nicht zur Befreiung von der Steuerpflicht
Zusammenfassend ist zu betonen, dass das Beibehalten eines Wohnsitzes in Deutschland weitreichende steuerliche Folgen haben kann und dass die subjektive Nutzung einer solchen Immobilie ein wichtiger Aspekt bei der Bestimmung der Steuerpflicht ist.
Mehrfache Residenzen und ihre steuerlichen Konsequenzen
Missverständnisse hinsichtlich Nebenwohnsitz
Es herrscht oft die Fehlannahme vor, dass das Beibehalten eines Nebenwohnsitzes in Deutschland, während man überwiegend im Ausland lebt, keinen Einfluss auf die unbeschränkte Steuerpflicht ausüben würde. Dennoch hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Person, die zwar größtenteils im Ausland lebt und dort auch ihre Familie und Lebensmittelpunkt hat, aufgrund einer gelegentlich genutzten deutschen Wohnung weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein kann.
Wohnsitz Steuerpflicht Im Ausland lebend Möglicherweise weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland Wohnung in Deutschland Nutzung impliziert potenzielle unbeschränkte Steuerpflicht
Die bloße Existenz und mögliche Nutzbarkeit einer Wohnung in Deutschland kann für die unbeschränkte Steuerpflicht ausreichen, selbst wenn das tatsächliche Leben sich hauptsächlich im Ausland abspielt.
Gleichbehandlung sämtlicher Wohnsitze im Steuerrecht
Eine in Deutschland vorhandene Wohnung führt, entgegen der Annahme mancher Steuerpflichtigen, zur unbeschränkten Steuerpflicht, selbst wenn es sich um eine Zweigstelle oder eine weniger benutzte Wohnung handelt. Im internationalen Kontext gibt es keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz.
Vergleich der Wohnungen: Die Größe und Ausstattung einer ausländischen Hauptwohnung im Vergleich zur deutschen Wohnung sind irrelevant.
Bestimmung der Residenz: Wesentlich sind objektiv feststellbare Umstände, die darauf hindeuten, dass die Wohnung für den Eigengebrauch vorgehalten wird.
Daher kann das Beibehalten einer deutschen Wohnung bei Umzug ins Ausland zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen, was wiederum steuerliche Nachteile für Personen mit besonderem Steuerstatus, wie z. B. NHR in Portugal oder Non Dom in Malta, zur Folge haben kann. Steuerfreies Einkommen nach diesen Regelungen kann dann in Deutschland steuerpflichtig werden.
Abgrenzung der unbeschränkten Steuerpflicht von der Doppelbesteuerungs-Wohnsitzzuordnung
Unterscheidung von steuerlichem Wohnsitz und Doppelbesteuerungsabkommen
Eine natürliche Person, die zwar in Deutschland über eine Wohnung verfügt, deren Lebensmittelpunkt jedoch im Ausland liegt, sieht sich möglicherweise einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland gegenüber. Dies selbst dann, wenn ihr Lebensmittelpunkt, also der Ort, an dem sie den Großteil ihrer Zeit verbringt und ihre Familie lebt, nachweislich im Ausland ist. Ein Grundstückseigentümer, der eine Wohnung in Deutschland unterhält, die gelegentlich genutzt wird, kann demnach unbegrenzt steuerpflichtig sein.
Rechtliche Grundlage: Gemäß § 8 des Steuergesetzbuchs ist entscheidend, ob eine Person eine Wohnung unter Bedingungen besitzt, die darauf hindeuten, dass sie diese Wohnung behalten und nutzen wird. Dies impliziert eine objektive Verfügbarkeit der Wohnung als Aufenthalt sowie eine subjektive Absicht, die Wohnung jederzeit als Wohnsitz zu nutzen.
Fälle der Steuerpflicht:
Verfügbare Wohnung: Nicht vermietete, vom Eigentümer nutzbare Wohnung
Bestehen mehrerer Wohnsitze: Parallel gehaltene Wohnsitze in Deutschland und im Ausland
Keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung: Internationale Gesetzgebung kennt keine Differenzierung
Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
Ein bedeutender Aspekt bei grenzüberschreitenden Fällen ist die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), insbesondere wenn der Steuerpflichtige Wohnsitze in unterschiedlichen Ländern unterhält. Das DBA zwischen Deutschland und einem anderen Land bestimmt, welchem Land das Besteuerungsrecht am Wohnsitz des Steuerpflichtigen zusteht. Dabei ist der Lebensmittelpunkt ausschlaggebend.
Fallbeispiel: Ein Steuerzahler, welcher in Rumänien lebt, arbeitet, und seinen Lebensmittelpunkt hat, sowie eine Wohnung in Deutschland besitzt, könnte nach dem DBA als in Rumänien ansässig betrachtet werden. Die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg und die Revision durch den Bundesfinanzhof führten zur Feststellung, dass trotz des DBA eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen kann.
Bestimmung des Wohnsitzes für DBA-Zwecke: Die Einschätzung des Wohnsitzlandes nach DBA ist unabhängig von der Beurteilung der unbegrenzten Steuerpflicht in Deutschland. Es erfolgt eine zweistufige Prüfung der Besteuerungsrechte, um Doppelbesteuerung zu vermeiden:
Feststellung der globalen Besteuerungspflicht von in- und ausländischen Einkommen
Gerechte Zuteilung oder Begrenzung von Besteuerungsrechten durch DBA
Wichtiger Hinweis: Inhaber eines Wohnsitzes in Deutschland könnten unabhängig von steuerlich privilegierten Stellungen in einem anderen Land wie dem NHR-Status in Portugal oder der Beckham-Regel in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig sein. Somit unterliegen bestimmte, im Ausland nicht besteuerte Einkünfte eventuell der deutschen Steuer.
Tabellarische Übersicht: Wohnsitz und DBA
Wohnsitzsituation Deutschland Ausland Lebensmittelpunkt und Wohnung beschränkte Steuerpflicht unbeschränkte Steuerpflicht nach DBA Nur Wohnung (gelegentliche Nutzung) unbeschränkte Steuerpflicht beschränkte Steuerpflicht Mehrere Wohnsitze (keine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenwohnung) unbeschränkte Steuerpflicht unbeschränkte Steuerpflicht nach DBA
Hinweis für Steuerzahler: Unabhängig vom Lebensmittelpunkt kann das Vorhandensein eines Wohnsitzes in Deutschland zur unbeschränkten Steuerpflicht führen. Eine individuelle Prüfung und Beratung sind zur Klärung der eigenen steuerlichen Situation empfehlenswert.
Folgen für Steuerpflichtige mit Immobilienbesitz in Deutschland
Bei einem Wohnsitz im Ausland entsteht oft die Frage nach der steuerlichen Verpflichtung in Deutschland durch den Besitz einer Wohnung. Die Rechtslage definiert die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht für Personen, die in Deutschland wohnhaft oder gewöhnlich aufhältig sind. Dies inkludiert sowohl inländische als auch ausländische Einkünfte.
Wesentliche Aspekte der unbeschränkten Steuerpflicht
Steuerwohnsitz: Eine Person, die in Deutschland eine Wohnung besitzt und diese unter Umständen hält, die auf eine Beibehaltung und Nutzung der Wohnung schließen lassen, gilt als unbeschränkt steuerpflichtig.
Nutzungsabsicht: Objektiv muss die Wohnung fortlaufend zur Verfügung stehen, subjektiv muss die Absicht erkennbar sein, sie jederzeit bewohnen zu wollen.
Bedeutung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)
Der BFH hat geklärt, dass die Festlegung des steuerlichen Wohnsitzes im Ausland, gemäß einem DBA, keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ausschließt.
Für DBA-Zwecke kann der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland liegen, dennoch besteht für den deutschen Wohnsitz die unbeschränkte Steuerpflicht.
Einfluss auf die Besteuerung von weltweitem Einkommen
Unabhängig von der Wohnsituation im Ausland unterliegen weltweite Einkünfte grundsätzlich der deutschen Besteuerung.
Durch das DBA werden Besteuerungsrechte so zugewiesen oder begrenzt, dass Doppelbesteuerung vermieden wird.
Konsequenzen für spezielle Steuerstatus
Personen, die von besonderen Steuerregelungen im Ausland, wie z. B. NHR in Portugal, profitieren und in Deutschland eine Wohnung haben, sind von der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland betroffen.
Auch wenn Einkünfte, die im Ausland bereits versteuert wurden, in Deutschland nicht nochmals besteuert werden, gilt für nicht im Ausland versteuerte Einkünfte die deutsche Steuerpflicht.
Ein in Deutschland vorhandener Wohnsitz führt also auch bei einem Lebensmittelpunkt im Ausland zur unbeschränkten Steuerpflicht. Wer also auch nach einem Umzug ins Ausland eine Wohnung in Deutschland hält, muss mit einer unbeschränkten Steuerpflicht rechnen, was entscheidend für alle ist, die von speziellen Steuerstatus im Ausland Gebrauch machen.
G20 Gipfel Indien: Totale weltweite Krypto-Überwachung 2027
Erfahren Sie von den bahnbrechenden Fortschritten in der Kryptowährungsregulierung des letzten G20-Gipfels in Indien. Informieren Sie sich über die einstimmige Einigung auf das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) für den globalen Informationsaustausch zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Stärkung der Integrität des Finanzmarktes ab 2027. Entdecken Sie, wie dies mit den Standards der OECD für eine zukunftssichere digitale Vermögenswirtschaft übereinstimmt.
Bei dem jüngsten G20-Gipfel in Indien wurde ein bedeutender Fortschritt in der Regulierung von Kryptowährungen erzielt. Die Führer der G20-Länder einigten sich auf neue regulatorische Standards, um den Kryptomarkt effektiver zu kontrollieren und mehr Transparenz zu gewährleisten. Ein zentrales Ergebnis des Gipfels ist der Beschluss zur Implementierung des CARF, des Crypto-Asset Reporting Frameworks, eines automatischen Datenaustauschs, der Steuerhinterziehung durch den illegalen Gebrauch von Krypto-Assets vorbeugen soll. Die Mitgliedstaaten planen, ab 2027 Informationen über diese Vermögenswerte auszutauschen. Im gemeinsamen Abschlusskommuniqué der G20-Gipfelteilnehmer wurde die schnelle Umsetzung des CARF als entscheidend für die Verbesserung der Steuerehrlichkeit im Kryptosektor und für die Sicherstellung der Integrität des Finanzmarktes hervorgehoben.
Das CARF orientiert sich eng am automatischen Austausch von Kontodaten, dem sogenannten OECD Common Reporting Standard oder kurz CRS, der seit 2016 besteht. Mit der Entwicklung von Kryptoassets hat sich die Finanzlandschaft seit der Veröffentlichung des CRS rapide verändert, woraufhin die OECD Anpassungen vorgeschlagen hat, um den neuen Gegebenheiten gerecht zu werden. Das Ergebnis sind zwei Maßnahmen: das CARF, das alle Transaktionen mit Krypto-Assets umfassen soll, und die Überarbeitung des CRS selbst. Dabei umfasst die Definition der relevanten Krypto-Assets durch das CARF eine Vielzahl an digitalen Vermögenswerten, um eine zukunftssichere Regulierung zu gewährleisten.
Key Takeaways
Die G20-Länder haben sich auf neue, transparente Regulierungsstandards für Kryptowährungen geeinigt.
Das CARF, ein automatischer Datenaustausch zur Erfassung von Krypto-Transaktionen, wurde beschlossen.
Krypto-Asset-Dienstleister sind verpflichtet, kundenspezifische Informationen zu sammeln und Transaktionen jährlich zu melden.
G20-Gipfel zur Krypto-Regulierung
Implementierung eines globalen Berichtsrahmens für Krypto-Anlagen
Die Staaten der G20 haben kürzlich einen neuen globalen Standard für die Meldung von Krypto-Transaktionen beschlossen, bekannt als das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF). Dieses Rahmenwerk zielt darauf ab, die Transparenz im Kryptomarkt zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Im Gegensatz zum OECD-Modell der automatischen Konteninformationen (Common Reporting Standard, CRS), wo jährliche Kontostände mitgeteilt werden, fordert das CARF die detaillierte Berichterstattung jeder einzelnen Transaktion. Die Länder der G20 planen, bis 2027 Informationen über diese Vermögenswerte auszutauschen, um die Steuerkonformität und die Integrität des Finanzmarktes im Bereich der Kryptowährungen zu verbessern.
Vergleich zwischen CARF und OECD CRS
Das CRS-Modell der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), eingeführt im Jahr 2016, war ein erster Schritt zur Bekämpfung der Steuerflucht, indem es den Austausch von Informationen über Kontostände am Jahresende ermöglichte. Das neu ins Leben gerufene CARF stellt jedoch eine Weiterentwicklung dar. Es erweitert den Anwendungsbereich deutlich, indem jede Transaktion mit Krypto-Assets erfasst wird und nicht nur Endbestände. Krypto-Anlagen, die von diesem erweiterten Rahmen betroffen sind, umfassen originäre Kryptowährungen, fungible und nicht-fungible Token sowie Stablecoins und Sicherheitstoken. Die betroffenen Dienstleister, sogenannte Reporting Crypto-Asset Service Providers (CASPs), sind nun verpflichtet, umfangreichere Kundeninformationen zu sammeln und zur Verifizierung ihrer steuerlichen Abkommen die Meldungen jährlich den nationalen Aufsichtsbehörden in einem standardisierten Format zu übermitteln.
Überblick über die CARF-Vorschriften
Ziele und Anwendungsbereich des CARF
Die kürzlich durchgeführten G20-Beratungen haben ein neues Rahmenwerk für den Kryptosektor hervorgebracht – das CARF. Dieses Rahmenwerk zielt darauf ab, sämtliche Krypto-Transaktionen lückenlos zu erfassen, um Steuerflucht einzudämmen und Transparenz zu schaffen. Die CARF-Initiative, die bis 2027 umgesetzt werden soll, beabsichtigt eine umfangreiche Überwachung der Krypto-Transaktionen und stellt somit eine evolutionäre Erweiterung des bisherigen OECD CRS-Ansatzes dar.
Umfasste Krypto-Produkte und Akteure
Innerhalb des Geltungsbereichs von CARF werden verschiedene Krypto-Assets erfasst:
Abgebauten Kryptowährungen
Austauschbaren Token, etwa Dienstleistungstoken
Stablecoins
Sicherheitstoken
Nicht austauschbaren Token (NFTs)
Diese Definitionen folgen den FATF-Richtlinien und umfassen signifikant die für Investitionen und Zahlungsdienste genutzten Vermögenswerte. CARF ist darauf ausgerichtet, auch zukünftige Technologien einzuschließen, die auf oder ähnlich wie die verschlüsselte Distributed-Ledger-Technologie aufgebaut sind.
Anforderungen an Krypto-Vermögensdienstleister
Die Krypto-Vermögensdienstleister, kurz CASPs, werden einer ähnlichen Pflichtenlast unterzogen wie Finanzinstitute unter dem CRS. Diese beinhalten:
Eintreiben von Selbstauskünften der Kunden bezüglich ihrer Steuerwohnsitze und steuerlichen Identifikationsnummern.
Überprüfung dieser Informationen auf Angemessenheit.
Jährliche Berichterstattung der autorisierten Nutzer an die zuständigen nationalen Behörden in XML-Format.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass zusätzliche landesspezifische Anforderungen beachtet werden müssen.
Zu berichtende Ereignisse decken eine Breite an Transaktionstypen ab, einhergehend mit den Eigenschaften der Blockchain-Technologie. Unter den zu meldenden Kategorien zählen sowohl der Austausch zwischen Krypto- und Fiat-Währungen als auch zwischen verschiedenen Krypto-Werten, sowie Überweisungen mit Krypto-Assets, die einen noch nicht festgelegten Schwellenwert überschreiten.
Implementierung der CARF-Vorschriften
Meldevorgaben
Aus der kürzlich abgehaltenen G20-Konferenz ging die bedeutende Entscheidung hervor, das sogenannte CARF, einen Mechanismus für den automatischen Datenaustausch, einzuführen. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, Steuerhinterziehung mithilfe von Kryptowerten zu unterbinden. Im Vergleich zum OECD-Gemeinsamen Meldestandard (CRS) wird hier eine detailliertere Berichterstattung erforderlich, bei der jede einzelne Transaktion erfasst werden soll.
Datenerhebungs- und Meldewesen
Der Automatisierte Informationsaustausch soll alle Transaktionen umfassen, die mit Krypto-Vermögenswerten getätigt werden. Hierbei müssen Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) entsprechende Selbstauskunftsbögen von ihren Kunden einholen und diese anhand anderweitig vorhandener Informationen überprüfen, beispielsweise durch KYC-Maßnahmen (Know Your Customer). Die erfassten Daten sind dann jährlich in XML-Format an die zuständigen nationalen Behörden zu übermitteln.
Anforderungen an die lokale Konformität
Es wird erwartet, dass die Einhaltung zusätzlicher lokaler Vorschriften von den CASPs beachtet werden muss. Diese könnten je nach Land variieren und zusätzliche Maßnahmen erfordern, die über das CARF hinausgehen und spezifisch auf die jeweilige nationale Gesetzgebung abgestimmt sind.
## CARF im Bereich Datenschutz und Steuerkonformität
### Strategien zur Abschirmung gegen Kontrolle
Um sich vor eingehender Überprüfung der finanziellen Transaktionen zu schützen, ist es ratsam, sich in Ländern niederzulassen, in denen ausländische Einkünfte nicht besteuert werden. Falls Krypto-Einkünfte nicht über lokale Börsen oder Plattformen abgewickelt werden, bleiben sie steuerlich irrelevant. Zudem könnten Personen, die in Kryptowährungen erheblich investiert sind, in Betracht ziehen, ihre Steuerverhältnisse im Einklang mit den lokalen Gesetzen zu bringen, um zukünftigen regulatorischen Maßnahmen vorzugreifen.
| Strategie | Beschreibung |
|--------------------------------------------|--------------|
| Wohnsitz in einem Land ohne Krypto-Besteuerung | Vermeidung von Steuern auf ausländisches Einkommen durch Wohnsitznahme in entsprechenden Ländern. |
| Konformität mit Steuergesetzen | Anpassung von Krypto-Investitionen an lokale Steuergesetze zur Vorbeugung gegen regulatorische Eingriffe. |
### Relevanz des CRS-Informationsaustauschs für Steuerbehörden
Die automatische Übermittlung von Kontoinformationen, bekannt als OECD CRS, ist ein primäres Werkzeug, das den Steuerbehörden Einsicht in mögliche Steuervergehen gibt. Mit der Einführung des CARF werden diese Transparenzmaßnahmen auf sämtliche Kryptotransaktionen erweitert, wodurch die Überwachung effizienter wird. Berichtende Krypto-Asset-Dienstleister müssen umfassende Transaktionsdaten sammeln und jährlich an die zuständigen nationalen Behörden melden.
**Zu meldende Informationen umfassen:**
- Identitätsprüfung und Selbstauskünfte der Kunden
- Jährliche Meldungen über berichtspflichtige Nutzer im XML-Format
- Berichterstattung von Transaktionen, unterteilt in Typen von Krypto-Assets und differenziert nach eingehenden und ausgehenden Transaktionen
Die Typen von Transaktionen, die unter CARF gemeldet werden müssen, sind umfangreicher als bei CRS und beinhalten:
- **Umtäusche** zwischen Kryptowährungen und Fiatgeld
- **Umtäusche** zwischen verschiedenen Kryptowährungen
- **Transferierungen** von Krypto-Assets, die einen festgelegten Schwellenwert überschreiten
Abschließende Betrachtungen und Vorausschau
Fortschritte in der Kryptowährungsregulierung
Bei dem jüngsten G20-Gipfel in Indien wurden bedeutende Fortschritte in der Regulierung von Kryptowährungen erzielt. Zu den Kernergebnissen zählt die Einführung des neuen internationalen Datenstandards Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), welcher eine automatische Berichterstattung von einzelnen Transaktionen erlaubt, um Steuerhinterziehung effektiver zu unterbinden. Im Gegensatz zum OECD Common Reporting Standard (CRS), der lediglich Kontostände am Jahresende meldet, ermöglicht CARF eine lückenlose Überwachung sämtlicher Krypto-Transaktionen.
Implementierung des CARF und Revision des CRS
Geplant ist die Einführung des CARF bis 2027, was die steuerliche Transparenz im Krypto-Sektor fördern und zur Integrität des Finanzmarktes beitragen soll. Neben CARF wurde auch der OECD CRS an die heutigen Finanzlandschaft angepasst, um den neuen Herausforderungen durch Krypto-Assets gerecht zu werden. Diese Überarbeitungen umfassen sowohl die Erweiterung des Meldesystems als auch eine Neudefinition relevanter Krypto-Assets und Beteiligter.
Betroffene Krypto-Produkte und Akteure
Unter die CARF-Regelungen fallen diverse Krypto-Assets wie geminte Kryptowährungen, Utility Tokens, Stablecoins, Wertpapier-Token und nicht-fungible Token. Als berichtspflichtige Dienstleister werden die Crypto-Asset Service Providers (CASPs) identifiziert, welche die Pflicht haben, detaillierte Informationen über Transaktionen ihrer Kunden zu sammeln und jährlich im XML-Format an zuständige nationale Behörden zu übermitteln.
Anforderungen an die Berichterstattung
Zu melden sind nicht nur Käufe und Veräußerungen von Krypto-Assets gegen Fiat-Währungen, sondern auch Crypto-to-Crypto-Transaktionen sowie Übertragungen von Krypto-Assets, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Hierbei wird zwischen eingehenden und ausgehenden Transaktionen unterschieden.
Schutz vor den neuen Überwachungsmaßnahmen
Es wird empfohlen, etwaige Unstimmigkeiten in der früheren Berichterstattung an Steuerbehörden zu klären. Ein Wohnsitz in einem Land, in dem kein Steueranspruch auf ausländische Einkünfte erhoben wird, kann hier von Vorteil sein. Des Weiteren unterstreicht der Beitrag die Wichtigkeit, sich auf die anstehenden Änderungen einzustellen, um bestehende oder potenzielle Risiken zu minimieren.
Wie du als Ausländer legal eine Schusswaffe in den USA kaufst
Erfahren Sie, wie Nicht-US-Bürger mit bestimmten Visa legal Schusswaffen in den USA kaufen können. Entdecken Sie den Prozess des Erwerbs eines Jagdscheins, die Nachweisführung Ihres Wohnsitzes und die Schritte zum Kauf einer Waffe für Jagd- und Sportzwecke.
Im Rahmen des Second Amendments haben US-Bürger und Personen mit einer Green Card das Recht, Waffen zu besitzen. Diese Regelung trifft jedoch auf Ausländer mit einem Nichtimmigranten-Visum nicht zu. Trotzdem existieren Ausnahmen, die es auch ihnen erlauben, unter bestimmten Voraussetzungen Waffen zu erwerben. Eine davon ist der Besitz eines gültigen Jagdscheins, der den Kauf und Besitz von Feuerwaffen für Jagd- und Sportzwecke legitimiert. Die Erlangung eines solchen Jagdscheins kann in vielen Bundesstaaten der USA überraschend unkompliziert sein. Auch die notwendigen Nachweise des Wohnsitzes lassen sich durch verschiedene Dokumente wie eine Fahrerlaubnis oder Stromrechnungen erbringen.
Nachdem man einen Jagdschein erworben und den Wohnsitz nachgewiesen hat, kann der Prozess des Waffenkaufs in einer Waffenhandlung beginnen. Dort wird ein Antragsformular ausgefüllt und zur Prüfung an die Behörde für Alkohol, Tabak, Schusswaffen und Sprengstoffe übermittelt. Die Genehmigung hängt im Wesentlichen von einer Hintergrundüberprüfung ab. Ist diese abgeschlossen, kann die Waffe nach einer kurzen Wartezeit in Besitz genommen werden. Die Nutzung der Waffe ist jedoch auf den privaten Bereich, auf den Weg zum Schießstand oder zur Jagd sowie auf eigene Grundstücke beschränkt.
Key Takeaways
Erwerb und Besitz von Waffen sind für Nicht-Amerikaner mit einem Jagdschein möglich.
Ein Wohnsitznachweis ist neben dem Jagdschein für den Waffenkauf erforderlich.
Die Nutzung von Waffen durch Ausländer ist auf bestimmte Orte und Aktivitäten beschränkt.
Eigene Erlebnisse und ethische Überlegungen
Während meiner Zeit in Texas, wo ich mehrere Jahre verbrachte, erwarb ich selbst einige Feuerwaffen, darunter eine Glock-Pistole und ein Browning Jagdgewehr im Kaliber 30-06. Mein Interesse am Waffenbesitz war hauptsächlich durch die Jagd und das Leben auf einer Ranch motiviert und ich betrachtete es im Rahmen dieser Aktivitäten als ethisch vertretbar. Dennoch bin ich mir der Problematik der fast unbegrenzten Verfügbarkeit von Waffen in den USA bewusst, die durch Unfälle und Suizide zu großem Leid führt. In einem tragischen Unfall verlor ich meinen guten Freund David durch eine Schusswaffe.
Gemäß dem Zweiten Zusatzartikel der US-Verfassung, haben gesetzeskonforme Bürger das Recht, Waffen zu tragen und zu besitzen. Dieses Recht erstreckt sich jedoch nicht auf Nicht-Staatsbürger mit temporärem Aufenthaltsstatus, wie zum Beispiel Inhaber eines Nicht-Einwanderungsvisums. Nichtsdestotrotz gibt es die Möglichkeit für Ausländer, unter bestimmten Bedingungen Feuerwaffen zu erwerben. Ein Schlüsseldokument hierfür ist eine gültige Jagdlizenz, die in vielen US-Bundesstaaten auch ohne Prüfung erworben werden kann.
Dokumente für den Waffenkauf:
Jagdlizenz oder Erlaubnisschein
Nachweis über den Wohnsitz in den USA
Erwerbsprozess:
Beschaffung der notwendigen Dokumente
Auswahl und Kauf der Waffe in einem Waffengeschäft
Ausfüllen der erforderlichen Formulare für das BATFE
Durchführung einer Hintergrundüberprüfung durch das Geschäft
Feuerwaffen dürfen von Ausländern ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) nur an zwei Orten aufbewahrt werden:
Zu Hause oder in der Ferienunterkunft
Im eigenen Fahrzeug
Die Verwendung von Feuerwaffen ist streng geregelt und auf das Schießgelände, legale Jagdaktivitäten und das eigene Zuhause beschränkt. Munition hingegen lässt sich vergleichsweise einfacher erwerben.
Die Handhabung von Waffen als Ausländer in den USA ist mit einigen Einschränkungen und Verantwortlichkeiten verbunden. Zum Kauf und Besitz ist eine gewissenhafte Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich.
Rechtliche Voraussetzungen für den Erwerb von Schusswaffen
In den Vereinigten Staaten ist das Recht auf Waffenbesitz verfassungsmäßig durch den Zweiten Zusatzartikel geschützt. Dieses Recht gilt für alle rechtschaffenden Bürger und Personen mit einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung.
Gesetzeslage für Nicht-Einwanderer mit Visa:
Nicht-Einwanderer mit Visa dürfen keine Waffen oder Munition versenden, transportieren, empfangen oder besitzen.
Es gibt Ausnahmen gemäß 18 U.S.C. 922(jc), die den Waffenerwerb unter bestimmten Umständen erlauben.
