Homeoffice im Ausland: Wo steuerpflichtig? - Teil 1

In den letzten Jahren hat sich die Arbeitswelt grundlegend verändert. Viele Menschen haben die Möglichkeit entdeckt, fernab von Büros zu arbeiten – sei es aufgrund der Pandemie oder durch die vermehrte Akzeptanz des Homeoffice-Konzeptes. Besonders für Arbeitnehmer, die mit dem Gedanken spielen, ihr Homeoffice ins Ausland zu verlegen, stellen sich jedoch entscheidende, steuerliche sowie rechtliche Fragen. Diese betreffen nicht nur den persönlichen Alltag, sondern können auch erhebliche Konsequenzen für das Verhältnis zum Arbeitgeber und die soziale Absicherung haben.

Die Globalisierung der Arbeitskultur hat zu einem Wandel geführt, und Unternehmen ermutigen ihre Mitarbeiter zunehmend, ortsunabhängig zu arbeiten. Dies bringt viele Vorteile, wirft aber auch komplexe Fragen bezüglich der Steuer- und Sozialversicherungspflicht auf - insbesondere wenn es um längerfristige Auslandsaufenthalte geht. Während innerhalb der EU gewisse Freiheiten herrschen, erschweren unterschiedliche nationale Gesetze außerhalb der Union die Situation. Deshalb ist es entscheidend, vorab gründlich zu recherchieren und sich über alle notwendigen Voraussetzungen und Regelungen im Klaren zu sein.

Key Takeaways

  • Veränderungen in der Arbeitskultur ermöglichen es, Heimarbeit auch aus dem Ausland zu verrichten, was steuerliche und rechtliche Überlegungen nach sich zieht.

  • Es bestehen vielfältige Szenarien, in denen Arbeitnehmer aus Deutschland ins Ausland ziehen, um von dort aus zu arbeiten, was spezifische Anpassungen erfordert.

  • Bei dauerhafter Verlagerung des Wohnsitzes in ein anderes EU-Land ändert sich die Steuerpflicht unmittelbar, während temporäre Aufenthalte andere Regelungen bergen.

Grundlagen der Heimarbeit im Ausland

Rechtliche Entwicklungen und Berufskultur

In den letzten Jahren hat sich die Arbeit im Homeoffice als wesentlicher Teil der Berufswelt etabliert. Die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Arbeitsform ist durch die Pandemie gestiegen. Unternehmen haben globale Teams aufgebaut, die ortsunabhängig agieren können, wobei diese Möglichkeit in fast allen Branchen Anwendung findet. Um Fachkräftemangel zu begegnen, werden in Deutschland zunehmend flexiblere Modelle für das Arbeiten von Zuhause offeriert, wodurch auch die Arbeit von einem ausländischen Homeoffice aus möglich wird.

Stichpunkte:

  • Homeoffice-Akzeptanz durch Pandemie gestiegen

  • Neue Unternehmenskulturen ermöglichen ortsunabhängige Teamarbeit

  • Flexible Modelle als Antwort auf Fachkräftemangel

Wanderungsbewegung und Trends im Bereich Heimarbeit

Laut Daten haben im Jahr 2021 rund 966.000 Deutsche das Land verlassen. Migrationsströme zeigen, dass Menschen zunehmend die Möglichkeit nutzen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, wobei Homeoffice-Tätigkeiten eine Rolle spielen. Persönliche und wirtschaftliche Gründe beeinflussen diese Entscheidungen ebenso wie politische und klimatische Faktoren. Die heimischen Lebenshaltungskosten, Wetterbedingungen und politische Entwicklungen können Anlässe für einen Umzug sein.

Statistiken im Überblick:

  • 966.000 Auswanderungen aus Deutschland im Jahr 2021

  • Homeoffice als Element bei Entscheidung zur Auswanderung

  • Klimatische und politische Gründe beeinflussen Wohnortwahl

Kenntnis der Regelungen als Notwendigkeit

Wer sein Homeoffice ins Ausland verlegt, muss eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten beachten. Die Gesetzeslagen in Themen wie Steuern, Sozialversicherung, Arbeitserlaubnisse und gesundheitlicher Absicherung variieren stark von Land zu Land. Innerhalb der EU erleichtern Freizügigkeit und einheitliche Regularien den Wechsel, doch selbst hier gilt es, die Aufenthaltstage zu beachten, um keine steuerlichen oder sozialversicherungstechnischen Konsequenzen zu provozieren. Arbeitnehmer und Selbstständige müssen sich detailliert mit den Anforderungen des Ziellandes sowie den Bestimmungen ihres Heimatlandes auseinandersetzen.

