In diesen Ländern zahlen Immobilienbesitzer keine Grundsteuer

Beim Erwerb einer Immobilie fallen verschiedene Steuern an, die sowohl Käufer als auch Verkäufer berücksichtigen müssen. Besonders interessant ist hierbei die Gegenüberstellung von Grunderwerbsteuer und Grundsteuer. Während die Grunderwerbsteuer einmalig beim Immobilienkauf anfällt und in englischsprachigen Ländern oft als "Stamp Duty" bezeichnet wird, ist die Grundsteuer eine laufende Abgabe, die Eigentümer im jeweiligen Land regelmäßig entrichten müssen.

In jüngster Zeit hat das Thema durch die Grundsteuerreform in Deutschland an Brisanz gewonnen. In verschiedenen Ländern variieren die Steuersätze erheblich, was zu einem wichtigen Faktor bei Immobilientransaktionen wird. Zudem gibt es Länder, in denen keine Grundsteuer erhoben wird, was wiederum für Immobilienkäufer von großer Bedeutung sein kann. Darüber hinaus spielen Sonderregelungen und zusätzliche Kosten eine Rolle, die bei einer ganzheitlichen Steueroptimierung berücksichtigt werden sollten.

Key Takeaways

  • Steuern beim Immobilienerwerb unterscheiden sich international beträchtlich.

  • Die Grundsteuerreform in Deutschland beeinflusst die laufenden Kosten für Immobilieneigentümer.

  • Nebenkosten und Sonderregelungen sollten bei der Steuerplanung mit einbezogen werden.

Grundlagen des Immobilienerwerbs und der damit verbundenen Steuern

Beim Erwerb einer Immobilie fallen unterschiedliche Steuern an. Im Mittelpunkt steht dabei die Betrachtung der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer. Diese Abgaben unterscheiden sich erheblich voneinander, wobei die Grunderwerbsteuer bei jedem Kaufvorgang anfällt und oft vom Käufer getragen wird. Im internationalen Raum ist diese unter der Bezeichnung "Stamp Duty" bekannt. Die Grundsteuer hingegen wurde in Deutschland kürzlich reformiert und belastet regelmäßig die Eigentümer des Grundbesitzes.

Grunderwerbsteuer im internationalen Vergleich:

  • Kaimaninseln:

    • Grunderwerbsteuer: 7,5%

  • Cookinseln:

    • Grunderwerbsteuer: Nicht vorhanden; ggf. notarielle Gebühren

  • Dominica:

    • Grunderwerbsteuer: 4%

  • Fidschi:

    • Grunderwerbsteuer: 3% für Einheimische, 10% für Ausländer

  • Georgien:

    • Grunderwerbsteuer: Nicht auf Grundbesitzwert, sondern auf in Georgien erwirtschaftetes Einkommen bezogen; über 40.000 Lari jährlich 0,1%

  • Kambodscha:

    • Grunderwerbsteuer: 4%

  • Malta:

    • Grunderwerbsteuer: 5%

  • Monaco:

    • Grunderwerbsteuer: 4,5% bis 7,5% des Immobilienwerts

  • Sri Lanka:

    • Grunderwerbsteuer: 3% bis 4%

  • Thailand:

    • Grunderwerbsteuer: 0,05% bis 0,5% je nach Eigenschaft des Eigentums

  • Turks- und Caicosinseln:

    • Grunderwerbsteuer: 0% bis 10%

  • Vereinigtes Königreich:

    • Grunderwerbsteuer: 0% bis 12%, abhängig vom Wert; Ausländer zahlen zusätzliche 2% und für Zweitwohnungen erhöhte Sätze

  • Vereinigte Arabische Emirate:

    • Grunderwerbsteuer: 4%

Beratung und Unterstützung beim Immobilienkauf:

Für Interessenten, die in Erwägung ziehen, im Zuge ihrer Steueroptimierung eine Immobilie im Ausland zu erwerben, ist es empfehlenswert, sich umfassend über die gesamte steuerliche Lage im Zielland zu informieren. Dies schließt die Konsultation mit Anwälten und Steuerberatern ein, um eine solide Planung sicherzustellen, die über die reine Betrachtung von Grund- und Grunderwerbsteuer hinausgeht.

Schlussfolgerung:

Immobilienkäufer sollten über die genannten Steuern hinaus auch mögliche weitere Abgaben im Zielland berücksichtigen, wie Einkommensteuer auf Mieteinkünfte oder potenzielle Veräußerungsgewinnsteuer. Eine genaue Recherche sowie professionelle Beratung sind für eine erfolgreiche Immobilientransaktion unerlässlich.