Erwerb einer Jagdlizenz:
Eine gültige Jagdlizenz oder Genehmigung gestattet den Kauf und Besitz von Waffen für Jagd- und Sportzwecke.
Prozess des Waffenerwerbs:
Erwerb einer Jagdlizenz, die in vielen Bundesstaaten einfach zu erhalten ist.
Nachweis des Wohnsitzes erforderlich, z. B. durch Führerschein, Mietvertrag oder Versorgungsrechnungen.
Durchführung des Kaufvorgangs:
Besuch eines Waffengeschäfts und Auswahl einer Waffe.
Ausfüllen eines Antrags der Behörde Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF).
Durchführung einer Hintergrundprüfung durch die ATF.
Zu ergänzende Informationen:
Für Frage 20 ist die Nummer des I94-Einreisedokuments einzutragen.
Bei den Fragen 21 M1 und M2 ist jeweils "Ja" anzugeben.
Bei Frage 26D ist "Jagdlizenz" sowie eine Kopie der Lizenz dem Verkäufer zu übergeben.
Waffentransport und Nutzung:
Die Waffe darf nur an zwei Orten aufbewahrt werden: zu Hause oder im eigenen Fahrzeug.
Das Führen der Waffe ist nur auf dem direkten Weg zum Schießstand und während der Jagd gestattet.
Offenes Tragen ist auf dem Weg zum Schießstand möglich, wird jedoch nicht empfohlen.
Kauf von Munition:
Munition kann einfacher erworben werden und benötigt möglicherweise nur einen Identitätsnachweis bei jugendlichem Aussehen.
Diese Informationen dienen dazu, das Verständnis für die gesetzlichen Grundlagen des Waffenerwerbs in den USA zu fördern und sind von besonderer Relevanz für nichtansässige Ausländer, die Interesse an der Beteiligung an Jagd- und Schießsportaktivitäten haben.
Sonderbestimmungen für Waffenbesitz
Erfolgt die Einreise in die USA mit einem Nicht-Immigranten-Visum, wie etwa einem L-Visum oder E-Visum, stellt sich die Frage nach dem Erwerb von Feuerwaffen. Auch wenn das Recht, Waffen zu tragen, nach dem Zweiten Zusatzartikel zur Verfassung vornehmlich für Bürger und Green-Card-Inhaber vorgesehen ist, existieren Ausnahmen, die auch Nicht-Immigranten den Waffenkauf ermöglichen.
Waffenkauf ohne Green Card: Die Voraussetzungen
Um als Nicht-Immigrant in den USA eine Waffe erwerben zu können, benötigt man zunächst eine gültige Jagdlizenz oder Genehmigung für das jagdliche oder sportliche Schießen. Der Erwerb einer solchen Lizenz gestaltet sich in vielen US-Staaten unkompliziert. In manchen Fällen kann die Lizenz ohne Prüfung oder Test erworben werden, wie etwa in einem Walmart für die laufende Jagdsaison. In Texas jedoch ist es erforderlich, an einem eintägigen Kurs teilzunehmen, der über Sicherheit und den Umgang mit Feuerwaffen aufklärt.
Notwendige Dokumente für den Waffenkauf
Neben einer Jagdlizenz muss ein Nachweis der Ansässigkeit erbracht werden. Dies kann beispielsweise durch eine US-Fahrerlaubnis, einen Mietvertrag oder durch Rechnungen von Versorgungsunternehmen erfolgen.
Mit diesen Unterlagen kann man dann zu einem Waffenhändler gehen. Dort wird eine Anmeldung bei der ATF, dem Bundesamt für Alkohol, Tabak, Schusswaffen und Sprengstoffe, ausgefüllt und verschickt, was eine Hintergrundüberprüfung nach sich zieht. Ist das Ergebnis positiv, ist nach einer manuellen Überprüfung und einer Wartefrist von drei Tagen die Abholung der Waffe möglich.
Einschränkungen im Gebrauch der Waffe
Auch mit gültiger Jagdlizenz ist das Recht auf Waffenbesitz für Nicht-Immigranten beschränkt. Die Waffe darf an zwei Orten aufbewahrt werden: im Eigenheim oder – bei Reisen – in der temporären Unterkunft und im eigenen Fahrzeug. Der Transport der Waffe ist ausschließlich auf dem direkten Weg zur Schießanlage oder zur Jagd erlaubt. Der offene Trage von Waffen, sogenanntes Open Carry, kann auf diesem Weg legal sein, wird allerdings nicht generell empfohlen.
Munitionserwerb
Der Kauf von Munition ist, im Vergleich zum Waffenkauf, einfacher. Hierfür ist in der Regel lediglich ein Identitätsnachweis erforderlich.
Diese Informationen sollen Rahmenbedingungen klären und Interesse am Leben in den USA wecken. Wer plant, in die USA überzusiedeln und unternehmerisch tätig zu werden, kann Unterstützung zu Visaangelegenheiten, Unternehmensgründung oder steuerlichen Fragen erhalten.
Erforderlichkeit eines Jagdscheins zum Waffenerwerb
Es ist unumgänglich, dass Personen, die sich mit einem Nicht-Einwanderungsvisum in den Vereinigten Staaten aufhalten und eine Schusswaffe erwerben möchten, bestimmte Bedingungen erfüllen müssen. Die zentrale Voraussetzung hierbei ist der Besitz eines gültigen Jagdscheins, welcher für die Jagd oder sportliches Schießen ausgestellt wird.
Erwerbsprozess
Jagdschein Erwerb:
In vielen Bundesstaaten ist der Erwerb eines Jagdscheins unkompliziert möglich, beispielsweise kann dieser ohne Prüfung in Geschäften wie Walmart für die aktuelle Jagdsaison gekauft werden.
In Texas wird der Besuch eines eintägigen Kurses verlangt, welcher Sicherheitsaspekte und den Umgang mit Feuerwaffen thematisiert.
Wohnsitznachweis:
Nachdem der Jagdschein erworben wurde, ist ein Nachweis des Wohnsitzes erforderlich. Zu den gültigen Dokumenten zählen:
Führerschein
Mietvertrag
Rechnung für Versorgungsleistungen
Fahrzeuganmeldung
Kauf bei einem Waffenhändler
Prozedur:
Mit dem Jagdschein und einem Wohnsitznachweis geht man zu einem Waffengeschäft.
Der Händler füllt eine Bewerbung bei der Behörde für Alkohol, Tabak, Schusswaffen und Sprengstoffe (ATF) aus.
Es wird eine Hintergrundüberprüfung durchgeführt. Bei Vorstrafen ist der Kauf nicht möglich.
Der Antrag wird vorläufig mit „nein“ beschieden, woraufhin eine manuelle Prüfung erfolgt, die ungefähr eine Stunde dauert.
Formalitäten:
In das Formular trägt man die Nummer des I94-Einreiseprotokolls ein.
Bestimmte Fragen, wie 21 M1 und M2, sind mit "Ja" zu beantworten.
Unter Punkt 26D wird "Jagdlizenz" eingetragen, und der Händler sollte eine Kopie erhalten.
Weitere Vorschriften
Aufbewahrung und Tragen der Waffe:
Die Waffe darf lediglich zu Hause, im Auto oder im Hotelzimmer aufbewahrt werden.
Es ist gesetzlich verboten, die Waffe in der Öffentlichkeit zu tragen, außer auf dem direkten Weg zum Schießstand oder auf der Jagd.
Munitionskauf:
Munition ist einfacher zu erwerben, in der Regel wird dazu nur ein Ausweis benötigt.
Wichtige Einschränkungen für Ausländer
Recht auf Waffenbesitz:
Das Recht, Waffen zu tragen, bezieht sich nicht auf temporär in den USA lebende Ausländer ohne Green Card.
Das Führen einer Waffe ohne die spezifischen Ausnahmen der gesetzlichen Regelungen ist unzulässig.
Strenge Vorgaben sind einzuhalten, um als Inhaber eines Nicht-Einwanderungsvisums in den Vereinigten Staaten rechtmäßig eine Feuerwaffe zu erwerben und zu besitzen.
Erwerb eines Jagdscheins in den USA
In den Vereinigten Staaten ist es Bürgern und Personen mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung durch den Zweiten Verfassungszusatz gestattet, Schusswaffen zu besitzen und zu tragen. Allerdings ist diese Regelung nicht automatisch auf Ausländer mit einem temporären, nicht-immigrantischen Visum ausgeweitet. Es besteht jedoch eine Ausnahme, die es diesen Personen ermöglicht, eine Schusswaffe zu erwerben, nämlich der Besitz einer gültigen Jagdlizenz, die für rechtmäßiges Jagen oder sportliche Zwecke ausgestellt wurde.
Erforderliche Dokumente
Gültige Jagdlizenz
Nachweis eines Wohnsitzes
Führerschein der USA
Mietvertrag
Rechnung eines Versorgungsunternehmens
Kfz-Registrierungsbescheinigung
Schritte zum Erwerb eines Jagdscheins
Besuch eines eintägigen Sicherheitskurses in einigen Bundesstaaten
Erwerb einer Jagdlizenz ohne Prüfung (z.B. in einigen Läden oder online möglich)
Waffenerwerb
Auswahl der Waffe in einem Waffengeschäft
Ausfüllen eines Antrags beim Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF)
Durchführung einer Hintergrundüberprüfung durch ATF
Manuelle Überprüfung im Falle eines bedingten Neins
Wartezeit von drei Tagen nach Genehmigung des Antrags
Einschränkungen und Rechte
Das Recht, eine Schusswaffe zu tragen, beschränkt sich auf das Zuhause, das Fahrzeug und den direkten Weg zum Schießstand oder zur Jagd.
Verwendung der Schusswaffe nur im Schießstand, während der Jagd oder zu Hause gestattet.
Das Erwerben einer Jagdlizenz und das Erfüllen der Anforderungen ermöglichen auch Ausländern auf nicht-immigrantischen Visa in den USA, Schusswaffen zu kaufen und zu besitzen, allerdings unterliegen sie dabei spezifischen Beschränkungen und Vorschriften.
Beweis der Ansässigkeit
Als jemand, der nicht permanent in den USA ansässig ist und über ein sogenanntes Nicht-Einwanderervisum verfügt, ist der Erwerb einer Schusswaffe mit bestimmten Anforderungen verbunden. Eines der erforderlichen Dokumente ist ein Nachweis des Wohnsitzes. Zu den akzeptablen Dokumenten gehören:
Ein US-Führerschein
Ein Mietvertrag, egal ob langfristig oder kurzfristig
Nebenkostenabrechnungen wie Strom, Gas oder Festnetztelefon
Das Fahrzeugregistrierungsdokument
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass das Dokument, das vorgelegt wird, eine offizielle Adresse in den USA aufweist. Diese Dokumente sind entscheidend, wenn man eine Waffenhandlung betritt, um eine Schusswaffe zu erwerben. Nach Vorlage dieser Dokumente und dem Erhalt einer Jagdlizenz kann man den Prozess des Waffenkaufs fortsetzen.
Erforderliches Dokument Zweck US-Führerschein Identifikation & Ansässigkeitsnachweis Mietvertrag Nachweis eines lokalen Wohnsitzes Nebenkostenabrechnung Evidenz der Wohnadresse durch regelmäßige Zahlungen Fahrzeugregistrierung Dokumentation der lokalen Präsenz durch Besitz eines im Staat registrierten Fahrzeugs
Mit einem gültigen Jagdschein und einem Nachweis der Ansässigkeit kann man dann das gewünschte Geschäft aufsuchen, um den Kauf zu tätigen. Der Händler führt im Anschluss eine Kontrolle durch das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF) durch. Eine saubere kriminelle Historie ist entscheidend, da Vorstrafen den Waffenkauf verhindern können. Nach der Genehmigung durch das ATF muss oft eine Wartefrist von drei Tagen eingehalten werden, bevor man die Waffe abholen und besitzen darf.
Vorgehen beim Erwerb von Schusswaffen
Zum Kauf einer Schusswaffe in den Vereinigten Staaten müssen folgende Schritte befolgt werden:
Erwerb einer Jagdlizenz:
In vielen US-Bundesstaaten ist es möglich, eine Jagdlizenz direkt zu kaufen, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen. Beispielsweise kann in Florida eine Lizenz über die Webseite GoOutdoorsFlorida.com erworben werden.
In Texas ist der Besuch eines eintägigen Sicherheitskurses erforderlich, welcher auch die Grundlagen im Umgang mit Waffen vermittelt.
Nachweis des Wohnsitzes:
Der Erwerber muss seinen Wohnsitz durch Dokumente wie eine US-Fahrerlaubnis, einen Mietvertrag oder Rechnungen für Strom, Gas oder Festnetztelefonie belegen können.
Besuch eines Waffengeschäfts:
Mit den besagten Dokumenten geht man zu einem Waffenhändler. Diese sind in den USA zahlreich vertreten.
Der Händler füllt mit dem Käufer eine Anwendung für das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF) aus und leitet sie weiter, um eine Hintergrundüberprüfung zu initiieren.
Falls keine kriminellen Einträge vorliegen, erhält der Antragsteller in der Regel nach kurzer Wartezeit eine Genehmigung.
Ausfüllen zusätzlicher Formulare:
Es müssen zusätzliche Informationen auf den Formularen ausgefüllt werden, wie die I94-Eintragsnummer und ein Nachweis über die Jagdlizenz.
Ammunitionserwerb:
Der Kauf von Munition ist unkomplizierter und kann in den meisten Geschäften einfach erfolgen, gelegentlich ist die Vorlage eines Ausweises erforderlich, wenn der Käufer besonders jung aussieht.
Rechtliche Regelungen für den Waffenbesitz als Ausländer:
Als ausländische Person, die sich temporär in den USA aufhält, ist der Besitz und Erwerb von Waffen und Munition stark eingeschränkt.
Die Waffe darf ausschließlich im eigenen Haus, im Hotel oder Ferienwohnung und im Fahrzeug verwahrt werden.
Das Tragen der Waffe ist nur auf dem direkten Weg zur Schießstätte oder während der Jagd erlaubt.
Das Führen der Waffe in der Öffentlichkeit, bekannt als "Open Carry", ist für Inhaber eines Nicht-Einwanderervisums grundsätzlich nicht gestattet.
Durchführung der Sicherheitsüberprüfung
Beim Kauf von Feuerwaffen in den USA durch Ausländer, die dort mit einem Nicht-Einwanderungsvisum leben, muss ein spezifischer Prozess befolgt werden. Dieser Beitrag erklärt detailliert die notwendigen Schritte.
Voraussetzungen für den Waffenkauf:
Besitz eines gültigen Jagdscheins: In vielen US-Bundesstaaten kann dieser ohne Prüfungsanforderungen erworben werden.
Nachweis des Wohnsitzes: Dies kann durch verschiedene Dokumente wie Führerschein, Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnungen erfolgen.
Prozess des Waffenkaufs:
Mit den benötigten Dokumenten begibt man sich in einen Waffengeschäft.
Der Händler füllt eine Bewerbung für das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives aus und sendet sie.
Es erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung durch die ATF. Ist man vorbestraft, kann der Kauf scheitern.
Bei Zustimmung muss eine manuelle Prüfung durch die ATF erfolgen.
Ausfüllen der Antragsformulare:
Die Nummer des I94-Einreiseformulars ist in Frage 20 einzutragen.
Die Fragen 21 M1 und M2 sind mit "Ja" zu beantworten.
Bei Frage 26D ist "Jagdschein" einzutragen und eine Kopie des Jagdscheins dem Händler vorzulegen.
Nach der Genehmigung:
Es folgt eine Wartezeit von drei Tagen, bevor die Waffe abgeholt werden kann.
Munitionserwerb ist unkomplizierter und erfolgt ohne größeren Aufwand.
Die Waffe darf nur zuhause, im Hotel, in der Ferienwohnung oder im Auto aufbewahrt werden.
Der Transport der Waffe ist nur direkt zum Schießstand oder auf die Jagd erlaubt.
Unabhängig davon müssen Gesetze und Regulationen zur Waffenführung beachtet werden, und es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen in den jeweiligen Bundesstaaten zu informieren.
Erforderliche Schritte zur Antragstellung
Wenn man als Nicht-Immigrant in den USA eine Schusswaffe erwerben möchte, ist der Besitz einer gültigen Jagdlizenz oder einer Erlaubnis für rechtmäßige Jagd und sportliche Zwecke unerlässlich. Der Erwerb einer solchen Lizenz ist wesentlich unkomplizierter als man vermutet. So kann beispielsweise in vielen Staaten direkt in einem Walmart eine Jagdlizenz für die aktuelle Jagdsaison gekauft werden, ohne weitere Prüfungen absolvieren zu müssen. In Texas ist der Besuch eines eintägigen Sicherheitskurses erforderlich, der gleichzeitig Aufschluss über den sicheren Umgang mit Feuerwaffen gibt.
Zusätzlich zur Jagdlizenz benötigt man einen Nachweis des Wohnsitzes. Dies könnte ein US-Führerschein, ein Mietvertrag oder eine Rechnung für Versorgungsleistungen wie Strom oder Gas sein. Mit diesen Dokumenten ausgestattet, begibt man sich in ein Waffengeschäft, um die gewünschte Schusswaffe zu erwerben. Der Händler leitet dann bei der für Alkohol, Tabak, Schusswaffen und Sprengstoffe verantwortlichen Behörde, ATF, einen Antrag auf Durchführung einer Hintergrundüberprüfung ein. Liegen keine Einträge im Strafregister vor, erhält man in der Regel innerhalb kurzer Zeit Rückmeldung.
Für den Antragsprozess ist es zudem wichtig, die entsprechenden Informationen wie beispielsweise die Nummer des I94-Einreiseprotokolls im Antragsformular korrekt anzugeben. Man sollte die Kästchen 21 M1 und M2 mit "Ja" markieren und unter Punkt 26D das Wort "Jagdlizenz" eintragen, begleitet von einer Kopie der besagten Lizenz.
Sollte das ATF die Anfrage zunächst nicht abschließend genehmigen, ist ein manuelles Überprüfungsverfahren erforderlich. Der Verkäufer soll dann über die ATF-Händlerhotline die Überprüfung in Gang setzen, damit eine positive Entscheidung erfolgen kann. Nach einer dreitägigen Wartezeit dürfte die Abholung der Feuerwaffe möglich sein.
Für den Kauf von Munition gelten weniger strikte Regelungen. Das Betreten eines Geschäfts mit einem Ausweisdokument ist dafür ausreichend.
Es ist essenziell, als Nicht-Immigrant die Waffen ausschließlich zu Hause, im Fahrzeug oder während des Jagens zu lagern. Das Tragen der Waffe ist nur auf dem direkten Weg zur Schießanlage oder zum Jagdgebiet gestattet. Jegliches offene Tragen der Waffe außerhalb dieser Bedingungen ist nicht erlaubt.
Wartezeit und Waffenbesitz
In den Vereinigten Staaten wird das Recht, Waffen zu tragen und zu besitzen, durch den Zweiten Zusatzartikel zur Verfassung geschützt, allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt für Ausländer auf zeitlich begrenzten Visa. Dennoch gibt es Möglichkeiten für diese Personengruppe, legal eine Waffe zu erwerben, vor allem zu Jagdzwecken.
Zum Kauf und zum Besitz einer Feuerwaffe können Ausländer ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Green Card), jedoch mit gültigen, nicht-einwandernden Visumsstatus, auf Ausnahmeregelungen zurückgreifen. Eine solche Ausnahme wird durch den Besitz einer Jagdlizenz ermöglicht, die zum Beispiel bei großen Einzelhandelsgeschäften unkompliziert erhältlich ist und keine umfassende Prüfung erfordert.
Bevorzugte Dokumente für den Nachweis eines Wohnsitzes in den USA – ein zweiter bedeutender Schritt im Prozess des Waffenkaufs – umfassen:
Führerschein
Mietvertrag
Versorgungsrechnungen
Fahrzeugzulassungsbescheinigung
Mit den erforderlichen Dokumenten bewaffnet, kann man dann eine Waffenhandlung aufsuchen, wo das Personal ein Antragsformular für eine Hintergrundüberprüfung ausfüllt und an das Büro für Alkohol, Tabak, Schusswaffen und Sprengstoffe (ATF) übermittelt. Die Ergebnisse dieser Überprüfung entscheiden über die Genehmigung des Waffenkaufs.
Sonderfall für Ausländer:
Eintragung der I-94-Registrierungsnummer im Antragsformular
Positives Resultat der ATF-Hintergrundprüfung nach telefonischer Bestätigung
Waffenbesitz und Nutzung sind für Ausländer an gewisse Orte und Situationen gebunden:
Zuhause oder in der Unterkunft während der Jagdreisen
Im Auto
Waffe darf nicht am Körper getragen werden, außer direkt auf dem Weg zum Schießstand oder zur Jagd
Die Beschaffung von Munition ist weniger kompliziert und kann ohne weitere Hürden erfolgen, solange eine Identifikation bei Bedarf vorliegt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass sich die Rechte Ausländer bezüglich Waffentragen und -besitz auf spezifische Umstände beschränken und nicht mit den weitreichenderen Rechten von Bürgern oder Green Card Inhabern gleichzusetzen sind.
Munitionserwerb
Als Ausländer mit einem nicht-einwandernden Visum in den USA besteht durchaus die Möglichkeit, rechtmäßig eine Schusswaffe zu erwerben. Folgend sind die Schritte dargelegt, die notwendig sind, um als Inhaber eines solchen Visums – beispielsweise eines L- oder E-Visums – legal eine Feuerwaffe zu kaufen.
Voraussetzungen für den Erwerb:
Erwerb einer gültigen Jagdlizenz: In vielen US-Staaten kann man ohne Prüfung eine Jagdlizenz erwerben, zum Beispiel durch direkten Kauf in einem Walmart oder über Websites wie GoOutdoorsFlorida.com. Die Lizenz ist notwendig, um die Waffenkaufberechtigung zu erhalten.
Nachweis eines Wohnsitzes: Ein Führerschein, eine Mietvereinbarung oder eine aktuelle Versorgerrechnung kann als Beleg dienen.
Schritte beim Waffenkauf:
Besuch eines Waffengeschäfts: Mit den erforderlichen Dokumenten begibt man sich zu einem der zahlreichen Waffenhändler.
Ausfüllen und Faxen eines Antrags beim ATF: Ein Verkäufer erstellt in Zusammenarbeit mit dem Käufer einen Antrag für die Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives, der sofort versendet wird, um eine Hintergrundüberprüfung zu initiieren.
Manuelle Prüfung durch das ATF: Vom Waffenhändler übermittelte Informationen müssen persönlich nachgeprüft werden. Wurde der Antrag unter Vorbehalt abgelehnt, ist eine telefonische Nachfrage beim ATF-Händlertelefon vonnöten.
Spezifische Formularangaben:
Die Nummer der I-94 Einreiseaufzeichnung in Frage 20 eintragen.
Zustimmung zu den Fragen 21 M1 und M2 und Angabe der Jagdlizenz bei 26D erforderlich.
Nach erfolgreicher Prüfung liegt eine Wartezeit von drei Tagen an, bevor die Waffe abgeholt werden kann.
Hinweise zum Munitionskauf:
Erwerb von Munition ist unkomplizierter; unter Umständen wird lediglich ein Identitätsnachweis verlangt.
Klarstellung zum Recht auf Waffenbesitz:
Als ausländischer Staatsbürger auf nicht-einwandernden Visum ist der Waffenbesitz stark reglementiert und der Gebrauch lediglich an spezifischen Orten oder zu bestimmten Anlässen erlaubt: zu Hause, im eigenen Auto oder auf direktem Weg zu Jagdgebieten oder Schießständen.
Beratung und Hilfe beim Umzug in die USA:
Bei Interesse an einem Umzug in die USA, der Unternehmensgründung und den dazugehörigen rechtlichen Schritten bietet sich Unterstützung an. Spezialisierten Dienstleistungen umfassen die Visa-Formalitäten, Unternehmensgründung und steuerliche Angelegenheiten.
Einschränkungen für Ausländische Waffenbesitzer
Als Nicht-Staatsbürger, der in den Vereinigten Staaten auf einem nicht-einwanderungsvisum lebt, ist es notwendig, bestimmte Regeln und Gesetze bei dem Besitz und Kauf von Feuerwaffen zu beachten. Die Grundlage bietet der Zweite Zusatzartikel zur US-Verfassung (Second Amendment), der das Recht auf Waffenbesitz gewährt, allerdings hauptsächlich US-Bürger und Inhaber einer Green Card einbezieht.
Ausländer auf einem zeitlich begrenzten Visum wie dem L-Visum oder E-Visum dürfen laut gesetzlicher Bestimmungen Feuerwaffen oder Munition weder verschicken, transportieren, empfangen noch besitzen. Nichtsdestotrotz gibt es eine Ausnahme: Der Besitz von Waffen für Jagd- oder sportliche Zwecke ist legal, sofern der Ausländer im Besitz einer gültigen Jagdlizenz oder eines entsprechenden Erlaubnisscheins ist.
Erwerb einer Jagdlizenz:
In vielen Staaten ist der Kauf einer Jagdlizenz ohne Prüfung in großen Einzelhandelsgeschäften wie Walmart möglich.
Einige Staaten, wie Texas, verlangen den Besuch eines eintägigen Kurses, der Wissen zur Sicherheit und zum Umgang mit Waffen vermittelt.
Benötigte Dokumente für den Waffenkauf:
Gültige Jagdlizenz
Wohnsitznachweis, wie z.B.:
US-Führerschein
Mietvertrag
Versorgungsrechnungen (Strom, Gas)
Fahrzeugregistrierung
Mit der Jagdlizenz und dem Wohnsitznachweis kann man einen Waffenladen aufsuchen, um eine Waffe zu erwerben. Der Verkäufer wird ein Formular mit dem Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF) ausfüllen und eine Hintergrundüberprüfung veranlassen. Das Ausfüllen des Formulars umfasst u. a. die Angabe der I-94-Registrierungsnummer und die Bestätigung des Besitzes einer Jagdlizenz.
Rechtliche Bedingungen für das Tragen der Waffe:
Die Waffe darf nur zuhause, im Auto, auf dem direkten Weg zum Schießstand oder während der Jagd getragen werden.
Offenes Tragen (open carry) ist auf dem Weg zum Schießstand teilweise erlaubt, wird aber in der Regel nicht empfohlen.
Im Hinblick auf den Erwerb und den Besitz von Munition bestehen meist weniger strenge Vorschriften, jedoch sollten Ausländer die Einschränkungen bezüglich des Transports und der Aufbewahrung der Waffen ernst nehmen, da ihre Rechte in diesem Bereich sehr begrenzt sind.
Schlussbemerkungen und Beratungsangebot
Die Möglichkeit für Nicht-Einwanderer, in den USA legal Waffen zu erwerben, ist ein komplexes Thema, das vielen Missverständnissen unterliegt. Als langjähriger Bewohner von Texas mit Erfahrungen im Umgang mit Schusswaffen habe ich selbst die Voraussetzungen zum Kauf von Waffen als Nicht-Immigrant erlebt. Es ist essentiell, das Second Amendment, das US-Amerikanern das Recht auf Waffenbesitz zusichert, im Kontext der eigenen Situation als Ausländer zu verstehen.
