Update zur Besteuerung von Auslandseinkünften in Thailand seit Januar 2024

Änderungen in den Steuervorschriften können erheblichen Einfluss auf die finanzielle Planung von Personen haben, die in grenzüberschreitenden Kontexten arbeiten oder Einkünfte erzielen. Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen für die Besteuerung von ausländischem Einkommen in Thailand, was für Steuerpflichtige mit Bezügen im Ausland von großer Bedeutung ist. Versteuerung findet nun unabhängig vom Zeitpunkt der Überweisung nach Thailand statt, was eine deutliche Abkehr von den Vorjahren bedeutet. Die Umsetzung eines automatischen Informationsaustausches verstärkt zudem die Transparenz über weltweit erzielte Einkünfte für in Thailand ansässige Personen.

Während das internationale Einkommen, das nicht nach Thailand überwiesen wird, steuerfrei bleibt, müssen nun Einkünfte, die im Ausland erzielt und nach Thailand überwiesen werden, dort versteuert werden. Die Definition des steuerpflichtigen Einkommens ist vielfältig und reicht von Arbeitslöhnen über Kapitaleinkünfte bis hin zu Unternehmensgewinnen. Darüber hinaus sind für die Besteuerung auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für Renten und bestimmte Jahresentlastungen zu beachten. Die Regelung betrifft alle Personen, die sich länger als 180 Tage in Thailand aufhalten und somit unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Key Takeaways

  • Neue Steuergesetze in Thailand bestimmen die Besteuerung ausländischer Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden.

  • Ab 2024 muss überwiesenes ausländisches Einkommen in Thailand versteuert werden, unabhängig vom Überweisungszeitpunkt.

  • Automatischer Informationsaustausch erhöht die Transparenz und ermöglicht es thailändischen Finanzbehörden, internationale Einkommen steuerlich zu erfassen.

Hintergrund der Steuergesetzänderung

In Thailand ist mit Wirkung vom 1. Januar 2024 eine bedeutende Anpassung im Bereich der internationalen Einkommensbesteuerung in Kraft getreten. Da hierbei noch zahlreiche Zweifel und ungeklärte Punkte existieren, wollen wir uns die gegenwärtige Lage und die offenstehenden Fragen genauer betrachten. Die thailändische Regierung kündigte im Herbst 2023 an, dass ausländisches Einkommen, welches nach Thailand überwiesen oder dort ausgegeben wird, fortan besteuert wird. Bislang war es so, dass Einkünfte aus dem Ausland, wie etwa Renten, Dividenden oder Kapitalerträge, in dem Jahr der Erzielung, wenn nicht nach Thailand transferiert, steuerfrei waren.

Seit dem Jahr 1987 gab es hierzu eine Vorschrift des thailändischen Finanzministeriums, die insbesondere von Ausländern in Thailand zur Steuerplanung genutzt wurde. Diese Praxis ist mit Beginn des Jahres 2024 nun nicht mehr anwendbar, da unabhängig vom Zeitpunkt der Überweisung eine Steuerpflicht besteht. Die Einführung dieser Regelung hat insbesondere Auswirkungen auf Auslandsrentner, die in Thailand leben, sowie auf weitere Ausländer, die z.B. aus ausländischen Unternehmen Einkünfte bezogen haben.

Ausländische Einkünfte bleiben jedoch steuerfrei, solange sie nicht nach Thailand gebracht werden. Nur jene Beträge unterliegen der Steuerpflicht, die ins Land transferiert werden. Als Beispiel: Überweist man von 100.000 Einheiten 20.000 nach Thailand, so bleiben 80.000 steuerfrei, während für die 20.000 die regulären thailändischen Steuersätze anfallen.

Mit der Einführung des OECD CRS für den automatischen Informationsaustausch erhält die thailändische Regierung nun Einblick in die weltweiten Einkünfte der in Thailand ansässigen Personen, was die Überprüfung von Einkommenstransfers nach Thailand ermöglicht. Weitere wichtige Fragen betreffen die Definition von steuerpflichtigem Einkommen und die Steuerpflichtigen in Thailand. Die Steuerbehörde veröffentlichte u.a. auf ihrer Webseite Antworten auf wichtige Fragen. Hierzu zählt die Definition des steuerbaren Einkommens, welches sich aus verschiedenen Tätigkeiten zusammensetzt, wie Arbeit, selbstständige Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, berufsspezifische Dienstleistungen und Geschäftseinkünfte.