Vergleich zwischen Grunderwerbsteuer und Grundbesitzabgaben

Beim Kauf einer Immobilie fallen unterschiedliche Steuerarten an. Besonders zu beachten sind die Grunderwerbsteuer, die in der Regel beim Immobilienerwerb anfällt, und die Grundbesitzabgabe, die von Immobilieneigentümern jährlich zu zahlen ist.

Grunderwerbsteuer:

  • Auch als Stempelgebühr bekannt

  • Häufig vom Käufer getragen, kann aber auch vom Verkäufer übernommen werden

  • Beispiel Deutschland: Die Steuer wird auf den Erwerb des Eigentums erhoben

Grundbesitzabgabe:

  • Durch die Grundsteuerreform in Deutschland beeinflusst

  • In manchen Ländern, wie den USA, können diese Steuern sehr hoch sein

Es gibt Länder ohne Grundbesitzabgabe, in denen bei Immobilienkäufen jedoch eine Grunderwerbsteuer anfällt:

  • Kaimaninseln: 7,5% Grunderwerbsteuer

  • Cookinseln: Keine Grunderwerbsteuer, ausgenommen Notargebühren in bestimmten Fällen

  • Dominica: Grunderwerbsteuer beträgt 4%

  • Fidschi: Grunderwerbsteuer beträgt 3% für Einheimische und 10% für Ausländer

  • Georgien: Grunderwerbsteuer wird erhoben, wobei die Grundbesitzabgabe basierend auf dem Einkommen in Georgien und nicht auf dem Immobilienwert berechnet wird

  • Kambodscha: 4% Grunderwerbsteuer

  • Malta: 5% Grunderwerbsteuer

  • Monaco: Grunderwerbsteuer liegt zwischen 4,5% und 7,5%

  • Sri Lanka: 3-4% Grunderwerbsteuer

  • Thailand: Grunderwerbsteuer zwischen 0,05% und 0,5%

  • Turks- und Caicosinseln: 0 bis 10% Grunderwerbsteuer

  • Vereinigtes Königreich: Grunderwerbsteuer zwischen 0% und 12%; Ausländer zahlen teilweise Zusatzsteuern

  • Vereinigte Arabische Emirate: 4% Grunderwerbsteuer

Eine genaue Betrachtung der gesamten Steuersituation, unter Berücksichtigung möglicher weiterer Abgaben und Steuern bei Vermietung oder späterem Verkauf der Immobilie, ist essentiell. Spezialisierte Anwälte oder Steuerberater können detaillierte Auskunft über die individuellen Verhältnisse im Zielland geben.

Reform der Grundsteuer in Deutschland

In jüngerer Vergangenheit wurde in Deutschland die Grundsteuer reformiert, eine Abgabe, die von jedem Immobilienbesitzer zu entrichten ist. Diese Steuer kann in bestimmten Fällen beträchtlich sein. Bei internationalem Vergleich ist zu bemerken, dass in einigen US-Bundesstaaten die Grundsteuer jährlich in den Bereich von Zehntausenden Dollar steigen kann. Doch auch in Deutschland kann sie unter gewissen Umständen beachtlich ausfallen.

Immobilienerwerb und Steuern

Bei der Akquise einer Immobilie fallen verschiedene Steuern an. Zu differenzieren ist zwischen der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer. Die Grunderwerbsteuer, in englischsprachigen Regionen oft als Stamp Duty bezeichnet, wird in der Regel vom Käufer getragen und ist einmalig beim Kauf fällig.

Internationale Beispiele ohne Grundsteuer

Es gibt Länder, in denen keine Grundsteuer erhoben wird. Zu diesen zählen:

  • Kaimaninseln: Eine Stamp Duty von 7,5% ist hier beim Immobilienkauf zu zahlen.

  • Cookinseln: Glücklicherweise existiert hier keine Stamp Duty, wenngleich geringfügige Ausnahmen wie Notariatsgebühren anfallen können.

  • Dominica: Keine Grundsteuer, eine Stamp Duty von 4% fällt bei Kauf an.

  • Fidschi: Die Stamp Duty liegt bei 3% für Einheimische und 10% für Ausländer.

