Angst ums Geld: Enteignung von Sparguthaben per SAG-Gesetz
Im Zuge finanzieller Krisen von Banken sieht das deutsche Gesetz unter Umständen Maßnahmen vor, die die Einlagen der Kunden betreffen. Insbesondere Beträge, die über der Grenze von 100.000 Euro liegen, können bei drohendem Bankausfall für Rettungsaktionen herangezogen werden. Dieses Prozedere ist keinesfalls einzigartig für Deutschland; es wurde EU-weit eingeführt und ist somit für alle Mitgliedsstaaten bindend. Im Kern geht es darum, die finanziellen Mittel innerhalb einer Bank zu mobilisieren und so externe Finanzspritzen, etwa durch den Staat, zu vermeiden. Diese Praxis wird als Bail-In bezeichnet und soll insbesondere sicherstellen, dass die Steuerzahler nicht für die Rettung von finanzschwächelnden Bankinstituten aufkommen müssen.
Das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken, kurz SAG-Gesetz genannt, bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen solche Maßnahmen ergriffen werden können. Es dient der Erhaltung systemrelevanter Funktionen innerhalb des Bankwesens und der Reduzierung negativer Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität. Dabei legt das SAG nicht nur die Vorgehensweise im Krisenfall fest, sondern etabliert ebenfalls eine klare Rangordnung der Haftung. Einlagen bis zu 100.000 Euro sind durch den Einlagensicherungsfonds gedeckt und werden nicht für Sanierungsmaßnahmen herangezogen. Für Kunden und Anleger resultiert daraus eine bevorzugte Behandlung im Vergleich zu anderen Kreditoren der Bank.
Key Takeaways
Bei Bankenkrisen können Kundeneinlagen über 100.000 Euro zur Stabilisierung herangezogen werden.
Das SAG-Gesetz sichert systemrelevante Bankfunktionen und minimiert finanzielle Instabilitäten.
Einlagen bis 100.000 Euro bleiben durch den Einlagensicherungsfonds geschützt.
Grundlegendes zum Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) wurde 2015 in Kraft gesetzt und dient als zentrale Säule zur Stabilisierung des europäischen Bankensektors. Ziel des Gesetzes ist es, eine Neuordnung sowie eine Abwicklung von Banken zu ermöglichen, ohne dass staatliche Gelder eingesetzt werden müssen. Im Fokus steht die Nutzung von Kundeneinlagen und Investorengeldern für die sogenannten Bail-ins im Krisenfall.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
Rechtlicher Rahmen: Das SAG bietet rechtliche Grundlagen für schnelle und effektive Maßnahmen während einer Bankenkrise.
Schutz der Kunden: Einlagen bis zu 100.000 Euro sind vor Zugriffen geschützt.
Bevorzugung bestimmter Gläubigergruppen: Privatkunden und kleinere Unternehmen erhalten im Liquidationsfall höheren Schutz als institutionelle Investoren.
Haftungshierarchie: Es existiert eine klare Rangfolge bei der Inanspruchnahme von Gläubigern, beginnend mit den Aktionären.
Wer ist betroffen?
Neben Aktionären richten sich die Regelungen des SAG an die Gläubiger der Bank, die sogenannten Kreditoren. Hierzu zählen sowohl Investoren als auch Kunden, die Einlagen über 100.000 Euro bei einer betroffenen Bank haben.
Wie wirkt sich das SAG aus?
Im Falle einer Schieflage einer Bank können über 100.000 Euro liegende Einlagen ohne Rechtsmittel zur Bankenrettung herangezogen werden. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann notwendige Maßnahmen anordnen.
Ausnahmebereiche:
Versicherungen: Diese sind durch separate Sicherungsfonds gedeckt.
Gesicherte Verbindlichkeiten: Zum Beispiel Pfandbriefe oder Kundeneinlagen unter treuhänderischer Verwaltung sind ausgeschlossen.
Entschädigungsansprüche
Trifft die Abwicklung einen Kreditoren härter als eine reguläre Insolvenz, ergibt sich ein Entschädigungsanspruch gegen den Abwicklungsfonds der Bank.
