DAC6 Meldepflicht: Anwälte & Steuerberater als Informanten des Finanzamts

Die DAC6-Meldepflicht ist ein wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Transparenz innerhalb der Europäischen Union. Sie verpflichtet Steuerberater und Anwälte, grenzüberschreitende Gestaltungen zu melden, insbesondere wenn diese bestimmten Merkmalen, bekannt als Hallmarks, entsprechen. Solche Hallmarks könnten beispielsweise die Nutzung von Verlustvorträgen oder Optimierung von Steuerlasten über Ländergrenzen hinweg sein. Die Vorschrift zielt darauf ab, aggressive Steuerplanung zu identifizieren und zu melden, wovon hauptsächlich größere Unternehmen betroffen sind.

Um der Meldepflicht zu entgehen, wird häufig der Wohnsitzwechsel ins Ausland empfohlen, da dadurch die grenzüberschreitenden Komponenten entfallen und somit keine Meldepflicht besteht. Diese Prozesse sind komplex und in der Regel ist es die Aufgabe von Steuerberatern und Anwälten, entsprechende Strukturen zu gestalten und ihren Mandanten über mögliche Konsequenzen zu beraten. Die DAC6-Richtlinie gilt nur innerhalb der EU, daher sind Gestaltungen, die außerhalb der EU durchgeführt werden, von dieser Richtlinie nicht betroffen.

Key Takeaways

  • Steuerberater und Anwälte müssen grenzüberschreitende Gestaltungen innerhalb der EU melden.

  • Die Meldepflicht betrifft primär große Unternehmen und bestimmte definierte Transaktionen.

  • Wohnsitzwechsel kann als Maßnahme dienen, um die Meldepflicht zu umgehen.

DAC6 Meldepflicht

Grundprinzipien

DAC6 steht als Abkürzung für die Direktive über die administrative Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung. Diese regelt die Berichtspflichten von Steuerberatern und Anwälten, die ihren Mandanten bei grenzüberschreitenden Gestaltungen behilflich sind. Wenn beispielsweise eine in Deutschland ansässige Person einen Anwalt in Malta beauftragt, eine Firma zu gründen, könnte eine Meldepflicht an die maltesische Steuerbehörde ausgelöst werden, die dann die Informationen an Deutschland weiterleitet. Die Direktive ist EU-spezifisch, daher sind Beratungsfälle, die die USA betreffen, nicht davon betroffen.

  • Steuerberater und Anwälte als Berichtspflichtige: Primär richtet sich die Meldepflicht an Fachleute, die bei der grenzüberschreitenden Planung mitwirken.

  • Grenzüberschreitende Elemente: Werden internationale Elemente in der Steuerplanung konzipiert, kann eine Berichtspflicht entstehen.

  • EU-Beschränkung: Nur Gestaltungen innerhalb der EU lösen die Berichtspflicht aus.

Anwendungsbereich

Hauptrichtige Gruppierungen, die durch DAC6 berührt werden, sind vor allem große Unternehmen – kleinere Unternehmen und Privatpersonen sind seltener betroffen. Sollten jedoch Privatpersonen grenzüberschreitende Sachverhalte steuerlich optimieren wollen, müssen sie sich der möglichen Meldepflicht bewusst sein.

Die Richtlinie definiert eine Vielzahl von Anzeigemarkmalen ("Hallmarks"), die auf eine Berichtspflicht hinweisen können:

  • Vertraulichkeitsklauseln

  • Übernahme von Verlustunternehmen

  • Grenzüberschreitende Zahlungen und deren steuerliche Optimierung

  • Steuertransparenz

Einige Handlungen und Transaktionen können die Meldepflicht umgehen, hauptsächlich indem keine grenzüberschreitende Verbindung entsteht. Eine Möglichkeit besteht darin, den Wohnsitz in das Land zu verlegen, in dem die unternehmerische Aktivität stattfinden soll.

  • Hauptzielgruppen: In erster Linie große Unternehmen mit internationaler Aktivität.

  • Kategorisierung der Meldeindikatoren: Spezifizierte Anzeiger ("Hallmarks") definieren den Geltungsbereich.