Ein entscheidender Faktor ist die Erlangung eines gültigen Jagdscheins, der auch Nicht-Einwanderern den Erwerb und Besitz von Schusswaffen für Jagd- und Sportzwecke ermöglicht. In vielen US-Bundesstaaten ist der Prozess erstaunlich unkompliziert und kann sogar im Einzelhandel vollzogen werden. Folgende Voraussetzungen sind jedoch zu erfüllen:
Jagdlizenz: Erwerbbar ohne langwierige Ausbildung; eine eintägige Sicherheitsschulung ist in manchen Bundesstaaten notwendig.
Nachweis des Wohnsitzes: Eine Adresse in den USA ist nachzuweisen; optionale Dokumente dafür sind Führerschein, Mietvertrag oder Versorgungsrechnungen.
Waffenkaufprozess: Unternahme eines Hintergrundchecks durch den Waffenladen mit Unterstützung der ATF.
Wichtig zu beachten: Der Erwerb von Munition gestaltet sich einfacher als der von Schusswaffen. Die Rechte bezüglich des Tragens und Verwendens von Waffen sind für Nicht-Einwanderer sehr begrenzt und genau festgelegt. Die Waffe darf legal nur auf direktem Weg zum Schießstand, beim Jagen oder zu Hause geführt werden.
Für diejenigen, die eine Umsiedlung in die USA anstreben oder unternehmerische Tätigkeiten in den Vereinigten Staaten ausweiten möchten, biete ich Beratungsmöglichkeiten an, basierend auf meiner langjährigen Erfahrung und Fachkenntnis. Meine Dienstleistungen umfassen Unterstützung in den Bereichen Visabeschaffung, Unternehmensgründungen und steuerliche Angelegenheiten.
Kontaktaufnahme: Wer Interesse an einer Unterstützung hat, um den Weg in die USA zu beschreiten, kann sich über den in der Videobeschreibung bereitgestellten Link direkt an mich wenden. Ich freue mich darauf, meine Erfahrungen zu teilen und tatkräftige Unterstützung zu bieten.
US-Firmengründung in Texas: Der ideale Standort in Amerika
Entdecken Sie Texas als den idealen Standort für Ihre US-Firmengründung. Profitieren Sie von einem investitionsfreundlichen Klima, niedrigen Steuern und einem riesigen Markt. Erfahren Sie, warum Texas, mit seiner starken Wirtschaft und strategischen Lage im Texas Triangle, der perfekte Ort für Unternehmer und Investoren aus aller Welt ist.
In Texas einen Unternehmensstandort zu finden, ist für viele Gründer und Investoren ein attraktiver Gedanke. Dieser US-amerikanische Bundesstaat ist bekannt für sein investitionsfreundliches Klima und zieht viele ausländische Investitionen an. Wirtschaftlich ist Texas eine Macht, die – wäre es ein eigenständiges Land – die neuntgrößte Wirtschaft der Welt darstellen würde. Ein Unternehmen hier zu gründen, bedeutet Zugang zu einem großen Markt, denn Texas beheimatet einige der größten Städte der USA, die im sogenannten Texas Triangle liegen. Diese Ballungsgebiete sind für rund 30 Millionen Menschen binnen vier Stunden erreichbar, was den Standort auch geografisch sehr attraktiv macht.
Ebenso vorteilhaft ist das Geschäftsklima in Texas. Im Vergleich zu anderen Bundesstaaten gibt es hier weniger Regulierungen, keine staatliche Einkommensteuer und es existiert auch keine Körperschaftsteuer auf Landesebene. Die sogenannte Franchise-Steuer, die auf den Umsatz von Unternehmen erhoben wird, ist dabei mit einem niedrigen Satz versehen. Austin, als eine der am schnellsten wachsenden Städte des Landes, hat sich zu einem bedeutenden Technologie- und Venture-Capital-Zentrum entwickelt und bietet somit ausgezeichnete Bedingungen zur Unternehmensgründung. Wer eine Umsiedlung zur Familie nach Texas in Erwägung zieht, kann sich ebenfalls auf ein hohes Maß an Lebensqualität freuen.
Schlüsselerkenntnisse
Texas bietet ein wirtschaftsfreundliches Klima ohne staatliche Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Die geografische Lage und die Größe des Texas Triangle bieten Zugang zu einem großen Markt.
Austin ist als schnell wachsende, innovative Stadt ein attraktiver Standort für Unternehmensgründungen.
Der Reiz von Texas
Geographische Positionierung
Texas befindet sich zentral in den Vereinigten Staaten, was eine gleichmäßige Erreichbarkeit sowohl zur Ost- als auch zur Westküste ermöglicht. Diese zentrale Lage begünstigt sowohl den Versand von Waren als auch die Organisation von Geschäftsreisen quer durch das Land.
Wirtschaftliche Attraktivität
Mit einer Wirtschaftskraft, die die neuntgrößte der Welt darstellt, bietet Texas eine dynamische Geschäftsumgebung. Das rasante Wachstum im Technologie- und Risikokapitalsektor, vor allem in Austin, stellt für Unternehmen eine attraktive Gelegenheit dar. Des Weiteren ist der Bundesstaat für seine großen Städte wie Houston, Dallas, San Antonio und Austin bekannt, welche, gelegen im sogenannten Texas-Dreieck, innerhalb von vier Stunden Fahrzeit erreichbar sind und zusammen einen Markt von etwa 30 Millionen Menschen bilden.
Anreize durch Steuerpolitik
Texas zeichnet sich durch ein unternehmensfreundliches Steuerklima aus, das unter anderem keinen staatlichen Einkommenssteuer erhebt. Dies zieht vermögende Einzelpersonen und Unternehmen an. Auf Bundesebene fällt zwar eine Körperschaftssteuer an, jedoch gibt es diese nicht auf Staatsebene. Unternehmen in Texas unterliegen stattdessen einer Art Umsatzsteuer - der "Franchise Tax" - welche erst nach dem ersten Umsatz von etwa 1,3 Millionen Dollar greift und dann bei ca. 0,3 Prozent liegt.
Bevölkerung und Texas-Dreieck
Das Texas-Dreieck beherbergt einige der größten Städte der USA und macht Texas zu einem interessanten Markt. Rund 30 Millionen Menschen leben in diesem Gebiet, das eine hohe Bevölkerungsdichte aufweist und somit für Unternehmen einen großen lokalen Markt darstellt. Die Gegend ist zudem bekannt für ihr angenehmes Klima und bietet eine hohe Lebensqualität.
Wirtschaftsklima in Texas
Förderung von Unternehmen
Texas zeichnet sich durch ein Unternehmensklima aus, das von einer geringeren Regulierungsdichte geprägt ist. Dieses Klima unterstützt Firmen und Investoren dabei, ihre Geschäfte effizient und mit weniger bürokratischen Hürden zu führen. Die bedeutenden Städte Houston, Dallas, San Antonio und Austin bilden das sogenannte Texas Triangle und sind alle innerhalb von vier Stunden mit dem Auto erreichbar. Diese geografische Nähe der Großstädte schafft einen dynamischen lokalen Markt, in dem etwa 30 Millionen Menschen leben.
Verzicht auf Einkommensteuer auf Landesebene
In Texas wird keine landesweite Einkommensteuer erhoben, was bedeutend ist für Einwohner und Angestellte. Während auf Bundesebene Steuern an die IRS (Internal Revenue Service) abgeführt werden müssen, besteht auf landesstaatlicher Ebene keine solche Verpflichtung, was zu einer Umsiedlung vermögender Individuen nach Texas beiträgt.
Franchise-Steuer
Unternehmen in Texas unterliegen der sogenannten Franchise-Steuer. Dabei handelt es sich um eine umsatzabhängige Abgabe. Die ersten circa 1,3 Millionen US-Dollar des Umsatzes sind von dieser Steuer befreit. Darüber hinaus beträgt der Steuersatz rund 0,3 Prozent auf den Umsatz.
Umsatzbereich Franchise-Steuer Bis zu $1.3 Millionen Steuerbefreiung Über $1.3 Millionen 0,3% des Umsatzes
Die Stadt Austin, im Herzen von Texas gelegen, spiegelt mit ihrem signifikanten Wachstum und der Entwicklung zu einem Technologie- und Venture-Capital-Zentrum die Attraktivität des Bundesstaates wider. Große Unternehmen wie Dell stammen aus dieser Region, die eine Bevölkerung von etwa zwei Millionen Menschen umfasst und durch ihr angenehmes Klima besticht.
Lebensqualität in Texas
Austin als Zentrum für Innovation und Risikokapital
Austin hat sich zu einem dynamischen Zentrum für Technologie und Risikokapital entwickelt. Zahlreiche Start-ups und etablierte Unternehmen wie Dell haben hier ihren Sitz. Die Metropolregion zählt rund zwei Millionen Einwohner und ist bekannt für ihr positives Geschäftsumfeld, das von fehlenden staatlichen Einkommens- und Unternehmenssteuern profitiert. Stattdessen existiert eine Franchise-Steuer für Unternehmen, die auf Umsätze anfällt. Die ersten etwa 1,3 Millionen an Umsatz sind steuerfrei und danach beträgt die Steuer ungefähr 0,3 Prozent.
Stadt Einwohnerzahl Notable Unternehmen Austin ~2 Millionen Dell, zahlreiche Start-ups
Geografische Lage: Zentral in den USA, gleiche Distanz zu Ost- und Westküste
Zugang zum Markt: Teil des Texas Triangle und in Reichweite von rund 30 Millionen Menschen
Klima und Lebensart
Texas bietet nicht nur ein wirtschaftsfreundliches Umfeld, sondern auch ein Klima, das Sommerhitze mit milden Wintern kombiniert. Die Lebensqualität wird durch vielfältige Freizeitmöglichkeiten sowie das umfassende Kulturangebot in den Großstädten ergänzt. Eine hohe Anzahl wohlhabender Individuen zieht aufgrund der steuerlichen Vorteile nach Texas.
Klimatische Bedingungen: Heiß im Sommer, selten kalt im Winter
Freizeitmöglichkeiten: Vielseitige Angebote in großen Städten wie Houston, Dallas, San Antonio und Austin
Ferner spielen bei der Standortwahl die Verkehrsanbindung und die Nähe zu wichtigen Städten im Texas Triangle eine Rolle. Die vier größten Städte sind innerhalb von vier Stunden erreichbar, was Texas zu einem attraktiven Markt macht.
Rechtsformen für Unternehmen in Texas
GmbH mit beschränkter Haftung (LLC)
Die LLC ähnelt einer hybridartigen Gesellschaftsform, in der Gesellschaftsrecht in Form einer Körperschaft und das Steuerrecht in Form einer Personengesellschaft vermischt sind. Hierbei versteuern nicht die Unternehmen, sondern die Gesellschafter persönlich die Gewinne. Diese Form ist unkompliziert in Gründung und Verwaltung, stellt jedoch für deutsche Anleger oft steuerliche Hürden dar.
Kapitalgesellschaft (C-Corporation)
Als Parallele zu einer deutschen Aktiengesellschaft, bietet die C-Corporation strukturierte Unternehmensformen mit Aktienkapital ohne Mindestanforderungen. Das Management besteht aus einem Vorstand und einer Hauptversammlung. Auf Bundesebene wird eine Unternehmenssteuer in Höhe von 21% erhoben, und in Texas kann unter bestimmten Umständen die Franchise-Steuer anfallen. Gewinnausschüttungen können mit zusätzlichen Steuern verbunden sein.
Kommanditgesellschaft (LP)
Eine LP funktioniert ähnlich einer deutschen GmbH & Co. KG und wird in Deutschland rechtlich anerkannt. Kommanditisten sind in den USA auf ihre Einlage beschränkt steuerpflichtig. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen können in der Regel keine zusätzlichen Steuern in den USA und Deutschland anfallen, was unter Umständen steuerlich vorteilhaft sein kann.
Delaware Corporation mit Geschäftssitz in Texas
Die Gründung erfolgt zunächst in Delaware, da dies für viele Firmen der Standard in den USA darstellt. Die eigentliche Geschäftstätigkeit samt Versteuerung findet dann über eine Zweigniederlassung in Texas statt. Dennoch muss die Verwaltung und das Rechnungswesen der Unternehmen den allgemeinen Anforderungen entsprechen, die auch in anderen westlichen Ländern gültig sind.
Die schwarze Liste der EU & das Steueroasen-Abwehrgesetz
Erfahren Sie, wie die EU-Schwarze Liste der Steueroasen und das Steueroasen-Abwehrgesetz von 2022 Geschäftsbeziehungen beeinflusst, besonders nach der Aufnahme Russlands. Informieren Sie sich über die Konsequenzen für Unternehmen, die mit den gelisteten Ländern handeln.
Seit Anfang 2022 unterliegen Steuerpflichtige, die Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Steueroasen unterhalten, spürbaren Einschränkungen durch die Einführung der Steuerhinterziehungsabwehrverordnung. Diese Regelungen finden unabhängig von den Absichten des Steuerpflichtigen Anwendung und betreffen geschäftliche Transaktionen mit Ländern, die auf der sogenannten EU-Schwarzen Liste stehen. Durch die Aufnahme Russlands gewinnen diese Vorschriften an besonderer Bedeutung, da nun auch größere Märkte betroffen sein können.
Die Reichweite dieses Abwehrgesetzes ist umfassend, es berührt sowohl Vertragsbeziehungen als auch Unternehmensvereinbarungen zwischen verbundenen Parteien und Dritten. Bemerkenswert ist das Bemühen der EU-Staaten, durch steuerliche Gegenmaßnahmen und einflussnehmende Steuerpolitiken auf die in der Schwarzen Liste geführten 16 Jurisdiktionen einzuwirken. Länder, die nicht für einen adäquaten Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten sorgen oder die Mindeststandards des OECD-G20-BEPS-Projekts nicht erfüllen, werden durch diese Liste erfasst und müssen mit wirtschaftlichen Nachteilen rechnen.
Key Takeaways
Steuergesetze zielen darauf ab, Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen zu beschränken und beeinflussen so direkt wirtschaftliche Entscheidungen.
Die EU-Schwarze Liste umfasst 16 Jurisdiktionen und führt zu steuerlichen Sanktionen für Geschäftsaktivitäten mit diesen Gebieten.
Unternehmen müssen auf erhöhte Meldepflichten und steuerliche Konsequenzen achten, um Compliance mit neuen Gesetzen sicherzustellen.
Rechtliche Grundlagen
Steuerliche Abwehrmaßnahmen
Seit Beginn des Jahres 2022 unterliegen Unternehmen in Geschäftsverbindungen mit sogenannten nichtkooperativen Steuergebieten erheblichen Einschränkungen gemäß der Steuerabwehrgesetzgebung. Diese Regelungen betreffen sowohl interne als auch externe Vertragsbeziehungen, unabhängig von der Absicht des Steuerpflichtigen.
Aktualisierte EU-Schwarze Liste: Die EU-Schwarze Liste umfasst Stand 2023 sechzehn Jurisdiktionen, darunter:
Amerikanisch-Samoa
Anguilla
Bahamas
Britische Jungferninseln
Fidschi
Guam
Marshallinseln
Palau
Panama
Russland
Samoa
Trinidad und Tobago
Turks- und Caicosinseln
Amerikanische Jungferninseln
Vanuatu
Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und beinhaltet Gebiete, die den Austausch in steuerlichen Angelegenheiten nicht angemessen gewährleisten, unfairen Steuerwettbewerb betreiben oder die Mindeststandards des OECD G20 BEPS-Projekts nicht erfüllen. Die Aufnahme in diese Liste erfordert von EU-Staaten bestimmte Gegenmaßnahmen sowie Einflussnahme auf die Steuerpolitik dieser Gebiete.
Kernmaßnahmen des Abwehrgesetzes
Verbot von Betriebsausgabenabzug: Zahlungen an Unternehmen in betroffenen Gebieten dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, was für EU-Unternehmen, die Rechnungen aus diesen Gebieten erhalten, problematisch sein kann.
Verschärfung der Hinzurechnungsbesteuerung: Betrifft die Steuerpflichtigen, die an Unternehmen in den gelisteten Gebieten beteiligt sind, indem neben der niedrigen lokalen Besteuerung die höheren deutschen Steuern nachgezahlt werden müssen. Dies gilt auch für aktive Einkünfte wie z.B. den Hotelbetrieb.
Quellensteuer in Höhe von 15%: Für Rechnungen aus diesen Gebieten, die an deutsche Unternehmen gesendet werden, wird in Deutschland eine Quellensteuer einbehalten.
Regelungen zur Gewinnausschüttung und Anteilsveräußerung: Gewinne und Erlöse aus Anteilsverkäufen in diesen Ländern sind voll steuerpflichtig im Gegensatz zu den günstigeren Bedingungen nach § 8b des Körperschaftsteuergesetzes.
Der Gesetzgeber zielt darauf ab, Geschäftsbeziehungen mit diesen Gebieten bewusst unattraktiver zu gestalten und nimmt das Risiko der Doppelbesteuerung in Kauf.
DAC-6 Meldepflichten
Transaktionen mit Beteiligten in schwarzen Listen-Gebieten sind unter Kennzeichen C2 DAC-6 zu melden, unabhängig von der Größe des Geschäfts. Dadurch werden die Kooperationspflichten für Unternehmen und bestimmte Berufsgruppen erweitert.
Geltungsbereich des Gesetzes zur Abwehr von Steueroasen
Das neu in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Steuerfluchten stellt Verbindungen zu Ländern, die auf der EU-Schwarzliste stehen, unter strengen Restriktionen. Diese Regelungen gelten für Unternehmenstransaktionen und Beteiligungen in jeglicher Form und nehmen keinen Bezug auf die Absichten des Steuerpflichtigen.
Wichtige Maßnahmen
Ablehnung des Steuerabzugs: Betriebsausgaben aus Geschäftsbeziehungen in betroffenen Gebieten sind nicht abzugsfähig.
Zusätzliche Besteuerung: Bei passivem Einkommen aus diesen Regionen müssen Unternehmen die in Deutschland geltenden Steuersätze entrichten.
Quellensteuer von 15%:
Für jede Rechnung, die von Firmen in diesen Ländern kommt und an deutsche Firmen gesendet wird, ist in Deutschland eine Quellensteuer von 15% abzuführen.
Vollbesteuerung von Gewinnausschüttungen: Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen sind in vollem Umfang steuerpflichtig.
Betroffene Länder
Die EU-Schwarzliste umfasst aktuell 16 Steuerjurisdiktionen. Darunter sind folgende Gebiete zu nennen (Stand 2023):
Amerikanisch-Samoa
Anguilla
Bahamas
Britische Jungferninseln
Costa Rica
Fidschi
Guam
Marshallinseln
Palau
Panama
Russland
Samoa
Trinidad und Tobago
Turks- und Caicosinseln
Amerikanische Jungferninseln
Vanuatu
DAC-6 Meldepflichten
Bei jeglichen grenzüberschreitenden Gestaltungen, die mit den Ländern auf der EU-Schwarzliste in Verbindung stehen, ist eine Meldung an das zuständige Finanzamt erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine erweiterte Kooperationspflicht.
Das Gesetz zur Abwehr von Steueroasen zielt darauf ab, wirtschaftliche Beziehungen zu diesen Ländern unattraktiv zu gestalten. Dabei nimmt der Gesetzgeber bewusst das Risiko der Doppelbesteuerung in Kauf, um die Steuergesetzgebung dieser Gebiete zu beeinflussen.
EU-Schwarze Liste
Aktualisierungsverfahren der Liste
Die Europäische Union aktualisiert periodisch eine Liste, die juristische Gebiete umfasst, welche den Austausch von Steuerinformationen nicht in ausreichendem Maße ermöglichen, unfaire steuerliche Praktiken unterstützen oder die Mindeststandards des OECD G20 BEPS-Projektes nicht erfüllen. Seit Beginn des Jahres 2022 unterliegen Geschäftsbeziehungen mit diesen als nicht kooperativ eingestuften Steueroasen nach dem Gesetz zur Abwehr von Steueroasen erheblichen Einschränkungen. Die Aufnahme Russlands in diese Liste macht die Regelungen zunehmend relevant.
Verzeichnis der betroffenen Länder und Territorien
Die sogenannte schwarze Liste der EU umfasst gegenwärtig 16 Steuerrechtsgebiete. Folgende Länder und Territorien sind inkludiert:
Amerikanisch-Samoa
Anguilla
Bahamas
Britische Jungferninseln
Costa Rica (Anmerkung: Costa Rica hat sein Steuersystem deutlich verändert und wird daher voraussichtlich bald von der Liste genommen.)
Fidschi
Guam
Marshallinseln
Palau
Panama
Russland
Samoa
Trinidad und Tobago
Turks- und Caicosinseln
US-Jungferninseln
Vanuatu
Konsequenzen der Liste für EU-Mitgliedsstaaten
Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen und Einzelpersonen in den aufgeführten Jurisdiktionen sind mit spezifischen steuerlichen Gegenmaßnahmen verbunden:
Ablehnung des Betriebsausgabenabzugs: Rechnungen aus Schwarze-Liste-Gebieten dürfen in EU-Staaten nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Verschärfte Nachbesteuerung: Wenn passive Einkommen in einem Schwarz-Liste-Land erzielt und dort niedrig besteuert werden, wird in der EU eine Steuerzusatzbelastung fällig. Dies gilt auch für aktive Einkommensteile, wie beispielsweise Einnahmen aus Hotelbetrieben, die bisher ausgenommen waren.
Quellensteuer von 15%: Alle Rechnungen die an EU-Gesellschaften aus einem Schwarze-Liste-Territorium gestellt werden, ziehen in der EU eine Quellensteuer nach sich.
Vollständige Besteuerung von Gewinnen und Anteilsverkäufen: Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen in Schwarze-Liste-Ländern unterliegen der vollen Körperschaft- und Gewerbesteuer und sind nicht nach § 8b KStG begünstigt.
Das Ziel der Regelungen ist es, Geschäftsbeziehungen zu diesen Gebieten unattraktiv zu machen und dabei werden auch potenzielle Doppelbesteuerungen in Kauf genommen. Zudem sind solche Transaktionen nach DAC 6 meldepflichtig, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Inhalt.
Kernmaßnahmen des Gesetzes zur Abwehr von Steueroasen
Verbot der Geschäftsausgabenabzüge
Unternehmen in Deutschland können Rechnungen von Firmen in Steueroasen nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen. Rechnungen für Leistungen oder Waren aus Ländern auf der EU-Schwarzen Liste führen somit zu keiner steuerlichen Minderung. Dies wirkt sich insbesondere auf digitale Nomaden aus, die als Freiberufler aus Steueroasen heraus Rechnungen an EU-Kunden stellen.
Verschärfter Zugriff auf niedrig besteuerter Einkommen
Unternehmen oder Privatpersonen, die an Firmen in niedrig besteuernden Ländern beteiligt sind, müssen in Deutschland Steuern auf Einkommen zahlen, unabhängig davon, ob es sich um aktive oder passive Einkünfte handelt. Dies betrifft Einkommen, die in dem jeweiligen Land niedriger besteuert werden oder unbesteuert bleiben.
Quellensteuer auf Service- und Handelseinkünfte
Für Rechnungen, die von Unternehmen aus Steueroasen an deutsche Firmen gesendet werden, wird eine Quellensteuer von 15% erhoben. Diese Steuer wird unabhängig von der Art der berechneten Dienstleistungen oder Handelsgüter in Deutschland an das Finanzamt abgeführt.
Vollsteuerung auf Erträge und Anteilsverkäufe
Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne von Unternehmen in Steueroasen unterliegen der Vollbesteuerung. Die sonst übliche steuerliche Begünstigung gemäß § 8b des Körperschaftsteuergesetzes findet keine Anwendung, sodass der Verkauf von Unternehmensanteilen in Steueroasen, wie beispielsweise einem Immobilienunternehmen in Costa Rica, voll versteuert werden muss.
Sanktionen und Wirtschaftliche Abschreckung
Seit dem 1. Januar 2022 ist die Abwehrverordnung gegen Steueroasen in Kraft getreten, die Geschäftsbeziehungen mit auf der schwarzen Liste der EU geführten Staaten deutlichen Beschränkungen unterwirft. Diese Liste umfasst insgesamt 16 Jurisdiktionen, darunter Länder wie Amerikanisch-Samoa, Anguilla, die Bahamas, die Britischen Jungferninseln, Costa Rica – das kürzlich Reformen durchführte und voraussichtlich von der Liste entfernt wird –, Fidschi, Guam, die Marshallinseln, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, die Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.
Die Abwehrmaßnahmen, die durch das Gesetz festgelegt sind, beinhalten verschiedene Mechanismen zur wirtschaftlichen Abschreckung:
Verbot der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben: Rechnungen aus den betroffenen Steueroasen dürfen nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies stellt besonders für digitale Nomaden ein Problem dar, da Rechnungen, die sie an EU-Kunden senden, möglicherweise nicht mehr als Betriebsausgabe akzeptiert werden.
Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung: Beteiligungen an Unternehmen in den gelisteten Ländern führen zu einer zusätzlichen Besteuerung, falls die Einkünfte niedrig besteuert werden und als passiv gelten.
Quellensteuer von 15 Prozent auf Dienstleistungen und Handel: Für Rechnungen, die an deutsche Unternehmen aus diesen Ländern gesendet werden, wird eine Quellensteuer einbehalten.
Vollständige Versteuerung von Gewinndistributionen und Anteilsverkäufen: Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen, die in Steueroasen gehalten werden, sind in voller Höhe steuerpflichtig.
Die Intention des Gesetzgebers ist es, Wirtschaftsbeziehungen zu den gelisteten Ländern unattraktiv zu machen und dabei Doppelbesteuerung bewusst in Kauf zu nehmen. Zusätzlich sind Transaktionen mit Bezügen zu diesen Jurisdiktionen unter dem DAC-6 Meldewesen zu berichten, was eine erweiterte Mitwirkungspflicht bedeutet und selbst kleinste Überweisungen als grenzüberschreitende Steuergestaltungen der Bundeszentralbehörde gemeldet werden müssen.
Berichtspflichten nach DAC-6
Ab dem 1. Januar 2022 haben Steuerpflichtige, die Geschäftsbeziehungen zu so genannten nicht kooperativen Steueroasen unterhalten, mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Die Europäische Union hat eine Liste nicht kooperativer Länder veröffentlicht, die nun 16 Steuerjurisdiktionen umfasst. Diese Länder entsprechen nicht den Standards des Austauschs von Steuerinformationen, betreiben unfairen Steuerwettbewerb oder erfüllen nicht die Mindeststandards des OECD G20 BEPS-Projekts.
Schwarze Liste der EU in Bezug auf DAC-6:
Nr. Land/Territorium 1 Amerikanisch-Samoa 2 Anguilla 3 Bahamas 4 Britische Jungferninseln 5 Costa Rica 6 Fidschi 7 Guam 8 Marshallinseln 9 Palau 10 Panama 11 Russland 12 Samoa 13 Trinidad und Tobago 14 Turks- und Caicosinseln 15 Amerikanische Jungferninseln 16 Vanuatu
Die Abwehrmaßnahmen des Gesetzes zur Abwehr von Steueroasen beinhalten verschiedene restriktive Bestimmungen:
Verbot von Betriebsausgabenabzug: Geschäftsbeziehungen zu den betroffenen Gebieten führen dazu, dass entsprechende Ausgaben nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.
Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung: Bei passiven Einkünften von Gesellschaften aus den schwarzen Ländern wird zusätzlich besteuert, ohne Berücksichtigung der dortigen Besteuerung.
Quellensteuer von 15%: Auf Dienstleistungs- und Handelseinkommen aus den gelisteten Ländern wird eine Quellensteuer erhoben, unabhängig vom Inhalt der Rechnung.
