Österreichische GmbH & Co KG: 24% statt 50% Steuer für Deutsche Unternehmer

Unternehmer in Deutschland stehen oft vor der Herausforderung hoher Steuerlasten, die bis zu 50% der Gewinne betragen können. Eine legale und effiziente Möglichkeit, diesen steuerlichen Belastungen zu begegnen, besteht im Aufbau einer Firmenstruktur im Ausland. Durch die Gründung einer GmbH & Co. KG in Österreich können Unternehmer ihre Steuerlast auf etwa 25% reduzieren. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.

Die Schlüsselelemente dieser Strategie sind das echte wirtschaftliche Agieren der österreichischen Gesellschaft und die Erfüllung aller Anforderungen an ein substantielles Unternehmen vor Ort. Indem die deutsche GmbH als Kommanditist in der österreichischen KG fungiert, können die Gewinne ohne eine Quellensteuer nach Deutschland zurückfließen. Diese Struktur muss allerdings eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit in Österreich aufweisen, da sonst die gesamten Steuervorteile verloren gehen könnten.

Key Takeaways

  • Eine GmbH & Co. KG in Österreich ermöglicht erhebliche Steuerersparnisse.

  • Es müssen echte Geschäftsaktivitäten in Österreich nachgewiesen werden.

  • Die richtige Strukturierung ermöglicht die steuerliche Rückführung von Gewinnen nach Deutschland ohne Quellensteuer.

Motive für eine Unternehmensgründung im Ausland

Viele Unternehmer verlagern ihre Geschäftstätigkeit ins Ausland, um steuerlichen Verpflichtungen in ihrem Heimatland zu entgehen oder weil sie das Lebensumfeld in anderen Ländern bevorzugen. Unternehmen dort zu gründen, kann mit deutlich niedrigeren Steuerraten verbunden sein, was zu einer Gesamtsteuerlast von unter 10 % führen kann.

In Deutschland besteuerte Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit liegen häufig bei rund 50 %. Besitzt man eine GmbH, so fallen Körperschaftssteuer von ca. 30 % an, und bei Gewinnausschüttungen kommt eine Kapitalertragssteuer von etwa 25 % hinzu. Bei Personengesellschaften ergibt sich häufig eine Einkommenssteuerbelastung von ungefähr 50 %. Diese Steuerlast lässt sich jedoch auf ungefähr 25 % reduzieren – durch die Gründung einer GmbH & Co. KG in Österreich, die das Geschäft dann übernimmt.

Wichtige Informationen für Unternehmer:

  • Wenn eine deutsche Firma in eine ausländische Firma investiert und diese keine aktiven Einkünfte generiert, wird eine Zusatzbesteuerung fällig.

  • Die Steuer in Österreich für Kapitalgesellschaften wurde 2023 von 25 % auf 24 % gesenkt.

  • Die österreichische GmbH muss aktive Einkünfte erwirtschaften und braucht zudem einen echten Geschäftssitz, einen Geschäftsführer sowie Mitarbeiter in Österreich.

Steuerliche Strukturierung:

  • Gründung einer GmbH & Co. KG in Österreich mit einer österreichischen GmbH als Komplementär und einer deutschen GmbH als Kommanditist.

  • Die deutsche GmbH als Kommanditist zahlt in Österreich beschränkte Körperschaftssteuer von 24 % auf ihre Gewinnanteile.

  • Die nach der Besteuerung verbleibenden Nettogewinne fließen als Dividenden zurück zur deutschen Firma, wo aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU keine Quellensteuer erhoben wird.

Überführung der Gewinne nach Deutschland:

  • Integration der profitierenden deutschen GmbH in eine deutsche GmbH & Co. KG; dadurch entsteht eine steuerliche Einheit.

  • Die GmbH & Co. KG, als Holdinggesellschaft, verwaltet das Geschäft der GmbH und erhält alle Gewinne steuerfrei.

  • Ausschüttungen der KG unterliegen in Deutschland keiner Steuer, allerdings ist die Progressionsvorbehalt zu beachten.

Diese Struktur ermöglicht es, weiterhin in Deutschland zu leben, eine ausländische Gesellschaft in Österreich mit Substanz zu gründen und insgesamt nur 25 % an Steuern zu zahlen. Die Errichtung einer „Briefkastenfirma“ ist dafür nicht ausreichend und nicht zielführend.

Für Beratung zu internationaler Steuerplanung oder bei der Gründung einer Gesellschaft im Ausland kann man fachmännischen Rat einholen. Unsere Kanzlei berät seit 20 Jahren Mandanten in solchen Projekten und bietet für internationale Steueroptimierung ein Netzwerk von Anwälten und Steuerberatern.