  • Georgien: Ein ungewöhnliches System, bei dem die Grundsteuer nicht auf den Wert, sondern auf das in Georgien erzielte Einkommen basiert. Liegt dieses über 40.000 Lari (circa 15.000 US-Dollar), wird eine Grundsteuer von 0,1% fällig.

  • Kambodscha: Es wird keine Grundsteuer erhoben, die Stamp Duty beträgt 4%.

Des Weiteren wurden Länder wie Malta, Monaco, Sri Lanka und Thailand erwähnt, die jeweils unterschiedliche Sätze für die Grunderwerbsteuer, jedoch keine Grundsteuer aufweisen.

Grundsteuerreform als Kriterium für Immobilienerwerb

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie sollte nicht ausschließlich auf der Grundsteuer basieren. Vielmehr empfiehlt es sich, die gesamte Steuersituation zu betrachten und gegebenenfalls fachkundige juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine umfassende Einschätzung zu erhalten – sei es im Hinblick auf allgemeine Steuersätze oder spezifische Regelungen wie Einkommensteuer bei Vermietungen oder die Kapitalertragssteuer beim Verkauf.

Länder Ohne Grundsteuer

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, gibt es verschiedene Steuern zu entrichten. Im Fokus steht heute die Grunderwerbsteuer, im Englischen oft als "Stamp Duty" bezeichnet, und die Grundsteuer. Wir sehen uns einige Staaten an, in denen die Grundsteuer nicht erhoben wird und konzentrieren uns dabei auf die jeweiligen Grunderwerbsteuern.

  • Kaimaninseln: Eine Einmalzahlung von 7,5% des Immobilienwerts ist hier zu leisten.

  • Cookinseln: Erwerber kommen in den Genuss, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, dennoch fallen möglicherweise Notariatskosten an.

  • Dominica: Keine Grundsteuer, aber eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 4% ist zu entrichten.

  • Fidschi-Inseln: Einheimische zahlen 3% Grunderwerbsteuer, für Ausländer sind es hingegen 10%.

  • Georgien: Zwar existiert hier eine Grundsteuer, doch basiert diese nicht auf dem Wert der Immobilie, sondern auf dem in Georgien erzielten Einkommen. Übersteigt dieses Einkommen 40.000 Lari (~15.000 USD), beläuft sich die Grundsteuer lediglich auf 0,1%.

  • Kambodscha: Auch hier wird keine Grundsteuer erhoben, die Grunderwerbsteuer beträgt 4%.

  • Malta: Ohne Grundsteuer, mit einer Grunderwerbsteuer von 5% ist diese Mittelmeerinsel sehr attraktiv.

  • Monaco: Je nach Wert der Immobilie liegt die Grunderwerbsteuer zwischen 4,5% und 7,5%, eine Grundsteuer gibt es nicht.

  • Sri Lanka: Keine Grundsteuer vorhanden, die Grunderwerbsteuer variiert zwischen 3% und 4%.

  • Thailand: Mit einer Bandbreite der Grunderwerbsteuer von 0,05% bis 0,5% je nach Immobilientyp.

  • Turks- und Caicosinseln: Die Grunderwerbsteuer reicht hier von 0% bis 10%.

  • Vereinigtes Königreich: Die Grunderwerbsteuer beträgt zwischen 0% und 12%. Ausländer zahlen zusätzlich 2% und für den Erwerb einer zweiten Immobilie gibt es erhöhte Sätze.

  • Vereinigte Arabische Emirate: Hier beläuft sich die Grunderwerbsteuer auf 4%.

Es ist anzumerken, dass diese Auflistung möglicherweise nicht erschöpfend ist und dass in den genannten Ländern spezielle Vorschriften gelten können, die beim Immobilienerwerb zu beachten sind. Andere Steuerarten können anfallen, wie zum Beispiel die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen oder die Kapitalertragsteuer beim Verkauf. Daher sollte die Grundsteuer nicht als einziges Kriterium für den Immobilienkauf gelten. Umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ist empfehlenswert.

Länderbeispiele und Übertragungssteuern

Kaimaninseln

  • Übertragungssteuer: 7,5%

Cookinseln

  • Übertragungssteuer: Keine

  • Zusätzliche Notargebühren können anfallen.

Dominika

  • Übertragungssteuer: 4%

Fidschi-Inseln

  • Übertragungssteuer: 3% für Bürger, 10% für Ausländer

Georgien

  • Immobiliensteuer: 0,1% bei einem Einkommen über 40.000 Lari (lokale Währung)

  • Die Steuer basiert auf Einkommen in Georgien, nicht auf Immobilienwert.