Vollbesteuerung von Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen: Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen, die in diesen Ländern angesiedelt sind, fallen voll unter die Besteuerung, nicht unter die Vergünstigungen des § 8b KStG.
Neben den Abwehrmaßnahmen legt DAC-6 besondere Transparenzanforderungen fest. Es muss künftig gemeldet werden, wenn Zahlungsflüsse in Verbindung mit grenzüberschreitenden Gestaltungen stattfinden, die aggressives Steuersparen zum Ziel haben könnten. Die Meldepflicht nach DAC-6 sieht vor, dass solche Transaktionen unabhängig vom ökonomischen Inhalt der Bundeszentralbehörde mitgeteilt werden müssen.
Es bleibt festzuhalten, dass die gesteigerte Regulierung und Berichtspflicht den Umgang mit und innerhalb von als Steueroasen eingestuften Ländern signifikant erschwert. Dadurch sollen ökonomische Beziehungen zu diesen Ländern unattraktiv gemacht und eine potentielle doppelte Besteuerung als Sanktion in Kauf genommen werden.
Methoden zur rechtmäßigen Steueroptimierung
Seit Anfang 2022 stehen Geschäftsbeziehungen zu Ländern, die von der Europäischen Union als nicht kooperative Steuergebiete eingestuft werden, aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen vor Herausforderungen. Diese Regelungen haben einen weiten Anwendungsbereich und betreffen sowohl interne Unternehmensvereinbarungen als auch Geschäftstransaktionen mit externen Dritten bezüglich der als Steueroasen geltenden Länder.
Derzeit umfasst die EU-Liste der unkooperativen Steuergebiete 16 Länder, darunter Amerikanisch-Samoa, Anguilla, die Bahamas und die Britischen Jungferninseln. Costa Rica hat kürzlich seine Steuergesetzgebung maßgeblich verändert, was ein baldiges Streichen des Landes von der Liste erwarten lässt. Trotzdem schreibt die EU den Mitgliedstaaten vor, steuerliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen und Einfluss auf die Steuerpolitik der gelisteten Gebiete zu nehmen.
Die Hauptmaßnahmen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes umfassen:
Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben: Zahlungen, die Unternehmen für Dienstleistungen aus "schwarzen" Ländern erhalten, sind nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Zusatzbesteuerung: Natürliche und juristische Personen, die passive Einkünfte aus einer in einer Steueroase ansässigen Gesellschaft beziehen, unterliegen einer zusätzlichen Besteuerung, unabhängig von einer niedrigen Besteuerung im Quellenland.
Quellensteuer von 15 %: Auf alle Rechnungen, die an deutsche Unternehmen gesendet werden, wird unabhängig vom Inhalt eine Quellensteuer einbehalten.
Besteuerung von Profiten und Anteilsverkäufen: Gewinnausschüttungen und Anteilsveräufe fallen nicht unter die Vergünstigungen des § 8b des Körperschaftsteuergesetzes und werden somit voll besteuert.
Zusätzlich sind Transaktionen, die mit Steuergebieten auf der EU-Schwarzen Liste durchgeführt werden, nach den DAC-6-Meldepflichten zu melden. Es liegt ein verstärktes Interesse daran, wirtschaftliche Beziehungen zu diesen Gebieten unattraktiv zu machen, wobei das Risiko der Doppelbesteuerung in Kauf genommen wird.
Es gibt jedoch weiterhin legale Wege, die Steuerbelastung zu minimieren, wobei die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland kombiniert mit der Nutzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die nicht sanktioniert sind, zu den bevorzugten Methoden zählt.
Homeoffice im Ausland: Wo steuerpflichtig? - Teil 2
Erfahren Sie im zweiten Teil unserer Serie, wie sich die Steuerpflicht für Homeoffice im Ausland gestaltet, inklusive EU-Sozialversicherungsvorschriften und Tipps für Geschäftsführer. Klären Sie Ihre steuerlichen Pflichten und vermeiden Sie rechtliche Fallstricke.
In der heutigen, global vernetzten Arbeitswelt ist es durchaus üblich geworden, dass Arbeitnehmer Tätigkeiten für ihren Arbeitgeber aus dem Ausland ausführen. Innerhalb der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz wurden zur Regelung dieser Situation einheitliche Sozialversicherungsvorschriften geschaffen. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer in dem Land sozialversichert sind, in dem sie tatsächlich arbeiten. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, etwa wenn Arbeitnehmer für eine befristete Zeit ins Ausland entsendet werden. In solchen Fällen bleiben sie für maximal 24 Monate im Heimatland versicherungspflichtig.
Spezielle Herausforderungen bestehen für Geschäftsführer, die im Ausland wohnen. Durch ihren Wohnsitz in einem anderen Land kann schnell eine Betriebsstätte begründet werden, was weitreichende steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Zudem können komplizierte Situationen entstehen, wenn man in mehreren EU-Ländern arbeiten möchte, aber seinen Hauptwohnsitz in Deutschland behält. Um hier Klarheit zu schaffen und rechtlichen Verpflichtungen korrekt zu begegnen, ist der Einsatz eines versierten Steuerberaters nahezu unerlässlich.
Key Takeaways
Arbeitnehmer sind in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeiten, es sei denn, sie werden für eine bestimmte Zeit ins Ausland entsandt.
Geschäftsführer, die im Ausland leben, können durch ihren Wohnsitz eine Betriebsstätte begründen, was zu steuerlichen Verpflichtungen führt.
Um in mehreren EU-Ländern arbeiten zu können, ohne am Arbeitsort Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen, sollte ein A1-Antrag gestellt werden.
Sozialversicherungsbestimmungen in der EU, dem EWR und der Schweiz
Entsendung von Arbeitskräften und Sozialversicherungspflicht
In der EU, dem EWR und der Schweiz gelten harmonisierte Regelungen bezüglich der Sozialversicherung. Arbeitnehmer sind grundsätzlich in dem Land sozialversicherungspflichtig, in dem sie tätig sind. Eine Ausnahme besteht, falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in ein anderes Mitgliedsland entsendet. In diesem Fall bleibt der Arbeitnehmer für bis zu 24 Monate bei der Sozialversicherung des Stammsitzes des Arbeitgebers versichert, unabhängig von steuerlichen Aspekten.
Firmenidentifikationsnummer und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Soll ein Arbeitnehmer dauerhaft aus einem EU-Mitgliedsstaat heraus für einen deutschen Arbeitgeber tätig sein, muss der Arbeitgeber eine Firmennummer im entsprechenden Land erwerben. Es ist nicht notwendig, eine Niederlassung zu gründen oder zu registrieren, es geht lediglich um die Erteilung einer ausländischen Firmennummer. Der Arbeitnehmer wird dann nach den Vorschriften des jeweiligen Landes angestellt, was sich auch im Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auf dem Gehaltszettel niederschlägt.
Grenzüberschreitende Anstellung und Steuerpflichten
Für Mitarbeiter oder Geschäftsführer, die im Ausland leben und arbeiten, bestehen besondere Regelungen. Ein Geschäftsführer oder Partner eines ausländischen Unternehmens begründet durch seinen Wohnsitz im Ausland häufig eine steuerliche Betriebsstätte. Das kann zu einer beschränkten Steuerpflicht des Unternehmens im Ausland führen. Falls jemand als einziger Geschäftsführer tätig ist, besteht die Gefahr, dass Gewinne aufgrund der Betriebsstättentransfer von Deutschland ins Ausland verlagert werden. Eine Lösung kann sein, als Geschäftsführer zurückzutreten und die Anstellung über eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft zu regeln.
Die A1-Bescheinigung ermöglicht es, in einem oder mehreren EU-Ländern zu arbeiten, ohne steuerlich oder in Bezug auf Sozialversicherungen am Arbeitsort zur Verantwortung gezogen zu werden. Diese Regelung trifft auf Personen zu, die in mehr als einem Land mindestens einen Tag im Monat oder fünf Tage im Quartal arbeitstätig sind. Wichtig ist dabei, dass der Lebensmittelpunkt und somit der steuerliche Wohnsitz in Deutschland bleiben.
Außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gilt das Territorialprinzip, und es existieren Sozialversicherungsabkommen mit einigen Staaten. Bei einem Arbeitgeber aus Deutschland, der in einem Staat ohne Abkommen lebt, sollte man sich sorgfältig mit der jeweiligen Rechtslage auseinandersetzen, um Doppelversicherung oder Versicherungslücken zu vermeiden. Die rechtlichen Anforderungen des Heimat- und des Arbeitslandes müssen ebenso berücksichtigt werden wie die individuelle Situation des Aufenthalts im Ausland.
Spezialfall: Geschäftsführer und feste Niederlassung
Steuerpflichtige Betriebspräsenz durch Unternehmensleiter
Ein Geschäftsführer oder Teilhaber, der seinen Wohnsitz im Ausland hat, begründet in zahlreichen Ländern automatisch eine Betriebsstätte, einfach durch seine Anwesenheit im Land. Dies ist auch dann der Fall, wenn nur ein Zimmer in einer Pension genutzt wird. Dies führt zu einer beschränkten Steuerpflicht der Firma im Ausland, was zu einer steuerlichen Entflechtung in Deutschland führen kann, was wiederum erhebliche Kosten verursachen kann. Besondere Vorsicht ist geboten, um steuerliche Komplikationen zu vermeiden.
Zu beachtende Punkte:
Ein Geschäftsführer, der in einem anderen Land lebt, kann eine Betriebsstätte allein durch seinen Wohnsitz begründen.
Dies kann zur beschränkten Steuerpflicht des Unternehmens im Ausland führen.
Wichtig ist es, steuerliche Verstrickungen, welche Kosten verursachen, zu vermeiden.
Strategien zur Verhinderung der Gründung einer steuerpflichtigen Betriebsstätte
Um die Gründung einer steuerpflichtigen Betriebsstätte zu umgehen, kann alternativ eine Niederlassung im Ausland angemeldet oder eine Tochtergesellschaft gegründet werden. Der Geschäftsführer sollte jedoch seine Position in der heimatlichen Firma aufgeben. Dadurch verbleibt die Betriebsstätte in Deutschland und steuerliche Schwierigkeiten können in der Regel besser gehandhabt oder vermieden werden.
Maßnahmen und Erwägungen:
Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland.
Der Geschäftsführer sollte im heimischen Unternehmen zurücktreten, um das Risiko einer Betriebsstättengründung zu minimieren.
Beschäftigung in der EU unter Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland
Möchte ein Mitarbeiter in mehreren EU-Ländern arbeiten, ohne sich dort niederzulassen, kann ein A1-Zertifikat beantragt werden. Dieses gestattet es, ohne steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten im Land der Tätigkeit zu arbeiten.
Voraussetzungen für die Beantragung eines A1-Zertifikats:
Der Wohnsitz bleibt in Deutschland.
Die Beschäftigung erfolgt nur bei einem deutschen Arbeitgeber.
Es wird regelmäßig mindestens einen Tag pro Monat oder fünf Tage pro Quartal in einem anderen EU-Mitgliedstaat gearbeitet.
Antragstellung und Verantwortlichkeiten:
Bei Angestellten erfolgt die Beantragung durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse.
Selbstständige und Geschäftsführer ohne gesetzliche Krankenversicherung wenden sich an den Träger der Rentenversicherung für das A1-Zertifikat.
Arbeit im außereuropäischen Ausland
Für das Arbeiten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, wo das Territorialprinzip gilt, sollten Arbeitnehmer und Selbständige bilaterale Sozialversicherungsabkommen überprüfen und sich vorab rechtlich beraten lassen. Zu beachten sind die Doppelversicherung und das Thema der Versicherungslücke.
Wichtige Überlegungen für außereuropäisches Arbeiten:
Überprüfung von Sozialversicherungsabkommen und der spezifischen Rechtslage.
Vermeidung von Doppelversicherung und Versicherungslücken.
Bitte beachten Sie:
Rechtliche Bestimmungen des Heimat- und Arbeitslandes können gleichzeitig gelten.
Die Dauer des Auslandsaufenthalts, die Rückkehrabsicht und die Wohnsitzfrage sind zu klären.
Zertifizierung für grenzüberschreitende Arbeitstätigkeit
In der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz wurden die Regelungen zur Sozialversicherungspflicht harmonisiert. Arbeitnehmer tragen Sozialversicherungsbeiträge im Land ihrer tatsächlichen Beschäftigung, mit Ausnahme entsandter Mitarbeiter, die in einem anderen Mitgliedsstaat tätig sind – hier gelten die Beitragsbestimmungen am Firmensitz des Arbeitgebers für maximal 24 Monate. Die Entsendung umfasst nicht die Besteuerung, sondern beschränkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge.
Soll ein Arbeitnehmer dauerhaft von einem anderen EU-Land aus im Homeoffice für einen deutschen Arbeitgeber tätig sein, muss der Arbeitgeber eine Betriebsnummer im Ausland beantragen. Diese Vorgehensweise erfordert keine Firmengründung oder Anmeldung einer Betriebsstätte. Der deutsche Arbeitgeber erwirbt so eine ausländische Betriebsnummer und beschäftigt den Arbeitnehmer nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. In der Folge werden vom Gehalt des Arbeitnehmers die dortigen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern einbehalten.
Darüber hinaus sind zusätzliche lokale Regularien zu beachten und hierbei sind die Dienste eines Steuerberaters und eines engagierten Arbeitgebers erforderlich. Die entstehenden Kosten sind für wertvolle Mitarbeiter in den meisten Fällen durch das Unternehmen tragbar. Wohnhaft als Geschäftsführer oder Partner im Ausland kann zu einer steuerlichen Betriebsstätte führen, was kostenintensive steuerliche Verwicklungen zur Folge hat.
Eine Option für die Tätigkeit in mehreren EU-Ländern bietet das A1-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Arbeitskräfte regulär in einem oder mehreren EU-Staaten arbeiten, ohne am Arbeitsort versteuert oder sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Arbeitseinsatz in anderen Mitgliedstaaten und eine Beibehaltung der steuerlichen Ansässigkeit sowie der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten in Deutschland. Die Antragstellung des A1-Zertifikats erfolgt für Angestellte über den Arbeitgeber und die jeweilige Krankenkasse, für Selbstständige und Geschäftsführer über den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gilt das Territorialprinzip, und es bestehen Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und einzelnen Staaten. Ohne derartige Abkommen ist eine eingehende Prüfung der Rechtslage unerlässlich, um Versicherungslücken oder Doppelversicherungen zu vermeiden. Entscheidend ist die Beachtung sowohl der Anforderungen des Heimatlandes als auch des neuen Arbeits- und Wohnorts hinsichtlich Steuer- und Sozialversicherungspflichten. Faktoren wie Aufenthaltsdauer, Rückkehrabsicht und Wohnsitzanmeldung spielen dabei eine Rolle.
Reisende sollten sich stets mit den rechtlichen Gegebenheiten des Gastlandes vertraut machen, um illegale Tätigkeiten zu vermeiden. Arbeitserlaubnisse und spezielle Visa, beispielsweise für digitale Nomaden, sind in vielen Ländern gesondert zu betrachten und zu beantragen.
Sozialversicherungsregelungen außerhalb Europas
Das Prinzip der lokalen Geltung
Personen werden in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeiten. Wird jemand von einem Unternehmen in ein anderes Land entsandt, bleiben sie für 24 Monate im Heimatland sozialversichert. Deutsche Beschäftigte, die dauerhaft von einem anderen EU-Land aus für einen deutschen Arbeitgeber tätig sind, müssen lokal angemeldet werden. Dies erfordert eine ausländische Betriebsnummer, keine Unternehmensgründung. Um Kosten für Sozialabgaben in der Fremde abzuführen, unterstützt ein Steuerberater.
Abkommen über Sozialversicherung zwischen zwei Ländern
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Nicht-EU/Staaten Sozialversicherungsvereinbarungen. Diese bestimmen die Versicherungspflicht. Eine Liste der Länder und der Abkommen ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehbar.
Arbeitsbedingungen in Ländern ohne Abkommen
Arbeitnehmer, die in einem Land ohne Abkommen leben, sollten die Rechtslage sorgfältig prüfen. Es gilt, Doppelversicherungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Notwendigkeiten wie Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsvisa und spezifische Auflagen für digitale Nomaden müssen berücksichtigt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen im Ausland
Dauer des Aufenthalts und Rückkehrvorhaben
Die Zeitspanne des Auslandsaufenthalts und die Absicht zur Rückkehr haben wesentliche Bedeutung für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Situation. Es ist vorgesehen, dass bei einer Entsendung durch einen Arbeitgeber in ein anderes EU-Mitgliedsland oder die Schweiz, die soziale Absicherung bis zu 24 Monate weiterhin im Heimatland besteht, ohne dass steuerliche Pflichten im Einsatzland greifen.
Wichtige Punkte im Überblick:
Aufenthaltsdauer: Bestimmt die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Zuordnung.
Rückkehrabsicht: Maßgeblich für die Erhaltung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten im Heimatland.
Beibehaltung des Wohnsitzes
Das Beibehalten eines Wohnsitzes hat Auswirkungen darauf, wo man steuerlich und bei der Sozialversicherung angehört. Wer in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt behält und regelmäßig in einem oder mehreren EU-Staaten tätig ist, kann den A1 Antrag stellen. Dieser bestätigt weiterhin die Sozialversicherungs- und Steuerpflichten in Deutschland, auch bei regelmäßigem Arbeiten von einer ausländischen Wohnung aus.
Schlüsselaspekte der Wohnsitzwahrung:
Zentrum des Lebens: Muss weiterhin in Deutschland liegen.
Arbeitgeber: Sitz in Deutschland und Beschäftigung ausschließlich durch diesen Arbeitgeber.
Regelmäßige Tätigkeit im EU-Ausland: Mindestens ein Tag pro Monat oder 5 Tage pro Quartal.
Für die Beschäftigung im Ausland müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber lokale Vorschriften beachten und eventuell einen Berater hinzuziehen. Kosten entstehen durch solche Vorgänge, jedoch sind sie für wertvolle Mitarbeitende oft vernachlässigbar.
Bedenken bezüglich der Arbeitsrechtskonformität im Ausland
Visum für Arbeitszwecke und Beschäftigungsberechtigung
Unternehmen können Arbeitnehmer für Tätigkeiten im Ausland anmelden. Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gelten harmonisierte Sozialversicherungsregeln. Grundsätzlich entstehen Sozialversicherungspflichten im Arbeitsland des Mitarbeiters. Eine Ausnahme bildet die Entsendung durch den Arbeitgeber in ein EU-Mitgliedsland oder die Schweiz. Hierbei bleibt der Mitarbeiter für 24 Monate sozialversicherungspflichtig im Land der Unternehmenszentrale, allerdings ohne Besteuerung. Für dauerhaftes Arbeiten aus einem heimischen Büro in einem anderen EU-Staat muss der deutsche Arbeitgeber eine Betriebsnummer im Ausland erwerben. Für die Beschäftigung nach den Richtlinien des Arbeitslandes entsteht eine Gehaltsabrechnung, welche ausländische Sozialabgaben und Steuern ausweist. Lokale Bestimmungen sind zu beachten und ein Steuerberater sowie eine kooperative Firma sind erforderlich. Es fallen zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber an.
Angebote für digitale Nomaden
Arbeitnehmer, die nicht fest ins Ausland ziehen möchten, aber in mehreren EU-Ländern arbeiten wollen, können einen sogenannten A1-Antrag stellen. Das A1-Zertifikat ermöglicht es, regelmäßig in einem oder mehreren EU-Ländern tätig zu sein, ohne am Arbeitsort besteuert zu werden oder Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Der Antrag wird für Angestellte durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse eingereicht. Selbstständige und Geschäftsführer ohne gesetzliche Krankenversicherung wenden sich an den Rentenversicherer. Außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gilt grundsätzlich das Territorialprinzip. Es werden bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und zahlreichen Ländern geschlossen, deren Liste auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehbar ist. Bei Abwesenheit eines solchen Abkommens sollte die rechtliche Lage im Voraus genau geklärt werden. Zu beachten sind die rechtlichen Anforderungen des Heimatlandes und des neuen Arbeitsorts.
EU-Mitgliedsstaaten Sozialversicherungsabkommen A1-Zertifikat Sozialversicherungspflicht im Arbeitsland Bilaterale Abkommen vorhanden Vermeidung von Doppelbesteuerung und Sozialversicherungsbeiträgen Unternehmenszentrale in Heimatland Bei Fehlen des Abkommens, individuelle Klärung notwendig Regelmäßige Arbeit in mehreren Ländern möglich
Spezielle Regelungen für digitale Nomaden bieten manche Länder an, so beispielsweise Costa Rica und Thailand, deren Visa die Arbeit für ausländische Arbeitgeber unter Bestimmungen wie Einkommensgrenzen erleichtern.
Homeoffice im Ausland: Wo steuerpflichtig? - Teil 1
Entdecken Sie im ersten Teil unserer Serie, wie Sie Ihre Steuerpflicht beim Arbeiten im Homeoffice aus dem Ausland navigieren. Erhalten Sie Einblicke in die steuerlichen und rechtlichen Aspekte von Remote-Arbeit über Grenzen hinweg und erfahren Sie, was bei einem Umzug ins Ausland zu beachten ist.
In den letzten Jahren hat sich die Arbeitswelt grundlegend verändert. Viele Menschen haben die Möglichkeit entdeckt, fernab von Büros zu arbeiten – sei es aufgrund der Pandemie oder durch die vermehrte Akzeptanz des Homeoffice-Konzeptes. Besonders für Arbeitnehmer, die mit dem Gedanken spielen, ihr Homeoffice ins Ausland zu verlegen, stellen sich jedoch entscheidende, steuerliche sowie rechtliche Fragen. Diese betreffen nicht nur den persönlichen Alltag, sondern können auch erhebliche Konsequenzen für das Verhältnis zum Arbeitgeber und die soziale Absicherung haben.
Die Globalisierung der Arbeitskultur hat zu einem Wandel geführt, und Unternehmen ermutigen ihre Mitarbeiter zunehmend, ortsunabhängig zu arbeiten. Dies bringt viele Vorteile, wirft aber auch komplexe Fragen bezüglich der Steuer- und Sozialversicherungspflicht auf - insbesondere wenn es um längerfristige Auslandsaufenthalte geht. Während innerhalb der EU gewisse Freiheiten herrschen, erschweren unterschiedliche nationale Gesetze außerhalb der Union die Situation. Deshalb ist es entscheidend, vorab gründlich zu recherchieren und sich über alle notwendigen Voraussetzungen und Regelungen im Klaren zu sein.
Key Takeaways
Veränderungen in der Arbeitskultur ermöglichen es, Heimarbeit auch aus dem Ausland zu verrichten, was steuerliche und rechtliche Überlegungen nach sich zieht.
Es bestehen vielfältige Szenarien, in denen Arbeitnehmer aus Deutschland ins Ausland ziehen, um von dort aus zu arbeiten, was spezifische Anpassungen erfordert.
Bei dauerhafter Verlagerung des Wohnsitzes in ein anderes EU-Land ändert sich die Steuerpflicht unmittelbar, während temporäre Aufenthalte andere Regelungen bergen.
Grundlagen der Heimarbeit im Ausland
Rechtliche Entwicklungen und Berufskultur
In den letzten Jahren hat sich die Arbeit im Homeoffice als wesentlicher Teil der Berufswelt etabliert. Die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Arbeitsform ist durch die Pandemie gestiegen. Unternehmen haben globale Teams aufgebaut, die ortsunabhängig agieren können, wobei diese Möglichkeit in fast allen Branchen Anwendung findet. Um Fachkräftemangel zu begegnen, werden in Deutschland zunehmend flexiblere Modelle für das Arbeiten von Zuhause offeriert, wodurch auch die Arbeit von einem ausländischen Homeoffice aus möglich wird.
Stichpunkte:
Homeoffice-Akzeptanz durch Pandemie gestiegen
Neue Unternehmenskulturen ermöglichen ortsunabhängige Teamarbeit
Flexible Modelle als Antwort auf Fachkräftemangel
Wanderungsbewegung und Trends im Bereich Heimarbeit
Laut Daten haben im Jahr 2021 rund 966.000 Deutsche das Land verlassen. Migrationsströme zeigen, dass Menschen zunehmend die Möglichkeit nutzen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, wobei Homeoffice-Tätigkeiten eine Rolle spielen. Persönliche und wirtschaftliche Gründe beeinflussen diese Entscheidungen ebenso wie politische und klimatische Faktoren. Die heimischen Lebenshaltungskosten, Wetterbedingungen und politische Entwicklungen können Anlässe für einen Umzug sein.
Statistiken im Überblick:
966.000 Auswanderungen aus Deutschland im Jahr 2021
Homeoffice als Element bei Entscheidung zur Auswanderung
Klimatische und politische Gründe beeinflussen Wohnortwahl
Kenntnis der Regelungen als Notwendigkeit
Wer sein Homeoffice ins Ausland verlegt, muss eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten beachten. Die Gesetzeslagen in Themen wie Steuern, Sozialversicherung, Arbeitserlaubnisse und gesundheitlicher Absicherung variieren stark von Land zu Land. Innerhalb der EU erleichtern Freizügigkeit und einheitliche Regularien den Wechsel, doch selbst hier gilt es, die Aufenthaltstage zu beachten, um keine steuerlichen oder sozialversicherungstechnischen Konsequenzen zu provozieren. Arbeitnehmer und Selbstständige müssen sich detailliert mit den Anforderungen des Ziellandes sowie den Bestimmungen ihres Heimatlandes auseinandersetzen.
Wichtige Aspekte:
Berücksichtigung der Steuer- und Sozialversicherungsgesetze
Rechtliche Voraussetzungen für Arbeitserlaubnisse
Unterschiedliche Regelungen innerhalb und außerhalb der EU
Typische Beispiele für Heimarbeit im Ausland
Beispiel 1: Verlegung des Heimbüros ins Ausland
Fernarbeitende entscheiden sich gelegentlich, ihren Arbeitsplatz von Deutschland, Österreich oder der Schweiz in ein anderes Land zu verlegen. Attraktive Lebenskosten, besseres Klima und steuerliche Aspekte können für einen solchen Schritt ausschlaggebend sein. Dabei gibt es einige steuerliche Konsequenzen zu beachten.
Beispiel 2: Lebenspartner nimmt Auslandsjob an
Wenn der Lebenspartner eine Anstellung im Ausland annimmt, verhandeln Arbeitnehmende möglicherweise mit ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit, ihre Arbeit zeitweise von dort aus zu verrichten. Hierbei sind unter anderem die Dauer des Auslandsaufenthalts und die Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungspflichten von Bedeutung.
Beispiel 3: Sabbatjahr und Teilzeitarbeit
Es ist nicht unüblich, dass Arbeitnehmer in Ländern wie der Schweiz, Deutschland und Österreich ein Sabbatjahr einlegen und währenddessen Teilzeitarbeit leisten, oft auch vom Ausland aus. Wenngleich dies im Heimatland in der Regel keine Probleme verursacht, können im Gastland rechtliche Herausforderungen entstehen.
Beispiel 4: Firmen bieten Heimarbeit an
Unternehmen bieten Mitarbeitenden häufig die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, was zu Kosteneinsparungen führen kann. Probleme treten auf, wenn nicht klar kommuniziert wird, dass die Arbeit von einem anderen Land aus erfolgt. Dies kann sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen nach sich ziehen.
