Als Unternehmer zurück nach Deutschland & 15 Jahre steuerfrei leben

Für Unternehmer und Freiberufler, die nach einem Auslandsaufenthalt mit einer ausländischen Firma zurück nach Deutschland ziehen möchten, bieten sich unter bestimmten Umständen steuerliche Möglichkeiten. Es gilt zu beachten, dass diese Möglichkeit insbesondere für Inhaber von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen besteht, da sie für ausländische Kapitalgesellschaften nicht anwendbar ist. Nach der Rückkehr nach Deutschland kann unter den richtigen Voraussetzungen möglicherweise eine deutlich reduzierte Steuerlast für bis zu 15 Jahre erreicht werden, was durch das Prinzip des Hinzurechnens des Unternehmenswertes zur deutschen Steuerbemessungsgrundlage ermöglicht wird.

Die Rückkehr nach Deutschland mit einem ausländischen Unternehmen wird durch die Prinzipien der Betriebsverlegung bestimmt, ähnlich wie bei der Verlegung eines Unternehmens ins Ausland. Dies kann zu steuerlichen Vorteilen führen, indem der Wert des Unternehmens über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben wird, wodurch der steuerpflichtige Gewinn in Deutschland entsprechend gemindert werden kann. Allerdings ist es von Bedeutung, dass im Rahmen der EU abwandernde Unternehmen möglicherweise der Wegzugsbesteuerung unterliegen, was die steuerlichen Vorteile schmälern kann. Daher bedarf es einer genauen Überprüfung und gegebenenfalls einer individuellen Beratung, um die finanziellen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen.

Key Takeaways

  • Unter gewissen Voraussetzungen ermöglicht die Rückkehr nach Deutschland mit einem ausländischen Unternehmen eine reduzierte Steuerlast.

  • Der Unternehmenswert kann über 15 Jahre abgeschrieben werden, womit der steuerpflichtige Gewinn in Deutschland gesenkt wird.

  • Bei der Rückkehr aus dem EU-Ausland muss die Wegzugsbesteuerung beachtet werden, die den Steuervorteil beeinflussen kann.

Steuerliche Implikationen für die Rückführung einer ausländischen Personengesellschaft nach Deutschland

Wenn ein Unternehmer mit einer ausländischen Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen plant, nach Deutschland zurückzukehren, können sich steuerliche Vorteile ergeben. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass das in die Bundesrepublik eingebrachte Unternehmensvermögen für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren fast steuerfrei behandelt wird.

Steuerliche Bewertung bei Rückkehr:
Im Falle einer Übersiedelung bewertet das Finanzamt das Betriebsvermögen der Firma im Ausland. Hierbei wird oft die vereinfachte Ertragswertmethode herangezogen, bei welcher der Unternehmensgewinn mit einem Faktor von 13,75 multipliziert wird, um den Wert des Unternehmens zu ermitteln. Ein Unternehmensgewinn von beispielsweise 100.000 Euro würde somit einen unternehmerischen Wert von 1,375 Millionen Euro darstellen.

Möglichkeit der Abschreibung in Deutschland:
Nach einer Rückführung des Unternehmens können die Unternehmenseigentümer diesen ermittelten Wert über 15 Jahre abschreiben. Bei einem Wert von 1,375 Millionen Euro bedeutet das eine jährliche Abschreibungsmöglichkeit von 90.000 Euro, was bei gleichbleibenden Gewinnen die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend senkt.

EU-weite Auswirkungen:
Es ist zu beachten, dass bei einer Übersiedlung aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat die sogenannte Wegzugsbesteuerung greift. Diese Steuer muss möglicherweise im Herkunftsland entrichtet werden und könnte die steuerlichen Vorteile in Deutschland schmälern.

Das Finanzinstrument muss im Einzelfall genau geprüft werden, da die Vorteilhaftigkeit auch von den Regelungen im Herkunftsland abhängt. Es gibt Länder, in denen die Wegzugsbesteuerung nicht streng gehandhabt wird, was die steuerlichen Vorteile in Deutschland begünstigen könnte.

Steuerliche Belange über Ländergrenzen hinweg sind komplex und bedürfen einer sorgfältigen Planung und Beratung. Steuerberater und Rechtsanwälte mit entsprechender Spezialisierung können eine wichtige Unterstützung bei der rechtskonformen Ausnutzung von Steuervorteilen bieten.

