EU-Insolvenz Irland: Schulden aus strafbaren Handlungen restschuldbefreit?

In unserer heutigen Gesellschaft stoßen wir immer wieder auf Situationen, in denen Personen unerwartet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nicht selten häufen sich dabei Schulden an, die aus rechtswidrigem Handeln resultieren, sei es durch unterlassene Unterhaltszahlungen oder Steuerschulden aufgrund steuerlicher Vergehen. Diese speziellen Arten der Verbindlichkeiten können einen langfristigen Einfluss auf die finanzielle Erholung des Einzelnen haben. Es gibt aber auch Missverständnisse bezüglich der Möglichkeiten zur Entschuldung, insbesondere im Hinblick auf die Restschuldbefreiung.

Häufig geht es dabei um die Frage, ob und wie Schulden, die aus unerlaubten Handlungen entstanden sind, international im Rahmen eines Insolvenzverfahrens behandelt werden. Dies hat besondere Relevanz, da im Ausland, beispielsweise in Irland, unter Umständen andere Regelungen gelten können als in Deutschland. Die Beratung durch Fachleute ist hierbei unerlässlich, da falsche Informationen oder die Auswahl ungeeigneter Methoden zur Finanziellen Sanierung gravierende Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Perspektivwechsel hin zu ausländischen Regularien kann mit Chancen, aber auch mit unerwarteten Hürden verbunden sein.

Key Takeaways

  • Schulden aus rechtswidrigem Handeln stellen eine komplexe Problematik im Insolvenzrecht dar.

  • Die internationale Restschuldbefreiung, vor allem in Irland, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

  • Fachkundige Beratung ist entscheidend für den erfolgreichen Umgang mit kriminellen Schulden.

Unbeglichene Verbindlichkeiten und strafrechtliche Insolvenzvorschriften

Pflichtverletzungen als Ursprung von Forderungen

Forderungen, die sich aus vorsätzlichen Taten wie unterlassenen Unterhaltszahlungen oder Steuerstraftaten ergeben, bleiben auch nach einem Insolvenzverfahren bestehen. Derartige Ansprüche resultieren typischerweise aus bewussten Betrugshandlungen, Ordnungswidrigkeiten sowie deliktischen Körperverletzungen oder Sachschäden. Gemäß § 302 der Insolvenzordnung sind diese Verbindlichkeiten von einem Erlass im Zuge der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Grenzen des Schuldenerlasses

Der Irrglaube, dass in der EU, etwa durch eine Insolvenz in Irland, alle Schulden im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen werden können, hält sich hartnäckig. Wahr ist allerdings, dass ein in Deutschland nicht anerkannter Schulderlass, etwa bei durch Vorsatz entstandenen Schulden, in Deutschland keinen Bestand hat. Grundsätzlich gibt es drei mögliche Wege für Schuldner mit deliktischen Verbindlichkeiten: Die Prüfung der Schuldenregulierung in Deutschland, die Durchführung einer Insolvenz in einem EU-Land verbunden mit der Wahl des Wohnsitzes in diesem Land oder die Aufgabe eines Insolvenzverfahrens zugunsten eines Neuanfangs im Ausland, wo die Durchsetzung von Forderungen oft weniger rigoros gehandhabt wird.

Schulden aus unerlaubten Handlungen

Missverständnisse bei Strafschulden

Es kommt vor, dass Forderungen gegen Sozialversicherungsträger entstehen, weil Unterhaltspflichten bewusst nicht erfüllt oder Steuervergehen begangen wurden. Solche Forderungen gelten gemäß § 302 der Insolvenzordnung als Schulden aus unerlaubten Handlungen. Wichtig zu verstehen ist, dass für diese Art von Verbindlichkeiten auch nach einem ansonsten reibungslosen Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung erteilt wird. Dies betrifft ausschließlich kriminelle Handlungen. Korrekt deklarierte, aber unerfüllbare Einkommensteuerschulden stellen hingegen keine Straftat dar, und eine Restschuldbefreiung ist normalerweise möglich. Betroffene mit derartigen Schulden sind nicht grundsätzlich als schlechte Menschen oder Kriminelle zu betrachten; das Leben ist vielschichtig und Fehler passieren.