Steuerpflichtig ist, wer mehr als 180 Tage im Land verbringt. Interessanterweise wurden Renten und Pensionen nicht auf der Liste aufgeführt. Es scheint, als ob bestimmte Rentenzahlungen und gesetzliche Pensionen nicht steuerbar sind. Ebenso sind Schenkungen bis zu einem jährlichen Betrag von 20 Millionen Baht steuerfrei. Ungeklärt bleibt bisher die Frage der Verwendung von Auslandskredit- oder Debitkarten und ob diese als Überweisungen nach Thailand gelten und somit steuerpflichtig werden.

Das thailändische Steuergesetz legt fest, dass ausschließlich im Ausland ab dem 1. Januar 2024 erzieltes Einkommen von der Regelung betroffen ist. Damit können Einnahmen aus dem Jahr 2023 noch einmal nach Thailand überführt werden, ohne der Neuregelung zu unterliegen.

Neue Regeln für Einkünfte aus dem Ausland

Im Herbst 2023 kündigte die thailändische Regierung eine bedeutende Steuerreform an, mit der ausländische Einkünfte, die nach Thailand überwiesen oder dort ausgegeben werden, ab dem 1. Januar 2024 besteuert werden. Diese Reform stellt eine Abkehr von bisherigen Regelungen dar, wo Einkommen aus dem Ausland, wie Renten, Dividenden und Kapitalerträge, nur dann besteuert wurden, wenn sie im selben Jahr nach Thailand transferiert wurden, in dem sie entstanden sind.

Steuerverpflichtungen: Die neuen Bestimmungen unterwerfen ausländische Einkommen, die nach Thailand transferiert werden, der thailändischen Steuerpflicht, unabhängig vom Zeitpunkt des Erhalts. Personen, die sich länger als 180 Tage im Land aufhalten und unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen ein solches Einkommen versteuern.

Besteuerungsfähiges Einkommen: Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen:

  • Einkommen aus Anstellung

  • Selbstständiges Einkommen wie persönliche Dienstleistungen

  • Einkommen aus Lizenzen und geistigem Eigentum

  • Zinsen

  • Dividenden

  • Kapitalgewinne und Mieteinnahmen

  • Professionelle Dienstleistungen wie Rechtsberatung

  • Einkünfte aus anderen Geschäftstätigkeiten

Interessanterweise scheinen Renten und Pensionszahlungen, die auf nicht erwerbstätiger Basis beruhen, nicht auf der Liste der steuerpflichtigen Einkünfte zu stehen.

Ausnahmen und Freibeträge: Geschenke bis zu einem Jahresbetrag von 20 Millionen Baht bleiben von der Steuer ausgenommen, ebenso wie Darlehen.

Internationale Doppelbesteuerung: Bei internationalen Steuerfragen, z.B. bei Mieteinkünften, die nach dem Belegenheitsprinzip bereits im Ursprungsland versteuert wurden, ist eine Anrechnung auf die Steuerschuld in Thailand möglich, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Ungelöste Fragen: Die Anwendung von Kredit- und Debitkarten aus dem Ausland und deren Besteuerung in Thailand bleiben weiterhin eine Grauzone und sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig geregelt.

Diese Veränderungen signalisieren den Übergang zu einem System, das eine Besteuerung nach dem Wohnsitzprinzip vorsieht, ähnlich den Regelungen in Großbritannien, Irland oder Malta, und deuten auf Thailands zunehmende Beteiligung am automatisierten Informationsaustausch gemäß OECD CRS hin.

Steuerliche Behandlung überwiesener Auslandseinkünfte

Das Steuersystem Thailands für ausländische Einkünfte, die in das Land transferiert werden, hat sich grundlegend gewandelt. Ab dem 1. Januar 2024 sind Einkünfte, die aus dem Ausland stammen und nach Thailand überwiesen werden, steuerpflichtig. Im Kern bedeutet die Neuregelung, dass jetzt, im Gegensatz zu früheren Jahren, das Timing der Überweisung ins Land für die Steuerpflicht unbeachtlich ist – eine Überweisung im Folgejahr macht keinen Unterschied mehr. Das thailändische Finanzministerium hat 1987 eine Anordnung erlassen, die bis zu diesem Datum galt, und die von ausländischen Rentnern und Geschäftsleuten für die Steuerplanung genutzt wurde.