Das Prinzip der Verflechtung und Entflechtung

In der Betrachtung der steuerlichen Perspektiven für Unternehmer, die ins Ausland ziehen oder von dort nach Deutschland zurückkehren, spielt die Verflechtung und Entflechtung von Unternehmenswerten eine maßgebliche Rolle. Die Verflechtung entsteht, wenn Vermögen in eine deutsche unternehmerische Tätigkeit eingebracht wird, wobei dieselben Prinzipien gelten wie bei der Entflechtung - dem Vorgang, der beim Umzug eines Unternehmens ins Ausland auftritt.

Entflechtung bei Unternehmensverlagerung

  • Bewertung des Unternehmens: Die Steuerbehörden setzen den Wert des Unternehmens fest, welcher die Steuerlast bei der Verlagerung bestimmt.

  • Einkünfteverfahren: Oft wird zur Bewertung das vereinfachte Einkünfteverfahren genutzt, wobei der Unternehmensgewinn mit einem Faktor von 13,75 multipliziert wird, um den steuerpflichtigen Wert zu ermitteln.

Verflechtung bei Rückkehr nach Deutschland

  • Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten: Ein ins Land gebrachtes Unternehmen kann den festgelegten Wert über 15 Jahre steuerlich geltend machen.

  • Potentieller Steuervorteil: Wenn das eingebrachte Unternehmen im Ausland beispielsweise einen Gewinn von 100.000 Euro erwirtschaftet hat, kann ein Wert von 1,375 Millionen in Deutschland über 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden, was den steuerpflichtigen Gewinn signifikant reduzieren kann.

Steuerliche Herausforderungen innerhalb der EU

  • Exit-Steuer: Beim Umzug innerhalb der EU muss unter Umständen mit einer Besteuerung im Ausreiseland gerechnet werden.

  • Abzugsfähigkeit: Steuerschulden, die aus der Ausreisebesteuerung resultieren, können die Effizienz der Steuergestaltung bei der Rückkehr beeinträchtigen.

Für Unternehmer und Selbstständige, die steuerlich optimiert aus dem Ausland zurückkehren oder ins Ausland ziehen möchten, bietet der Vorgang der Verflechtung Möglichkeiten, die steuerliche Belastung in Deutschland zu minimieren. Die Komplexität des internationalen Steuerrechts verlangt jedoch eine gründliche Planung und Beratung durch spezialisierte Steuerberater, um individuelle Potentiale voll ausschöpfen zu können.

Berechnungsexempel und steuerliche Erleichterungen bei Rückkehr nach Deutschland

Wenn Sie als Unternehmer derzeit im Ausland leben und eine Einzelunternehmung oder Personengesellschaft besitzen, können Sie möglicherweise signifikante steuerliche Vorteile genießen, sollten Sie nach Deutschland zurückkehren. Denn unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, für fünfzehn Jahre nach Ihrer Rückkehr in Deutschland fast steuerfrei zu leben.

Die Prinzipien der steuerlichen Verstrickung und Entflechtung sind hierbei essenziell. Eine im Ausland erzielte Gewinnsumme Ihrer Unternehmung wird bei Rückkehr in Deutschland als Wirtschaftsgut betrachtet. Angenommen, Ihr Unternehmen erzielt im Ausland einen Gewinn von 100.000 Euro, so wird dieser in Deutschland mit einem fiktiven Wert von etwa 1,375 Millionen Euro verstrickt.

Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten:

  • Der Wert der ausländischen Unternehmung von 1,375 Millionen Euro kann in Deutschland steuerlich über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden.

  • Jährlich wäre es somit möglich, einen Betrag von etwa 90.000 Euro steuerlich geltend zu machen.

Resultierende Steuerermäßigung:

  • Wenn Ihr Unternehmen weiterhin 100.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaftet, reduziert die Abschreibung Ihr zu versteuerndes Einkommen auf nur noch 10.000 Euro pro Jahr.

  • Dies führt dazu, dass Ihre Steuerlast in Deutschland möglicherweise gegen null tendiert.

Es ist jedoch zu beachten, dass im EU-Ausland häufig eine Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) anfällt, wenn man eine Unternehmung mit ins neue Land bringt. Das kann zu einer möglichen Steuerbelastung im Ausgangsland führen, die Ihre Steuervorteile in Deutschland beeinträchtigen könnte. Die Anwendbarkeit und Durchsetzung der Wegzugsbesteuerung variieren von Land zu Land, daher ist eine individuelle Prüfung unerlässlich.

