Ab 2024 sind Auslandseinkünfte in Thailand nicht mehr steuerfrei

In Thailand steht eine bedeutende Steueränderung bevor, die insbesondere für ausländische Personen mit Wohnsitz oder geplantem Umzug nach Thailand von Bedeutung ist. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle aus dem Ausland nach Thailand verbrachten Einkünfte dort versteuert werden, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zuzugs. Diese Regelung bedeutet eine signifikante Abkehr von der bisherigen Praxis, bei der ausländische Einkünfte, die nicht im gleichen Jahr nach Thailand gebracht wurden, steuerfrei waren. Einkünfte aus dem Ausland, die in Thailand genutzt oder dorthin übertragen werden, unterliegen nun den normalen thailändischen Einkommensteuersätzen, sofern eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Für Personen, die ihr Einkommen überwiegend im Ausland belassen, hat diese Neuerung kaum Auswirkungen. Doch für diejenigen, die sich auf die Nutzung ihrer ausländischen Einkünfte in Thailand verlassen haben, stellt dies eine Herausforderung dar.

Die Hintergründe für diese Steueränderung sind vielfältig. Einerseits benötigt der thailändische Staat finanzielle Mittel und andererseits bestand der Wunsch, sowohl Ausländer als auch Thailänder stärker steuerlich einzubinden. Dies betrifft insbesondere Personen, die Einkünfte aus Kryptowährungen oder Investitionen aus dem Ausland beziehen. Die Einführung der neuen Regel sorgt jedoch auch für Verwirrung und ungeklärte Fragen bezüglich Steuersätzen und der Behandlung gemischter Fondssituationen. Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen und der generellen Verschärfung von Einwanderungsrichtlinien ist es für Betroffene ratsam, eine Beratung in Anspruch zu nehmen und ihre Aufenthalts- und Vermögensstrategien anzupassen.

Key Takeaways

  • Ausländische Einkünfte, die ab 2024 nach Thailand gebracht werden, unterliegen der thailändischen Einkommensteuer.

  • Die Neuerung hat weitreichende Konsequenzen für die Lebenshaltungskosten und Vermögensverwaltung in Thailand.

  • Eine Anpassung der Aufenthaltsplanung und möglicherweise eine Beratung können für Betroffene von Bedeutung sein.

Steuerliche Veränderungen für Einkünfte aus dem Ausland in Thailand

Aktualisierte Bestimmungen für ausländische Einkünfte

Ab dem 1. Januar 2024 werden in Thailand neue steuerliche Anforderungen wirksam, die besagen, dass jegliches aus dem Ausland nach Thailand transferiertes Einkommen der thailändischen Besteuerung unterliegen wird. Dies schließt Einkommen ein, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt es verdient wurde. Vor dieser Änderung war es nicht erforderlich, Steuern auf ausländische Einkommen zu zahlen, solange diese nicht im gleichen Jahr, in dem sie erwirtschaftet wurden, nach Thailand überwiesen oder dort verwendet wurden – sei es durch Überweisung auf thailändische Konten oder Nutzung mittels Kreditkarten innerhalb des Landes.

Beispiel für bisherige steuerliche Behandlung:

  • Einkommen aus 2023: Wenn das Einkommen in 2024 genutzt oder überwiesen wurde, blieb es steuerfrei.

  • Steueränderung 2024: Künftig muss jedes nach Thailand verbrachte oder dort verbrauchte Einkommen, bei unbeschränkter Steuerpflicht, den normalen Einkommensteuersätzen entsprechen.

Ausnahmen für im Ausland verbleibendes Einkommen

Ein ausländisches Einkommen, das außerhalb Thailands belassen wird, ist weiterhin von der thailändischen Besteuerung ausgenommen. Das bedeutet, dass Einkommen, welche im Ausland erwirtschaftet und nicht nach Thailand gebracht werden, steuerfrei bleiben.

Steuerbefreiung – Bedingungen:

  • Kapitalvermögen: Besitzer großer Kapitalvermögen, die nicht auf die Nutzung ihres Einkommens in Thailand angewiesen sind, sind von dieser Änderung weitgehend unberührt.

  • Vergleichbare Regularien: Ähnliche Bestimmungen gelten für den Non Dom Status in Großbritannien, Irland und Malta.