Steuerpflichtiges Einkommen: Die zu besteuernden Einkünfte umfassen Erwerbseinkommen, selbstständige Arbeit, Lizenzgebühren, Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge, Mieteinkünfte und Geschäftseinkommen. Einkünfte, die in Thailand angesiedelt sind, unterliegen weiterhin den üblichen thailändischen Steuersätzen.

Steuerpflichtige Personen: Personen, die mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand verbringen, haben eine unbeschränkte Steuerpflicht und sind somit verpflichtet, ihr weltweites Einkommen offenzulegen.

  • Bestimmte Einkünfte ausgenommen: Nicht besteuert werden Renten, die ohne Erwerbstätigkeit gezahlt werden, beispielsweise bestimmte Mindestrenten oder Renten an Personen, die Kinder erzogen haben. Auch private Lebensrenten können steuerfrei sein. Geschenke bis zu einem Wert von 20 Millionen Baht und Darlehen fallen ebenfalls nicht unter die Steuerpflicht.

Die Frage nach der Steuerpflicht bei der Nutzung ausländischer Kredit- und Debitkarten ist momentan nicht abschließend geklärt. Eine Bewertung ähnlich wie in anderen Ländern mit einem Nicht-Ansässigen-Status (Non-Dom) – wie Großbritannien, Irland oder Malta –, bei der die Nutzung einer ausländischen Karte als Transfer von Einkommen angesehen wird, könnte auch für Thailand relevant sein.

Doppelbesteuerung: Steuern, die bereits in einem anderen Land für Einkünfte wie Mieteinkünfte entrichtet wurden, können in Thailand geltend gemacht werden, was zu einer Befreiung von der Steuerpflicht im Land führt.

Inkrafttreten der neuen Regeln: Einkünfte, die ab dem 1. Januar 2024 im Ausland verdient werden, unterliegen den neuen Bestimmungen. Ersparnisse aus dem Vorjahr (2023) können noch steuerfrei nach Thailand überwiesen werden.

Die thailändische Regierung hat den automatischen Informationsaustausch gemäß OECD CRS eingeführt, was bedeutet, dass nun bekannt ist, welches weltweite Einkommen in Thailand ansässige Personen beziehen, was die Steuerüberprüfung erleichtert.

Steuerfreie Einkommensarten

Bei der Neuregelung der Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, existieren spezifische Ausnahmen von der Steuerpflicht. Einkommen aus dem Ausland unterliegt erst dann der thailändischen Steuer, wenn es nach Thailand transferiert oder dort ausgegeben wird. Dies steht in Kontrast zur vorherigen Regelung, nach welcher Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei blieben, wenn sie nicht im Erwerbsjahr nach Thailand überwiesen wurden.

Nicht steuerpflichtige Einkünfte

  • Arbeitsentgelt: Gehälter oder Löhne, die im Ausland bezogen und nicht nach Thailand transferiert werden, fallen nicht unter die thailändische Steuerpflicht.

  • Unternehmensgewinne und Kapitaleinkünfte: Nicht nach Thailand übertragene Dividenden, Zinsen und Gewinne aus Kapitalanlagen bleiben steuerfrei.

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Einkommen aus selbständiger Arbeit, wie z.B. Beratungsdienstleistungen, die im Ausland ausgeübt werden und deren Entlohnung nicht nach Thailand fließt, ist nicht steuerpflichtig.

  • Vermietung und Verpachtung: Mieteinnahmen bleiben außerhalb der Steuerpflicht, sofern sie im Ausland erzielt und nicht nach Thailand überwiesen werden.

Steuerliche Ansässigkeit

Unabhängig vom Ursprungsort des Einkommens gilt, dass Personen, die sich länger als 180 Tage in Thailand aufhalten, als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen werden und ausländische Einkünfte, die nach Thailand transferiert werden, versteuern müssen.

Doppelbesteuerung

Im Fall, dass auf ausländisches Einkommen bereits im Ursprungsland eine Steuer entrichtet wurde - beispielsweise bei Mieteinkünften aus einer im Ausland gelegenen Immobilie -, kann dies in Thailand zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung geltend gemacht werden.

Ausnahmen bei Renten und Pensionen

Leistungen aus bestimmten Renten und Pensionen können in Einzelfällen außerhalb der Steuerpflicht stehen. Dies betrifft z.B. Renten, die an Personen gezahlt werden, welche keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.

