Auswandern 2024 & Steuern sparen: Non Dom Malta vs. Zypern Vergleich

Zu Beginn eines neuen Jahres überlegen viele Menschen, ob sie ins Ausland ziehen und dort einen steuereffizienten Wohnsitz finden möchten. Besonders Malta und Zypern stehen häufig auf der Liste potenzieller Ziele, da beide Länder den sogenannten Non-Dom-Status bieten. Trotz der attraktiven Lebensbedingungen, des angenehmen Wetters und der gastfreundlichen Kultur stellt sich für viele die entscheidende Frage: Welches Land bietet aus rein steuerlicher Sicht die besseren Bedingungen, Malta oder Zypern? In einem Vergleich soll geklärt werden, welches der beiden Länder in Bezug auf den Non-Dom-Status vorteilhafter ist. Es seien Vorbehalte angebracht: Der Sprecher hat bereits in Malta gelebt und befasst sich seit 2011 geschäftlich mit dem Land, woraus eine gewisse Vorliebe resultiert. Dennoch soll der Vergleich objektiv erfolgen.

Die Voraussetzungen für den Non-Dom-Status und die damit verbundenen steuerlichen Implikationen variieren zwischen beiden Ländern. In Zypern, wo der Non-Dom-Status vor etwa 10 Jahren eingeführt wurde, können Ausländer diesen für 17 Jahre nutzen. Es bedeutet im Wesentlichen eine Befreiung von der speziellen Verteidigungssteuer auf ausländische Dividenden. Der Non-Dom-Status in Malta hingegen ist unbegrenzt gültig und umfasst alle Einkommensarten, die nicht aus Malta selbst stammen. Das beinhaltet unter anderem Kapitalgewinne und Dividenden. Wichtig zu beachten ist, dass der Non-Dom-Status in beiden Ländern unter bestimmten Bedingungen greift und verschiedene Arten von Einkommen betrifft.

Schlüsselerkenntnisse

  • Der Non-Dom-Status bezieht sich auf steuerliche Vergünstigungen für ausländisches Einkommen in Malta und Zypern.

  • Es existieren signifikante Unterschiede bezüglich der steuerlichen Bedingungen und Verpflichtungen in den beiden Ländern.

  • Die Privatsphäre von Steuerpflichtigen wird in Malta optimal geschützt, da keine Offenlegung ausländischer Einkünfte notwendig ist.

Vergleich der steuerlichen Residenzregelungen in Zypern und Malta

In Zypern und Malta genießen Steuerpflichtige eine sogenannte Nicht-Domizilierung ("Non-Dom"-Status), die insbesondere für die Besteuerung von Dividenden relevant ist. Der Status in Zypern besteht seit etwa zehn Jahren und ermöglicht es, ausländische Dividenden 17 Jahre lang von der Speziellen Verteidigungssteuer zu befreien. In Zypern fallen für unternehmerisches Einkommen, zum Beispiel Gewinne aus einer Firma, 12,5% Steuern an; die anschließend von der Firma ausgeschütteten Dividenden sind für den Inhaber steuerfrei. Weiterhin sind in Zypern ausländische Arbeitseinkommen steuerfrei, sofern man mehr als 90 Tage außerhalb des Landes arbeitet, ebenso wie es keine Kapitalertragssteuer auf Verkaufs- und Preisgewinne gibt. Für Forex-Gewinne und Krypto-Einkommen gilt hingegen eine Besteuerung bis zu 35%. Es ist wichtig zu beachten, dass in Zypern zusätzlich 2,65% auf ausländische Dividenden für das Gesundheitswesen zu zahlen sind.

Malta hingegen bietet den Non-Dom-Status ohne zeitliche Begrenzung und schließt alle ausländischen Einkünfte, die nicht mit Malta in Verbindung stehen, ein. Dies betrifft Kapitalgewinne, Dividenden und Gewinnausschüttungen von LLCs, Forex-Gewinne sowie Krypto-Gewinne. In Malta muss man bei einer professionellen Handelstätigkeit, beispielsweise täglichem Trading über mehrere Stunden, die Einkünfte als geschäftliche Aktivität versteuern. Es gibt allerdings eine mindestens zu entrichtende Steuer von 5.000 Euro jährlich, falls man den Non-Dom-Status nutzen möchte. Im Gegensatz zu Zypern müssen in Malta ausländische Einkünfte erst dann deklariert werden, wenn sie nach Malta überwiesen oder dort verwendet werden.