Sollten Themen dieser Art für Sie von Interesse sein und Sie Unterstützung bei der Planung Ihrer steuerlichen Situation im Kontext internationaler Bewegungen benötigen, so stehen erfahrene Steuerberater und Juristen zur Verfügung, um Sie dabei zu unterstützen, von diesen steuerlichen Vorteilen in Deutschland zu profitieren.

Steuervorteile für Unternehmer bei Rückkehr nach Deutschland

Bei der Rückkehr nach Deutschland können Unternehmer, die im Ausland ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft betrieben haben, von steuerlichen Vorteilen profitieren. Diese Option steht jedoch nicht für im Ausland gegründete Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Durch die Rückführung der Unternehmenswerte nach Deutschland kann man unter bestimmten Bedingungen eine erhebliche steuerliche Entlastung erreichen.

Bei der Verlegung eines Unternehmens ins Ausland unterliegt dessen Bewertung durch das Finanzamt. Gewöhnlich wendet das Finanzamt die vereinfachte Ertragswertmethode an, bei der der Unternehmensprofit mit dem Faktor 13,75 multipliziert wird. Beispielsweise würde ein Unternehmen, das jährlich 100.000 Euro Gewinn macht, nach dieser Methode einen Wert von 1,375 Millionen Euro haben. Bei der Verlagerung ins Ausland muss darauf dann eine Steuer entrichtet werden, gegebenenfalls nach dem Halbeinkünfteverfahren.

Wenn jemand mit seinem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft nach Deutschland zurückkehrt, steht das Prinzip der Entflechtung und dessen steuerliche Auswirkungen im Fokus. Das Unternehmen, welches im Ausland beispielsweise 100.000 Euro Profit gemacht hat, repräsentiert bei der Rückkehr einen Wert von 1,375 Millionen Euro. Dieser Wert kann über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden, was eine steuerliche Abschreibung von jährlich 90.000 Euro ermöglicht.

Als Ergebnis verkürzt sich der steuerpflichtige Gewinn pro Jahr auf 10.000 Euro, was bedeutend zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Unter Umständen müssen daraufhin keine oder nur sehr geringe Steuern gezahlt werden. Diese Methode ist insbesondere dann interessant, wenn man aus einem Land zurückkehrt, wo keine Wegzugsbesteuerung anfällt, da diese innerhalb der EU in der Regel ebenfalls gilt und die Steuervorteile beeinträchtigen könnte.

Diese Informationen könnten besonders für Unternehmer, Freiberufler oder Investoren relevant sein, die eine Rückkehr nach Deutschland in Erwägung ziehen oder bereits Auswanderungspläne haben. Mit Unterstützung durch ein Team aus erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten kann man diese grenzüberschreitenden Steuerfragen klären und Vorteile nutzen.

Prinzip der steuerlichen Entflechtung bei Rückkehr nach Deutschland

Wer als Unternehmer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt und im Ausland eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen besitzt, kann möglicherweise von einer steuerlichen Besonderheit profitieren. Es geht um die steuerliche Entflechtung, das Gegenteil der Entstrickung, die greift, wenn Vermögenswerte aus dem deutschen Steuerbereich herausgelöst werden.

Bei der Rückkehr und der Mitnahme einer ausländischen Unternehmung nach Deutschland wird das Prinzip umgekehrt angewendet. Hierbei kommt es zur Verflechtung des ausländischen Unternehmenswertes in das deutsche Steuersystem. Der Unternehmenswert, welcher durch den deutschen Fiskus bestimmt wird, lässt sich dabei über einen Zeitraum von 15 Jahren steuerlich abschreiben.

Rechenbeispiel für die steuerliche Abschreibung:

  • Unternehmensgewinn im Ausland: 100.000 Euro

  • Bewertungsfaktor: 13,75

  • Fiktiver Unternehmenswert bei Rückkehr: 1.375.000 Euro

  • Jährliche steuerliche Abschreibung über 15 Jahre: 90.000 Euro

  • Resultierender steuerpflichtiger Gewinn in Deutschland pro Jahr: 10.000 Euro

Die Möglichkeit, fast steuerfrei in Deutschland zu leben, indem der Wert des mitgebrachten Unternehmens abgeschrieben wird, zieht allerdings gewisse Bedingungen nach sich. Beispielsweise muss beachtet werden, dass innerhalb der EU die Wegzugsbesteuerung – die sogenannte Exit Tax – für Unternehmen zur Anwendung kommt. Dies bedeutet, dass Steuern im Ausreiseland anfallen können, bevor das Unternehmen nach Deutschland verbracht wird.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen in anderen Ländern unterscheiden sich und nicht überall wird die Wegzugsbesteuerung mit derselben Strenge gehandhabt. Daher ist es entscheidend, individuell zu prüfen, ob und wie der steuerliche Vorteil in Deutschland tatsächlich genutzt werden kann.