Freibeträge für Schenkungen

Schenkungen bis zu einem Jahresbetrag von 20 Millionen Baht sind in Thailand von der Steuer ausgenommen. Dies betrifft auch Kredite, die nicht als Einkommen gewertet werden.

Offene Fragen

Die Behandlung von Ausgaben über im Ausland geführte Kredit- oder Debitkarten ist momentan noch nicht abschließend geklärt und bleibt daher ein Punkt, der zukünftige Beachtung benötigt.

Automatisierter Datenaustausch gemäß OECD-CRS

Ab dem 1. Januar 2024 versteuert Thailand ausländisches Einkommen, sobald es ins Land transferiert oder dort ausgegeben wird. Diese Änderung löst bei Steuerpflichtigen Verwirrung aus, da viele Details weiterhin unklar sind. Die bisherige Regelung, wonach ausländische Einkünfte wie Renten und Kapitalerträge in Thailand steuerfrei blieben, sofern sie nicht im Ertragsjahr nach Thailand überwiesen wurden, ist nicht mehr gültig.

Ausländische Einkünfte unterliegen nun grundsätzlich der Besteuerung in Thailand, unabhängig vom Zeitpunkt der Überweisung ins Land. Ein Abwarten bis ins folgende Steuerjahr bringt keine steuerlichen Vorteile mehr. Nichtsdestotrotz bleiben Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei, wenn sie nicht nach Thailand transferiert werden.

Durch die Implementierung des automatischen Informationsaustauschs nach OECD CRS gewinnt die thailändische Regierung Einblicke in die weltweiten Einkünfte von in Thailand ansässigen Personen. So kann überprüft werden, ob Einkünfte nach Thailand transferiert und entsprechend der neuen Bestimmungen besteuert wurden.

Steuern in Thailand zahlen müssen Personen, die mehr als 180 Tage im Jahr im Land verbringen. Interessanterweise ist auf der Liste der steuerpflichtigen Einkommensarten, die von der thailändischen Steuerbehörde veröffentlicht wurde, keine explizite Erwähnung von Renten und Pensionen.

Der Ausnahmebereich umfasst:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit

  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, einschließlich Beratungsleistungen

  • Einnahmen aus Lizenzgebühren und geistigem Eigentum

  • Zinserträge

  • Dividenden

  • Kursgewinne

  • Mieteinnahmen

  • Einkünfte aus professionellen Dienstleistungen wie Rechtsberatung

  • Entgelte aus Werkverträgen

  • Geschäftseinkünfte aus Handel, Landwirtschaft, Industrie, Transport

Werden Einkünfte wie z.B. Mietzahlungen aus dem Ausland, die bereits im Herkunftsland besteuert wurden, nach Thailand transferiert, können diese in Thailand steuerlich geltend gemacht werden und unterliegen dann keiner erneuten Besteuerung.

Spannend bleibt die Frage der Besteuerung von Ausgaben mittels ausländischer Kredit- und Debitkarten, welche in Thailand genutzt werden. Andere Länder mit ähnlichen Steuersystemen betrachten solche Ausgaben als in das Land transferiertes Einkommen, was in Thailand noch zu klären bleibt.

Zuwiderhandlungen gegen die Steuerregelungen bergen die Gefahr von Sonderprüfungen durch die Finanzbehörde. Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 20 Millionen Baht pro Jahr und Darlehenssummen sind von der Steuerregelung ausgenommen.

Ab 2024 muss folglich das ausländische Einkommen, das nach Thailand transferiert wird, in Thailand versteuert werden, basierend auf den normalen Steuersätzen des Landes.

Steuerliche Belange für Einkünfte in Thailand

Thailand hat kürzlich seine Steuergesetzgebung bezüglich des weltweiten Einkommens seiner Steuerpflichtigen geändert. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Einkünfte, die nach Thailand überwiesen oder dort ausgegeben werden, versteuert werden, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Erwerbs. Früher waren ausländische Einkommen, wie Renten oder Dividenden und Kapitalerträge steuerfrei, sofern sie nicht im Jahr des Zuflusses nach Thailand transferiert wurden.