Verfahrensweise
Die Finanzaufsichtsbehörden führen das Verfahren ein, sobald wirtschaftliche Herausforderungen eine Bankenrestrukturierung erfordern. Die Besonderheit liegt darin, dass betroffene Parteien erst nach Einleitung entsprechender Maßnahmen informiert werden, um einen Bankensturm zu verhindern.
Konzept der Vermögensübertragung im Krisenfall
Im Falle drohender Bankinsolvenzen ermöglicht das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) seit 2015 in der EU die Nutzung von Vermögenswerten über 100.000 Euro zur Rettung von Kreditinstituten. Diese Regelung dient der Stabilisierung des europäischen Bankensektors und stellt eine Alternative zu staatlichen Rettungsaktionen dar, welche die Steuerzahler belasten. Das Gesetz sieht vor, dass die notwendigen Mittel aus dem Inneren der Bank und nicht seitens des Staates aufgebracht werden. Im Klartext bedeutet dies, dass Kunden und Investoren bei einer Schieflage der Bank direkt zur Kasse gebeten werden könnten.
Grundzüge des SAG:
Langtitel: Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
§-Anzahl: 176 Paragraphen
Zielsetzung: Sicherheit und Stabilität des Finanzsektors
Funktion: Werterhaltung systemrelevanter Bankfunktionen
Maßnahmen: Eingriffsrechte und Transfermöglichkeiten von Vermögen
Betroffene des SAG:
Aktionäre der Bank: Erste Verlusttragung durch Eigenkapitalreduzierung
Gläubiger: Einschließlich Kunden mit Einlagen über 100.000 Euro
Schutzbestimmungen: Einlagen bis 100.000 Euro und bestimmte gesicherte Verbindlichkeiten ausgeschlossen
Haftungskaskade im SAG:
Aktionäre (Eigenkapital)
Nachrangige unbesicherte Schulden
Nicht-nachrangige unbesicherte Schulden
Bevorzugte Einlagen
Verfahren bei Vermögenszugriff:
Initiierung: Bei finanziellen Schwierigkeiten der Bank durch BaFin oder EZB
Maßnahmen: Teilweiser oder vollständiger Vermögenszugriff ohne Rechtsbehelf
Die Anwendung des SAG im Krisenfall bedeutet für die Kunden der Bank, dass sie durch die Umwandlung oder Abschreibung der bail-in-fähigen Verbindlichkeiten zur Unterstützung der Bank herangezogen werden könnten. Sollte dies dazu führen, dass ein Gläubiger schlechter gestellt wird, als es in einem regulären Insolvenzverfahren der Fall wäre, so erwächst diesem ein Kompensationsanspruch aus einem zu diesem Zweck eingerichteten Abwicklungsfonds.
Es bleibt anzumerken, dass eine vollständige Transparentmachung der Abwicklungsverfahren zur Vermeidung eines Bank Runs vermieden wird, womit betroffene Bankkunden und Investoren in Krisensituationen vor vollendete Tatsachen gestellt würden.
Zweck und Kernziele des Umstrukturierungs- und Abwicklungsgesetzes
Finanzsystemstabilität
Das Gesetz zielt darauf ab, die Stabilität im Finanzwesen zu wahren, indem es den Behörden erlaubt, einzugreifen, wenn Banken in Schwierigkeiten geraten. Im Kern steht dabei die präventive Verteilung der Lasten auf Aktionäre und bestimmte Gläubiger, um eine übergreifende finanzielle Instabilität abzuwenden. Der Prozess beinhaltet eine Hierarchie von Verpflichtungen, bei der zuerst Eigenkapital und dann nachrangige Verbindlichkeiten berücksichtigt werden.
Verhinderung staatlicher Rettungspakete
Um künftige staatliche Rettungsaktionen und die damit verbundene Belastung der Steuerzahler zu verhindern, schafft das Gesetz einen Mechanismus, der Inhaber größerer Kontoguthaben und Investoren in den Restrukturierungsprozess einbezieht. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Banken intern nach Lösungen suchen, anstatt auf öffentliche Gelder angewiesen zu sein.