Die Rolle kompetenter Strafverteidiger

Ein falsches Geständnis kann oft durch Druck, wie etwa Untersuchungshaft, oder aus Mangel an finanziellen Mitteln für einen qualifizierten Strafverteidiger resultieren. Dies führt zu prekären Situationen, in denen Betroffene manchmal auf unseriöse Anbieter hereinfallen, die eine Restschuldbefreiung von Schadensersatzforderungen im Rahmen einer EU-Insolvenz suggerieren. Solche fehlerhaften Annahmen sind kritisch zu betrachten. In Irland kann in bestimmten Fällen eine Restschuldbefreiung für deliktische Forderungen erreicht werden, doch wenn der Schuldner beabsichtigt, nach Deutschland zurückzukehren, könnte diese im Inland nicht anerkannt werden – mit der Konsequenz, dass die Gläubiger weiterhin Forderungen durchsetzen können.

Konsequenzen ungültiger Schuldenbefreiungen

Sollten Schulden aus unerlaubten Handlungen in Deutschland nicht durch Insolvenz tilgbar sein, müssen Gläubiger eine irische Restschuldbefreiung nicht anerkennen. Dies macht die Restschuldbefreiung praktisch wertlos, da sie gegenüber den Gläubigern in Deutschland nicht geltend gemacht werden kann. Für Klienten ergeben sich drei Handlungsmöglichkeiten: Erstens, die Überprüfung durch einen Anwalt in Deutschland, ob eine Entschuldung möglich wäre; zweitens, das Durchlaufen des Insolvenzprozesses in einem EU-Land ohne Rückkehr nach Deutschland, um Schutz vor Gläubigern und steuerliche Vorteile wie den Non Dom-Status zu genießen; drittens, die gänzliche Aufgabe von Insolvenzverfahren und der Umzug ins Ausland, wobei die Verfolgung durch Gläubiger unwahrscheinlicher wird. Eine Vermögensbildung sollte dann idealerweise nicht auf den eigenen Namen erfolgen.

Fehlinformationen im Web

Im digitalen Zeitalter kursieren immer wieder unzutreffende Versprechungen im Internet, besonders im Bezug auf Schuldenregulierung in der Insolvenz. Es ist wichtig zu verstehen, dass bestimmte Verbindlichkeiten, die durch rechtswidrige Taten entstanden sind - wie zum Beispiel Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuerschulden durch Steuerdelikte - auch im Rahmen eines ansonsten fehlerfreien Insolvenzverfahrens nicht erlassen werden. Diese Art von Schulden unterliegen gemäß § 302 der Insolvenzordnung besonderen Regelungen.

Bedeutung der Insolvenz in der EU:

  • In Irland ist es theoretisch möglich, dass Restschuldbefreiung für Deliktansprüche gewährt wird.

  • Mögliche Gründe:

    • Überlastung der dortigen Behörden

    • Schwierigkeiten bei der Prüfung ausländischer Ansprüche

    • Unterschiedliche Gesetzgebungen gegenüber Deutschland

Bedeutung für Rückkehrer nach Deutschland:

  • Das irische Entschuldungszertifikat muss in Deutschland anerkannt werden.

    • Bei Schulden aus unerlaubten Handlungen kann die Anerkennung in Deutschland verweigert werden.

    • In Deutschland vollstreckbare Titel bleiben bestehen.

Alternativen bei Deliktschulden:

  • Abklärung mit einem deutschen Anwalt bezüglich Restschuldbefreiung für die spezifischen Schulden.

  • Erwägung des sogenannten Insolvenzplans in Deutschland zur Entschuldigung.

  • Permanent ins Ausland verziehen und keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben.

    • Möglichkeit des Neuanfangs ohne Rückverfolgung durch deutsche Gläubiger.

    • Steuervorteile im Ausland (z. B. Nichtansässigkeit in Irland) nutzen.

Dienstleistungen für den Neuanfang im Ausland:

  • Beratungsangebot für Menschen mit Schulden, die im Ausland neu anfangen möchten.

  • Unterstützung bei steuerlichen Optimierungen und Entschuldung.

