Wohnung in Deutschland nach Wegzug ins Ausland behalten - Teil 1

Im Kontext des Umzugs ins Ausland stellen sich viele Menschen die Frage, wie sich dies auf ihre Steuerpflicht in Deutschland auswirkt. Insbesondere geht es dabei um den Wohnsitz: Muss ich meine Wohnung in Deutschland aufgeben oder verkaufen, wenn ich auswandere? Diese und weitere Fragen sind besonders wichtig, da sie erhebliche steuerliche Konsequenzen haben können. Es reicht beispielsweise nicht aus, nur physisch abwesend zu sein - die steuerrechtliche Bindung kann weiterhin bestehen, wenn man noch eine Wohnmöglichkeit im Land hat. Dies zeigt der berühmte Fall von Boris Becker, bei dem ein einfaches Zimmer bei seiner Schwester in München als ausreichend betrachtet wurde, um steuerpflichtig zu bleiben.

In der Praxis wird eine Wohnung in Deutschland dann als aufgegeben erachtet, wenn ihr Gebrauch dauerhaft eingestellt wird, was etwa durch eine langfristige Vermietung geschehen kann. Wichtig dabei ist die offizielle Bestätigung der Aufgabe des Wohnsitzes, wie sie durch einen Untermietvertrag oder eine Abmeldebestätigung erfolgen kann. Des Weiteren können Unterschiede je nach Zielland der Auswanderung bestehen, wobei sich die Kriterien bei einem Umzug in Drittländer als noch strenger erweisen können. Im Rahmen verschiedener Gerichtsurteile zu diesem Thema kommen oft überraschende und komplexe Einzelfallentscheidungen zutage.

Key Takeaways

  • Eine Wohnung in Deutschland muss offiziell aufgegeben werden, um die Steuerpflicht zu umgehen.

  • Langfristige Vermietung oder eine offizielle Untervermietung sind Indizien für die Aufgabe eines Wohnsitzes.

  • Unterschiedliche Bewertungen können bei einem Umzug innerhalb der EU und in Drittländer vorkommen.

Steuerpflicht bei Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

In Deutschland ist die unbegrenzte Steuerpflicht eng mit dem Innehaben eines Wohnsitzes verbunden. Die Aufgabe des Wohnsitzes ist essentiell, um eine steuerliche Belastung zu vermeiden, wenn man ins Ausland umzieht. Um den Wohnsitz als aufgegeben zu betrachten, muss er entweder langfristig vermietet oder mit Erlaubnis des Vermieters offiziell untervermietet werden. Beweise hierfür können Mietverträge oder Bestätigungen der Abmeldebehörde sein.

Beibehaltung der Wohnnutzung und ihre steuerlichen Konsequenzen:

  • Ein alleinstehendes Zimmer kann die steuerliche Anknüpfung an Deutschland auslösen.

  • Eine konkrete Rückkehrabsicht in die ehemalige Wohnung sollte nicht bestehen.

  • Die langfristige Vermietung an Dritte ist ein klarer Beleg für die Aufgabe des Wohnsitzes.

Rechtliche Unterscheidung nach Aufenthaltsland:

  • Die Prinzipien sind für EU und Nicht-EU-Länder gleich, jedoch ist die Prüfung bei Drittstaaten strenger.

  • Vollständige Trennung aller Wohnmöglichkeiten in Deutschland ist bei Umzug in ein Nicht-EU-Land erforderlich.

Gerichtsentscheidungen zur Wohnsitzaufgabe:

  1. Abkehr von der Wohnungsnutzung: Wohnsitz gilt als aufgegeben, wenn die Umstände darauf hindeuten, dass keine baldige Rückkehr geplant ist, und die Gesamtsituation eine zukünftige Nutzung ausschließt.

  2. Temporärer Auslandsaufenthalt: Ein ursprünglich temporär geplanter Aufenthalt wird steuerlich relevant, wenn sich Umstände ergeben, die eine Rückkehr nach Deutschland unwahrscheinlich machen.

  3. Langfristige Aufenthalte im Ausland: Ein Wohnsitz wird auch nach längeren Auslandaufenthalten und gelegentlichen Kurzbesuchen in Deutschland nicht beibehalten, solange diese Besuche als nicht-wohnhaft einzuordnen sind.