In Bezug auf die Mindestaufenthaltsdauer müssen Non-Doms in Zypern mindestens 60 Tage im Land verbringen, um den steuerlichen Status zu erhalten. In Malta gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestaufenthaltsdauer für die Gewährung des Non-Dom-Status, obwohl allgemein von einer 183-Tage-Regel ausgegangen wird.

Zusammengefasst bietet der Non-Dom-Status in Malta eine größere Bandbreite steuerfreier Einkommensarten und Privatsphäre. Die Expertise des Sprechers, der seit 2011 Erfahrungen auf Malta gesammelt hat, spiegelt eine Präferenz für die maltesischen Regelungen wider, wenngleich die Informationen objektiv präsentiert werden.

Nichtansässiger Status in Zypern

Grundprinzipien und Verfahren

In Zypern bietet der Status als Nichtansässiger (Non-Dom) steuerliche Vorteile, die für einen Zeitraum von bis zu 17 Jahren nach der Antragstellung gelten. Personen, die diesen Status innehaben, genießen ein Privileg bezüglich der Einkünfte aus ausländischen Dividenden. Um diesen Status zu beantragen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt und ein Antragsverfahren durchlaufen werden, das darauf abzielt, insbesondere von der Befreiung der sogenannten Speziellen Verteidigungssteuer zu profitieren, die normalerweise auf Dividendeneinkommen erhoben wird.

Besteuerung von Ausschüttungen

Bei der Besteuerung von Dividenden profitieren Nichtansässige in Zypern von einer Sonderregelung:

Wenn Dividenden von einer ausländischen Gesellschaft erhalten werden, bleiben diese ebenfalls steuerfrei, solange der Non-Dom-Status in Zypern gilt.

Zusätzliche steuerliche Regelungen und Ausnahmen

Weitere steuerliche Begünstigungen umfassen:

  • Gehälter: Sofern im Ausland für mehr als 90 Tage gearbeitet wird und das Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird, ist es steuerfrei.

  • Kapitalgewinnsteuer: In Zypern gibt es keine Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Verkaufserlösen oder Preissteigerungen.

Es gibt allerdings auch spezifische Einkunftsarten wie Forex-Gewinne oder Einkünfte aus Kryptowährungen, die nicht unter die Befreiung fallen und bis zu 35% besteuert werden können.

Nichtansässige müssen eine Gesundheitsabgabe von 2,65% auf ausgeschüttete Dividenden leisten, auch wenn diese aus dem Ausland stammen, sowie ausführliche Angaben zu ausländischen Einkünften und Beteiligungen in der Steuererklärung in Zypern machen.

## Nichtansässigen-Status in Malta

### Allgemeine Bestimmungen
Der Nichtansässigen-Status ermöglicht es Ausländern, die nach Malta umziehen, von einer unbefristeten steuerlichen Vergünstigung auf Einkünfte zu profitieren, die keinen Bezug zu Malta haben. Dies umfasst verschiedene Einkünfte wie Kapitalgewinne, Dividenden und Gewinnausschüttungen von Unternehmen. Der Status hängt nicht von der Art des Einkommens ab und schließt auch Einkünfte aus dem Devisen- und Kryptowährungshandel ein.

### Zu versteuernde Einkunftsarten
Die in Malta ansässige Person mit Nichtansässigen-Status ist von der Steuer auf all ihre Einkünfte befreit, sofern sie nicht in Malta erwirtschaftet werden. Einkünfte aus dem Ausland, die in Malta genutzt oder dorthin überwiesen werden, unterliegen allerdings der maltesischen Besteuerung. Es gibt einen Mindestbetrag von 5.000 Euro Steuern pro Jahr, die zu zahlen sind, falls der Nichtansässigen-Status in Anspruch genommen wird.

### Meldepflichten und Schutz der Privatsphäre
In Malta müssen Personen mit Nichtansässigen-Status keine Informationen zu ausländischen Einkünften oder Konten angeben, solange diese nicht auf maltesische Konten überwiesen oder in Malta verwendet werden. Dies gewährleistet einen hohen Datenschutz, da keine Details über ausländische Investitionen oder Unternehmen mitgeteilt werden müssen, was einen deutlichen Unterschied zur Offenlegungspflicht in anderen Ländern darstellt.