Erhalt systemrelevanter Bankfunktionen
Das Gesetz sorgt dafür, dass systemrelevante Funktionen von Banken auch in Krisenzeiten aufrechterhalten werden. Es definiert Prozeduren, wie Kontrolle und Neuausrichtung von gefährdeten Banken zu handhaben sind, wobei nach Möglichkeit eine Aufrechterhaltung wichtiger Bankgeschäfte und Minimierung negativer Folgen für das gesamte Finanzsystem im Vordergrund stehen.
Rechtlicher Rahmen und Maßnahmen des Umstrukturierungs- und Abwicklungsgesetzes
Rasches Eingreifen bei Bankenkrisen
Im Falle drohender Bankenzusammenbrüche ermöglicht das Umstrukturierungs- und Abwicklungsgesetz (UAG) ein schnelles Handeln der zuständigen Behörden. Dieses Gesetz sieht vor, dass Einlagen über 100.000 Euro zur Rettung der betroffenen Bank herangezogen werden können. Die zentralen Ziele sind dabei die Sicherstellung der Finanzstabilität und der Schutz der Steuerzahler vor den Kosten einer Bankenrettung. Durch das UAG verfügt die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) über die Befugnis, zur Stabilisierung des Finanzsystems notwendige Schritte einzuleiten.
Rechtliche Befugnisse: Nutzung von Kundenvermögen für die Bankenrettung ohne rechtliche Gegenmaßnahmen
Einsatz von Kundenvermögen: Kundeneinlagen über 100.000 Euro können ohne Zustimmung verwendet werden
Transparenz: Vorgeschriebene Geheimhaltung von Stabilisierungsmaßnahmen zur Vermeidung eines Bankensturms
Eingriffsrechte bei Banken in Schwierigkeiten
Um eine Bank in Not zu restrukturieren, gibt das Umstrukturierungs- und Abwicklungsgesetz den Behörden das Recht, Kontrolle über die Institution zu erlangen. Diese Übernahme hat das Ziel, eine geordnete Neuausrichtung oder Liquidation der Bank zu gewährleisten, ohne dabei das Finanzsystem zu gefährden. Hierbei werden verschiedene Sicherheitsmechanismen und eine Haftungshierarchie angewandt.
Haftungsabfolge: Zuerst tragen Aktionäre Verluste, gefolgt von Gläubigern gemäß dem Risiko ihrer Anlagen
Schutz von Einlagen: Einlagen bis zu 100.000 Euro sind vom Zugriff ausgenommen und genießen höheren Schutz
Intervention: Möglichkeiten für Behörden, bestimmte Vermögenswerte zu übertragen oder umzuschulden
Haftungsstaffelung:
Position Haftung Aktionäre der Bank Primär herangezogen Ungesicherte, nachrangige Schulden Nach Aktien als nächstes verwendet Ungesicherte, bevorrechtigte Einlagen Nachrangige Schuldverpflichtungen Einlagen von Privatpersonen über 100.000 Euro Letzte Gruppe zugriffsberechtigter Verbindlichkeiten
Vorgehensweise bei Anwendung des Gesetzes:
Feststellung von finanziellen Schwierigkeiten einer Bank durch zuständige Stellen
Entscheidung über erforderliche Maßnahmen durch BaFin oder die Europäische Zentralbank
Eingriff in Kundenvermögen bei Bedarf ohne Möglichkeit der Widerspruchseinlegung durch die Kunden
Betroffene Interessengruppen bei der Bankenrestrukturierung
Aktionäre und Anleger
In Krisenszenarien, wo eine Bank in Schieflage gerät, stehen die Eigenkapitalgeber, also Aktionäre, an vorderster Front der Verlusttragenden. Ihre Anteile können herabgestuft oder in Hilfsmaßnahmen umgewandelt werden, damit die Bank weiterhin operativ bleiben kann. Anleger, die als Gläubiger dem Kreditinstitut Gelder überlassen haben, stehen danach in der Reihe. Es ist dabei wichtig zu verstehen, dass nicht alle Anlageformen gleichbehandelt werden. Einlagen privater Kunden genießen einen stärkeren Schutz im Vergleich zu institutionellen Investoren.