  4. Rückkehr nach Wohnsitzaufgabe: Eine später erfolgte Rückkehr aus dem Ausland wirkt sich nicht auf eine bereits erfolgte Wohnsitzaufgabe aus. Entscheidend ist hierbei die Intention und Gestaltung des initialen Wohnsitzwechsels.

Die hier vorgestellten Prinzipien und Entscheidungen verdeutlichen die Komplexität und Wichtigkeit der richtigen Handhabung des deutschen Steuerrechts bei einem Umzug ins Ausland.

Wohnortaufgabe und Steuerpflicht

Wenn man aus Deutschland wegzieht, aber dort weiterhin eine Wohnung besitzt, kann dies weitreichende steuerliche Konsequenzen haben. Es ist essenziell, den deutschen Wohnsitz vollständig aufzugeben, um eine unbeschränkte Steuerpflicht zu vermeiden. Die Aufgabe einer Wohnung erfolgt, sobald sie auf Dauer nicht mehr benutzt wird; etwa indem sie dauerhaft vermietet oder mit offizieller Erlaubnis des Vermieters untervermietet wird.

Rechtliche Nachweise:

  • Mietverträge oder Untermietverträge mit Erlaubnis des Vermieters als Beleg

  • Bestätigungen der Abmeldebehörde sind hilfreich

Die steuerliche Bewertung einer Wohnsitzbeziehung zu Deutschland ist noch strenger, wenn man in ein Nicht-EU-Land zieht. Jegliche Verbindungen müssen gekappt werden, sodass selbst die Mitnutzung eines Zimmers im Elternhaus ausscheidet.

Gerichtsurteile Kernpunkte Urteil 1 Wohnsitz gilt als aufgegeben, wenn keine Rückkehr beabsichtigt ist und die Wohnung künftig nicht genutzt wird. Urteil 2 Ein ursprünglich vorübergehender Aufenthalt im Ausland kann zu einer Aufgabe des Wohnsitzes führen, wenn Umstände eine Rückkehr ausschließen. Urteil 3 Bei langfristigen Auslandsaufenthalten ist ein Wohnsitz nicht mehr gegeben, auch wenn die Wohnung für kurze Besuche genutzt wird. Urteil 4 Eine Rückkehr nach Deutschland beeinflusst die Aufgabe des Wohnsitzes nicht rückwirkend.

Aber Achtung: Vermietungen an Bekannte oder Familienmitglieder, Nutzung für Airbnb oder das Belassen von Möbeln könnten den Eindruck einer nicht dauerhaften Wohnsitz-Aufgabe erwecken. Langfristige und offiziell dokumentierte Vermietungen sind sicherer, um den Wohnsitzstatus effektiv zu klären.

Wichtige Fragen für die Wohnsitzprüfung:

  • Ist die Vermietung langfristig und dokumentiert?

  • Gibt es Pläne oder Umstände, die eine Rückkehr unwahrscheinlich machen?

  • Wird die Wohnung tatsächlich nur für kurzzeitige Besuche genutzt?

Die Einhaltung dieser Kriterien ist für Steuerpflichtige entscheidend, um sich vor strafrechtlichen Folgen im Zusammenhang mit der steuerlichen Wohnsitzfrage in Deutschland zu schützen.

Boris Beckers Steuerrechtliches Dilemma

In Deutschland basiert die unbeschränkte Steuerpflicht hauptsächlich auf dem Vorhandensein eines Wohnsitzes und nicht lediglich auf der physischen Anwesenheit. Ein Wohnsitz in Deutschland zieht somit auch nach dem Wegzug ins Ausland steuerliche Konsequenzen nach sich. Im Fall von Boris Becker war selbst ein einzelnes Zimmer bei seiner Schwester in München ausreichend, um steuerrechtliche Ermittlungen gegen ihn einzuleiten.

Umzug ins Ausland und Wohnsitzaufgabe

Eine Wohnung oder ein Wohnsitz in Deutschland wird aufgegeben, wenn die räumliche Bindung dazu aufgehoben oder nicht mehr genutzt wird. Dies wird erreicht, indem:

  • Wohnraum langfristig vermietet wird

  • Eine Mietwohnung mit Zustimmung des Vermieters offiziell untervermietet wird

Ein Nachweis hierfür kann durch offizielle Dokumente wie Mietverträge oder eine Meldebescheinigung erbracht werden.

