11 Steueroasen in Europa. Warum in die Ferne schweifen?

In der heutigen Folge unseres Podcasts "Perspektive Ausland" widmen wir uns einem Thema, das viele Unternehmer und Freiberufler anspricht: dem Potenzial, Steuern zu sparen, indem man ins europäische Ausland umzieht. Unser Fokus liegt auf Ländern innerhalb Europas, die günstige Steuerregelungen bieten. Anhand einer systematischen Liste werden wir verschiedene Länder vorstellen und relevante Fakten beleuchten. Durch die Expertise unseres Steuerexperten Sebastian erhalten unsere Zuhörer wertvolle Einblicke, wie man durch Umzug oder Investitionen finanzielle Vorteile erlangen kann.

Unsere Reise beginnt im malerischen Andorra, durchquert die sonnigen Gefilde Griechenlands und Irlands grüne Weiten und führt uns zu den Ufern Italiens und Maltas. Wir wenden uns dem mondänen Monaco zu, betrachten die Möglichkeiten in Montenegro und erkunden die steuerlichen Anreize in Portugal. Rumäniens mittelalterliche Städte und das schnelle Internet, Spaniens warmes Klima sowie Zyperns insulare Lage sind ebenso Teil unserer Analyse. Wichtig ist, dass die Vorzüge jedes Ortes individuell betrachtet werden müssen, um die besten Entscheidungen für persönliche und geschäftliche Situationen treffen zu können.

Key Takeaways

  • Steuerliche Vorteile können durch Wohnsitznahme in bestimmten europäischen Ländern realisiert werden.

  • Diverse Modelle, wie Pauschalsteuern oder spezielle Statusregelungen, bieten unterschiedliche Optionen für Freiberufler und Unternehmen.

  • Eine Investition in Immobilien oder Geschäftsansiedlungen kann erforderlich sein, um von steuerlichen Anreizen zu profitieren.

Europas Steueroasen

Innerhalb Europas existieren mehrere Staaten, die attraktive Steuervorteile bieten. Diese reichen von geringen Pauschalsteuern bis hin zu vollständigen Steuerbefreiungen für bestimmte Einkunftsarten. Die folgende Aufstellung erläutert spezifische steuerliche Vorteile von elf europäischen Ländern, die in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden:

  • Andorra:

    • Gelegen zwischen Spanien und Frankreich

    • Bis zu 10% Höchststeuersatz

    • Erhalt der Aufenthaltsbewilligung erfordert bürokratischen Aufwand

  • Griechenland:

    • 50% Steuernachlass auf Einkünfte ausländischer Freiberufler mit nicht-inländischen Kunden

    • Ausländische Rentner zahlen 7% auf ausländische Renteneinkünfte

    • Hohe ausländische Kapitalerträge veranlagt zu einer Pauschalsteuer von 100.000 €

    • Notwendige Investition in griechisches Eigentum oder Wirtschaft

  • Irland:

    • Einführung des Non-Dom Status

    • Auslandseinkünfte von Ausländern bleiben steuerfrei, solange sie nicht in Irland genutzt werden

  • Italien:

    • Für ausländische Freiberufler gilt Steuer auf ein Drittel der Einkünfte

    • Rentner zahlen 7%, vermögende Privatiers eine Pauschalsteuer von 100.000 €

    • Investitionen im Land sind nicht notwendig

  • Malta:

    • Verleihung des Non-Dom Status mit derselben Regelung wie in Irland

    • Mindeststeuersatz von 5.000 €

  • Monaco:

    • Keine Einkommensteuern, abgesehen von der Mehrwertsteuer

    • Wohnungsmarktpreise extrem hoch

    • Erfordernis eines Sperrkontos mit 500.000 €

  • Montenegro:

    • Höchstens 15% Steuersatz

    • Einfache Erlangung der Ansässigkeitsbescheinigung

    • Beliebt bei Deutschen, insbesondere während der Coronapandemie

  • Portugal:

    • Einführung des NHR-Status mit diversen Steuerbefreiungen

    • Ausländische Kapitalerträge teils steuerfrei, Rentner zahlen 10%, Angestellte 20%

