Firmengründung im Ausland ohne Ortsansässigkeit: Geht das?

Viele Mandanten zeigen großes Interesse daran, ein Unternehmen zu gründen, ohne am Standort ansässig zu sein. Dies kann vielfältige Gründe haben. Einige möchten beispielsweise trotz eines Wohnsitzes in einem Hochsteuerland wie Deutschland oder Österreich steuerliche Vorteile nutzen, ohne auswandern zu müssen. Die Gründung eines Unternehmens im Ausland erscheint als Lösung, doch dies ist mit Risiken behaftet und bietet keine Garantie für Steuerersparnisse. Stattdessen empfiehlt es sich, ins Ausland umzuziehen und das Unternehmertum dort richtig anzugehen.

Andererseits gibt es digitale Nomaden, die weltweit agieren und ein Unternehmen benötigen, um Rechnungen stellen zu können. Für sie ist die Gründung eines internationalen Unternehmens eine passende Option. Schließlich gibt es jene, die spezielle Steuerstatus nutzen und ein Unternehmen benötigen, das ausländische Einkünfte generiert, da diese unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein können. Des Weiteren werden Herausforderungen erörtert, die sich bei der Gründung ohne lokale Präsenz des Geschäftsführers stellen. Es werden Beispiele verschiedener Länder genannt, in denen eine lokale Geschäftsführung erforderlich ist, sowie Länder, in denen dies nicht der Fall ist.

Key Takeaways

  • Steuervorteile ohne lokalen Wohnsitz anzuvisieren ist risikobehaftet und oft nicht von Erfolg gekrönt.

  • Digitale Nomaden und Personen mit speziellem Steuerstatus können von internationalen Firmengründungen profitieren.

  • Einige Länder erfordern die lokale Geschäftsführung, andere, wie die USA oder Ungarn, bieten flexible Lösungen.

Gruppe 1: Die Steueroptimierer ohne Ortswechsel

Viele Personen möchten ihre Steuerlast minimieren, ohne ihren Wohnort zu verlassen. Sie überlegen oft, im Ausland eine Gesellschaft zu gründen, um Steuervorteile zu nutzen, während sie ihren Wohnsitz in einem Land mit hohen Steuersätzen wie Deutschland oder Österreich beibehalten. Diese Herangehensweise beinhaltet signifikante Risiken. Es ist effektiver und sicherer, ins Ausland zu ziehen und eine Firma im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des neuen Wohnsitzlandes zu etablieren.

Notwendigkeit lokaler Geschäftsführung:

Einige Länder erfordern, dass die Geschäftsführung vor Ort ansässig ist. Dazu zählen:

  • Schweiz: Geschäftsführung muss maßgeblich in der Schweiz ausgeübt werden.

  • Irland: Obwohl rechtlich kein Wohnsitz erforderlich ist, sind Bankkonten und Steuernummern ohne lokale Anwesenheit unerreichbar.

  • Luxemburg: Formal keine Wohnsitzpflicht, aber praktisch unerlässlich für bankliche und steuerliche Zwecke.

  • Liechtenstein: Ähnliche Regelungen wie in der Schweiz und in Luxemburg.

  • Singapur: Gesetzlich vorgeschrieben, dass einer der Geschäftsführer vor Ort lebt.

Länder ohne Anforderung eines lokalen Wohnsitzes:

Es gibt Länder, in denen kein lokaler Aufenthalt erforderlich ist, um eine Gesellschaft zu gründen. Dazu gehören:

  • USA: Bildung einer LLC oder Corporation ohne lokalen Wohnsitz ist möglich. Herausforderung besteht in der Kontenöffnung, wobei Online-Banken weniger Einschränkungen aufweisen.

  • UK: Firmengründung ist unkompliziert. Bankkonto- und Steuernummererstellung können Assistenz erfordern, die bereitgestellt werden kann.

  • Ungarn: Nur 9% Körperschaftssteuer. Kein residenter Geschäftsführer notwendig, aber persönliche Steuernummer erforderlich.

  • Malta: Attraktiver Steuersatz von effektiv 5%. Unkompliziert bei der Konten- und Mehrwertsteuernummererstellung.

Exkurs Dubai: Dubai befindet sich in einer Phase der Veränderung, mit kürzlich eingeführten Unternehmenssteuern und unklaren zukünftigen Anforderungen an die Ansässigkeit der Geschäftsführung.

Wichtiger Hinweis:

Wenn man in einem Land mit speziellen Steuerstatus wie zuvor dargelegt lebt und eine ausländische Gesellschaft besitzt, sollte man darauf achten, dass sich daraus keine steuerlichen Nachteile im Wohnsitzland ergeben. Beispielsweise könnte eine maltesische Firmenleitung zu Problemen mit dem NHR-Status in Portugal führen.