Diese Praxis ging zurück auf eine Verordnung des thailändischen Finanzministeriums von 1987 und diente häufig als Grundlage für steuerliche Planungen, insbesondere bei Ausländern in Thailand. Mittlerweile verlangt Thailand, dass jegliche Überweisungen aus dem Ausland, einschließlich Einkünfte wie Gehälter, selbständige Einnahmen, Zinsen, Dividenden, oder Veräußerungsgewinne versteuert werden. Diese Regelung gilt für Personen, die länger als 180 Tage im Land verbringen und somit eine unbeschränkte Steuerpflicht haben.

Zu beachten ist, dass diese Regelung nicht automatisch für alle Arten von Einkommen wie bspw. bestimmte Renten oder Pensionen gilt, die ohne direktes Arbeitsverhältnis gezahlt werden. Zudem sind in Thailand Schenkungen bis zu einem Jahresbetrag von 20 Millionen Baht (ca. 520.000 Euro) und Darlehen steuerfrei. Unklar ist aktuell noch, inwiefern die Benutzung ausländischer Kreditkarten für Zahlungen in Thailand steuerlich behandelt wird.

Für Einkünfte, die bereits im Ausland versteuert wurden und dem Ortprinzip unterliegen – wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – ist eine steuerliche Anrechnung in Thailand möglich. Die neuen Bestimmungen beziehen sich auf Einkommen, die ab dem 1. Januar 2024 erwirtschaftet wurden. Überweisungen von Einkommen des Vorjahres 2023 nach Thailand können im Jahr 2024 somit einmalig noch genutzt werden, ohne den neuen Steuergesetzen zu unterliegen.

Definition von Einkommen

Thailands Steuergesetzgebung hat einen entscheidenden Wandel erlebt, der zu einer neuen Besteuerung ausländischer Einkünfte führt, die nach Thailand transferiert werden. Ab dem 1. Januar 2024 ist jeder Transfer ausländischen Einkommens in das Land steuerpflichtig. Die Unterscheidung, ob die Einkünfte im selben Jahr des Erwerbs oder in einem späteren Jahr eingegangen sind, entfällt damit.

Arten von steuerpflichtigem Einkommen:

  • Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

  • Einkünfte aus Lizenzgebühren und geistigem Eigentum

  • Zinserträge

  • Dividendenerträge

  • Kapitalerträge

  • Mieteinnahmen

  • Honorare für freiberufliche Tätigkeiten

  • Einkünfte aus Unternehmens-, Landwirtschafts-, Industrie- oder Transportgeschäftstätigkeiten

Wer länger als 180 Tage in Thailand verbringt, unterliegt einer unbeschränkten Steuerpflicht und muss solche Einkünfte versteuern. Das thailändische Steuerrecht hält jedoch fest, dass bestimmte Einkunftsarten wie Renten und Pensionen unter bestimmten Umständen steuerfrei bleiben können.

Die thailändische Finanzbehörde sorgt auch für Transparenz über die weltweiten Einkünfte der in Thailand ansässigen Personen durch den OECD CRS - den automatischen Informationsaustausch.

Ausländische Karten-Transaktionen fallen in eine Grauzone und es bleibt ungewiss, ob diese als Überweisungen nach Thailand zählen und somit steuerpflichtig wären.

Im Falle, dass auf das ausländische Einkommen bereits in einem anderen Land, wie beispielsweise Deutschland, Steuern entrichtet wurden, kann dies in Thailand geltend gemacht werden, womit eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Die Regelung bezieht sich auf Einkommen, das ab dem 1. Januar 2024 im Ausland erzielt wird. Erträge des Vorjahres 2023 können somit nach Thailand transferiert und verwendet werden, ohne von der neuen Regelung betroffen zu sein.

Besondere Überlegungen für Altersbezüge

In Thailand sowie in zahlreichen anderen Staaten ist es gängige Praxis, ausländisches Einkommen zu besteuern, sofern es ins Land transferiert wird. Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Regelung, die Einkünfte, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Übermittlung, der Steuerpflicht unterwirft. Insbesondere für Personen, die ausländische Renten und andere Pensionen erhalten, hatte diese Änderung umfassende Konsequenzen.

Steuerlich relevante Altersbezüge:

  • Arbeitseinkommen: Einschließlich Einkünften aus früherer Beschäftigung, die als Rente oder Pension gezahlt werden.

  • Private Rentenpläne: Zu beachten ist hierbei, dass Zahlungen aus privaten Rentenvereinbarungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer geschäftlichen Tätigkeit stehen, möglicherweise nicht steuerpflichtig sind.