    • Modell gilt für zehn Jahre

  • Rumänien:

    • Besteuerung von Firmen abhängig von Mitarbeitereinstellungen: mit einer Angestellten 3%, mit zwei Angestellten nur 1% Steuern

    • Attraktive Bedingungen für Unternehmer

  • Spanien:

    • Einführung des sogenannten Beckham-Gesetzes

    • Auslandseinkünfte unter bestimmten Bedingungen steuerfrei

  • Zypern:

    • Einführung des Non-Dom Status, welche Dividenden steuerfrei macht

    • Unternehmensgründung mit 12,5% Steuersatz, anschließende Dividendenausschüttung steuerfrei

Diese Länder zeigen aufgrund ihrer spezifischen Regelungen Möglichkeiten auf, Steuerlasten zu reduzieren, was vor allem für Unternehmer und vermögende Individuen sowie Rentner von Interesse sein kann.

Andorra

Andorra, ein Land eingebettet in den Pyrenäen zwischen Frankreich und Spanien, ist bekannt für seine Steuervorteile. Mit nur 80.000 Einwohnern und einer Entfernung von zwei Stunden Fahrt von Barcelona, bietet dieser Nicht-EU-Staat signifikante Steuererleichterungen. Einwohner können mit Steuersätzen von maximal zehn Prozent rechnen. Trotz des bürokratischen Aufwands, ist das Erlangen einer Aufenthaltsgenehmigung durchaus machbar.

Wichtige Informationen auf einen Blick:

  • Lage: Pyrenäen, zwischen Spanien und Frankreich

  • Bevölkerung: 80.000

  • EU-Mitgliedschaft: Nein

  • Steuersatz: Bis zu maximal 10%

  • Aufenthaltsgenehmigung: Möglich, mit bürokratischem Aufwand

Die günstigen Steuersätze machen Andorra zu einem attraktiven Ziel für Personen, die ihre Steuerlast minimieren möchten.

Griechenland

In Griechenland hat sich das Steuersystem für ausländische Selbstständige, die dort leben und Kunden außerhalb Griechenlands haben, signifikant gewandelt. So zahlen diese nur die Hälfte der üblichen Steuer auf ihre Einkünfte. Auch für ausländische Rentner gibt es Vorteile: Ihre Rente wird nur mit einem Satz von sieben Prozent besteuert. Auch finanzstarke Investoren können von der pauschalen Besteuerung von 100.000 Euro jährlich profitieren, vorausgesetzt, ihr Einkommen liegt im mehrstelligen Millionenbereich. Hier sind allerdings zusätzliche Investitionen in Griechenland erforderlich, beispielsweise in Immobilien.

Irland

In Irland besteht für Personen, die nicht im Land ansässig sind, eine bemerkenswerte steuerliche Regelung. Verdienste, die im Ausland erzielt wurden, bleiben für diese Individuen steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die erwirtschafteten Summen im Ausland belassen und nicht nach Irland überwiesen oder dort ausgegeben werden. Diese Regelung zielt darauf ab, Ausländer anzuziehen, die in Irland leben, aber ihre Wirtschaftstätigkeit überwiegend außerhalb des Landes durchführen.

Italien

In dem malerischen Land Italien, bekannt für seine Kultur und Lebensart, bietet sich ein attraktives Steuersystem für diverse Personengruppen. Ausländische Freiberufler, die ihre Einkünfte aus Geschäften außerhalb Italiens beziehen, sind in der vorteilhaften Lage, lediglich auf ein Drittel dieser Einkünfte Steuern zu entrichten. Jedoch sollte die Sozialversicherung nicht außer Acht gelassen werden, da diese in Italien relativ hoch ausfallen kann.