Diese Neuregelungen bedeuten eine Einschränkung für diejenigen, die geplant hatten, ihr im Ausland erzieltes Einkommen später in Thailand zu nutzen. Zukünftig müssen alternative Strategien in Erwägung gezogen werden, falls man weiterhin die Einkommen im Ausland erzielen möchte, ohne die Steuerlast in Thailand zu erhöhen.

Vergleich mit internationalen Nicht-Ansässigen Regelungen

Thailand führt zum 1. Januar 2024 eine bedeutende Steueränderung für ausländische Einkünfte ein. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Vorgehensweise dar, nach der im Ausland erzieltes Einkommen, solange es nicht im gleichen Jahr in Thailand genutzt wurde, steuerfrei blieb. Ab 2024 sind Einkünfte, die nach Thailand überwiesen oder dort ausgegeben werden, mit den üblichen Einkommensteuersätzen zu versteuern, sofern unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Der Wandel in der Besteuerung ausländischer Einkünfte wirft Fragen bezüglich ihrer Umsetzung auf, einschließlich der Höhe der Besteuerung und des Umgangs mit Mischfonds.

Ähnlichkeiten weisen die Regelungen für Nichtansässige (Non-Dom) in Großbritannien, Irland und Malta auf, die es gestatten, im Ausland erzieltes und belassenes Einkommen steuerfrei zu behalten. Die Neuregelung in Thailand zielt darauf ab, eine gerechte Besteuerung sicherzustellen und Missbrauch zu begrenzen, was beispielsweise auch bei der Anpassung der Regelungen für Bildungs- und Elitevisa zu beobachten ist.

Für Personen, die in Thailand leben oder dorthin umziehen möchten, kann dies eine Überprüfung ihres finanziellen und steuerlichen Plans erfordern, insbesondere wenn sie auf die Nutzung ausländischer Einkünfte in Thailand angewiesen sind. Wer weniger als 180 Tage im Jahr in Thailand verweilt, unterliegt nicht der unbeschränkten Steuerpflicht. Diese Änderung appelliert an die Notwendigkeit, gegebenenfalls Beratung zur Anpassung der persönlichen Situation zu suchen und möglicherweise Alternativen zu erwägen.

Einfluss auf Kosten der Lebenshaltung und Finanzmanagement

Ab dem 1. Januar 2024 wird in Thailand eine bedeutsame steuerliche Veränderung greifen, die für Personen mit Einkommen aus dem Ausland wesentlich ist. Bis dato galt für Ausländer und Einheimische in Thailand die Regelung, dass Einkommen aus dem Ausland, sofern es nicht im Jahr der Erwirtschaftung nach Thailand transferiert wurde, nicht der Besteuerung unterlag. Diese Bestimmungen erfahren jetzt eine Änderung, wobei jegliches ins Land gebrachte oder dort verbrauchte ausländische Einkommen den thailändischen Einkommensteuersätzen unterliegen wird.

  • Steuerfreiheit im Ausland verbleibender Einkünfte: Einkommen, das im Ausland erzielt und dort belassen wird, bleibt weiterhin steuerfrei.

  • Besteuerung nach thailändischem Recht: Einkommen, das nach Thailand gebracht oder dort ausgegeben wird, muss versteuert werden, sofern eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht.

Personen mit hohem Kapitalvermögen, die nicht auf die Verwendung ihres Einkommens aus dem Ausland in Thailand für ihre Lebenshaltungskosten angewiesen sind, könnten von dieser Änderung weniger betroffen sein. Die Maßnahmen ähneln denen, die bereits in Ländern wie Großbritannien und Irland unter den Non Dom-Statusregelungen bekannt sind.

Dennoch wirft diese neue Regelung Fragen auf:

  • Unklarheiten bei Steuersätzen: Es besteht Unsicherheit über die Höhe der bestehenden Besteuerung für ausländisches Einkommen.

  • Einkommen aus dem Vorjahr: Unsicherheit herrscht auch bei Einkünften, die bereits im Ausland gehalten wurden und die nun möglicherweise rückwirkend besteuert werden könnten.

  • Komplexe Mischfonds-Situationen: Wie wird mit Konten umgegangen, die sowohl steuerfreie als auch neu erwirtschaftete Einkünfte enthalten?

