2024 bin ich weg: 10 Steuerfakten für digitale Nomaden & Perpetual Traveler

In der sich ständig wandelnden Welt des digitalen Nomadentums und der Dauerreisenden ist es wichtig, die steuerlichen Anforderungen und Möglichkeiten im Blick zu behalten. Deutsche Staatsbürger, die ins Ausland ziehen, besonders in Niedrigsteuerländer, werden mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht konfrontiert. Diese bedeutet nicht nur, dass weltweite Einkünfte für bis zu zehn Jahre in Deutschland gemeldet werden müssen, sondern kann auch zu weitreichenderen Konsequenzen führen, falls man Vermögenswerte in Deutschland hat oder speziellen Einkommenstypen nachgeht. Daher ist es essentiell, die steuerlichen Angelegenheiten korrekt zu regeln, um zukünftige Probleme zu vermeiden.

Für den Rückkehrer nach Deutschland kann dies umso bedeutsamer werden, da das Finanzamt nach einer Rückkehr die steuerlichen Aktivitäten während der Abwesenheit genauer prüft. Es liegt in der Eigenverantwortung des einzelnen, die steuerlichen Pflichten zu erkennen und sich entsprechend beraten zu lassen. Ein stichhaltiger schriftlicher Beleg eines Steuerberaters ist dabei von unschätzbarem Wert. Weitere relevante Faktoren sind die Selbstanzeige von Einkünften, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, und die Notwendigkeit, detaillierte Angaben über die persönlichen Umstände nach dem Umzug ins Ausland zu machen.

Key Takeaways

  • Weltweite Einkünfte müssen in Deutschland gemeldet werden, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

  • Eine gründliche Vorbereitung auf die Rückkehr nach Deutschland ist essenziell, um einer genauen Prüfung durch das Finanzamt zuvorzukommen.

  • Die eigenverantwortliche Erklärung der steuerlichen Verhältnisse ist unerlässliche Pflicht, um Konsequenzen der Steuervermeidung zu entgehen.

Grundlegende Aspekte der ausgeweiteten eingeschränkten Steuerlast

Im Kontext von Deutschen, die als digitale Nomaden oder Dauerrreisende tätig sind, ergeben sich steuerliche Besonderheiten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Sie resultiert aus einem Gesetz von 1972 und sieht vor, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit unter bestimmten Umständen ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern müssen, und das für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Auslöser für diese Steuerpflicht ist der Umzug in ein Niedrigsteuerland oder das Fehlen eines festen Wohnsitzes in Verbindung mit Vermögen in Deutschland. Relevant sind beispielsweise:

  • Immobilienbesitz in Deutschland

  • Guthaben auf deutschen Konten oberhalb eines spezifischen Betrags

  • Bestimmte Arten von incomeständigen Einkünften

Der Fiskus wird normalerweise nicht aktiv, während man im Ausland lebt; wichtiger ist die Phase der Rückkehr nach Deutschland. Dann nämlich prüft das Finanzamt genauer, ob alle steuerlichen Angelegenheiten korrekt behandelt wurden. Vor allem für solche, die Deutschland nur vorübergehend verlassen, ist dies eine entscheidende Phase.

Eigenverantwortung für die Steuererklärung: Man erhält keinen Hinweis vom Finanzamt auf die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Es ist daher unerlässlich, selbst steuerlichen Rat einzuholen und sicherzustellen, dass man versteht, ob und wie diese Regelung anzuwenden ist. Eine Nicht-Deklaration kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen und in den Bereich der Steuerhinterziehung fallen.

Fragebogen zur Steuersituation: Etwa 6 bis 12 Monate nach einem Umzug ins Ausland verschickt das Finanzamt einen Fragebogen. Dieser dient dazu, detaillierte Informationen über die neue Lebenssituation zu erhalten. Nachweise wie Mietverträge oder Schulbescheinigungen für Kinder können gefordert werden.

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Selbst nach dem Wegzug aus Deutschland besteht für Deutsche eine Steuerpflicht in Bezug auf Erbschaften und Schenkungen – für fünf weitere Jahre, oder im Falle der erweiterten beschränkten Steuerpflicht sogar zehn Jahre nach dem Wegzug. Dies betrifft sämtliche Vermögensübertragungen, unabhängig vom Standort des Vermögens.

Einkünfte ohne Betriebsstätte: Sie können in Deutschland steuerpflichtig sein. Dies umfasst Fälle, in denen Personen ohne festen Wohnsitz Rechnungen für Dienstleistungen wie Softwareentwicklung oder Beratung ausstellen und die Einkommensgrenze von 16.500 Euro überschritten wird.

Es ist zu beachten, dass man selbst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in einem Nicht-Niedrigsteuerland noch für weitere fünf Jahre der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen kann, wenn man anschließend in ein Niedrigsteuerland zieht. Die richtige steuerliche Strukturierung und klare Kommunikation mit einem Steuerberater sind entscheidend für eine rechtssichere Handhabung dieser komplexen Thematik.