Die Expertise eines spezialisierten Beraterteams kann Unternehmern dabei helfen, die Komplexitäten internationaler Steuerlagen zu navigieren und optimale steuerliche Strategien zu entwickeln. Hierbei wird Unterstützung in der Planung und Umsetzung von grenzüberschreitenden steuerlichen Gestaltungen geboten.

Steuerliche Unterstützung:

Für Unternehmer, Freiberufler und Investoren, die mit grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten konfrontiert sind, stellt die Inanspruchnahme einer spezialisierten Rechtsberatung eine sinnvolle Maßnahme dar, um eine steuerlich optimierte Rückkehr nach Deutschland zu realisieren.

Wesen der Wegzugsbesteuerung in der EU

Wegzugsbesteuerung spielt eine wesentliche Rolle für Unternehmer, die eine Rückkehr nach Deutschland in Betracht ziehen und im Ausland als Einzelunternehmer oder in Personengesellschaften tätig sind. Bei der Rückführung solcher unternehmerischen Engagements nach Deutschland kann ein erheblicher steuerlicher Vorteil entstehen. Die Einbringung des im Ausland erwirtschafteten Unternehmensgewinns ermöglicht die Abschreibung des Unternehmenswertes über eine Dauer von 15 Jahren.

Funktionsweise der steuerlichen Abschreibung:

  • Nehmen wir an, das ausländische Unternehmen erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro.

  • Bei der Rückkehr nach Deutschland wird das Unternehmen mit einem fiktiven Wert von 1.375 Millionen Euro bewertet.

  • Dieser Wert ergibt sich aus dem 13,75-fachen des erzielten Gewinns.

  • Die Abschreibung des Betrags von 1.375 Millionen Euro über 15 Jahre ermöglicht jährliche steuerliche Absetzungen von 90.000 Euro.

  • Daraus resultiert ein reduzierter steuerpflichtiger Gewinn in Deutschland von jährlich nur 10.000 Euro.

In der Europäischen Union ist jedoch auch die Wegzugsbesteuerung des Herkunftslandes ein wesentlicher Faktor. Diese steht für die Steuer, die auf die Aufdeckung stiller Reserven beim Verlassen eines EU-Staates erhoben wird und könnte die finanzielle Planung beeinflussen.

Relevante Aspekte der Wegzugsbesteuerung:

  • Viele EU-Länder erheben eine Wegzugssteuer, wenn Unternehmen das Land verlassen.

  • Die gezahlte Wegzugssteuer kann mehrere Jahre lang gestundet werden.

  • Es gibt Länder, in denen die Wegzugssteuer nicht strikt angewendet oder leicht umgangen werden kann.

Unternehmer sollten daher individuell prüfen, ob eine steuerliche Entlastung in Deutschland unter Berücksichtigung ausländischer Steuerlasten tatsächlich möglich ist. Unsere Kanzlei bietet seit fast zwei Jahrzehnten professionelle Unterstützung bei grenzüberschreitenden Steuerfragen an. Mit einem umfangreichen Netzwerk an Steuerberatern und Anwälten helfen wir Klienten, solche Fragen effektiv zu bearbeiten.

Steuervorteile und Beschränkungen für Unternehmenstransfers

Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeiten von einem fremden Land zurück nach Deutschland verlegen möchten, können unter bestimmten Umständen von deutlichen steuerlichen Vorteilen profitieren. Insbesondere für diejenigen, die ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft im Ausland betreiben, besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Rückkehr nach Deutschland den eigenen steuerlichen Verpflichtungen bis zu fünfzehn Jahre lang in vermindertem Umfang nachzukommen.

Unter Berücksichtigung spezifischer Regelungen kann der Wert des ausländischen Unternehmens beim Transfer nach Deutschland steuerlich angesetzt werden. Dies geschieht in der Regel durch die Anwendung der vereinfachten Einkunftsmethode, bei welcher der Gewinn des Unternehmens mit einem Multiplikator von 13,75 bewertet wird. Ein Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 100.000 Euro würde somit einen steuerlichen Wert von 1,375 Millionen Euro repräsentieren.