Für detaillierte Beratung und Unterstützung steht das Team um Sebastian bereit. Durch umfassende Erfahrung und ein Netzwerk von Fachanwälten sowie Steuerberatern bieten sie Hilfestellung bei einem legalen Schuldenabbau und einer Steueroptimierung im Ausland.

Entschuldungsoptionen in Irland

Gründe für die Gewährung einer Entschuldung

Im irischen Insolvenzverfahren können auch Forderungen aufgrund unerlaubter Handlungen entlassen werden. Drei Hauptgründe ermöglichen dies: Die Überlastung der Beamten der irischen Insolvenzbehörde, die Nichtbeachtung ausländischer Forderungsdetails und die sprachliche Barriere, da die Unterlagen häufig auf Deutsch vorliegen. Zudem unterscheiden sich manchmal die irischen Gesetze zu Steuerschulden von den deutschen Regelungen.

  • Überarbeitete Beamte: In Irland kann es vorkommen, dass durch die hohe Arbeitsbelastung der Behördenmitarbeiter Details, insbesondere bei ausländischen Ansprüchen, nicht umfassend geprüft werden.

  • Sprachliche Hindernisse: Dokumente in deutscher Sprache stellen für die Mitarbeiter der irischen Behörden eine große Herausforderung dar, da keine ausreichenden Kapazitäten zur genauen Recherche über die Natur der Forderungen bestehen.

  • Gesetzliche Unterschiede: In Einzelfällen können die Gesetzmäßigkeiten in Irland hinsichtlich der Steuerschulden abweichen, was zu einer Entschuldung in Irland führen kann.

Effekte auf die Schuldentilgung in Deutschland

Die in Irland gewährte Restschuldbefreiung wird in Deutschland nicht unbedingt anerkannt, besonders wenn es sich um Schulden aus unerlaubten Handlungen handelt, die im deutschen Insolvenzverfahren normalerweise nicht entlassen werden würden. Dies führt dazu, dass die Schulden in Deutschland weiterhin vollstreckbar bleiben.

  • Anerkennung der Restschuldbefreiung: Die Darlegung eines irischen Entschuldungsnachweises bzw. „Certificate of Discharge“ ist in Deutschland nur dann wirksam, wenn die zugrunde liegenden Schulden auch in Deutschland entlastet würden.

  • Fortsetzung der Vollstreckung: Trotz einer Restschuldbefreiung in Irland können Gläubiger in Deutschland weiterhin Forderungen geltend machen, was die Befreiung de facto wertlos macht.

Optionen für Personen mit Verbindlichkeiten aus ungesetzlichen Handlungen:

  1. Beratung in Deutschland suchen: Abklärung, ob eine Schuldbefreiung im deutschen Recht möglich ist.

  2. Insolvenz in der EU verfolgen und nicht zurückkehren: Schutz vor Gläubigern im Land des Insolvenzverfahrens und potenzielle steuerliche Vorteile nutzen, wie den Non-Dom-Status in Irland.

  3. Umzug ins Ausland ohne Insolvenzverfahren: Oftmals erfolgt keine Nachverfolgung der Schulden durch die Gläubiger bei Umzug in ein entferntes Land mit anderem Rechtssystem.

Optionen für Schuldner mit rechtswidrigen Forderungen

Option 1: Überprüfung und Entschuldungsverfahren in Deutschland

Deutsche Schuldner mit Verbindlichkeiten aus rechtswidrigen Handlungen, wie beispielsweise bewussten Unterhaltsverweigerungen oder Steuerdelikten, können unter Umständen ihre Schulden im Rahmen eines inländischen Insolvenzverfahrens bereinigen. Es ist von Bedeutung, mit einem Anwalt zu klären, ob eine Restschuldbefreiung in Deutschland möglich ist. Existiert die Möglichkeit einer Entschuldung, kann gleichwohl ein Insolvenzantrag in Irland gestellt werden, falls dies aus Gründen der Anonymität oder Prozessdauer bevorzugt wird. Alternativ existiert in Deutschland das Instrument des Insolvenzplans, welcher unter gewissen Umständen eine Entschuldung auch bei Forderungen aus strafbaren Handlungen ermöglichen kann.