  • Vermeidung der Berichtspflicht: Die Verlegung des Wohnsitzes kann berichtspflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen verhindern.

Eine umfassende Auflistung und Beschreibung der relevanten "Hallmarks" ist auf entsprechenden Fachseiten verfügbar. Dort können genaue Definitionen und Beispiele eingesehen werden.

Steuerliche Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Gestaltungen

Die steuerlichen Meldepflichten gemäß der DAC6-Richtlinie betreffen primär Steuerberater und Anwälte, die ihren Mandanten bei der Einrichtung von grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen unterstützen. In der Europäischen Union ansässige Berater sind dazu verpflichtet, bestimmte, von ihnen entwickelte grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu melden. Beispielsweise würde ein in Malta ansässiger Anwalt, der für eine in Deutschland lebende Person eine Firma gründet, verpflichtet sein, diesen Vorgang den maltesischen Steuerbehörden zu melden, welche die Informationen wiederum an Deutschland weiterleiten.

Betroffene und nicht betroffene Akteure:

  • Unternehmen, insbesondere große Konzerne, sind häufig von der Meldepflicht betroffen.

  • Privatpersonen sind in der Regel nicht Gegenstand dieser Meldungen.

  • Steuergestaltungen außerhalb der EU, wie zum Beispiel in den USA initiiert, unterliegen nicht der Meldepflicht.

Kriterien zur Meldepflicht (sogenannte Kennzeichen):

  • Vertraulichkeitsklauseln

  • Erwerb von Verlustgesellschaften mit dem Ziel des Verlustvortrags

  • Gestaltungen zur Steueroptimierung grenzüberschreitender Zahlungen

  • Eingriffe in die steuerliche Transparenz, wie das Umgehen von Transparenzregistern

Ausnahmen von der Meldepflicht:

Beispiele für relevante Geschäftsaktivitäten:

  1. Ein deutsches Großunternehmen, das eine Steuergestaltung in Luxemburg durchführt, um steuerliche Vorteile für die Konzernstruktur zu erlangen und damit die Steuerlast in Deutschland zu senken.

  2. Das Umgehen der Eintragungspflicht in Transparenzregister durch Errichtung einer Gesellschaft in einer Rechtsform oder einem Land, das keine solche Pflicht vorsieht.

  3. Die Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft in Deutschland durch eine italienische Firma, um die Eigentümerstruktur zu verschleiern.

Steuerpflichtige, die korrekt handeln und transparent agieren, haben nichts von diesen Richtlinien zu befürchten. Wer allerdings Wert auf Datenschutz legt oder staatliche Transparenz kritisch sieht, sollte sich entsprechend beraten lassen, um nicht gegen die Vorschriften zu verstoßen.

Transaktionen und Kennzeichnungsmerkmale

Unterschiedliche Kennzeichnungsmerkmale

Innerhalb der EU müssen Steuerberater und Anwälte unter bestimmten Voraussetzungen grenzüberschreitende Gestaltungen melden. Dazu zählen beispielsweise Vertraulichkeitsklauseln und der Erwerb von verlustträchtigen Unternehmen mit dem Ziel, vorgetragene Verluste zu nutzen. Dazu kommen auch Überlegungen bezüglich der Steueroptimierung bei grenzüberschreitenden Zahlungen und die Thematik der Steuertransparenz, wie z.B. Transparenzregister.

Beispiele für die Berichtspflicht

Grundsätzlich betrifft die Meldepflicht hauptsächlich größere Unternehmen. Wenn ein Unternehmen in Deutschland ansässig ist und über Grenzen hinweg Strukturen errichtet, die beispielsweise zu einer erheblichen Steuerreduktion führen können, dann fallen diese Vorgänge unter die Meldepflicht. Ein praktisches Beispiel wäre die Beauftragung eines Anwalts in Luxemburg durch ein deutsches Großunternehmen, um die Besteuerung innerhalb des Unternehmensverbundes mittels Lizenzgebühren zu mindern.

