Tschüs Finanzamt.... Auswandern & legal steuerfrei im Ausland leben??

Im Zeitalter der Digitalisierung und globalen Mobilität kommen viele Berufstätige, Unternehmer und Investoren zu der Überlegung, ob ein Umzug ins Ausland und das Streben nach einer steuerfreien Existenz wirklich machbar sind. Dabei ist die Vorstellung einer Steuerlast von null Prozent eine attraktive, aber oftmals missverstandene Konzeption. Tatsächlich existieren legale Wege, um in bestimmten Ländern das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren oder gar keine Steuern auf bestimmte Einnahmen zu zahlen. Diese Möglichkeiten unterscheiden sich allerdings stark von Land zu Land und sind von den individuellen Lebensumständen der Personen abhängig.

Nicht selten steht das Modell des digitalen Nomaden im Mittelpunkt der Diskussion, der durch ständiges Reisen und wechselnde Aufenthaltsorte die Steueransässigkeit umgeht. Dennoch ist diese Lebensweise nicht für jede Person geeignet, und es ist wesentlich, die eigenen Prioritäten hinsichtlich Lebensqualität und steuerlichen Verpflichtungen auszubalancieren. Die Optionen sind vielfältig: von der Nutzung spezieller steuerlicher Regularien in Europa über die Ansässigkeit in Steueroasen bis hin zur rechtssicheren Planung und Strukturierung von Unternehmensveräußerungen und Kapitalgewinnen. Für jeden, der eine auswanderungsbedingte Veränderung in seiner steuerlichen Landschaft in Betracht zieht, ist eine umfassende Beratung entscheidend, um den eigenen steuerlichen Verpflichtungen rechtstreu zu begegnen und die individuell passende Lösung zu finden.

Key Takeaways

  • Nullprozentige Besteuerung im Ausland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bedarf aber sorgfältiger Planung.

  • Die steuerlichen Regelungen variieren je nach Land und Einkommensart beträchtlich.

  • Lebensqualität und steuerliche Vorteile müssen sinnvoll gegeneinander abgewogen werden.

Wege zur steuerlichen Entlastung im Ausland

Steuerliche Anreize innerhalb der Europäischen Union

In bestimmten EU-Ländern können Personen, die ihren Wohnsitz dorthin verlagern und ausländische Kapitalgewinne erzielen, diese Einkünfte möglicherweise steuerfrei erhalten. Beispielsweise können in Malta ansässige Personen, die den Status eines Nicht-Domizilierten haben und Wertpapiere aus einem Schweizer Depot verkaufen, diese Gewinne steuerfrei realisieren. Gleiches gilt für Dividendeneinnahmen, wobei Quellensteuern im Ausstellerland anfallen können, die nicht gegen maltesische Steuern verrechnet werden können.

Steuerbefreiung in Ländern ohne Einkommenssteuer

Es gibt Regionen wie die Bahamas, die Britischen Jungferninseln oder Dubai, in denen generell keine Einkommenssteuer erhoben wird. In diesen Ländern müssen Gewinne aus Kapitalanlagen nicht versteuert werden. Allerdings können je nach Herkunftsland der Dividenden Steuern anfallen, die am Ort der Einkunftserzielung entrichtet werden müssen.

Umgang mit ausländischen Mieteinnahmen

Mieteinkünfte aus dem Ausland unterliegen häufig nicht der Besteuerung im Wohnsitzland des Eigentümers, müssen jedoch am Ort des Immobilienstandorts versteuert werden. Wer zum Beispiel in Dubai wohnt und Immobilien in Deutschland besitzt, ist verpflichtet, in Deutschland Steuern auf die Mieteinkünfte zu zahlen, obwohl im Wohnsitzland keine Besteuerung dieser Einkünfte stattfindet.

Besondere Steuerregelungen in Asien und Lateinamerika

In Ländern wie Thailand, Malaysia, Indonesien und weiteren Staaten in Asien und Lateinamerika existieren spezielle steuerliche Regelungen, die ausländische Einkünfte von der Steuer befreien. Allerdings gilt zu beachten, dass im Land der Einkunftserzielung Steuern anfallen können. Länder wie Panama und Costa Rica verfolgen ähnliche steuerliche Modelle für ausländische Einkünfte.