Es wird erwartet, dass die thailändische Steuerbehörde bis zur effektiven Umsetzung der neuen Regelungen noch präzisierende Informationen und Anpassungen bereitstellen wird. Die gesamte thailändische Bevölkerung, nicht nur Ausländer, wird von den steuerlichen Änderungen betroffen sein.

Es empfiehlt sich für Betroffene, die Konsequenzen für den eigenen Lebensstandard und die Vermögensverwaltung zu bedenken und gegebenenfalls professionelle Beratung für alternative Aufenthaltsländer oder -strategien zu suchen. Personen, die unter 180 Tage im Jahr in Thailand verbringen, bleiben von der Regelung unberührt und gelten nicht als steueransässig.

Für individuelle Beratung zum Thema Auswanderung und zu möglichen Alternativen bietet sich eine professionelle Konsultation an.

Ungeklärte Einzelheiten und mögliche Verwirrungen

Ab dem 1. Januar 2024 werden neue Steuervorschriften in Thailand eingeführt, die Ausländer betreffen. Einkommen aus dem Ausland, das nach Thailand überwiesen oder dort verwendet wird, unterliegt nun der thailändischen Einkommensteuer, unabhängig vom Zeitpunkt des ursprünglichen Zuflusses. Zuvor galt, dass man keine Steuern auf ausländisches Einkommen zahlen musste, solange es nicht im selben Jahr in Thailand verwendet wurde.

Zentrale Änderungen:

  • Ausländisches Einkommen: Muss in Thailand versteuert werden, wenn es ins Land gebracht oder genutzt wird.

  • Betroffene Personen: Die Regelung gilt für Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Thailand.

  • Ausnahmen: Einkommen, das im Ausland verbleibt, bleibt steuerfrei.

Steuerarten: Die genaue Art der Besteuerung, ob Pauschalsteuer oder Einkommensteuer, ist noch nicht geklärt.

Früheres ausländisches Einkommen: Es ist unklar, wie mit Einkommen aus Vorjahren umgegangen wird, das jetzt nach Thailand gebracht wird.

Mischkonten: Bei Konten mit steuerfreiem Einkommen und neuem Einkommen sind noch Details zu klären.

Diese Änderungen könnten umfassende Auswirkungen auf die finanziellen Entscheidungen von Ausländern in Thailand haben. Personen, die auf ihre ausländischen Einkünfte in Thailand angewiesen sind, sollten die neuen Regelungen genau prüfen. Redistributionsmöglichkeiten und alternative Aufenthaltsländer können in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn der Aufenthalt in Thailand weniger als 180 Tage pro Jahr beträgt und somit keine Steuerpflicht entsteht.

Für individuelle Beratung zur neuen Steuerregelung und deren Einfluss auf persönliche Finanzen und Aufenthaltsentscheidungen sollte eine Beratung in Anspruch genommen werden.

Auswirkungen auf Kryptowährungserträge und Besteuerung

In Thailand wird ab dem 1. Januar 2024 eine neue steuerliche Regelung eingeführt, die erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von ausländischem Einkommen hat. Diese Änderung betrifft insbesondere im Ausland erzielte Einnahmen, darunter auch Kryptowährungsgewinne, die nach Thailand überwiesen oder dort verwendet werden.

Bisher konnten Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei bleiben, solange sie nicht im selben Jahr, in dem sie erwirtschaftet wurden, nach Thailand gebracht oder dort genutzt wurden. Mit der neuen Regelung wird jedoch jedes ausländische Einkommen, das nach Thailand überführt oder dort konsumiert wird, der thailändischen Einkommensteuer unterliegen.

Steuerpflicht in Thailand:

  • Unverändert: Einkünfte, die im Ausland verbleiben, bleiben steuerfrei.

  • Neu: Überführte oder verbrauchte ausländische Einkünfte unterliegen nun der Besteuerung.

Für Personen, die finanziell unabhängig sind und keine Notwendigkeit sehen, ihr im Ausland erzieltes Einkommen in Thailand zu verwenden, wird diese Änderung wenig Bedeutung haben. Für andere, die darauf angewiesen waren, ihr ausländisches Einkommen zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten in Thailand zu nutzen, stellt diese Veränderung eine bedeutende Anpassung dar.

Der thailändische Staat verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, zusätzliche Einnahmen zu generieren und eine gerechtere steuerliche Behandlung sicherzustellen. Die Neuregelung gilt sowohl für Ausländer als auch für thailändische Staatsbürger.