Steuerbelastung in Deutschland für Geschäftsinhaber

Deutschland ist bekannt für sein komplexes Steuersystem, besonders für Unternehmer. Wer hierzulande ein Unternehmen führt, sieht sich oft einem hohen Steuersatz von rund 50 Prozent auf Geschäftsgewinne gegenüber. Besitzen sie eine GmbH, fällt zunächst die Körperschaftssteuer von ca. 30 Prozent an. Bei Ausschüttungen kommt dann die Kapitalertragsteuer von weiteren 25 Prozent hinzu. Auch bei Personengesellschaften kann der Einkommensteuersatz nahezu die 50-Prozent-Marke erreichen. Es ist jedoch möglich, diese Steuerlast auf etwa 25 Prozent zu senken.

Die Strategie dafür ist vollkommen im Rahmen des Gesetzes und sieht vor, dass eine österreichische GmbH & Co. KG gegründet wird, welche die geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland übernimmt. Diese Firmenkonstruktion ähnelt der deutschen GmbH & Co. KG, mit einer österreichischen GmbH als Komplementär ohne Gewinnbeteiligung und einer deutschen GmbH als Kommanditist, die 100 Prozent der Gewinne erhält. Wichtig ist, dass die österreichische Firma aktive Einkünfte erzielt, dafür sind ein echter Geschäftssitz sowie relevantes Personal vor Ort erforderlich.

Körperschaft in Österreich Besteuerungsverfahren GmbH & Co. KG Unterliegt der Körperschaftssteuer in Österreich (24 % wie ab 2023) Deutsche GmbH (als Kommanditist) Keine Quellensteuer auf Dividenden dank EU-Mutter-Tochter-Richtlinie

Nach Besteuerung in Österreich können die restlichen 76 Prozent des Nettogewinns steuerfrei als Dividende an die deutsche Gesellschaft fließen. Um diese Gewinne dann ungeschmälert an den Unternehmer auszuschütten, wird die deutsche GmbH in eine deutsche GmbH & Co. KG eingebracht, welche als Holding dient. Die GmbH & Co. KG ist nicht steuerpflichtig auf erhaltene Gewinne und leitet diese weiter an den Unternehmer. Die deutsche GmbH profitiert dabei von einer steuerlichen Einheit durch Gewinnabführungsvertrag mit der Holding.

Das Endresultat ist, dass ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, der eine produktive Niederlassung in Österreich gründet und keine reine Briefkastenfirma führt, die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene und persönlich auf etwa 25 Prozent reduzieren kann. Beachtet werden muss der Progressionsvorbehalt, der andere Einkünfte höher besteuern lässt.

Die hier dargestellte Methode erlaubt es, in Deutschland zu leben und gleichzeitig unternehmerische Aktivitäten in Österreich zu steuern, um so die Steuerlast zu optimieren. Es ist essenziell, echte Wertschöpfung in Österreich zu erzielen, um dieses Modell zu legitimieren. Wer auf diesem Feld Beratung sucht, kann sich an erfahrene Fachleute wenden, die in internationaler Steuerplanung und Optimierung tätig sind, und durch ihre Dienste bei der Gründung und rechtlich einwandfreien Umsetzung dieser Struktur unterstützen.

Strategien zur Minderung der Steuerlast

In Zeiten wachsender globaler Mobilität suchen Unternehmen und Privatpersonen nach legitimen Wegen, ihre Steuerlast zu optimieren. Ein häufiger Ansatz ist die Verlagerung von Geschäftstätigkeiten ins Ausland, was neben steuerlichen Vorteilen auch persönliche Präferenzen für einen Wohnortwechsel reflektieren kann.

Geschäftsumstrukturierung innerhalb der EU:

  • Einrichtung einer Komplementär-GmbH & Co. KG in Österreich.

  • Übernahme der unternehmerischen Tätigkeit durch die österreichische Struktur.

  • Nutzung der steuerlichen Regelungen in Österreich, um die Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren.

Wichtige Aspekte bei der Umsetzung:

  • In Österreich erfolgt die Besteuerung von Unternehmensgewinnen derzeit mit einem Satz von 24%.

  • Die Einhaltung der aktiven Einkunftsgenerierung durch die österreichische Gesellschaft ist essenziell.

  • Die Errichtung realer Geschäftsstellen in Österreich mit Geschäftsführer und Mitarbeitern ist für die Anerkennung zwingend erforderlich.

Finanzieller Fluss innerhalb der Struktur:

  • Die deutsche Gesellschaft beteiligt sich als Kommanditistin an der österreichischen KG.

  • In Österreich wird eine beschränkte Körperschaftssteuer auf die Gewinnanteile der deutschen GmbH fällig.