Steuerliche Differenzierungen und Pauschalsteuersatz

In der Betrachtung der Angebote Maltesischer und Zypriotischer Steuerprogramme für ansässig Gewordene, stellt sich die Frage, welche steuerliche Option vorteilhafter ist. Diese beiden Länder gewähren den sogenannten Nicht-Ansässigen-Status (Non-Dom-Status), jedoch mit unterschiedlichen Bedingungen und Vorteilen.

Malta vs. Zypern: Vergleich des Non-Dom-Status

Auf Zypern ist der Non-Dom-Status vergleichsweise jung und ermöglicht es, für die Dauer von 17 Jahren, ausländische Dividenden von der sogenannten Spezialverteidigungssteuer zu befreien. Diese Befreiung bezieht sich explizit auf Dividenden, nicht auf Einkünfte aus US-LLC-Gewinnausschüttungen oder Kryptowährungsgewinnen. Die typische Strukturierung auf Zypern sieht die Gründung einer Gesellschaft vor, die 12,5% Steuern auf Unternehmensgewinne zahlt und deren anschließende Dividendenausschüttungen steuerfrei sind. Darüber hinaus sind in Zypern Gehälter steuerfrei, sofern sie von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlt werden und der Empfänger mehr als 90 Tage außerhalb des Landes verbringt. Weiterhin existiert auf Zypern keine Kapitalertragssteuer.

In Malta hingegen kann der Non-Dom-Status von Ausländern zeitlich unbefristet beansprucht werden und ist umfassender, da er alle Einkünfte aus Quellen ausserhalb Maltas einschließt. Dazu zählen Kapitalgewinne, Dividenden und Gewinnausschüttungen von LLCs. Hierbei wird zwischen privatem Vermögensmanagement und gewerblichen Aktivitäten unterschieden, welches für die Steuerpflicht essenziell ist. Der Non-Dom-Status in Malta ist breiter gefächert und beinhaltet mehr Einkunftsarten als der zypriotische.

Steuerbelastung bei Non-Dom-Status

Auf Zypern sind ausgeschüttete Dividenden für Non-Doms theoretisch steuerfrei. Allerdings wird auf ausländische Dividenden eine Gesundheitsbeitragsgebühr von 2,65% erhoben. In Malta hingegen müssen Non-Doms eine Mindeststeuer von 5.000 Euro pro Jahr leisten, falls sie diese Privilegien nutzen möchten. Des Weiteren gilt in Malta das so genannte Remittance Basis-System, wonach nur diejenigen ausländischen Einkünfte versteuert werden müssen, die nach Malta übertragen oder dort genutzt werden.

Offenlegung von Einkünften in der Steuererklärung

In Zypern ist es erforderlich, alle ausländischen Einkommen in der Steuererklärung offenzulegen. Dies schließt die zu versteuernden ausländischen Dividenden mit ein, über die eine Gesundheitsabgabe erhoben wird. Malta hingegen verlangt keine Offenlegung ausländischer Einkünfte in der Steuererklärung, sofern diese nicht nach Malta übertragen oder dort verwendet werden; nur inländische maltesische Einkünfte oder nach Malta transferierte bzw. dort genutzte ausländische Einkünfte müssen deklariert werden.

Mindestaufenthaltsdauer

Um in Zypern für den Non-Dom-Status berücksichtigt zu werden, ist ein Aufenthalt von mindestens 60 Tagen erforderlich. Für Malta hingegen kursieren Gerüchte über eine erforderliche Aufenthaltsdauer von 183 Tagen, jedoch ist eine derartige Mindestaufenthaltsdauer nicht gesetzlich festgeschrieben. Die maltesische Steuerbehörde klärt auf, dass die steuerliche Ansässigkeit in Malta ab dem Zeitpunkt des Umzugs gilt – unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

Diese Informationen beleuchten die entscheidenden Unterschiede zwischen den jeweiligen Non-Dom-Status-Angeboten von Malta und Zypern und sollen dabei helfen, den Kontext für die individuellen steuerlichen Erwägungen zu legen.