Option 2: Insolvenzverfahren und Aufenthalt in einem anderen EU-Land

Eine weitere Möglichkeit ist das Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens in einem anderen EU-Land wie Irland und der anschließende dauerhafte Verbleib dort. In solchen Fällen kann in dem Land, in dem das Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde, ein Schutz vor den Gläubigern bestehen. Irland bietet zudem bestimmte steuerliche Vorteile, wie den Non-Dom-Status, womit ausländische Einkünfte steuerbefreit sein können. Hierdurch lässt sich potenziell nach der Insolvenz ein neues Vermögen im Ausland steuereffizient aufbauen.

Option 3: Auswanderung und Vermögensneuaufbau

Die dritte Alternative besteht darin, ohne ein Insolvenzverfahren ins Ausland zu ziehen und dort ein neues Leben zu beginnen. In vielen Fällen verfolgen Gläubiger ihre Forderungen nicht ins Ausland, insbesondere wenn es sich um Länder mit einem unterschiedlichen Rechtssystem handelt. Bei einem Vermögensaufbau sollte jedoch darauf geachtet werden, dass dieses nicht direkt auf den Namen des Schuldners lautet, um möglichen Zugriffen der Gläubiger zu entgehen. Mit einer Auswanderung besteht die Chance auf einen Neustart, da lokale Schufa-Einträge nicht international übernommen werden.

Abschließende Beratung und Dienstleistungen

In bestimmten Fällen können Schuldner in Irland einen Restschuldbefreiung erhalten, auch für Schulden, die aus unerlaubten Handlungen resultieren – eine Möglichkeit, die in Deutschland normalerweise ausgeschlossen ist. Diese Befreiung kann durch verschiedene Gründe ermöglicht werden, wie Überlastung der Insolvenzbehörden, Sprachbarrieren bei der Dokumentenprüfung, oder abweichende Gesetzeslagen hinsichtlich Steuerschulden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Gläubiger in Deutschland die irische Restschuldbefreiung möglicherweise nicht anerkennen, falls sie in Deutschland nicht gewährt worden wäre. Dies hat zur Folge, dass die Schulden nach wie vor in Deutschland vollstreckbar bleiben können.

Für Schuldner, die strafrechtliche Verbindlichkeiten haben, gibt es drei mögliche Herangehensweisen:

Option 1: Prüfen, ob eine deutsche Insolvenz in Frage kommt, insbesondere bei Deliktschulden, die möglicherweise über einen Insolvenzplan gelöst werden können.

Option 2: Ein Insolvenzverfahren in Irland oder einem anderen EU-Land durchführen und nicht nach Deutschland zurückkehren, um den dortigen Gläubigerschutz zu nutzen.

Option 3: Auswandern und ein neues Leben im Ausland aufbauen, wo häufig die ausländischen Gläubiger nicht die Mittel oder das Interesse haben, die Schulden zu verfolgen.

Für diejenigen, die mit Schulden kämpfen oder einen Umzug ins Ausland in Erwägung ziehen, steht unsere Kanzlei für eine umfassende Beratung bereit. Wir unterstützen unsere Klienten bei der Neuausrichtung im Ausland, beim steueroptimierten Vermögensaufbau und bei der rechtlich sauberen Befreiung von Schulden. Zu unseren Kompetenzen gehören:

  • Rechtliche Beratung: zur Klärung von Schuldenbefreiungsmöglichkeiten

  • Steuerberatung: zur Optimierung der Steuersituation

  • Vermögensschutz: zum Aufbau und Schutz von Vermögen unter Ausnutzung internationaler Vorteile

  • Persönliche Freiheit: Maximaler persönlicher Gestaltungsfreiraum

Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Steuerberatern berät Sie gerne. Nehmen Sie den ersten Schritt in Richtung einer Zukunft mit mehr finanzieller Freiheit und treffen Sie uns zur Beratung.

Kontaktaufnahme: Eine persönliche Konsultation kann über die Webseite www.mandating.com gebucht werden. Werden Sie Mandant unserer Kanzlei und profitieren Sie von unserem Fachwissen und Netzwerk.

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