Einkommensquellen und ihre steuerliche Behandlung

Besteuerung von Kapitalerträgen

In einigen Ländern der Europäischen Union, wie Irland, Malta und Spanien, können Kapitalerträge aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerfrei sein, vorausgesetzt, der Steuerpflichtige hat einen bestimmten Status, wie etwa den des Nicht-Domizilierten in Malta. Wird ein Depot im Ausland geführt und erfolgen daraus regelmäßige Verkäufe von Wertpapieren, kann das daraus resultierende Einkommen unter Umständen vollständig von lokalen Steuern befreit sein.

Land Steuer auf Kapitalerträge Malta 0% (bei Nicht-Domizilierten) Irland Abhängig von bestimmten Bedingungen Spanien Unter gewissen Voraussetzungen möglich

Besteuerung von Dividenden und Quellensteuer

Dividenden können ebenfalls steuerfrei sein. Allerdings unterliegen diese oft einer Quellensteuer im Land der ausschüttenden Gesellschaft. Zum Beispiel kann auf Dividenden aus den USA, trotz der Steuerfreiheit im Wohnsitzland wie Malta, eine Quellensteuer von bis zu 15 oder 30% anfallen, die nicht mit lokalen Steuern verrechnet werden kann.

Land Quellensteuer auf US-Dividenden USA 15-30% Malta Keine lokale Verrechnung möglich

Besteuerung bei Unternehmensverkauf

Der Verkauf eines Unternehmens oder auch von Unternehmensanteilen kann in bestimmten Ländern zu steuerfreien Veräußerungserlösen führen. Die steuerliche Behandlung von Verkaufserlösen hängt jedoch von der Struktur der Transaktion und dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Steuerstatus Steuerfreie Länder Verkaufserlöse Malta, Irland, bestimmte andere Gebiete

Einkommen aus manueller Arbeit

Einkünfte aus körperlicher oder manueller Arbeit, wie beispielsweise Programmieren oder Beratung, können im Wohnsitzland steuerpflichtig sein, wenn eine Betriebsstätte begründet wird. Es gilt zu beachten, dass die Arbeit nicht als dauerhaft oder kommerziell eingestuft werden darf, um eine Steuerpflicht zu vermeiden.

Beschäftigungsart Steuerpflichtige Länder Manuelle Arbeit Land des Wohnsitzes (abhängig von Betriebsstätte)

Wird jedoch eine berufliche Tätigkeit außerhalb des Wohnsitzlandes ausgeübt, wie bei einem DJ, der international auftritt, kann das Einkommen im Wohnsitzland steuerfrei sein, sofern kein Bezug zum Wohnsitzland besteht. Zu beachten ist dabei, dass der Ort der Einkommenserzielung steuerlich relevant ist.

Steuerliche Überlegungen für ortsunabhängige Unternehmer

Im Fokus stehen oft die steuerlichen Aspekte für Personen, die international mobil sind und deren Aufenthalt in keinem Land lang genug ist, um dort steuerpflichtig zu werden. Viele Unternehmer gründen dazu eine Gesellschaft in Form einer LLC und nutzen internationale Regelungen zu ihrem Vorteil.

Es existiert die Möglichkeit, in einigen Fällen keine Steuern im Wohnsitzland zu zahlen, allerdings variiert diese Möglichkeit je nach individueller Situation. Manche ziehen es vor, in einem Land zu wohnen, in dem sie zwar Steuern zahlen, aber dafür glücklicher sind. Andere wiederum streben eine 0%-Steuerquote an.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es Länder, wie Irland, Malta und Spanien, in denen bestimmte ausländische Kapitalerträge nicht besteuert werden. Beispielsweise sind in Malta Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren durch Personen mit Nicht-Domizil-Status steuerfrei, ebenso wie Dividendeneinnahmen, abgesehen von Quellensteuern aus dem Herkunftsland der Dividenden, wie beispielsweise den USA.

Einkünfte aus dem Handel von Kryptowährungen sind unter bestimmten Bedingungen in Malta ebenfalls steuerfrei, vorausgesetzt die Tätigkeit wird nicht als gewerblich eingestuft. Auch Einnahmen aus Mieteinkünften sind im Wohnsitzland steuerfrei, sofern sie im Land der Immobilie versteuert werden.

Der Verkauf von Unternehmensanteilen kann in diesen Ländern ebenso von der Besteuerung ausgenommen sein. Jedoch sollte man aufmerksam die Steuergesetzgebung im Land der Unternehmensgründung prüfen.