Haftungseinordnung und -abfolge
In der hierarchischen Ordnung der Verantwortlichkeiten und bei der Ermittlung des Beitrags zur Lösung der Bankenkrise wird eine klare Abstufung vorgegeben. Zuerst wird das Eigenkapital der Aktionäre herangezogen, gefolgt von verschiedenen Kategorien von Gläubigern nach einem festgelegten Schema:
Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeiten
Unbesicherte, nicht-nachrangige und unstrukturierte Verbindlichkeiten
Unbesicherte, nicht-nachrangige und bevorzugte Einlagen
Das heißt, zuerst werden diejenigen zur Kasse gebeten, die das höchste Risiko eingegangen sind. Private Einlagen bis 100.000 Euro sind durch Sicherungsfonds geschützt und werden nicht für Sanierungsmaßnahmen verwendet. Werden durch die Restrukturierung Gläubiger schlechtergestellt als sie es im regulären Insolvenzverfahren wären, entsteht ein Anspruch auf Kompensation über den Abwicklungsfonds.
Rang Verbindlichkeitstyp 1 Eigenkapital (Aktionäre) 2 Nachrangige Verbindlichkeiten 3 Nicht-nachrangige Verbindlichkeiten 4 Bevorzugte Einlagen über 100.000 Euro
Es gilt, die systemrelevanten Funktionen der Banken zu wahren und gleichzeitig die Belastung der Steuerzahler in der Bankenabwicklung zu minimieren.
Sicherheitsmaßnahmen für Bankguthaben über 100.000 Euro
Im Rahmen der Regulierung der Finanzmärkte wurden auf EU-Ebene gesetzliche Bestimmungen geschaffen, die darauf abzielen, die Stabilität von Banken zu gewährleisten und das Finanzsystem zu sichern. Das im Jahr 2015 verabschiedete Gesetz über Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, stellt einen wichtigen Bestandteil dieser Regulierung dar.
Zum Kern dieser Gesetzgebung gehört die Etablierung eines Verfahrens, das die Nutzung von Kundenvermögen oberhalb von 100.000 Euro zur Rettung einer in Schieflage geratenen Bank ermöglicht – eine Praxis, die als Bail-In-Prozess bekannt ist. Dieses Vorgehen unterscheidet sich von den früheren Bail-Out-Maßnahmen, bei denen der Staat und somit der Steuerzahler für die Rettung von Banken aufkamen.
Beteiligte Stakeholder und Haftungskaskade: Die Regelungen des Gesetzes zielen darauf ab, zuerst die Aktionäre einer Bank durch Herabsetzung oder Umwandlung ihres Eigenkapitals in Anspruch zu nehmen. Sollten weitere Vermögenswerte zur Stabilisierung benötigt werden, folgen unbesicherte nachrangige Schulden. Jene Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen, die über die gesetzliche Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro hinausgehen, stehen ebenfalls zur Disposition, während geschützte Sicht-, Spar- und Termineinlagen sowie bestimmte gesicherte Verbindlichkeiten davon ausgenommen sind.
Ablauf in der Praxis: Sollte ein Finanzinstitut in finanzielle Not geraten, ergreifen die zuständigen Behörden, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Europäische Zentralbank (EZB), die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung oder Abwicklung. Bei einem Bail-In können betroffene Kunden keine rechtlichen Schritte gegen die Beschlagnahmung ihrer Einlagen einleiten, da ein Widerspruchsverfahren ausgeschlossen ist und ein Gebot der Geheimhaltung über den Sanierungsprozess besteht. Ziel ist es, einen Run auf die Bank und somit eine Verschärfung der Krise zu vermeiden.
Falls nachteiliger als in der Insolvenz: Für den Fall, dass Kreditoren durch die Sanierungsmaßnahmen schlechter gestellt werden als sie es in einem regulären Insolvenzverfahren gegen das Kreditinstitut gewesen wären, besteht ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung aus einem eigens hierfür eingerichteten Fonds. Dies dient als gewisser Ausgleichsmechanismus für die betroffenen Gläubiger.
Es handelt sich um ein komplexes Themenfeld, bei dem es für Bankkunden, insbesondere für solche mit hohen Einlagesummen, ratsam ist, sich mit den Bedingungen und möglichen Auswirkungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes vertraut zu machen, um so das eigene Risiko zu bewerten und bei Bedarf zu handeln.