Fakt 1: Steuerpflicht bei Wiederansiedlung in Deutschland

Deutsche Staatsangehörige, die sich als digitale Nomaden oder dauerhaft Reisende im Ausland aufhalten, sollten sich der erweiterten beschränkten Steuerpflicht bewusst sein. Wenn diese Personen in ein Land mit niedriger Besteuerung umziehen oder keinen festen Wohnsitz haben, könnten sie in Deutschland für zehn Jahre weltweit steuerpflichtig sein, insoweit sie Vermögenswerte in Deutschland halten.

  • Auslöser der Steuerpflicht:

    • Umzug in ein Niedrigsteuerland

    • Fehlender Wohnsitz kombiniert mit deutschen Vermögenswerten

  • Beispiele für deutsche Vermögenswerte:

    • Immobilien in Deutschland

    • Guthaben auf deutschen Konten über einem bestimmten Betrag

    • Bestimmte Einkünfte ohne ständige Einrichtung

Beim Zurückkehren nach Deutschland greift das Finanzamt oft genauere Prüfungen der steuerlichen Handlungen während der Abwesenheit auf. Digitale Nomaden und dauerhaft Reisende, die nach einigen Jahren nach Deutschland zurückkehren, sollten darauf achten, ihre steuerlichen Angelegenheiten korrekt zu regeln.

  • Wichtiger Hinweis für Rückkehrer:

    • Das Finanzamt prüft häufig die Vorgänge während der Abwesenheit

    • Korrekte steuerliche Vorbereitung essentiell, um Probleme zu vermeiden

Persönliche Verantwortung für Steuererklärungen:

  • Keine automatische Benachrichtigung durch das Finanzamt über erweiterte beschränkte Steuerpflicht

  • Notwendigkeit einer individuellen steuerlichen und rechtlichen Beratung und schriftlichen Bestätigung vom Steuerberater

Unzureichende Berücksichtigung dieser Regelungen kann zu ernsthaften Konsequenzen führen. Unvollständige Einkommensangaben oder Steuerhinterziehung, selbst bei nicht fälliger Steuerschuld, werden strafrechtlich verfolgt.

Um zukünftige Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, die eigene Situation genau darzulegen und mit einem Steuerberater die steuerliche Lage schriftlich zu klären.

Fakten 2: Eigenständige Pflicht zur Steuererklärung

In Deutschland obliegt es den Bürgern selbst, sich um ihre steuerlichen Angelegenheiten korrekt zu kümmern. Insbesondere für Individuen, die ins Ausland verziehen, besteht die Eigenverantwortung, sich über ihre steuerrechtlichen Pflichten zu informieren und diese zu erfüllen. Im Kontext der sogenannten erweiterten beschränkten Steuerpflicht bedeutet dies, dass Personen, die in ein Niedrigsteuerland ziehen oder keinen Wohnsitz haben, in Verbindung mit deutschen Vermögenswerten, ihre weltweiten Einkünfte in Deutschland deklarieren müssen. Dies gilt auch bei Einkommen ohne feste Betriebsstätte. Die Steuererklärung ist jährlich einzureichen, unabhängig davon, ob Steuern gezahlt werden müssen oder nicht.

Wichtige Punkte:

  • Deutsche Staatsangehörige müssen bei einem Umzug in ein Niedrigsteuerland oder bei fehlendem Wohnsitz weltweites Einkommen in Deutschland deklarieren.

  • Die Verpflichtung zur Steuererklärung bleibt auch ohne Aufforderung des Finanzamts bestehen.

  • Eine Unterlassung der Deklaration kann zu schwerwiegenden Folgen führen, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Es ist ratsam, sich bezüglich der erweiterten beschränkten Steuerpflicht professionell beraten zu lassen und eine verbindliche schriftliche Bestätigung des Steuerberaters einzuholen. Dadurch kann späteren Problemen, insbesondere bei der Rückkehr nach Deutschland, vorgebeugt werden. Unklarheiten zu ignorieren, kann im Bereich der Steuerhinterziehung enden, was ernste rechtliche Folgen nach sich ziehen kann, einschließlich Haftstrafen bei höheren Beträgen.

Fakt 3: Fragebogen mit sechzehn Fragen

Einige Monate nach der Auswanderung, typischerweise zwischen sechs und zwölf, ist es üblich, dass das Finanzamt einen Fragebogen zusendet. In diesem muss man präzise Angaben zu seiner neuen Lebenssituation machen. Zu beantworten sind Fragen zum neuen Wohnort, Nachweise über Wohnkosten, Mietverträge, die Einschreibung in das gesundheitliche Versorgungssystem bis hin zur schulischen Anmeldung von Kindern sind gefordert.

Es wird klar, dass ein Nachweis von festem Wohnsitz ohne eine Wohnung oder ein Haus kaum möglich ist. Auch wenn das Leben in einer Wohngemeinschaft eine Option darstellen mag, sind entsprechende Belege dennoch notwendig. Sollte man auf diesen Fragebogen nicht reagieren, könnte das später zu Problemen führen, auch wenn seitens des Finanzamts während der Abwesenheit keine aktive Verfolgung stattfinden sollte.