Gruppe 2: Digitale Nomaden

Viele Unternehmer sind bestrebt, Firmen zu gründen, ohne an einem festen Ort ansässig zu sein. Insbesondere digitale Nomaden, die ständig umherreisen und an verschiedenen Orten der Welt arbeiten, stehen vor dieser Herausforderung. Es ist für sie oft notwendig, eine Firma zu gründen, um ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen zu können. Daher ist es von Bedeutung, welche Länder die Gründung eines Unternehmens ohne lokale Anwesenheit des Geschäftsführers ermöglichen.

Nicht in jedem Land ist es einfach möglich, ohne lokale Anwesenheit ein Unternehmen zu führen. Einige Beispiele für Länder mit strengen Anforderungen sind die Schweiz, Irland und Luxemburg, wo im Allgemeinen eine lokale Geschäftsführung erforderlich ist, um beispielsweise eine Umsatzsteuernummer zu erhalten. In den Vereinigten Staaten hingegen kann man problemlos eine Gesellschaft gründen, ohne dort zu wohnen, und es gibt Online-Banken, die es ermöglichen, entsprechende Konten zu eröffnen.

In Großbritannien kann ebenso unkompliziert eine Firma etabliert werden, und bei der Beantragung einer Steuernummer kann Unterstützung geleistet werden. Auch Ungarn erlaubt die Gründung ohne lokale Ansässigkeit des Geschäftsführers, verlangt jedoch die lokale Erlangung einer persönlichen Steuernummer. Malta bietet mit einer effektiven Unternehmenssteuer von 5% im EU-Gebiet attraktive Konditionen und setzt keinen hohen lokalen Aufwand voraus.

Es ist wichtig, sich auch mit den Regularien des Landes auseinanderzusetzen, in dem man wohnt, um zu gewährleisten, dass keine Probleme, wie zum Beispiel die Entstehung einer Betriebsstätte, auftreten. Wer beispielsweise in Portugal lebt und eine maltesische Firma leitet, kann unter Umständen den dortigen vorteilhaften Steuerstatus verlieren. Dies muss bei den Überlegungen und dem Handeln berücksichtigt werden.

Gruppe 3: Personen mit Sonderregelungen bei der Besteuerung

Viele unserer Mandanten, die in Ländern wie Spanien, Portugal, Malta oder Irland ansässig sind, profitieren von speziellen steuerlichen Regelungen. Dazu zählen beispielsweise der Non Dom-Status, die Beckham-Regelung oder das NHR-Programm. Für den Genuss dieser Vergünstigungen ist es oftmals erforderlich, eine Firma zu gründen, die Einkommen aus dem Ausland erzielt. Dieses Einkommen bleibt unter gewissen Bedingungen steuerfrei.

Es besteht ein großes Interesse an der Gründung von Unternehmen, ohne sich lokal niederlassen zu müssen. Zu beachten ist jedoch, dass die lokale Präsenz in vielen Staaten rechtlich oder verwaltungstechnisch vorgeschrieben ist. In der Schweiz beispielsweise wird eine inländische Geschäftsführung verlangt, wohingegen in Irland zwar keine gesetzlichen Wohnsitzanforderungen für Geschäftsführer bestehen, praktische Hürden wie die Eröffnung eines Bankkontos oder die Beantragung einer Steuernummer jedoch eine lokale Präsenz erforderlich machen. Ähnliches gilt für Luxemburg und Lichtenstein, sowie Singapur, wo zumindest ein Direktor im Land ansässig sein muss.

Dagegen erfordern andere Länder wie die USA und das Vereinigte Königreich keine lokale Wohnsitznahme zur Unternehmensgründung. In den USA können LLCs und Corporations auch ohne Ansässigkeit des Direktors gegründet werden und steuerliche Kennnummern werden erteilt, trotz eines oft längeren Prozesses für Nicht-Amerikaner. Im Vereinigten Königreich ist ebenso wenig ein Wohnsitz erforderlich, und trotz des Bedarfs an einer gewissen wirtschaftlichen Substanz kann auch hier Unterstützung angeboten werden. In Ungarn ist zwar der Erhalt einer persönlichen Steuernummer für Geschäftsführer zur Unternehmensverwendung notwendig, der Wohnsitz des Geschäftsführers allerdings nicht. Malta bietet eine effektive Unternehmensbesteuerung von 5% im EU-Gebiet, ebenfalls ohne die Notwendigkeit einer lokalen Ansässigkeit.

Abschließend ist zu betonen, dass trotz der Möglichkeit, ein Unternehmen im Ausland zu führen, die steuerlichen Rahmenbedingungen im Land des Wohnsitzes nicht negiert werden dürfen. Wird in Portugal wohnhaften Direktoren einer maltesischen Firma beispielsweise eine Betriebsstätte in Portugal zugeschrieben, kann der NHR-Status und damit die steuerlichen Vorteile verloren gehen. Es empfiehlt sich daher, gerade zu Beginn der Unternehmenstätigkeit die Rolle des Direktors genau zu prüfen und gegebenenfalls nach einer Übergangsphase eine alternative Besetzung in Betracht zu ziehen.