Online-Ressourcen und Hilfsmittel

Umfassende Informationen und Richtlinien, welche die verschiedenen Kennzeichnungsmerkmale beinhalten, sind online verfügbar und können auf spezialisierten Webseiten eingesehen werden. Dabei bieten sich zahlreiche Ressourcen an, die detaillierte Auflistungen aller relevanten Kennzeichnungsmerkmale und entsprechende Leitfäden zur Verfügung stellen. Links zu diesen Informationen werden häufig in Begleitmaterialien wie Podcast-Notizen bereitgestellt.

Für Personen, die steueroptimierte Strukturen implementieren möchten, ohne gegen Meldepflichten zu verstoßen, ist der Ratgeber, zunächst den Wohnsitz ins Ausland zu verlagern. So entfällt die grenzüberschreitende Komponente und damit die Meldepflicht.

Ausnahmen und Strategien zur Vermeidung der Meldepflicht

Im Rahmen der DAC6-Meldepflicht, die sich auf grenzüberschreitende Gestaltungen konzentriert, sind in erster Linie Unternehmen das Hauptziel, besonders große Konzerne. Individuelle Steuerzahler müssen sich normalerweise weniger Sorgen um diese Vorschriften machen, es sei denn, sie verfolgen komplexe Steueroptimierungsstrategien.

Ansätze zur Aussetzung der Berichtsanforderungen

Um DAC6 nicht zu unterliegen, empfehlen wir, den Wohnsitz in das Zielland der Gestaltung zu verlegen. Dies eliminiert die grenzüberschreitende Komponente und entbindet von der Meldepflicht. Die Umzugsstrategie:

  • Wohnsitzwechsel: Damit entfällt die grenzüberschreitende Komponente der Geschäftstätigkeit.

    • Beispiel: Ein Umzug nach Malta, bevor man eine dortige Gesellschaft gründet, umgeht die Reportpflicht.

Anwendungsfallbeispiele

Berichtspflichtige Szenarien:

  • Ein deutsches Unternehmen beauftragt einen Anwalt in Luxemburg, um steuerliche Verpflichtungen in Deutschland durch Lizenzstrukturen zu minimieren. Die Meldepflicht entsteht hier aufgrund der geschaffenen grenzüberschreitenden Gestaltung.

Nicht berichtspflichtige Szenarien:

  • Die Einrichtung einer typisch stillen Gesellschaft in Deutschland durch ein italienisches Unternehmen erzeugt keine Meldepflicht in Italien, da die Eigentumsverhältnisse im Transparenzregister nicht aufscheinen.

Vorschriften und Kennzeichen

Bestimmte Kennzeichen führen zu einer Meldepflicht. Beispiele für solche Kennzeichen sind:

  • Verschwiegenheitsklauseln

  • Kauf verlustbehafteter Unternehmen mit dem Ziel des Verlustvortrags

  • Gestaltungen zur Optimierung von grenzüberschreitenden Zahlungen

  • Transparenz im Hinblick auf Register und das Verbergen von Informationen

Aggressive Steueroptimierung ist ein weiteres Kriterium. Werden Strukturen aufgebaut, durch die Steuern in unfairer Weise minimiert werden könnten, besteht Berichtspflicht.

Für weitere Details und eine vollständige Auflistung der Kennzeichen kann auf die bereitgestellten Online-Ressourcen verwiesen werden.

Vorsichtsmaßnahmen und Umsetzungsprozess

Klienten müssen sich normalerweise keine Sorgen um die DAC6-Meldepflicht machen, sofern keine grenzüberschreitenden Gestaltungen beauftragt werden. Steuerberater und Anwälte tragen hier die Verantwortung und müssen möglicherweise ohne Kenntnis des Klienten Bericht erstatten.

Empfehlungen für rechtskonformes Verhalten:

  • Überprüfung und Anpassung der eigenen Strukturen, um außerhalb der DAC6-Regularien zu bleiben.

  • Eine proaktive Klärung etwaiger Bedenken hinsichtlich der DAC6-Meldepflicht.

  • Offenlegung aller ausländischen Unternehmensgründungen in der Steuererklärung.

