Als Freiberufler in Tschechien nur 10% - 28% Steuern & Abgaben zahlen

Die Tschechische Republik präsentiert sich als ein attraktives Land für Freiberufler, nicht nur wegen ihrer geographischen Nähe zu Deutschland und Österreich und kultureller Highlights wie z.B. Prag, sondern auch aufgrund ihrer steuerlichen Regelungen. Für Solo-Unternehmer, wie Softwareentwickler oder andere Freiberufler, die eine Auswanderung in Erwägung ziehen, könnte das tschechische Steuermodell besonders interessant sein. Es basiert auf einer Pauschalregelung, bei der 40% der Umsätze als Betriebsausgaben abgezogen werden können, ohne dass weitere Kosten geltend gemacht werden dürfen. Anschließend werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den verbleibenden Betrag berechnet.

Dieses System bietet Vorteile für verschiedene Einkommensschichten und Familienkonstellationen. Szenarien mit unterschiedlichen Einkommen wurden durchgerechnet – für Freelancer mit Jahresumsätzen von 60.000, 120.000 und 180.000 Euro jeweils mit und ohne Kinder. Darüber hinaus erwähnenswert sind steuerliche Vorteile für Familien und Ehepartner mit geringem Einkommen. Diese und andere Modelle sind im Vergleich zu anderen EU-Ländern und insbesondere Deutschland in Betracht zu ziehen, was die Gesamtsteuerlast angeht. Des Weiteren ist keine Gründung einer eigenen Firma nötig, was den administrativen Aufwand minimiert, und als EU-Bürger ist auch keine Visumspflicht zu beachten.

Key Takeaways

  • Die Steuerrate in Tschechien kann, inklusive Sozialabgaben, zwischen 10% und 28% variieren, basierend auf dem Jahreseinkommen und dem Familienstand.

  • Steuerliche Anreize bestehen für Familien mit Kindern und für Paare, bei denen ein Partner ein geringes Einkommen hat.

  • Verglichen mit anderen EU-Ländern bietet Tschechien ein einfaches Steuersystem für Freelancer, ohne die Notwendigkeit, eine eigene Firma zu gründen.

Tschechische Republik: Ein Überblick

Nähe zu Deutschland und Österreich

Die geographische Nähe der Tschechischen Republik zu Deutschland und Österreich bietet schnelle Reisemöglichkeiten für Autofahrer. Zu den attraktiven Lebensoptionen zählt insbesondere die Hauptstadt Prag sowie diverse ländliche Regionen.

Lebensstandard in urbanen und ruralen Raum

Städtische Gegenden wie Prag bieten hohe Lebensqualität, aber auch die ländlichen Bereiche sind für ihre Lebenswertigkeit bekannt. Hier lässt es sich sowohl kulturell als auch in Bezug auf die Natur genießen.

Gastronomie: Speisen und Biere

Die Tschechische Republik ist für exquisite Gastronomie und hochwertige Biere bekannt. Ein tschechisches Bier zu genießen, gehört zum kulturellen Erlebnis.

Unter den steuerlichen Gegebenheiten sticht der Freelancer-Status hervor, der besonders für Einzelunternehmer wie Softwareentwickler reizvoll sein könnte. Es existiert eine Pauschalregelung, bei der 40% der Umsätze als Betriebsausgaben abgerechnet werden können. Bei einer Einnahme von 60.000 Euro bleiben nach Abzug von Sozialversicherung und Steuern etwa 52.000 Euro.

Für Freiberufler mit einem Jahreseinkommen von 120.000 Euro liegt der Steuersatz nach Abgaben bei circa 21%, mit zwei Kindern reduziert sich dieser Satz auf 19%, was einen Nettoverbleib von 97.400 Euro bedeutet. Bei einem Jahreseinkommen von 180.000 Euro beträgt die Gesamtsteuerlast nach sozialen Abgaben und Steuern etwa 28%, mit zwei Kindern verringert sich dies auf 27,5%.

