Nomad Capitalists Trifecta Modell für digitale Nomaden: Hui oder Pfui?

Das Modell Trifecta, entwickelt von Nomad Capitalist, bietet eine Strategie für global mobile Menschen, die ihren Lebensstil anpassen möchten. Andrew Henderson, Kopf hinter Nomad Capitalist, legt einen Schwerpunkt auf ältere Nomaden, die das ständige Reisen reduzieren und ein ruhigeres Leben in verschiedenen Standorten führen möchten. Dieses Konzept basiert auf der Annahme, dass man durch das Wohnen in drei verschiedenen Staaten und dem Verbringen von maximal 120 Tagen pro Land die unbegrenzte Steuerpflicht umgehen kann.

Diese Form der Lebensführung erfordert allerdings eine sorgfältige Planung, insbesondere bezüglich Wohnsitz und Steuergesetzgebung. Verschiedene Länder haben eigene Bestimmungen, wann ein Wohnsitz steuerliche Verpflichtungen auslöst. Es ist wichtig, Staaten zu wählen, in denen der Besitz oder die Miete einer Wohnung nicht automatisch eine unbegrenzte Steuerpflicht nach sich zieht. Eine zusätzliche Herausforderung ist die Beweisführung, da je nach Steuerregime der Länder unterschiedliche Nachweise erforderlich sein können. Eine individuelle Beratung ist notwendig, um eine tragfähige Strategie zu entwickeln und um die komplexen Anforderungen der verschiedenen Steuerjurisdiktionen zu navigieren.

Key Takeaways

  • Das Trifecta-Modell ermöglicht die Gestaltung eines Lebens mit Wohnsitz in drei Ländern, um Steuerpflichten zu minimieren.

  • Die Auswahl der Länder und die Vermeidung der unbegrenzten Steuerpflicht erfordern genaue Kenntnisse der jeweiligen nationalen Gesetze.

  • Die Anwendung des Modells erfordert detaillierte Planung und professionelle Unterstützung, um komplexen Anforderungen gerecht zu werden.

Modell der Wohnsitz-Triade

In der Diskussion über Wohnsitzstrategien für international mobile Personen wird oft das Modell der Wohnsitz-Triade hervorgehoben. Ursprünglich vorgeschlagen von Andrew Henderson und seinem Beratungsunternehmen, zielt das Konzept darauf ab, ein weniger hektisches Leben für Reisende zu ermöglichen, die nicht mehr ständig ihren Standort wechseln möchten.

Kernmerkmale des Triade-Modells:

  • Wahl von drei Wohnsitzen: Individuen sollen drei Länder auswählen, in denen sie Wohnraum besitzen oder mieten.

  • Aufenthaltsgrenze: In jedem der drei Länder verbringt man weniger als 120 Tage, um eine unbeschränkte Steuerpflicht zu vermeiden.

  • Steuerliche Überlegungen: Die Auswahl der Länder sollte auf Basis steuerlicher Regelungen erfolgen, welche die Anforderungen an die physische Anwesenheit und steuerliche Konsequenzen berücksichtigen.

Wichtige Punkte zur Beachtung:

  1. In einigen Ländern kann bereits das Vorhandensein einer Wohnstätte eine Steuerpflicht auslösen.

    • Beispiel Deutschland: Auch kurzfristige Aufenthalte können zu unbeschränkter Steuerpflicht führen.

  2. Mindestaufenthalt kann für steuerliche Vorteile oder Visa nötig sein.

    • Beispiel Zypern: 60 Tage Mindestaufenthalt für bestimmte Steuervorteile.

    • Beispiel Montenegro: 183 Tage Aufenthalt für einige Visa-Kategorien notwendig.

  3. Die OECD-Definition für die unbeschränkte Steuerpflicht hängt nicht ausschließlich von der Aufenthaltsdauer ab, sondern auch von der Verfügbarkeit eines dauerhaft gemieteten Wohnraums.