Fakt 4: Erbschaft- und Schenkungsteuer

Deutsche Staatsbürger, die aus Deutschland wegziehen, bleiben für weitere fünf Jahre der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer unterworfen. Sollte jemand der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen, verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre. Was bedeutet das konkret?

  • Sachgeschenke: Innerhalb dieser Frist getätigte Geschenke, wie zum Beispiel die Übertragung großer Geldbeträge, Kryptowährungen, Immobilienkäufe im Ausland mit anschließender Schenkung oder Unternehmensanteile, müssen in Deutschland gemeldet und versteuert werden.

  • Erbschaftsangelegenheiten: Erben Sie innerhalb von fünf Jahren nach Ihrem Wegzug – oder bei erweiterter beschränkter Steuerpflicht innerhalb von zehn Jahren – Vermögen in Deutschland, so fällt auch hierfür Erbschaftsteuer an. Dies gilt unabhängig von der Art des Erbes, also auch für nicht in Deutschland belegene Immobilien.

  • Weitere Vermögensübertragungen: Dazu gehören ebenso Übertragungen an Unternehmen oder Stiftungen. Wenn Sie beispielsweise fünf Jahre nach Ihrem Fortzug eine Stiftung in Liechtenstein gründen und Ihr ausländisches Vermögen darauf übertragen, fällt diese Übertragung unter die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Im Kern bedeutet dies, dass während des festgelegten Zeitraums jegliche Vermögensübertragungen und -übergänge, sowohl lebzeitig als auch im Todesfall, in Deutschland steuerrechtlich relevant bleiben und daher entsprechend gehandhabt werden müssen.

## Fakt 5: Die Möglichkeit einer erweiterten eingeschränkten Steuerpflicht

In Bezug auf die steuerliche Verantwortung können deutsche Staatsangehörige, die ins Ausland umziehen, unter Umständen auch nach dem Wegzug nach einer sogenannten erweiterten eingeschränkten Steuerpflicht in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Entscheidend ist dabei vor allem die Deklarierung von weltweiten Einkünften über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, sollten konkrete Anknüpfungspunkte zu Deutschland bestehen. 

- **Auslöser für die erweiterte eingeschränkte Steuerpflicht**: Diese kann eintreten, wenn eine Person in ein Land mit niedriger Besteuerung umzieht oder keinen festen Wohnsitz vorweist und zusätzlich Vermögenswerte in Deutschland hält.
- **Zu den relevanten deutschen Vermögenswerten zählen**:
  - Immobilien in Deutschland
  - Guthaben auf deutschen Bankkonten, die bestimmte Beträge übersteigen
  - Bestimmte Arten von Einkommen ("nicht ständiges Einkommen")

Die erweiterte eingeschränkte Steuerpflicht kann unter Umständen auch dann greifen, wenn man zunächst in ein Nicht-Niedrigsteuerland zieht und erst später in ein Niedrigsteuerland umsiedelt. Selbst nach fünf Jahren im Erstland kann für weitere fünf Jahre eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen, sollte ein Umzug in ein Niedrigsteuerland erfolgen.

Es ist unabdingbar, die eigenen steuerlichen Verpflichtungen genau zu kennen und entsprechend zu deklarieren, um spätere Probleme zu vermeiden. Eine professionelle steuerliche Beratung sollte in Anspruch genommen werden, um Klärung zu erhalten und diese schriftlich festzuhalten.

Fakten zur Einkommensteuer im Grenzfall

Steuern für weltweite Einkünfte nach der Abwanderung können auch ohne eine feste Niederlassung in Deutschland anfallen. Dies betrifft Deutsche Staatsangehörige, die ins Ausland ziehen, insbesondere in Gebiete mit geringer Besteuerung oder ohne festen Wohnsitz. Hierbei kann es erforderlich sein, das Welteinkommen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren in Deutschland zu deklarieren. Folgendes ist hierzu zu berücksichtigen:

  • Schwelle für die steuerliche Verpflichtung: Ist das weltweite Einkommen einer Person über 16.500 Euro, so wird angenommen, dass das Einkommen einer inländischen Betriebsstätte zugerechnet werden kann.

  • Grund für die Besteuerung: Die Einkommenssteuerpflicht entsteht aufgrund von Einkünften, die nicht durch eine feste Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter im Ausland erwirtschaftet werden.

  • Beispiele von steuerrelevanten Einkünften: Zu diesen Einkünften gehören beispielweise Honorare, die man als Softwareentwickler, Berater oder Coach erhält, oder Einkünfte, die auf andere Weise persönlich zufließen.

Die Beachtung und korrekte Deklaration dieser Einkünfte ist essentiell, um spätere Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Unabhängig davon, ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind, ist die Offenlegung gefordert, um nicht in Verdacht der Steuerhinterziehung zu kommen. Daher ist die Beratung durch einen Steuerberater und die schriftliche Feststellung der eigenen steuerlichen Situation ratsam.

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