Tabelle 1: Steuerbeispiel bei 60.000 Euro Einkommen

Abgabeart Ohne Kinder Mit Kindern Sozialversicherung 3.500 Euro 3.500 Euro Gesundheitsversicherung 1.600 Euro 1.600 Euro Einkommensteuer 2.300 Euro 1.000 Euro Nettoverbleib 52.600 Euro 54.000 Euro

Tabelle 2: Steuervergleich bei höheren Einkommen

Einkommen Nettoverbleib ohne Kinder Nettoverbleib mit Kindern 120.000 Euro 95.000 Euro 97.400 Euro 180.000 Euro 130.000 Euro 131.000 Euro

Als EU-Bürger profitiert man zudem von der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, wodurch ein Umzug in die Tschechische Republik erleichtert wird. Vergleichsmodelle finden sich auch in anderen europäischen Ländern, etwa in Italien, Griechenland und Bulgarien, wo ähnliche steuerliche Vorteile für Freiberufler angeboten werden.

Status des tschechischen Freelancers

Steuerregelungen für Alleinunternehmer

In der Tschechischen Republik profitieren Einzelunternehmer, zu denen auch freiberuflich Tätige zählen, von einem Steuermodell, das eine Pauschalierung der Betriebsausgaben erlaubt. Wer beispielsweise als Softwareentwickler selbstständig ist, kann vom tschechischen Pauschalsteuersystem stark profitieren, indem ein bestimmter Prozentsatz des Umsatzes pauschal als Betriebsausgabe abgezogen wird. Weitere Kosten können darüber hinaus nicht geltend gemacht werden. In Tschechien sind dies 40% des Umsatzes, was den zu versteuernden Betrag entsprechend mindert.

Flatrate-Besteuerung und absetzbare Umsätze

Die Berechnungsgrundlage für Einkommenssteuer, Sozialversicherung und Gesundheitsversicherung der Freelancer erfolgt nach Abzug von 40% des Umsatzes. Dabei zeigt sich, dass bei einem Verdienst von 60.000, 120.000 oder 180.000 Euro unterschiedliche effektive Steuersätze entstehen. Mit einem Einkommen von 60.000 Euro verbleiben nach Abzug aller Beiträge und Steuern etwa 52.000 bis 54.000 Euro, was einem Steuersatz von 10% bis 13% entspricht. Bei 120.000 Euro verbleiben rund 95.000 bis 97.400 Euro, was einem Steuersatz von 19% bis 21% gleichkommt. Für jährliche Einkommen von 180.000 Euro zahlt man nach allen Abzügen einen Steuersatz von etwa 27,5% bis 28%.

Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung

Für Freelancer in der Tschechischen Republik sind feste Beträge für Sozial- und Krankenversicherung zu leisten. Bei einem Jahresverdienst von 60.000 Euro belaufen sich diese auf 3.500 Euro für die Sozialversicherung und 1.600 Euro für die Gesundheitsversicherung. Mit steigendem Einkommen erhöhen sich auch die Beiträge entsprechend. So müssen bei 120.000 Euro Einkommen bereits 10.000 Euro für Sozialversicherung und 4.700 Euro für Krankenversicherung bezahlt werden, bei 180.000 Euro sind es 18.000 Euro bzw. 8.700 Euro. Die exakten Beträge bleiben unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht.

Steuerbeispiele für freiberufliche Tätigkeiten in der Tschechischen Republik

Steuerlast bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro

Bei einem Jahresumsatz von 60.000 Euro fallen für Freiberufler in der Tschechischen Republik folgende Steuern und Abgaben an:

  • Sozialversicherung: 3.500 Euro

  • Krankenversicherung: 1.600 Euro

  • Einkommensteuer: 2.300 Euro

Nach Abzug dieser Kosten verbleiben ca. 52.000 Euro, was einer effektiven Steuerquote von 13% entspricht. Sollten Kinder im Haushalt leben, reduziert sich der Steuersatz effektiv um weitere 3%, was zu einem verbleibenden Einkommen von 54.000 Euro führt.