  • Staatliche Renten: Einkünfte aus staatlichen Rentensystemen, abhängig von deren Beschaffenheit und Herkunft.

Kriterien für die Steuerpflicht:

  • Personen, die länger als 180 Tage in Thailand verweilen, unterliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht.

  • Die Besteuerung erfolgt nach thailändischem Recht für das Einkommen, das ins Land transferiert wird.

Art des Einkommens Besteuerung in Thailand (ab 2024) Arbeitseinkommen Ja, wenn nach Thailand überwiesen Private Renten Fallabhängig, oft steuerfrei Staatliche Renten Ja, falls transferiert Weitere Einkommen Nein, z.B. Darlehen oder Schenkungen unter 20 Millionen Baht

Eine besondere Überlegung gilt zudem der Anwendung von Auslandskreditkarten. Im Gegensatz zu anderen Ländern mit ähnlichen "Non-Dom"-Regelungen ist in Thailand noch unklar, ob die Nutzung solcher Karten als Überweisung des Einkommens nach Thailand gewertet und somit steuerpflichtig ist.

Wird das Einkommen bereits in einem anderen Land versteuert, etwa Mieteinkünfte gemäß dem Ort der Immobilie, kann dies in Thailand angegeben werden und das Einkommen entgeht so der erneuten Besteuerung.

Es ist essentiell, sich stets über die aktuellsten steuerlichen Belange zu informieren, um Konformität zu gewährleisten und nicht unbeabsichtigt Steuerverbindlichkeiten anzuhäufen.

Jährliche Grenzbeträge für Geschenke

Ab dem 1. Januar 2024 ist das Steuerrecht in Thailand in Bezug auf ausländisches Einkommen überarbeitet worden. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass nun ausländische Einkünfte – einschließlich Renten, Dividenden und Kapitalgewinnen – steuerpflichtig werden, sobald sie nach Thailand überwiesen oder dort ausgegeben werden. Diese Änderung betrifft sowohl Einwohner Thailands als auch Ausländer, die sich im Land aufhalten.

Folgende Einkünfte zählen nun zu den steuerbaren Einkommensarten:

  • Erwerbseinkommen: Einkünfte aus einer Beschäftigung.

  • Selbständiges Einkommen: Persönlich erbrachte Dienstleistungen, Beratung und andere allgemeine Dienste.

  • Lizenzeinkommen: Einkünfte aus dem Gebrauch oder der Nutzung von Lizenzen oder geistigem Eigentum.

  • Zinseinnahmen

  • Dividenden

  • Kapitalgewinne

  • Mieteinnahmen

  • Einkommen aus freiberuflichen Tätigkeiten: Beinhaltet u.a. rechtliche Beratung.

  • Arbeitnehmerüberlassung: Einkommen aus Dienstleistungsverträgen.

  • Unternehmenseinkommen: Einkünfte aus Geschäftsbetrieben, Landwirtschaft, Industrie oder Transport.

Unbeschränkte Steuerpflicht besteht für Personen, die sich länger als 180 Tage innerhalb eines Jahres in Thailand aufhalten. Sie sind verpflichtet, derartige Einkünfte zu deklarieren. Einkünfte aus Pensions- und Rentenzahlungen werden nicht erwähnt, könnten aber unter Umständen steuerpflichtig sein, je nach Kontext der Zahlungen.

Geschenke unterliegen in Thailand einer besonderen Regelung, wobei jährlich bis zu 20 Millionen Baht (etwa 520.000 Euro) steuerfrei bleiben.

Es besteht noch Unklarheit bezüglich der Verwendung von Kredit- und Debitkarten mit Guthaben aus dem Ausland und ob dies als Überweisung nach Thailand behandelt und somit besteuert wird.

Sollten bereits Steuern auf ausländisches Einkommen, wie zum Beispiel Mieteinnahmen, im Ausland entrichtet worden sein, kann dies in Thailand steuerlich geltend gemacht werden, wodurch eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.

Die Regelung gilt für Einkünfte, die ab dem 1. Januar 2024 erwirtschaftet wurden. Einkommen des Vorjahres (2023) kann noch steuerfrei nach Thailand transferiert werden, sofern es nicht bereits im selben Jahr des Erwerbs überwiesen wurde.