  • Rückfluss der Nettogewinne an die deutsche Gesellschaft, unter Freistellung von Quellensteuer nach der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

Weiterleitung der Gewinne an die Anteilseigner:

  • Einbindung der deutschen GmbH in eine deutsche GmbH & Co. KG als Holding.

  • Profittransferverträge und vereinigte Geschäftsführung ermöglichen eine steuerneutrale Weitergabe der Gewinne an die Holding.

  • Endbesteuerung der Gewinne bei persönlicher Einkommensbesteuerung unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich.

Im Einklang mit den Gesetzen und unter vollständiger Transparenz gegenüber den Steuerbehörden lässt sich festhalten, dass mittels dieser Strukturierung eine deutliche Senkung der Steuerlast möglich ist, ohne das persönliche Lebensumfeld verlassen zu müssen.

Strukturierung einer GmbH & Co. KG in Österreich

In Österreich kann durch die Gründung einer GmbH & Co. KG, die mit einer inländischen GmbH verbunden ist, die Steuerbelastung signifikant reduziert werden.

  • Unternehmensform: Die österreichische GmbH & Co. KG ist vergleichbar mit dem deutschen Pendant und besteht aus einer Komplementärgesellschaft (einer österreichischen GmbH), die nicht am Gewinn beteiligt ist, und einem Komplementär (hier eine deutsche GmbH), der den Unternehmensgewinn vollständig erhält.

  • Steuerliche Aspekte: Eine solche Struktur erlaubt eine Senkung der ursprünglichen Steuerlast von nahezu 50% auf ungefähr 25% in Österreich, da die Körperschaftssteuer in Österreich seit 2023 auf 24% gesenkt wurde.

  • Geschäftsaktivitäten: Wichtig ist, dass die österreichische GmbH & Co. KG aktive Geschäftseinnahmen generiert, was durch Handel, Dienstleistungen oder Produktion realisiert werden kann. Die Präsenz eines echten Geschäftssitzes in Österreich, inklusive Geschäftsführung und Mitarbeitern, ist hierfür essentiell.

  • Besteuerung des ausländischen Unternehmens: Die deutsche GmbH als limitierter Partner in der KG unterliegt der beschränkten Körperschaftssteuerpflicht in Österreich und muss auf ihre Gewinne 24% Steuern zahlen. Die Nettogewinne fließen steuerfrei, aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU, zurück nach Deutschland.

  • Übertragung der Gewinne: Die Profite werden anschließend in Deutschland durch eine GmbH & Co. KG, die als Holding dient, aufgenommen. Dabei werden die Gewinne ohne weitere Steuerlast auf die Holding übertragen.

  • Ausschüttungen: Diese Gewinne können letztendlich ohne weitere Abzüge an den Unternehmer ausgezahlt werden, wobei zu beachten ist, dass die individuelle Einkommensteuer und gegebenenfalls anrechenbare Gewerbesteuer in Deutschland anfallen können.

Die Einrichtung einer solchen Struktur setzt eine substanzielle Geschäftsführung in Österreich voraus – eine reine Briefkastengesellschaft wäre nicht ausreichend. Wer eine Beratung zu dieser Thematik oder zu internationaler Steuerplanung sucht, kann sich an entsprechende Experten wenden, die in der Gestaltung und Optimierung internationaler Steuervorgänge erfahren sind.

Voraussetzungen für die steuerliche Wirksamkeit aktiver Einkünfte

In der Strukturierung internationaler Geschäftsmodelle kann eine erhebliche steuerliche Entlastung für Unternehmer und Gesellschaften erreicht werden. Hierzu zählt die Gründung einer österreichischen GmbH & Co. KG, welche als eine Entsprechung zur deutschen GmbH & Co. KG angesehen werden kann. Wesentlich sind dabei aktive Geschäftstätigkeiten und der Nachweis einer substantiellen Betriebsstätte in Österreich, um eine niedrigere Besteuerung von etwa 25% zu ermöglichen.

Substantielle Anforderungen in Österreich:

  • Erfordernis einer realen Betriebsstätte

  • Bestellung eines Geschäftsführers vor Ort

  • Anstellung von Mitarbeitern

Zudem muss die österreichische Gesellschaft aktive Einkünfte generieren, wie zum Beispiel durch Handel, Produktion oder Dienstleistungserbringung. Ist dies nicht der Fall und es besteht kein echter Geschäftsbetrieb, würde die Betriebsstätte als in Deutschland liegend angesehen.

Strukturelle Gestaltung:

  • Österreichische GmbH & Co. KG: Diese Gesellschaft übernimmt das Geschäft und erwirtschaftet aktive Einkünfte.

  • Österreichische GmbH: Handelt als Komplementär und beteiligt sich nicht an den Gewinnen.