Problematik der Unternehmensgründung ohne lokalen Wohnsitz

Unternehmer stehen oft vor der Herausforderung, eine Firma gründen zu wollen, ohne im Gründungsland ansässig zu sein. Es zeichnen sich drei Hauptgruppen von Interessenten ab:

  • Erstgruppe: Personen aus Hochsteuerländern, die ohne Wohnsitzwechsel Steuern sparen möchten. Ihnen wird empfohlen, dies nicht zu tun, da es ein hohes Risiko birgt.

  • Zweitgruppe: Digitale Nomaden, die überall arbeiten und rechnen müssen. Für sie ist die Gründung einer solchen Firma sinnvoll.

  • Drittgruppe: Ansässige in Ländern mit Sondersteuerstatus, die Firmen benötigen, um Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei zu beziehen.

Es gibt Länder, in denen eine lokale Firmensubstanz und die Ansässigkeit des Geschäftsführers gefordert sind. Dazu gehören z.B. die Schweiz und Irland, wo trotz rechtlicher Möglichkeiten die Geschäftstätigkeit ohne Wohnsitz nicht praktikabel ist. Ähnliche Bedingungen gelten für Luxemburg und Lichtenstein.

Singapur stellt eine Ausnahme dar – hier ist ein so genannter nominees director oft ausreichend, während in anderen europäischen Ländern der Geschäftsführer tatsächlich ansässig sein und entlohnt werden muss.

Folgende Länder verlangen keine lokale Ansässigkeit für Unternehmer:

  • USA: LLCs und Korporationen können ohne lokale Residenz gegründet werden und auch online Banken bieten Unterstützung an.

  • Vereinigtes Königreich: Einfache Firmengründung und Unterstützung durch Banken bei der Kontoeröffnung.

  • Ungarn: Mit nur 9% Körperschaftssteuer sehr attraktiv, erforderlich ist hier nur eine lokale Steuernummer des Geschäftsführers für die Firmenkontoeröffnung.

  • Malta: Niedrige effektive Körperschaftssteuer von 5% in der EU, mit der Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung.

Die Verlockungen Dubais sind mit Vorsicht zu genießen, da trotz Steuerbefreiung für bestimmte Geschäftsaktivitäten eine Neuregelung der unbeschränkten Steuerpflicht und möglicherweise der Ansässigkeitserfordernisse für Geschäftsführer im Raum steht.

Es ist wichtig zu beachten, dass lokale Gesetze im Wohnsitzland des Unternehmers mit der Firmengründung im Ausland harmonieren müssen, um steuerliche Vorteile zu sichern.

Schweiz: Beispiel für lokale Managementanforderung

Unternehmen ohne lokale Ansässigkeit zu gründen ist ein Thema, das viele Mandanten interessiert. Es gibt unterschiedliche Gruppen, die sich dafür interessieren. Eine Gruppe besteht aus Personen, die in Ländern mit hoher Steuerlast leben und nach Wegen suchen, weniger Steuern zu zahlen, ohne ihren Wohnsitz zu verlegen. Eine weitere Gruppe bilden die digitalen Nomaden, die um die Welt reisen und eine Firma benötigen, um Rechnungen stellen zu können. Schließlich gibt es noch diejenigen, die in Ländern leben, in denen besondere steuerliche Status wie der Non Dom Status oder die NHR-Regularien gelten, und die eine Firma benötigen, um ausländische Einkünfte zu generieren.

Manchen Ländern ist es erforderlich, dass die Geschäftsführung vor Ort ansässig ist. In der Schweiz etwa muss die Geschäftsführung mehrheitlich aus der Schweiz heraus agieren. In Irland ist zwar keine Ansässigkeit für Direktoren erforderlich, allerdings sind praktische Geschäftstätigkeiten ohne Wohnsitz im Land kaum möglich. In Luxemburg und Lichtenstein ist es ähnlich, und in Singapur ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass einer der Direktoren im Land wohnt.

Es gibt jedoch Länder, wo lokale Präsenz des Managements nicht zwingend ist. Beispielsweise in den USA können Firmen gegründet werden, ohne dass der Direktor vor Ort ansässig sein muss. In Großbritannien ist die Firmengründung ebenfalls unkompliziert und eine lokale Ansässigkeit nicht vorgeschrieben. In Ungarn werden zwar nur 9% Körperschaftssteuer fällig, jedoch ist für die Firmennutzung die lokale Steuernummer des Geschäftsführers erforderlich. Malta bietet effektiv 5% Körperschaftssteuer und verlangt keine große lokale Substanz für Bankkonten oder Mehrwertsteuer-Nummern.