Umgang mit mehreren Wohnsitzen:

  • Bei mehreren Wohnstätten kommt es auf den Hauptwohnsitz, den wirtschaftlichen Mittelpunkt und das Lebenszentrum an.

  • Steuerliche Sonderregelungen in einigen Ländern erfordern nachweislich einen Wohnsitz im Ausland.

    • Beispiel Mexiko und Südafrika: Hier ist für bestimmte Steuerbefreiungen der Nachweis eines primären Wohnsitzes im Ausland erforderlich.

Bei der Planung eines internationalen Wohnsitz-Konzepts wird empfohlen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die persönliche Situation sowie die steuerlichen und rechtlichen Ansprüche zu klären und eine optimierte Strategie zu entwickeln. Hierbei wird das individuelle Vorhaben unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte evaluiert und Unterstützung beim Aufbau vermögensschützender Strukturen angeboten.

Dreistaatenresidenz

Im Rahmen der steuerlichen Optimierung und Lebensführung für global mobile Individuen hat die Beratungsfirma Nomad Capitalist ein Modell entwickelt, welches auf die Bezeichnung Dreistaatenresidenz getauft wurde. Dabei handelt es sich um einen Ansatz, der sich an Personen richtet, die anstelle eines ständigen Ortswechsels an drei festen Standorten residieren möchten. Diese Strategie lehnt an die umstrittene Flaggen-Theorie an und sieht vor, dass man in jedem der drei gewählten Staaten weniger als 120 Tage pro Jahr verbringt, um die unbegrenzte Steuerpflicht zu umgehen.

Wesentliche Aspekte der Dreistaatenresidenz:

  • Wohnsitzbegründung
    Achtung: Die Anmietung oder der Kauf einer Wohnung kann in manchen Ländern eine unbegrenzte Steuerpflicht bewirken. Beispielsweise ist in Deutschland bereits ein einziger Wohnsitz für eine solche Steuerpflicht ausreichend.

  • Mindestaufenthaltsdauer
    Einige Staaten fordern für steuerliche Vorteile oder die Aufrechterhaltung von Visa eine Mindestanwesenheitsdauer, wie etwa Zypern mit seinen 60 Tagen oder Montenegro, das bis zu 183 Tage fordert. Dies kann Konflikte mit dem Dreistaatenmodell erzeugen.

  • OECD-Definition der Steuerpflicht
    Laut OECD kann der einzige oder langfristig angemietete Wohnsitz über die Steuerpflicht entscheiden, unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheitsdauer im Land.

  • Mehrere Immobilien
    Bei Besitz mehrerer Wohnungen wird die Sachlage komplizierter. Entscheidend ist dann, wo der Hauptlebensmittelpunkt sowie das Zentrum wirtschaftlicher Interessen liegt.

Umsetzung und Herausforderungen:

Ein solches Modell fordert detaillierte Kenntnisse über die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften sowie gründliche Dokumentation, um bei möglichen Überprüfungen durch Steuerbehörden die Einhaltung des Dreistaatenmodells nachweisen zu können. Unter bestimmten steuerlichen Sonderregimen kann auch der Nachweis eines festen Wohnsitzes im Ausland erforderlich sein. Ein individuell angepasster Ansatz, der lediglich temporäre Unterkünfte in den Zweit- und Drittstaaten nutzt, kann hier zielführend sein.

Für eine umfassende Beratung zu steuerlichen Strategien und Residentierungsoptionen im Ausland stehen spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung, die langjährige Erfahrung in der Begleitung von Mandanten bieten und zu den steuerlichen sowie rechtlichen Aspekten der Auswanderung individuell beraten können.