Anwendung bail-in-fähiger Verpflichtungen
Gemäß der gesetzlichen Regulierung von 2015 wird das deutsche Kreditwesen, insbesondere im Rahmen von Bankenkrisen, stabilisiert. Für Bankkunden und Investoren mit einem Vermögen von über 100.000 Euro könnte dies bedeuten, dass ihre Gelder zur Rettung einer notleidenden Bank herangezogen werden. Dieser Mechanismus wird als "Bail-in" bezeichnet, eine interne Kapitalbeschaffungsmaßnahme, durch die Investorengelder direkt an der Restrukturierung der Bank beteiligt werden – nicht zu verwechseln mit "Bail-out", bei welchem der Staat mit Steuergeldern interveniert.
Der rechtliche Rahmen dieses Prozesses wird durch 176 Paragraphen detailliert geregelt. Ziel ist die Aufrechterhaltung systemisch wichtiger Funktionen, ohne dass Steuerzahler für Kosten der Sanierung oder Abwicklung von Banken aufkommen müssen.
Priorisierung der Haftung
Die im Gesetz festgelegte Haftungshierarchie ordnet Investoren unterschiedliche Risikostufen zu. Sobald Eigenkapital der Bank zur Verlustdeckung herangezogen wurde, folgen die sogenannten bail-in-fähigen Verbindlichkeiten.
Reihenfolge des Bail-ins:
Aktionärskapital
Nachrangige ungesicherte Schuldtitel
Nicht nachrangige unbesicherte und nicht bevorzugte Einlagen
Nicht nachrangige unbesicherte und bevorzugte Einlagen
Depots privater Personen, Kleinunternehmen und KMUs, die über 100.000 Euro hinausgehen, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Geschützt sind hingegen Einlagen bis zu 100.000 Euro sowie spezielle, gesicherte Verbindlichkeiten.
Bei einer durch Bail-in bedingten Schlechterstellung im Vergleich zu einem regulären Insolvenzverfahren hat der Gläubiger einen Anspruch auf Kompensation aus dem Abwicklungsfonds.
Prozess nach SAG bei finanziellen Schwierigkeiten einer Bank:
Zuständige Behörden wie BaFin oder die Europäische Zentralbank ergreifen Maßnahmen.
Möglicherweise werden Kontoguthaben der Kunden vollständig oder teilweise herangezogen.
Betroffene Kunden haben kein Recht auf Widerspruch oder Klage.
Die Details des Prozesses werden geheim gehalten, um einen Bank Run zu vermeiden und die Betroffenen haben keine Möglichkeit, sich über entzogene Geldmittel zu beschweren oder sie zurückzufordern, da sie erst informiert werden, wenn die Maßnahme bereits erfolgt ist.
Ansprüche bei Anwendung der Bail-In-Regelung
Im Rahmen der Bemühungen zur Stabilisierung des Bankensektors in Europa wurde das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, bei drohendem Bankausfall Guthaben über 100.000 Euro zur Rettung der betreffenden Bank einzusetzen. Diese Maßnahme, genannt Bail-In, dient der Vermeidung staatlicher Hilfen und damit einer Belastung der Steuerzahler bei Bankenkrisen, indem stattdessen interne Mittel genutzt werden.
Wesentliche Grundlagen des SAG
Ziel des SAG: Sicherung und Stabilität im Finanzsektor.
Maßnahmen: Schnelle und effektive Handlungsoptionen in Krisenfällen.
Eingriffsbefugnisse: Übernahme der Kontrolle in Schieflage geratener Banken und Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen.
Betroffene durch Bail-In
Aktionäre: Einstand durch Kapitalreduktion.
Gläubiger: Einbeziehung gemäß ihrer Risikostufe in der Bank.
Privilegien und Haftungshierarchie
Priorisierung der Verbindlichkeiten:
Eigenkapital der Aktionäre
Nachrangige unbesicherte Verbindlichkeiten
Nicht nachrangige, unbesicherte Verbindlichkeiten
Vorzugseinlagen und Verbindlichkeiten gegenüber Privatpersonen und kleinen/mittleren Unternehmen bis 100.000 Euro
Ausnahmen und Schutz
Einlagen bis 100.000 Euro sind vor Zugriff geschützt.
Ausgeschlossene Verbindlichkeiten umfassen Pfandbriefe und Kundenvermögen aus Treuhandverhältnissen.