Dubai hat neuerdings eine Körperschaftssteuer von 9% eingeführt, wobei einige Freezone-Unternehmen von dieser Steuer befreit sind. Hier gibt es aktuell Unsicherheiten, da eine neue Regelung womöglich die Ansässigkeit des Geschäftsführers in Dubai fordern könnte, um steuerliche Vergünstigungen zu genießen.

Die Wahl des Firmenstandortes sollte stets mit Blick auf die steuerrechtliche Situation im eigenen Wohnsitzland überlegt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Unternehmensführung im Heimatland nicht versehentlich eine feste Betriebsstätte begründet und somit Steuervorteile verloren gehen.

Firmengründung: Vorgehensweise ohne Wohnsitz im Land

Viele Unternehmer stehen vor der Frage, wie sie eine Firma gründen können, ohne ihren Wohnsitz im Gründungsland haben zu müssen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einige möchten von steuerlichen Vorteilen profitieren, andere sind als digitale Nomaden weltweit unterwegs und benötigen eine Abrechnungsstruktur, und wieder andere möchten spezielle Steuerstatus in ihrem Wohnsitzland nutzen. Es gilt zu beachten, dass viele Länder eine lokale Wirtschaftspräsenz und einen im Land wohnhaften Geschäftsführer fordern. Die Situation ist jedoch nicht überall gleich.

In Ländern wie der Schweiz und Irland, obwohl rechtlich nicht vorgeschrieben, ist es in der Praxis nahezu unmöglich, ohne lokalen Wohnsitz geschäftlich tätig zu sein. Es werden oft einheimische Verantwortliche und operative Aktivitäten vor Ort verlangt. Luxemburg und Liechtenstein folgen einem ähnlichen Prinzip, während in Singapur mindestens ein Geschäftsführer im Land wohnen muss.

Dennoch gibt es Länder, die keine lokale Präsenz vorschreiben. In den USA zum Beispiel können Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen auch ohne lokalen Wohnsitz gegründet werden. Es besteht die Möglichkeit, über Online-Banken Konten zu eröffnen, da traditionelle Institute einen Wohnsitz verlangen.

  • USA: Keine Wohnsitzpflicht für Geschäftsführer, Steuernummern erhältlich, Online-Banken als Option

  • Vereinigtes Königreich: Einfache Gründung, geringe lokale Anforderungen, Unterstützung bei der Eröffnung von Firmenkonten durch bestimmte Banken

  • Ungarn: Attraktive Steuersätze, persönliche Steuernummer des Geschäftsführers erforderlich

  • Malta: EU-Mitglied mit effektiver Unternehmensbesteuerung, geringe lokale Substanzanforderungen

Zusätzliche Unsicherheiten bestehen in Bezug auf Dubai aufgrund neuer Bestimmungen und der Möglichkeit kommender Änderungen der Unternehmens- und Steuerlandschaft.

Abschließend ist es entscheidend, auch auf die steuerliche Situation im eigenen Wohnsitzland zu achten. Spezielle Steuerstatus können beeinträchtigt werden, wenn die Firmenstruktur nicht sorgfältig gewählt wird. Hetzen Sie nicht; nehmen Sie sich die Zeit, alle Details zu prüfen, um zukünftige Komplikationen zu vermeiden.

Luxemburg und Liechtenstein: Anforderungen an die Unternehmensgründung

Bei der Gründung von Unternehmen stehen Interessenten oft vor der Herausforderung, dass viele Staaten eine lokale Präsenz der Geschäftsführung verlangen. Luxemburg und Liechtenstein machen hier keine Ausnahme. Obgleich gesetzlich nicht zwingend eine Ansässigkeit des Geschäftsführers gefordert wird, scheitert die Umsetzung häufig an praktischen Hindernissen: Bankkonten können schwerlich eröffnet und steuerliche Angelegenheiten nur erschwert abgewickelt werden, sollte die Geschäftsleitung nicht vor Ort wohnhaft sein.

Interessanterweise variieren die Anforderungen von Land zu Land. Während in europäischen Ländern oftmals eine reale Ansiedlung des Geschäftsführers mit Entlohnung oder Unternehmensbeteiligung erforderlich ist, genügen an anderen Orten, wie in Singapur, Nominierungsdirektoren zur Erfüllung der juristischen Vorgaben.

Als attraktive Alternativen zu diesen Staaten bieten sich die USA, Großbritannien, Ungarn und Malta an. In diesen Ländern ist es möglich, ohne lokale Wohnsitznahme des Geschäftsführers eine Gesellschaft zu etablieren. Die USA und Großbritannien akzeptieren die Firmengründung auch durch Nicht-Residente, und Ungarn sowie Malta erweisen sich in Bezug auf Bankkonten und Umsatzsteueridentifikationsnummern als vergleichsweise unkompliziert.

Es gilt allerdings zu beachten, dass mit der Gründung einer Firma an einem fremden Standort steuerliche Konsequenzen im Wohnsitzland verbunden sein können. Besonders relevant ist dies bei Nutzung von Sondersteuerstatus in Ländern wie Portugal oder Spanien, wo zum Beispiel Einkünfte aus einer ausländischen Firma zu einer Betriebsstätte im Wohnsitzland führen und somit steuerliche Begünstigungen verloren gehen können.