Wohnortwahl und Steuerpflicht

Beim Streben nach steuerlicher Optimierung ist die Auswahl des Wohnortes entscheidend. Die Anmietung oder der Erwerb einer Unterkunft kann in einigen Ländern zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen. Deutschland beispielsweise bestimmt die Steuerpflicht nicht primär über einen 183-Tage-Aufenthalt, sondern bereits ein einziger Wohnsitz kann eine unbeschränkte Steuerpflicht begründen.

Manche Länder verlangen einen Mindestaufenthalt, um bestimmte steuerliche Vorteile zu erlangen. In Zypern liegt diese Mindestdauer bei 60 Tagen. Andere Staaten setzen für bestimmte Visa einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen voraus, wie etwa Montenegro. Hier könnte das Modell, welches eine Aufenthaltsdauer von weniger als 120 Tagen pro Land vorsieht, zu Problemen führen.

Die OECD-Definition für eine unbeschränkte Steuerpflicht, die von vielen Ländern angewandt wird, nimmt unter anderem Bezug auf den Ort der einzigen Wohnung oder einer Langzeitmiete. Verfügt man über eine einzige Wohnung in Malta, könnte es für jede Steuerbehörde schwierig werden, die unbeschränkte Steuerpflicht dort abzulehnen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

Besitzt man hingegen Wohnungen in mehreren Ländern, wird die Bestimmung des Lebensmittelpunkts und damit die steuerliche Ansässigkeit komplexer. Hier könnten Abklärungen beispielsweise auf den Ort abzielen, wo man die meiste Zeit verbringt. Sondersteuerregime in Ländern wie Mexiko oder Südafrika setzen voraus, dass man auch eine Wohnstätte im Ausland nachweisen kann. Ein zusätzliches Heim könnte hier erforderlich sein.

Die Trifecta-Strategie, nach welcher man in drei unterschiedlichen Ländern teils wohnt, kann zu nachweis- und verifizierungstechnischen Herausforderungen führen. Die Strategie kann funktionieren, allerdings könnte eine einzige Wohnstätte für steuerliche Zwecke einfacher zu handhaben sein. Alternativ kann man temporäre Unterkünfte wie Hotels oder Airbnbs in den anderen beiden Ländern nutzen.

Sollten Sie eine Umsiedlung ins Ausland planen und steuerliche Beratung benötigen, so bietet unser Team Unterstützung bei der steuerlichen Optimierung und der Standortwahl für Unternehmen. Wir empfehlen eine Beratungsbuchung zur Beurteilung Ihrer Steuerlage, damit Ihr Projekt im Ausland erfolgreich realisiert werden kann. Wir unterstützen Unternehmer, Freiberufler und Investoren bei der legalen Minderung der Steuerlast und beim Vermögensaufbau.

Wohndauer und Steuerlichen Erleichterungen

Beim sogenannten Trifecta-Modell geht es um eine Strategie für Menschen, die ein weniger nomadisches Leben bevorzugen und eher an drei festen Orten verweilen möchten. Diese Strategie stützt sich auf das Prinzip, dass man in jedem der drei Länder weniger als 120 Tage verbringt, um die uneingeschränkte Steuerpflicht zu vermeiden.

Auswahl eines Wohnsitzes:

  • Wichtig ist die Auswahl von Ländern, in denen der Erwerb oder die Miete einer Wohnung nicht automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt.

  • Deutschland beispielsweise kennt nicht die strikte 183-Tage-Regel, sondern hier kann schon ein fester Wohnsitz zur vollen Steuerpflicht führen.

Mindestaufenthalt und steuerliche Anreize:

  • Einige Nationen setzen eine Mindestanwesenheit voraus, um steuerliche Vergünstigungen zu erhalten, wie etwa Zypern, wo 60 Tage erforderlich sind.

  • Andere Länder haben Visabedingungen, die einen längeren Aufenthalt verlangen, was den Trifecta-Ansatz schwierig machen könnte.