  • Deutsche GmbH: Wird als Kommanditistin eingesetzt und partizipiert an den Gewinnen der österreichischen GmbH & Co. KG.

In Österreich wird die deutsche GmbH als Kommanditistin einer beschränkten Körperschaftsteuer von 24% auf ihre Gewinnanteile unterliegen. Anschließend können die Restgewinne netto, ohne Quellensteuerabzug dank der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, nach Deutschland transferiert werden.

Einbindung einer deutschen GmbH & Co. KG:

  • Die deutsche GmbH & Co. KG fungiert als Holdinggesellschaft und schließt einen Gewinnabführungsvertrag mit der GmbH.

  • Gewinne der österreichischen Gesellschaft werden an die deutsche GmbH & Co. KG übertragen.

  • Keine zusätzliche Steuerlast für die GmbH bei Erhalt der Gewinne in Deutschland.

Die Ausschüttung dieser Gewinne seitens der GmbH & Co. KG ist in Deutschland steuerfrei. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich ist keine weitere Besteuerung der in Österreich bereits versteuerten Gewinne in Deutschland fällig, abgesehen von einer eventuellen Progressionsvorbehaltsregelung bei persönlichen Einkommensteuersätzen.

Diese Struktur bietet somit eine Möglichkeit, trotz eines Wohnsitzes in Deutschland, ein Unternehmensmodell mit einer steuerlichen Belastung von etwa 25% zu realisieren, sofern die Geschäftsaktivitäten der österreichischen Gesellschaft real und substanzvoll sind.

Folgen bei Fehlen eines echten Firmensitzes

Unternehmer, die in Deutschland ansässig bleiben, stehen oft der Herausforderung gegenüber, hohe Steuersätze auf Unternehmensgewinne zu zahlen, die bis zu 50% erreichen können. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Gründung eines Unternehmens im Ausland erhebliche Steuervorteile. Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Errichtung einer Kommanditgesellschaft (KG) in Österreich – genauer gesagt, einer GmbH & Co. KG. Diese Konstruktion bietet die Möglichkeit, die Steuerbelastung auf etwa 25% zu reduzieren.

Steuerliche Implikationen bei Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft:

  • Eine Beteiligung einer deutschen Firma in einer ausländischen Gesellschaft führt zu einer Zusatzbesteuerung, wenn kein aktives Einkommen von der Auslandsgesellschaft erzielt wird.

  • Die österreichische Körperschaftssteuer lag bis 2022 bei 25%, wurde jedoch seit 2023 auf 24% gesenkt, damit unter der deutschen Grenze für Zusatzbesteuerung.

  • Aktives Einkommen der österreichischen Gesellschaft ist essentiell, was dem Handel, der Produktion oder dem Erbringen von Dienstleistungen entspringen kann.

Voraussetzungen für die Anerkennung der ausländischen Betriebsstätte:

  • Ein echter Geschäftssitz in Österreich mit Geschäftsführer und Angestellten ist notwendig.

  • Ohne diesen realen Firmensitz wird eine Betriebsstätte in Deutschland angenommen, und die Steuern fallen weiterhin dort an.

Transfer des Gewinns zur deutschen Holdinggesellschaft:

  1. Die deutsche GmbH als Kommanditistin der österreichischen KG zahlt in Österreich 24% Körperschaftssteuer auf ihre Anteile am Gewinn.

  2. Die Ausschüttung der Nettogewinne an die deutsche GmbH erfolgt ohne Quellensteuer aufgrund der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

  3. Die deutsche GmbH leitet die Profite an eine deutsche GmbH & Co. KG weiter, welche als Holdinggesellschaft fungiert.

  4. Der übertragene Gewinn unterliegt bei der deutschen GmbH keiner Steuer.

  5. Die resultierenden 76% des Nettogewinns können dann, unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich, steuerfrei an den Inhaber fließen.

Entscheidend für das Funktionieren des Modells ist der Nachweis, dass der österreichische Firmensitz keine bloße Briefkastenadresse darstellt, sondern dort eine aktive Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Für eine individuelle Beratung zu internationalen Steuerplanungen oder der Gründung von Unternehmen im Ausland stehen Spezialisten mit jahrelanger Erfahrung zur Verfügung, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Steuervorteile für Deutsche Unternehmen durch Beteiligung an einer Österreichischen KG

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland, insbesondere einer GmbH & Co. KG in Österreich, ergeben sich für deutsche Unternehmer signifikante steuerliche Vorzüge. Die Beteiligung einer deutschen GmbH als Kommanditist kann die Steuerlast erheblich senken.

  • Unternehmensbesteuerung in Deutschland

    • Eine GmbH in Deutschland unterliegt einer Körperschaftsteuer von ca. 30%.