Beispiel 5: Schließungen von Büros im Ausland
Arbeitnehmer, die in einer ausländischen Niederlassung eines deutschen Unternehmens tätig waren und vor der Schließung stehen, stehen möglicherweise vor der Entscheidung, nach Deutschland zurückzukehren oder im Ausland zu bleiben und im Heimbüro zu arbeiten. Hierbei spielen unter anderem sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Überlegungen eine Rolle.
Regelungen zur Sozialversicherung und Steuern
Arbeitserlaubnis und Visabestimmungen für die Auslandsarbeit
Es ist zwingend erforderlich, sich mit den Arbeitserlaubnis- und Visabestimmungen des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen, in dem von Zuhause gearbeitet werden soll. Das bloße Besitzen eines Touristenvisums oder Businessvisums garantiert nicht das Recht auf Arbeit. In der Europäischen Union genießen Bürger zwar weitreichende Freiheiten, jedoch legt jedes Land individuell fest, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitskräfte beschäftigt werden dürfen. Doppelregelungen müssen beachtet werden, sowohl im Land der Tätigkeit als auch im Anstellungsland. Wichtige Faktoren sind dabei unter anderem Arbeitserlaubnisse, Krankenversicherung, soziale Sicherheit, Besteuerung sowie gesetzliche Arbeitgeberverpflichtungen.
Sozialversicherung und Besteuerung bei Auslandstätigkeit
Für Steuer- und Sozialversicherungspflichten ist zu klären, ob eine temporäre oder dauerhafte Wohnsitzverlegung ins EU-Ausland vorliegt. Ist die Arbeit im EU-Ausland zeitlich begrenzt und die Entlohnung erfolgt weiterhin aus Deutschland, bleibt der Beschäftigte in der Regel in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sollte jedoch der Wohnsitz von Beginn an ohne Rückkehrabsicht verlegt werden, so unterliegt man sofort der Steuerpflicht des neuen Wohnsitzlandes. Es ist nicht zulässig, sich zuerst abzumelden und beabsichtigen, erst nach 183 Tagen Sozialversicherungsbeiträge im neuen Land zu zahlen, da man bereits ab dem ersten Tag steuer- und sozialversicherungspflichtig sein kann. Arbeitgeber müssen über den Arbeitsort des Mitarbeiters informiert werden, um Regelungen zu Sozialversicherung und Besteuerung entsprechend anzupassen.
Heimarbeit innerhalb der EU
Freizügigkeit und Anmeldepflicht
Innerhalb der Europäischen Union genießen Bürger die Freiheit, sich niederzulassen und ein Gewerbe in jedem Mitgliedsstaat zu betreiben. Die Basis dafür ist das Prinzip der Niederlassungsfreiheit. Eine wesentliche Formalität für EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land leben und arbeiten möchten, ist die Anmeldung beim lokalen Einwohnermeldeamt, und je nach Land eventuell zusätzlich bei der Ausländerbehörde. Diese Anmeldung ist für die steuerrechtliche Erfassung des Wohnsitzes unerlässlich. Die Anmeldung hat direkte Folgen für die Steuerpflicht; sie ist entscheidend, um festzustellen, in welchem Land man als steuerpflichtig gilt.
Wichtige Punkte für die Anmeldung:
EU-Bürger: Müssen sich lediglich im Wohnsitzland anmelden.
Dauer des Aufenthalts: Maßgeblich für die Steuerpflicht.
Anmeldungsprozess: Kann je nach EU-Land variieren (Meldebehörden, Ausländerbehörde).
183-Tage-Regel und Besteuerung
Die 183-Tage-Regel spielt eine zentrale Rolle bei der Bestimmung des Steuerstatus von Personen, die in einem anderen Staat als ihrem Heimatland tätig sind. Wer sich weniger als 183 Tage in einem EU-Land aufhält und dessen Gehalt weiterhin aus dem Heimatland erhält, bleibt für gewöhnlich im Heimatland steuerpflichtig. Umzieht man jedoch dauerhaft und ohne Rückkehrabsicht in ein anderes EU-Land, so wird man ab dem Zeitpunkt des Umzugs steuerrechtlich in diesem neuen Land erfasst.
Schlüsselfaktoren bezüglich der Besteuerung:
Aufenthaltsdauer: Unter oder über 183 Tage?
Gehaltszahlungen: Wo wird das Gehalt ausgezahlt?
Steuerpflicht: Besteht bereits eine Absicht zur Niederlassung im Ausland?
Zusammenfassung der Regelung:
Weniger als 183 Tage: Keine Änderung der Steuerpflicht im Heimatland.
Über 183 Tage mit Umzugsabsicht: Sofortige Steuerpflicht im neuen Wohnsitzland.
Unternehmensrichtlinien: Müssen mit den persönlichen Umständen abgestimmt werden.
Arbeitgeberperspektive und betriebliche Verpflichtungen
In einer zunehmend globalisierten Welt, in der Heimbüroarbeit zur Norm wird, stehen Unternehmen vor neuen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen, insbesondere wenn Mitarbeiter von einem anderen Land aus arbeiten möchten. Die Bewertung der Auswirkungen eines solchen Arrangements auf soziale Sicherheit und Steuerpflichten ist entscheidend.
Verteilte Teams und internationale Heimarbeit:
2021 arbeiteten nahezu 50% der Angestellten in Deutschland zeitweise im Heimbüro.
Unternehmen haben weltweit akzeptierte Heimarbeit etabliert und dabei eine neue Unternehmenskultur entwickelt.
Die Notwendigkeit, Fachkräftemangel zu begegnen, hat zu flexibleren Home-Office-Regelungen geführt.
Überblick über gängige Heimarbeitsszenarien:
Angestellte, die aus persönlichen Gründen ihr Heimbüro ins Ausland verlegen.
Personen, die ihrem Partner ins Ausland folgen und versuchen, ihre Tätigkeit aus der Ferne fortzusetzen.
Beschäftigte, die ein Sabbatical im Ausland nehmen und gleichzeitig teils von dort arbeiten.
Unternehmen, die aktiv Remote-Arbeit anbieten, um Kosten zu sparen, ohne sich bewusst zu sein, dass der Mitarbeiter im Ausland lebt.
Mitarbeiter, die zuvor in einem jetzt geschlossenen Auslandsbüro tätig waren und weiterhin von ihrem neuen Wohnsitz aus arbeiten wollen.
Arbeitserlaubnis und Regulierungen:
Arbeit im Heimbüro erfordert nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis im Ausland.
Das Arbeiten in der EU impliziert gewisse Freiheiten, doch jedes Land setzt eigene Bedingungen für die Arbeitserlaubnis ausländischer Bürger.
Sozialversicherung und Steuerrecht:
Die Arbeit für ein deutsches Unternehmen vom Ausland aus macht die Berücksichtigung von Sozialversicherungs- und Steuerrecht erforderlich.
Arbeitnehmer müssen sowohl die Vorschriften des Landes, in dem sie arbeiten, als auch die des Landes, in dem sie angestellt sind, beachten.
Heimarbeit innerhalb der EU:
EU-Bürger können grundsätzlich in jedem EU-Land leben und arbeiten.
Bei Aufenthalten unter 183 Tagen im anderen EU-Land, bei klar begrenzter Aufenthaltsdauer und fortlaufendem Gehaltsempfang aus Deutschland, ändert sich steuerlich nichts.
Absicht und Dauer des Aufenthalts sind entscheidend für die Steuerpflicht im neuen Wohnsitzland.
Letztlich ist es ausschlaggebend, frühzeitig sowohl mit dem Arbeitgeber als auch mit einem Steuerberater die jeweiligen Gegebenheiten zu besprechen, um rechtliche Konflikte und unvorhergesehene Überraschungen zu vermeiden.
Steuerperspektiven und Arbeitsmodelle der ferngesteuerten Arbeit
Mit dem nahenden Fälligkeitstermin der Steuererklärung in Deutschland ist es für Steuerpflichtige entscheidend, die Auswirkungen der Arbeit im Homeoffice auf ihre steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen. Vor allem die Neuerung, von einem anderen Ort als der gewohnten Arbeitsstätte zu arbeiten, zieht eine Fülle an steuerlichen Konsequenzen nach sich. Diese Umstände gewinnen zunehmend an Bedeutung, da die Zahl der Menschen, die teils von zu Hause aus arbeiten, in den letzten Jahren signifikant angestiegen ist.
Auswirkungen der Fernarbeit auf die Steuerpflicht
Die Arbeitsweise aus der Ferne, ob von zu Hause aus oder aus dem Ausland, stellt neue Anforderungen an das Verständnis steuerlicher Regeln. 2021 zum Beispiel entschlossen sich 966.000 Deutsche zur Auswanderung, eine Zahl, die jene nicht mitzählt, die einen Umzug ins Ausland zunächst auf Probe vollziehen. Ob als Angestellter, Arbeitgeber oder Selbstständiger, die steuerlichen Aspekte einer solchen Entscheidung sollten nicht unterschätzt werden.
Verschiedene Szenarien der Fernarbeit
Fünf gängige Szenarien für die Arbeit außerhalb des herkömmlichen Büros wurden identifiziert:
Szenario 1: Der Entschluss, das Homeoffice ins Ausland zu verlegen, wird aus verschiedenen Gründen wie Lebenskosten, Klima oder politischer Unzufriedenheit getroffen.
Szenario 2: Bei einer Arbeitsaufnahme des Partners im Ausland verhandeln viele Angestellte die Möglichkeit, ihre Tätigkeit temporär aus dem Ausland auszuführen.
Szenario 3: Sabbaticals werden oftmals mit einer Teilzeitarbeit aus dem Homeoffice verbunden, nicht selten aus dem Ausland.
Szenario 4: Unternehmen bieten proaktiv Fernarbeitsplätze an, teils aus Kostengründen, ohne sich der genauen Wohnsituation der Angestellten bewusst zu sein.
Szenario 5: Bei Schließung eines ausländischen Büros eines deutschen Arbeitgebers ergibt sich die Frage, ob die Arbeit von dort im Homeoffice fortgeführt werden kann.
Beachtenswertes bei der internationalen Fernarbeit
Wichtig ist, dass für die Arbeit aus dem Ausland nicht nur ein Touristenvisum benötigt wird, sondern oft auch eine spezielle Arbeitserlaubnis. In der EU besteht eine größere Freizügigkeit, doch jedes Land hat eigene Vorschriften bezüglich der Arbeitsgenehmigung für Ausländer.
Bei längerer Arbeitsdauer im ausländischen Homeoffice müssen zudem sowohl sozialversicherungs- als auch steuerrechtliche Aspekte, wie Arbeitsgenehmigungen, Krankenversicherung, Steuer- und Arbeitsgesetzgebung des jeweiligen Landes, beachtet werden.
Im Kontext der EU ist die Dauer des Aufenthalts im Ausland maßgeblich. Werden 183 Tage überschritten, kann es zu einer Verlagerung des Steuerwohnsitzes kommen. Hierbei ist die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Aufenthaltsdauer und die steuerrechtliche Anmeldung im Ausland von entscheidender Bedeutung.
Vermögensschutz & Bonität: Die Vorteile der US-ITIN
Entdecken Sie, wie eine US-ITIN Ihre finanzielle Integrität stärken kann. Erfahren Sie mehr über den Prozess der Beantragung und die Bedeutung einer ITIN für Nicht-US-Bürger zur Abwicklung von Steuerpflichten und für den Zugang zum US-Finanzsystem.
Individuelle Steueridentifikationsnummern, kurz ITIN, sind für Personen essentiell, die in den Vereinigten Staaten steuerpflichtige Aktivitäten ausüben, jedoch keine Sozialversicherungsnummer besitzen. Diese Nummer ist unerlässlich für die Abwicklung von Steuerangelegenheiten mit der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS und ermöglicht auch die Teilnahme am finanziellen System der USA, wie etwa die Eröffnung von Bankkonten oder den Aufbau eines Kreditratings.
Die Beantragung einer ITIN ist grundsätzlich an das Einreichen einer Steuererklärung in den USA gekoppelt, jedoch gibt es Ausnahmen. Zu diesen zählen etwa Lehrtätigkeiten an Universitäten, vorübergehende Arbeiten in den USA, die Besitzer einer US-Immobilie oder Personen, die eine Beteiligung an US-basierten Unternehmen haben. Auch für die Identitätsprüfung gibt es festgelegte Verfahren, die eingehalten werden müssen.
Key Takeaways
Die ITIN ist notwendig für Steuerfragen in den USA und für Nicht-SSN-Inhaber.
ITIN-Erhalt ist grundsätzlich an das Einreichen einer Steuererklärung gebunden, mit einigen Ausnahmen.
Für die ITIN-Beantragung sind spezifische Identitätsnachweisverfahren erforderlich.
Was ist ITIN?
Definition und Zweck
ITIN, die Individual Taxpayer Identification Number, stellt eine persönliche Identifikationsnummer im US-amerikanischen Steuersystem dar. Sie ist bestimmt für Personen, die keine Sozialversicherungsnummer (SSN) besitzen, aber dennoch eine US-Steuererklärung abgeben müssen. Hierzu zählen nicht in den USA ansässige Personen, unabhängig von ihrer Nationalität, die Einkünfte aus Vermietungen, Investitionen oder Verkäufen von Immobilien in den USA beziehen und darauf Steuern zahlen oder eine Steuererstattung erhalten müssen.
Format des ITIN
Die ITIN folgt demselben strukturellen Aufbau wie die amerikanische Sozialversicherungsnummer und teilt dieselben Formatmerkmale – dreistellige Zahl, gefolgt von einer zweistelligen Zahl, und abschließend einer fünfstelligen Zahl (z.B., 912-34-56879).
Vorteile der ITIN:
Kontoeröffnung bei US-Banken (z.B. Chase, Bank of America)
Einrichtung von PayPal-Konten für Privatpersonen und Unternehmen
Aufbau eines guten Kreditratings in den USA
Ausnahmen für Antragsberechtigung ohne Steuererklärung:
Universitäre Lehrbeauftragte in den USA
Personen, die temporäre Arbeiten in den USA verrichten
Immobilieneigentümer mit US-Finanzierung
Personen mit US-Eigentum, das über Dritte vermietet wird (Beispiel: Airbnb)
Gewinner von Glücksspielgewinnen in den USA
Personen mit in den USA ausgezahlten Kapitalerträgen
Mitglieder einer LLC, Direktoren einer C Corporation, Beteiligte an einer US-Limited Partnership
Prozess der Identitätsüberprüfung für ITIN-Antrag:
Möglichkeit: Übersendung des Originalreisepasses an die IRS - nicht empfohlen
Authentifizierung des Passes durch die ausstellende Behörde
Inanspruchnahme eines IRS Acceptance Agent
IRS Acceptance Agents sind entweder große Wirtschaftsprüfungsunternehmen oder autorisierte Akteure, die den Identitätsnachweis überprüfen und die Antragsdokumente entgegennehmen.
Vorteile einer ITIN
Umgang mit Finanzen in den Vereinigten Staaten
Ein ITIN ermöglicht es Nicht-US-Bürgern, am amerikanischen Finanzwesen teilzunehmen. Eine ITIN ist notwendig, um Bankkonten bei Finanzinstituten wie Chase oder Bank of America zu eröffnen, und sie ist ebenso erforderlich für die Einrichtung von Geschäftskonten bei Dienstleistern wie PayPal. Ebenso benötigen Geschäftsführer von Unternehmen oder Alleinaktionäre einer LLC eine ITIN, um diese finanziellen Aktivitäten auszuführen.
Entwicklung einer Kreditwürdigkeit
Die Kreditwürdigkeit in den USA zu etablieren ist ein weiterer Vorzug des ITIN. Selbst für diejenigen, die planen, in Zukunft in die USA umzuziehen, bietet sich die Möglichkeit, im Voraus einen positiven Kredit-Score aufzubauen. Gutes Kreditrating erleichtert das Erhalten von Darlehen und ist vorteilhaft für die Finanzierung von Käufen wie beispielsweise Autos.
Verminderung der Quellensteuer
Der ITIN dient auch dazu, die Abzugsteuer, die für Einkommen aus den USA anfällt, zu reduzieren. Obwohl dies nur bedingt gilt, kann in bestimmten Fällen durch das Einreichen einer Steuererklärung zuviel gezahlte Steuern zurückerstattet werden. Diese Möglichkeit offenbart sich vor allem für akademische Lehrkräfte, temporäre Arbeiter, Immobilienbesitzer und Glücksspielgewinner, die damit auch ohne Abgabe einer Steuererklärung den ITIN beantragen können.
Berechtigung zur Nutzung
Regelverfahren
Jeder, der eine Steuernummer vom Internal Revenue Service (IRS) benötigt, aber nicht über eine Social Security Number (SSN) verfügt, muss eine US-amerikanische Steueridentifikationsnummer, bekannt als Individual Taxpayer Identification Number (ITIN), beantragen. Die ITIN folgt dem Format: drei Ziffern – zwei Ziffern – fünf Ziffern (z.B. 912-34-54678) und steht Personen ohne SSN zur Verfügung, um eine Steuererklärung in den USA einzureichen. Dies betrifft nicht in den USA ansässige Personen jeder Nationalität, die Einkünfte aus Vermietungen, Investitionen oder Verkäufe von Immobilien in den USA versteuern oder eine Steuerrückerstattung erhalten möchten.
Um die ITIN zu beantragen, muss die Person normalerweise ihre erste Steuererklärung einreichen, zum Beispiel aufgrund von Mieteinnahmen aus einer US-Immobilie. Die Identität muss verifiziert werden, und erst dann wird die ITIN erteilt. Neben der Steuerpflicht bietet die ITIN weitere Vorteile, so können Konten bei US-Banken eröffnet, Kreditkarten erlangt und ein Kredit-Score in den USA aufgebaut werden. Ebenso ist die ITIN nötig, um Unternehmenskonten, etwa bei PayPal, für eine US-Gesellschaft zu eröffnen.
Sonderregelungen
Es gibt Ausnahmeregelungen, die es einer kleinen Gruppe von Personen ermöglichen, eine ITIN auch ohne Abgabe einer Steuererklärung zu erhalten. Zu diesen Ausnahmen gehören:
Akademische Lehrkräfte aus den USA, die eine Vergütung von einer Universität erhalten.
Personen, die vorübergehend in den USA arbeiten, wie zum Beispiel bei Montagetätigkeiten, und aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in den USA keine Steuern zahlen müssen.
Immobilienbesitzer in den USA, die eine über Hypotheken finanzierte Immobilie besitzen.
Personen, die über Dritte, wie Airbnb, eine Immobilie vermieten.
Personen, die in den USA Glücksspielgewinne erzielt haben.
Kapitalertragsempfänger mit Ausschüttungen aus den USA innerhalb des Jahres.
Mitglieder einer LLC, Direktoren oder Mitglieder einer C-Corporation oder Beteiligte an einer US-Partnerschaft.
Wenn eine Person weder in den USA steuerpflichtig ist noch eine der Ausnahmebedingungen erfüllt, ist ein Antrag auf eine ITIN zunächst unwahrscheinlich, es sei denn, man besitzt eine US-Gesellschaft.
Identitätsnachweis
Für den ITIN-Antrag ist ein Identitätsnachweis erforderlich. Personen haben die Möglichkeit, ihren Originalreisepass direkt an den IRS zu senden, was allerdings nicht empfohlen wird. Alternativ kann der Originalreisepass von der ausstellenden Behörde zertifiziert oder der Antragsteller kann einen anerkannten IRS-Annahmeagenten aufsuchen, um die Identität überprüfen zu lassen. Hierzu zählen unter anderem große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Ein persönliches Erscheinen mit abgeschlossener Steuererklärung und Identitätsnachweis ist erforderlich.
Für die Umsetzung dieser Vorgaben sind die individuellen Gegebenheiten und Anforderungen des Antragstellers maßgeblich. Die notwendigen Schritte sind sorgfältig zu prüfen und die empfohlenen Wege zur Identitätsverifizierung zu befolgen, um eine erfolgreiche Beantragung der ITIN sicherzustellen.
Antragsprozess für ITIN
Unterstützung bei der Steuererklärung
ITIN steht für die individuelle Steuernummer, die Nicht-US-Bürger für steuerliche Belange in den USA benötigen. Die Beantragung erfolgt üblicherweise im Zuge der ersten Steuererklärung. Die Steuernummer ist nach demselben Muster wie eine Sozialversicherungsnummer aufgebaut und besteht aus neun Ziffern: drei Ziffern, dann zwei, gefolgt von vier Ziffern. Dieses Format erleichtert die Teilnahme am US-Finanzsystem, beispielsweise bei der Kontoeröffnung bei Banken wie Chase oder der Beantragung von Kreditkarten. Zudem ist sie essentiell für die Eröffnung von PayPal-Konten von US-Unternehmen und hilft beim Aufbau eines Kreditratings in den USA. Die Antragsunterlagen für eine ITIN sind den zuständigen Steuerbehörden zusammen mit der Steuererklärung einzureichen, wobei die Identitätsprüfung ein kritischer Schritt im Prozess ist.
Bedingungen für Ausnahmefälle
Ein ITIN kann unter bestimmten Umständen auch ohne Steuererklärung beantragt werden. Personen, die in den USA akademisch lehren und Vergütungen von Universitäten erhalten, können ebenso eine ITIN anfordern wie solche, die temporär in den USA arbeiten und deren Einkommen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nicht steuerpflichtig ist. Ebenso qualifizieren sich US-Immobilienbesitzer mit einer amerikanischen Finanzierung oder Vermietung über Drittanbieter wie Airbnb. Besitzer von Teilhaberschaften oder leitende Personen von LLCs und C Corporations sowie Beteiligte an US-Kommanditgesellschaften haben ebenfalls Anspruch auf eine ITIN. Weitere Ausnahmen bestehen für Personen, die in den USA Glücksspielgewinne erzielt oder Kapitalerträge erhalten haben. Wer weder in den USA steuerpflichtig ist noch eine dieser Ausnahmebedingungen erfüllt, findet in der Unternehmensgründung oder anderen speziellen Wegen möglicherweise dennoch eine Option zur Beantragung.
Identitätsüberprüfung
Die US-amerikanische Steueridentifikationsnummer oder ITIN ist eine für Einzelpersonen vergebene Identifikationsnummer, die für steuerliche Zwecke notwendig ist. Sie ermöglicht es Nichtstaatsbürgern ohne Social Security Number (SSN), eine Steuererklärung in den USA einzureichen. Dies betrifft Personen, die Einkünfte aus Vermietung, Investitionserträgen oder Verkäufen von Immobilien in den USA haben. Die ITIN folgt dem gleichen Format wie die SSN und besteht aus neun Ziffern: dreistellige Gruppe - zweistellige Gruppe - fünfstellige Gruppe.
Einige der bedeutenden Vorteile dieser Nummer sind:
Möglichkeit zur Eröffnung von Bankkonten bei US-Banken wie Chase, Bank of America und Citi.
Einrichten von PayPal und Geschäfts-PayPal-Konten für US-Unternehmen.
Aufbau eines Kredit-Scores in den USA, was wesentlich ist für Personen, die eventuell in die USA umziehen möchten.
Vermeidung von Quellensteuer auf zukünftige Einkünfte in den USA, allerdings nur unter bestimmten Umständen.
Die Beantragung einer ITIN ist grundsätzlich an die Einreichung einer US-Steuererklärung geknüpft, aber es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahmen umfassen:
Akademische Lehrkräfte, die Vergütungen von US-Universitäten erhalten.
Personen, die temporäre Arbeiten in den USA verrichten und aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuern in den USA zahlen müssen.
Immobilieneigentümer mit einer US-Finanzierung.
Eigentümer, die ihre US-Immobilien über Dritte wie Airbnb vermieten.
Personen mit Glücksspielgewinnen in den USA.
Personen, die Kapitalerträge in den USA erhalten und Mitglieder einer LLC oder C Corporation sind oder an einer US-Kommanditgesellschaft beteiligt sind.
Personen, die weder in den USA steuerpflichtig sind noch die Anforderungen für eine Ausnahme erfüllen, haben in der Regel kein Anrecht auf eine ITIN, außer sie gründen ein Unternehmen wie eine LLC oder Corporation in den USA.
Um eine ITIN zu beantragen, müssen Identitätsnachweise erbracht werden. Eine Möglichkeit ist die Vorlage des Originalpasses bei der Internal Revenue Service (IRS), was jedoch nicht empfohlen wird. Die andere Möglichkeit ist, die Beglaubigung des Reisepasses durch die ausstellende Behörde zu erhalten. Alternativ können örtliche IRS-Akzeptanzagenten aufgesucht werden. Wichtige Akzeptanzagenten sind die großen Wirtschaftsprüfungsunternehmen wie PwC, Deloitte, Ernst & Young und KPMG, bei denen man persönlich erscheinen muss. Weitere Akzeptanzagenten sind auf der IRS-Webseite aufgeführt.
In persönlichen Angelegenheiten wie der Identitätsprüfung sollte man sich stets an geschulte Fachleute wenden, die mit dem Einreichungsprozess vertraut sind und dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß eingereicht werden.
Anbieter und Überprüfungsverfahren
Die US-amerikanische Steueridentifikationsnummer, bekannt als ITIN, dient als persönliches Identifikationsmittel und Steuernummer im US-Steuersystem. Sie ist für Personen ohne Social Security Number unerlässlich, um eine Steuererklärung in den USA abzugeben. Dies betrifft nicht in den USA ansässige Personen, die Einkünfte aus Vermietung, Investitionen oder Immobilienverkäufe in den USA erzielen. Die ITIN weist dieselbe Struktur auf wie eine Social Security Number: Drei Ziffern, gefolgt von zwei und fünf weiteren Ziffern.
Neben der Steuererklärung erleichtert eine ITIN die Teilnahme am US-Finanzsystem erheblich, etwa beim Eröffnen von Bank- oder PayPal-Konten, sowohl privat als auch geschäftlich, und unterstützt den Aufbau einer Kreditwürdigkeit in den USA.
Die Beantragung einer ITIN ist üblicherweise an die Abgabe einer US-Steuererklärung gebunden, allerdings existieren Ausnahmen. Dazu zählen etwa Personen, die eine akademische Lehrtätigkeit in den USA ausüben, temporär in den USA arbeitende Personen, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuern zahlen, Immobilienbesitzer mit US-Hypothek, Immobilienvermieter über Drittanbieter wie Airbnb und Glücksspielgewinner sowie Personen, die Kapitalerträge in den USA erhalten.
Um eine ITIN zu beantragen, muss die Identität des Antragstellers verifiziert werden. Das IRS stellt dazu verschiedene Wege bereit: Die Zusendung des Originalreisepasses an das IRS wird nicht empfohlen. Als Alternative kann das Dokument durch die ausstellende Behörde verifiziert oder ein Besuch bei einem anerkannten IRS-Annahmestelle absolviert werden, die die Identität bestätigt. Annahmestellen sind unter anderem die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die sogenannten Big Four oder andere vom IRS zugelassene Agenturen, deren Kontaktdaten auf der IRS-Website einsehbar sind.
In seltenen Fällen kann eine ITIN auch ohne Unternehmensgründung oder Steuererklärung beantragt werden; weitere Informationen werden auf Anfrage bereitgestellt. Die benötigten Unterlagen bei der ITIN-Beantragung variieren je nach Grund der Antragstellung und können durch professionelle Dienstleister vorbereitet werden.