Durch frühzeitige Berücksichtigung der DAC6-Regularien und sorgfältige Gestaltung der Unternehmensstrukturen kann die Meldepflicht vermieden oder rechtzeitig erfüllt werden.

Vorbereitung und Komplexität

Bezugnehmend auf die DAC6-Bestimmungen zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuerarrangements liegt die Verantwortung vornehmlich bei Rechtsanwälten und Steuerberatern. Diese Vorschriften sind speziell für die EU konzipiert und betreffen nicht Handlungen außerhalb dieser Gebiete. Große Unternehmen stehen im Mittelpunkt der Betrachtung, während Privatpersonen eher selten betroffen sind.

  • Berichtspflichtige Transaktionen:

    • Einbezogen sind Arrangements mit bestimmten Merkmalen, sogenannten "hallmarks".

    • Beispiele für "hallmarks" sind Vertraulichkeitsklauseln, der Erwerb von verlustträchtigen Firmen zur Übernahme von Verlustvorträgen und grenzüberschreitende Zahlungen mit Steueroptimierung.

    • Steuertransparenz: Einbezug von Transparenzregistern und Offenlegungspflichten.

    • Problematisch sind Strukturen für aggressive Steueroptimierung, welche zu unfairen Steuervorteilen führen könnten.

  • Ausnahmeregelungen:

    • Empfohlen wird die Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes, um steuerliche Meldepflichten zu umgehen.

    • Dies bedeutet, dass keine Meldepflicht besteht, wenn eine Person mit Wohnsitz in einem EU-Staat eine lokale Firma gründet, ohne grenzüberschreitend zu agieren.

Praktische Beispiele:

  1. Ein großes Unternehmen beauftragt einen Anwalt in Luxemburg, um eine Struktur zu entwerfen, die die Steuerlast in Deutschland mindert.

  2. Die Nutzung von Rechtsformen die eine Eintragung ins Transparenzregister vermeiden.

  3. Die Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft in Deutschland durch ein ausländisches Unternehmen zur Wahrung von Anonymität.

Diese Richtlinie legt nahe, dass eine gute Kenntnis der geltenden Vorschriften sowie eine sorgfältige Planung bei der Umsetzung von Steueroptimierungsstrategien erforderlich sind, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten. Verlinkungen zu detaillierten Leitlinien und Ausführungen der "hallmarks" befinden sich auf unserer Webseite.

Abschließen sollten steuerlich korrekt handelnde Personen keine Befürchtungen vor diesen Bestimmungen haben. Lokales Steuerrecht beinhaltet ohnehin ähnliche Anzeigepflichten und wer Datenschutzbedenken gegenüber dem Ausbau staatlicher Transparenz hat, sollte entsprechende strukturelle Maßnahmen zur Vermeidung einer Berichtspflicht in Betracht ziehen.

Praktische Beispiele und Einsatzmöglichkeiten

Bei der DAC6-Berichtspflicht geht es um eine EU-Richtlinie, die die Steuertransparenz erhöhen soll. Sie verpflichtet in erster Linie Steuerberater und Juristen, die ihren Mandanten bei grenzüberschreitenden Gestaltungen assistieren. Wenn beispielsweise eine Person in Deutschland lebt und in Malta einen Anwalt beauftragt, eine Firma zu gründen, muss dieser möglicherweise die Gestaltung den maltesischen Steuerbehörden melden, die die Informationen dann an Deutschland weitergeben.

Relevanz für Unternehmen und Privatpersonen:

  • Hauptbetroffene der Richtlinie sind größtenteils Unternehmen, insbesondere große Konzerne, jedoch sind auch Privatpersonen nicht vollständig ausgenommen.

Beispiele für meldepflichtige Sachverhalte gemäß den Kennzeichen (Hallmarks):

  • Vertraulichkeitsklauseln

  • Kauf verlustträchtiger Firmen mit Nutzung der Verlustvorträge

  • Gestaltungen zur Optimierung von grenzüberschreitenden Zahlungen

  • Einschränkungen der Durchsichtigkeit durch Strukturen, die das Register zur Transparenz umgehen

Anleitung zur Vermeidung von Berichtspflichten:

  • Eine Möglichkeit ist die Verlegung des Wohnsitzes, bevor entsprechende Strukturen durch einen Steuerberater oder Anwalt umgesetzt werden.