Wichtige Aspekte:

  • Berücksichtigung der Steuer- und Sozialversicherungsgesetze

  • Rechtliche Voraussetzungen für Arbeitserlaubnisse

  • Unterschiedliche Regelungen innerhalb und außerhalb der EU

Typische Beispiele für Heimarbeit im Ausland

Beispiel 1: Verlegung des Heimbüros ins Ausland

Fernarbeitende entscheiden sich gelegentlich, ihren Arbeitsplatz von Deutschland, Österreich oder der Schweiz in ein anderes Land zu verlegen. Attraktive Lebenskosten, besseres Klima und steuerliche Aspekte können für einen solchen Schritt ausschlaggebend sein. Dabei gibt es einige steuerliche Konsequenzen zu beachten.

Beispiel 2: Lebenspartner nimmt Auslandsjob an

Wenn der Lebenspartner eine Anstellung im Ausland annimmt, verhandeln Arbeitnehmende möglicherweise mit ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit, ihre Arbeit zeitweise von dort aus zu verrichten. Hierbei sind unter anderem die Dauer des Auslandsaufenthalts und die Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungspflichten von Bedeutung.

Beispiel 3: Sabbatjahr und Teilzeitarbeit

Es ist nicht unüblich, dass Arbeitnehmer in Ländern wie der Schweiz, Deutschland und Österreich ein Sabbatjahr einlegen und währenddessen Teilzeitarbeit leisten, oft auch vom Ausland aus. Wenngleich dies im Heimatland in der Regel keine Probleme verursacht, können im Gastland rechtliche Herausforderungen entstehen.

Beispiel 4: Firmen bieten Heimarbeit an

Unternehmen bieten Mitarbeitenden häufig die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, was zu Kosteneinsparungen führen kann. Probleme treten auf, wenn nicht klar kommuniziert wird, dass die Arbeit von einem anderen Land aus erfolgt. Dies kann sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen nach sich ziehen.

Beispiel 5: Schließungen von Büros im Ausland

Arbeitnehmer, die in einer ausländischen Niederlassung eines deutschen Unternehmens tätig waren und vor der Schließung stehen, stehen möglicherweise vor der Entscheidung, nach Deutschland zurückzukehren oder im Ausland zu bleiben und im Heimbüro zu arbeiten. Hierbei spielen unter anderem sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Überlegungen eine Rolle.

Regelungen zur Sozialversicherung und Steuern

Arbeitserlaubnis und Visabestimmungen für die Auslandsarbeit

Es ist zwingend erforderlich, sich mit den Arbeitserlaubnis- und Visabestimmungen des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen, in dem von Zuhause gearbeitet werden soll. Das bloße Besitzen eines Touristenvisums oder Businessvisums garantiert nicht das Recht auf Arbeit. In der Europäischen Union genießen Bürger zwar weitreichende Freiheiten, jedoch legt jedes Land individuell fest, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitskräfte beschäftigt werden dürfen. Doppelregelungen müssen beachtet werden, sowohl im Land der Tätigkeit als auch im Anstellungsland. Wichtige Faktoren sind dabei unter anderem Arbeitserlaubnisse, Krankenversicherung, soziale Sicherheit, Besteuerung sowie gesetzliche Arbeitgeberverpflichtungen.

Sozialversicherung und Besteuerung bei Auslandstätigkeit

Für Steuer- und Sozialversicherungspflichten ist zu klären, ob eine temporäre oder dauerhafte Wohnsitzverlegung ins EU-Ausland vorliegt. Ist die Arbeit im EU-Ausland zeitlich begrenzt und die Entlohnung erfolgt weiterhin aus Deutschland, bleibt der Beschäftigte in der Regel in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sollte jedoch der Wohnsitz von Beginn an ohne Rückkehrabsicht verlegt werden, so unterliegt man sofort der Steuerpflicht des neuen Wohnsitzlandes. Es ist nicht zulässig, sich zuerst abzumelden und beabsichtigen, erst nach 183 Tagen Sozialversicherungsbeiträge im neuen Land zu zahlen, da man bereits ab dem ersten Tag steuer- und sozialversicherungspflichtig sein kann. Arbeitgeber müssen über den Arbeitsort des Mitarbeiters informiert werden, um Regelungen zu Sozialversicherung und Besteuerung entsprechend anzupassen.