Steuerlast bei einem Jahreseinkommen von 120.000 Euro

Für Freiberufler mit einem Jahresumsatz von 120.000 Euro sieht die Aufschlüsselung in der Tschechischen Republik wie folgt aus:

  • Sozialversicherung: 10.000 Euro

  • Krankenversicherung: 4.700 Euro

  • Einkommensteuer: 9.200 Euro

Daraus resultiert ein verbleibendes Einkommen von 95.000 Euro, was einer Gesamtbelastung von 21% entspricht. Bei Vorhandensein von zwei Kindern sinkt die Gesamtsteuerlast auf ca. 19%, was ein Nettogehalt von 97.400 Euro hinterlässt.

Steuerlast bei einem Jahreseinkommen von 180.000 Euro

Für ein Einkommen von 180.000 Euro pro Jahr ergeben sich für Freiberufler in der Tschechischen Republik folgende Zahlen:

  • Sozialversicherung: 18.000 Euro

  • Krankenversicherung: 8.700 Euro

  • Einkommensteuer: 22.000 Euro

Das macht nach Abzügen ein Einkommen von ca. 130.000 Euro aus, was einer Besteuerung von 28% entspricht. Mit zwei Kindern verbessert sich das Nettoergebnis leicht auf 131.000 Euro, was einer Gesamtsteuerquote von etwa 27,5% gleichkommt.

Steuervorteile für Familien und alleinstehende Eltern

In der Tschechischen Republik sind die Steuersätze für Freiberufler besonders attraktiv. Dies gilt insbesondere für Solo-Selbstständige, zu denen auch Softwareentwickler zählen können. Das Steuermodell arbeitet dabei mit einer Pauschale, die von den Umsätzen für Betriebsausgaben abgezogen wird. In diesem Fall sind das pauschal 40%, worauf anschließend Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den verbleibenden Betrag zu entrichten sind.

Als Freiberufler in Tschechien beträgt die Gesamtsteuerbelastung bei einem Einkommen von 60.000 Euro pro Jahr insgesamt 6.400 Euro. Dabei setzen sich die Kosten aus 3.500 Euro für Sozialversicherung, 1.600 Euro für Krankenversicherung und 2.300 Euro für Einkommensteuer zusammen. Nach Abzug dieser Steuern und Beiträge verbleiben circa 52.600 Euro, was einer effektiven Steuerquote von ungefähr 13% entspricht. Für Freiberufler mit Kindern reduziert sich die Steuerbelastung nochmals um 3%, wodurch ungefähr 54.000 Euro verbleiben und das steuerliche Belastungsniveau auf 10% sinkt.

Bei einem Jahresgehalt von 120.000 Euro sind die Beiträge wie folgt gestaffelt: 10.000 Euro für Sozialversicherung, 4.700 Euro für Krankenversicherung und 9.200 Euro Einkommensteuer. Somit verbleiben nach Abgaben 95.100 Euro, und es ergibt sich eine Steuerquote von 21%. Mit zwei Kindern sinkt die Steuerlast auf etwa 19%, wodurch etwa 97.400 Euro übrig bleiben.

Für ein Jahresgehalt von 180.000 Euro setzt sich die Belastung aus 18.000 Euro für Sozialversicherung, 8.700 Euro für Krankenversicherung und 22.000 Euro für Steuern zusammen; es verbleiben somit 131.300 Euro, was einer Gesamtsteuerquote von 28% entspricht. Mit zwei Kindern reduziert sich diese Quote leicht auf 27,5%.