Rentner, die sich dazu entscheiden, ihren Lebensabend unter der italienischen Sonne zu verbringen, profitieren von einer Steuer von nur sieben Prozent auf ihre ausländische Rente. Privatiers, die hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland erzielen, können ebenso von einem pauschalen Steuersatz profitieren, bei dem unabhängig von der Höhe des Einkommens lediglich 100.000 Euro jährlich fällig werden. Im Gegensatz zu Griechenland ist es nicht erforderlich, in italienische Immobilien oder anderweitige inländische Projekte zu investieren, um diese Konditionen zu genießen.

Besonders attraktiv ist dieses Modell für Profisportler, unter ihnen zahlreiche Fußballer, die für einige Jahre in Italien ihrer Karriere nachgehen und dabei vom pauschalen Steuersatz profitieren. Die Einnahmen aus Sponsorendeals und anderen kommerziellen Aktivitäten im Ausland können unter diesen Bedingungen steuerfrei bleiben.

Malta

In Malta profitieren Einwohner mit einem Nicht-Domizil-Status (Non-Dom Status) von besonderen steuerlichen Vorteilen. Sie sind berechtigt, ihre außerhalb des Landes erwirtschafteten Einkünfte steuerfrei zu halten, vorausgesetzt, diese werden nicht nach Malta überwiesen oder dort verbraucht. Es ist eine Mindestbesteuerung von 5.000 Euro jährlich festgesetzt, welche viele als unproblematisch erachten, insbesondere wenn sie in Malta Unternehmen besitzen und bereits Lohnsteuer zahlen. Diese Vorkehrung deckt für gewöhnlich die Mindeststeueranforderungen ab. Zudem werden Körperschaftssteuern, die für Firmengewinne innerhalb Maltas entrichtet werden, auf diese Summe angerechnet.

Wesentliche Punkte:

  • Nicht-Domizil-Status: Ausländische Einkünfte steuerfrei, solange sie nicht nach Malta transferiert oder dort ausgegeben werden.

  • Mindestbesteuerung: Jährliche Steuerzahlung von mindestens 5.000 Euro erforderlich.

  • Unternehmensbesteuerung: Die Mindestbesteuerung kann durch eventuelle Lohn- und Körperschaftsteuerzahlungen eines in Malta ansässigen Unternehmens ausgeglichen werden.

Malta stellt somit für internationale Steuerzahler eine attraktive Option dar, und zugleich ist der südeuropäische Inselstaat der kleinste Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

Monaco

Monaco, ein Stadtstaat an der Mittelmeerküste, ist für seine steuerlichen Anreize bekannt. Als Bewohner dieses Kleinstaates zahlt man neben der Mehrwertsteuer keine weiteren Steuern. Die Immobilienpreise sind allerdings außerordentlich hoch. Um Anspruch auf eine Residenz zu haben, ist die Hinterlegung von 500.000 € auf einem gesperrten Bankkonto erforderlich. Aufgrund der hohen Kosten entscheiden sich viele dafür, nicht nach Monaco umzusiedeln. Wer jedoch ein Leben führen möchte, das an das von James Bond erinnert und das nötige Kapital hat, findet hier ein attraktives Umfeld.

Montenegro

Montenegro bietet als EU-Beitrittskandidat erhebliche steuerliche Vorteile. Die maximale Einkommensteuer beläuft sich hier auf 15 Prozent. Mit seinem mediterranen Klima erweist sich Montenegro als attraktiver Wohnort für viele Deutsche, nicht zuletzt während der Coronapandemie. Es ist vergleichsweise einfach, eine Aufenthaltsbescheinigung zu erlangen. Die Zugehörigkeit Montenegros zu den EU-Beitrittskandidaten unterstreicht die politische Annäherung an europäische Standards und könnte für eine Vielzahl von Geschäftsleuten und Rentnern eine beachtenswerte Option darstellen.

Portugal

  • Bevölkerung: Verschiedene prominente Personen genießen das Leben in Portugal, unter ihnen auch Roman Abramovich.

  • Steuerstatus: Portugal bietet den sogenannten NHR-Status.

    Einkommensart Steuersatz Ausländische Kapitalerträge Teilweise steuerfrei Dividenden Steuerfrei Renten 10% Angestellte 20%

    Zu beachten: Der NHR-Status gilt für zehn Jahre und in Portugal sind die Sozialbeiträge verhältnismäßig hoch.