Heimarbeit innerhalb der EU

Freizügigkeit und Anmeldepflicht

Innerhalb der Europäischen Union genießen Bürger die Freiheit, sich niederzulassen und ein Gewerbe in jedem Mitgliedsstaat zu betreiben. Die Basis dafür ist das Prinzip der Niederlassungsfreiheit. Eine wesentliche Formalität für EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land leben und arbeiten möchten, ist die Anmeldung beim lokalen Einwohnermeldeamt, und je nach Land eventuell zusätzlich bei der Ausländerbehörde. Diese Anmeldung ist für die steuerrechtliche Erfassung des Wohnsitzes unerlässlich. Die Anmeldung hat direkte Folgen für die Steuerpflicht; sie ist entscheidend, um festzustellen, in welchem Land man als steuerpflichtig gilt.

Wichtige Punkte für die Anmeldung:

  • EU-Bürger: Müssen sich lediglich im Wohnsitzland anmelden.

  • Dauer des Aufenthalts: Maßgeblich für die Steuerpflicht.

  • Anmeldungsprozess: Kann je nach EU-Land variieren (Meldebehörden, Ausländerbehörde).

183-Tage-Regel und Besteuerung

Die 183-Tage-Regel spielt eine zentrale Rolle bei der Bestimmung des Steuerstatus von Personen, die in einem anderen Staat als ihrem Heimatland tätig sind. Wer sich weniger als 183 Tage in einem EU-Land aufhält und dessen Gehalt weiterhin aus dem Heimatland erhält, bleibt für gewöhnlich im Heimatland steuerpflichtig. Umzieht man jedoch dauerhaft und ohne Rückkehrabsicht in ein anderes EU-Land, so wird man ab dem Zeitpunkt des Umzugs steuerrechtlich in diesem neuen Land erfasst.

Schlüsselfaktoren bezüglich der Besteuerung:

  • Aufenthaltsdauer: Unter oder über 183 Tage?

  • Gehaltszahlungen: Wo wird das Gehalt ausgezahlt?

  • Steuerpflicht: Besteht bereits eine Absicht zur Niederlassung im Ausland?

Zusammenfassung der Regelung:

  • Weniger als 183 Tage: Keine Änderung der Steuerpflicht im Heimatland.

  • Über 183 Tage mit Umzugsabsicht: Sofortige Steuerpflicht im neuen Wohnsitzland.

  • Unternehmensrichtlinien: Müssen mit den persönlichen Umständen abgestimmt werden.

Arbeitgeberperspektive und betriebliche Verpflichtungen

In einer zunehmend globalisierten Welt, in der Heimbüroarbeit zur Norm wird, stehen Unternehmen vor neuen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen, insbesondere wenn Mitarbeiter von einem anderen Land aus arbeiten möchten. Die Bewertung der Auswirkungen eines solchen Arrangements auf soziale Sicherheit und Steuerpflichten ist entscheidend.

Verteilte Teams und internationale Heimarbeit:

  • 2021 arbeiteten nahezu 50% der Angestellten in Deutschland zeitweise im Heimbüro.

  • Unternehmen haben weltweit akzeptierte Heimarbeit etabliert und dabei eine neue Unternehmenskultur entwickelt.

  • Die Notwendigkeit, Fachkräftemangel zu begegnen, hat zu flexibleren Home-Office-Regelungen geführt.

Überblick über gängige Heimarbeitsszenarien:

  1. Angestellte, die aus persönlichen Gründen ihr Heimbüro ins Ausland verlegen.

  2. Personen, die ihrem Partner ins Ausland folgen und versuchen, ihre Tätigkeit aus der Ferne fortzusetzen.

  3. Beschäftigte, die ein Sabbatical im Ausland nehmen und gleichzeitig teils von dort arbeiten.

  4. Unternehmen, die aktiv Remote-Arbeit anbieten, um Kosten zu sparen, ohne sich bewusst zu sein, dass der Mitarbeiter im Ausland lebt.

  5. Mitarbeiter, die zuvor in einem jetzt geschlossenen Auslandsbüro tätig waren und weiterhin von ihrem neuen Wohnsitz aus arbeiten wollen.

Arbeitserlaubnis und Regulierungen:

  • Arbeit im Heimbüro erfordert nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis im Ausland.

  • Das Arbeiten in der EU impliziert gewisse Freiheiten, doch jedes Land setzt eigene Bedingungen für die Arbeitserlaubnis ausländischer Bürger.

Sozialversicherung und Steuerrecht:

  • Die Arbeit für ein deutsches Unternehmen vom Ausland aus macht die Berücksichtigung von Sozialversicherungs- und Steuerrecht erforderlich.

