Auswandern: Länder wo Du steuergünstig leben kannst - ohne Steuererklärung!
In einigen Ländern weltweit finden sich Steuerregelungen, die besonders günstig für Anleger und Unternehmen sein können. Das Konzept der niedrigen Steuerbelastung kombiniert mit einer vereinfachten Offenlegung des Einkommens gegenüber den Finanzbehörden schafft ein attraktives Umfeld für Personen, die eine Optimierung ihrer steuerlichen Situation anstreben. Insbesondere das Non-Dom-Status-System, das in einigen Ländern wie Zypern und Großbritannien existiert, ermöglicht es den Ansässigen, ihr weltweites Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen steuereffizient zu gestalten.
Allerdings kommen mit den Vorteilen dieser Steuerregime auch Verpflichtungen, insbesondere die Notwendigkeit, korrekte und vollständige Angaben gegenüber den lokalen Steuerbehörden zu machen, um spätere Diskussionen und mögliche Konflikte zu vermeiden. Neben diesen Aspekten spielt auch der automatische Informationsaustausch eine Rolle, der durch die globale Vernetzung der Finanzsysteme zusätzliche Transparenz schafft. Angesichts dieser Gegebenheiten sollten Anleger eine gründliche Kenntnis der steuerlichen Rahmenbedingungen besitzen und durch professionelle Beratung unterstützt werden, um ihre Steuersituation optimal zu gestalten.
Key Takeaways
Günstige Steuerregime erfordern eine minimale Offenlegung gegenüber den Behörden.
Non-Dom-Status in Ländern wie Zypern bietet Vorteile, aber verlangt Transparenz.
Umfassende Kenntnisse und kompetente Beratung sind für die Nutzung dieser Systeme unerlässlich.
Überblick zu Steuervorteilen in Ausgewählten Ländern
Die Einstufung von Ländern auf Basis ihrer steuerlichen Bedingungen offenbart bedeutende Unterschiede. In einigen Jurisdiktionen ist die Offenlegung finanzieller Informationen gegenüber den Finanzbehörden minimal oder nicht notwendig, was sie zu bevorzugten Standorten macht. Zypern bietet beispielsweise den Non-Dom-Status an, der u.a. steuerfreie Dividenden von inländischen sowie ausländischen Gesellschaften ermöglicht, abzüglich einer Gesundheitssteuer.
Zypern:
Non-Dom-Status: Privilegien wie Kapitalerträge und gelegentliche private Verkäufe ohne Steuern, außer Gesundheitsabgaben auf Dividenden.
Verkaufserlöse: Steuerfrei bei gelegentlichen privaten Transaktionen, wie z.B. Aktien oder Kryptowährungen.
Portugal unter dem NHR-Status (Non-Habitual Resident) verlangt die Deklaration sämtlicher Einkommen, die je nach Art entweder steuerfrei sind oder besteuerten Regulierungen unterliegen.
NHR-Status: Privilegiert bestimmte Einkommensarten wie Dividenden und Zinsen.
Verkaufserlöse: Unterliegen in Portugal einer Steuer von 28%.
Spanien bietet mit dem Beckham-Gesetz eine begünstigte Besteuerung, bei der nur spanische Einkünfte deklariert werden müssen.
Beckham-Gesetz: Nur Einkünfte in Spanien sind steuerpflichtig; ausländisches Einkommen wie Dividenden und Kapitalgewinne müssen nicht angegeben werden.
Andere Länder, wie Malta und Irland, ermöglichen durch Non-Dom-Regelungen geringfügige steuerliche Offenlegungen.
Malta: Ein jährlicher Pauschalbetrag von 5.000 Euro ermöglicht den Non-Dom-Status ohne detaillierte Offenlegung ausländischer Einkünfte.
Irland: Keine Pauschalsteuer, lediglich Kennzeichnung als Non-Dom-Steuerpflichtiger ist erforderlich.
Die Schweiz verlangt die Deklaration aller Einkommen, wobei gewisse Einkünfte unter spezifischen Umständen steuerfrei bleiben können.
Beachten sollte man den automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard, CRS), der Daten zwischen den Steuerbehörden verschiedener Länder teilt und somit Einkommen und Vermögen transparent macht. Kenntnis der jeweiligen Steuerregelungen sowie kompetente Steuerberatung sind essenziell, um Konformität mit den lokalen Anforderungen zu gewährleisten und unerwünschte Aufmerksamkeit der Behörden zu vermeiden.