Tabellarische Übersicht:

Land Lokale Präsenz des Geschäftsführers Eröffnung von Bankkonten Umgang mit Steuerangelegenheiten Luxemburg Technisch nicht erforderlich Schwierig Schwierig Liechtenstein Technisch nicht erforderlich Schwierig Schwierig USA Nicht erforderlich Möglich Einfacher als Nicht-Resident Großbritannien Nicht erforderlich Möglich mit Hilfestellung Substanz kann gefordert sein Ungarn Nicht erforderlich Steuernummer des Geschäftsführers nötig Relativ unkompliziert Malta Nicht erforderlich Einfach Einfach

Um steuerrechtliche Komplikationen zu vermeiden, sollte eine sorgfältige Prüfung der Wohnsitzsituation und des potenziellen Gründungslandes erfolgen.

Wohnortanforderungen für Unternehmensdirektoren in Singapur

In Singapur ist es gesetzlich festgelegt, dass mindestens einer der Direktoren seinen Wohnsitz in Singapur haben muss. Das bedeutet, dass lokale Präsenz nicht nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig ist, um ein Unternehmen effektiv zu führen. Die Erfordernisse einer solchen Residenz können je nach Rechtsraum variieren. In Singapur ist es häufig ausreichend, wenn ein sogenannter Nominee-Direktor eingesetzt wird, der auf dem Papier steht, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Länder, die lokale Residenz fordern

  • Schweiz: Die Geschäftsführung muss vorrangig aus der Schweiz erfolgen.

  • Irland: Trotz fehlender gesetzlicher Wohnsitzpflicht, kaum Unternehmensführung ohne Wohnsitz möglich.

  • Luxemburg: Ähnlich wie in Irland, ist eine Unternehmensführung ohne lokalen Wohnsitz praktisch unmöglich.

  • Lichtenstein: Gleiche Situation wie in Luxemburg.

Länder ohne Wohnsitzpflicht für Direktoren

  • Vereinigte Staaten: Unternehmensgründungen ohne lokale Residenz sind problemlos möglich; die Erlangung einer Steuernummer kann länger dauern.

  • Vereinigtes Königreich: Unternehmensgründung ohne Wohnsitz ist möglich; Online-Banken erleichtern den Prozess.

  • Ungarn: Der Direktor muss nicht in Ungarn ansässig sein, jedoch ist eine lokale Steuernummer erforderlich.

  • Malta: Auch ohne viel Substanz vor Ort sind Unternehmenskonten und Mehrwertsteueranmeldungen realisierbar; sehr attraktive effektive Unternehmenssteuer.

Hinweis zu Dubai

Dubai befindet sich momentan rechtlich in einer Übergangsphase, besonders nach der Einführung einer Unternehmenssteuer von 9 %. Es gibt Anzeichen dafür, dass auch hier künftig die lokale Anwesenheit des Direktors gefordert sein könnte.

Bedeutung für Steuerstatus im Wohnsitzland

Bei der Nutzung von besonderen Steuerstatus in Ländern wie Spanien oder Portugal muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass durch die Unternehmensführung nicht unbeabsichtigt eine Betriebsstätte und somit eine Steuerpflicht entsteht. In solchen Fällen wäre eine Neuausrichtung der Unternehmensführung zu prüfen.

USA: Firmengründung ohne örtliche Niederlassung

In den Vereinigten Staaten können Unternehmen wie die LLC oder Corporation gegründet werden, ohne dass die Unternehmensleitung vor Ort ansässig sein muss. Die Erteilung einer Steuernummer ist möglich, obwohl der Prozess für Nicht-US-Bürger länger dauern kann. Es gibt mehrere Online-Banken, die bereit sind, Konten für diese Unternehmen zu eröffnen, im Gegensatz zu traditionellen Banken wie Bank of America oder Chase, die lokale Präsenz voraussetzen.

Relevante Punkte zur Unternehmensgründung in den USA:

  • Möglichkeit der Unternehmensgründung ohne lokale Wohnsitzanforderungen.

  • Erhalt einer Steuernummer dauert für Nicht-US-Bürger länger.

  • Online-Banken sind oft bereit, Konten zu eröffnen.

Beispiel für Banken, die Konten für nicht-ansässige Unternehmer eröffnen:

  • Verschiedene Online-Banken

Kritische Anmerkungen:

  • Traditionelle Banken benötigen in der Regel einen Wohnsitz in den USA.

Für weitere Optionen bieten auch Länder wie das Vereinigte Königreich, Ungarn und Malta die Gründung von Unternehmen an ohne dass das Management vor Ort residieren muss. Jedes Land hat jedoch seine eigenen spezifischen Voraussetzungen und Prozeduren, die Beachtung finden müssen.