    • Gewinnausschüttungen werden zusätzlich mit Kapitalertragsteuer von 25% belastet.

    • Personengesellschaften tragen eine Einkommensteuerlast von knapp unter 50%.

  • Steuern in Österreich

    • In Österreich beträgt die Körperschaftsteuer nur 24% seit 2023.

    • Diese Reduktion liegt 1% unter der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsschwelle.

  • Aufbau der österreichischen KG

    • Gründung einer GmbH & Co. KG in Österreich, die als operative Gesellschaft agiert.

    • Die österreichische GmbH fungiert als Komplementär.

    • Die deutsche GmbH beteiligt sich als Kommanditist.

  • Erfüllung der Aktivitätsklausel

    • Die österreichische Gesellschaft muss nachweislich aktive Einkünfte generieren.

    • Dazu sind ein echter Geschäftssitz, ein Geschäftsführer und Angestellte in Österreich erforderlich.

    • Andernfalls würde die Betriebsstätte in Deutschland angenommen und dort besteuert.

  • Steuerliche Behandlung der Gewinne

    • Die deutsche GmbH zahlt in Österreich beschränkte Körperschaftsteuer auf ihre Gewinnanteile (24%).

    • Die Nettogewinne fließen als Dividende zurück zur deutschen GmbH.

  • EU-Mutter-Tochter-Richtlinie

    • Unter dieser Direktive fällt keine Quellensteuer auf die Dividenden an.

  • Integration in eine deutsche Holdingstruktur

    • Einbringung der deutschen GmbH in eine deutsche GmbH & Co. KG.

    • Diese Holding verwaltet die Geschäfte und profitiert von einem Gewinnabführungsvertrag.

  • Resultierende Steuerlast

    • Steuerfreiheit der Gewinne auf Ebene der deutschen GmbH.

    • Effektive Besteuerung liegt bei ca. 25% in der österreichischen Gesellschaft.

  • Rückführung der Gewinne ohne weitere Besteuerung

    • Die KG verteilt die Gewinne steuerfrei.

    • Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zw. Deutschland und Österreich fällt keine weitere Steuer an.

Ein solches Vorgehen ermöglicht es, in Deutschland zu verbleiben, während man von niedrigeren Steuersätzen im Ausland profitiert. Allerdings ist zu beachten, dass die österreichische Gesellschaft keine Briefkastenfirma sein darf und reale wirtschaftliche Tätigkeiten aufweisen muss. Für detaillierte Beratung und eine steuerliche Begutachtung sollten Interessierte eine Fachberatung in Anspruch nehmen.

Rückverlagerung der Unternehmensgewinne

Wenn man in Deutschland ansässig ist und geschäftliche Aktivitäten ins Ausland verlegt, können die Steuerlasten erheblich sinken. Viele Unternehmer zahlen bei einer GmbH oder einer Personengesellschaft bisher bis zu 50% an Steuern auf erwirtschaftete Gewinne. Eine Möglichkeit, diese Last zu verringern, besteht darin, im Ausland eine Gesellschaft zu gründen, über die das Geschäft läuft.

Eine effektive Struktur dafür ist die Gründung einer KG in Österreich, genauer einer GmbH & Co. KG. Diese Struktur ähnelt der deutschen GmbH & Co. KG, mit einer österreichischen GmbH als Komplementär und einer deutschen GmbH als Kommanditist. Wichtig ist hierbei, dass die österreichische Gesellschaft aktive Einkünfte generiert und über einen reellen Geschäftsbetrieb mit Geschäftsführung und Mitarbeitern vor Ort verfügt.

  • Steuerliche Effekte in Österreich: Die österreichische Gesellschaft zahlt 24% Körperschaftssteuer auf erwirtschaftete Gewinne.

  • Gewinnrückführung nach Deutschland: Die verbleibenden 76% der Gewinne werden als Dividenden an die deutsche GmbH übertragen. Dank der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU fällt hier keine Quellensteuer an.

Indem die deutsche GmbH, die Gesellschafterin der österreichischen KG ist, in eine deutsche GmbH & Co. KG eingebracht wird, entsteht eine steuerliche Einheit. Die Gewinne fließen unversteuert in die GmbH & Co. KG und können von dort ohne zusätzliche Steuern an die einzelnen Gesellschafter verteilt werden. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich fallen in Deutschland keine weiteren Steuern auf diese Einkünfte an; lediglich der Progressionsvorbehalt ist zu beachten, der andere Einkünfte höher besteuern kann.