Zusätzlich zu diesen steuerlichen Rahmenbedingungen bietet der Status als Freiberufler in Tschechien weitere Annehmlichkeiten. Aufgrund der Mitgliedschaft Tschechiens in der EU können sich EU-Bürger frei bewegen und niederlassen, was den Wohnortwechsel in die Tschechische Republik vereinfacht. Hinzu kommen die kurzen Distanzen zu Deutschland, die schnelle Erreichbarkeit mit dem Auto sowie Vorzüge wie das kulturelle Angebot Prags und die Qualität der tschechischen Küche und Getränke.

Steuervorteile für selbstständige Partner mit niedrigem Einkommen

In der Tschechischen Republik bieten sich für selbstständige Einzelpersonen, wie beispielsweise Softwareentwickler oder andere Freelancer, attraktive steuerliche Regelungen. Ein einfaches Pauschalmodell ermöglicht es, einen festgelegten Prozentsatz des Umsatzes pauschal für Betriebsausgaben abzuziehen. In diesem Modell sind es 40%, womit keine weiteren Kosten geltend gemacht werden können.

Steuerübersicht nach Einkommensgruppen ohne/mit Kindern:

  • Bei einem Einkommen von 60.000 Euro fallen ca. 3.500 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, 1.600 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen und 2.300 Euro an Einkommensteuer an. Ohne Kinder verbleiben etwa 52.600 Euro, was einem effektiven Steuersatz von 13% entspricht. Mit Kindern reduziert sich dieser Satz auf etwa 10%, was bedeutet, dass rund 54.000 Euro verbleiben.

  • Bei 120.000 Euro Jahresumsatz belaufen sich die Sozialversicherungsbeiträge auf 10.000 Euro, die Krankenversicherungsbeiträge auf 4.700 Euro und die Einkommensteuer auf 9.200 Euro. Somit verbleiben 95.100 Euro, was einen Steuersatz von 21% darstellt. Mit zwei Kindern senkt sich die Steuerlast auf rund 19% und es verbleiben etwa 97.400 Euro.

  • Ein Jahresumsatz von 180.000 Euro führt zu Sozialversicherungsbeiträgen von 18.000 Euro, 8.700 Euro für die Krankenkasse und 22.000 Euro an Steuern. Hierbei verbleiben 130.300 Euro, was einen gesamten Steuersatz von ungefähr 28% ergibt. Mit zwei Kindern sinkt dieser Satz minimal auf 27,5% und das Nettoeinkommen liegt bei etwa 131.000 Euro.

Diese steuerlichen Anreize bieten selbstständig arbeitenden Ehepartnern, die ein geringeres Einkommen haben, finanzielle Vorteile. Zudem erwähnenswert ist die Möglichkeit, dass Steuervergünstigungen zusätzlich erhöht werden können, sollte der Ehepartner ein niedriges Einkommen haben oder nicht erwerbstätig sein. Dies schafft einen interessanten finanziellen Anreiz für Freelancer, die eine Umsiedlung in die Tschechische Republik in Erwägung ziehen und gleichzeitig Wert auf einen EU-Standort legen.

Die Tschechische Republik bietet also neben ihrer landschaftlichen und kulturellen Attraktivität, sowie ihrer geografischen Nähe zu Deutschland und Österreich, auch wettbewerbsfähige Steuersätze und einfache steuerliche Regelungen für Freiberufler. Diese Faktoren machen das Land zu einem beachtenswerten Standort für selbstständige Unternehmer.

Steuerliche Bewertungen und Ergebnisse

Die Tschechische Republik bietet für Freiberufler insbesondere durch ihre steuerlichen Regelungen attraktive Bedingungen. So existiert eine Pauschalregelung, bei der Freiberufler einen pauschalen Betrag von ihrem Umsatz als Betriebsausgabe geltend machen können, ohne dass weitere Kosten anrechenbar sind. In Tschechien sind dies 40% der Einnahmen.

