Selbst bei temporärem Wegzug: Wegzugsteuer oder Sicherheitsleistung

In der heutigen Ausgabe des Podcasts "Perspektive Ausland" gehen wir der Frage nach, welche steuerlichen Folgen ein temporärer Wegzug aus Deutschland für Unternehmer und Freiberufler haben kann. Unser Experte Sebastian Sauerborn erklärt uns, dass bei einem Umzug ins Ausland, der nicht als dauerhaft gilt, besondere Regelungen zur sogenannten Wegzugsteuer greifen. Diese Steuer wird auf den fiktiven Veräußerungsgewinn von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erhoben. Allerdings gibt es die Möglichkeit, bei einer Rückkehr innerhalb eines bestimmten Zeitraums, diese Steuer erstattet zu bekommen oder alternativ eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen, welche die fällige Steuerschuld abdeckt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die Wegzugsteuer verzichtet oder ihre Fälligkeit hinausgezögert werden, was besonders für Unternehmen von Bedeutung ist. Dabei werden auch Härtefallregelungen und Verhandlungen mit dem Finanzamt thematisiert. Es werden zudem andere steuerliche Aspekte beleuchtet, die bei einem vorübergehenden Wechsel des Wohnsitzes aus geschäftlichen Gründen beachtet werden müssen, wie beispielsweise Einschränkungen bei Dividendenausschüttungen oder der Verkauf von Unternehmensanteilen während des temporären Aufenthalts im Ausland.

Key Takeaways

  • Eine temporäre Rückkehr nach Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist ermöglicht die Erstattung oder Vermeidung der Wegzugsteuer.

  • Sicherheitsleistungen bieten eine Alternative zur sofortigen Zahlung der Wegzugsteuer bei temporärem Wegzug.

  • Strukturelle Anpassungen der Unternehmensform können zur Umgehung der Wegzugsteuer bei vorübergehender Abwesenheit beitragen.

Grundlagen der Steuern bei befristeter Abwanderung

Beim Verlassen Deutschlands für einen befristeten Zeitraum, um beispielsweise im Ausland unternehmerische Strukturen zu etablieren, ergeben sich spezifische steuerliche Verpflichtungen. Beträgt die Abwesenheit weniger als sieben Jahre, die ggf. auf bis zu zwölf Jahre erweiterbar ist, so ist theoretisch keine Wegzugsteuer zu entrichten. Jedoch gilt, dass für Zeiträume eines temporären Auslandsaufenthalts die Steuer dennoch zu bezahlen ist. Sie wird zurückerstattet, sollte die Rückkehr nach Deutschland innerhalb der festgelegten Frist erfolgen.

Sicherheitsleistungen als Alternative:

  • Die zu zahlende Steuer kann durch eine Sicherheitsleistung abgedeckt werden, wie etwa eine Grundschuld auf ein eigenes Immobilieneigentum.

  • Gesellschaftsanteile können ebenfalls als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.

Fallbeispiel Berechnung:
Besitzt man beispielsweise eine GmbH mit einem Jahresgewinn von 100.000 €, kann das Finanzamt eine Unternehmensbewertung von 1,3 Millionen € festsetzen. Dies würde eine Wegzugsteuer in Höhe von 350.000 € nach sich ziehen.

Härtefallregelungen:
Für Großunternehmen mit signifikantem wirtschaftlichem Einfluss besteht die Möglichkeit, Härtefallregelungen zu beanspruchen. Hierfür kann mit den Steuerbehörden verhandelt werden, wobei in bestimmten Fällen selbst das Ministerium involviert sein kann.

Auswirkungen auf Unternehmensaktivitäten:

  • Innerhalb des temporären Auslandsaufenthaltes darf das Unternehmen nicht verkauft werden, um die Wegzugsteuer zu umgehen.

  • Die Ausschüttung von Dividenden an den im Ausland lebenden Anteilseigner ist nur in begrenztem Maße zulässig.

Taktiken zur Steueroptimierung:
Es besteht die Möglichkeit, Strukturänderungen im Unternehmen vorzunehmen, um die Wegzugsteuer zu vermeiden. So kann eine Umwandlung in eine GmbH & Co. KG erwogen werden, die zu einer Befreiung von der Steuer führen kann.