Noch zu klärende Details:

  • Unklar ist noch, wie hoch die Besteuerung ausländischer Einkünfte sein wird.

  • Es ist noch ungewiss, ob eine pauschale Steuer oder der übliche Einkommensteuertarif angewendet wird.

Die genaue Umsetzung dieser neuen steuerlichen Vorgaben bedarf noch weiterer Klärungen und Richtlinien durch die thailändische Steuerbehörde. Für diejenigen, die von dieser Änderung betroffen sind, kann es ratsam sein, ihre zukünftige Lebens- und Einkommenssituation in Thailand zu überdenken und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Bedeutung effektiver Steuerverwaltung und anstehende Aktualisierungen

Es wird ab dem 1. Januar 2024 eine wesentliche Änderung der Besteuerungspraxis für ausländische Einkommen in Thailand geben. Personen mit einer unbeschränkten Steuerpflicht in Thailand müssen Einkünfte versteuern, die aus dem Ausland nach Thailand transferiert oder dort verbraucht werden. Ausländische Einkünfte, die nicht nach Thailand gebracht werden, bleiben hingegen steuerfrei.

Dies bedeutet eine Abkehr von der bisherigen Regelung, die es erlaubte, ausländische Einkünfte, die nicht im gleichen Jahr in Thailand angelegt oder ausgegeben wurden, steuerfrei zu halten. Die maßgeblichen Punkte für Steuerpflichtige sind:

  • Transferierte oder in Thailand verbrauchte ausländische Einkommen: müssen nach den üblichen Steuersätzen versteuert werden.

  • Unberührtes ausländisches Einkommen: bleibt steuerfrei.

  • Anpassung der Regelung: stimmt mit anderen Ländern wie Großbritannien, Irland und Malta überein.

Mehrere Aspekte sind jedoch noch unklar, darunter die genaue Höhe der Steuer und die Behandlung bereits im Ausland erzielter Einkünfte. Konkrete Angaben dazu sind noch zu erwarten.

Da der thailändische Staat finanzielle Mittel benötigt, zielt die Regelung darauf ab, dass sowohl Einheimische als auch Ausländer, die in Thailand leben, ihren fairen Anteil an Steuern leisten. Dies schließt insbesondere diejenigen ein, die erhebliche Krypto-Gewinne erzielt haben.

Fragen bestehen auch hinsichtlich gemischter Einkünfte auf einem Konto und wie diese steuerlich behandelt werden. Erwartet wird, dass die thailändische Steuerverwaltung im Laufe der Zeit notwendige Klarstellungen und Aktualisierungen vornimmt, um eine effiziente Implementierung der neuen Bestimmungen zu gewährleisten.

Angesichts der bevorstehenden Änderungen sollten betroffene Personen ihre Finanz- und Wohnsituation in Thailand überdenken. Wer weniger als 180 Tage im Jahr in Thailand verbringt, wird nicht als steuerpflichtiger Resident betrachtet und fällt somit nicht unter die neue Regelung.

Für professionelle Beratung bezüglich Steuerplanung und Wohnsitzwahl, stehen Fachleute durch Beratungstermine bereit, um individuelle Strategien zu diskutieren.

Verschärfte Steuergesetze für Auslandseinkommen

Ab dem 1. Januar 2024 wird in Thailand eine wesentliche Gesetzesänderung wirksam: Sämtliches Auslandseinkommen, das nach Thailand überführt wird, unterliegt dort der Besteuerung. Bisher war es so, dass Einkünfte aus dem Ausland, die nicht im selben Jahr ihres Entstehens nach Thailand transferiert wurden, dort steuerfrei blieben.

  • Einkünfte, die im Ausland belassen werden, bleiben steuerfrei.

  • Einkünfte, die transferiert oder in Thailand konsumiert werden, unterliegen der normalen Einkommensteuer, wenn uneingeschränkte Steuerpflicht vorliegt.

Beispielsweise waren Kryptowährungsgewinne von 2023, die erst 2024 nach Thailand gebracht oder dort genutzt wurden, zuvor steuerfrei. Diese Regelung ändert sich nun.