OECD-Definition und mehrere Wohnsitze:

  • Laut OECD-Normen kann auch der alleinige oder langfristig angemietete Wohnsitz in einem Land zur unbeschränkten Steuerpflicht führen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

  • Bei mehreren Residenzen kommt es auf den Lebensmittelpunkt und den Ort mit dem wirtschaftlich stärksten Interesse an.

Spezialfälle und Nachweise:

  • Manche Steuersysteme, wie in Mexiko und Südafrika, erfordern einen Nachweis eines Wohnsitzes im Ausland.

  • Es kann umfangreiche Belege erforderlich sein, um die Vorgaben der jeweiligen Steuerbehörden zu erfüllen.

Umsetzung und Empfehlungen:

  • Hinsichtlich des Trifecta-Modells könnte eine einfache Wohnung und temporäre Unterkünfte in den anderen zwei Ländern sinnvoller sein.

  • Für individuelle Steuerstrategien bei einem Umzug ins Ausland empfehlen wir eine fachkundige Beratung.

Der Ansatz des Trifecta-Modells ist grundsätzlich praktikabel, jedoch ist es essenziell, die komplexen nationalen Steuergesetze und Wohnsitzvorschriften zu beachten. Eine Beratung zur steuerlichen Positionierung bei einem internationalen Umzug ist ratsam, um langfristig von den Vorteilen zu profitieren.

OECD Definition und Besteuerung

Bei der Betrachtung internationaler steuerlicher Regelungen wird das Trifecta-Modell herangezogen, eine Strategie, die von erfahrenen Nomaden bevorzugt wird, welche ein stationäreres Leben in verschiedenen Ländern anstreben. Diese Strategie, basierend auf der sogenannten Flaggen-Theorie, schlägt vor, in drei verschiedenen Ländern jeweils weniger als 120 Tage zu verbringen, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu umgehen.

Wesentliche Aspekte des Modells:

  • Wohnsitzbestimmung: Die Auswahl des Wohnsitzes ist entscheidend, da in einigen Staaten bereits das Vorhandensein einer Wohnung automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt, wie beispielsweise in Deutschland.

  • Mindestaufenthalt: In verschiedenen Ländern müssen Personen einen Mindestaufenthalt nachweisen, um bestimmte steuerliche Vorteile oder Visumstatus zu erhalten – 60 Tage in Zypern oder 183 Tage in Montenegro sind solche Beispiele.

In Hinblick auf die OECD-Definition ist der primäre Wohnsitz ausschlaggebend. Unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer in einem Land kommt es darauf an, ob eine Person dort über eine einzige, langfristig gemietete Wohnung verfügt.

  • Für digitale Nomaden mit einer Wohnung: Es ist schwieriger für Steuerbehörden nachzuweisen, dass die Person nicht in Malta steuerpflichtig ist, wenn sie eine dortige Wohnung besitzt, selbst wenn sie den Großteil des Jahres außerhalb verbringt.

  • Für Nomaden mit mehreren Wohnsitzen: Die Lage verkompliziert sich, da nun der überwiegende Aufenthaltsort, das wirtschaftliche Interessenzentrum oder der Lebensmittelpunkt entscheidend ist.

  • Besondere Steuerregime: In manchen Ländern wie Mexiko und Südafrika ist das Vorhandensein eines Wohnsitzes im Ausland Voraussetzung, um bestimmte Steuererleichterungen in Anspruch nehmen zu können.

Abschließend lässt sich festhalten, dass das Trifecta-Modell durchführbar ist, jedoch kann es bei Überprüfungen durch Steuerbehörden zu Nachweispflichten kommen und möglicherweise komplexe Nachforschungen erfordern. Eine Alternative ist, sich steuerlich in einem Land zu registrieren und in den anderen Ländern nur vorübergehende Unterkünfte zu nutzen.

Zurück
Zurück

Auswanderer & Rückkehr nach Deutschland: Schlägt Finanzamt zu?

Weiter
Weiter

Auf Druck von EU & IMF: Costa Rica schafft Territorialbesteuerung ab