Sonderfall 'Trick 17':
Durch geschickte Planung der Steuererklärungstermine kann das Fälligwerden der Wegzugsteuer hinausgezögert werden. Dies ermöglicht eine temporäre Rückkehr nach Deutschland ohne die Entrichtung der Wegzugsteuer, bevor erneut der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.

Tabelle zu Sicherheitsleistungen bei temporärem Wegzug:

Voraussetzung Sicherheitsleistung Rückzahlung bei Rückkehr Befristetes Verlassen (<7-12 Jahre) Grundschuld / Gesellschaftsanteile Ja (bei Rückkehr innerhalb der Frist)

Vorübergehende Abwesenheit aus Deutschland

Wer vorhat, aus Deutschland ins Ausland zu übersiedeln, sich jedoch bereits im Voraus festlegt, nur eine bestimmte Zeitspanne – bis zu sieben oder in Ausnahmefällen bis zu zwölf Jahren – fern der Heimat zu verbringen, der sieht sich speziellen steuerlichen Regelungen gegenüber.

Bei einer zeitlich begrenzten Abwesenheit sieht sich die steuerpflichtige Person zunächst einer Steuerschuld durch die sogenannte fiktive Veräußerungsbesteuerung gegenübergestellt, die auf die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften anfällt. Dies kann eine erhebliche Summe ausmachen, die allerdings im Fall der fristgemäßen Rückkehr nach Deutschland erstattet oder durch Stellung einer Sicherheitsleistung aufgeschoben wird.

Wichtige Eckpunkte zur temporären Abwesenheit ohne endgültige Wegzugssteuerzahlung:

  • Fristen: Nicht länger als sieben (unter Umständen bis zu zwölf) Jahre wegbleiben.

  • Sicherheitsleistungen: Möglichkeit der Hinterlegung von Sicherheiten wie Immobilien oder Unternehmensanteile.

  • Unternehmensverkauf: Während der begrenzten Abwesenheit darf das Unternehmen nicht verkauft werden.

  • Dividendenausschüttungen: Nur eingeschränkt zulässig.

Ausnahmeregelungen in besonderen Fällen:

  • Verhandlung bei Härtefällen: Gespräche mit den Finanzbehörden bis hin zu Ministeriumsebene für umfangreiche Unternehmen.

  • Steuerliche Bestimmungen: Abgabe der Steuererklärung und somit Verschiebung der Steuerschuld möglich.

Anwendung allgemeiner Strategien zur Umgehung der Wegzugssteuer bei dauerhaftem Wegzug ist eingeschränkt sinnvoll bei temporärer Abwesenheit, da keine grundlegenden strukturellen Änderungen im Unternehmen gewünscht sind.

Steuerliche Auswirkungen des vorübergehenden Wohnsitzwechsels

Wenn jemand aus Deutschland auswandert und Anteile an Kapitalgesellschaften besitzt, wird der Wert dieser Anteile fiktiv veräußert und die daraus resultierende Einkommensteuer fällig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem geschätzten Wert der Anteile. Betrachten wir eine GmbH, die 100.000 € Gewinn erwirtschaftet, kann das Finanzamt einen Wert von 1,3 Millionen Euro ansetzen, und es wäre eine Exit Tax von 350.000 € zu entrichten.

Doch gilt für Personen, die Deutschland vorübergehend, für maximal sieben Jahre, verlassen wollen, eine besondere Regelung, die unter bestimmten Umständen die sofortige Zahlung dieser Steuer aussetzt. Diese Frist kann weiter auf bis zu zwölf Jahre ausgedehnt werden. Sollte die betroffene Person innerhalb dieser Zeitspanne nach Deutschland zurückkehren, entfällt die ursprüngliche Steuerforderung.

Sicherheitsleistungen bei temporärem Fortzug:

  • Personen ohne ausreichendes Vermögen können ihre Unternehmensanteile als Sicherheit anbieten.

  • Bei Immobilienbesitz ist es möglich, eine Grundschuld zuungunsten des Finanzamtes einzutragen, bis zur Rückkehr.