Auslegung bei Wegzug in EU- vs. Drittstaaten

Die Bundesliga Verhandlungen erfolgen strikter, wenn der Wegzug in ein Drittland erfolgt. Hier gilt es, jegliche Bindungen zum deutschen Wohnsitz vollständig zu lösen.

Aktuelle Urteile

  • Aufgabe des Wohnsitzes: Die Wohnsitzaufgabe wird als vollständig angesehen, wenn Umstände gegen eine unmittelbar bevorstehende Rückkehr in die Wohnung sprechen und insgesamt eine zukünftige Nutzung unwahrscheinlich wird.

  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt: Bei einem zunächst temporären Auslandsaufenthalt erfolgt eine Wohnsitzaufgabe, sofern Umstände entstehen, die eine Rückkehr ausschließen.

  • Längere Abwesenheit und kurze Besuche: Der Wohnsitz bleibt auch bei längeren Auslandsaufenthalten mit ausschließlich kurzzeitigen Besuchen oder Urlaubsaufenthalten in Deutschland nicht bestehen.

  • Rückkehr nach Wohnsitzaufgabe: Eine spätere Rückkehr nach Deutschland hat keine Rückwirkungen auf die bereits erfolgte Wohnsitzaufgabe.

Steuerliche Wohnsitzauflösung

Steuerpflichtige Lage bei Auslandsübersiedlung

Bei der Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Ausland sollte man sich der Bedeutung des Wohnsitzes in Deutschland bewusst sein. Den steuerlichen Wohnsitz im Sinne von unbeschränkter Steuerpflicht verliert man, wenn man keine Wohnung mehr innehat, die auf eine Rückkehr schließen lässt oder langfristig zur Nutzung verfügbar ist. Ist die Immobilie vermietet oder offiziell untervermietet, gilt der Wohnsitz als aufgegeben.

Beweisführung zur Nichtnutzung der Wohnung

Es bedarf eines Nachweises, dass die Wohnung langfristig nicht vom Eigentümer genutzt wird. Hierzu zählen Mietverträge oder Unterlagen über die offizielle Untervermietung mit Einwilligung des Vermieters. Nur so lässt sich überzeugend belegen, dass kein steuerlich relevanter Wohnsitz vorliegt.

Einfluss von EU- und Drittstaatenumzügen

Ein Umzug innerhalb der EU oder in ein Drittland wird nach den gleichen Grundsätzen bewertet, wobei die Auslegung bei Drittländern strenger gehandhabt wird. Vollständige Trennung von jeglichen Wohnmöglichkeiten in Deutschland ist erforderlich, um die steuerliche Verbindung zu lösen.

Gerichtsentscheide zu Wohnsitzfällen

Im Folgenden sind relevante Aspekte aus jüngsten Gerichtsurteilen dargelegt:

  • Endgültigkeit bei Wohnsitzaufgabe: Es muss ersichtlich sein, dass keine baldige Rückkehr bevorsteht und die Wohnung zukünftig nicht genutzt wird.

  • Erfüllung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt: Falls sich während eines anfänglich temporären Auslandsaufenthalts die Umstände so ändern, dass eine Rückkehr unwahrscheinlich wird, kann der Wohnsitz als aufgegeben gelten.

  • Wohnsitz bei längeren Auslandsaufenthalten: Wohnsitz wird nicht beibehalten, wenn man zwar im Ausland lebt, aber nur zu kurzen Besuchen oder Urlauben nach Deutschland zurückkehrt.

  • Auswirkungen späterer Rückkehr: Eine spätere Rückkehr nach Deutschland beeinträchtigt die zuvor erfolgte Wohnsitzaufgabe nicht.

Trotz vielseitiger Möglichkeiten ist es ratsam, zur Sicherheit die Wohnung längerfristig Dritten zu vermieten. Dadurch wird die Unmöglichkeit der eigenen Nutzung nachweislich untermauert und gewährleistet, dass steuerlich kein Wohnsitz in Deutschland besteht.