Andere Wege zum Erhalt einer ITIN
Wer weder über eine amerikanische Sozialversicherungsnummer (SSN) verfügt noch Steuern in den USA zahlen muss, kann unter bestimmten Umständen trotzdem eine ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) erhalten. Die ITIN ermöglicht es, am US-Finanzsystem teilzunehmen, Bankkonten zu eröffnen und die Kreditwürdigkeit aufzubauen. Spezifische Personengruppen können die ITIN auch ohne die Einreichung einer Steuererklärung beantragen, beispielsweise Angehörige des akademischen Lehrpersonals an US-Universitäten oder Personen, die temporäre Arbeiten in den USA ausführen.
Erforderliche Dokumente
Für den Antrag sind je nach Situation unterschiedliche Dokumente erforderlich. Man benötigt entweder die US-Steuererklärung oder, je nach Ausnahmefall, andere Unterlagen, beispielsweise für Inhaber einer US-Immobilie oder eines US-Unternehmens.
Nachweis der Identität
Die Authentifizierung der Identität ist ein entscheidender Schritt bei der Antragsstellung. Hierzu zählt die Vorlage des Original-Passdokuments oder die Bestätigung durch die ausstellende Behörde. Eine Alternative bietet der Besuch bei einem IRS-akkreditierten Agenten, der die Identifikation überprüfen kann.
IRS-akkreditierte Agenten
Diese Agenten sind befugt, die Identität der Antragstellenden zu prüfen. Dazu gehören renommierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die als IRS-Annahmestellen fungieren können. Alle erforderlichen Unterlagen und Identitätsnachweise müssen persönlich vorgestellt werden.
Einfachere Wege zur Beantragung
Es gibt vereinfachte Optionen für die Beantragung einer ITIN. Die Gründung einer LLC oder einer Corporation ermöglicht den normalen Weg des ITIN-Antrags, unabhängig von der Steuererklärung. Alternativ existieren weitere Lösungen, die eine Unternehmensgründung unnötig machen, welche auf Anfrage erörtert werden können.
Angst ums Geld: Enteignung von Sparguthaben per SAG-Gesetz
Erfahren Sie, wie das SAG-Gesetz in Deutschland im Falle einer Bankenkrise funktioniert und welche Auswirkungen es auf Einlagen über 100.000 Euro hat. Informieren Sie sich über die Sicherheit Ihrer Sparguthaben und die Rolle des Bail-Ins bei der Rettung von Banken.
Im Zuge finanzieller Krisen von Banken sieht das deutsche Gesetz unter Umständen Maßnahmen vor, die die Einlagen der Kunden betreffen. Insbesondere Beträge, die über der Grenze von 100.000 Euro liegen, können bei drohendem Bankausfall für Rettungsaktionen herangezogen werden. Dieses Prozedere ist keinesfalls einzigartig für Deutschland; es wurde EU-weit eingeführt und ist somit für alle Mitgliedsstaaten bindend. Im Kern geht es darum, die finanziellen Mittel innerhalb einer Bank zu mobilisieren und so externe Finanzspritzen, etwa durch den Staat, zu vermeiden. Diese Praxis wird als Bail-In bezeichnet und soll insbesondere sicherstellen, dass die Steuerzahler nicht für die Rettung von finanzschwächelnden Bankinstituten aufkommen müssen.
Das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken, kurz SAG-Gesetz genannt, bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen solche Maßnahmen ergriffen werden können. Es dient der Erhaltung systemrelevanter Funktionen innerhalb des Bankwesens und der Reduzierung negativer Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität. Dabei legt das SAG nicht nur die Vorgehensweise im Krisenfall fest, sondern etabliert ebenfalls eine klare Rangordnung der Haftung. Einlagen bis zu 100.000 Euro sind durch den Einlagensicherungsfonds gedeckt und werden nicht für Sanierungsmaßnahmen herangezogen. Für Kunden und Anleger resultiert daraus eine bevorzugte Behandlung im Vergleich zu anderen Kreditoren der Bank.
Key Takeaways
Bei Bankenkrisen können Kundeneinlagen über 100.000 Euro zur Stabilisierung herangezogen werden.
Das SAG-Gesetz sichert systemrelevante Bankfunktionen und minimiert finanzielle Instabilitäten.
Einlagen bis 100.000 Euro bleiben durch den Einlagensicherungsfonds geschützt.
Grundlegendes zum Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) wurde 2015 in Kraft gesetzt und dient als zentrale Säule zur Stabilisierung des europäischen Bankensektors. Ziel des Gesetzes ist es, eine Neuordnung sowie eine Abwicklung von Banken zu ermöglichen, ohne dass staatliche Gelder eingesetzt werden müssen. Im Fokus steht die Nutzung von Kundeneinlagen und Investorengeldern für die sogenannten Bail-ins im Krisenfall.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
Rechtlicher Rahmen: Das SAG bietet rechtliche Grundlagen für schnelle und effektive Maßnahmen während einer Bankenkrise.
Schutz der Kunden: Einlagen bis zu 100.000 Euro sind vor Zugriffen geschützt.
Bevorzugung bestimmter Gläubigergruppen: Privatkunden und kleinere Unternehmen erhalten im Liquidationsfall höheren Schutz als institutionelle Investoren.
Haftungshierarchie: Es existiert eine klare Rangfolge bei der Inanspruchnahme von Gläubigern, beginnend mit den Aktionären.
Wer ist betroffen?
Neben Aktionären richten sich die Regelungen des SAG an die Gläubiger der Bank, die sogenannten Kreditoren. Hierzu zählen sowohl Investoren als auch Kunden, die Einlagen über 100.000 Euro bei einer betroffenen Bank haben.
Wie wirkt sich das SAG aus?
Im Falle einer Schieflage einer Bank können über 100.000 Euro liegende Einlagen ohne Rechtsmittel zur Bankenrettung herangezogen werden. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann notwendige Maßnahmen anordnen.
Ausnahmebereiche:
Versicherungen: Diese sind durch separate Sicherungsfonds gedeckt.
Gesicherte Verbindlichkeiten: Zum Beispiel Pfandbriefe oder Kundeneinlagen unter treuhänderischer Verwaltung sind ausgeschlossen.
Entschädigungsansprüche
Trifft die Abwicklung einen Kreditoren härter als eine reguläre Insolvenz, ergibt sich ein Entschädigungsanspruch gegen den Abwicklungsfonds der Bank.
Verfahrensweise
Die Finanzaufsichtsbehörden führen das Verfahren ein, sobald wirtschaftliche Herausforderungen eine Bankenrestrukturierung erfordern. Die Besonderheit liegt darin, dass betroffene Parteien erst nach Einleitung entsprechender Maßnahmen informiert werden, um einen Bankensturm zu verhindern.
Konzept der Vermögensübertragung im Krisenfall
Im Falle drohender Bankinsolvenzen ermöglicht das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) seit 2015 in der EU die Nutzung von Vermögenswerten über 100.000 Euro zur Rettung von Kreditinstituten. Diese Regelung dient der Stabilisierung des europäischen Bankensektors und stellt eine Alternative zu staatlichen Rettungsaktionen dar, welche die Steuerzahler belasten. Das Gesetz sieht vor, dass die notwendigen Mittel aus dem Inneren der Bank und nicht seitens des Staates aufgebracht werden. Im Klartext bedeutet dies, dass Kunden und Investoren bei einer Schieflage der Bank direkt zur Kasse gebeten werden könnten.
Grundzüge des SAG:
Langtitel: Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
§-Anzahl: 176 Paragraphen
Zielsetzung: Sicherheit und Stabilität des Finanzsektors
Funktion: Werterhaltung systemrelevanter Bankfunktionen
Maßnahmen: Eingriffsrechte und Transfermöglichkeiten von Vermögen
Betroffene des SAG:
Aktionäre der Bank: Erste Verlusttragung durch Eigenkapitalreduzierung
Gläubiger: Einschließlich Kunden mit Einlagen über 100.000 Euro
Schutzbestimmungen: Einlagen bis 100.000 Euro und bestimmte gesicherte Verbindlichkeiten ausgeschlossen
Haftungskaskade im SAG:
Aktionäre (Eigenkapital)
Nachrangige unbesicherte Schulden
Nicht-nachrangige unbesicherte Schulden
Bevorzugte Einlagen
Verfahren bei Vermögenszugriff:
Initiierung: Bei finanziellen Schwierigkeiten der Bank durch BaFin oder EZB
Maßnahmen: Teilweiser oder vollständiger Vermögenszugriff ohne Rechtsbehelf
Die Anwendung des SAG im Krisenfall bedeutet für die Kunden der Bank, dass sie durch die Umwandlung oder Abschreibung der bail-in-fähigen Verbindlichkeiten zur Unterstützung der Bank herangezogen werden könnten. Sollte dies dazu führen, dass ein Gläubiger schlechter gestellt wird, als es in einem regulären Insolvenzverfahren der Fall wäre, so erwächst diesem ein Kompensationsanspruch aus einem zu diesem Zweck eingerichteten Abwicklungsfonds.
Es bleibt anzumerken, dass eine vollständige Transparentmachung der Abwicklungsverfahren zur Vermeidung eines Bank Runs vermieden wird, womit betroffene Bankkunden und Investoren in Krisensituationen vor vollendete Tatsachen gestellt würden.
Zweck und Kernziele des Umstrukturierungs- und Abwicklungsgesetzes
Finanzsystemstabilität
Das Gesetz zielt darauf ab, die Stabilität im Finanzwesen zu wahren, indem es den Behörden erlaubt, einzugreifen, wenn Banken in Schwierigkeiten geraten. Im Kern steht dabei die präventive Verteilung der Lasten auf Aktionäre und bestimmte Gläubiger, um eine übergreifende finanzielle Instabilität abzuwenden. Der Prozess beinhaltet eine Hierarchie von Verpflichtungen, bei der zuerst Eigenkapital und dann nachrangige Verbindlichkeiten berücksichtigt werden.
Verhinderung staatlicher Rettungspakete
Um künftige staatliche Rettungsaktionen und die damit verbundene Belastung der Steuerzahler zu verhindern, schafft das Gesetz einen Mechanismus, der Inhaber größerer Kontoguthaben und Investoren in den Restrukturierungsprozess einbezieht. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Banken intern nach Lösungen suchen, anstatt auf öffentliche Gelder angewiesen zu sein.
Erhalt systemrelevanter Bankfunktionen
Das Gesetz sorgt dafür, dass systemrelevante Funktionen von Banken auch in Krisenzeiten aufrechterhalten werden. Es definiert Prozeduren, wie Kontrolle und Neuausrichtung von gefährdeten Banken zu handhaben sind, wobei nach Möglichkeit eine Aufrechterhaltung wichtiger Bankgeschäfte und Minimierung negativer Folgen für das gesamte Finanzsystem im Vordergrund stehen.
Rechtlicher Rahmen und Maßnahmen des Umstrukturierungs- und Abwicklungsgesetzes
Rasches Eingreifen bei Bankenkrisen
Im Falle drohender Bankenzusammenbrüche ermöglicht das Umstrukturierungs- und Abwicklungsgesetz (UAG) ein schnelles Handeln der zuständigen Behörden. Dieses Gesetz sieht vor, dass Einlagen über 100.000 Euro zur Rettung der betroffenen Bank herangezogen werden können. Die zentralen Ziele sind dabei die Sicherstellung der Finanzstabilität und der Schutz der Steuerzahler vor den Kosten einer Bankenrettung. Durch das UAG verfügt die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) über die Befugnis, zur Stabilisierung des Finanzsystems notwendige Schritte einzuleiten.
Rechtliche Befugnisse: Nutzung von Kundenvermögen für die Bankenrettung ohne rechtliche Gegenmaßnahmen
Einsatz von Kundenvermögen: Kundeneinlagen über 100.000 Euro können ohne Zustimmung verwendet werden
Transparenz: Vorgeschriebene Geheimhaltung von Stabilisierungsmaßnahmen zur Vermeidung eines Bankensturms
Eingriffsrechte bei Banken in Schwierigkeiten
Um eine Bank in Not zu restrukturieren, gibt das Umstrukturierungs- und Abwicklungsgesetz den Behörden das Recht, Kontrolle über die Institution zu erlangen. Diese Übernahme hat das Ziel, eine geordnete Neuausrichtung oder Liquidation der Bank zu gewährleisten, ohne dabei das Finanzsystem zu gefährden. Hierbei werden verschiedene Sicherheitsmechanismen und eine Haftungshierarchie angewandt.
Haftungsabfolge: Zuerst tragen Aktionäre Verluste, gefolgt von Gläubigern gemäß dem Risiko ihrer Anlagen
Schutz von Einlagen: Einlagen bis zu 100.000 Euro sind vom Zugriff ausgenommen und genießen höheren Schutz
Intervention: Möglichkeiten für Behörden, bestimmte Vermögenswerte zu übertragen oder umzuschulden
Haftungsstaffelung:
Position Haftung Aktionäre der Bank Primär herangezogen Ungesicherte, nachrangige Schulden Nach Aktien als nächstes verwendet Ungesicherte, bevorrechtigte Einlagen Nachrangige Schuldverpflichtungen Einlagen von Privatpersonen über 100.000 Euro Letzte Gruppe zugriffsberechtigter Verbindlichkeiten
Vorgehensweise bei Anwendung des Gesetzes:
Feststellung von finanziellen Schwierigkeiten einer Bank durch zuständige Stellen
Entscheidung über erforderliche Maßnahmen durch BaFin oder die Europäische Zentralbank
Eingriff in Kundenvermögen bei Bedarf ohne Möglichkeit der Widerspruchseinlegung durch die Kunden
Betroffene Interessengruppen bei der Bankenrestrukturierung
Aktionäre und Anleger
In Krisenszenarien, wo eine Bank in Schieflage gerät, stehen die Eigenkapitalgeber, also Aktionäre, an vorderster Front der Verlusttragenden. Ihre Anteile können herabgestuft oder in Hilfsmaßnahmen umgewandelt werden, damit die Bank weiterhin operativ bleiben kann. Anleger, die als Gläubiger dem Kreditinstitut Gelder überlassen haben, stehen danach in der Reihe. Es ist dabei wichtig zu verstehen, dass nicht alle Anlageformen gleichbehandelt werden. Einlagen privater Kunden genießen einen stärkeren Schutz im Vergleich zu institutionellen Investoren.
Haftungseinordnung und -abfolge
In der hierarchischen Ordnung der Verantwortlichkeiten und bei der Ermittlung des Beitrags zur Lösung der Bankenkrise wird eine klare Abstufung vorgegeben. Zuerst wird das Eigenkapital der Aktionäre herangezogen, gefolgt von verschiedenen Kategorien von Gläubigern nach einem festgelegten Schema:
Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeiten
Unbesicherte, nicht-nachrangige und unstrukturierte Verbindlichkeiten
Unbesicherte, nicht-nachrangige und bevorzugte Einlagen
Das heißt, zuerst werden diejenigen zur Kasse gebeten, die das höchste Risiko eingegangen sind. Private Einlagen bis 100.000 Euro sind durch Sicherungsfonds geschützt und werden nicht für Sanierungsmaßnahmen verwendet. Werden durch die Restrukturierung Gläubiger schlechtergestellt als sie es im regulären Insolvenzverfahren wären, entsteht ein Anspruch auf Kompensation über den Abwicklungsfonds.
Rang Verbindlichkeitstyp 1 Eigenkapital (Aktionäre) 2 Nachrangige Verbindlichkeiten 3 Nicht-nachrangige Verbindlichkeiten 4 Bevorzugte Einlagen über 100.000 Euro
Es gilt, die systemrelevanten Funktionen der Banken zu wahren und gleichzeitig die Belastung der Steuerzahler in der Bankenabwicklung zu minimieren.
Sicherheitsmaßnahmen für Bankguthaben über 100.000 Euro
Im Rahmen der Regulierung der Finanzmärkte wurden auf EU-Ebene gesetzliche Bestimmungen geschaffen, die darauf abzielen, die Stabilität von Banken zu gewährleisten und das Finanzsystem zu sichern. Das im Jahr 2015 verabschiedete Gesetz über Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, stellt einen wichtigen Bestandteil dieser Regulierung dar.
Zum Kern dieser Gesetzgebung gehört die Etablierung eines Verfahrens, das die Nutzung von Kundenvermögen oberhalb von 100.000 Euro zur Rettung einer in Schieflage geratenen Bank ermöglicht – eine Praxis, die als Bail-In-Prozess bekannt ist. Dieses Vorgehen unterscheidet sich von den früheren Bail-Out-Maßnahmen, bei denen der Staat und somit der Steuerzahler für die Rettung von Banken aufkamen.
Beteiligte Stakeholder und Haftungskaskade: Die Regelungen des Gesetzes zielen darauf ab, zuerst die Aktionäre einer Bank durch Herabsetzung oder Umwandlung ihres Eigenkapitals in Anspruch zu nehmen. Sollten weitere Vermögenswerte zur Stabilisierung benötigt werden, folgen unbesicherte nachrangige Schulden. Jene Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen, die über die gesetzliche Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro hinausgehen, stehen ebenfalls zur Disposition, während geschützte Sicht-, Spar- und Termineinlagen sowie bestimmte gesicherte Verbindlichkeiten davon ausgenommen sind.
Ablauf in der Praxis: Sollte ein Finanzinstitut in finanzielle Not geraten, ergreifen die zuständigen Behörden, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Europäische Zentralbank (EZB), die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung oder Abwicklung. Bei einem Bail-In können betroffene Kunden keine rechtlichen Schritte gegen die Beschlagnahmung ihrer Einlagen einleiten, da ein Widerspruchsverfahren ausgeschlossen ist und ein Gebot der Geheimhaltung über den Sanierungsprozess besteht. Ziel ist es, einen Run auf die Bank und somit eine Verschärfung der Krise zu vermeiden.
Falls nachteiliger als in der Insolvenz: Für den Fall, dass Kreditoren durch die Sanierungsmaßnahmen schlechter gestellt werden als sie es in einem regulären Insolvenzverfahren gegen das Kreditinstitut gewesen wären, besteht ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung aus einem eigens hierfür eingerichteten Fonds. Dies dient als gewisser Ausgleichsmechanismus für die betroffenen Gläubiger.
Es handelt sich um ein komplexes Themenfeld, bei dem es für Bankkunden, insbesondere für solche mit hohen Einlagesummen, ratsam ist, sich mit den Bedingungen und möglichen Auswirkungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes vertraut zu machen, um so das eigene Risiko zu bewerten und bei Bedarf zu handeln.
Anwendung bail-in-fähiger Verpflichtungen
Gemäß der gesetzlichen Regulierung von 2015 wird das deutsche Kreditwesen, insbesondere im Rahmen von Bankenkrisen, stabilisiert. Für Bankkunden und Investoren mit einem Vermögen von über 100.000 Euro könnte dies bedeuten, dass ihre Gelder zur Rettung einer notleidenden Bank herangezogen werden. Dieser Mechanismus wird als "Bail-in" bezeichnet, eine interne Kapitalbeschaffungsmaßnahme, durch die Investorengelder direkt an der Restrukturierung der Bank beteiligt werden – nicht zu verwechseln mit "Bail-out", bei welchem der Staat mit Steuergeldern interveniert.
Der rechtliche Rahmen dieses Prozesses wird durch 176 Paragraphen detailliert geregelt. Ziel ist die Aufrechterhaltung systemisch wichtiger Funktionen, ohne dass Steuerzahler für Kosten der Sanierung oder Abwicklung von Banken aufkommen müssen.
Priorisierung der Haftung
Die im Gesetz festgelegte Haftungshierarchie ordnet Investoren unterschiedliche Risikostufen zu. Sobald Eigenkapital der Bank zur Verlustdeckung herangezogen wurde, folgen die sogenannten bail-in-fähigen Verbindlichkeiten.
Reihenfolge des Bail-ins:
Aktionärskapital
Nachrangige ungesicherte Schuldtitel
Nicht nachrangige unbesicherte und nicht bevorzugte Einlagen
Nicht nachrangige unbesicherte und bevorzugte Einlagen
Depots privater Personen, Kleinunternehmen und KMUs, die über 100.000 Euro hinausgehen, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Geschützt sind hingegen Einlagen bis zu 100.000 Euro sowie spezielle, gesicherte Verbindlichkeiten.
Bei einer durch Bail-in bedingten Schlechterstellung im Vergleich zu einem regulären Insolvenzverfahren hat der Gläubiger einen Anspruch auf Kompensation aus dem Abwicklungsfonds.
Prozess nach SAG bei finanziellen Schwierigkeiten einer Bank:
Zuständige Behörden wie BaFin oder die Europäische Zentralbank ergreifen Maßnahmen.
Möglicherweise werden Kontoguthaben der Kunden vollständig oder teilweise herangezogen.
Betroffene Kunden haben kein Recht auf Widerspruch oder Klage.
Die Details des Prozesses werden geheim gehalten, um einen Bank Run zu vermeiden und die Betroffenen haben keine Möglichkeit, sich über entzogene Geldmittel zu beschweren oder sie zurückzufordern, da sie erst informiert werden, wenn die Maßnahme bereits erfolgt ist.
Ansprüche bei Anwendung der Bail-In-Regelung
Im Rahmen der Bemühungen zur Stabilisierung des Bankensektors in Europa wurde das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, bei drohendem Bankausfall Guthaben über 100.000 Euro zur Rettung der betreffenden Bank einzusetzen. Diese Maßnahme, genannt Bail-In, dient der Vermeidung staatlicher Hilfen und damit einer Belastung der Steuerzahler bei Bankenkrisen, indem stattdessen interne Mittel genutzt werden.
Wesentliche Grundlagen des SAG
Ziel des SAG: Sicherung und Stabilität im Finanzsektor.
Maßnahmen: Schnelle und effektive Handlungsoptionen in Krisenfällen.
Eingriffsbefugnisse: Übernahme der Kontrolle in Schieflage geratener Banken und Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen.
Betroffene durch Bail-In
Aktionäre: Einstand durch Kapitalreduktion.
Gläubiger: Einbeziehung gemäß ihrer Risikostufe in der Bank.
Privilegien und Haftungshierarchie
Priorisierung der Verbindlichkeiten:
Eigenkapital der Aktionäre
Nachrangige unbesicherte Verbindlichkeiten
Nicht nachrangige, unbesicherte Verbindlichkeiten
Vorzugseinlagen und Verbindlichkeiten gegenüber Privatpersonen und kleinen/mittleren Unternehmen bis 100.000 Euro
Ausnahmen und Schutz
Einlagen bis 100.000 Euro sind vor Zugriff geschützt.
Ausgeschlossene Verbindlichkeiten umfassen Pfandbriefe und Kundenvermögen aus Treuhandverhältnissen.
Kompensationsansprüche
Wird ein Gläubiger durch die Abwicklungsmaßnahme schlechter gestellt als in einem regulären Insolvenzverfahren der Bank, entsteht ein Kompensationsanspruch gegen den Abwicklungsfonds.
Verfahren im Krisenfall
Behörden wie BaFin oder die Europäische Zentralbank treffen Entscheidungen über notwendige Maßnahmen.
Erfasste Beträge sind irreversibel; Rechtsmittel sind ausgeschlossen, um Bankläufe zu vermeiden.
Betroffene haben demnach nach einem Bail-In eingeschränkte Rechte und werden oft erst nach vollzogener Maßnahme informiert.
Prozess und Methoden nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAniG)
Verfahren bei finanziellen Schwierigkeiten einer Bank
Ein wichtiger Aspekt des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAniG) besteht darin, Banken in finanziellen Notsituationen zu unterstützen. Sofern eine Bank Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten zeigt, greifen die zuständigen Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Europäische Zentralbank (EZB) ein und beschließen die notwendigen Schritte zur Restrukturierung oder Abwicklung.
Ergriffene Maßnahmen können unter anderem umfassen:
Die Übernahme der Kontrolle über die betroffene Bank,
Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen,
Übertragung von Vermögenswerten der Bank auf andere Unternehmen.
Folgende Vermögenswerte werden nach einer festgelegten Haftungshierarchie herangezogen:
Rangfolge Vermögenswerte 1. Mittel der Aktionäre durch Kapitalherabsetzung 2. Nachrangige unbesicherte Schulden 3. Vorzugsforderungen sowie unbesicherte Schulden
Sollte eine Maßnahme zu einer schlechteren Situation für einen Gläubiger führen, als dies bei einem regulären Insolvenzverfahren der Fall wäre, steht dem Gläubiger ein Ausgleichsanspruch gegen den Abwicklungsfonds zu.
Rechtsmittel für betroffene Kunden
Kunden von Banken, die unter das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz fallen, sehen sich in ihrer Position eingeschränkt, sollten ihre Einlagen zur Stabilisierung des Finanzinstitutes herangezogen werden. Das SAniG sieht für diese Fälle keine rechtlichen Schritte seitens der Kunden vor.
Wichtige Aspekte des Rechtsmittelverzichts:
Bei einer Kontopfändung über 100.000 Euro ist eine rechtliche Anfechtung durch den Kunden ausgeschlossen.
Geheimhaltungspflichten der beteiligten Funktionäre verhindern eine öffentliche Diskussion.
Betroffene Kunden werden erst nach Umsetzung der Maßnahmen informiert, was keine präventiven Handlungen ihrerseits ermöglicht.
Nicht vom SAniG betroffen sind:
Einlagen bis zu einem Wert von 100.000 Euro,
Besicherte Schulden,
Pfandbriefe und
Ansprüche aus Verwahr- oder Treuhandverhältnissen.
Kunden sollten sich der begrenzten Handlungsoptionen bewusst sein und bei Bedarf rechtzeitig ihre Anlagestrategie überdenken, um potenziellen Einflüssen durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz zuvorzukommen.
Vertraulichkeits- und Offenbarungspflichten
Mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) steht deutschen Bankkunden und Sparern ein thematisch brisantes Werkzeug gegenüber, welches bei einer drohenden Bankpleite die Verwendung von Guthaben über 100.000 Euro zur Bankenrettung erlaubt. Die seit 2015 geltende Gesetzgebung bildet eine zentrale Säule zur Stabilisierung des europäischen Finanzsektors und zielt darauf ab, staatliche Rettungsaktionen, wie die während der Finanzkrise 2008 geschehenen, zu vermeiden. Stattdessen sollen im sogenannten Bail-In Verfahren Mittel innerhalb des Bankensystems mobilisiert werden, um systemrelevante Funktionen zu erhalten und die Stabilität zu sichern. Dieses Gesetz definiert unterschiedliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung und legt eine Rangordnung von Haftungsmassen fest.
Haftungshierarchie nach SAG: Bei Ausfall kommen zuerst die Aktionäre zum Zug, anschließend erfolgt eine Staffelung der Gläubiger nach Risikograd.
Eigentümeranteile: Zuerst werden Anteile von Eigentümern reduziert.
Forderungen von Gläubigern: Darauffolgend werden verschiedene Kategorien von Gläubigerforderungen berücksichtigt.
Im Falle einer Bankenrettung nach SAG sind nicht alle Bankprodukte betroffen. Beispielweise sind Lebensversicherungen, die über Banken abgeschlossen wurden, durch unabhängige Versicherungsgesellschaften abgesichert.
Maßnahmen beim Bail-In Verfahren:
Umgang mit über 100.000 Euro: Einlagen über 100.000 Euro können für die Sanierung herangezogen werden, während Beträge bis zu dieser Grenze geschützt sind.
Ausschluss des Rechtswegs: Bei Anwendung des SAG haben betroffene Kunden keine Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Geheimhaltung: Funktionsträger unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht, um einen Bank Run zu verhindern.