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wie Programmierung oder Beratungen, können bei Erbringung dieser Tätigkeiten im Wohnsitzland steuerpflichtig machen. Es gibt jedoch legale Strukturen, wie die Gründung einer Gesellschaft in Malta, wo die Gesamtbesteuerung dann möglicherweise nur bei 5% liegt.

Digitale Nomaden, die ohne festen Wohnsitz von Land zu Land ziehen, könnten in Deutschland unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fallen und somit Steuern zahlen müssen. Daher wird meist empfohlen, in einem steuergünstigen Land einen festen Wohnsitz zu etablieren, um steuerkonform zu leben.

Auch wenn eine 0%-Besteuerung theoretisch denkbar ist, wird sie in der Praxis immer unwahrscheinlicher. Es gilt, eine Balance zwischen Steuereinsparungen und persönlichem Wohlbefinden zu finden, um ein steuerlich optimiertes und rechtlich abgesichertes Modell zu schaffen.

Steuerreduzierungsstrategien

Unternehmensgestaltung und Steuertarife

Unternehmen weltweit können in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen für gewerbliche Aktivitäten gegründet werden, um die steuerliche Belastung zu mindern. Beispielsweise ermöglicht die Unternehmensgründung in Malta unter bestimmten Umständen eine sehr geringe Besteuerung. Ein Unternehmen in Malta kann durch die richtige Strukturierung dazu führen, dass Gewinne nach Abzug von Kosten und Steuerrückerstattungen mit einem effektiven Steuersatz von nur 5% belastet werden. Im Vergleich dazu bietet Zypern ähnliche Vorteile mit einem möglichen Steuersatz von 12,5%.

  • Malta

    • Effektiver Steuersatz: 5%

    • Bedingungen: Richtige Unternehmensstruktur, nicht dauerhaft operativ

  • Zypern

    • Steuersatz: 12,5%

Festlegung des Wohnsitzes

Die steuerliche Belastung kann ebenfalls durch die Wahl des Wohnsitzlandes beeinflusst werden. Einige Staaten besteuern nur Einkommen, das im Land entsteht oder dorthin transferiert wird. Der Wohnsitz in Ländern wie den Bahamas oder Dubai, wo keine Einkommenssteuer anfällt, kann zu einer Steuerfreiheit für Kapitalgewinne führen. Allerdings gilt dies nicht für Einkünfte, die an ihrem Ursprungsort besteuert werden, wie Mieteinnahmen aus im Ausland gelegenen Immobilien.

Länder, die das Prinzip der Besteuerung nach dem Wohnsitz anwenden:

  • Bahamas

    • Keine Einkommenssteuer

    • Einkommen aus Mieteinnahmen: Besteuert im Land der Immobilie

  • Dubai

    • Keine Einkommenssteuer

    • Globales Einkommen: Nicht lokal besteuert

Die Festlegung eines festen Wohnsitzes in einem steuergünstigen Land kann eine effektive Strategie sein, sofern man sich an die jeweiligen lokalen und internationalen Steuergesetze hält. Steuerpflichtige sollten bedenken, dass die Nutzung solcher Modelle eine genaue Planung und Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände erfordert.

Steuerliche Regelkonformität in Deutschland

Es ist möglich, im Ausland zu leben und keine Steuern auf bestimmte Einkommensarten zu zahlen, je nachdem, wo man sich niederlässt. In einigen EU-Ländern, wie Irland, Malta und Spanien, müssen beispielsweise keine Steuern auf ausländische Kapitalgewinne gezahlt werden.

Nehmen wir an, man zieht nach Malta und genießt dort den Nichtdomizil-Status. Einkünfte aus einem Depot in der Schweiz, zum Beispiel durch den Verkauf von Wertpapieren, sind in Malta steuerfrei. Dies gilt auch für Dividenden, doch bei diesen müssen häufig Quellensteuern im Ursprungsland entrichtet werden. In den USA könnte dies eine Quellensteuer von bis zu 30% bedeuten, die nicht mit maltesischen Steuern verrechnet werden kann.

Für Kryptowährungsgeschäfte gelten ähnliche Bedingungen. Wird Krypto in eine andere Währung oder Fiat umgetauscht und die Transaktionen sind nicht als gewerblich einzustufen, entstehen in Malta keine Steuerforderungen.