Große Unternehmen können in Verhandlungen mit den Behörden treten, um eine Aussetzung der Steuer zu erreichen. Diese Möglichkeit ist allerdings nicht für Kleinunternehmen vorgesehen, sie zielt darauf ab, den wirtschaftlichen Einfluss und Arbeitsplatzsicherheit zu berücksichtigen.

Einschränkungen während der Abwesenheit:

  • Kein Verkauf des Unternehmens; dies würde die Steuerpflicht auslösen.

  • Dividendenausschüttungen dürfen nur in einem begrenzten Umfang erfolgen.

Darüber hinaus bietet sich ein legaler Weg, um den Zeitpunkt für die Steuererklärung und die damit verbundene Wegzugsteuer zu verzögern. Sollte ein Umzug ins Ausland beispielsweise Anfang 2023 stattfinden, so könnte die Abgabe der Steuererklärung auf Mitte 2025 hinausgezögert werden. Rückkehrt man dann nach Deutschland und reicht diese Erklärung ein, so entfällt die Wegzugsteuer, sofern man anschließend wieder auswandert. Dies ist eine Möglichkeit, die Zahlung der Steuer zu vermeiden, erfordert jedoch ein sorgfältiges Timing und kritische Planung.

Rückkehr nach Deutschland und Entfall der Exit Tax

Beim vorübergehenden Verlassen Deutschlands, etwa für einige Jahre, um eine Firmenniederlassung im Ausland zu gründen, kann die sogenannte Wegzugsteuer greifen. Diese Steuer ist bei einem Umzug ins Ausland zu entrichten, wenn man Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzt, und basiert auf einem theoretischen Veräußerungsgewinn. Besitzt beispielsweise jemand eine GmbH mit einem Jahresgewinn von 100.000 €, könnte diese schnell mit 1,3 Millionen € bewertet werden, und es entstünde eine Wegzugsteuer von 350.000 €.

Steuerbefreiung bei temporärem Wegzug

  • Keine Steuerpflicht: Verlässt man Deutschland für nicht länger als sieben Jahre, entfällt die Steuerpflicht theoretisch. Dieser Zeitraum kann auf bis zu zwölf Jahre ausgedehnt werden.

  • Sicherheitsleistung: Als Alternative zur sofortigen Zahlung kann eine Sicherheit hinterlegt werden, beispielsweise in Form von Immobilien oder den Anteilen an der eigenen Firma.

Ausnahmen und Möglichkeiten

  • Rückforderung: Sollte man innerhalb der genannten Frist nach Deutschland zurückkehren, wird die Steuer zurückerstattet.

  • Härtefallregelungen: In gewissen Fällen besteht die Möglichkeit, mit Finanzbehörden zu verhandeln, um eine Aussetzung der Steuer zu erwirken, insbesondere dann, wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen erheblich wären.

Einschränkungen während des temporären Auslandsaufenthalts

  • Kein Unternehmensverkauf: Das Unternehmen darf während dieser Zeit nicht verkauft werden, da sonst die Wegzugsteuer fällig wird.

  • Begrenzte Dividendenausschüttungen: Es ist nicht gestattet, übermäßig hohe Dividenden ins Ausland auszuschütten.

Strategien für den temporären Wegzug

  • Verschiebung der Steuererklärung: Durch das Ausnutzen von Fristen bei der Steuererklärung lässt sich eine Rückkehr nach Deutschland so planen, dass die Wegzugsteuer letztlich nicht anfällt. Hierdurch verschiebt sich der Zeitpunkt der Steuererklärung, was eine Rückkehr ohne die Bezahlung der Wegzugsteuer ermöglicht.

Sicherheitshinterlegung bei befristeter Auswanderung

Im Fokus steht heute die temporäre Auswanderung und ihre steuerlichen Implikationen. Wenn Unternehmer und Freiberufler für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren, mit der Option auf eine Verlängerung auf bis zu zwölf Jahre, ins Ausland ziehen, können gewisse steuerliche Belastungen auftreten. In solchen Fällen wird zwar eine sogenannte Wegzugsteuer erhoben, diese kann jedoch zurückerstattet werden, sofern die Person innerhalb der festgelegten Frist nach Deutschland zurückkehrt.