Weitere empfehlenswerte Länder:

  • Vereinigtes Königreich

  • Ungarn

  • Malta

Die oben genannten Länder stellen gute Möglichkeiten für diejenigen dar, die nach steueroptimierten Lösungen suchen, aber persönlich nicht im Land der Unternehmensgründung ansässig sein wollen oder können.

Vereinigtes Königreich: Unkomplizierte Firmengründung

Im Vereinigten Königreich ist das Gründen von Unternehmen für Nichtansässige unkompliziert möglich. Es gibt keine gesetzliche Anforderung, im Land zu wohnen, um Direktor einer Firma zu sein. Obwohl etwas „Substanz“ für die Erteilung einer britischen Steuernummer erforderlich sein könnte, bieten wir Unterstützung an, um diesen Prozess zu erleichtern. Britische Unternehmen benötigen möglicherweise keine Steuernummer mehr für den EU-Handel nach dem Brexit. Für Unternehmen, die dennoch eine traditionelle Bank bevorzugen, bieten wir eine gute Möglichkeit mit NatWest, einer der fünf größten Banken des Landes, die auch Konten für Unternehmen aus anderen Ländern eröffnet.

Gründungsoptionen in den USA

  • LLC oder US-Kapitalgesellschaften: Keine lokale Wohnsitzanforderung für die Gründung.

  • Steueridentifikationsnummer: Auch für Nichtansässige erhältlich, Prozess dauert allerdings länger.

  • Bankkonten: Einige Online-Banken ermöglichen Kontoeröffnungen ohne lokalen Wohnsitz.

Unternehmensgründung in Ungarn

  • Unternehmenssteuer: Attraktiver Steuersatz von lediglich 9%.

  • Anforderungen an den Geschäftsführer: Kein Wohnsitz in Ungarn erforderlich, aber ein persönlicher Steuercode ist notwendig zur Eröffnung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Firmenkonto.

Malta als Unternehmensstandort

  • Effektive Unternehmenssteuer: Nur 5% innerhalb der EU.

  • Bankkonten und Umsatzsteuer: Leicht zu erhalten ohne viel lokale „Substanz“.

Zugängliche Bankkonten und Steuernummern sind wesentliche Faktoren für die Betriebsfähigkeit eines Unternehmens im Ausland. Wir unterstützen Interessierte dabei, die richtige Wahl für ihre Bedürfnisse zu treffen und tragen Sorge, dass alle rechtlichen Anforderungen im Land der Unternehmensgründung erfüllt werden können. Wichtig ist es auch, im Heimatland keine steuerlichen Nachteile zu erleiden, wie etwa den Verlust von speziellen steuerlichen Status durch die Firmengründung im Ausland.

Unternehmensbesteuerung in Ungarn: Ein Vergleich

Ungarn bietet einen bemerkenswerten steuerlichen Vorteil für Unternehmen, ähnlich den Bedingungen in Dubai, da hier lediglich 9% Körperschaftssteuer anfallen. Dies macht das Land zu einem attraktiven Ziel für die Errichtung einer Geschäftseinheit. Es ist nicht erforderlich, dass der Geschäftsführer in Ungarn ansässig ist, was die Flexibilität erhöht.

  • Steuerliche Attraktivität: Mit nur 9% Körperschaftssteuer steht Ungarn gleichauf mit den steuerlichen Anreizen in Dubai.

  • Geschäftsführer-Residenz: Für Ungarn ist es nicht zwingend, dass der Geschäftsführer im Land lebt, um die Unternehmung nutzen zu können.

  • Steueridentifikationsnummer: Der Geschäftsführer muss zwar lokal eine persönliche Steuernummer erwerben, diese ist aber für die Eröffnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Unternehmenskonten notwendig.

Zum Vergleich werden andere Länder genannt, in denen die lokale Ansässigkeit des Geschäftsführers erforderlich ist, wie die Schweiz, Irland, Luxemburg und Singapur. In diesen Ländern reicht es nicht aus, die Geschäftsleitung formal zu übernehmen; lokale Präsenz und Bindungen zum Unternehmen sind oft unumgänglich. In der Schweiz und in Lichtenstein ist beispielsweise die lokale Führung essentiell, und in Irland kann man ohne Wohnsitz wenig Unternehmerisches bewegen.

Die US-amerikanischen Unternehmensformen LLC oder Corporation sowie Unternehmen in Großbritannien und Malta bieten ebenfalls die Möglichkeit, ohne lokale Residenz der Geschäftsführung zu operieren. Insbesondere im Vereinigten Königreich und in Malta sind die Bedingungen für Nichtansässige verhältnismäßig günstig.