Besteuerung internationaler Einkünfte und gesetzliche Offenlegungserfordernisse

Non-Dom-Status in Zypern:

  • Einführung vor ca. 10 Jahren

  • Gültigkeitsdauer: 17 Jahre

  • Ausländische Dividenden von der Sonderverteidigungssteuer ausgenommen

  • Unternehmen in Zypern: 12,5% Körperschaftssteuer, ausgeschüttete Dividenden steuerfrei

  • Ausländische Dividenden steuerfrei, auch bei Minderheitsbeteiligungen

  • Gehälter für Arbeit außerhalb von Zypern für mehr als 90 Tage vom ausländischen Arbeitgeber steuerfrei

  • Keine Kapitalertragsteuer auf Verkaufserlöse, Kursgewinne

  • Forex- und Kryptogewinne bis zu 35% besteuert

Non-Dom-Status in Malta:

  • Unbefristete Gültigkeit

  • Gilt für alle Einkünfte außerhalb Maltas

  • Einschließlich Kapitalgewinnen, Dividenden, Gewinnausschüttungen von LLCs, Forex-Gewinnen, Kryptogewinnen

  • Unterscheidung zwischen gelegentlichem Handeln (steuerfrei) und kommerziellem Handeln (steuerpflichtig)

Steuern bei Non-Dom-Status:

  • Zypern: Dividenden steuerfrei, aber 2,65% Beitrag zum Gesundheitssystem fällig

  • Malta: Keine Einkommenssteuer für Nicht-Maltesische Einnahmen, jedoch Mindeststeuer von 5000 Euro bei Anwendung der Remittance Basis

Steuererklärungspflichten:

  • Zypern: Offenlegung aller ausländischen Einkünfte und Investitionen erforderlich

  • Malta: Nur in Malta genutzte oder dorthin transferierte ausländische Einkünfte sind anzugeben

Aufenthaltsanforderungen:

  • Zypern: Mindestens 60 Tage Aufenthalt erforderlich

  • Malta: Keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer innerhalb des Steuerjahres

Steuerstatus Zypern Malta Gültigkeit 17 Jahre Unbefristet Einkommensarten Dividenden (spezifiziert) Alle (ohne lokale Bezugnahme) Zusatzabgaben Gesundheitsbeitrag Mindeststeuer Auskunftspflicht Umfassend Eingeschränkt Aufenthalt 60 Tage Mindestaufenthalt Flexibel

Dauer des Aufenthalts und fiskalischer Wohnsitz

Zypern: Nichtansässiger Status (Non-Dom)

In Zypern ist der Nichtansässige Status seit etwa einem Jahrzehnt etabliert und bleibt für 17 Jahre gültig. Dieser Status befreit ausländische Dividenden von der speziellen Verteidigungssteuer. Folgende Punkte sind dabei besonders relevant:

  • Unternehmensbesteuerung: Unternehmen versteuern 12,5% ihrer Gewinne.

  • Dividendenverteilung: Dividenden, die von dem Unternehmen an einen Inhaber mit Nichtansässigem Status ausgezahlt werden, sind steuerfrei.

  • Bezüge aus dem Ausland: Bezüge aus ausländischen Dienstverhältnissen sind steuerfrei, sofern man sich mehr als 90 Tage außerhalb Zyperns aufhält.

  • Kapitalertragsteuer: Keine Steuern auf Kapitalerträge.

  • Weitere Einkünfte: Forex- und Kryptogewinne unterliegen der Steuerpflicht mit bis zu 35%.

Es gilt eine Gesundheitsabgabe von 2,65% auf ausländische Dividenden.

Malta: Nichtansässiger Status (Non-Dom)

In Malta ist der Anspruch auf den Nichtansässigen Status unbegrenzt und umfasst sämtliche Einkünfte, die keinen Bezug zu Malta haben. Die wichtigsten Aspekte sind:

  • Einkünfte: Der Nichtansässige Status bezieht sich auf alle Einkünfte, die außerhalb Maltas generiert werden.

  • Mindeststeuersatz: Ein Mindestbetrag von 5.000 Euro jährlich ist zu entrichten.

  • Umwandlungsprinzip: Einkünfte müssen nur versteuert werden, wenn sie nach Malta transferiert oder dort verwendet werden.

  • Transparenzvorgaben: Es besteht keine Offenlegungspflicht ausländischer Einkünfte, die nicht nach Malta fließen.

Um den Status in Malta zu nutzen, sind keine spezifischen Aufenthaltstage vorgeschrieben.

Aufenthaltstage und steuerliche Ansässigkeit

  • Zypern: Mindestens 60 Tage Aufenthalt im Land sind erforderlich, um den Nichtansässigen Status nutzen zu können.

  • Malta: Es kursieren Gerüchte über einen 183-tägigen Aufenthalt; jedoch ist dies für die Erlangung des Nichtansässigen Status nicht zwingend notwendig.

Diese Informationen sollen einen Einblick in die steuerliche Behandlung und die Voraussetzungen für den Nichtansässigen Status in Zypern und Malta geben.

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