Sicherheitsleistungen Optionen:

  • Immobilien: Durch die Eintragung einer Grundschuld kann eine Immobilie beim Finanzamt hinterlegt werden, um die Steuerschuld zu sichern.

  • Gesellschaftsanteile: Anteile an Unternehmen können alternativ als Sicherheit dienen, falls keine Immobilien verfügbar sind.

Der temporäre Fortzug kann finanzamtseitig als heikel betrachtet werden, insbesondere bei wertvollen Unternehmungen oder Immobilien. In Anbetracht dessen stehen Verhandlungen in sogenannten Härtefällen offen. Wenn Unternehmensstrukturen so gestaltet sind, dass eine Vielzahl von Arbeitsplätzen betroffen sein könnten, lässt sich mit den Behörden, bis hin zum Ministerium, nach Lösungen suchen, die eine Aussetzung der Steuer ermöglichen könnten.

Zu beachtende Einschränkungen bei temporärem Wegzug:

  • Unternehmensverkauf: Ein Verkauf des Unternehmens dürfte nicht stattfinden, um die Rückforderung der Steuer zu vermeiden.

  • Dividendenausschüttungen: Es gibt Grenzen, wie hoch Dividendenausschüttungen sein dürfen, wenn eine Rückkehr nach Deutschland beabsichtigt ist.

Bezüglich der Steuererklärung gibt es legale Möglichkeiten, um den Zeitpunkt der Steuerzahlung hinauszuzögern. Die Steuererklärung für das Jahr des Wegzugs wird erst zwei Jahre später fällig. Ein kurzzeitig geplanter Rückzug nach Deutschland könnte so genutzt werden, um die Wegzugsteuer nicht entrichten zu müssen.

Ausnahmeregelungen und Gespräche mit den Steuerbehörden

Beim zeitlich begrenzten Verlassen Deutschlands tritt die sogenannte Wegzugsteuer in Kraft. Sie betrifft Personen, die Deutschland vorübergehend verlassen wollen und Anteile an Kapitalgesellschaften besitzen. In solchen Fällen wird der Gewinn der Gesellschaften zur Kalkulation herangezogen, um einen "hypothetischen Verkaufserlös" zu ermitteln, auf den die Wegzugsteuer erhoben wird.

Steuerliche Folgen eines temporären Wegzugs

  • Wenn ein Unternehmer für weniger als sieben Jahre ins Ausland umzieht, kann diese Frist unter Umständen auf bis zu zwölf Jahre ausgedehnt werden.

  • Die Steuerpflicht besteht grundsätzlich auch bei begrenztem Auslandsaufenthalt, wird jedoch rückerstattet, sofern der Steuerzahler innerhalb der angegebenen Frist nach Deutschland zurückkehrt.

Sicherheitsleistungen als Alternative

  • Im Falle einer temporären Abwesenheit kann das Finanzamt Sicherheitsleistungen verlangen.

  • Diese Sicherheiten können Immobilien oder Firmenanteile sein, die bis zur Rückkehr an das Finanzamt übertragen werden.

Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Finanzamt

  • Für Härtefälle und insbesondere bei Unternehmen, die viele Arbeitsplätze sichern, gibt es Ausnahmeregelungen.

  • Die Steuer kann in bestimmten Fällen ausgesetzt werden, insbesondere wenn erhebliche wirtschaftliche Interessen oder Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen.

Umgang mit Unternehmensstrukturen

  • Eine umfassende Umwandlung der Unternehmensstruktur, wie die Einbringung in eine GmbH & Co KG, ist eine mögliche Lösung, um die Wegzugsteuer zu umgehen.

  • Während des vorübergehenden Aufenthalts im Ausland sollten Verkäufe von Unternehmensanteilen vermieden werden, um die Steuerpflicht nicht auszulösen.

Taktisches Vorgehen bezüglich der Steuerpflicht

  • Strategische Verzögerungen bei der Abgabe der Steuererklärung können dazu beitragen, eine fällige Wegzugsteuer zu umgehen.