Vergleich bei unterschiedlichen Einkommensniveaus

  • Einkommen von 60.000 Euro:

    • Sozialversicherung: 3.500 Euro

    • Krankenversicherung: 1.600 Euro

    • Einkommensteuer: 2.300 Euro

    • Verbleibendes Einkommen: ca. 52.600 Euro

    • Effektiver Steuersatz: 13%

    • Mit Kindern: Verbleibendes Einkommen ca. 54.000 Euro

    • Steuerermäßigung durch Kinder: Der Steuersatz verringert sich auf 10%.

  • Einkommen von 120.000 Euro:

    • Sozialversicherung: 10.000 Euro

    • Krankenversicherung: 4.700 Euro

    • Einkommensteuer: 9.200 Euro

    • Verbleibendes Einkommen: ca. 95.100 Euro

    • Effektiver Steuersatz: 21%

    • Mit Kindern: Verbleibendes Einkommen ca. 97.400 Euro

    • Steuern mit Kindern: 19% insgesamt.

  • Einkommen von 180.000 Euro:

    • Sozialversicherung: 18.000 Euro

    • Krankenversicherung: 8.700 Euro

    • Einkommensteuer: 22.000 Euro

    • Verbleibendes Einkommen: ca. 131.300 Euro

    • Effektiver Steuersatz: 27,5%

    • Mit Kindern: Verbleibendes Einkommen leicht erhöht auf ca. 131.000 Euro

    • Gesamtsteuerbelastung mit Kindern: 27,5%.

Mobilitätsvorteil innerhalb der EU

Als EU-Bürger genießt man zudem die Freiheit, ohne Visum nach Tschechien umziehen zu können, was für Freiberufler, die geografisch nahe an Deutschland bleiben wollen, einen nicht zu unterschätzenden Vorzug darstellt.

Vergleich mit anderen europäischen Ländern

  • Italien: Im Norden des Landes 70% Einkommenssteuerbefreiung und im Süden, etwa auf Sizilien, oder Sardinien bis zu 90%.

  • Griechenland: 50% des Einkommens sind steuerbefreit.

  • Bulgarien: Ähnlich wie Tschechien, jedoch mit einer Pauschale von 25% und einer Besteuerung von 10% auf den verbleibenden Umsatz.

  • Rumänien (Mikrounternehmen): 1% Steuer auf die ersten 60.000 Euro Umsatz, darüber hinaus 3% bis zu einem Umsatz von 500.000 Euro, jedoch auf den Umsatz und nicht auf den Gewinn.

Bei diesen Modellen fallen geringere Verwaltungskosten an und es wird somit eine einfache Einkommenserklärung ermöglicht, was sie insbesondere für alleinige Unternehmer äußerst attraktiv macht.

Persönliche Beratungen für Freiberufler, die über eine Auswanderung nachdenken, stehen zur Verfügung und können die steuerlichen Vorteile in der Tschechischen Republik sowie in anderen europäischen Ländern weiter beleuchten.

Steuermodelle für Freiberufler in der EU

Italienisches Steuererleichterungsprogramm für Rückkehrer

In Italien profitieren Rückkehrer von steuerlichen Anreizen, die deutliche Einsparungen versprechen. Im Norden können 70% des Einkommens steuerlich unberücksichtigt bleiben, während im Süden des Landes, auf Inseln wie Sizilien und Sardinien, sogar 90% des Einkommens steuerfrei gestellt werden. Die restlichen 10% bis 30% des Einkommens unterliegen dann den italienischen Steuern und Sozialabgaben.

Steuervorteile in Griechenland: Reduktion der Einkommensteuer um 50%

Griechenland bietet ein attraktives Steuermodell für Freiberufler, indem 50% des Einkommens von der Einkommensteuer befreit werden. Diese Regelung macht es für Freiberufler attraktiv, sich in Griechenland niederzulassen und von den vereinfachten steuerlichen Bedingungen zu profitieren.

