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Stiftung in Liechtenstein
Erfahren Sie alles über Stiftungen in Liechtenstein von Dr. Oliver Nesensohn, Rechtsanwalt und Mitbegründer der Kanzlei LNR. Unsere Expertise umfasst Stiftungen, Trusts, Wirtschafts- und Steuerrecht sowie die Gründung und Verwaltung von Rechtsträgern.
Zu Gast: Rechtsanwalt Dr. Oliver Nesensohn
Unser heutiger Gast, Herr Dr. Oliver Nesensohn ist Rechtsanwalt und Mitbegründer der Kanzlei LNR – Lorenz Nesensohn Rabenser in Liechtenstein und ausgewiesener Experte, nicht alleinig für alle Fragen bezüglich einer Stiftung in Liechtenstein, denn der Schwerpunkt der Anwaltskanzlei LNR liegt bei Stiftungen, Trusts, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und der Gründung und Verwaltung von verschiedensten Rechtsträgern.
Warum eine Stiftung, und warum in Liechtenstein?
Eine Stiftung ist ein sehr gutes Instrument zur Nachlassplanung, da man genau festlegen kann, was mit dem Vermögen passieren soll, oder was eben nicht, und im Gegensatz zum Trust kann sich der Stifter ein Kontrollrecht, ein unmittelbares Instruktionsrecht vorbehalten.
Bisher wurde eine Stiftung in Liechtenstein meist mit Steuerhinterziehung in Verbindung gebracht, aber das ist mittlerweile Vergangenheit, denn sogar aus EU-Sicht ist Liechtenstein kein Tax Haven mehr, sie sind weißgelistet.
Die Hauptaufgabe der Stiftung ist die Vermögenserhaltung, Vermögensweitergabe und die Asset Protection.
Die Handhabung der Schenkungsteuer in Liechtenstein
Interessant ist es beim Übertragen von Allgemeinvermögen in die Liechtensteiner Stiftung, da hängt es selbstverständlich davon ab, wo man steuerpflichtig ist, denn eine widerrufliche Schenkung von Deutschland aus könnte steuerfrei sein, je nachdem wie die Stiftung ausgestaltet ist. Wenn die entsprechende Stiftung intransparent und eine Ermessensstiftung ist, befindet man sich in der schlechtesten Schenkungsteuerklasse.
Man kann dazu keine pauschale Antwort geben, es hängt ganz von dem Land ab, in dem man sich aufhält, und von der persönlichen Steuersituation. Die Schenkungsteuerpflicht bezieht sich für deutsche Staatsbürger nicht nur auf ihren Wohnsitz, der sich im Ausland befinden kann, sondern hängt auch ein bisschen an ihrer Staatsbürgerschaft.
Die Liechtensteiner Stiftung für in den USA lebende Deutsche
Wenn es um Asset Protection geht, ist eine Liechtensteiner Stiftung für in den USA lebende Deutsche in Bezug auf Asset Protection von Vorteil, denn Primitive Damages sind in Liechtenstein nicht vollstreckbar, und wenn man einen amerikanischen Titel hat, müssten die jeweiligen Rechtsstreitigkeiten wieder von vorne beginnen. Liechtenstein hat nur mit der Schweiz und Österreich Vollstreckungsübereinkommen.
Der Nachteil wäre, dass das Reporting, wie bei allen Auslandsbeziehungen, aus Sicht der USA wesentlich aufwendiger ist. Bei Scheidungen oder Schadensersatzklagen ist hier der Vermögensschutz deutlich verbessert.
Erbschaftsteuer für eine Generation überspringen
Wenn man eine Liechtensteiner Stiftung aus den USA heraus gründet, ist das ein Null-Event (Grantor Trust), das Vermögen und Einkommen wird dem US-Stifter sowieso zugerechnet, und mit der Stiftung könnte man es legal schaffen, z.B. der Erbschaftsteuer zwar nicht auf ewig zu entkommen, aber sie zumindest für eine Generation zu überspringen.
Vorteil der Liechtensteiner Stiftung gegenüber dem Trust
Wenn es um wirklichen Vermögensschutz geht, raten selbst einige US Berater eher dazu, eine Stiftung oder einen Trust offshore zu gründen, auch für Erstvermögen, weil US-Gerichte dort keine Befugnis haben und es viel schwerer ist, in einem Haftungsfall an das Vermögen heranzukommen.
Hat man einen Trust, es wird geklagt, und es liegt ein Titel vor, dann sind die US-Trustees ganz schnell dabei, das Vermögen rauszugeben, also die wirkliche Sicherung ist da nicht unbedingt gegeben.
Die steuerliche Belastung für eine Stiftung in Liechtenstein
Die BVS ist die klassische Stiftung mit Bankkonto, der Klient darf an der Stiftungsverwaltung nicht beteiligt sein, die Stiftung darf keine verzinslichen Darlehen oder Darlehen an Dritte gewähren, sie muss keine Steuererklärung abgeben, keine Bilanz einreichen und wird jährlich mit lediglich CHF 1.800 besteuert, unabhängig von den Gewinnen, und sie darf nicht an Doppelbesteuerungsabkommen teilnehmen.
Die regulär besteuerte Stiftung kann bei Doppelbesteuerungsabkommen partizipieren und unterliegt im Prinzip einem 12,5%igen Erwerbssteuersatz. Die Bemessungsgrundlage für diesen Steuersatz ist der Basisansatz, aber z.B. Kapitalgewinne und ausländische Liegenschaftsverträge fallen nicht in diese Bemessungsrundlage hinein. Zinserträge, Kapitalgewinne aus Wechselkurzgewinnen oder Goldverkäufen wären steuerpflichtig, aber bei dem Liechtensteiner (grob gerechneten) 4%igen Eigenkapitalzinsabzug, was bei 1 Million schon 40.000 pauschal abgezogene Kosten wären, kann man diese beispielsweise durch Währungsgewinne wettmachen, denn in dem Umfang würden diese nicht besteuert.
Vermögenshöhe und Eröffnungskosten bei Gründung einer Liechtensteiner Stiftung
Die Gründung lohne sich aufgrund des regulatorischen Aufwandes ab etwa 5 Millionen, so Herr Dr. Nesensohn.
Für die Gründung mit Nebenkosten, Reportings, Verwaltung, etc. muss man mit mindestens ca. CHF 6.500 netto plus weitere Kosten rechnen und darf dabei die vierteljährlichen Zusatzkosten für die Leistungen des Anwalts nicht vergessen.
Die Liechtensteiner Stiftung und ihr Sichtschutz
Das Eigentümerregister wurde vom EU Parlament erfunden, und das gibt es auch in Liechtenstein, wurde allerdings nicht in allen Staaten gleich durchgesetzt, so dass in Liechtenstein der Einblick in dieses Register größtenteils aktuell noch auf die Strafverfolgungsbehörde, die FIU (Financial Intelligence Unit) und die Steuerverwaltung, und in einigen Ausnahmefällen die Banken beschränkt ist.
Die Liechtensteiner Stiftung als Schutz vor einer eventuellen Corona-Vermögenssteuer?
Die Liechtensteiner Stiftung kann auch für Deutsche Schutz vor einer eventuellen Corona-Vermögenssteuer bieten, was aber auch davon abhängt, wie aggressiv das Heimatland solches dann verfolgt.
In einer Liechtensteiner Stiftung, die transparent aufgesetzt ist und das Vermögen nicht den Gründern zuzurechnen ist, aufgrund einer rechtlichen Fiktion, ist das Vermögen eigentlich sich.
Kontaktdaten und Links:
Rechtsanwalt Herr Dr. Oliver Nesensohn
Homepage: www.lnr-law.com
Email: o.nesensohn@lnr-law.com
Telefon: +423 239 9696
Mobil: +41 79 963 8878
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Timestamps
00:00 - Intro
00:50 - Oliver stellt seinen Werdegang vor
02:57 - Über die Zukunft der Liechtensteiner Stiftung
04:32 - Über den Sinn und Zweck von Stiftungen
05:27 - Veränderungen von Stiftungen in den letzten 10 bis 15 Jahren
06:14 - Die Rolle Liechtensteins
08:46 - Der Ruf Liechtensteins im Wandel
09:47 - Über den Unterschied von Trusts und Liechtensteiner Stiftungen
12:59 - Beispiele zur Unterscheidung von Trusts und Liechtensteiner Stiftungen
15:08 - Die Handhabung der Schenkungsteuer in der Liechtensteiner Stiftung
15:58 - Wie sinnvoll ist die Liechtensteiner Stiftung für in den USA lebende Deutsche?
17:37 - Vorteil der Liechtensteiner Stiftung gegenüber dem Trust
18:46 - Die steuerliche Belastung für eine Stiftung in Liechtenstein
21:28 - Über die Vermögenshöhe bei der Gründung einer Liechtensteiner Stiftung
22:00 - Der Stellenwert der Transparenz einer Liechtensteiner Stiftung
22:50 - Die Liechtensteiner Stiftung und ihr Sichtschutz
24:42 - Der Weg Luxemburgs
25:17 - Über die Angst, die Kontrolle über das Vermögen zu verlieren
26:46 - Die Wichtigkeit des Vertrauensverhältnis auf beiden Seiten
28: 53 - Die Handhabung der Vermögenssteuer
30:21 - Die Sicherheit einer Liechtensteiner Stiftung
31:33 - Über die Eröffnungskosten einer Liechtensteiner Stiftung
32:55 - Kontaktdaten bei Interesse an einer Liechtensteiner Stiftung
33:57 - Die Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte
Mitschrift zu Episode 3 von Perspektive Ausland
Zu Gast: Rechtsanwalt Dr. Oliver Nesensohn
Perspektive Ausland – Der Podcast aus London für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Ermöglicht durch freundliche Unterstützung der Steuerkanzlei St Matthew aus London.
Magnus: Herzlich Willkommen bei Perspektive Ausland, der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Mein Name ist Sauerborn, außerdem mit dabei Sebastian Sauerborn als Gastgeber und Inhaber der Steuerkanzlei St Matthew in London. Heute ist unser Gast Dr. Oliver Nesensohn. Er ist Rechtsanwalt und ausgewiesener Experte und kann uns somit einiges über Steuerangelegenheiten, insbesondere der Stiftung in Liechtenstein erklären. Er stellt sich und seinen Werdegang zunächst einmal vor.