  • Ein rechtzeitiger Umzug zurück nach Deutschland vor Fälligkeit der Steuererklärung verhindert die Zahlung der Wegzugsteuer.

Beachten Sie, dass trotz dieser Optionen immer nur legale Methoden zur Anwendung kommen dürfen. Es ist wichtig, jedes Vorgehen mit einem erfahrenen Steuerberater abzustimmen, um rechtskonform zu handeln.

Anpassung der Unternehmensstruktur zur Umgehung der Exit-Steuer

Beim vorübergehenden Umzug aus Deutschland, der nicht länger als sieben bis zwölf Jahre andauert, kann die üblicherweise anfallende Exit-Steuer vermieden werden. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Steuer dennoch vorab zu entrichten ist, aber eine Rückerstattung erfolgt, sofern die Rückkehr innerhalb des festgelegten Zeitraums stattfindet. Als Alternative ist es möglich, eine Sicherheitsleistung in Höhe der Steuer zu erbringen. Hierfür können beispielsweise Immobilien oder Unternehmensanteile dienen.

Hier sind einige bedeutsame Aspekte, die beachtet werden müssen:

  • Vermeidung der Wegzugsteuer bei temporärer Abwesenheit:

    • Die Wegzugsteuer muss theoretisch nicht bezahlt werden, wenn man für weniger als sieben Jahre wegzieht, mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis zu zwölf Jahren.

  • Rückforderung der Sicherheitsleistung:

    • Die zu zahlende Steuer wird zurückerstattet, wenn die Rückkehr nach Deutschland innerhalb der angegebenen Frist erfolgt.

    • Anstatt der Steuerzahlung kann alternativ eine Sicherheit geleistet werden, die bei Rückkehr zurückerhalten wird.

  • Möglichkeiten der Sicherheitsleistung:

    • Temporäres Überschreiben von Immobilien oder Eintragen einer Grundschuld beim Finanzamt.

    • Hinterlegen der Gesellschaftsanteile als Sicherheit bei fehlendem Privatvermögen.

  • Handhabung von Härtefällen:

    • In Härtefällen, die beispielsweise viele Arbeitsplätze betreffen, können individuelle Verhandlungen mit den Behörden bis hin zum Ministerium eine Aussetzung der Steuer bewirken.

Bei Betrachtung der temporären Auslandsaufenthalte und deren steuerliche Implikationen sollte man auch folgendes bedenken:

  • Einschränkungen während der temporären Abwesenheit:

    • Kein Verkauf des Unternehmens, anderenfalls wird die Steuer trotzdem fällig.

    • Limitierte Möglichkeit der Dividendenausschüttung ins Ausland.

Hinzu kommt ein bestimmter Ansatz, um die Zahlung der Wegzugsteuer hinauszuzögern:

  • Zeitlicher Aufschub bei Steuererklärung:

    • Planung eines Umzugs zu einem solchen Zeitpunkt, dass die Wegzugsteuer faktisch erst zwei Jahre später in der Steuererklärung geltend gemacht werden muss.

    • Dieser Zeitraum kann strategisch genutzt werden, um die tatsächliche Rückkehr zu koordinieren, wodurch die Wegzugsteuer nicht fällig wird.

Zusätzliche fiskalische Betrachtungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

Wenn Unternehmer und Freiberufler vorhaben, Deutschland lediglich für einen begrenzten Zeitraum zu verlassen, beispielsweise um eine Geschäftsniederlassung im Ausland aufzubauen, sollten sie die spezifischen steuerlichen Konsequenzen in Betracht ziehen. Die Wegzugsteuer ist auch bei einem temporären Fortzug relevant, kann jedoch zurückerstattet werden, falls die Rückkehr innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt.

Mögliche Zeitrahmen und Rückerstattung:

  • Vorübergehender Aufenthalt: Bei einem Umzug ins Ausland für nicht länger als sieben Jahre ist eine Zahlung der Steuer zunächst nicht erforderlich. Diese Frist kann auf bis zu zwölf Jahre ausgedehnt werden.

  • Rückerstattung: Sollte die Rückkehr innerhalb dieser Frist stattfinden, kann die entrichtete Wegzugsteuer zurückerstattet werden.