In diesem Kontext wird kritisch betrachtet, ob sich die Gesetzeslage in Dubai ändern wird, da kürzlich eine Körperschaftssteuer von 9% eingeführt wurde und gleichzeitig eine Gesetzgebung, die die uneingeschränkte Steuerpflicht definiert. Dies könnte zukünftig bedeuten, dass der Geschäftsführer in Dubai ansässig sein muss, um eventuelle Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung spezieller steuerlicher Status in Ländern wie Portugal und Spanien darauf geachtet werden muss, dass keine Probleme im Wohnsitzland entstehen, da beispielsweise eine maltesische Firma mit einem in Portugal ansässigen Geschäftsführer als feste Geschäftseinrichtung in Portugal betrachtet wird und somit die steuerlichen Vorteile des NHR-Status nicht genutzt werden können.

Malta: Attraktive Steuervorteile

Malta präsentiert sich als eine bevorzugte Wahl für Unternehmensgründungen, insbesondere aufgrund der effektiven Unternehmenssteuer von lediglich 5%. Diese günstige Besteuerung macht die Insel im Mittelmeer zu einem attraktiven Standort für Unternehmen innerhalb der EU.

  • Anforderungen an die Geschäftsführer: Im Gegensatz zu anderen Jurisdiktionen ist es in Malta nicht erforderlich, dass ein Geschäftsführer vor Ort ansässig ist.

  • Bankgeschäfte und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern: Maltesische Unternehmen können relativ unkompliziert Bankkonten und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern erhalten.

  • Notwendige Substanz: Im Vergleich zu anderen Ländern ist in Malta weniger "Substanz" erforderlich, um Geschäfte zu führen und die steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Für internationale Geschäftsleute und digitale Nomaden bietet Malta eine solide Plattform, um ihre unternehmerischen Aktivitäten in der EU zu betreiben. Es ist zu beachten, dass die Nutzung maltesischer Unternehmen besondere Aufmerksamkeit erfordert, um sicherzustellen, dass im Wohnsitzland keine steuerlichen Probleme entstehen. Im Falle von Portugal, beispielsweise, kann eine Geschäftsleitung durch eine Person mit Wohnsitz in Portugal die steuerlichen Vorteile negativ beeinflussen.

Zu den Alternativen für eine Unternehmensgründung ohne lokale Geschäftsführung zählen:

  1. Vereinigte Staaten: Für LLCs oder Corporationen ist keine Residenz vor Ort nötig, Steuer-Identifikationsnummern und Bankkonten sind zugänglich, insbesondere über Online-Banken.

  2. Vereinigtes Königreich: Auch hier kann ein Unternehmen ohne Wohnsitz in Großbritannien gegründet werden. Bankkonten lassen sich über Online-Banken oder mit Unterstützung bei traditionelleren Banken eröffnen.

  3. Ungarn: Mit nur 9% Körperschaftssteuer äußerst attraktiv. Erforderlich ist lediglich eine lokale Steuernummer für den Geschäftsführer, um wirtschaftliche Aktivitäten zu ermöglichen.

Bei Interesse an der Gründung eines Unternehmens in Malta oder anderen genannten Jurisdiktionen, ist es ratsam, die spezifischen Bedingungen und Anforderungen genau zu prüfen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und gleichzeitig den rechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden.

Dubai: Neueste Unklarheiten in der Besteuerung

In der Geschäftswelt besteht großes Interesse an der Gründung eines Unternehmens ohne lokale Niederlassung. Für diejenigen, die hohe Steuern in ihrem Heimatland vermeiden möchten, ohne auszuwandern, ist dieser Ansatz allerdings riskant. Mein Rat ist es, den korrekten Weg zu gehen: Umziehen und das Unternehmen erst im Ausland gründen.

Digitale Nomaden, die global leben und arbeiten, benötigen oft eine Firma zur Rechnungsstellung und können hiervon profitieren. Personen, die in Ländern mit speziellen Steuerstatus wie Non Dom in Malta oder die NHR-Regelung in Portugal wohnen, brauchen unter Umständen auch Unternehmen im Ausland, um ausschließlich ausländische Einkünfte steuerfrei zu beziehen.

Einige Länder verlangen allerdings, dass Unternehmensleiter vor Ort wohnen. In der Schweiz und in Liechtenstein muss das Management lokal sein, während in Irland und Luxemburg, trotz rechtlicher Möglichkeiten, eine Geschäftsführung ohne Residenz vor Ort praktisch nicht funktioniert. In Singapur ist es sogar rechtlich vorgeschrieben, dass einer der Geschäftsführer im Land wohnt.

Hingegen erfordern die USA, das Vereinigte Königreich, Ungarn und Malta keine lokale Residenz des Verwaltungsleiters. In den USA und im Vereinigten Königreich kann einfacher eine Firmentätigkeit ohne lokale Präsenz aufgezogen werden. Ungarn bietet mit 9% Unternehmenssteuer attraktive Konditionen und erfordert nicht die Residenz des Direktors im Land, wohl aber eine lokale Steuernummer. Malta glänzt mit 5% effektiver Unternehmenssteuer und vereinfachten Anforderungen für Unternehmenskonten und Umsatzsteuer-ID.