Nutzung von Kredit- und Debitkarten

Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen internationale Einkünfte in Thailand einer neuen Besteuerungsregelung. Ausländische Einkommen, die nach Thailand überwiesen oder dort ausgegeben werden, sind nun steuerpflichtig. Früher blieben diese Einkommen steuerfrei, sofern sie nicht im Jahr des Zuflusses übertragen wurden. Diese lange geltende Regelung, basierend auf einem Erlass des Finanzministeriums von 1987, ist nun hinfällig.

Nun gilt, dass lediglich das nach Thailand transferierte ausländische Einkommen der Besteuerung unterliegt. Überweist man beispielsweise 20.000 von 100.000 verdienten Euro nach Thailand, bleiben die restlichen 80.000 Euro steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt gemäß den üblichen thailändischen Steuersätzen.

Thailand ist nun Teil des automatischen Informationsaustauschs gemäß OECD CRS. Dies ermöglicht es der thailändischen Regierung, weltweite Einkünfte von in Thailand ansässigen Personen zu überblicken, was zu einer besseren Durchsetzung der neuen Steuerregelungen beiträgt.

Steuerpflichtig sind Personen, die sich länger als 180 Tage im Land aufhalten. Die thailändische Steuerbehörde hat klargestellt, welche Einkommensarten steuerpflichtig sind, wenn sie nach Thailand überwiesen werden. Dazu zählen Einkünfte aus Beschäftigung, selbständiger Arbeit, Vermietung, Zinsen, Dividenden und Geschäftsbetrieb.

Interessanterweise sind bestimmte Arten von Renten und Pensionen nicht in der Liste enthalten. Es zeigt sich allerdings, dass Renten, die als Einkommen aus früherer Arbeit entstehen, steuerpflichtig wären, während andere Unterstützungen möglicherweise nicht der Steuer unterliegen. Auch finanzrechtliche Schenkungen bis zu einem jährlichen Freibetrag von 20 Millionen Baht bleiben von der Besteuerung ausgenommen.

Ungeklärt ist bisher die Behandlung der Nutzung ausländischer Kredit- und Debitkarten. In anderen Ländern mit einem ähnlichen Steuermodell wird die Nutzung solcher Karten als Einkommenstransfer betrachtet und ist dementsprechend steuerpflichtig. In Thailand besteht hierzu noch Klärungsbedarf.

Die Neuregelung betrifft Einkünfte, die ab dem 1. Januar 2024 erzielt werden. Somit bleibt das im Jahr 2023 verdiente Einkommen von der neuen Regelung unberührt, sofern es noch im selben Jahr nach Thailand überwiesen wird.

Änderungen bei der Besteuerung internationaler Einkünfte und deren Anrechnung

In Thailand hat sich mit Beginn des Jahres 2024 die Besteuerung von Einkünften, die aus dem Ausland stammen, wesentlich geändert. Hierzu sind zahlreiche Einzelheiten noch zu klären. Die Regierung von Thailand hat im Herbst 2023 verkündet, dass ausländische Einkünfte, wie Renten, Dividenden und Kapitalerträge, welche nach Thailand transferiert oder dort ausgegeben werden, nun in Thailand steuerpflichtig sind. Zu beachten ist, dass ausländische Einkünfte, solange sie nicht nach Thailand transferiert werden, steuerfrei bleiben.

Die zentralen Punkte sind:

  • Einkommensdefinition: Zu versteuerndes Einkommen umfasst Erwerbseinkommen, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Lizenzgebühren, Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, professionelle Dienstleistungen und Geschäftseinkommen.

  • Steuerpflicht: Unbeschränkte Steuerpflicht besteht für Personen, die sich mehr als 180 Tage im Land aufhalten.

Weiterhin wurde mitgeteilt:

  • Nicht enthalten in der Einkommensdefinition: Bestimmte Renten und Pensionen, die unter Umständen nicht der Steuerpflicht unterliegen.

  • Freibeträge: Schenkungen bis zu einem Jahresbetrag von 20 Millionen Baht bleiben steuerfrei.

Bei einem Transfer von Einkommen nach Thailand ist nur der transferierte Betrag steuerpflichtig; der Rest bleibt unversteuert. Zudem sieht das Gesetz vor, dass ausländische Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 verdient wurden, im Jahr 2024 noch steuerfrei nach Thailand transferiert werden können.

Für Einkommen, das bereits im Ausland besteuert wurde, wie zum Beispiel Mieteinnahmen aus einer ausländischen Immobilie, sieht die thailändische Gesetzgebung eine Anrechnungsmöglichkeit vor.