00:50 - Herr Dr. Nesensohn stellt seinen Werdegang vor
Dr. Nesensohn: Ja, also ich bin Österreicher, geboren gerade an der Grenze über dem Bodensee in Bregenz, war dann im Studium in Innsbruck und von Innsbruck aus ging ich nach Wien, von Wien wieder zurück nach Innsbruck, hatte dort meine Konzidentenzeit, bin dann von dort nach New York gegangen, an die NYU, habe dort studiert, bin zurück nach Wien, habe dann meine Anwaltsprüfung nach einer Praxiszeit in Wien gemacht, und nach der Anwaltsprüfung bin ich dann nach Liechtenstein gezogen und bin dort einer großen Kanzlei beigetreten. Ich wurde dann dort Partner im Jahr 2004, und 2007 habe ich dann mit zwei anderen Partnern zusammen unsere Kanzlei LNR gegründet, und seit 2007 sind wir in dieser Konstellation tätig. Wir haben zwei angestellte Rechtsanwälte und unser Schwerpunkt liegt 50/50 auf, ich will immer sagen, Streitigenhausen im weitesten Sinne im Umfeld von Stiftungen, Trusts, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, und die andere Hälfte ist das Gründen und Verwalten von verschiedensten Rechtsträgern. Je länger, desto mehr in Liechtenstein, früher waren wir mehr oder weniger weltweit tätig, die Offshore-Aktivitäten haben wir im Prinzip eingestellt aus ganz besonderen Konstellationen, aber im Wesentlichen beschränken wir uns heute auf Liechtenstein.
02:57 - Über die Zukunft der Liechtensteiner Stiftung
Magnus: Okay, vielen Dank für das kurze Intro. Heutiges Thema ist ja im Wesentlichen die Stiftung von Liechtenstein. Bei meiner Recherche vorab für den Podcast bin ich auf interessante Zahlen gestoßen, nämlich 2007/2008 war wohl so ein Peak, was die Anzahl der Stiftungen in Liechtenstein anbelangt, damals gab es 50.000, wenn ich richtig recherchiert habe, und seitdem werden jedes Jahr wesentlich mehr gelöscht, durchschnittlich 4.300 Löschungen pro Jahr, so dass, wenn der Trend anhalten würde, bald gar keine Liechtenstein-Stiftung mehr existieren würde. Deswegen meine Eingangsfrage: Ist denn die Liechtensteiner Stiftung überhaupt noch eine Form, die Zukunft hat, die sinnvoll sein kann?
Dr. Nesensohn: Ich glaube eigentlich, heute aktueller, denn je, die Zahlen stimmen, die Sie nennen, Sie haben sich jetzt auf die Stiftungen beschränkt, da haben wir natürlich noch andere Rechtsträger, ich glaube zum Höhepunkt hatten wir 87.000 in Liechtenstein, heute sind es, wenn ich richtig informiert bin 13.000. Ob die Tendenz der Löschungen so anhält, glaube ich ehrlich gesagt nicht, die Zahl ist aber auch nicht besonders interessant, weil heute hat eine Stiftung ganz andere Funktionen als früher, nicht rechtlich, aber ihr Einsatz ist halt wesentlich anders. Früher, mit früher meine ich jetzt 2001, zum Höhepunkt der Internetbubble, als die Gier, würde ich sagen, richtig groß war, waren Liechtensteiner Stiftungen nichts anderes als eine andere Form vom Bankkonto, hauptsächlich fokussiert auf Steuerersparnisse und auch Verstecken. Also ich glaube im Gegenteil, weil die Offshore-Jurisdiktionen leiden wirklich, die sind heute fast nicht mehr zu gebrauchen, allein schon aus Sorgfaltsgründen, und weil einem jede Bank solche Schwierigkeiten macht, und irgendwo in der Struktur eine [unverständlich] vorkommt, dass es wirklich schwierig ist. Und Liechtenstein hat den Vorteil, dass es eben in EWR ist und im Zollvertragen mit der Schweiz, wir sind mitten in Europa und sind sogar aus EU-Sicht kein Tax Haven mehr, also wir sind aus EU-Sicht weißgelistet, und immer mehr Jurisdiktionen in der EU übernehmen das auch, und man muss sich ehrlicherweise verabschieden vom Null-Prozent-Steuersatz, das ist kein Konzept mehr. Und Verstecken gar kein Modell mehr.
04:32 - Über den Sinn und Zweck von Stiftungen
Magnus: Aber was ist eine Stiftung eigentlich genau, und was macht sie aus?
Dr. Nesensohn: Ja, also aus meiner Sicht, die Stiftung das stärkste Instrument für die Nachlassplanung, das ist eine juristische Person, die man sich so vorstellen kann, dass der Gründer einen Teil seines Vermögens einem speziellen Zweck widmet, und diese Widmung ist so stark, dass sie die Form einer juristischen Person annehmen kann. Und diese juristische Person, die Stiftung hat die Aufgabe, diesen Zweck zu erfüllen. Der Zweck kann darin liegen, dass es die Unterstützung der Familie ist, dass das der Zusammenhalt einer Kunstsammlung, eines Unternehmens, gemeinnützig, da sind die Zwecke relativ weit, so lang sie legal sind. Was die Stiftung nicht kann, ist Kommerzgeschäfte betreiben, aber ansonsten bewegen wir uns zwischen Familienstiftung und Unternehmensstiftung und gemeinnützigen Stiftungen.
05:27 - Veränderungen von Stiftungen in den letzten 10-15 Jahren
Magnus: Wir hatten ja jetzt schon ein bisschen die Historie von Stiftungen angesprochen, dass die mit der Internetbubble vielleicht noch ein bisschen populärer waren, ich glaube es ist spätestens, seit dem Fall Zumwinkel hat sich da einiges getan, was bestimmt auch mit der Anzahl der vielen Löschungen einhergeht. Können Sie vielleicht da bisschen was sagen, wie sich das Ansehen von Stiftungen eben die letzten 10-15 Jahre verändert hat?
Sebastian: Und ich würde vielleicht sagen, insbesondere auch vor dem Hintergrund jetzt von Liechtenstein, weil, ich meine, Liechtenstein hat ja schon sehr weit aufgeholt, auch was jetzt Kooperation, Transparenz, usw. anbelangt, früher war das ja alles immer ja, gerade im Hinblick auf Deutschland mit viel Geheimnistuerei, und da ist ja doch sehr viel passiert in Liechtenstein, ich glaube, das wäre auch nochmal gut, darauf einzugehen.
06:14 - Die Rolle Liechtensteins
Dr. Nesensohn: Liechtenstein war ja nach dem Ersten Weltkrieg ein sehr, sehr armes Land und hat dann in Errangelung von Rohstoffen ein Modell entwickelt und gesucht, was kann Liechtenstein anbieten, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Dann hat man sich bei verschiedensten Jurisdiktionen bedient und hat als erstes kontinentales Land 1926 den englischen Trust übernommen, und zum gleichen Zeitpunkt auch die Stiftung. Und das Geschäft kam so richtig ins Laufen durch den Zweiten Weltkrieg, als Not am Mann war, das Vermögen in Sicherheit zu bringen. Und ich würde mal sagen, der Urtrieb des Sparstrumpfes, von dem niemand weiß, unter der Matratze, ist ein starker Antrieb für die Stiftung gewesen. Das ist über die Zeit durch Steuertransparenz in der Form abhanden gekommen, weil es kein Geheimnis vor der Finanz mehr gibt, vor der Ehefrau vielleicht noch, aber vor der Finanz nicht, und über das Jahr 2001, als die Gewinne aus der Bubble nur so sprudelten, war das Hauptmotiv die Steuervermeidung, die ist da, ja, als, will ich mal sagen, international abhanden gekommen, heute haben wir völlige Transparenz, 2008 der Fall Zumwinkel war ein signifikanter Auslöser für den Paradigmenwechsel in Liechtenstein, formalisiert durch die Liechtensteiner Erklärung der HET, und damit des Fürstenhauses, als Liechtenstein im Prinzip proaktiv gesagt hat, wir warten jetzt nicht mehr und halten unser Modell so lange aufrecht, bis es uns abgedreht wird, sondern wir gehen jetzt proaktiv nach vorne, [verzerrt und unverständlich] halten uns an die Regeln und versuchen, unsere Nische dort zu finden, und das unterscheidet Liechtenstein wesentlich von meines Wissens, sämtlichen anderen Offshore-Jurisdiktionen, die versucht haben, das Modell so lang wie möglich vorzuspielen, während Liechtenstein sich aktiv eingebracht hat in die Onshore-Welt, und im Zuge dessen auch Doppelbesteuerungsabkommen gewährt bekommen hat. Das trifft jetzt auf Offshore-Jurisdiktionen auch nicht zu, aber Liechtenstein ist heute gar nicht mehr so schlecht vernetzt mit Doppelbesteuerungsabkommen, weil sie auch zeigt, dass die Jurisdiktion durchaus als vertrauenswürdig wahrgenommen wird. Heute haben wir internationalen Informationsaustausch, FATCA, CRS, Doppelbesteuerungsabkommen, also wenn Lichtenstein Geld verstecken will vor der Steuer, ist hier sicher nicht mehr wichtig.
08:46 - Der Ruf Liechtensteins im Wandel
Magnus: Liechtenstein hat sich also sehr bemüht, seinen Ruf zu ändern und eher für transparente Vermögenssicherung zu stehen.
Dr. Nesensohn: Ja,der Nebeneffekt des Ganzen, dass der Steuernehmer nicht mehr im Vordergrund stand, ist, dass die Liechtensteiner Stiftung sich ihrem ureigensten Zweck widmen kann, das ist der Vermögensschutz, und das ist die Nachfolgeplanung. Und das steht heute wesentlich im Vordergrund bei Stiftungsgründern, und ich spreche mit Klienten, da geht es nicht mehr um die Steuervermeidung, da geht es nur darum, dass man sich steuerlich keinen mordsmäßigen Nachteil einhandelt, aber im Wesentlichen geht es um Vermögenserhaltung und Vermögensweitergabe und um Asset Protection, und Dank der Regulatoren, die wir heute haben, würde ich auch sagen, ein guter Teil ist auch Good-Housekeeping, weil ja das Ganze Reporting, das liege dann bei der Stiftung und nicht mehr bei der Privatperson, und das ist dann gar nicht zu unterschätzen, der Aufwand, den man da betreiben muss.