Durch diesen Aufbau kann man trotz Wohnsitz in Deutschland eine deutliche Steuerersparnis auf Unternehmensebene auf etwa 25% erreichen. Es ist jedoch entscheidend, dass die ausländische Gesellschaft keine reine Briefkastenfirma ist, sondern eine echte wirtschaftliche Aktivität aufweist. Um professionelle Unterstützung bei dieser internationalen Steuerplanung zu erhalten, ist eine Beratung empfehlenswert.

Steuerliche Anpassung für Unternehmer in Deutschland

Unternehmer in Deutschland, die aufgrund persönlicher Bindungen nicht ins Ausland umziehen können, stehen oft vor der Herausforderung hoher Steuerlasten. Für Gewinne, die durch eine GmbH erwirtschaftet werden, können die Steuersätze nahe 50% liegen, einschließlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf ausgeschüttete Gewinne. Eine effektive Methode zur steuerlichen Entlastung ist die Gründung einer österreichischen GmbH & Co. KG, welche die Geschäfte des deutschen Unternehmens übernimmt.

Die österreichische GmbH & Co. KG funktioniert ähnlich wie die deutsche Form, mit einem wesentlichen Unterschied: Die Komplementärin ist eine österreichische GmbH, und die Kommanditistin ist eine deutsche GmbH. Wichtig dabei ist, dass die österreichische Gesellschaft tatsächlich aktive Erträge generiert und nicht nur als Briefkastenfirma dient.

Strukturierung der österreichischen Beteiligung

  • Set-up einer österreichischen GmbH & Co. KG

  • Deutsche GmbH als Kommanditistin

  • Österreichische GmbH als vollhaftende Gesellschafterin

Durch die Beteiligung der deutschen GmbH an der österreichischen KG ergibt sich eine beschränkte Steuerpflicht in Österreich. Dafür ist die Abführung der Körperschaftssteuer zu einem Satz von 24% auf Gewinne erforderlich.

Rückführung der Gewinne nach Deutschland

Sind die Gewinne in Österreich versteuert, fließen die Nettogewinne als Dividenden an die deutsche Muttergesellschaft. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ermöglicht es, diese Dividenden ohne Quellensteuer zurückzuführen.

Um die Profite schließlich vollständig und steuereffizient an die Eigentümer auszuschütten, wird die deutsche GmbH in eine deutsche GmbH & Co. KG eingebunden.

Effekte dieser Struktur

  • Taxierung der Profite in Österreich mit 25%

  • Keine zusätzliche Besteuerung in Deutschland gemäß Doppelbesteuerungsabkommen

Diese Vorgehensweise erlaubt es, im deutschen Kontext zu verbleiben, während man zugleich die Steuerbelastungen auf Unternehmensgewinne signifikant mindert. Voraussetzung ist jedoch, dass eine echte Niederlassung in Österreich mit Angestellten und Geschäftstätigkeit vorhanden ist.

Unterstützung und Beratung

Seit zwei Jahrzehnten unterstützt die Rechtsanwaltskanzlei Klienten bei der internationalen Steueroptimierung und bietet umfassende Beratung an. Interessierte erhalten Expertenwissen und Netzwerkzugang zum Aufbau von internationalen Strukturen, um die Steuerlast zu verringern und Vermögen zu schützen.

Für weiterführende Informationen und persönliche Beratung wird interessierten Unternehmern, Freiberuflern und Investoren empfohlen, eine Beratung zu buchen, um eine individuelle steuerliche Einschätzung zu erhalten.

Steuergestaltung für in Deutschland ansässige Unternehmer

In Deutschland angesiedelte Geschäftsinhaber stehen vielfach vor der Herausforderung hoher Steuerlasten, mitunter bis zu 50 % auf erzielte Unternehmensgewinne. Gründer einer GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer und zusätzlich der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen, während Personengesellschaften Einkommensteuer entrichten, die an die 50 %-Marke heranreichen kann.

Eine erhebliche Reduzierung dieser Steuerlast auf etwa 25 % ist durch legale steuerliche Gestaltungen möglich. Ein probates Mittel ist die Gründung einer KG in Österreich, namentlich einer GmbH & Co. KG, die das Geschäft in Deutschland übernimmt. Hierbei fungiert eine österreichische GmbH als Komplementär und ist nicht am Gewinn beteiligt, während eine deutsche GmbH als Kommanditist auftritt und vollumfänglich in die Gewinne einbezogen ist.

Wichtig zu beachten ist dabei, dass deutsche Firmen, die in ausländische Unternehmen investieren, einer Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen, falls diese Unternehmen keine aktiven Einkünfte erzielen. Seit 2023 liegt der Steuersatz in Österreich für Unternehmen bei 24 %, was das Hinzurechnungsbesteuerungslimit von 25 % in Deutschland knapp unterschreitet.