Anforderungen an die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes

Bei der Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland spielen verschiedene Faktoren eine wesentliche Rolle. Dies betont die Bedeutung, sowohl physisch als auch offiziell jegliche Wohnstätte in Deutschland aufzugeben, um eine unbeschränkte Steuerpflicht zu umgehen.

Entscheidende Merkmale zur Wohnsitzaufgabe:

  • Langfristige Vermietung: Eine Immobilie gilt als aufgegeben, wenn sie langfristig vermietet wird.

  • Nachweis der Aufgabe: Obligatorisch ist ein offizieller Nachweis, etwa durch einen Mietvertrag oder eine Ummeldung bei der Behörde.

  • Aufenthaltsort: Der künftige Wohnort, ob innerhalb der EU oder in einem Drittland, beeinflusst das strenge Auslegungsmaß der deutschen Finanzbehörden.

Auszüge aus Gerichtsentscheidungen

  1. Endgültige Aufgabe: Ein Wohnsitz gilt als aufgegeben, wenn keine baldige Rückkehr geplant ist und die Umstände darauf schließen lassen, dass die Wohnung in Zukunft nicht mehr genutzt wird.

  2. Temporärer Auslandsaufenthalt: Eine Wohnsitz-Aufgabe kann auch dann eintreten, wenn während eines zunächst temporären Auslandsaufenthaltes Umstände entstehen, die eine Rückkehr ausschließen.

  3. Regelmäßige Kurzbesuche: Ein Wohnsitz wird nicht beibehalten, wenn man sich länger im Ausland aufhält und lediglich für kurze Besuche oder Urlaub nach Deutschland kommt.

  4. Rückkehr aus dem Ausland: Eine vormals aufgegebene Wohnung beeinflusst die Steuerpflicht nicht bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland, sofern diese Rückkehr innerhalb eines üblichen Zeitrahmens liegt.

Diese Punkte sollen den Sachverhalt verdeutlichen, dass eine gründliche und offizielle Aufgabe des Wohnsitzes erforderlich ist, um steuerrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Offizielle Bestätigung der Aufgabe des Wohnsitzes

In Deutschland hängt die Steuerpflicht maßgeblich davon ab, ob eine Person einen Wohnsitz im Land unterhält. Die Intensität der Verbindung zu einer deutschen Wohnung kann weitreichende steuerliche Konsequenzen nach einem Umzug ins Ausland haben.

Wohnungsaufgabe:
Voraussetzung für die Beendigung der unbegrenzten Steuerpflicht ist die vollständige Aufgabe des Wohnsitzes durch:

  • Langfristige Vermietung: Eine dauerhafte Vermietung des Wohneigentums.

  • Offizielles Untervermieten: Mit Genehmigung des Vermieters darf auch eine Mietwohnung langfristig untervermietet werden.

Beweisführung:
Zum Nachweis der Wohnsitzaufgabe dienen:

  • Mietverträge: Dokumente einer langfristigen Vermietung.

  • Untermietvertrag: Offizielle Genehmigungen und Verträge bei Untervermietung.

Entscheidungen der Gerichte:

  1. Fernbleiben von der Wohnung: Ein nicht absehbar bevorstehender Rückkehrzeitpunkt und eine generelle Nichtbenutzung zeigen das Aufgeben des Wohnsitzes an.

  2. Vorläufiger Auslandsaufenthalt: Ändern sich die Bedingungen während eines zunächst temporären Aufenthalts so, dass eine Rückkehr unwahrscheinlich wird, gilt der Wohnsitz als aufgegeben.

  3. Kurzbesuche: Selbst bei andauernder Möglichkeit, eine Wohnung in Deutschland zu nutzen, bedeutet eine Abwesenheit von über einem Jahr mit lediglich kurzzeitigen Aufenthalten keine Wohnsitzbeibehaltung.

  4. Keine Auswirkung einer Rückkehr: Selbst nach Aufgabe des Wohnsitzes führt eine Rückkehr nicht automatisch zur Wiederannahme des Wohnsitzstatus in Deutschland.

Die genannten Richtlinien und Gerichtsentscheidungen zeigen, dass die konkrete Sachlage entscheidend ist. Nur durch die nachweisliche und dauerhafte Aufgabe des Wohnsitzes und die klare Trennung von jeglichen Wohnmöglichkeiten in Deutschland kann die unbeschränkte Steuerpflicht wirksam beendet werden.