09:47 - Über den Unterschied von Trusts und Liechtensteiner Stiftungen
Magnus: Sebastian, was sind in Deinem Alltag Fälle, wo Du konkret auf eine Stiftung angesprochen wirst? Was sind das für Mandanten, die sich hier interessieren?
Sebastian: Ich kann Herrn Dr. Nesensohn so nur zustimmen. Wir haben auch vielfach Mandanten, die das Thema Stiftung interessiert. Insbesondere geht es eben um Nachlassplanung, sage ich jetzt mal, wir haben durchaus auch Mandanten, die z.B. in Deutschland eine Familienstiftung gegründet haben, klar, wie gesagt, also Steuertransparenz ist ja sowieso gegeben, warum soll ich eine Stiftung in Liechtenstein gründen, und warum nicht z.B. eine Familienstiftung in Deutschland, und dann haben wir natürlich Mandanten, gerade auch jetzt deutschsprachige Mandanten, die im angelsächsischen Raum mittlerweile ansässig sind, wo ja der Trust, der ja grundsätzlich was anderes ist, als eine Stiftung, die vorherrschende Form letztlich für Nachlassplanung, sage ich mal, ist, Vermögensstrukturierung. Jetzt lassen sich Trusts per se natürlich mit kontinental-europäischem Vermögen nur bedingt kombinieren, d.h. da wäre dann auch noch eine weitere Frage, ist die Familienstiftung, in Kombination, Entschuldigung, die Liechtensteiner Stiftung, in Kombination mit einem Trust sinnvoll, oder sogar anstatt eines Trusts sinnvoll, für in angelsächsischen Ländern und in den USA lebende Personen, die z.B. Vermögensbeteiligung in Kontinentaleuropa haben und das entsprechend strukturieren wollen?
Dr. Nesensohn: Wir haben überhaupt keine Berührungsängste mit dem Trust, wir haben ja selber den Trust in unserem Rechtsbestand, und die Entscheidung Trust oder Stiftung richtet sich eigentlich hauptsächlich danach, zum ersten Mal, was hat der Klient für einen Background, kommt er aus dem angelsächsischen Bereich, dann muss man ihm den Trust nicht lange erklären, da weiß er, was das ist, umgekehrt kontinentaleuropäisch, römisch-rechtlicher Hintergrund ist die Stiftung leicht zu erklären, der Trust eher weniger, beides hat Vor- und Nachteile, ein Trusteewechsel kann recht aufwendig sein, weil der Trustee der rechtliche Eigentümer ist, wenn der im Grundbuch ist, und Sie haben einen neuen Trustee, dann müssen Sie eine Grundbuchsberechtigung vornehmen, genauso bei einem Kontowechsel muss ein neues Konto eröffnet werden, ist heute auch nicht mehr ganz so einfach, eine Kontoeröffnung, letztendlich hängt es aber davon ab, wo muss man den Trust ordentlich deklarieren, steuerlich, wenn ich eine Diskussion habe mit HMRC, wo ich ein halbes Jahr brauche, zu erklären, dass die Stiftung keine Corporation ist, oder das Gleiche auch in den USA, dann wähle ich von vornherein den Trust, weil das Thema dann schon durch ist, die verstehen das. Im Endeffekt, man kann das Gleiche erzielen mit beiden, hat aber beides seine Vor- und Nachteile, hängt davon ab, vom persönlichen und vom steuerlichen Umfeld. Zum Trust in Liechtenstein kann man noch sagen, der ist hier steuerpflichtig mit der Minimalsteuer, muss keine Steuererklärung abgeben, und ja, seit 1800 Schweizer Franken schleppt, egal, welche Gewinne er erzielt, bei der Stiftung ist das anders, je nachdem, wie sie ausgestaltet ist, muss sie eine Steuererklärung abgeben und wird über die 1800 hinaus unter Umständen steuerpflichtig, hängt ein bisschen von der Planung ab, wie man das aufsetzt.
12:59 - Beispiele zur Unterscheidung von Trusts und Liechtensteiner Stiftungen
Magnus: Um die Unterscheidung von Trust und der Liechtensteiner Stiftung besser zu verstehen, gehen wir noch auf konkrete Beispiele ein.
Dr. Nesensohn: Wenn Sie in England bleiben oder Vermögen bringen, ist das in England laufend besteuert werden muss, wie die Gelegenschaften, würde ich jedenfalls den Trust empfehlen, die Frage ist, ob der Liegenschaft der Trust direkt fällt, oder ob das durch eine Underline-Corporation passiert.
Magnus: Die Auffassung würdest Du so teilen, Sebastian?
Sebastian: Ja, genau, ich mein, die Realität ist eben, ich kann jetzt mal ein konkretes Beispiel sagen von einem Mandanten, der ist schon vor ein paar Jahren von Deutschland weggezogen nach Osteuropa und hat noch Beteiligungen in Deutschland, hat das alles also auch sauber gemacht, auch so mit Wegzugsteuer usw., also alles geregelt, überlegt sich jetzt, nach Dubai umzuziehen, und überlegt sich jetzt im Grunde genommen, langfristig, ob es jetzt Sinn macht für ihn, z.B. eine Stiftung zu gründen in Liechtenstein, dort seine ganzen Beteiligungen mit rein zu legen, ich denke die Beteiligungen haben einen Wert von, sagen wir mal, 20 Millionen. Dort gibt es jetzt für ihn keine kurzfristigen Gesichtspunkte oder Optimierungspotenziale, sondern es geht bei ihm jetzt um die langfristige Planung, also ist noch ein recht junger Mann, vielleicht jünger als 50. Es geht halt vor Allem um die Frage, das Vermögen langfristig anzulegen, oder langfristig zu planen, und dann natürlich auch mit dem Gesichtspunkt, möglicherweise in fünf Jahren nach Dubai dann nach Deutschland zurückzukehren. Hier ist möglicherweise die Stiftung z.B. ein ganz interessanter Aspekt, denke ich.
Dr. Nesensohn: Ja, auf jeden Fall, wenn er nach Deutschland zurückkehrt, ist die Stiftung wahrscheinlich idealer als ein Trust, weil der Trust für Deutschland auch immer noch, trotz Hagel-Wein-Kommen steuerlich zumindest ein Mysterium ist, bzw. steuerlich oft einmal einfach ignoriert wird. Das sehen wir auch in Monaco z.B., da hat man mit der Stiftung ein geringeres Anerkennungsproblem, aus Pflichtteilsüberlegensansprüchen, als mit dem Trust, im Sinne von Recognition ist der Trust im angelsächsischen Raum zu Haus, und die Stiftung im kontinentaleuropäischen, und genauso handhaben es auch die Behörden, also wirklich im Individualfall schauen, das Ziel kann man mit beiden erreichen, es sind nur unterschiedliche Wege.
15:08 - Die Handhabung der Schenkungsteuer in Liechtenstein
Magnus: Wie ist es, wenn ich Allgemeinvermögen in die Liechtensteiner Stiftung übertrage, fällt dann Schenkungsteuer an, oder was ist damit?
Dr. Nesensohn: Hängt davon ab, wo Sie steuerpflichtig sind. Wenn Sie das aus Deutschland heraus machen, dann wäre das eine Schenkung, hängt wiederum davon ab, wie die Stiftung ausgestaltet ist, wenn die Schenkung, sage ich, widerruflich ist, dann könnte das steuerneutral sein, wenn Sie es an eine Stiftung geben, die jetzt intransparent ist und eine Ermessensstiftung ist, dann haben Sie Schenkungsteuerklasse die schlechteste, aber das hängt ganz von dem Land ab, in dem Sie sich aufhalten und von Ihrer persönlichen Steuersituation. In Deutschland ist das etwas speziell, weil Sie die Schenkungsteuerpflicht hängt auch ein bisschen an Ihrer Staatsbürgerschaft, selbst wenn Sie wegziehen.
15:58 - Wie sinnvoll ist die Liechtensteiner Stiftung für in den USA lebende Deutsche?
Magnus: Okay, ich würde gern vielleicht noch einen anderen Themenbereich mit anreißen. Sebastian, Du hast ja auch immer wieder mit Unternehmern zu tun, die in den USA leben, sei es über Green Card oder über ein entsprechendes Visum. Wenn ich bei denen jetzt den Vermögensschutz in den Fokus richte, Herr Dr. Nesensohn, würden Sie sagen, hier ist die Liechtensteiner Stiftung auch ein sinnvolles Modell, wenn ich als Deutscher in den USA lebe?
Dr. Nesensohn: Im Sinne von Asset Protection jedenfalls, wenn Sie an das Schadenersatzrecht in den USA denken, Primitive Damages sind in Liechtenstein nicht vollstreckbar, Liechtenstein hat überhaupt keine Vollstreckungsübereinkommen, außer mit der Schweiz und mit Österreich, sie müssten also hier den jeweiligen Rechtsstreit wieder von vorne beginnen, also wenn Sie einen amerikanischen Titel haben. Der Nachteil der Liechtensteiner Stiftung mit den USA ist, dass das Reporting, wie bei allen Auslandsbeziehungen aus Sicht der USA ein wesentlich aufwendiger ist. Also das wird buchhalterisch und steuererklärungsmäßig aufwendig, aber das ist dann auch der einzige Nachteil, muss ich sagen. Also im Sinne von Scheidungen oder Schadenersatzklagen ist hier der Vermögensschutz deutlich, deutlich verbessert. Wenn Sie aus den USA heraus gründen, ist das ein Null-Event, weil die USA durchschauen, das nennt sich dann Grantor Trust, d.h. das Vermögen und das Einkommen wird dem US-Stifter sowieso zugerechnet, also steuerlich ist das ein Null-Event. Und in den USA, das US-Steuersystem erlaubt relativ viel Tarnungsfreiheit, die wissen jedenfalls mehr als die europäischen, und sie könnten es mit der Stiftung völlig legal schaffen, z.B. die Erbschaftsteuer für eine Generation zu überspringen. Die haben einen Aufschub, da sparen Sie es natürlich nicht auf ewig, aber einen Aufschub könnten Sie erzielen.