Ein entscheidender Faktor für die Legitimität dieser Konstruktion ist der Nachweis, dass die österreichische Gesellschaft aktive Einkünfte generiert und über eine substantielle Geschäftsgrundlage in Österreich verfügt – einschließlich eines Geschäftsführers und Angestellten vor Ort, um die Annahme einer deutschen Betriebsstätte zu vermeiden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so unterliegt die deutsche GmbH als Kommanditist der beschränkten Körperschaftssteuer in Österreich und leitet nach Entrichtung der Steuer die verbleibenden Nettogewinne als Dividenden an die deutsche Muttergesellschaft weiter, wobei hierbei keine Quellensteuer aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU anfällt.

Um die erzielten Gewinne zurück in die Hände des deutschen Unternehmers zu führen, wird die deutsche GmbH, die an der österreichischen Gesellschaft beteiligt ist, in eine deutsche GmbH & Co. KG eingegliedert, die fortan als Holding fungiert. Durch einen Gewinnabführungsvertrag zwischen Holding und GmbH fließen alle Gewinne steuerfrei an die GmbH & Co. KG.

Die Gewinne sind somit in der KG gebündelt, die selbst bei Ausschüttungen keine Steuern zahlt. Allerdings muss der Unternehmer die Einkünfte in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Das Deutsch-Österreichische Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass nach der Besteuerung in Österreich keine weiteren Steuern in Deutschland anfallen, abgesehen von einer möglichen Progressionsvorbehalt.

Insgesamt erlaubt diese Struktur den Verbleib in Deutschland, die Errichtung einer aktiven Gesellschaft in Österreich und die Reduzierung der Gesamtsteuerlast auf Unternehmens- und persönlicher Ebene auf ca. 25 %. Höhere Steuereffizienz könnte bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland erzielt werden, jedoch stellt dieser Ansatz einen Kompromiss dar, sofern eine substanzielle Unternehmung in Österreich etabliert wird.

Für individuelle Beratung zu dieser sowie weiteren Optionen der internationalen Steueroptimierung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Spezialisten. Unsere Kanzlei, mit zwanzigjähriger Erfahrung in der Beratung von Mandanten und einem internationalen Netzwerk von Rechts- und Steuerberatern, steht bereit, um bei der Koordination und Durchführung dieser Prozesse zu unterstützen.

Bedeutung einer soliden betrieblichen Präsenz in Österreich

Österreichische Unternehmen müssen tatsächliche wirtschaftliche Aktivitäten aufweisen, um den Anspruch auf eine niedrigere Besteuerung rechtfertigen zu können. Es ist unerlässlich, dass eine österreichische GmbH & Co. KG über einen echten geschäftlichen Standort und aktive Geschäftsabläufe verfügt.

Steuerliche Implikationen in Deutschland:

  • Körperschaftssteuer für GmbHs beträgt etwa 30%.

  • Gewinnausschüttungen unterliegen zusätzlich der Kapitalertragssteuer von 25%.

  • Personenunternehmen zahlen Einkommenssteuer, nahezu 50%.

Aufbau einer österreichischen GmbH & Co. KG:

  • Österreichische GmbH dient als Komplementär ohne Gewinnbeteiligung.

  • Deutsche GmbH fungiert als Kommanditist mit 100% Gewinnbeteiligung.

Besteuerung der neu strukturierten Unternehmen:

  • Reduzierung der Besteuerung auf ca. 25%.

  • In Österreich: Körperschaftssteuer von 24% (Stand 2023) auf Gewinne der KG.

  • Rückfluss von Nettogewinnen an die deutsche GmbH ohne Quellensteuer dank EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

Fluss der Gewinne:

  • Deutsche GmbH ist in eine deutsche GmbH & Co. KG eingebettet, die in dieser Konstellation als Holding fungiert.

  • Gewinne werden direkt an die GmbH & Co. KG weitergeleitet, ohne dass in der GmbH Körperschaftssteuer anfällt.

  • Endbesteuerung von Gewinnen erfolgt in Österreich, kein weiteres Steueraufkommen in Deutschland durch Doppelbesteuerungsabkommen.

Hinweis: Die österreichische Gesellschaft darf keinesfalls nur eine Briefkastenfirma sein. Für die Einhaltung der Steuergesetze sind wirtschaftliche Aktivitäten sowie die Vermeidung einer Scheinpräsenz unabdingbar. Um den Transfer von Gewinnen steuereffizient zu gestalten und dabei in Deutschland zu wohnen, ist eine substantielle Niederlassung mit Personal und Geschäftsführung in Österreich erforderlich.