Vorteile des Non-Dom-Status in Zypern
Dividendeneinkommen
In Zypern können Personen mit Non-Dom-Status Dividenden aus inländischen und ausländischen Quellen nahezu steuerfrei beziehen. Es besteht lediglich die Verpflichtung zur Entrichtung einer niedrigen Gesundheitsabgabe für das zyprische Gesundheitssystem.
Veräußerungserlöse
Für Non-Dom-Steuerzahlende in Zypern gilt, dass Veräußerungsgewinne, wie etwa solche aus Aktien oder Kryptowährungen bei gelegentlichen Privatverkäufen, steuerfrei sind. Diese müssen jedoch in der Steuererklärung angegeben werden.
Beteiligung an der Gesundheitssteuer
Dividendeneinkünfte unterliegen einer geringfügigen Gesundheitssteuer, welche für die Finanzierung des Gesundheitssystems in Zypern verwendet wird.
Steuern auf Kapitalgewinne
Der sogenannte besondere Verteidigungsbeitrag, eine Form der Kapitalgewinnsteuer, entfällt für Personen, die unter den Non-Dom-Status fallen.
Umgang mit den Steuerbehörden und CRS
Es werden Fälle beschrieben, bei denen Diskussionen mit zyprischen Finanzämtern auftraten, insbesondere im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Das automatische Informationsaustauschsystem CRS kann zu Komplikationen führen, falls Einkünfte wie Dividenden aus dem Ausland nicht angegeben werden.
Steuerstatus in Portugal und dessen Besteuerungsaspekte
Offenlegung von Einkünften
Portugals steuerliche Gesetze verlangen von Steuerzahlern, ihre weltweiten Einkünfte zu deklarieren. Dies umfasst Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Dividenden und Veräußerungsgewinne aus verschiedenen Anlageformen.
Behandlung von Veräußerungsgewinnen
In Portugal müssen Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten, die einen Wertzuwachs erfahren haben, versteuert werden. Der Satz für solche Veräußerungsgewinne liegt bei 28%.
Impact des automatischen Informationsaustauschs
Der automatische Informationsaustausch hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen in Portugal. Ausländische Banken teilen Informationen über Einkünfte mit den portugiesischen Steuerbehörden, was bei nicht deklarierten Einnahmen zu Nachfragen und Sanktionen führen kann.
Spaniens Beckham-Gesetz
In Spanien können Personen, die das sogenannte Beckham-Gesetz nutzen, erhebliche steuerliche Vorteile genießen. Dieses Gesetz ermöglicht es bestimmten Steuerzahlern, ausschließlich ihr in Spanien erzieltes Einkommen zu versteuern. Ausländische Einkünfte, wie Kapitalgewinne, Dividenden oder Kryptowährungsgewinne, müssen demnach nicht in der spanischen Steuererklärung angegeben werden.
Werbeeinahmen in Spanien: Müssen berichtet werden
Ausländisches Einkommen: Muss nicht deklariert werden
Kapitalgewinne
Dividenden
Krypto-Einnahmen
Die Anwendung des Beckham-Gesetzes resultiert in einer deutlich reduzierten Informationsweitergabe an das Finanzamt, was wiederum das Risiko von Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden verringern kann.
Anders verhält es sich jedoch mit anderen Ländern, die auch niedrige Steuersätze haben. Oftmals ist dort eine vollständige Transparenz über die finanziellen Verhältnisse gefordert, was Diskussionen mit den lokalen Finanzbehörden provozieren kann. Diverse Einnahmequellen, einschließlich Veräußerungserträge aus Aktien und Krypto, sowie Dividenden müssen oft in der Steuererklärung aufgeführt und können mit der Gesundheitssteuer belegt werden.
Es ist entscheidend, sich über die jweiligen steuerlichen Anforderungen gründlich zu informieren und diese ernst zu nehmen. Gute Steuerberater sind von großer Bedeutung, um die notwendigen Unterlagen vorzubereiten und notfalls auch mit den Steuerbehörden zu diskutieren. Das Gesetz kann in Spanien eingesetzt werden, wenn eine ständige Beschäftigung vorliegt. Hier begünstigt das Beckham-Gesetz eine begrenzte Offenlegung der finanziellen Lage gegenüber den Steuerbehörden, was die Angriffsfläche für mögliche Nachforderungen vermindert.