Kambodscha

  • Übertragungssteuer: 4%

Malta

  • Übertragungssteuer: 5%

Monaco

  • Übertragungssteuer: Zwischen 4,5% und 7,5%

Sri Lanka

  • Übertragungssteuer: 3-4%

Thailand

  • Übertragungssteuer: Zwischen 0,05% und 0,5%

Turks- und Caicosinseln

  • Übertragungssteuer: 0 bis 10%

Vereinigtes Königreich

  • Übertragungssteuer: 0 bis 12%, abhängig von Wert und Eigenschaften der Immobilie

  • Ausländer zahlen zusätzlich 2% und bei Zweitwohnungen höhere Sätze.

Vereinigte Arabische Emirate

  • Übertragungssteuer: 4%

Die Wichtigkeit der Immobiliensteuer und Einblicke in weitere Steuern

Immobiliensteuern sowie Steuern auf den Eigentumsübergang fallen an, wenn man ein Haus oder ein Grundstück kauft. Die Grunderwerbsteuer, die auch als Stamp Duty bekannt ist, wird beim Kauf einer Immobilie fällig. Es ist üblich, dass diese Steuer vom Käufer getragen wird, aber es gibt Ausnahmen. In Deutschland kam es kürzlich zu einer Reform der Grundsteuer, die von jedem Grundbesitzer zu entrichten ist. Die Höhe kann in einigen Ländern, wie zum Beispiel den USA, erheblich sein, aber auch in Deutschland gibt es Fälle, wo diese beträchtlich ausfallen kann.

Überblick über die Grunderwerbsteuer in verschiedenen Ländern ohne Grundsteuer:

  • Kaimaninseln: 7,5% Grunderwerbsteuer

  • Cookinseln: Keine Grunderwerbsteuer, aber eventuell anfallende Notargebühren

  • Dominica: 4% Grunderwerbsteuer

  • Fidschi: Für Einwohner 3%, für Ausländer 10% Grunderwerbsteuer

  • Georgien: Eigentümliche Immobilienbesteuerung, abhängig vom Einkommen in Georgien. Für Einkommen über 40.000 Lari ca. 0,1% Steuer.

  • Kambodscha: 4% Grunderwerbsteuer

  • Malta: 5% Grunderwerbsteuer

  • Monaco: Grunderwerbsteuer zwischen 4,5% und 7,5%

  • Sri Lanka: 3-4% Grunderwerbsteuer

  • Thailand: 0,05–0,5% Grunderwerbsteuer, abhängig von der Immobilienart

  • Turks- und Caicosinseln: 0 bis 10% Grunderwerbsteuer

  • Vereinigtes Königreich: Zwischen 0 und 12% Grunderwerbsteuer, je nach Wert der Immobilie und zusätzliche 2% für ausländische Erstkäufer

  • Vereinigte Arabische Emirate: 4% Grunderwerbsteuer

Es ist wichtig, sich nicht ausschließlich auf die Grundsteuer zu konzentrieren, wenn man eine Immobilie im Ausland erwirbt. Neben der Grunderwerbsteuer können auch andere Steuern relevant sein, wie beispielsweise Einkommenssteuern aus Vermietung oder Kapitalgewinnsteuern beim Verkauf der Immobilie. Man sollte sich daher eingehend über die gesamte Steuersituation im jeweiligen Land informieren und idealerweise einen Anwalt zurate ziehen. Bei größeren Vorhaben, wie einem Umzug, ist es ratsam, Fachleute wie Steuerberater und Rechtsanwälte zu konsultieren, um eine umfassende Beratung zum Steuersystem des Ziellandes zu erhalten.

Zusätzliche Kosten beim Immobilienerwerb und Sonderregelungen

Beim Kauf einer Immobilie treten verschiedene Steuern in Kraft. Zentral sind dabei die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer. Erstere fällt beim Erwerb der Immobilie an und wird oftmals in englischsprachigen Ländern als "Stamp Duty" bezeichnet. In der Regel trägt diese der Käufer. Die Grundsteuer hingegen wurde in Deutschland kürzlich reformiert und muss von Grundbesitzern in vielen Ländern entrichtet werden, was je nach Standort erheblich variieren kann. Im Gegensatz dazu gibt es Staaten ohne Grundsteuer, wo beim Kauf lediglich die Grunderwerbsteuer fällig wird.