Das deutsche Steuersystem erlaubt es, dieses Wertvolumen über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren abzuschreiben. Dies könnte bedeuten, dass bei Fortführung eines Gewinns von 100.000 Euro jährlich bis zu 90.000 Euro des Betrags steuerlich anrechenbar sind, wodurch sich der zu versteuernde Gewinn auf nur 10.000 Euro reduzieren würde. Dabei fällt potenziell eine sehr geringe Steuerlast an, was zur Folge hätte, dass für diesen Zeitraum kaum Steuern zu entrichten sind.

Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmer die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung innerhalb der Europäischen Union beachten müssen. Sollte man aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland zurückkehren, könnten Steuerverpflichtungen in jenem Staat, aus dem man wegzieht, fällig werden. Diese könnten die finanziellen Vorteile, die man sich in Deutschland erhofft, unter Umständen schmälern.

Ferner muss berücksichtigt werden, ob im Ursprungsland eine Wegzugsbesteuerung rechtswirksam erhoben wird und ob Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorliegen. Die dargelegte steuerliche Abschreibung in Deutschland könnte somit nur dann vollständig ausgenutzt werden, wenn im Ausgangsland entsprechend umsichtige Regelungen oder keine Wegzugsteuer zu tragen kommen.

Bei Interesse an einer weiterführenden Beratung zu dieser Thematik, bietet unsere Kanzlei, die seit fast zwei Jahrzehnten auf internationale Steuerfragen spezialisiert ist, Unterstützung durch ein umfangreiches Netzwerk von Steuerberatern und Rechtsanwälten.

Beratungsleistungen und Unterstützungsangebote

Wer als Unternehmer im Ausland lebt und plant, nach Deutschland zurückzukehren, steht vor besonderen steuerlichen Herausforderungen und Chancen. Im Fokus stehen diejenigen, die ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft außerhalb Deutschlands führen. Diese Personen können, unter bestimmten Umständen, fast steuerbefreit in Deutschland für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren leben. Die Schlüsselaktivität besteht in diesem Fall im Transfer der Vermögenswerte des Unternehmens nach Deutschland.

Steuerliche Betrachtungen beim Umzug:

  • Ein Umzug nach Deutschland führt zur sogenannten Verflechtung der im Ausland erwirtschafteten Gewinne.

  • Die Wertansätze der Vermögensgegenstände des Unternehmens werden in Deutschland neu bewertet und können über einen Zeitraum von 15 Jahren steuerlich geltend gemacht werden.

  • Bei einem angenommenen Gewinn von 100.000 Euro aus dem ausländischen Unternehmen kann der nach Deutschland transferierte Wert hypothetisch auf 1,375 Millionen Euro anwachsen.

  • Darauf basierend kann jährlich ein Betrag von 90.000 Euro von der Steuerbasis abgezogen werden.

Doppelte Besteuerung – EU-Austrittssteuer:

  • Wer aus einem EU-Land nach Deutschland übersiedelt, muss die mögliche Besteuerung im Ausgangsland beachten.

  • Die Austrittssteuer wird in der EU beim Transfer von Unternehmen erhoben, was gegebenenfalls zu Steuerforderungen im Herkunftsland führt.

Individuelle Beratung und Unterstützung:

  • Seit nahezu zwei Jahrzehnten spezialisieren wir uns auf die Beratung von grenzüberschreitenden steuerlichen Angelegenheiten.

  • Unser Team, bestehend aus Steuerberatern und Rechtsanwälten, verfügt über ein weltweites Netzwerk und umfassende Expertise.

  • Wir finden individuelle Lösungen, die unseren Mandanten helfen, ihre steuerliche Belastung zu minimieren und ihr Vermögen optimal zu strukturieren.

Unsere Dienstleistungen:

  • Umfassende Beratung bei der Rückkehr nach Deutschland oder beim Auswandern aus Deutschland.

  • Ausarbeitung maßgeschneiderter Steuerstrategien zur Optimierung der steuerlichen Position.

  • Unterstützung bei der Nutzung von Steuervorteilen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Sollten diese Informationen auf Sie zutreffen und Sie Unterstützung suchen, steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite. Neben persönlicher Beratung bieten wir auf unserer Website mandating.com weitere Informationen und die Möglichkeit, Mandant unserer Kanzlei zu werden.

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