Die Neuerung betrifft sowohl ausländische Einwohner Thailands als auch Thailänder selbst, die bislang ihr im Ausland generiertes Einkommen steuerfrei nach Thailand bringen konnten. Ziel der Anpassung ist die Erhöhung der Staatsfinanzen, wobei ausländische Staatsbürger besonders im Blickpunkt zu stehen scheinen, insbesondere im Hinblick auf jüngste Kryptogewinne.

Aktuell besteht noch Unklarheit über:

  • Die genaue Steuerhöhe auf Auslandseinkünfte.

  • Die Art der Besteuerung (Pauschalbesteuerung oder normale Einkommensteuer).

  • Die steuerliche Handhabung von Einkommen, das bereits im Vorjahr erwirtschaftet wurde.

  • Die Verwaltung von Mischfonds, die steuerbefreite und steuerpflichtige Einkünfte enthalten.

Die Verwaltung der neuen Regelung wird Herausforderungen mit sich bringen, da Anpassungen, Benachrichtigungen und Aktualisierungen zu erwarten sind, bis der Prozess reibungslos funktioniert.

Auch in anderen Bereichen werden die Regelungen in Thailand strenger. So werden Maßnahmen getroffen, um Grenzdurchquerungen (Border Runs) zu unterbinden, den Missbrauch von Bildungsvisa zu verhindern und die Vergaberichtlinien des Elite Visums zu verschärfen.

Wer von der neuen Gesetzeslage betroffen ist, sollte seine Zukunftspläne in Thailand neu bewerten und möglicherweise eine Beratung zu alternativen Aufenthaltsorten oder zur Anpassung seiner finanziellen Strategien in Erwägung ziehen.

Änderungen im thailändischen Steuerrecht für Ausländer

Thailand steht vor einer bedeutenden Änderung in seinem Steuersystem, die ausländische Einwohner betrifft. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Einkommen von Ausländern, das nach Thailand überwiesen oder dort ausgegeben wird, der thailändischen Besteuerung unterliegen. Zuvor war es möglich, Einkommen aus dem Ausland steuerfrei in Thailand zu belassen, solange es innerhalb des Verdienstjahres nicht nach Thailand überwiesen wurde.

Diese Neuregelung bedeutet, dass ausländisches Einkommen, das im Ausland bleibt, weiterhin von der Steuerpflicht in Thailand ausgenommen ist. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in Thailand allerdings muss das nach Thailand überführte oder verbrauchte Einkommen zu den üblichen Einkommensteuersätzen versteuert werden. Diese Anpassung trifft nicht nur Fremde, sondern auch Thailänder, die solche Regelungen zuvor nutzen konnten, um ausländisches Einkommen steuerfrei nach Thailand zu transferieren.

  • Folgen für Ausländer in Thailand:

    • Ausländisches Einkommen muss versteuert werden, sofern es übertragen oder in Thailand genutzt wird.

    • Neuregelung gilt ab 2024: Vorher verdientes, aber später überwiesenes oder genutztes Einkommen ist betroffen.

    • Mögliche Konsequenzen: Einige Ausländer müssen ihre finanzielle Planung überdenken oder sich nach alternativen Aufenthaltsorten umsehen.

Die Einführung dieser Steueränderung wird durch den Finanzbedarf des thailändischen Staates begründet. Die Nutzung der bisherigen Regelung durch viele ausländische Bewohner, die wenig bis keine Steuern zahlten, sowie durch Einheimische stellte ein Problem dar, das nun angegangen wird.

  • Offene Fragen zur neuen Steuerregelung:

    • Noch nicht eindeutige Steuersätze und Vorgehensweisen.

    • Ungewissheit über steuerliche Behandlung von "gemischten Fonds".

    • Klärungsbedarf bezüglich bereits im Ausland zurückbehaltenen Einkommens.

Thailand überarbeitet zudem verschiedene Visa-Richtlinien, um Missbräuche zu verhindern und eine strengere Regulierung des Aufenthalts von Ausländern sicherzustellen. Wer in Thailand weniger als 180 Tage pro Jahr verbringt, gilt nicht als steueransässig und ist von der neuen Regelung nicht betroffen.

Wer von diesen Änderungen betroffen ist und persönliche Beratung sucht, kann sich an kompetente Beratungsdienste wenden, die Unterstützung bei der Anpassung der eigenen finanziellen und aufenthaltsbezogenen Planung anbieten.