  • Kaimaninseln:

    • Grunderwerbsteuer: 7,5%

  • Cookinseln:

    • Grunderwerbsteuer: 0%

    • Ausnahmen: Notargebühren können anfallen

  • Dominica:

    • Grunderwerbsteuer: 4%

  • Fidschi:

    • Grunderwerbsteuer: Für Einheimische 3%, für Ausländer 10%

  • Georgien:

    • Grunderwerbsteuer: Entfällt

    • Grundsteuer: 0,1% auf Einkommen über 40.000 Lari (ca. 15.000 USD), jedoch nur auf in Georgien erzieltes Einkommen

  • Kambodscha:

    • Grunderwerbsteuer: 4%

  • Malta:

    • Grunderwerbsteuer: 5%

  • Monaco:

    • Grunderwerbsteuer: 4,5% bis 7,5%, abhängig vom Immobilienwert

  • Sri Lanka:

    • Grunderwerbsteuer: 3-4%

  • Thailand:

    • Grunderwerbsteuer: Je nach Immobilientyp 0,05% bis 0,5%

  • Turks- und Caicosinseln:

    • Grunderwerbsteuer: 0% bis 10%

  • Vereinigtes Königreich:

    • Grunderwerbsteuer: 0% bis 12%, abhängig vom Immobilienwert

    • Zusatz für Ausländer: 2% mehr bei Immobilienerwerb

    • Zusatzabgabe beim Kauf einer zweiten Immobilie, gilt auch für Einheimische

  • Vereinigte Arabische Emirate:

    • Grunderwerbsteuer: 4%

Bei der Auswahl eines Immobilienerwerbs sollten neben den genannten Steuern auch andere lokale Steuerregelungen beachtet werden, wie beispielsweise Einkommensteuer auf Mieteinnahmen oder eine eventuelle Ertragssteuer beim Verkauf der Immobilie. Eine ausführliche Beratung durch Fachleute vor Ort wird empfohlen.

Individuelle Steuergestaltung beim Immobilienerwerb

Beim Kauf von Immobilien fallen unterschiedliche Steuern an. Besonders relevant sind die Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb einer Immobilie fällig wird, und die Grundsteuer, die Eigentümer regelmäßig zahlen müssen. In Deutschland gibt es kürzlich eine Reform der Grundsteuer, während in anderen Ländern wie den USA die Höhe der Grundsteuer stark variieren kann.

Grunderwerbsteuer in verschiedenen Ländern

Land Grunderwerbsteuer Kaimaninseln 7,5% Cookinseln 0% (mit Ausnahmen) Dominica 4% Fidschi 3% (Einheimische); 10% (Ausländer) Georgien Steuer auf Einkommen über 40.000 Lari (~15.000 USD): 0,1% Kambodscha 4% Malta 5% Monaco 4,5% - 7,5% Sri Lanka 3% - 4% Thailand 0,05% - 0,5% Turks- und Caicosinseln 0% - 10% Vereinigtes Königreich 0% - 12% (abhängig von Eigenschaften und Wert der Immobilie) Vereinigte Arabische Emirate 4%

In Georgien beispielsweise hängt die Grundsteuer nicht vom Wert des Objekts ab, sondern von den in Georgien erzielten Einkünften. Wer mehr als 40.000 Lari verdient, zahlt eine niedrige Grundsteuer von 0,1%. Andere Länder wie die Cookinseln erheben keine Grunderwerbsteuer, allerdings können dennoch Notarkosten anfallen.

Unterstützung bei der Steueroptimierung

Wer überlegt, aufgrund der Steuersituation in ein anderes Land zu ziehen und dort Immobilien zu erwerben, sollte sich eingehend beraten lassen. Oft gibt es neben der Grunderwerb- und Grundsteuer noch weitere Abgaben wie Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen oder Kapitalertragssteuer bei einem Verkauf. Eine umfassende Beratung durch Anwälte und lokale Steuerberater ist daher ratsam, um die vollständige Steuersituation zu erfassen und zu verstehen.

Es wird empfohlen, eine Beratung zu buchen, um das geplante Vorhaben zu besprechen, sei es ein Umzug oder ein Immobilienerwerb im Ausland. Hierbei können Spezialisten einen Überblick über die zu erwartenden Steuerlasten geben und bei der Gesamtplanung Unterstützung bieten.

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Wohnung in Deutschland nach Wegzug ins Ausland behalten - Teil 1

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