Ablauf eines Restrukturierungsverfahrens:
Feststellung von finanziellen Schwierigkeiten einer Bank.
Entscheidung über erforderliche Maßnahmen durch zuständige Behörden wie BaFin oder EZB.
Teilweise oder vollständige Inanspruchnahme von Kundenvermögen ohne rechtliche Gegenwehrmöglichkeiten.
Falls Gläubiger durch die Maßnahmen schlechtergestellt werden als in einem regulären Insolvenzverfahren, entsteht ein Entschädigungsanspruch gegen einen für diese Zwecke eingerichteten Fonds.
Beschränkungen der Ansprüche von Bankkunden
Gemäß dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) müssen deutsche Bankkunden und Sparer, deren Einlagen 100.000 Euro übersteigen, mit Beschränkungen ihrer Rechte rechnen. Im Krisenfall kann das darüber hinausgehende Vermögen zur Rettung der Bank herangezogen werden. Das Gesetz trägt zur Stabilisierung des Bankensektors in Europa bei, indem es Kunden- und Investorengelder in den Rettungsprozess involviert. Kunden sind dabei von einem direkten Zugriffsrecht des Staates nicht betroffen; vielmehr greift die Bank aufgrund der geschäftlichen Beziehung zu ihren Kunden.
Zentrale Komponenten des SAG:
Das Gesetz umfasst 176 Paragraphen, die die Sanierung und Abwicklung von Banken regeln.
Erhaltung systemrelevanter Funktionen und Minimierung negativer Effekte auf die finanzielle Stabilität.
Verlagerung der Last von den Steuerzahlern hin zu Aktionären und Gläubigern der Banken.
Wer ist betroffen?
Aktionäre und sogenannte Gläubiger der Bank, zu denen Investoren und Bankkunden zählen.
Bestimmte Anlageprodukte, wie etwa Lebensversicherungen, die über Banken laufen, sind aufgrund separater Sicherungsfonds geschützt.
Es besteht eine Haftungshierarchie, bei der zunächst Aktionäre und dann Gläubiger nach dem Grad ihres eingegangenen Risikos zur Verantwortung gezogen werden.
Haftungskaskade:
Aktionäre durch Herabschreibung und Umwandlung von Eigenkapital betroffen.
Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeiten, dann unbesicherte vorrangige Verbindlichkeiten.
Private Einlagen über 100.000 Euro, wenn diese nicht durch den Einlagensicherungsfonds gedeckt sind.
Verfahren bei Anwendung des SAG:
Bei einer Bankenkrise ergreifen Institutionen wie BaFin oder die Europäische Zentralbank Maßnahmen zur Umstrukturierung oder Auflösung der Bank.
Betroffene Kunden können die entzogenen Gelder nicht rechtlich zurückfordern – Einwände sind ausgeschlossen.
Im Falle schlechterer Positionierung durch die Abwicklungsmaßnahme als im regulären Insolvenzverfahren besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
Durch das SAG sind die Möglichkeiten der Bankkunden, gegen eine Enteignung juristisch vorzugehen, stark limitiert. Offenlegung gegenüber den Kunden erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahmen, um einen Bankansturm zu verhindern. Dies resultiert in einer ausgeprägten Einschränkung der Kundenrechte im Krisenfall.
Ruhestand in der Schweiz: Rechtliche & steuerliche Aspekte
Entdecken Sie die Vorteile und rechtlichen Anforderungen eines Ruhestands in der Schweiz. Unser Leitfaden erläutert steuerliche Aspekte und die notwendigen Schritte für eine Aufenthaltsgenehmigung, um als deutscher Rentner in der malerischen Alpenrepublik sorgenfrei zu leben.
Schweiz bietet für viele deutsche Frührentner und Pensionäre einen attraktiven Rückzugsort, um den Ruhestand zu genießen. Neben der beeindruckenden Naturkulisse lockt die Alpenrepublik mit niedrigen Steuersätzen und politischer Stabilität. Allerdings gibt es auch bestimmte steuerliche und rechtliche Besonderheiten, die bei einem Umzug in die Schweiz berücksichtigt werden müssen. Vor allem für Vermögende ist die Schweiz eine interessante Option, denn die Lebenshaltungskosten sind hoch und erfordern ein entsprechendes Einkommen, um von den Vorteilen des Landes profitieren zu können.
Um in der Schweiz eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen EU-Bürger bestimmte finanzielle Voraussetzungen erfüllen und ausreichend gegen Krankheit und Unfall abgesichert sein. Des Weiteren ist der Immobilienkauf mit spezifischen Regelungen verbunden, aber EU-Bürger haben hierbei dennoch gewisse Erleichterungen gegenüber Nicht-EU-Bürgern. Die Eingliederung in die Schweizer Gesellschaft und der Erwerb der Staatsbürgerschaft stellen hingegen komplexe Prozesse dar, die eine langfristige Perspektive und teilweise eine Überwindung von bürokratischen Hürden erfordern. Steuerlich gesehen, bietet die Schweiz einige Vorteile, die sie besonders für finanziell gut aufgestellte Rentner attraktiv machen.
Key Takeaways
Die Schweiz ist als Wohnsitz im Ruhestand vor allem für finanziell gut gestellte Personen attraktiv.
Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung und Immobilienkauf sind für EU-Bürger vergleichsweise erleichtert.
Die Schweiz bietet diverse steuerliche Vorteile, aber auch bestimmte Herausforderungen bei der Einbürgerung.
Finanzanforderungen für Ruheständler in der Alpenrepublik
Schweiz zieht aufgrund ihrer politischen Stabilität, der niedrigen Steuersätze und der malerischen Landschaften viele Ruheständler an. Unabdingbar für einen sorgenfreien Ruhestand in der Alpenrepublik sind jedoch ausreichende finanzielle Mittel. Personen ohne ein Einkommen von mindestens 100.000 Euro jährlich könnte es schwerfallen, den Lebensstandard zu halten, den die Schweiz mit sich bringt.
Ein dauerhafter Umzug in die Schweiz setzt voraus, dass man ausreichend gegen Krankheit und Unfall abgesichert ist und genügend finanzielle Ressourcen besitzt, um ohne staatliche Sozialhilfe leben zu können. Werden diese Kriterien erfüllt, ist der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für EU-Bürger meistens unkompliziert.
Voraussetzungen für den Erwerb eines Wohnsitzes
Rechtliche Gleichstellung von EU-Bürgern und Schweizern aufgrund der bilateralen Verträge.
Ausreichende finanzielle Mittel, die den Bezug von Sozialhilfe ausschließen.
Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall muss vorhanden sein.
Anforderungen für den Immobilienerwerb
EU-Bürger und Inhaber einer Niederlassungsbewilligung C benötigen keine spezielle Bewilligung für den Kauf von Wohneigentum.
Für Nicht-EU-Bürger und Personen ohne entsprechenden Aufenthaltsstatus gelten hingegen Beschränkungen.
Steuerliche Aspekte
Im Hinblick auf die Steuern genießen Ruheständler in der Schweiz einige Vorteile:
Erbschafts- und Schenkungssteuer wird in den meisten Kantonen nicht erhoben, wenn Ehepartner oder direkte Nachkommen begünstigt sind.
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Kryptowährungen und anderen Vermögenswerten sind für private Anleger steuerfrei.
Die Besteuerung variiert stark zwischen den Kantonen und Gemeinden.
Einbürgerungsprozess
Jene, die eine Einbürgerung in Erwägung ziehen, sollten sich auf einen komplexen Prozess einstellen:
Mindestens zehnjähriger Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich.
Keine Sozialleistungen, einwandfreier Ruf und umfassende Landeskenntnisse werden vorausgesetzt.
Abstimmungsverfahren auf Gemeindeebene bestimmen über die Staatsbürgerschaft.
Dies unterstreicht, dass ein Umzug in die Schweiz gut durchdacht und die finanzielle Lage sorgfältig geprüft sein sollte.
Wohnsitznahme in der Schweiz für Rentner aus der EU
Wer in den Genuss eines beschaulichen Lebensabends in der Schweiz strebt, wird die zuverlässige Infrastruktur, niedrige Steuersätze, atemberaubende Landschaften und politische Stabilität schätzen lernen. Die Schweiz bietet sich für wohlhabende Ruheständler an, jedoch sollte beachtet werden, dass ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 100.000 Euro oder Franken als Grundvoraussetzung gilt, um die hohen Lebenshaltungskosten abdecken zu können.
Wohnberechtigung
Die Bestimmungen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis in der Schweiz sind für Bürger aus EU- und EFTA-Staaten dank bilateraler Abkommen vereinfacht. Voraussetzung hierfür ist, dass ausreichend finanzielle Mittel sowie eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung vorhanden sind. Die finanziellen Mittel müssen dabei so hoch sein, dass keine Sozialhilfe in der Schweiz beansprucht werden muss.
Verfahrensschritte
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz.
Weiterleitung der Unterlagen an die Migrationsbehörde zur Prüfung.
Bei positivem Bescheid Erhalt der Aufenthaltsbewilligung B.
Bei Ablehnung Möglichkeit des Einspruchsverfahrens.
Immobilienkauf
Für EU-Bürger, die in der Schweiz ansässig werden, besteht die Möglichkeit, Immobilien zu erwerben, ohne dabei auf eine gesonderte Bewilligung angewiesen zu sein.
Niedrige Steuerlast im Vergleich zu Deutschland.
Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer in den meisten Kantonen bei direkten Nachkommen oder Ehepartnern.
Keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen bei privater Vermögensverwaltung.
Unterschiedliche Steuersätze, variierend zwischen den Kantonen und Gemeinden.
Abschließend ist zu sagen, dass es für Personen, die sich ausreichend abgesichert haben und die finanziellen Mittel besitzen, durchaus attraktiv sein kann, ihren Lebensabend in der Schweiz zu verbringen.
Staatsbürgerschaft in der Schweiz und die damit verbundenen Herausforderungen
Die Schweiz gilt als attraktiver Ruhestandsort für wohlhabende Frührentner und Pensionäre. Die hohe Lebensqualität ist jedoch mit hohen Lebenshaltungskosten verbunden, die eine entsprechende finanzielle Grundlage erfordern. Ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 100.000 Euro ist empfehlenswert, um in der Schweiz als Rentner gut leben zu können.
Aufenthaltsbewilligung:
EU-Bürger: Gleichstellung mit Schweizern durch bilaterale Verträge.
Voraussetzungen: Genügende finanzielle Mittel, umfassende Kranken- und Unfallversicherung.
Finanzmittel: Müssen über dem Ansatz für Sozialhilfe oder ergänzenden Leistungen liegen.
Prozessablauf: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Überprüfung durch das Migrations- und Integrationsamt, Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung B bei positivem Bescheid.
Staatsbürgerschaftsanforderungen:
Mindestaufenthalt: 10 Jahre.
Integration: Finanzielle Unabhängigkeit, berufliche Tätigkeit oder Vermögen, keine Bezüge von Sozialleistungen, einwandfreier Ruf, Landeskenntnisse.
Natürliche Einbürgerung: Lokale Abstimmungen auf Gemeindeebene mit Recht auf Mitsprache.
Eigentumserwerb:
Bewilligung: Nicht-EU-Bürger benötigen eine Kaufbewilligung.
EU-Bürger in der Schweiz: Gleichgestellte Rechte beim Immobilienkauf ohne Kaufbewilligung.
Kontingente: Jährliches Limit für Ferienwohnungen, die an Ausländer verkauft werden dürfen.
Steuerliche Vorteile der Schweiz:
Erbschafts- und Schenkungssteuer: In den meisten Kantonen abgeschafft, wenn Ehepartner oder direkte Nachkommen begünstigt sind.
Kapitalertragssteuer: Für Privatpersonen gibt es keine auf Erträge aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Vermögenswerten.
Steuersätze: Variieren stark zwischen den Kantonen und Gemeinden, keine Ausgangssteuer, keine ausländischen Steuergesetze für natürliche Personen.
Für eine angemessene Lebensqualität ist es ratsam, zunächst die Wohnsituation zu sichern und mit den Gegebenheiten vertraut zu werden, bevor man sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet. Die steuerlichen Vergünstigungen sind abhängig von der Kantonswahl und sollten bei der Umzugsplanung berücksichtigt werden.
Immobilienerwerb in der Schweiz
Wer in die Schweiz zieht, muss sich mit verschiedenartigen steuerlichen sowie rechtlichen Aspekten auseinandersetzen. Zu diesen zählt auch der Immobilienerwerb. Der Kauf von Wohneigentum ist in der Schweiz für Nicht-Schweizer mit einigen Hürden verbunden und bedarf einer Bewilligung. Diese Beschränkungen dienen dem Zweck, den Schweizer Boden primär in einheimischer Hand zu halten. Allerdings gelten EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, in Bezug auf Immobilienerwerb als Gleichgestellte zu Schweizer Staatsangehörigen und benötigen keine gesonderte Genehmigung für den Kauf von Haus oder Wohnung.
Für Bürger der EU, die als Grenzgänger in der Schweiz tätig sind, ist es erlaubt, im Arbeitsgebiet eine Zweitwohnung zu erwerben, solange diese nicht untervermietet wird, während sie nicht als Grenzgänger arbeiten. Andere Ausländer benötigen für den Immobilienkauf eine Bewilligung, die sehr restriktiv gehandhabt wird. So ist beispielsweise die Anzahl der Ferienwohnungen, die pro Jahr an Ausländer in der gesamten Schweiz verkauft werden dürfen, auf 1.500 beschränkt.
Der Rat an jene, die in die Schweiz ziehen möchten, lautet demnach, zuerst eine Mietwohnung zu beziehen und den eigenen Aufenthalt zu festigen, bevor man den Schritt in den Immobilienkauf vollzieht. Dadurch hat man die Möglichkeit, zu einem geeigneten Zeitpunkt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die jeweilige Immobilie zu erwerben.
Der Erlös aus dem Verkauf von Aktien, Kryptowährungen oder anderen Vermögenswerten durch private Anleger ist in der Schweiz steuerfrei, solange es sich um persönliches Vermögensmanagement und keine Vollzeitbeschäftigung handelt. Zudem besteht in der Schweiz eine große Bandbreite bei den Steuersätzen: Ein Einkommen von 100.000 Franken wird im Kanton Zug mit 6 % besteuert, in Neuchâtel hingegen mit 20 %. Im Gegensatz zu Deutschland existieren in der Schweiz keine Einheitssätze für die Steuern; diese variieren je nach Kanton und Gemeinde erheblich.
Erwähnenswert ist auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Während die meisten Kantone keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben, wenn Ehepartner oder direkte Nachkommen die Begünstigten sind, können entferntere Verwandte in der Hälfte der Kantone mit moderaten Steuern rechnen. Die Schweiz hat keine Ausgangssteuer, kein ausländisches Steuerrecht und keine Kontrollmeldungen für natürliche Personen. Dies stellt für Personen mit entsprechenden Investitionen im Ausland einen Standortvorteil dar.
Steuerliche Vorzüge und rechtliche Rahmenbedingungen in der Alpenrepublik
Die Steuerlandschaft der Schweiz ist geprägt von einer beachtlichen Diversität. Kantone und Gemeinden bestimmen ihre eigenen Steuersätze, was zu erheblichen Unterschieden führt. Beispielsweise können Steuersätze auf ein Einkommen von 100.000 Franken im Kanton Zug bei nur 6% liegen, während in Neuenburg im Westen der Schweiz etwa 20% anfallen können. Im Vergleich zu Deutschland sind diese Sätze tendenziell niedrig.
Für Privatpersonen existiert in der Schweiz keine Kapitalertragssteuer, was bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Kryptowährungen und anderen Vermögenswerten für private Investoren steuerfrei sind. Dies gilt allerdings nur, solange die Vermögensverwaltung nicht beruflich betrieben wird. Des Weiteren erhebt die Schweiz weder eine Wegzugssteuer noch Auslandbesteuerungen oder Kontrollvorschriften.
Die Mehrheit der Kantone, mit Ausnahme von Appenzell, Neuenburg und Waadt, verlangt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern, wenn der Ehepartner oder direkte Nachkommen die Begünstigten sind. Werden entferntere Verwandte bedacht, ist die Steuerlast in etwa der Hälfte der Kantone im Vergleich zur EU als moderat einzustufen.
Wohnsitznahme und Einbürgerung in der Schweiz
Für Bürgerinnen und Bürger der EU ist die Erlangung einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz relativ unkompliziert, vorausgesetzt, sie verfügen über die erforderlichen finanziellen Mittel und eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung. Sofern die finanziellen Mittel so bemessen sind, dass schweizerische Personen in der gleichen Lage keine Sozialhilfe beantragen könnten, ist grundsätzlich von einer ausreichenden Sicherung auszugehen. Hierbei sind die Richtlinien der Schweiz für die Beurteilung von Sozialhilfeansprüchen maßgeblich.
Die Einbürgerung in die Schweizer Staatsangehörigkeit gilt als ein komplexer Prozess, der in manchen Gemeinden, besonders in der steuerlich attraktiven Innerschweiz, einem Spießrutenlauf gleichkommt. Eine Aufenthaltsgeschichte von mindestens zehn Jahren, eine gute Integration, keine Bezüge von Sozialleistungen, ein tadelloses Ansehen und umfassende Landeskenntnisse sind nur einige der Voraussetzungen. Hinzu kommt, dass die Einbürgerung auf lokaler Ebene demokratisch beschlossen wird, was zu einem diskriminierenden Abstimmungsverhalten führen kann.
Immobilienkauf für EU-Bürger
Anders als in vielen Ländern ist der Immobilienkauf für Ausländer in der Schweiz teils restriktiv. EU-Bürger, die in der Schweiz wohnhaft sind, genießen jedoch beim Immobilienerwerb dieselben Rechte wie Schweizer Bürger und benötigen keine Kauferlaubnis.
Tabelle: Steuerliche Vergünstigungen in der Schweiz
Vorteil Beschreibung Erbschafts- und Schenkungssteuer In den meisten Kantonen nicht vorhanden für Ehegatten oder direkte Nachkommen. Kapitalertragssteuer Nicht existent für Privatpersonen, die Vermögensverwaltung muss privat bleiben. Wegzugs- und Auslandbesteuerungen Keine Wegzugssteuer und keine Auslandbesteuerung für private Investitionen. Immobilienerwerb EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz können ohne Erwerbsbewilligung Immobilien kaufen.
Festzuhalten bleibt, dass sich die Schweiz vor allem für Personen als Wohnsitz eignet, die über eine private oder betriebliche Altersvorsorge verfügen. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist unabdingbar, um von den Vorteilen des Landes optimal profitieren zu können.
Schlussbemerkung
In der Schweiz zu leben ist für vermögende Senioren und Vorruheständler ein erstrebenswerter Lebensabend. Die Kombination aus niedriger Steuerbelastung, atemberaubender Natur und politischer Stabilität ist verlockend. Dennoch sollte man sich über einige steuerliche und rechtliche Besonderheiten bewusst sein.
Ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 100.000 Euro oder Franken wird empfohlen, um in der Schweiz komfortabel leben zu können. Aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten könnte ein geringeres Einkommen zu Unzufriedenheit führen. Dieser Betrag relativiert sich, falls man von Familienmitgliedern unterstützt wird oder über eigene Vermögenswerte verfügt.
Aufenthaltsbewilligung: EU-Bürger können in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen leicht eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Voraussetzung sind ausreichende finanzielle Mittel und eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann bei der lokalen Einwohnerkontrolle eine Anmeldung erfolgen.
Erwerb von Wohneigentum: EU-Bürger, die in der Schweiz wohnhaft sind, genießen beim Immobilienkauf dieselben Rechte wie Schweizer Staatsbürger. Eine Bewilligung ist hierfür nicht erforderlich.
Steuerliche Aspekte: Die Schweiz bietet zahlreiche steuerliche Vorteile. Unter anderem gibt es in den meisten Kantonen keine Erbschafts- oder Schenkungsteuer zwischen Ehepartnern und direkten Nachkommen. Weiterhin besteht keine Kapitalgewinnsteuer für Privatpersonen und keine Wegzugsbesteuerung.
Die Steuersätze variieren stark zwischen den Kantonen und Gemeinden, was zu deutlichen Unterschieden führen kann. So ist die Steuerlast in einem Kanton wie Zug deutlich geringer als in Neuchâtel.
Eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung der Schweizer Besonderheiten sind wichtig, um die Vorteile des Lebens in der Schweiz im Ruhestand voll auszuschöpfen.
Auswanderer & Rückkehr nach Deutschland: Schlägt Finanzamt zu?
Erfahren Sie, was bei der Rückkehr nach Deutschland steuerlich auf Sie zukommt. Verstehen Sie die Rolle des Finanzamts, mögliche Prüfungen und wie Sie Ihre Steuerpflicht richtig handhaben. Ideal für ehemalige Auswanderer, die eine Rückkehr planen.
Wenn Sie nach einer gewissen Zeit des Lebens im Ausland nach Deutschland zurückkehren, könnten Sie sich fragen, wie die Rückkehr Ihre steuerliche Situation beeinflusst. Viele unserer Zuschauer haben sich für das Leben im Ausland entschieden, um Steuern zu sparen und stehen nun vor der Überlegung einer Rückkehr aus steuergünstigen Ländern. Es ist wichtig, die steuerlichen Konsequenzen und möglichen Prüfungen des Finanzamts zu verstehen. Ein häufiges Anliegen ist, ob Einkommen, das im Ausland steuerfrei oder niedrig besteuert wurde, bei der Rückkehr nach Deutschland versteuert werden muss.
Es besteht generell keine automatische Überprüfung durch das Finanzamt bei Rückkehrern bezüglich ihrer ausländischen Einkünfte. Stattdessen erfolgen stichprobenartige Kontrollen, bei denen insbesondere Personen mit hohen Einkünften vor der Abwanderung oder einer bekannten Vorgeschichte mit dem Finanzamt einer genaueren Betrachtung unterzogen werden könnten. Zur Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht ist es wichtig, dass der Wegzug aus Deutschland ordnungsgemäß vollzogen wurde, und es ist auch wichtig, die eigene steuerliche Situation in Bezug auf mögliche Sonderregelungen, wie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, genau zu kennen.
Key Takeaways
Rückkehr nach Deutschland nach längerem Auslandsaufenthalt bedarf sorgfältiger steuerlicher Überlegungen.
Das Finanzamt führt lediglich stichprobenartige Kontrollen der Rückkehrer durch.
Ein korrekter Wegzug verhindert in der Regel weitere steuerliche Verpflichtungen in Deutschland.
Steuerliche Auswirkungen der Wiederansiedlung in Deutschland
Bei der Rückkehr nach Deutschland nach einem Auslandsaufenthalt stellen sich verschiedene steuerliche Fragen. Vor allem dann, wenn man zuvor in einem steuerlich begünstigten Land gelebt hat, ist es wichtig zu verstehen, wie sich die Rückkehr auf die eigene Steuersituation auswirkt.
Steuerprüfung durch das Finanzamt:
Im Allgemeinen führt das Finanzamt keine automatischen Prüfungen aller Rückkehrer durch, um festzustellen, welche Einkünfte sie während ihrer Zeit im Ausland erzielt haben. Es erfolgen lediglich Stichproben oder Überprüfungen bei Steuerpflichtigen, bei denen aufgrund ihrer Vorgeschichte mit der Finanzbehörde Verdachtsmomente bestehen.
Einkommensteuererklärung für im Ausland erzielte Einkünfte:
Sofern man beim Wegzug aus Deutschland korrekt der unbeschränkten Steuerpflicht entronnen ist und keine Sonderregelungen für die Einkünfte bestehen, wie beispielsweise die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, müssen nach der Rückkehr keine zusätzlichen Steuern für im Ausland erzielte Einkünfte entrichtet werden.
Voraussetzungen für das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht:
Für eine sichere Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach deutschem Recht muss man eine Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt vornehmen und alle Ansässigkeitsmerkmale, wie etwa eine Wohnung in Deutschland, aufgeben. Die Abmeldung allein ist jedoch nicht ausreichend, wenn die Absicht zur Rückkehr von Anfang an erkennbar ist.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht:
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht kann immer dann weiterhin bestehen, wenn man in ein Niedrigsteuerland umgezogen ist, weiterhin Vermögen in Deutschland besitzt oder als digitaler Nomade ohne festen Wohnsitz unterwegs war. Dies erfordert eine Meldung des weltweiten Einkommens beim deutschen Fiskus über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Dauer des Auslandsaufenthalts:
Obwohl nach einem halbjährlichen Auslandsaufenthalt die gewöhnliche Ansässigkeit enden kann, empfiehlt sich mindestens ein zweijähriger Aufenthalt im Ausland, bevor man über eine Rückkehr nachdenkt. Eine Abwesenheit von mehr als fünf Jahren wird vom Gesetzgeber als deutlicheres Zeichen einer dauerhaften Aufgabe der Ansässigkeit betrachtet.
Notwendige Schritte vor der Rückkehr nach Deutschland:
Vor der Wiederansiedlung in Deutschland sollte überprüft werden, ob bei der Auswanderung alle notwendigen steuerlichen Schritte korrekt vollzogen wurden. Insbesondere im Hinblick auf die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist dies von Bedeutung, da hier eine Verpflichtung zur Deklaration besteht, über die das Finanzamt von sich aus keine Auskunft gibt.
In Zusammenfassung zeigt sich, dass die steuerlichen Folgen einer Rückkehr nach Deutschland vielschichtig sind und eine gründliche Vorbereitung sowie Beratung durch einen Steuerberater für einen reibungslosen Übergang erforderlich ist.
Steuerliche Folgen der Rückkehr nach Deutschland
Bei der Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland stellen sich viele Rückkehrer die Frage, ob und wie ihre im Ausland erzielten Einkommen steuerlich erfasst werden könnten. Es ist von essentieller Bedeutung, vorab zu verstehen, dass nicht automatisch jeder Rückkehrer vom Finanzamt kontrolliert wird. Stichprobenkontrollen sind üblich und Personen, die vor ihrer Auswanderung hohe Einkünfte in Deutschland erzielten oder bereits in der Vergangenheit auffällig wurden, könnten eher einer Prüfung unterzogen werden.
Wichtig zu beachten ist:
Wenn man seiner unbegrenzten Steuerpflicht in Deutschland ordnungsgemäß entkommen ist, gibt es in der Regel keine Nachversteuerung für das im Ausland erwirtschaftete Einkommen.
Die Dauer des Auslandsaufenthalts spielt eine entscheidende Rolle darüber, ob man weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland gilt.
Wesentliche Kriterien für eine ordnungsgemäße Aufgabe des Wohnsitzes:
Über eine nutzbare Wohnung im Inland zu verfügen, kann unabhängig von tatsächlichen Aufenthaltstagen zur unbegrenzten Steuerpflicht führen.
Der gewöhnliche Aufenthalt endet laut Gesetzgeber, wenn man sich mehr als sechs Monate am Stück im Ausland aufhält.
Mindestabwesenheitsdauer Konsequenzen für Steuerpflicht Kurzer Zeitraum Risiko der unbeschränkten Steuerpflicht Mehr als sechs Monate Gewöhnlicher Aufenthalt gilt als aufgegeben Mindestens zwei Jahre Empfohlene Abwesenheitsdauer zur Rückkehr Mehr als fünf Jahre Ab diesem Zeitraum gilt man im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht als "wirklich weg"
Im Vorfeld einer Rückkehr ist es ratsam, mögliche steuerliche Angelegenheiten zu prüfen, um eventuelle Komplikationen zu vermeiden. Hierzu zählt insbesondere die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht, die unter bestimmten Umständen für Auswanderer aus niedrig besteuerten Ländern zehn Jahre lang weltweites Einkommen in Deutschland steuerpflichtig machen kann.