Strategien für den Umgang mit steuerlichen Änderungen und Planung des Aufenthalts

Mit Beginn des Jahres 2024 steht Expatriates in Thailand eine signifikante Steuergesetzänderung bevor. Zukünftig wird ausländisches Einkommen, das nach Thailand transferiert oder dort genutzt wird, der Steuerpflicht unterliegen. Diese Änderung hebt die bisherige Regelung auf, die besagte, dass im Ausland erzieltes Einkommen, welches nicht im selben Jahr nach Thailand gebracht wurde, steuerfrei bleibt.

Anpassungsmaßnahmen für Expatriates in Thailand:

  • Überprüfung der Finanzströme: Expatriates sollten ihre ausländischen Einkünfte genau überprüfen, um festzustellen, welche Beträge betroffen sein könnten.

  • Anwendung bestehender Modelle: Vergleichbare steuerrechtliche Konzepte, wie der britische, irische und maltesische "Non Dom"-Status, können als Orientierung für zukünftige Planungen dienen.

Zukünftige Aufenthaltsplanung:

  • Aufenthaltsdauer anpassen: Für diejenigen, die weniger als 180 Tage in Thailand verbringen, fällt die Neuregelung nicht an, da sie steuerrechtlich nicht als Ansässige gelten.

  • Ausweichmöglichkeiten erkunden: Es kann sinnvoll sein, Alternativen zu Thailand in Betracht zu ziehen, sollte die neue Regelung zu Einschränkungen führen.

Beratung in Anspruch nehmen:

  • Expertenrat suchen: Eine Konsultation mit Fachleuten kann helfen, eine an die neuen Umstände angepasste Lebens- und Steuerplanung zu entwickeln.

  • Globale Optionen prüfen: Informieren Sie sich über andere Länder, die möglicherweise als Wohnsitz in Frage kommen und deren steuerliche Bedingungen für Sie vorteilhaft sein könnten.

Es bleibt darauf hinzuweisen, dass es noch weitere Klärungen bezüglich der genauen Besteuerungsmodalitäten und der Behandlung von gemischten Fonds gibt, die die thailändische Steuerverwaltung in der nahen Zukunft präzisieren wird.

Beratungsleistungen und Unterstützungsangebote von Mandating.com

Mandating.com unterstützt Personen, die in Thailand leben oder dorthin umziehen möchten, aufgrund neuer steuerlicher Regelungen ab dem 1. Januar 2024. Sämtliche ausländischen Einkünfte, die nach Thailand verbracht werden, unterliegen nun der Besteuerung, unabhängig vom Zeitpunkt des Imports. Zuvor war Auslandseinkommen, sofern es nicht im Verdienstjahr nach Thailand transferiert wurde, steuerfrei. Diese Änderung betrifft Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Thailand und kann bedeuten, dass die Nutzung ausländischer Einkünfte in Thailand zur Finanzierung des Lebensunterhalts besteuert wird.

  • Beratung zur Regeländerung und Steueroptimierung: Mandating.com bietet individuelle Beratung an, um auf die steuerlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf persönliche Finanzen einzugehen.

  • Vergleich mit anderen Staatsmodellen: Die Neuerung wird mit dem britischen, irischen und maltesischen Non-Dom-Status verglichen, wobei Einnahmen im Ausland steuerfrei bleiben, solange sie dort verbleiben.

  • Unterstützung bei Unklarheiten: Da noch Details zur genauen Besteuerung und zu Mischfonds-Situationen ungeklärt sind, verspricht Mandating.com, seine Klienten durch künftige Aktualisierungen und Änderungen zu navigieren.

  • Alternativen und Wohnsitzkonzepte:

    • Erörterung alternativer Aufenthaltsländer

    • Überlegungen zur Nutzung Thailands als Basis ohne Steuerresident zu werden (Weniger als 180 Tage Aufenthalt)

  • Leistungen von Mandating.com:

    • Rechtliche Beratung zur Steuerminimierung

    • Aufbau und Schutz von Vermögen

    • Maximierung persönlicher Freiheit

    • Unterstützung von Unternehmern, Freiberuflern und Investoren

Konsultation: Für eine persönliche Beratung zur Thematik oder bei der Suche nach alternativen Wohnsitzländern besuchen Sie mandating.com und vereinbaren Sie einen Termin mit Sebastian und seinem Team.

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