Beratungs- und Vertretungsdienste

Wir bieten Expertenberatung und Mandatsführung für Unternehmer, Freiberufler und Investoren, die an internationaler Steuerplanung und der Optimierung ihrer steuerlichen Belastung interessiert sind. Unser Dienstleistungsangebot umfasst:

Auswanderungsberatung:

  • Unterstützung für Klienten, die das Auswandern in Erwägung ziehen, um in anderen Ländern Steuervorteile zu nutzen

Steuerliche Ansässigkeit:

  • Beratung zur Niederlassung in attraktiven Ländern mit effektiven Steuersätzen von unter 10 % für ansässige Unternehmen

Steuerberatung in Deutschland:

  • Erarbeitung legaler Strukturen zur signifikanten Reduktion der steuerlichen Last auf etwa 24-25 % für in Deutschland ansässige Unternehmer

Gesellschaftsgründung:

  • Gründung einer österreichischen GmbH & Co. KG als Mittel der steuerlichen Optimierung unter Beachtung aller gesetzlichen Anforderungen

Steuerstrukturierung mittels österreichischer Gesellschaften:

  1. Gründung einer österreichischen GmbH & Co. KG zur Übernahme geschäftlicher Aktivitäten in Deutschland

  2. Beleg der aktiven Unternehmerfunktion in Österreich durch Nachweis eines betrieblichen Standortes und einer Geschäftsführung vor Ort

  3. Begrenzte Körperschaftssteuer in Österreich von 24 % auf die Gewinne der österreichischen Gesellschaft, um zusätzliche Besteuerung in Deutschland zu vermeiden

Vorteile der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie:

  • Möglichkeit des steuerfreien Rückflusses von Gewinnen an die deutsche Muttergesellschaft ohne Abzug von Quellensteuer

Innerdeutsche strukturelle Gestaltung:

  • Integration der deutschen GmbH als Teil einer deutschen GmbH & Co. KG zur Bildung einer steuerlichen Einheit und Nutzung der steuermindernden Effekte

Überblick über die steuerliche Belastung:

  • Erzielung einer Gesamtsteuerlast von ca. 25 % sowohl auf Unternehmens- als auch auf persönlicher Ebene für in Deutschland ansässige Unternehmer

  • Beachtung des Progressionsvorbehalts im Einkommenssteuerrecht

Unsere langjährige Erfahrung und internationale Expertise qualifiziert uns besonders für die Beratung und Umsetzung Ihrer individuellen Steuergestaltung. Unsere Kanzlei koordiniert Ihren Fall zentral, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Für eine umfassende Beratung und Mandatierung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Schlussfolgerungen und Einladung zur Beratung

Steuerpflichtige, die ihre unternehmerische Präsenz über nationale Grenzen hinaus ausweiten möchten und dennoch einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten, finden Möglichkeiten vor, ihre Steuerlast zu minimieren. Die Errichtung einer GmbH & Co. KG in Österreich kann eine effektive Strategie sein, um eine Betriebsstätte mit echtem Geschäftsbetrieb aufzubauen und dadurch die Besteuerung auf etwa 25% zu reduzieren.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Struktur ist die aktive Einkunftsgenerierung der österreichischen Gesellschaft. Es ist entscheidend, dass diese keine Briefkastenfirma darstellt und reale Aktivitäten wie Handel oder Dienstleistungsangebote nachweisen kann. Mit einer solchen Konstellation fließen die nach der Versteuerung in Österreich verbleibenden 76% der Gewinne steuerfrei als Dividenden an die deutsche Muttergesellschaft zurück.

Für eine fundierte Umsetzung dieser Strategie ist eine exakte steuerliche Planung und Gestaltung unumgänglich. Unsere Kanzlei hat in den letzten 20 Jahren Kompetenz in der internationalen Steueroptimierung aufgebaut und steht Mandanten mit einem umfassenden Beratungsangebot zur Seite. Unsere Expertise ermöglicht es, eine rechtskonforme und effiziente Unternehmensstruktur zu entwickeln, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und zugleich die Steuerbelastung signifikant senkt.

Interessierte Unternehmen und Privatpersonen sind eingeladen, mit uns in Kontakt zu treten, um individuelle Beratungsmöglichkeiten zu erörtern. Ein persönliches Gespräch erlaubt es, auf spezifische Fragen einzugehen und die ersten Schritte einer Steueroptimierung im Detail zu planen. Wir leiten Sie gerne durch diesen Prozess, unterstützt von unserem erfahrenen Netzwerk an Rechtsanwälten und Steuerberatern, die auf internationaler Ebene agieren.

Der Weg zu einer optimierten Steuerlast und gesteigerten persönlichen Freiheit ist somit vorbereitet. Nehmen Sie diesen entscheidenden Schritt und erleben Sie, wie unser Expertenteam Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg unterstützen kann.

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