Vorbereitungsmaßnahmen für die Rückkehr:
Prüfung, ob alle steuerlichen Pflichten bei Auszug korrekt erfüllt wurden.
Feststellung der eventuellen erweiterten beschränkten Steuerpflicht durch einen Steuerberater.
Es ist von höchster Bedeutung, sich bewusst zu sein, dass jegliche Ungenauigkeiten oder Fehler in der Deklaration des Welteinkommens während der erweiterten beschränkten Steuerpflicht das Risiko für Nachforderungen des Finanzamtes bergen könnten.
Dauer des Aufenthalts im Ausland für eine rechtssichere Rückkehr
Beim Thema Rückkehr nach Deutschland aus steuerlichen Gründen stellt sich oft die Frage, inwieweit man im Ausland versteuertes oder gering besteuertes Einkommen in Deutschland nach der Rückkehr versteuern muss. Zunächst ist festzuhalten, dass das Finanzamt nicht automatisch jeden Rückkehrer prüft. Stichprobenartige Kontrollen fokussieren sich eher auf Personen, die vor der Abreise ein hohes Einkommen oder eine Vorgeschichte mit dem Finanzamt hatten und insbesondere auf diejenigen, die nur kurz im Ausland waren.
Wer beim Verlassen Deutschlands die unbeschränkte Steuerpflicht korrekt beendet hat und wessen Einkommen keiner besonderen Regelung unterliegt, muss bei der Rückkehr in der Regel keine weiteren Steuern zahlen. Der Fall liegt anders, wenn das Finanzamt annimmt, dass man nie wirkliche Abwesenheit zeigte oder währenddessen Einkünfte hatte, die in Deutschland steuerpflichtig gewesen wären. In solchen Fällen können zusätzliche Steuern fällig werden.
Zeitraum des Auslandsaufenthalts
Die Frage, wie lange man im Ausland verbleiben muss, um steuerrechtlich als ausgewandert zu gelten, ist komplex. Keine Rückkehrabsicht zu haben, ist hierbei essenziell. Das Steuerrecht knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt. Falls eine nutzbare Wohnung in Deutschland besteht, bleibt man unbeschränkt steuerpflichtig. Die Abwesenheit muss mehr als sechs Monate betragen, um den gewöhnlichen Aufenthalt aufzugeben. Allerdings wird erst ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren als dauerhaft betrachtet.
Empfohlene Dauer des Auslandsaufenthaltes:
Mindestens zwei Jahre als allgemeine Richtlinie
Über fünf Jahre, um die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Abwesenheit zu unterstreichen
Vorbereitungen vor der Rückkehr
Vor der erneuten Anmeldung in Deutschland sollte die korrekte Vorgehensweise zum Zeitpunkt des Wegzugs steuerlich überprüft werden. Bei Umzug in ein Niedrigsteuerland und Vorhandensein von Vermögen in Deutschland ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant, die eine Deklaration des Welteinkommens für zehn Jahre in Deutschland vorschreibt.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft:
Personen, die in ein Niedrigsteuerland umziehen und Vermögen in Deutschland haben
Digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz mit Vermögenswerten in Deutschland
Handlungsempfehlungen:
Prüfung der Steuersituation vor der Rückkehr
Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, um die Verpflichtungen zu klären
Es liegt in der Verantwortung des Einzelnen, mit Unterstützung eines Steuerberaters zu prüfen, ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zutrifft.
Steuerliche Konsequenzen der Rückkehr nach Deutschland
Bei der Rückkehr nach Deutschland aus steuerlich begünstigten Ländern stellen sich häufig Fragen bezüglich der Versteuerung des im Ausland erzielten Einkommens. Grundsätzlich führt die Finanzbehörde keine automatischen Überprüfungen aller Rückkehrer durch, sondern bedient sich Stichproben oder prüft Personen mit Verdachtsmomenten.
Steuerliche Anzeigepflicht: Auslandsrückkehrer sind nicht zur gesonderten Deklaration ihrer im Ausland erzielten Einkünfte verpflichtet, sofern sie zuvor in Deutschland ordnungsgemäß abgemeldet waren und kein Sonderfall wie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht vorliegt.
Aufenthaltsdauer im Ausland: Hinsichtlich der notwendigen Aufenthaltsdauer im Ausland besteht die Empfehlung, von einer dauerhaften Abwanderung auszugehen. Eine Mindestdauer wird zwar nicht explizit verlangt, jedoch kann nach sechs Monaten im Ausland eine tatsächliche Abwesenheit angenommen werden. Für eindeutige Verhältnisse empfiehlt sich ein Auslandsaufenthalt von mehr als zwei, idealerweise über fünf Jahre.
Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht: Zur Aufhebung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ist es erforderlich, den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufzugeben, wobei die Absicht, Deutschland endgültig zu verlassen, von entscheidender Bedeutung ist.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht:
Deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland ziehen und in Deutschland Vermögen haben oder ohne festen Wohnsitz als digitale Nomaden agieren, können für zehn Jahre der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen.
Diese Regelung erfordert die Deklaration des weltweiten Einkommens in Deutschland, selbst wenn keine physische Präsenz in Deutschland besteht.
Vorbereitung auf die Rückkehr: Wichtig ist die sorgfältige Überprüfung, ob alle steuerlichen Angelegenheiten bei der Abwanderung korrekt behandelt wurden. Im Zweifelsfall ist der Beizug eines Steuerberaters ratsam.
Tabelle: Überblick über die unbeschränkte Steuerpflicht und deren Beendigung
Kriterium Zustand nach Abwanderung Zustand nach Rückkehr Verbindung zu Deutschland Abmeldung und Beendigung des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes Erneute Anmeldung und ggf. Aufnahme des Wohnsitzes Steuerpflichtiges Einkommen im Ausland Keine Nachversteuerung bei korrekter Abmeldung und speziellen Regelungen (z. B. erweiterte beschränkte Steuerpflicht) Prüfung durch Finanzamt möglich bei Verdachtsmomenten Aufenthaltsdauer für sichere Abwanderung Empfohlene Dauer: mindestens 2 Jahre, ideal über 5 Jahre Nach Rückkehr zu beachten: potenzielle Prüfung und Steuernachzahlungen
Es ist bedeutsam zu betonen, dass die steuerliche Situation individuell verschieden sein kann und die Zusammenarbeit mit einem Fachberater unerlässlich ist, um die korrekten Maßnahmen und Deklarationen sicherzustellen.
Beendigung der Vollbesteuerung im Inland
Rückkehr nach Deutschland aus steuerlicher Sicht
Bei der Rückkehr nach Deutschland nach einem längeren Aufenthalt im Ausland stellt sich die Frage, ob und wie die im Ausland erzielten Einkünfte in Deutschland steuerlich erfasst werden. Grundsätzlich erfolgt keine automatische Überprüfung aller Rückkehrer durch das Finanzamt. Stichproben und die Überprüfung bestimmter Personen, die zuvor hohe Einkommen in Deutschland hatten oder in der Vergangenheit mit dem Finanzamt auffällig geworden sind, sind möglich.
Regelungen zur Wohnsitznahme:
Einhaltung der sechsmonatigen Frist im Ausland als Nachweis der Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts
Kein Anspruch auf eine Wohnung in Deutschland während des Auslandsaufenthalts
Mindestens zweijähriger, besser fünfjähriger Aufenthalt im Ausland empfohlen
Umgang mit dem Vermögen:
Überführung von im Ausland erwirtschaftetem Vermögen nach Rückkehr grundsätzlich ohne gesonderte Deklarationspflicht
Beachtung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht bei Bezug zu deutschen Kapitalvermögen oder anderen Vermögenswerten
Vorbereitung auf die Rückkehr:
Rückwirkende Überprüfung der steuerlichen Korrektheit beim Wegzug
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz in Niedrigsteuerländern oder als digitaler Nomade
Notwendigkeit einer Anmeldung beim Finanzamt durch den Steuerpflichtigen oder dessen Steuerberater
Insgesamt sollte der Schritt ins Ausland mit der Absicht und dem Plan erfolgen, dauerhaft außerhalb Deutschlands zu leben. Eine spätere Änderung der Pläne ist möglich, sollte jedoch nicht von vornherein als temporäre Maßnahme zur Steueroptimierung angelegt sein.
Empfehlungen für die Rückkehr nach Deutschland
Bevor Sie Ihren Wohnsitz nach einer langjährigen Abwesenheit wieder nach Deutschland verlegen, sind verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Zuallererst sollten Sie sicherstellen, dass Sie bei Ihrem Fortzug die unbeschränkte Steuerpflicht ordnungsgemäß beendet haben. Falls Sie sich im Ausland nur vorübergehend aufgehalten haben, könnte eine ununterbrochene Steuerpflicht im deutschen Rechtssystem fortbestehen.
Erkundigen Sie sich, ob auf Sie möglicherweise die Regelung zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht zutrifft. Dies wäre der Fall, wenn Sie in ein Niedrigsteuerland umgezogen sind und weiterhin Vermögenswerte in Deutschland haben. In dieser Situation sind Sie verpflichtet, zehn Jahre lang Ihr weltweites Einkommen in Deutschland zu deklarieren.
Hier einige Punkte, die Sie bei der Rückkehr beachten sollten:
Dauer des Auslandsaufenthalts: Ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren im Ausland wird empfohlen, bevor Sie nach Deutschland zurückkehren. Dies mindert das Risiko, dass Sie weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig gelten.
Absichtserklärung: Ihre Absicht zum Zeitpunkt des Wegzugs sollte ein dauerhaftes Verlassen Deutschlands gewesen sein. Eine beabsichtigte temporäre Abwesenheit kann weiterhin zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen.
Steuerliche Beurteilung vor der Rückkehr: Stellen Sie sicher, dass alle steuerrechtlichen Angelegenheiten, die sich auf Ihre Zeit im Ausland beziehen, korrekt und vollständig geklärt sind. Dazu gehören Einkünfte, die möglicherweise der deutschen Besteuerung unterlagen.
In der folgenden Übersicht finden Sie essentielle Prüfpunkte für Ihre Rückkehr:
Prüfpunkt Beschreibung Unbeschränkte Steuerpflicht Stellen Sie sicher, dass Sie diese bei Ihrem Fortzug korrekt beendet haben. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht Überprüfen Sie, ob Sie zehn Jahre lang Ihr weltweites Einkommen berichten müssen. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt Klären Sie Ihren Status bezüglich beider Kategorien, um Steuerverpflichtungen zu vermeiden.
Die Rückkehr nach Deutschland sollte wohlüberlegt und mit entsprechender Vorbereitung erfolgen, um steuerrechtliche Komplikationen zu vermeiden. Bei Rückfragen oder Unsicherheiten sollten Sie sich an einen fachkundigen Steuerberater wenden.
Ausgedehnte beschränkte Steuerpflicht bei Rückkehr
Wenn Personen, die zuvor aus Deutschland weggezogen sind, wieder zurückkehren, stellen sich oft Fragen bezüglich der steuerlichen Verpflichtungen aus der Zeit im Ausland. Nicht automatisch wird vonseiten des Finanzamts jede Rückkehrer überprüft. Stattdessen finden Stichproben statt, insbesondere bei Personen, die früher ein hohes Einkommen in Deutschland erzielten oder Auffälligkeiten bei früheren Steuerangelegenheiten zeigten.
Hier einige relevante Punkte:
Abmeldung aus unbeschränkter Steuerpflicht: Wer korrekt seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wegzug beendet hat, muss in der Regel keine zusätzlichen Steuern für im Ausland erzielte Einkünfte zahlen.
Aufenthaltsdauer im Ausland: Zur rechtssicheren Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland sollte ein Aufenthalt von mindestens zwei Jahren erfolgen; empfohlen werden über fünf Jahre.
Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt: Eine Wohnung in Deutschland zu besitzen, kann allein schon die unbeschränkte Steuerpflicht begründen. Das Finanzamt legt großen Wert auf die Absicht – ist sie darauf ausgerichtet, nicht nur vorübergehend im Ausland zu sein?
Für die Rückkehr nach Deutschland sollte man beachten:
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Wer in ein Niedrigsteuerland umgezogen ist und weiterhin Vermögen in Deutschland hat, unterliegt unter Umständen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Dies bedeutet, dass weltweite Einkünfte für zehn Jahre in Deutschland zu deklarieren sind.
Erworbene Vermögenswerte: Es besteht keine allgemeine Offenlegungspflicht für im Ausland erworbene Vermögenswerte bei Rückkehr. Solange die Person beim Wegzug alle steuerlichen Pflichten erfüllt hat und keine besonderen Regelungen wie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen, bleibt das im Ausland erworbene Vermögen steuerfrei.
Für Rückkehrer ist es essentiell, sich vor der erneuten Anmeldung in Deutschland mit einem Steuerberater zu beraten, um sicherzustellen, dass alle relevanten steuerlichen Aspekte berücksichtigt wurden.
Nomad Capitalists Trifecta Modell für digitale Nomaden: Hui oder Pfui?
Entdecken Sie das Trifecta Modell von Nomad Capitalist für digitale Nomaden. Erfahren Sie, wie Sie durch Wohnsitzwechsel in drei Ländern Steuern optimieren und ein entspanntes Leben führen können, ohne die Steuerpflicht zu verletzen.
Das Modell Trifecta, entwickelt von Nomad Capitalist, bietet eine Strategie für global mobile Menschen, die ihren Lebensstil anpassen möchten. Andrew Henderson, Kopf hinter Nomad Capitalist, legt einen Schwerpunkt auf ältere Nomaden, die das ständige Reisen reduzieren und ein ruhigeres Leben in verschiedenen Standorten führen möchten. Dieses Konzept basiert auf der Annahme, dass man durch das Wohnen in drei verschiedenen Staaten und dem Verbringen von maximal 120 Tagen pro Land die unbegrenzte Steuerpflicht umgehen kann.
Diese Form der Lebensführung erfordert allerdings eine sorgfältige Planung, insbesondere bezüglich Wohnsitz und Steuergesetzgebung. Verschiedene Länder haben eigene Bestimmungen, wann ein Wohnsitz steuerliche Verpflichtungen auslöst. Es ist wichtig, Staaten zu wählen, in denen der Besitz oder die Miete einer Wohnung nicht automatisch eine unbegrenzte Steuerpflicht nach sich zieht. Eine zusätzliche Herausforderung ist die Beweisführung, da je nach Steuerregime der Länder unterschiedliche Nachweise erforderlich sein können. Eine individuelle Beratung ist notwendig, um eine tragfähige Strategie zu entwickeln und um die komplexen Anforderungen der verschiedenen Steuerjurisdiktionen zu navigieren.
Key Takeaways
Das Trifecta-Modell ermöglicht die Gestaltung eines Lebens mit Wohnsitz in drei Ländern, um Steuerpflichten zu minimieren.
Die Auswahl der Länder und die Vermeidung der unbegrenzten Steuerpflicht erfordern genaue Kenntnisse der jeweiligen nationalen Gesetze.
Die Anwendung des Modells erfordert detaillierte Planung und professionelle Unterstützung, um komplexen Anforderungen gerecht zu werden.
Modell der Wohnsitz-Triade
In der Diskussion über Wohnsitzstrategien für international mobile Personen wird oft das Modell der Wohnsitz-Triade hervorgehoben. Ursprünglich vorgeschlagen von Andrew Henderson und seinem Beratungsunternehmen, zielt das Konzept darauf ab, ein weniger hektisches Leben für Reisende zu ermöglichen, die nicht mehr ständig ihren Standort wechseln möchten.
Kernmerkmale des Triade-Modells:
Wahl von drei Wohnsitzen: Individuen sollen drei Länder auswählen, in denen sie Wohnraum besitzen oder mieten.
Aufenthaltsgrenze: In jedem der drei Länder verbringt man weniger als 120 Tage, um eine unbeschränkte Steuerpflicht zu vermeiden.
Steuerliche Überlegungen: Die Auswahl der Länder sollte auf Basis steuerlicher Regelungen erfolgen, welche die Anforderungen an die physische Anwesenheit und steuerliche Konsequenzen berücksichtigen.
Wichtige Punkte zur Beachtung:
In einigen Ländern kann bereits das Vorhandensein einer Wohnstätte eine Steuerpflicht auslösen.
Beispiel Deutschland: Auch kurzfristige Aufenthalte können zu unbeschränkter Steuerpflicht führen.
Mindestaufenthalt kann für steuerliche Vorteile oder Visa nötig sein.
Beispiel Zypern: 60 Tage Mindestaufenthalt für bestimmte Steuervorteile.
Beispiel Montenegro: 183 Tage Aufenthalt für einige Visa-Kategorien notwendig.
Die OECD-Definition für die unbeschränkte Steuerpflicht hängt nicht ausschließlich von der Aufenthaltsdauer ab, sondern auch von der Verfügbarkeit eines dauerhaft gemieteten Wohnraums.
Umgang mit mehreren Wohnsitzen:
Bei mehreren Wohnstätten kommt es auf den Hauptwohnsitz, den wirtschaftlichen Mittelpunkt und das Lebenszentrum an.
Steuerliche Sonderregelungen in einigen Ländern erfordern nachweislich einen Wohnsitz im Ausland.
Beispiel Mexiko und Südafrika: Hier ist für bestimmte Steuerbefreiungen der Nachweis eines primären Wohnsitzes im Ausland erforderlich.
Bei der Planung eines internationalen Wohnsitz-Konzepts wird empfohlen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die persönliche Situation sowie die steuerlichen und rechtlichen Ansprüche zu klären und eine optimierte Strategie zu entwickeln. Hierbei wird das individuelle Vorhaben unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte evaluiert und Unterstützung beim Aufbau vermögensschützender Strukturen angeboten.
Dreistaatenresidenz
Im Rahmen der steuerlichen Optimierung und Lebensführung für global mobile Individuen hat die Beratungsfirma Nomad Capitalist ein Modell entwickelt, welches auf die Bezeichnung Dreistaatenresidenz getauft wurde. Dabei handelt es sich um einen Ansatz, der sich an Personen richtet, die anstelle eines ständigen Ortswechsels an drei festen Standorten residieren möchten. Diese Strategie lehnt an die umstrittene Flaggen-Theorie an und sieht vor, dass man in jedem der drei gewählten Staaten weniger als 120 Tage pro Jahr verbringt, um die unbegrenzte Steuerpflicht zu umgehen.
Wesentliche Aspekte der Dreistaatenresidenz:
Wohnsitzbegründung
Achtung: Die Anmietung oder der Kauf einer Wohnung kann in manchen Ländern eine unbegrenzte Steuerpflicht bewirken. Beispielsweise ist in Deutschland bereits ein einziger Wohnsitz für eine solche Steuerpflicht ausreichend.Mindestaufenthaltsdauer
Einige Staaten fordern für steuerliche Vorteile oder die Aufrechterhaltung von Visa eine Mindestanwesenheitsdauer, wie etwa Zypern mit seinen 60 Tagen oder Montenegro, das bis zu 183 Tage fordert. Dies kann Konflikte mit dem Dreistaatenmodell erzeugen.OECD-Definition der Steuerpflicht
Laut OECD kann der einzige oder langfristig angemietete Wohnsitz über die Steuerpflicht entscheiden, unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheitsdauer im Land.Mehrere Immobilien
Bei Besitz mehrerer Wohnungen wird die Sachlage komplizierter. Entscheidend ist dann, wo der Hauptlebensmittelpunkt sowie das Zentrum wirtschaftlicher Interessen liegt.
Umsetzung und Herausforderungen:
Ein solches Modell fordert detaillierte Kenntnisse über die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften sowie gründliche Dokumentation, um bei möglichen Überprüfungen durch Steuerbehörden die Einhaltung des Dreistaatenmodells nachweisen zu können. Unter bestimmten steuerlichen Sonderregimen kann auch der Nachweis eines festen Wohnsitzes im Ausland erforderlich sein. Ein individuell angepasster Ansatz, der lediglich temporäre Unterkünfte in den Zweit- und Drittstaaten nutzt, kann hier zielführend sein.
Für eine umfassende Beratung zu steuerlichen Strategien und Residentierungsoptionen im Ausland stehen spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung, die langjährige Erfahrung in der Begleitung von Mandanten bieten und zu den steuerlichen sowie rechtlichen Aspekten der Auswanderung individuell beraten können.
Wohnortwahl und Steuerpflicht
Beim Streben nach steuerlicher Optimierung ist die Auswahl des Wohnortes entscheidend. Die Anmietung oder der Erwerb einer Unterkunft kann in einigen Ländern zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen. Deutschland beispielsweise bestimmt die Steuerpflicht nicht primär über einen 183-Tage-Aufenthalt, sondern bereits ein einziger Wohnsitz kann eine unbeschränkte Steuerpflicht begründen.
Manche Länder verlangen einen Mindestaufenthalt, um bestimmte steuerliche Vorteile zu erlangen. In Zypern liegt diese Mindestdauer bei 60 Tagen. Andere Staaten setzen für bestimmte Visa einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen voraus, wie etwa Montenegro. Hier könnte das Modell, welches eine Aufenthaltsdauer von weniger als 120 Tagen pro Land vorsieht, zu Problemen führen.
Die OECD-Definition für eine unbeschränkte Steuerpflicht, die von vielen Ländern angewandt wird, nimmt unter anderem Bezug auf den Ort der einzigen Wohnung oder einer Langzeitmiete. Verfügt man über eine einzige Wohnung in Malta, könnte es für jede Steuerbehörde schwierig werden, die unbeschränkte Steuerpflicht dort abzulehnen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
Besitzt man hingegen Wohnungen in mehreren Ländern, wird die Bestimmung des Lebensmittelpunkts und damit die steuerliche Ansässigkeit komplexer. Hier könnten Abklärungen beispielsweise auf den Ort abzielen, wo man die meiste Zeit verbringt. Sondersteuerregime in Ländern wie Mexiko oder Südafrika setzen voraus, dass man auch eine Wohnstätte im Ausland nachweisen kann. Ein zusätzliches Heim könnte hier erforderlich sein.
Die Trifecta-Strategie, nach welcher man in drei unterschiedlichen Ländern teils wohnt, kann zu nachweis- und verifizierungstechnischen Herausforderungen führen. Die Strategie kann funktionieren, allerdings könnte eine einzige Wohnstätte für steuerliche Zwecke einfacher zu handhaben sein. Alternativ kann man temporäre Unterkünfte wie Hotels oder Airbnbs in den anderen beiden Ländern nutzen.
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Wohndauer und Steuerlichen Erleichterungen
Beim sogenannten Trifecta-Modell geht es um eine Strategie für Menschen, die ein weniger nomadisches Leben bevorzugen und eher an drei festen Orten verweilen möchten. Diese Strategie stützt sich auf das Prinzip, dass man in jedem der drei Länder weniger als 120 Tage verbringt, um die uneingeschränkte Steuerpflicht zu vermeiden.
Auswahl eines Wohnsitzes:
Wichtig ist die Auswahl von Ländern, in denen der Erwerb oder die Miete einer Wohnung nicht automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt.
Deutschland beispielsweise kennt nicht die strikte 183-Tage-Regel, sondern hier kann schon ein fester Wohnsitz zur vollen Steuerpflicht führen.
Mindestaufenthalt und steuerliche Anreize:
Einige Nationen setzen eine Mindestanwesenheit voraus, um steuerliche Vergünstigungen zu erhalten, wie etwa Zypern, wo 60 Tage erforderlich sind.
Andere Länder haben Visabedingungen, die einen längeren Aufenthalt verlangen, was den Trifecta-Ansatz schwierig machen könnte.
OECD-Definition und mehrere Wohnsitze:
Laut OECD-Normen kann auch der alleinige oder langfristig angemietete Wohnsitz in einem Land zur unbeschränkten Steuerpflicht führen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
Bei mehreren Residenzen kommt es auf den Lebensmittelpunkt und den Ort mit dem wirtschaftlich stärksten Interesse an.
Spezialfälle und Nachweise:
Manche Steuersysteme, wie in Mexiko und Südafrika, erfordern einen Nachweis eines Wohnsitzes im Ausland.
Es kann umfangreiche Belege erforderlich sein, um die Vorgaben der jeweiligen Steuerbehörden zu erfüllen.
Umsetzung und Empfehlungen:
Hinsichtlich des Trifecta-Modells könnte eine einfache Wohnung und temporäre Unterkünfte in den anderen zwei Ländern sinnvoller sein.
Für individuelle Steuerstrategien bei einem Umzug ins Ausland empfehlen wir eine fachkundige Beratung.
Der Ansatz des Trifecta-Modells ist grundsätzlich praktikabel, jedoch ist es essenziell, die komplexen nationalen Steuergesetze und Wohnsitzvorschriften zu beachten. Eine Beratung zur steuerlichen Positionierung bei einem internationalen Umzug ist ratsam, um langfristig von den Vorteilen zu profitieren.
OECD Definition und Besteuerung
Bei der Betrachtung internationaler steuerlicher Regelungen wird das Trifecta-Modell herangezogen, eine Strategie, die von erfahrenen Nomaden bevorzugt wird, welche ein stationäreres Leben in verschiedenen Ländern anstreben. Diese Strategie, basierend auf der sogenannten Flaggen-Theorie, schlägt vor, in drei verschiedenen Ländern jeweils weniger als 120 Tage zu verbringen, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu umgehen.
Wesentliche Aspekte des Modells:
Wohnsitzbestimmung: Die Auswahl des Wohnsitzes ist entscheidend, da in einigen Staaten bereits das Vorhandensein einer Wohnung automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt, wie beispielsweise in Deutschland.
Mindestaufenthalt: In verschiedenen Ländern müssen Personen einen Mindestaufenthalt nachweisen, um bestimmte steuerliche Vorteile oder Visumstatus zu erhalten – 60 Tage in Zypern oder 183 Tage in Montenegro sind solche Beispiele.
In Hinblick auf die OECD-Definition ist der primäre Wohnsitz ausschlaggebend. Unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer in einem Land kommt es darauf an, ob eine Person dort über eine einzige, langfristig gemietete Wohnung verfügt.
Für digitale Nomaden mit einer Wohnung: Es ist schwieriger für Steuerbehörden nachzuweisen, dass die Person nicht in Malta steuerpflichtig ist, wenn sie eine dortige Wohnung besitzt, selbst wenn sie den Großteil des Jahres außerhalb verbringt.
Für Nomaden mit mehreren Wohnsitzen: Die Lage verkompliziert sich, da nun der überwiegende Aufenthaltsort, das wirtschaftliche Interessenzentrum oder der Lebensmittelpunkt entscheidend ist.
Besondere Steuerregime: In manchen Ländern wie Mexiko und Südafrika ist das Vorhandensein eines Wohnsitzes im Ausland Voraussetzung, um bestimmte Steuererleichterungen in Anspruch nehmen zu können.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das Trifecta-Modell durchführbar ist, jedoch kann es bei Überprüfungen durch Steuerbehörden zu Nachweispflichten kommen und möglicherweise komplexe Nachforschungen erfordern. Eine Alternative ist, sich steuerlich in einem Land zu registrieren und in den anderen Ländern nur vorübergehende Unterkünfte zu nutzen.