17:37 - Vorteil der Liechtensteiner Stiftung gegenüber dem Trust
Magnus: Ist ja durchaus was, was interessant ist, Sebastian, oder für die Unternehmer, die Du in den USA betreust.
Sebastian: Ja, absolut, wie gesagt, natürlich in den USA ist ja mit den Trusts immer so erfreusam, aber wie Herr Dr. Nesensohn schon gesagt hat, also ich meine, wenn man es sich mal ganz konkret anschaut, ja, wenn man das Thema Vermögensschutz nimmt und man hat einen Trust und es wird geklagt, und es liegt ein Titel vor, dann sind die US-Trustees die ersten, die sofort das Vermögen rausgeben, nach Erfahrungsberichten, so die ich gehört habe, also die Sicherung ist, die ist nur, sagen wir mal, gedacht, also, die ist nicht wirklich vorhanden, ja, das ist so ein bisschen so eine Phantasie, ja. Wir kennen in der Tat viele US, oder nicht viele, aber einige US Berater, die sogar sagen, dass es besser ist, womöglich Stiftungen oder Trusts offshore zu gründen, oder eben eine Stiftung in Liechtenstein, z.B., auch für Erstvermögen, weil das tatsächlich dann die gewisse Undurchlässigkeit im Sinne von Vermögensschutz auch generiert, weil eben US-Gerichte dort letztlich keine Befugnis haben, ja, dass es entsprechend keine Vereinbarung gibt, und das ist dann viel schwerer, an das Vermögen in einem Haftungsfall oder so dann ranzukommen.
18:46 - Die steuerliche Belastung für eine Stiftung in Liechtenstein
Magnus: Daraufhin geht Herr Dr. Oliver Nesensohn noch einmal genauer auf die steuerliche Belastung für eine Stiftung in Liechtenstein ein.
Dr. Nesensohn: Ja, aus Steuersicht haben wir zwei Kategorien von Stiftungen. Das eine ist die BVS, d.h. das ist die [unverständlich] Struktur, das ist die klassische Stiftung mit einem Bankkonto, der Klient darf nicht beteiligt sein in der Stiftungsverwaltung und die Stiftung darf auch keine verzinslichen Darlehen oder Darlehen an Dritte gewähren, das sind so die groben Kriterien, und wenn man diese Voraussetzung erfüllt, gilt man als BVS, das hat den Vorteil, dass man keine Steuererklärung abgeben muss, keine Bilanz einreichen muss, und lediglich mit 1.800 Franken pro Jahr besteuert wird, egal wieviel Gewinne die Stiftung macht. Die BVS darf nicht an Doppelbesteuerungsabkommen teilnehmen, die qualifiziert dafür nicht. Die andere, die regulär besteuerte Stiftung, die unterliegt im Prinzip einem 12,5%igen Erwerbssteuersatz, hat aber den Vorteil, dass sie bei Doppelbesteuerungsabkommen partizipieren kann, z.B. die Schweiz hat 35% Quellensteuer, da kommt man mit einer regulär besteuerten Liechtensteiner Stiftung, so sie denn intransparent ist, auf gut 5% herunter, das macht einen Unterschied aus. Und 12,5% Erwerbssteuer, das ist einmal der Basisansatz, jetzt ist aber die Bemessungsgrundlage für diese Steuer ist relativ ausgedünnt, d.h. Kapitalgewinne und ausländische Liegenschaftserträge fallen nicht in diese Bemessungsgrundlage hinein, d.h. die bleiben steuerfrei und außenvor. Zinserträge wären steuerpflichtig, Kapitalgewinne aus Wechselkursgewinnen oder aus Goldverkäufen, die wären voll steuerpflichtig, aber Liechtenstein kennt einen 4%igen Eigenkapitalzinsabzug, d.h. wenn die Stiftung ein Kapital von 1 Million hat, würden fiktiv Kosten von 4% abgezogen werden. Die 4% stimmen nicht ganz genau, das ist eine Formel, die wird ein bisschen adjustiert, also das führt hier zu weit in der Diskussion, gehen wir jetzt mal von einem 4% Eigenkapitalzinsabzug aus, d.h. bei 1 Million haben Sie jedenfalls einmal schon 40.000 Kosten, die Sie durch, von mir aus, Währungsgewinne wettmachen können, also in diesem Umfang würden Währungsgewinne auch nicht besteuert werden, und sämtliche Dividenden und Kapitalerträge auf Wertstiften, die blieben sowieso steuerfrei. Also nicht die Besteuerung, man kann ein bisschen damit jonglieren, natürlich über die Vermögensverwaltungen, und auch so, ofteinmal auf die 1800 Steuer herunterkommen.
21:28 - Über die Vermögenshöhe bei der Gründung einer Liechtensteiner Stiftung
Magnus: Wichtig dabei ist die Vermögenshöhe zu kennen, ab der es erst Sinn gibt, eine Liechtenstein Stiftung zu gründen.
Dr. Nesensohn: Ja, ich würde sagen, so Daumen mal Pi, würde ich das bei 5 Millionen ansiedeln, weil der regulatorische Aufwand in den letzten Jahren ist so gestiegen, dass die alte 1 Million fairer Weise nicht verkauft werden sollte, darauf man für FATCA, und für CRS und die lokalen Reportings, dass es unter 5 Millionen keinen Sinn mehr macht.
22:00 - Der Stellenwert der Transparenz einer Liechtensteiner Stiftung
Magnus: Dann lenkt Sebastian das Gespräch noch einmal zum Thema der Transparenz einer Liechtensteiner Stiftung.
Sebastian: Was ja heutzutage doch für viele Mandanten Thema ist, ist ja jetzt so Thema wie Transparenz, alles ist immer öffentlich, jede Information, jetzt gibt es Transparenzregister in allen Ländern nach der Anti Money Laundering Direktive der EU, es geht jetzt gar nicht hier um gegenüber Behörden usw. und gegenüber der Steuer nicht transparent zu sein, aber neulich kam ein Mandant zu mir und hat gesagt, jetzt weiß ja sogar der Nachbar, wieviel er genau verdient, er muss ja einfach nur in Handelsregister reinschauen. Bietet eine Stiftung hier die Möglichkeit gegenüber der Öffentlichkeit einen gewissen Sichtschutz zu bieten, natürlich, wie gesagt nicht gegenüber Behörden oder Banken oder so was, aber gegenüber der Öffentlichkeit, kann da eine Stiftung ein effektiver, sage ich mal Sichtschutz sein?
22:50 - Die Liechtensteiner Stiftung und ihr Sichtschutz
Dr. Nesensohn: Ja, wir haben ja auch das Eigentümerregister, das ist ja diese Erfindung des EU Parlaments, die gilt auch hier in Liechtenstein, allerdings haben die Staaten das nicht alle gleich umgesetzt, und Liechtenstein ist hier am unteren Ende geblieben, d.h. das Register gibt's, sukzessive dürfen auch immer mehr Personen Einsicht nehmen, heute sind das die Strafverfolgungsbehörden, die FMA, die FIU, also die Financial Intelligence Unit und die Steuerverwaltung. Hinzu kommen jetzt die Banken, wenn sie dies zu Sorgfaltsrestrikten benötigen. Der Zugriff auf diese Daten ist etwas beschränkt in Liechtenstein, wird sich aber auch über die Zeit so entwickeln, dass dann letztendlich jeder hineinsehen kann. Was in Liechtenstein im Register aber ersichtlich ist für eine Stiftung, das ist, bis zum heutigen Tage sind das, also ich rede jetzt von einer Ermessensstiftung, nicht von einer durchsichtigen, der Begünstigtenberechtigten, sondern von einer wirklichen Ermessensstiftung, das wären nur die Organe, als die Personen, die Kontrolle haben, das wurde mit 01.04.2021 jetzt geändert, wir müssen jetzt auch den Stifter eintragen ins Register, allerdings ist die Information über den Stifter nicht zugänglich, d.h. den Strafverfolgungsbehörden ja, aber die Banken, z.B. nicht, und die Öffentlichkeit in weiterer Folge auch nicht. Ob das in Zukunft auf alle Ewigkeit so haltbar ist, kann ich nicht sagen, aber status quo sieht man den Stifter nicht, nach wie vor sieht man nur die Organe bei Ermessensstiftungen.
Sebastian: Ja, gut, das ist halt so eine Sache, das ist halt einfach, das ist halt so ein Thema, da muss man einfach lernen, damit zu leben, ja, wie man so schön sagt. Wichtig, gegen den Strom zu schwimmen.
24:42 - Der Weg Luxemburgs
Dr. Nesensohn: Luxemburg ist einen anderen Weg gegangen, die haben gesagt, wir machen da sowieso alles öffentlich, da machen wir keine Hindernisse, aber wir sind relativ großzügig, wenn Klienten sagen, wir haben spezielle Gründe, warum wir nicht wollen, dass wir öffnen die Hauptscheine. Wie das die Luxemburger dann in der Praxis im Detail handhaben, weiß ich nicht, aber das ist der Ansatz Luxemburgs gewesen. Liechtenstein, Luxemburg haben das gemeinsam begonnen, eigentlich auf der Schiene Liechtenstein zu spielen, dann ist Luxemburg ausgeschert und Liechtenstein ist jetzt im Prinzip allein im Interesse an diesen Handhabungen, aber noch ist's restriktiv.
Sebastian: Interessant.
25:15 - Über die Angst, die Kontrolle über das Vermögen zu verlieren
Magnus: Wie begegnen Sie der Sorge, wenn ein Stiftungsgründer Angst hat, dass er die Kontrolle über sein Vermögen verlieren würde?