Abseits der EU, in Ländern wie den Bahamas, den Britischen Jungferninseln oder Dubai, wo keine Einkommenssteuer erhoben wird, sind Kapitalgewinne ebenfalls nicht steuerpflichtig. Allerdings gilt auch hier, dass Einkünfte, die in anderen Ländern wie zum Beispiel Mieteinkünfte aus Immobilien erwirtschaftet werden, dort versteuert werden müssen.

Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit, etwa der Verkauf einer Firma oder Firmenanteile, ist in vielen dieser Jurisdiktionen ebenfalls steuerfrei, allerdings müssen Steuergesetze des Unternehmensstandortes beachtet werden.

Hinsichtlich der Besteuerung von Arbeitslohn sieht es anders aus. Wer als Einzelperson in einem der genannten Länder lebt und dort arbeitet, zum Beispiel als Berater oder Programmierer, könnte eine Betriebsstätte begründen und somit in diesem Land steuerpflichtig sein. Internationale Tätigkeiten, wie die eines DJs, der außerhalb seines Wohnsitzes auftritt, können steuerfrei sein.

Für digitale Nomaden, die durch stetigen Ortswechsel versuchen, Steuerpflichten zu umgehen, besteht jedoch das Risiko der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Insbesondere bei fortgesetzter wirtschaftlicher Bindung oder Wohnsitz in Deutschland sind steuerliche Verpflichtungen weiterhin zu beachten.

Es wird empfohlen, einen Wohnsitz in einem steuergünstigen Land zu etablieren und alle Aktivitäten so auszurichten, dass sie sowohl mit lokalen als auch mit deutschen Steuergesetzen im Einklang stehen. Ein Umzug in Länder, in denen zwar geringe oder keine lokalen Steuern anfallen, doch gleichzeitig eine Lebensqualität geboten wird, die den persönlichen Bedürfnissen entspricht, kann attraktiv sein. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass eine Nullprozentbesteuerung sowohl in Theorie als auch in der Praxis häufig an enge Voraussetzungen gebunden ist.

Steuerliche Gestaltung für internationale Lebensweisen

Beim Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland mit dem Ziel, Steuerzahlungen zu minimieren, gibt es mehrere Länder in der EU wie Irland, Malta und Spanien, die unter bestimmten Bedingungen keine Steuern auf im Ausland erzielte Kapitalgewinne erheben. Beispielsweise ist in Malta für Personen mit Non-Dom-Status das Einkommen aus dem Verkauf von Wertpapieren aus einem Depot im Ausland steuerfrei. Dividenden unterliegen allerdings oft einer Quellensteuer im Herkunftsland.

Steuerliche Betrachtung von Kapitalgewinnen:

  • Malta: Keine lokale Steuer auf Einkommen aus Wertpapierverkauf für Non-Doms

  • Vereinigte Staaten: Quellensteuer auf Dividenden selbst wenn in Malta steuerfrei

Ebenso verhält es sich mit Kryptowährungen: Tauschvorgänge sind steuerfrei, solange sie nicht gewerblich erfolgen.

Umgang mit Mieteinkommen:

  • In vielen Ländern steuerfrei, sofern am Eigentumsstandort versteuert

Beim Verkauf einer Firma oder Unternehmensanteilen ist das erzielte Einkommen in den oben genannten Ländern und vielen anderen steuerfrei. Jedoch muss man darauf achten, keine Steuern im Land des Unternehmens zu zahlen.

Erwägungen für Arbeitseinkommen:

  • Lokale Einkünfte können zu einer Betriebsstätte und damit zu Steuerpflicht im Wohnsitzland führen

  • Nicht lokal erwirtschaftetes Einkommen, z.B. von einem DJ der international arbeitet, ist oft steuerfrei

Es gibt Länder mit einer Besteuerung von 5% für Unternehmensstrukturen wie Malta oder 12,5% wie in Zypern. Diese Sätze sind vollständig kompatibel mit den deutschen Steuergesetzen und bieten eine rechtlich abgesicherte Grundlage für langfristige steuerliche Planung.

Digitalnomaden, die keinen festen Wohnsitz haben und Einkommen aus Dienstleistungen erzielen, könnten der erweiterten beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen. Es empfiehlt sich daher, einen festen Wohnsitz in einem steuergünstigen Land zu suchen, um in Einklang mit lokalem und gegebenenfalls deutschem Steuerrecht zu leben.

Um die steuerliche Zukunft zu gestalten, sollten individuelle Gegebenheiten berücksichtigt und eine Balance zwischen steuerlichen Vorteilen und persönlichen Lebensvorstellungen gefunden werden.

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