Kompensationsansprüche
Wird ein Gläubiger durch die Abwicklungsmaßnahme schlechter gestellt als in einem regulären Insolvenzverfahren der Bank, entsteht ein Kompensationsanspruch gegen den Abwicklungsfonds.
Verfahren im Krisenfall
Behörden wie BaFin oder die Europäische Zentralbank treffen Entscheidungen über notwendige Maßnahmen.
Erfasste Beträge sind irreversibel; Rechtsmittel sind ausgeschlossen, um Bankläufe zu vermeiden.
Betroffene haben demnach nach einem Bail-In eingeschränkte Rechte und werden oft erst nach vollzogener Maßnahme informiert.
Prozess und Methoden nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAniG)
Verfahren bei finanziellen Schwierigkeiten einer Bank
Ein wichtiger Aspekt des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAniG) besteht darin, Banken in finanziellen Notsituationen zu unterstützen. Sofern eine Bank Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten zeigt, greifen die zuständigen Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Europäische Zentralbank (EZB) ein und beschließen die notwendigen Schritte zur Restrukturierung oder Abwicklung.
Ergriffene Maßnahmen können unter anderem umfassen:
Die Übernahme der Kontrolle über die betroffene Bank,
Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen,
Übertragung von Vermögenswerten der Bank auf andere Unternehmen.
Folgende Vermögenswerte werden nach einer festgelegten Haftungshierarchie herangezogen:
Rangfolge Vermögenswerte 1. Mittel der Aktionäre durch Kapitalherabsetzung 2. Nachrangige unbesicherte Schulden 3. Vorzugsforderungen sowie unbesicherte Schulden
Sollte eine Maßnahme zu einer schlechteren Situation für einen Gläubiger führen, als dies bei einem regulären Insolvenzverfahren der Fall wäre, steht dem Gläubiger ein Ausgleichsanspruch gegen den Abwicklungsfonds zu.
Rechtsmittel für betroffene Kunden
Kunden von Banken, die unter das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz fallen, sehen sich in ihrer Position eingeschränkt, sollten ihre Einlagen zur Stabilisierung des Finanzinstitutes herangezogen werden. Das SAniG sieht für diese Fälle keine rechtlichen Schritte seitens der Kunden vor.
Wichtige Aspekte des Rechtsmittelverzichts:
Bei einer Kontopfändung über 100.000 Euro ist eine rechtliche Anfechtung durch den Kunden ausgeschlossen.
Geheimhaltungspflichten der beteiligten Funktionäre verhindern eine öffentliche Diskussion.
Betroffene Kunden werden erst nach Umsetzung der Maßnahmen informiert, was keine präventiven Handlungen ihrerseits ermöglicht.
Nicht vom SAniG betroffen sind:
Einlagen bis zu einem Wert von 100.000 Euro,
Besicherte Schulden,
Pfandbriefe und
Ansprüche aus Verwahr- oder Treuhandverhältnissen.
Kunden sollten sich der begrenzten Handlungsoptionen bewusst sein und bei Bedarf rechtzeitig ihre Anlagestrategie überdenken, um potenziellen Einflüssen durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz zuvorzukommen.
Vertraulichkeits- und Offenbarungspflichten
Mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) steht deutschen Bankkunden und Sparern ein thematisch brisantes Werkzeug gegenüber, welches bei einer drohenden Bankpleite die Verwendung von Guthaben über 100.000 Euro zur Bankenrettung erlaubt. Die seit 2015 geltende Gesetzgebung bildet eine zentrale Säule zur Stabilisierung des europäischen Finanzsektors und zielt darauf ab, staatliche Rettungsaktionen, wie die während der Finanzkrise 2008 geschehenen, zu vermeiden. Stattdessen sollen im sogenannten Bail-In Verfahren Mittel innerhalb des Bankensystems mobilisiert werden, um systemrelevante Funktionen zu erhalten und die Stabilität zu sichern. Dieses Gesetz definiert unterschiedliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung und legt eine Rangordnung von Haftungsmassen fest.
Haftungshierarchie nach SAG: Bei Ausfall kommen zuerst die Aktionäre zum Zug, anschließend erfolgt eine Staffelung der Gläubiger nach Risikograd.