  • Lebensqualität: Dank des NHR-Status und der attraktiven Besteuerung von Dividenden ist Portugal besonders für Personen beliebt, die diese Einkommensart beziehen.

Rumänien

In Betrachtung der Vorteile für Unternehmen ist Rumänien besonders hervorzuheben. Geschäftsinhaber, die eine Firma vor Ort gründen und mindestens eine Arbeitskraft beschäftigen, profitieren von einem verminderten Steuersatz von 3 Prozent. Sollten zwei Arbeitskräfte eingestellt werden, sinkt der Steuersatz sogar auf 1 Prozent. Neben der Körperschaftssteuer fallen zwar auch Gewerbesteuern an, jedoch bieten sich gegenwärtig sehr attraktive Konditionen. Abgesehen von den steuerlichen Vorteilen bietet Rumänien das Erlebnis mittelalterlicher Städte und eines der schnellen Internetverbindungen Europas.

Spanien

Spanien, eine beliebte Destination nicht nur für ihre kulturellen und landschaftlichen Reize, sondern auch für die vorteilhaften Steuerregelungen. Das Land lockt mit einer speziellen Gesetzeslage, bekannt als das "Beckham-Gesetz". Inspiriert durch den berühmten Fußballspieler David Beckham dient diese Regelung dazu, auswärtige Einkünfte im Rahmen einer lokalen Anstellung von der Besteuerung auszunehmen. Diese Steuererleichterungen sind insbesondere für Individuen mit Unternehmen im Ausland sowie für diejenigen, die Dividenden aus dem Ausland beziehen, attraktiv.

Unter dieser Regelung können Neuankömmlinge in Spanien für einen Zeitraum von fünf Jahren erhebliche Steuervorteile genießen. Die Voraussetzung dafür ist eine Beschäftigung innerhalb Spaniens. Man kann entweder für ein bestehendes Unternehmen arbeiten oder eine eigene Firma gründen und sich selbst anstellen lassen. Damit bietet Spanien, neben seinem sonnenverwöhnten Charme, auch finanziell lukrative Anreize für Zuzügler aus dem Ausland.

Zypern

Zypern, bekannt als die drittgrößte Mittelmeerinsel, bietet für Auswanderer einen attraktiven steuerlichen Status, der als Non-Dom Status bezeichnet wird. Insulaner, die nicht ursprünglich aus Zypern stammen, können von einer steuerfreien Dividendeneinnahme profitieren. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn man ein Unternehmen auf Zypern gründet – dieses Unternehmen unterliegt einer Besteuerung von 12,5 %, doch die Dividenden können steuerfrei an die Eigentümer ausgeschüttet werden. Der gleiche Vorteil gilt auch für Dividenden aus ausländischen Firmen, die an in Zypern ansässige Ausländer ohne lokale Steuerpflicht ausgeschüttet werden. Darüber hinaus sind andere Kapitalerträge wie Veräußerungserlöse steuerbefreit.

Finanzielle Verpflichtungen

  • Mindestbesteuerung: Keine spezifische Mindestbesteuerung für Dividenden, jedoch eine allgemeine Unternehmensbesteuerung von 12,5 %.

Wohnsitznahme in Zypern

  • Aufenthaltsstatus: Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis, die administrative Hürden mit sich bringt, aber erreichbar ist.

Lebensqualität in Zypern:

  • Dividenden: Steuerfrei bei Non-Dom Status

  • Unternehmen: Steuersatz von 12,5 % auf Unternehmensgewinne

  • Kapitalerträge: Keine Steuer auf beispielsweise Veräußerungserlöse

Durch ein balanciertes Klima und attraktive steuerliche Anreize präsentiert sich Zypern als eine Option für Unternehmer und Personen mit hohem Kapitaleinkommen, die ihre steuerliche Last mindern möchten, während sie gleichzeitig das Leben auf einer Insel genießen, die genug Annehmlichkeiten bietet, sodass man sich kaum eingeschränkt fühlt.

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