Dr. Nesensohn: Ja, provokant formuliert, würde ich sagen, die Sorge ist berechtigt, das ist ja auch das Ziel, das Ziel [unverständlich] verfolgt. An die Erben gerichtet, würde ich sagen, die Stiftung ist der natürliche Feind der Erben, weil sie verhindert, dass die Erben unter Umständen nicht alle sofort bekommen, hängt davon ab, was der Stifter vorsieht, aber in der Stiftung haben wir endlich Spieldaten von der Totalkontrolle des Gründers bis zur Aufgabe jeglicher Kontrolle, also das hängt ganz von der Ausgestaltung ab. Im Gegensatz zum Trust kann sich der Stifter ein Kontrollrecht, ein unmittelbares Instruktionsrecht vorbehalten, deswegen ist die Stiftung trotzdem eine Stiftung, der Trust hätte damit ein Existenzproblem. Also, wir können 100% Kontrolle bis zu 0 sämtliche Spielarten haben. In der Praxis wird oft gewählt, dass sich der Gründer, oder auch ein Vertrauter des Gründers als Protektor ein Abrufungsrecht des Stiftungsrates vorbehält, das führt in den meisten Fällen, zumindest nach CAS, nicht zur Kontrolle über die Stiftung per Definitionen, weil er sich das Vermögen nicht unmittelbar selbst aneignen kann, aber faktisch kann das natürlich zur Kontrolle führen.
26:46 - Die Wichtigkeit des Vertrauensverhältnisses auf beiden Seiten
Magnus: Wie siehst Du das, Sebastian, wenn Mandanten bei Dir einen Trust gründen möchten?
Sebastian: Es ist dann immer ein wichtiger Vertrauenspunkt, es gibt auch, leider muss man sagen, in jeder Branche schwarze Schafe, natürlich, die meisten machen dann schlechte Erfahrungen, aber gut, es ist eben so, wie es ist, also wenn man nicht in der Lage ist, entsprechend erstens zu vertrauen, zweitens einen professionellen Anbieter zu suchen, drittens die Dinge so aufzusetzen, dass sie dann auch funktionieren, dann kann man halt solche Instrumente auch nicht nutzen, das ist halt einfach so, wenn man da zu sehr paranoid ist und so, dann geht das einfach nicht, dann muss man halt damit leben.
Dr. Nesensohn: Ich glaube, es ist ganz wesentlich, dass die Stiftung oder der Trust so aufgesetzt wird, dass er seine Funktion erfüllen kann, und zwar unabhängig davon, wer im Organ sitzt, das ist die Grundvoraussetzung. Und über die Jahre hinweg bildet sich auch ein Vertrauensverhältnis auf beiden Seiten, man sieht, passt man zum Klienten und umgekehrt. Und wenn nicht, dann muss man das zurechtrücken. Aber wesentlich ist, dass das Setup funktioniert, egal ob mich morgen ein Auto überfährt oder nicht, und das schafft auch Vertrauen und, ja ohne Vertrauen geht es sowieso nicht, aber das Vertrauen ist gegenüber der zweiten Generation nicht unbedingt gegeben, weil die zweite Generation sieht einen vielleicht auch ein bisschen als Gegner, zumindest am Anfang, bis man sich aneinander gewöhnt sind, weil jetzt stirbt er, der Papa, und dann kommen die, und dann muss man ihnen sagen, ja, es ist leider, schauen Sie, wir haben's, Sie bekommen jetzt einmal die nächsten fünf Jahre nur den Income. Und der hat vielleicht schon große Pläne gehabt, kommt nicht besonders gut an, und dann werden die unterschiedlichsten Vorschläge gemacht, also, man muss eigentlich immer abwehren. Also, ist schwierig, aber deshalb muss auch die Dokumentation belastbar sein, das nimmt einem auch den Druck, natürlich, weil man dann sagen kann, das ist so vorgesehen vom Stifter, ja, müssen wir halt umsetzen.
28:53 - Die Handhabung der Vermögenssteuer
Magnus: Ein Thema würd' mich aktuell noch interessieren, jetzt ist ja hier große Corona-Pandemie, vor der Kamera müssen wir zum Glück noch nicht mit Maske sitzen, aber viele Unternehmer, viele Vermögende haben Angst vor einer Corona-Vermögenssteuer. Jetzt können wir alle nicht in die Glaskugel schauen, aber würden Sie die Liechtenstein Stiftung als Schutz vor solch einer Maßnahme sehen, vor einer Corona-Vermögenssteuer?
Dr. Nesensohn: Primär ist das schon, hängt immer davon ab, wie aggressiv das Heimatland das dann verfolgt, unter uns gesagt ist der Schwachpunkt des Stiftung und der Struktur der Klient selbst, weil er sich exponiert in dem Land, in dem ihm die Steuerschraube angesetzt wird, dass Deutschland z.B. eine Vermögenssteuer in Liechtenstein gegen Stiftungen durchsetzt, nur weil wir einen deutschen Steuerpflichtigen als Gründer haben, das sehe ich nicht, da wird halt der Druck auf den deutschen Steuerpflichtigen ausgesetzt, sondern wahrscheinlich in einer gesetzlichen Fiktion angenommen, das Vermögen ist ihm sowieso zuzurechnen, dann ist natürlich schwierig, wenngleich Deutschland auf sein deutsches Vermögen nicht darauf das liechtensteinische, das können Sie nicht.
Sebastian: Also hier ist sicherlich auch ein Grund, dann zu sagen, warum z.B. jetzt die Stiftung in Liechtenstein besser ist als vielleicht eine Stiftung in Deutschland, soweit ich das weiß, wobei ich nicht sicher bin, ob das korrekt ist, aber mir hat mal jemand gesagt, dass z.B. das Vermögen in einer deutschen Stiftung erst geschützt ist nach einem Jahr, aber davor immer noch ggf. rückabgewickelt und darauf zugegriffen werden kann.
30:21 - Die Sicherheit einer Liechtensteiner Stiftung
Dr. Nesensohn: Ja gut, wir haben auch ein Anfechtungsrecht, was weiß ich, wenn jetzt einer sehenden Auges seine Gläubiger benachteiligt, dann kann natürlich die Zuwidmung an die Stiftung auch für eine gewisse Zeit angefochten werden. Aber nicht einfach nur so, dass man standardmäßig ein Jahr lang hält das Ganze sowieso nicht und kann jederzeit rückabgewickelt werden, das gibt es also nicht. Im Sinne von Vermögenssteuer, wenn die Stiftung transparent aufgesetzt ist und das Vermögen nicht den Gründern zuzurechnen ist, aufgrund einer rechtlichen Fiktion, dann sollte das Vermögen eigentlich sicher sein. Also, in Ihrem ursprünglichem Fall ein schon lange aus Deutschland Weggezogener gründet eine Stiftung aus Dubai und zieht dann nach Deutschland zurück, und wenn das eine Ermessensstiftung ist, dann sehe ich nicht, wie Deutschland argumentieren kann, dass dieses Vermögen hinzuzurechnen ist, und deshalb mit der Vermögenssteuer besteuert werden sollte.
31:33 - Über die Eröffnungskosten einer Liechtensteiner Stiftung
Magnus: Okay, dann vielleicht zum Abschluss eine Frage, die unsere Zuhörer interessieren könnte, bevor Sie jetzt gleich, Herr Dr. Nesensohn kontaktieren würden, mit welchen Kosten muss ich denn für den Aufsatz einer Stiftung rechnen, und was ist der jährliche Unterhalt, in etwa so eine Hausnummer.
Dr. Nesensohn: Ja, also die Hausnummer ist, wir fangen für die Gründung so bei CHF 5.000 an, für unsere Kosten, da müssen Sie mit Nebenkosten von ca. CHF 1.000 für die Behörden rechnen, wir haben 7,7% Mehrwertsteuer, die kommt obendrauf, und jährlich wäre das auch das Gleiche für die Verwaltung, dazu kommen ca. 1.200 für die verschiedenen Reportings und die FATCA, CRS und Sorgfalt, also sind wir so bei 6.500 netto, je nachdem, ist es eine BVS, brauchen Sie eine gute Bilanz dazu, bei einem Einstieg sind die Bankkonto, sage ich mal, Daumen mal Pi bewegen wir uns so bei zwischen CHF 1.500 und CHF 2.000 , und dann haben wir natürlich Zusatzkosten, die rechnen wir als Anwälte, bzw. im Sinne von stundenmäßigen Aufwendungen ab, da gibt es vierteljährlich ein Leistungsjournal, da sieht man genau, was wofür bezahlt wird, und das richtet sich halt nach dem Aufwand logischerweise, wenn wir reisen müssen, kommt in letzter Zeit wenig vor, aber wenn wir Verträge aushandeln, Liegenschaften kaufen, Unternehmen kaufen oder verkaufen, bei Statuten, Statuten ändern, alles mögliche, das käme halt dann obendrauf.
Magnus: Wunderbar, vielleicht können Sie noch kurz sagen, wie man Sie erreichen könnte, wenn man jetzt an einer Liechtenstein Stiftung interessiert ist.
32:55 - Kontaktdaten bei Interesse an einer Liechtensteiner Stiftung
Dr. Nesensohn: Ja, ich bin sowohl telefonisch wie auch per E-Mail im Prinzip rund um die Uhr erreichbar, telefonisch nicht ganz rund um die Uhr, aber meine Telefonnummer wäre hier im Büro 00423 239 9696, meine Mobilnummer ist 0041 79 963 8878, und meine E-Mail-Adresse wäre o.nesensohn@lnr-law.com. Unsere Website wäre auch www.lnr-law.com
Sebastian: Wunderbar, Herr Dr. Nesensohn, herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen, das war sehr interessant, haben wir einiges hier gelernt über die Stiftung in Liechtenstein, sehr interessantes Thema.
33:57 - Die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Magnus: Nach dem Gespräch habe ich mich noch einmal mit Sebastian zusammengesetzt, um die wichtigsten Aspekte, die Herr Dr. Nesensohn erwähnt hat, zusammenzufassen und in einen Kontext einzuordnen.
Sebastian: Ja, sehr interessantes Gespräch mit dem Herrn Dr. Nesensohn in Liechtenstein, jetzt ist natürlich klar, dass so eine Stiftung schon nochmal für viele Unternehmer da eine ganz andere Kategorie ist und auch eine ganz andere Hausnummer ist und für viele wahrscheinlich auch schlicht und ergreifend nicht möglich, bzw. nicht nötig ist.
Magnus: Weil die Zielsetzung eine andere ist, oder warum meinst Du?
Sebastian: Ja, weil einfach sich das in der Praxis wahrscheinlich jetzt gar nicht groß tatsächlich so umsetzen lässt, also so, dass man jetzt wirklich dort profitieren könnte. Es fängt ja schon damit an, die wenigsten von uns in der glücklichen Lage sind, ein Vermögen zu haben und 5 Millionen, was Herr Dr. Nesensohn als den Minimaleinstieg für die Stiftung genannt hat.