Eigentümeranteile: Zuerst werden Anteile von Eigentümern reduziert.
Forderungen von Gläubigern: Darauffolgend werden verschiedene Kategorien von Gläubigerforderungen berücksichtigt.
Im Falle einer Bankenrettung nach SAG sind nicht alle Bankprodukte betroffen. Beispielweise sind Lebensversicherungen, die über Banken abgeschlossen wurden, durch unabhängige Versicherungsgesellschaften abgesichert.
Maßnahmen beim Bail-In Verfahren:
Umgang mit über 100.000 Euro: Einlagen über 100.000 Euro können für die Sanierung herangezogen werden, während Beträge bis zu dieser Grenze geschützt sind.
Ausschluss des Rechtswegs: Bei Anwendung des SAG haben betroffene Kunden keine Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Geheimhaltung: Funktionsträger unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht, um einen Bank Run zu verhindern.
Ablauf eines Restrukturierungsverfahrens:
Feststellung von finanziellen Schwierigkeiten einer Bank.
Entscheidung über erforderliche Maßnahmen durch zuständige Behörden wie BaFin oder EZB.
Teilweise oder vollständige Inanspruchnahme von Kundenvermögen ohne rechtliche Gegenwehrmöglichkeiten.
Falls Gläubiger durch die Maßnahmen schlechtergestellt werden als in einem regulären Insolvenzverfahren, entsteht ein Entschädigungsanspruch gegen einen für diese Zwecke eingerichteten Fonds.
Beschränkungen der Ansprüche von Bankkunden
Gemäß dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) müssen deutsche Bankkunden und Sparer, deren Einlagen 100.000 Euro übersteigen, mit Beschränkungen ihrer Rechte rechnen. Im Krisenfall kann das darüber hinausgehende Vermögen zur Rettung der Bank herangezogen werden. Das Gesetz trägt zur Stabilisierung des Bankensektors in Europa bei, indem es Kunden- und Investorengelder in den Rettungsprozess involviert. Kunden sind dabei von einem direkten Zugriffsrecht des Staates nicht betroffen; vielmehr greift die Bank aufgrund der geschäftlichen Beziehung zu ihren Kunden.
Zentrale Komponenten des SAG:
Das Gesetz umfasst 176 Paragraphen, die die Sanierung und Abwicklung von Banken regeln.
Erhaltung systemrelevanter Funktionen und Minimierung negativer Effekte auf die finanzielle Stabilität.
Verlagerung der Last von den Steuerzahlern hin zu Aktionären und Gläubigern der Banken.
Wer ist betroffen?
Aktionäre und sogenannte Gläubiger der Bank, zu denen Investoren und Bankkunden zählen.
Bestimmte Anlageprodukte, wie etwa Lebensversicherungen, die über Banken laufen, sind aufgrund separater Sicherungsfonds geschützt.
Es besteht eine Haftungshierarchie, bei der zunächst Aktionäre und dann Gläubiger nach dem Grad ihres eingegangenen Risikos zur Verantwortung gezogen werden.
Haftungskaskade:
Aktionäre durch Herabschreibung und Umwandlung von Eigenkapital betroffen.
Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeiten, dann unbesicherte vorrangige Verbindlichkeiten.
Private Einlagen über 100.000 Euro, wenn diese nicht durch den Einlagensicherungsfonds gedeckt sind.
Verfahren bei Anwendung des SAG:
Bei einer Bankenkrise ergreifen Institutionen wie BaFin oder die Europäische Zentralbank Maßnahmen zur Umstrukturierung oder Auflösung der Bank.
Betroffene Kunden können die entzogenen Gelder nicht rechtlich zurückfordern – Einwände sind ausgeschlossen.
Im Falle schlechterer Positionierung durch die Abwicklungsmaßnahme als im regulären Insolvenzverfahren besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
Durch das SAG sind die Möglichkeiten der Bankkunden, gegen eine Enteignung juristisch vorzugehen, stark limitiert. Offenlegung gegenüber den Kunden erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahmen, um einen Bankansturm zu verhindern. Dies resultiert in einer ausgeprägten Einschränkung der Kundenrechte im Krisenfall.