Steuerliche Herausforderungen und Zuständigkeiten in der Eidgenossenschaft
In der Diskussion um Niedrigsteuerländer gewinnt der Aspekt der Auskunftspflichten gegenüber Finanzämtern zunehmend an Bedeutung. Idealerweise bevorzugt man Jurisdiktionen, die eine Offenlegung von bestimmten Einkommensarten nicht erfordern. Zum Beispiel ermöglicht der Nicht-Domizil-Status (non-dom status) in Zypern, dass Dividenden, die sowohl von zyprischen als auch ausländischen Gesellschaften bezogen werden, nahezu steuerfrei sind – abgesehen von einem niedrigen Gesundheitssteuersatz. Verkaufserlöse aus gelegentlichen Privatverkäufen, wie Aktien oder Kryptowährungen, sind ebenfalls steuerfrei. Diese Einnahmen müssen jedoch in der Steuererklärung angegeben werden, und dies hat bereits zu Diskussionen mit den zyprischen Finanzbehörden geführt, insbesondere bei Kryptowährungstransaktionen.
Die Einführung des Common Reporting Standard (CRS) stellt eine weitere Herausforderung dar. Angenommen, eine Person lebt in Zypern und erhält ausländische Dividenden: Die Information über diese Dividenden könnte im Rahmen des CRS an die zyprischen Steuerbehörden gemeldet werden. Es ist entscheidend, die Einzelheiten der Steuervorschriften zu verstehen und eine sorgfältige Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
Ein weiteres Beispiel ist Portugal mit seinem steuerlichen Wohnsitzstatus (NHR-Status). Hier müssen sämtliche Einkünfte, inklusive Dividenden und Beteiligungen, angegeben werden. Während bestimmte Einkommensarten wie Zinsen und Dividenden mit dem NHR-Status steuerbefreit sein können, sind Veräußerungserlöse von Wertpapieren mit 28 % zu besteuern, was einige Investoren überraschen kann.
In Gegensatz dazu stehen Länder wie Spanien, wo unter dem sogenannten Beckham-Gesetz nur inländisches Einkommen, wie beispielsweise das lokale Gehalt, in der Steuererklärung angegeben werden muss. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor und der Umfang der steuerlichen Angaben ist somit begrenzt.
Auch in der Schweiz, bekannt für moderatere Steuersätze, ist eine vollständige Deklaration sämtlicher Einnahmen erforderlich. Trotz der Möglichkeit der Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne ist das Schweizer Finanzamt für seine akribische Prüfung bekannt, was zusätzliche Sorgfalt erfordert.
Länder wie Malta und Irland bieten wiederum deutlich vereinfachte Deklarationsverfahren für Nicht-Domizilierte. In Malta beispielsweise wird mit der Zahlung einer Pauschalsteuer von 5.000 Euro die Notwendigkeit detaillierter Angaben im Steuerformular vermieden, solange nicht mehr als 35.000 Euro nach Malta transferiert werden.
Trotz der Vorteile, die Niedrigsteuerländer bieten, sollte stets bedacht werden, dass auch in diesen Ländern die Spielregeln genau bekannt sein und eingehalten werden müssen. QVERIFY.de empfiehlt die Konsultation von Fachberatern, um den Anforderungen der jeweiligen Steuerbehörden gerecht zu werden und Risiken zu minimieren.
Zusätzliche empfehlenswerte Länder mit geringer Steuerlast
Malta
In Malta ermöglicht der Nicht-Ansässigkeitsstatus (Non-Dom-Status) den Nutzern, eine pauschale Steuer von 5.000 Euro zu entrichten. Diese pauschale Abgabe bildet den Kern der Steuererklärung, ohne dass detaillierte Angaben zu ausländischen Einkünften oder Investitionen nötig sind. Dabei ist zu beachten, dass keine Summen über 35.000 Euro, beispielsweise für Mietzahlungen, nach Malta transferiert werden dürfen.
Irland
In Irland besteht ebenfalls der Nicht-Ansässigkeitsstatus, jedoch ohne die Verpflichtung einer Pauschalsteuer. Steuerpflichtige kennzeichnen schlicht ihre Stellung als Non-Dom-Steuerzahler, ohne dabei detaillierte Erklärungen abgeben zu müssen. Nachfragen der Steuerbehörden sind hierbei eher selten.
Vereinigtes Königreich
Bis vor Kurzem bot das Vereinigte Königreich mit dem Non-Dom-Status ähnliche Vorzüge. Aktuelle Entwicklungen nach Abschaffung dieses Status sind noch zu beobachten. Es wurde ein Ersatzmodell vorgeschlagen, dessen Auswirkungen und Umsetzung noch ausstehen.