Magnus: Weil die entsprechende Verwaltung aufwendig ist, die man berücksichtigen muss.
Sebastian: Ja, genau. Viele Unternehmer machen sich natürlich jetzt hier auch gerade wegen Corona Gedanken dazu, wie Vermögen geschützt werden kann. Natürlich grassiert die Angst vor einer Vermögenssteuer, es gibt ja in Deutschland doch ein sehr großzügiges Modell, das nach zehn Jahren beim Verkauf von Immobilienbesitz man sich außerhalb der Spekulationsfrist befindet und dafür Immobilien insofern steuerfrei verkauft werden können. Es ist offensichtlich im Gespräch bei deutschen Parlamentariern, dass diese Frist abgeschafft, oder zumindest abgeschwächt wird, was dann bedeutet, wenn man Immobilien verkauft, nach zehn Jahren die nur noch zum Teil steuerfrei verkauft werden können, bzw. dass die zehn Jahre verlängert werden auf 15 Jahre, oder was auch immer.
Magnus: Und dann zum individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.
Sebastian: Ja, oder Kapitalertragsteuersatz, das ist, wie gesagt, ich habe da keine zusätzliche Information, aber ich habe andere, die haben mir, ich meine, wir kennen Parlamentarier, wo das so diskutiert wird, keine Ahnung, also, ich meine, ich weiß nicht wie das ist, aber ...
Magnus: Wir wissen auf jeden Fall, Corona kostet viel Geld.
Sebastian: Genau, und insofern würde man sich dort auf jeden Fall Gedanken dazu machen, wie man Vermögen schützen kann, Stiftung ist eine Sache, ich meine jetzt gerade hier bei den Immobilien gibt es natürlich auch andere Lösungen, also wir haben Mandanten, die haben größere Immobilienvermögen gehabt, die haben dann diese schlicht und ergreifend in eine Kapitalgesellschaft verpackt und haben dann die mit Schulden beladen, die Kapitalgesellschaft. Insofern ist das dann auch, dann sind die Immobilien auch wertlos, dann gibt es keine Vermögenssteuer. Die Frage stellt sich einfach, ohne die Stiftung kann möglicherweise hier ein geeignetes Instrument sein, vornehmlich natürlich aber ist die Stiftung im Hinblick auf die Nachlassplanung interessant, Erbschaftsteuer ist ein Punkt, aber was Herr Dr. Nesensohn ja sehr eindrücklich auch berichtet hat, ist, dass man ja im Grunde genommen steuern kann, was mit dem Vermögen passiert. Und vor allem, wenn man jetzt Projekte hat oder Unternehmen aufgebaut hat und möchte nicht, dass das die Nachkommen zerfleddern, man möchte das nicht vererben, man möchte nicht, dass das rausgeholt, man möchte nicht, dass es verkauft wird, sondern man möchte es weiter behalten.
Magnus: Wenn mein Lebenswerk erhalten bleiben soll.
Sebastian: Ja, genau, ich meine unter dem Gesichtspunkt finde ich die Stiftung interessant. Ob jetzt damit Erbschaftsteuer gespart werden wird oder nicht ist mir eh egal, ich bin ja eh dann tot, ...
Magnus: Aber das heißt, ich kann in den Stiftungszweck einfach reinschreiben, dieses und jene Bedingung muss erfüllt werden.
Sebastian: Ja, ich kann da reinschreiben, dass der Gewinn des Unternehmens dazu verwendet wird, hauptsächlich das Unternehmen zu erhalten und dass meine Nachkommen jeden Monat € 5.000 erhalten, solange das Unternehmen es finanzieren kann, aber das Unternehmen als solches weiter bestehen bleibt.
Magnus: Das heißt, auch wenn derjenige, der erbt, eigentlich überhaupt keinen Bezug zum Unternehmen hat, sein Lebensunterhalt ist gesichert, aber der kann die Firma nicht verkaufen.
Sebastian: Genau, er hat da keinerlei Einfluss drauf, außer dass er sagen kann, er hat jetzt dort, also was halt der Stifter festlegt. D.h. der Stifter beauftragt ja ein Unternehmen, wie einen Treuhänder, wie einen Herrn Dr. Nesensohn damit, das Ganze zu verwalten, und der ist dann, so lange wie die Stiftung festschreibt, für eine Generation, für zehn Jahre, für hundert Jahre dafür verantwortlich, dass entsprechend dann der Stiftungszweck erfüllt wird.
Magnus: Ja, da fand ich interessant, wie er auch gesagt hat, dass die Beziehung zu dem Verwalter auf jeden Fall passen muss, zwischen Mandant und Stiftungsverwalter.
Sebastian: Das heißt, wir haben ja auch in Deutschland doch jetzt etliche Unternehmen, Industrieunternehmen, die vor 150 Jahren oder so gegründet wurden, so die traditionellen Thyssen, Krupp usw., die ja alle auch in Familienstiftungen eingegliedert wurde, in Deutschland, nicht jetzt in Liechtenstein, aber genau aus dem Zweck, weil ich meine, jeder weiß ja, wie das mit den Erben ist, und dass die im Grunde die Tendenz haben, die Sachen zu ruinieren, weil sie gar nicht, weil sie nur aufs Geld scharf sind und jetzt sich gar nicht dafür interessieren, was derjenige dort aufgebaut hat. Und dort kann ich natürlich dann bestimmen, dass das genau nicht passiert. Und vor dem Hintergrund finde ich eine Stiftung interessant, alle anderen Punkte, wie jetzt da Steuern sparen oder zu sagen, naja gut, ist interessant Erbschaftsteuer zu sparen, das ist interessant natürlich, weil das nicht weitergegeben werden kann. Aber jetzt irgendwie zu sagen, dass man da was versteckt, oder dass das wie eine private Geldbörse ist, das finde ich alles, ich glaube, das ist nicht mehr zeitgemäß, heutzutage funktioniert das nicht. Und ich meine, man hat ja den Vorteil, wie gesagt, dass Liechtenstein jetzt gerade mit Deutschland sehr gut zusammenarbeitet. Das ist natürlich hier ein Vorteil, weil früher konnte ich sagen, okay, ich kann auf keinen Fall irgendwas in Liechtenstein machen, weil Du stehst sofort unter Verdacht, hier nicht mit offenen Karten zu spielen. Mittlerweile kann ich das ja ohne Weiteres machen, und ich kann also mir diese Qualität der Dienstleister und die lange Historie, die in Liechtenstein vorhanden ist, was Stiftungen betrifft, zu Nutzen zu machen, ohne fürchten zu müssen, dass ich dort angesschenchwärzt werde. Und das ist eigentlich für mich und unsere Mandanten eigentlich der entscheidende Vorteil, meiner Meinung nach, also bleibende Werte zu schaffen. Mit deutschsprachiger Betreuung und einem sehr hohen professionellen Standard. Jetzt gibt es da ein paar steuerliche Vorteile, aber ich glaube nicht, dass die im Vordergrund stehen dürfen.
Magnus: Genau, also primär Vermögensschutz langfristig und den Nachlass in irgendeiner Form zu organisieren.
Das war Perspektive Ausland – Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Bis zur nächsten Folge.
Ressourcen:
Sebastian Sauerborn: LinkedIn
Dr. Oliver Nesensohn:
Kanzlei LNR Rechtsanwälte
Vaduz (Fürstentum Liechtenstein)
Leben in der Schweiz
In Folge 1 unseres Podcasts Perspektive Ausland spricht Rechtsanwalt Benno Raeber über seine Erfahrungen in New York, auf den Bahamas und seine Rückkehr in die Schweiz. Erfahren Sie mehr über das Leben und Arbeiten im Ausland und seine Perspektiven in der Schweiz.
Zu Gast: Rechtsanwalt Benno Raeber
In Folge 1 unseres Podcasts Perspektive Ausland sprechen wir mit dem Rechtsanwalt Benno Raeber. Er hat in New York, auf den Bahamas und an vielen anderen Orten dieser Welt gelebt und gearbeitet. Mittlerweile ist er in die Schweiz zurückgekehrt.
In unserer ersten Folgen spricht er mit uns über das Leben in der Schweiz. Benno plaudert aus dem Nähkästchen und verrät, welche Besonderheiten die Schweiz mit sich bringt.
Das Thema Steuern kommt in dieser Folge nicht zu kurz. Doch Benno verrät, dass Steuern nicht die alleinige Motivation für einen Umzug in die Schweiz darstellen sollte. Er räumt auf mit Vorurteilen zu kantonalen unterschieden und berichtet aus seinem Alltag.
Timestamps
00:58 Benno stellt seinen Werdegang vor
02:54 Gründe für den Rückgang in die Schweiz
05:20 Die Schweiz als Illusion
07:30 Über die Motivation ins Ausland zu gehen
8:25 Starke Unterschiede bei den Steuersätzen
9:30 Über die Attraktivität der Schweiz
12:40 Über die Vorteile der Schweiz
13:19 Informationen zur Exit Tax
17:31 Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Schweiz
19:52 Über das Problem mit der Arbeitsbewilligung für Drittstaatler
23:01 Der Lichtblick der Bürokratie in der Schweiz
24:20 Tips zur Integration in die Schweiz
25:52 Das Bildungssystem der Schweiz
27:18 Der Krankenschutz in der Schweiz
28:24 Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz
31:12 Make a long story short - Fragen an Benno
Ressourcen:
Sebastian Sauerborn: LinkedIn
Benno Raeber:
Kanzlei Raeber Law
Einsiedeln (Schweiz)
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Mitschrift zur Folge 1 von Perspektive Ausland: Leben in der Schweiz
- Sebastian Sauerborn (Gastgeber)
- Benno Raeber (Gast)
Perpektive Ausland - Der Potcast aus London für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht, ermöglicht durch freundliche Unterstützung der Steuerkanzlei St Matthew aus London.
Hallo und herzlich Willkommen bei Perspektive Ausland, der Potcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Heute zu Gast bei uns der Anwalt Benno Raeber, der in der Schweiz lebt und tätig ist. Benno fasst seinen Werdegang einmal kurz für uns zusammen und stellt sich uns vor, bevor wir dann in dieser Folge darauf eingehen, ob ein Wegzug in die Schweiz heute noch Sinn macht.