Zeitlicher Rahmen und Komplexität des Prozesses:

  • Anwälte und Steuerberater tragen die Verantwortung für die Gestaltung und Umsetzung der Strukturen und müssen ggf. melden, ohne dass der Mandant involviert ist.

Beispiele für die DAC6-Berichtspflicht:

  1. Ein großes deutsches Unternehmen beauftragt einen luxemburgischen Anwalt zur Implementierung einer Struktur zur Reduzierung der deutschen Steuerlast um 50% durch Nutzung von Lizenzgebühren - meldepflichtige Gestaltung.

  2. Die Umgehung der Eintragung in Transparenzregister durch geeignete Rechtsformen in bestimmten Ländern verlangt ebenfalls eine Meldung.

  3. Eine italienische Firma plant eine atypisch stille Gesellschaft in Deutschland zu gründen, um die Eigentumsverhältnisse nicht offenlegen zu müssen – ein weiteres Beispiel für Meldepflicht aus italienischer Sicht.

Schritte, die Betroffene unternehmen müssen: Rechtlich einwandfreies Verhalten bietet Schutz vor der Berichtspflicht. Selbst die Aufstellung einer ausländischen Firma muss in der Steuererklärung in Deutschland angegeben werden. Wer Bedenken hinsichtlich der Datenverarbeitung durch den Staat hat oder allgemein skeptisch ist, sollte entsprechende Präventivmaßnahmen treffen, wie beispielsweise die Verlegung des Wohnsitzes.

Erforderliche Maßnahmen für Betroffene

Bei unternehmerischen Strukturen mit grenzüberschreitender Komponente sind die Betroffenen dazu angehalten, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Hier sind einige der wichtigsten Schritte:

Bewusstsein über Berichtspflichten:

  • Unternehmen und Berater müssen sich über Richtlinien wie DAC6 informieren, welche grenzüberschreitende Arrangements betreffen.

  • Diese Regelungen gelten hauptsächlich für größere Unternehmen, doch auch Privatpersonen sollten sich schützen.

Auswahl der Geschäftstransaktionen:

  • Bei Transaktionen ist darauf zu achten, dass sie keine Kennzeichen (sog. Hallmarks) aufweisen, welche eine Meldepflicht auslösen könnten.

  • Beispiele für Hallmarks beinhalten Vertraulichkeitsklauseln und den Erwerb verlustbringender Unternehmen zwecks Nutzung von Verlustvorträgen.

Avoidance of Cross-Border Connections:

  • Eine wesentliche Maßnahme zur Umgehung von Meldepflichten ist der Wohnortwechsel.

  • Vor der Implementierung steueroptimierter Strukturen wird empfohlen, den Wohnsitz ins Zielland zu verlegen.

Kenntnisnahme bestehender Ausnahmen:

  • Besonderheiten der Regelungen sollten geprüft werden, da es bestimmte Ausnahmen geben kann.

  • Informationen und detaillierte Aufschlüsselungen der Hallmarks sind auf entsprechenden Webseiten verfügbar.

Notwendige Vorbereitungen und Vorgehensweisen:

  • Steuerliche Strukturen sollten sorgfältig und unter Einhaltung der Meldepflichten implementiert werden.

  • Betroffene sollten verstehen, wie man sich korrekt verhält und jegliche grenzüberschreitenden Transaktionen vermeiden kann, falls keine Meldepflicht gewünscht ist.

Eine proaktive Auseinandersetzung mit den Regelungen und die konsultierte Zusammenarbeit mit Fachleuten im Bereich der Besteuerung sind entscheidend, um meldepflichtigen Situationen vorzubeugen und um die Geschäftsleitung im Einklang mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu halten. Rückfragen zu diesem Thema können über die mitgeteilten Kontaktwege gestellt werden.

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