Bulgariens Abzugsmodell von 25% für Kosten

Ähnlich wie in der Tschechischen Republik können in Bulgarien 25% der Einnahmen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Auf den verbleibenden Betrag wird eine pauschale Steuer von 10% erhoben, was zu einer effektiven Steuerbelastung von etwa 10-12% führt, wenn man Sozialabgaben mit einbezieht.

Mikrounternehmensbesteuerung in Rumänien

In Rumänien zeichnet sich das Besteuerungsmodell für Mikrounternehmen durch seine Einfachheit aus. Es sieht eine Besteuerung von 1% auf die ersten 60.000 Umsatz vor, danach 3% auf Umsätze zwischen 60.000 und 500.000. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung, dass die Besteuerung auf den Umsatz und nicht auf den Gewinn anfällt. Inklusive Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer bei Gewinnausschüttungen ergibt dies eine Gesamtsteuerlast in der Größenordnung von rund 12-13%, unabhängig von weiteren Umsatzsteigerungen.

Überblick und Konsultationsmöglichkeiten

Die Tschechische Republik präsentiert sich als ein zunehmend attraktives Land für Selbstständige und Freiberufler, insbesondere aufgrund der steuerlichen Regelungen. Die Nähe zu Deutschland und die schnelle Erreichbarkeit per Auto, gepaart mit den Reizen städtischer und ländlicher Gebiete, macht das Land vor allem für deutsche Staatsbürger interessant.

Steuermodell für Freiberufler

  • Pauschalabzug: 40% der Umsätze werden als Betriebsausgaben abgezogen.

  • Fällige Abgaben: Auf den verbleibenden Betrag nach Pauschalabzug werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet.

Berechnungsbeispiele für unterschiedliche Einkommen:

  • Bei einem Einkommen von 60.000 Euro:

    • Sozialversicherung: 3.500 Euro

    • Krankenversicherung: 1.600 Euro

    • Einkommensteuer: 2.300 Euro

    • Verbleibend: Ca. 52.600 Euro ohne Kinder (>13% Steuersatz); ca. 54.000 Euro mit Kindern (effektiv ca. 10% Steuersatz)

  • Bei einem Einkommen von 120.000 Euro:

    • Sozialversicherung: 10.000 Euro

    • Krankenversicherung: 4.700 Euro

    • Einkommensteuer: 9.200 Euro

    • Verbleibend: Ca. 95.100 Euro ohne Kinder (>21% Steuersatz); 97.400 Euro mit Kindern (19% Steuersatz)

  • Bei einem Einkommen von 180.000 Euro:

    • Sozialversicherung: 18.000 Euro

    • Krankenversicherung: 8.700 Euro

    • Einkommensteuer: 22.000 Euro

    • Verbleibend: Ca. 131.300 Euro ohne Kinder (>28% Steuersatz); 131.000 Euro mit Kindern (27,5% Steuersatz)

Andere Länder bieten ähnliche, jedoch unterschiedliche Modelle für Selbstständige. Dazu gehören:

  • Italien: Bis zu 90% des Einkommens steuerfrei, abhängig von der Wohnregion

  • Griechenland: 50% Einkommensteuerfrei

  • Bulgarien: 25% Kosten als Betriebsausgaben absetzbar, darauf 10% Steuersatz

  • Rumänien: Mikrounternehmen zahlen einen Steuersatz von 1% bzw. 3%, abhängig vom Umsatz

Möchten Sie als Freiberufler ins Ausland gehen und sind an den tschechischen Bedingungen oder anderen Modellen interessiert, steht eine persönliche Beratung zur Verfügung. Fast 20 Jahre Expertise im Bereich der steueroptimierten Auswanderung von Freiberuflern und Selbstständigen qualifizieren uns, Ihre Pläne im Ausland zu unterstützen. Für ein Beratungsgespräch steht Ihnen ein Link in der Videobeschreibung bereit.

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