Art des Einkommens Steuerbar in Thailand Erwerbseinkommen Ja Selbstständige Arbeit Ja Lizenzen Ja Zinsen Ja Dividenden Ja Kapitalerträge Ja Mieteinnahmen Ja Fachdienstleistungen Ja Geschäftseinkommen Ja Renten/Einkünfte aus Pensionen Bedingt Schenkungen Ja (bis zu 20 Millionen Baht)

Ungeklärt ist derzeit noch, inwiefern die Verwendung ausländischer Kredit- und Debitkarten in Thailand als Einkommenstransfer betrachtet wird und ob diese somit steuerbar wären. Hier steht eine endgültige Klärung noch aus.

Zeitgenössische Besteuerungspraktiken für internationale Einkünfte

Thailand hat zu Beginn des Jahres 2024 eine Änderung in der Besteuerung von ausländischen Einkünften durchgeführt. Viele Einzelheiten sind noch nicht abschließend geklärt. Vor dem Herbst 2023 war es so, dass ausländische Einkommen – dazu gehören unter anderem Renten, Dividenden und Kapitalerträge aus dem Ausland – in Thailand nicht besteuert wurden, solange diese nicht im Ertragsjahr nach Thailand überwiesen oder dort ausgegeben wurden. Diese Regel galt basierend auf einer Anordnung des thailändischen Finanzministeriums aus dem Jahr 1987.

Von nun an ist jedoch jegliches ausländisches Einkommen, das nach Thailand transferiert wird, steuerpflichtig – unabhängig davon, wann es verdient wurde. Die neue Regelung lässt das frühere Steueraufschubsystem außer Kraft treten. Einkommen, das außerhalb Thailands generiert und nicht überführt wird, bleibt steuerfrei. Bei einer Überführung unterliegt der übertragene Betrag der üblichen thailändischen Steuer.

Mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs gemäß OECD CRS erhalten die thailändischen Behörden jetzt Kenntnis über weltweite Einkommen der in Thailand ansässigen Personen. Obwohl der Austausch keine spezifischen Details über Geldtransfers nach Thailand liefert, kann dennoch nachvollzogen werden, was Personen mit Wohnsitz in Thailand im Ausland erwirtschaften.

Das thailändische Finanzamt hat klargestellt, welche Arten von Einkommen in Thailand steuerpflichtig sind, darunter:

  • Einkünfte aus Angestelltenverhältnissen

  • Einkommen von freiberuflichen Tätigkeiten

  • Einkünfte aus Lizenzen und geistigem Eigentum

  • Zinserträge

  • Dividenden

  • Kapitalgewinne

  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

  • Honorare für professionelle Dienstleistungen

  • Einkommen aus Geschäftstätigkeit in Bereichen wie Landwirtschaft, Industrie und Transport

In Thailand sind Steuerpflichtige, die sich mehr als 180 Tage im Land aufhalten, mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig.

Interessanterweise werden Einkünfte aus Renten und Pensionszahlungen nicht explizit in dieser Aufstellung erwähnt. In einigen Fällen könnten bestimmte Pensionszahlungen, wie beispielsweise eine Mindestrente für Hausfrauen ohne formelles Beschäftigungsverhältnis, in Thailand nicht besteuerbar sein. Private Renten sowie Erträge aus staatlichen Rentenversicherungen könnten ebenfalls nicht der Besteuerung unterliegen. Schenkungen bis zu einem Jahresfreibetrag von 20 Millionen Baht und Kreditaufnahme sind von der Steuer ausgenommen. Offen bleibt die Frage nach der Besteuerung von Ausgaben, die mit ausländischen Kredit- oder Debitkarten getätigt werden.

Einkommen, das im Ausland bereits versteuert wurde – zum Beispiel Mieteinnahmen, die dem Belegenheitsprinzip folgend im Ursprungsland besteuert werden – kann in Thailand angegeben und dort nicht nochmals besteuert werden.

Die Einkünfte, die ab dem 1. Januar 2024 erzielt wurden, unterliegen den neuen Steuerregelungen. Das bedeutet, Einkommen aus dem Jahr 2023 kann noch steuerfrei nach Thailand transferiert werden, allerdings ist ab genanntem Datum jedes überführte internationale Einkommen steuerbar.

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