Umzüge innerhalb der EU vs. in Drittländer

Beim Umzug von Deutschland ins Ausland ergeben sich steuerliche Unterschiede, je nachdem, ob man in ein EU-Land oder ein Drittland zieht. Für die Abmeldung einer Wohnung in Deutschland gelten spezielle Kriterien. Die Wohnung muss langfristig vermietet oder offiziell untervermietet werden. Nachweisbar muss sein, dass keine baldige Rückkehr und Nutzung der Wohnung zu erwarten ist.

  • Steuerpflicht in Deutschland: Bleibt eine Wohnung bestehen, kann das zur unbegrenzten Steuerpflicht führen.

  • Aufgabe des Wohnsitzes: Erforderlich, um steuerliche Folgen zu vermeiden, insbesondere bei Umzug in ein Drittland.

Wohnung in Deutschland EU-Umzug Drittland-Umzug Langfristige Vermietung Erlaubt eine steuerliche Abmeldung Dringend empfohlen, um steuerliche Bindung zu lösen Temporäre Nutzung Kurzfristige Aufenthalte gefährden nicht die Steuerabmeldung Strengere Auslegung; jegliche Nutzung könnte die Steuerpflicht begründen

Urteile zur Wohnsitzverlegung

  • Nachhaltige Aufgabe der Wohnung: Ein entscheidendes Kriterium ist, dass keine kurzfristige Rückkehr geplant ist.

  • Temporärer Auslandsaufenthalt: Wandeln sich vorübergehende Auslandsaufenthalte in dauerhafte, kann dies die Steuerpflicht in Deutschland beenden.

  • Reguläre Besuche in Deutschland: Kurze Aufenthalte beeinträchtigen den abgemeldeten Status nicht, solange die Absicht besteht, hauptsächlich im Ausland zu leben.

  • Rückkehr nach Deutschland: Eine spätere Rückkehr beeinflusst die ursprüngliche Abmeldung nicht.

Diese Informationen basieren auf aktuellen Gerichtsurteilen und zeigen, wie wichtig es ist, den Wohnsitz in Deutschland eindeutig aufzugeben, um steuerlichen Verpflichtungen zu entgehen. Das gilt vor allem beim Wechsel in ein Nicht-EU-Land, wo die Regeln noch strenger gehandhabt werden.

Rechtliche Entscheidungen zur Feststellung des Wohnsitzes

Gerichtsurteile spielen eine wesentliche Rolle bei der Klärung der Wohnsitzaufgabe in Deutschland für steuerliche Zwecke. Folgende Aspekte sind aus aktuellen Entscheidungen hervorzuheben:

  • Aufgabe der Wohnung: Sie ist vollzogen, wenn Umstände eintreten, die eine baldige Rückkehr unwahrscheinlich machen. Dabei muss deutlich werden, dass die Wohnung in Zukunft nicht genutzt wird.

  • Mietverhältnisse: Durch langfristige Vermietung oder bei Mietwohnungen durch offizielle Untervermietung mit Vermietererlaubnis wird der Wohnsitz aufgegeben. Mietverträge dienen hier als Nachweis.

  • Vorübergehender Aufenthalt im Ausland: Veränderte Umstände während eines temporären Auslandsaufenthalts, die eine Rückkehr unwahrscheinlich machen, können zur Wohnsitz-Aufgabe führen.

  • Regelmäßige Rückkehr nach Deutschland: Auch bei längeren Aufenthalten im Ausland mit gelegentlichen Besuchen in Deutschland bleibt ein Wohnsitz bestehen, wenn diese Besuche als nicht wohnhaft eingestuft werden.

  • Rückkehr nach Wohnsitz-Aufgabe: Eine spätere Rückkehr aus dem Ausland führt nicht zur Wiederbegründung des Wohnsitzes, sofern dieser zuvor aufgegeben wurde.

Diese Punkte sind entscheidend und bedürfen einer genauen Betrachtung im Kontext des individuellen Falls.

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In diesen Ländern zahlen Immobilienbesitzer keine Grundsteuer