  • Arbeitnehmer müssen sowohl die Vorschriften des Landes, in dem sie arbeiten, als auch die des Landes, in dem sie angestellt sind, beachten.

Heimarbeit innerhalb der EU:

  • EU-Bürger können grundsätzlich in jedem EU-Land leben und arbeiten.

  • Bei Aufenthalten unter 183 Tagen im anderen EU-Land, bei klar begrenzter Aufenthaltsdauer und fortlaufendem Gehaltsempfang aus Deutschland, ändert sich steuerlich nichts.

  • Absicht und Dauer des Aufenthalts sind entscheidend für die Steuerpflicht im neuen Wohnsitzland.

Letztlich ist es ausschlaggebend, frühzeitig sowohl mit dem Arbeitgeber als auch mit einem Steuerberater die jeweiligen Gegebenheiten zu besprechen, um rechtliche Konflikte und unvorhergesehene Überraschungen zu vermeiden.

Steuerperspektiven und Arbeitsmodelle der ferngesteuerten Arbeit

Mit dem nahenden Fälligkeitstermin der Steuererklärung in Deutschland ist es für Steuerpflichtige entscheidend, die Auswirkungen der Arbeit im Homeoffice auf ihre steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen. Vor allem die Neuerung, von einem anderen Ort als der gewohnten Arbeitsstätte zu arbeiten, zieht eine Fülle an steuerlichen Konsequenzen nach sich. Diese Umstände gewinnen zunehmend an Bedeutung, da die Zahl der Menschen, die teils von zu Hause aus arbeiten, in den letzten Jahren signifikant angestiegen ist.

Auswirkungen der Fernarbeit auf die Steuerpflicht

Die Arbeitsweise aus der Ferne, ob von zu Hause aus oder aus dem Ausland, stellt neue Anforderungen an das Verständnis steuerlicher Regeln. 2021 zum Beispiel entschlossen sich 966.000 Deutsche zur Auswanderung, eine Zahl, die jene nicht mitzählt, die einen Umzug ins Ausland zunächst auf Probe vollziehen. Ob als Angestellter, Arbeitgeber oder Selbstständiger, die steuerlichen Aspekte einer solchen Entscheidung sollten nicht unterschätzt werden.

Verschiedene Szenarien der Fernarbeit

Fünf gängige Szenarien für die Arbeit außerhalb des herkömmlichen Büros wurden identifiziert:

  • Szenario 1: Der Entschluss, das Homeoffice ins Ausland zu verlegen, wird aus verschiedenen Gründen wie Lebenskosten, Klima oder politischer Unzufriedenheit getroffen.

  • Szenario 2: Bei einer Arbeitsaufnahme des Partners im Ausland verhandeln viele Angestellte die Möglichkeit, ihre Tätigkeit temporär aus dem Ausland auszuführen.

  • Szenario 3: Sabbaticals werden oftmals mit einer Teilzeitarbeit aus dem Homeoffice verbunden, nicht selten aus dem Ausland.

  • Szenario 4: Unternehmen bieten proaktiv Fernarbeitsplätze an, teils aus Kostengründen, ohne sich der genauen Wohnsituation der Angestellten bewusst zu sein.

  • Szenario 5: Bei Schließung eines ausländischen Büros eines deutschen Arbeitgebers ergibt sich die Frage, ob die Arbeit von dort im Homeoffice fortgeführt werden kann.

Beachtenswertes bei der internationalen Fernarbeit

Wichtig ist, dass für die Arbeit aus dem Ausland nicht nur ein Touristenvisum benötigt wird, sondern oft auch eine spezielle Arbeitserlaubnis. In der EU besteht eine größere Freizügigkeit, doch jedes Land hat eigene Vorschriften bezüglich der Arbeitsgenehmigung für Ausländer.

Bei längerer Arbeitsdauer im ausländischen Homeoffice müssen zudem sowohl sozialversicherungs- als auch steuerrechtliche Aspekte, wie Arbeitsgenehmigungen, Krankenversicherung, Steuer- und Arbeitsgesetzgebung des jeweiligen Landes, beachtet werden.

Im Kontext der EU ist die Dauer des Aufenthalts im Ausland maßgeblich. Werden 183 Tage überschritten, kann es zu einer Verlagerung des Steuerwohnsitzes kommen. Hierbei ist die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Aufenthaltsdauer und die steuerrechtliche Anmeldung im Ausland von entscheidender Bedeutung.

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