In Dubai gibt es derzeit Unsicherheiten. Kürzlich eingeführte Unternehmenssteuern von 9% betreffen nicht alle Firmen, und es mehren sich Anzeichen, dass auch hier die Anforderungen an die lokale Präsenz der Geschäftsführung zunehmen könnten.

Wichtige Punkte:

  • Firmengründung ohne lokale Niederlassung ist nicht überall möglich.

  • Digitale Nomaden und Personen mit speziellem Steuerstatus können von ausländischen Unternehmen profitieren.

  • In der Schweiz, Liechtenstein, Irland, Luxemburg und Singapur ist lokale Präsenz erforderlich.

  • Die USA, das Vereinigte Königreich, Ungarn und Malta sind für externe Geschäftsführer zugänglich.

  • Dubai steht vor neuen Regelungen, die zukünftige Unternehmensstrukturen betreffen könnten.

Empfehlung: Prüfen Sie stets die Regelungen im Land der Unternehmensgründung und im Wohnsitzland, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Beachtung internationaler Steuervorschriften bei Unternehmensgründungen

Unternehmer, die in Hochsteuerländern wie Deutschland oder Österreich ansässig sind und Steuern sparen möchten, ohne ihren Wohnsitz zu verlegen, begeben sich oft in ein hohes Risiko. Die Empfehlung lautet, eine Umsiedlung vorzunehmen und das Unternehmen korrekt im Ausland zu gründen.

Digitale Nomaden, die weltweit agieren, benötigen häufig eine Gesellschaft zur Rechnungsstellung. Für sie ist die Gründung einer solchen Gesellschaft sinnvoll.

Personen, die in Ländern mit speziellen steuerlichen Regularien wohnen, wie Spanien oder Malta, benötigen für den steuerfreien Erhalt von Auslandseinkünften eine Gesellschaft. Es ist wichtig, die verschiedenen Anforderungen an die lokale Geschäftsführung und Unternehmenspräsenz zu beachten, um steuerrechtliche Vorzüge zu nutzen.

Voraussetzungen für die Geschäftsführung:

  • Schweiz: Hier wird eine lokale Geschäftsführung verlangt.

  • Irland: Obwohl keine gesetzliche Wohnsitzpflicht vorliegt, sind Konteneröffnung und Steuernummer ohne lokalen Direktor nahezu unmöglich.

  • Luxemburg & Liechtenstein: Ähnlich wie in Irland, ist der Geschäftsbetrieb ohne lokalen Direktor praktisch ausgeschlossen.

  • Singapur: Mindestens ein Geschäftsführer muss in Singapur wohnhaft sein.

Gestaltungsmöglichkeiten ohne lokale Anwesenheit des Geschäftsführers:

  • USA: Für die Unternehmensgründung ist keine lokale Residenz erforderlich.

    • Steuer-Identifikationsnummer: Erreichbarkeit auch für Nicht-Ansässige, allerdings mit Verzögerung.

    • Bankkonten: Onlinebanken bieten Konteneröffnungen an, traditionelle Banken verlangen oft einen Wohnsitz.

  • Vereinigtes Königreich: Unternehmen gründungsfreundlich, für Steuernummer ist etwas Substanz erforderlich.

    • Online-Banken: Öffnen konten für UK-Gesellschaften.

    • Traditionelle Banken: HSBC, Barclays verlangen meist lokalen Wohnsitz.

    • NatWest: Hier besteht eine Chance auf Kontoeröffnung auch für Ausländer.

  • Ungarn: Attraktive Körperschaftsteuer von nur 9%, keine Residenzpflicht.

    • Steuer-Identifikationsnummer: Erforderlich, um eine Umsatzsteuer-ID und Bankkonten zu eröffnen.

  • Malta: Sehr attraktive Körperschaftssteuer von 5% im EU-Raum, wenig Substanz für Bankkonten und VAT notwendig.

Nicht anrechenbare Länder und Dubai:

Dubai hat eine Unternehmenssteuer von 9% eingeführt, wobei verschiedene Freizonen-Aktivitäten ausgenommen sein können. Dennoch ist unklar, ob künftig eine lokale Geschäftsführung nötig wird, um steuerliche Vorteile geltend machen zu können.

Doppelbesteuerungsrisiken im Wohnsitzland:

  • Beispiel Portugal: Eine maltesische Firma mit dortigem Geschäftsführer könnten das Unternehmen zu einer Betriebsstätte in Portugal machen und die Vorteile des NHR-Status aufheben.

Unternehmer sollten die doppelbesteuerungsrechtlichen Implikationen ihres Wohnsitzlandes berücksichtigen und sicherstellen, dass die Unternehmensgründung im Ausland mit den heimischen Steuergesetzen konform geht.

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BFH-Urteil: Volle deutsche Steuerpflicht bei Lebensmittelpunkt Ausland!