Sicherheitsleistungen:

  • Immobilie oder Vermögen: Steuerpflichtige können als Sicherheitsleistung beispielsweise eine Grundschuld auf ihre Immobilie eintragen lassen.

  • Gesellschaftsanteile: Alternativ können Anteile des eigenen Unternehmens hinterlegt werden.

Härtefallregelungen:

  • Härtefälle: Unter bestimmten Umständen können individuelle Verhandlungen mit den Finanzbehörden zu einer Aussetzung der Steuer führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Verbleib des Unternehmens in Deutschland essenziell ist und viele Arbeitsplätze sichert.

  • Größere Unternehmen: Bei größeren Betrieben kann unter Umständen das Ministerium einbezogen werden, um die Steuer auszusetzen.

Eingeschränkte Unternehmensaktivitäten während des temporären Auslandsaufenthalts:

  • Unternehmensverkauf: Der Verkauf des Unternehmens im Ausland ist nicht gestattet, da dies zur Fälligkeit der Wegzugsteuer führt.

  • Dividendenausschüttungen: Nur begrenzte Ausschüttungen von Dividenden sind zulässig.

Strategien zur Verzögerung der Steuerpflicht:

  • Steuererklärung: Durch eine gezielte Planung kann die Einreichung der Steuererklärung hinausgezögert werden, sodass eine Rückkehr nach Deutschland und die darauffolgende Ausreise ohne die Fälligkeit der Wegzugsteuer erfolgen kann.

Diese Überlegungen bieten Anhaltspunkte, allerdings sollte in jedem individuellen Fall Expertenrat eingeholt werden, um eine steuerlich optimale und rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten.

Strategien zur Verschiebung der Wegzugsteuer

Wenn man plant, Deutschland nur für eine begrenzte Zeit zu verlassen und anschließend zurückzukehren, gibt es Möglichkeiten, die Wegzugsteuer zu umgehen oder zu verschieben. Zunächst, für den Fall, dass man weniger als sieben Jahre im Ausland bleibt, kann diese Frist auf bis zu zwölf Jahre ausgedehnt werden, und während dieser Zeit muss die Wegzugsteuer nicht entrichtet werden.

Trotzdem wird die Steuer auch bei einer temporären Abwesenheit fällig. Sie kann jedoch erstattet werden, wenn man innerhalb der vorgegebenen Frist in das Inland zurückkehrt. Alternativ zur sofortigen Zahlung ist es möglich, eine Sicherheitsleistung in Höhe der geschuldeten Steuer zu erbringen. Dies kann durch die Eintragung einer Grundschuld auf eine Immobilie geschehen oder durch die Hinterlegung der Anteile der betroffenen Gesellschaft als Sicherheit.

Im Falle von Unternehmen, die eine bedeutende Anzahl an Arbeitsplätzen sichern, kann in Härtefällen mit den Behörden verhandelt werden, die eine Aussetzung der Steuer ermöglich können. Dieser Verhandlungsweg kann sich bis zum jeweiligen Ministerium erstrecken, insbesondere wenn es um größere Unternehmen geht.

Für diejenigen, die eine kurzfristige Auslandsabwesenheit planen, ist zu beachten, dass während dieser Zeit das Unternehmen nicht verkauft werden darf, da dies die Fälligkeit der Wegzugsteuer nach sich ziehen würde. Auch Dividendenausschüttungen sind nur in begrenztem Umfang zulässig, um eine übermäßige Transferierung von Geldern ins Ausland zu verhindern.

Eine gängige Praxis, die Wegzugsteuer zu umgehen, ist die verzögerte Abgabe der Steuererklärung. So kann man beispielsweise den Wohnsitzwechsel ins Ausland so planen, dass die Steuererklärung in Deutschland erst Jahre nach dem Umzug eingereicht werden muss. Durch eine zeitlich abgestimmte Rückkehr nach Deutschland vor Einreichung der Steuererklärung und anschließender erneuter Ausreise kann die Wegzugsteuer ebenfalls umgangen werden. Dies erfordert zwar eine komplizierte Planung, kann aber vorteilhaft sein, um die Sicherheitsleistungen zu vermeiden.

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