00:58 Benno stellt seinen Werdegang vor
Benno: Ja, schönen guten Tag. Ich bin Schweizer Anwalt, bin in der Schweiz geboren und habe dann meine Jugend in Zürich verbracht. Ich habe in Sankt Gallen studiert, das Patent in Zürich gemacht und dann bin ich dann ziemlich schnell ins Ausland und habe dann in New York gearbeitet, geheiratet und wir haben 2 Kinder, die sind mittlerweile 21 und 19. Nach diversen Auslandsstationen Bahamas, Los Angeles, London, bin ich eigentlich wieder in der Schweiz seit geraumer Zeit und bin eigentlich als freiberuflicher Anwalt in der Schweiz, arbeite aber generell auch mit Privatpersonen weltweit, also vor allem auch grenzüberschreitende Problematiken.
Sebastian: Ja, also ich muss ja sagen, ich habe den Benno kennengelernt 2011 auf den Bahamas im Außenclub, wo James Bond gedreht wurde, da wo Daniel Craig mit einer Badehose aus dem Wasser kommt, die bekannte blaue Badehose, die die meisten von uns nicht anprobieren wollen. Da saßen wir, der Benno und ich, und haben mit Mandanten, die in die Bahamas umgezogen sind, Verträge verhandelt. Das war eine amüsante Zeit, die gute alte Zeit wie man so schön sagt. Heute reden wir dann über das Thema Schweiz, der Benno ist wieder zurück in der Schweiz. Die Schweiz ist ja dann doch für viele Deutsche immer noch ein riesen Thema für viele deutsche Unternehmer. Früher war ja eh die Schweiz das Mekka, jeder wollte in die Schweiz. Wir kannten das ja von Prominenten wie Michael Schuhmacher, in die Schweiz umgezogen, Pauschal-Versteuerung und so weiter und so fort.
Magnus: Benno, wie kam es zu Stande, ich meine du hast ja gerade erzählt, das Leben auf den Bahamas am Meer ist wunderschön und ich stelle es mir wunderschön vor am Strand zu liegen. Jetzt hast du ja schon gesagt, du warst dort aktiv, was hat dich zurück in die Schweiz gezogen? Passend eben auch zum Thema, ob die Schweiz überhaupt für Unternehmer noch interessant ist. Vielleicht können wir bei dir anfangen, bei deinem Werdegang. Was hat dich zurück in die Schweiz gebracht?
02:54 Gründe für den Rückgang in die Schweiz
Benno: Ich glaube, ich habe mein Geschäftsmodell so gebaut, dass ich nicht spezifisch abhängig bin von einem bestimmten Land wie die Schweiz, ja natürlich bin ich als Anwalt zugelassen hier oder dort oder da nicht, das ist klar. Aber grundsätzlich hat sich ja das alles ganz anders entwickelt, also heute mit dem Home Office, ob du jetzt 5 Km vom Büro weg arbeitest oder 500 Km, spielt nicht mehr so eine Rolle. Ich glaube auch, die Möglichkeit der Leute, Geschäfte zu betreiben, Geschäfte aufzubauen, die unabhängig sind von einem bestimmten Ort, hat massiv zugenommen. Und am Schluss wohnst du da wo du dich am wohlsten fühlst. Ich glaube die Schweiz ist immer noch ein Ort, wo man relativ konservativ denkt und Leute können sich eben ein Zuhause schaffen in der Schweiz. Also wenn Leute wirklich eine anständige Lebensqualität wollen, Sicherheit und Gesundheitswesen, jetzt besonders auch mit COVID, ist das natürlich ein großes Thema. Anständige Schulen für die Kinder, vernünftige Besteuerung, Freizügigkeit mit rein und raus und Anstellen von Leuten aus dem ganzen EU-Raum, da hat natürlich die Schweiz schon viel zu bieten verglichen mit anderen Ländern.
Sebastian: Also ich muss ja die Erfahrung, die du jetzt gerade beschrieben hast, da kenne ich also eine Reihe von Mandanten, die haben ganz ähnliche Erfahrungen gemacht. Wir haben immer wieder Mandaten, die nach Dubai oder so umziehen oder in ähnliche Länder und ich muss sagen, ich kenne jetzt noch niemanden, der dort alt geworden ist. Nach ein paar Jahren zieht es die Leute immer wieder zurück. Ich mein es ist zwar wunderschön, wenn man keine Steuern bezahlen muss, klar alles ist opulent, die Wohnungen sind opulent, der Lebensstandard ist sehr hoch, aber am Ende ist das Leben auch mehr als nur diese Dinge. Es ist ein bisschen oberflächlich zu sagen, ich meine ich kann zustimmen, dass die Schweiz, also ich meine ich habe selber in der Schweiz gewohnt ein paar Jahre vor vielen Jahren, dass die Schweiz auf jeden Fall als Standort in Europa, was die Lebensqualität betrifft und was die Konnektivität auch in andere Länder betrifft, einen hervorgehobenen Status hat.
05:20 Die Schweiz als Illusion
Benno: Also ich glaube die Schweiz ist ein bisschen eine Illusion und es ist ja immer eine Illusion. Wenn du auf eine Insel gehst, dann hast du das Gefühl du bist auf einer Insel, aber nein, du hast dann ja auch die Realität und du musst dich ja lokal anpassen. Es gibt Gebräuche, es gibt Seilschaften, es gibt kulturelle Barrieren, die du übergrenzen musst. Deine Partnerin, Frau, deine Kinder müssen ja auch happy sein und so weiter und so fort. Und ich glaube, was für die Bahamas und die Barbados dieser Welt gilt, gilt auch für die Schweiz. Also, ich gebe euch ein Beispiel, also vor ein paar Jahren habe ich für einen Vermögensberater gearbeitet und die haben einen französischen Staatsangehörigen von Paris mit seiner Familie ins Wallis verschoben und das geht ja gut, wenn der Herr des Unternehmens immer im Flieger sitzt. Aber wenn zum Schluss seine Frau und seine Kinder aus Paris ins Wallis müssen, und das ist keine Aussage über die Qualität, das ist nur ein anderes Leben, das kann ja nicht gut gehen. Und ich glaube auch hier in der Schweiz haben wir natürlich die Diskussion. Ich sag dir zum Beispiel in den letzten Monaten ziehen vermehrt Chinesen in die Schweiz. Ja gut, wo willst du dann wohnen als Chinese? Das muss in der Nähe einer größeren Stadt sein, eines Flughafens natürlich, wo sie zumindest auch eine minimale Chance haben allenfalls auch mit ihren Landsmännern und Landsfrauen zu interagieren. Die kannst du nicht irgendwie nach Obwalden schicken. Das geht nicht. Da werden sie prima als Ausländer angenommen oder eben vielleicht nicht angenommen. Auch in der Schweiz haben wir das Thema der Barrieren. Und ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wenn man sich die Schweiz anschaut, dass man sich gut überlegt, wo man dann hin will.
Magnus: Die Schweiz bietet also ganz unterschiedliche Regionen mit unterschiedlichen Traditionen, Essen und Kultur. Was mich deshalb besonders an Bennos Sicht über die Motivation ins Ausland zu ziehen fasziniert, war folgendes Argument.
07:30 Über die Motivation ins Ausland zu gehen
Benno: Die Leute machen ja oftmals den Fehler, dass sie Steuern planen und dann das Leben herum bauen. Ich glaube das muss umgekehrt sein. Also du planst das Leben und planst um die Steuern herum. Und in der Schweiz geht das ja gut, also man kann ja eben zum Beispiel als Unternehmer in Zürich oder in der Nähe von Zürich wohnen und den Arbeitsplatz im Pfäffikon aufstellen. Ich habe ein paar Zahlen aufgestellt, um das zu verdeutlichen. Also zwischen Zürich und Pfäffikon sind 25 Minuten mit dem Auto, aber bezahlt wird das Unternehmen nur um 50% weniger Steuern. Der entscheidet dann eben, ja, ich wohne mit der Familie in Zürich und das Geschäft ist in Pfäffikon und alle, fast alle, sind dann glücklich.
8:25 Starke Unterschiede bei den Steuersätzen
Magnus: Und gibt es heute noch die starken Unterschiede zwischen den Steuersätzen in den Kantonen?
Benno: Vielleicht muss ich dazusagen, dass deutsche Steuersystem sieht das, weil wir haben eine Besteuerung auf der Kommune, auf dem Dorf, auf der Gemeinde, beim Kanton und dann beim Bund haben. Der Bund ist einheitlich 8,5%. Die günstigsten Kantone sind rund 2% obendrauf und die teuersten sind immer noch bis 24% oben drauf. Und dann kommt noch die Gemeinde und das kann dann, vor allem die Stadt Zürich zum Beispiel hat sehr hohe Steuern für ihre Personen oben rauf, also das macht dann schon einen großen Unterschied aus.
Magnus: Hierbei ist es aber wichtig, dass man sich immer entsprechend beraten lässt, um die für sich selbst bestmögliche Lösung zu finden. Das kann von Branche zu Branche unterschiedlich sein. Ich habe gelesen, dass die Schweiz beim Global Innovation Index auf Platz 1 steht, sprich nach wie vor zieht es sehr viele Unternehmensgründer in die Schweiz. Für welche Branche ist es aber besonders attraktiv in die Schweiz zu kommen?
9:30 Über die Attraktivität der Schweiz
Sebastian: Spontan fällt mir ein, sicherlich sind ziemlich viele IT Startups in der Schweiz. Ich selbst habe ja auch in der Gemeinde Freienbach gewohnt, da gehört ja Pfäffikon dazu, gerade bei dir um die Ecke wo du jetzt bist. Da war damals, ich weiß nicht, ob es heute immer noch so ist, sehr viel die alternative Investment Branche in den Gegenden tätig. Wir wissen ja zum Beispiel auch, dass so Mining, da gibt es relativ große Unternehmen in der Schweiz.
Magnus: Also Thema Krypto Währungen.
Benno: Ja, also Geschäftstätigkeiten, also wie du gesagt hast. Der Kanton Zug hat sich ja da ein bisschen die Marke gegeben, das Krypto-Weili der Schweiz. Da sind natürlich regulatorisch und auch steuerlich Initiativen erhoben worden, um eben neue Unternehmen im Finanzbereich in der Fil-Trek anzusiedeln und um dann eben eine Clusterwirkung zu haben, eben auch in Bezug auf die Infrastruktur und die Mitarbeiter. Das Mining per se ist ein bisschen schwierig in der Schweiz aufgrund der Strompreise, nicht unbedingt attraktiv. Da gab ein diverse Benches, die eben nicht effizient waren unter dem Strich. Ich denke, die Schweiz ist sehr interessant für Leute, die wohlhabend sind und eigentlich ihre Vermögenswerte professionell selber managen wollen. Eben eine aktive Holding-Struktur, eine aktive Holding-Management-Struktur und das kann dann durchaus sein, dass man eben eine operative Tochtergesellschaft im Ausland hat, auch in Deutschland, Italien und so weiter. Erstens haben wir da natürlich im Großraum Europa, die Schweiz, wir haben eigentlich ausländische Tochtergesellschaften von Schweizer Holding Gesellschaften, ähnlich wie in der EU die Mutter-Tochter-Regelung. Also ja, vergleichbar. Wir haben natürlich eine große Anzahl Besteuerungsabkommen, wo eben dann auch die Dividendenzahlungen oder die Gewinnholdings entsprechend reduziert sind. Ich denke, das ist ein interessantes Geschäft und was ich feststelle jetzt auch ist eben die Kombination, also wenn wir europäische Staatsbürger haben, die haben es ja auch einfach in die Schweiz zu ziehen, aber es ist eben auch interessant für Nicht- oder eben auch Dritt-Staaten sagen wir, also nicht-europäische Nationalitäten in die Schweiz zu kommen und eben ein operatives Geschäft zu gewähren.
Magnus: Also du würdest sagen und das betrifft sicherlich ganz viele ganz viele Mandanten von uns. Du würdest sagen, dass die Schweiz als Standort interessant ist für Personen, die bestehende Unternehmen haben eben nicht in der Schweiz, irgendwo im Ausland möglicherweise womöglich Beteiligungen haben und dann in die Schweiz umziehen und eben dort eine persönliche Holding-Gesellschaft etablieren, um die Beteiligungen zu verwalten, neu zu kaufen, zu veräußern und so weiter und so fort.
12:40 Über die Vorteile der Schweiz
Benno: Genau, eine der großen Vorteile ist, dass wir eben unter der Schweizer Gesetzgebung stehen. Wenn der Aktionär nicht sein eigenes Geld verwaltet, dann braucht er keine Vermögensverwaltung Lizenz. Er ist eigentlich nicht mal für die Geldwäscherei Gesetzgebung aufsichtspflichtig, so lange er eben sein eigenes Geld managt. Das ist eigentlich glaube ich ein großer Vorteil hier in der Schweiz.
Magnus: Dann habe ich die konkreten Schritte erfragt, auf die man sich als Deutscher einstellen muss, wenn man sich entschieden hat, das Unternehmen und das Leben in die Schweiz zu verlagern.
13:19 Informationen zur Exit Tax
Sebastian: Also bevor man natürlich über den Umzug nachdenkt, oder im Rahmen der Umzugsplanung ist natürlich vor allen Dingen dann, wenn man in Deutschland wohnt oder unbegrenzt steuerpflichtig ist, beziehungsweise heute eigentlich auch generell als EU-Bürger. Es ist entscheidend, ob man darüber nachdenkt, ob man von einer so genannten Wegzug Besteuerung oder auch im englischen die sogenannte Exit Tax, die eigentlich auch mehr in Deutschland eher die Entstrickung ist, betroffen ist, denn es ist nun doch eine Sache, die ausgesprochen kostspielig sein kann. Ich hab gestern mit einem Mandanten besprochen, der hat ein Unternehmen in Berlin gehabt, oder hat ein Unternehmen in Berlin, Softdrink Unternehmen. Kein großes Unternehmen, was hat der gemacht, so 1 Millionen im Jahr. Dann ist er umgezogen in die Schweiz und die Wegzug Steuer, die er bezahlen musste in Deutschland waren 260.000 Euro.
Magnus: Also ganz kurz, also ich bin gar nicht mehr in Deutschland, wohne nicht mehr in Deutschland, gehe mit meinem Unternehmen in die Schweiz, aber ich muss trotzdem an das deutsche Finanzamt noch bezahlen?
Sebastian: Nein, du wohnst in Deutschland, hast ein deutsches Unternehmen, und das deutsche Unternehmen macht Gewinn und ist möglicherweise recht erfolgreich und du ziehst in die Schweiz um, dann wird vom Finanzamt ein fiktiver Veräußerungserlös für deine Unternehmensanteile berechnet. Das heisst Deutschland sagt ok, deine Softwarebude in Berlin ist Wert 13x der Gewinn, wenn der Gewinn 100.000 Euro ist, dann wird der Wert auf 1,3 Millionen Euro geschätzt und davon kannst dann sagen 1/3 oder 20% sind an Steuern fällig. Wenn du innerhalb der EU umziehst kann die gestundet werden. Die Schweiz ist aber eben nicht in der EU, für Großbritannien gilt das gleiche, USA gilt das gleiche. Das heisst, dann muss die bezahlt werden, dann musst das eben bezahlt werden. Mein Mandant musste 260.000 Euro bezahlen beim Umzug in die Schweiz an das deutsche Finanzamt und hatte damit ehrlich gesagt nicht gerechnet. Und das sind eben Dinge, da muss man sehr drauf achten. Wir haben dennoch Mandaten, die in die Schweiz umziehen, haben das alles dann in Deutschland aufrechnen müssen, haben insgesamt in Deutschland sogar mehrere Millionen bezahlt an Wegzugsteuer, sind aber trotzdem umgezogen, da sie gewusst haben, das sie das Thema dann endgültig vom Hals haben. Ich mein, das ist dann natürlich ein gewisses Lehrgeld, was man bezahlen muss, tut natürlich weh, aber da muss man in den sauren Apfel beißen. Das ist natürlich bei der Planung für die Liquidität extrem wichtig, dass man genau prüft, ob man davon betroffen ist. Jetzt gab es bis vor kurzem war die Wegzugsteuer in den meisten Ländern kein Thema, hauptsächlich in Deutschland, aber seit der EU Anti-Geldwäscherei-Richtlinie ist jetzt die so genannte Exit Tax EU weit ein Thema. Also auch wenn ich von Bulgarien in die Schweiz ziehe oder von Lettland in die Schweiz ziehe oder von wo auch immer, dann sind mögliche Implikationen, die ich gerade eben beschrieben habe, fiktiver Veräußerungserlös und so weiter, muss da berücksichtigt werden. Manche Länder sind da relativ freundlich, wie jetzt zum Beispiel Malta, aber bei weitem nicht alle und das ist so ein Thema, was man unbedingt beachten muss. Denn möglicherweise kommt man zu dem Schluss, dass man es sich gar nicht leisten kann. Es gibt auch andere Mandaten, die sagen einfach ok, ich verkauf das Unternehmen und starte komplett neu. Das ist natürlich genauso möglich.
Benno: Also heute hatte ich einen Bereich, wo du starkes Wachstum siehst in einem Geschäft, dann lohnt sich dann eben die Investition der Wegzugsbesteuerung oder der Zahlung der Exit Tax, denn dann können sie sich neu aufstellen und dann geht's durchs Dach.
Magnus: Ja genau, da stimme ich dir absolut zu.
Benno erklärt uns daraufhin, in welche Gruppe Einwanderer in der Schweiz eingeteilt werden und welche Bewilligungen und damit verbundenen Vorraussetzungen existieren, um sich in der Schweiz aufhalten zu dürfen.
17:31 Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Schweiz
Benno: Im großen Ganzen unterscheiden wir 2 Töpfe, das sind die Ausländer, die aus dem UEF Bereich kommen und dann haben wir die Drittstaaten und ich glaube wir sprechen mal über die UEFler. In der Schweiz, was viele Leute nicht wissen, ich will das aber trotzdem sagen. Wir unterscheiden eigentlich zwischen Aufenthalt und Arbeit. Also eine Arbeitsbewilligung und eine Aufenthaltsbewilligung. Warum ist das relevant? Die Bewilligungen Aufenthalt und Arbeit, die werden auf kantonaler Ebene ausgegeben. Also wenn jemand jetzt EUFler Passport hat, spielt das keine Rolle, weil wir da keine Kontingente haben. Das ist frei, da kann jeder kommen und kann jeder gehen wie er will. Wir unterscheiden eigentlich im Aufenthalt zwischen so genannten Personen, die nicht erwerbstätig sind und erwerbstätigen Personen. Ganz einfach, nicht erwerbstätige Personen, die müssen einen Krankenversicherungsnachweis und einen Nachweis, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, damit sie in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit die Lebenshaltungskosten bestreiten können. Das ist immer die eine Geschichte. Und dann gibt's die Leute, die kommen für einen Job, für einen Beruf. Bis 90 Tage braucht es keine spezielle Bewilligung oder eine Aufenthaltsbewilligung respektiv Arbeitsbewilligung. Das ist ein automatisches Meldeverfahren. 90 Tage dürfen Leute kommen, die noch keine Job haben, die noch einen Job suchen. Die müssen dann aber wenn sie keinen Job haben, nach 90 Tagen wieder gehen. Die Personen, die entweder einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen Arbeitsvertrag nachweisen können, der mindestens 1 Jahr gültig ist, also Jahresverträge, die bekommen relativ zügig diese Aufenthaltsbewilligung B sagen wir. Die wird ausgestellt ab 5 Jahre in den meisten Fällen, aber es gibt Ausnahmen wie Kroatien oder andere bestimmte osteuropäische Länder, da gibt es zuerst mal 2 Jahre und die werden dann nach 5 Jahren nochmal um 5 Jahre verlängert.
Magnus: Und richtig zügig heisst innerhalb einiger Wochen?
19:52 Über das Problem mit der Arbeitsbewilligung für Drittstaatler
Benno: Eine Woche, zwei Wochen, dann ist das erledigt. Das ist ganz einfach. Also EU Pass gilt. Was oftmals falsch verstanden wird, ich will das der Vollständigkeit halber sagen, also ich gebe ein Beispiel. Argentinische BürgerInnen mit spanischer Aufenthaltsgenehmigung gilt eben nicht als EUFler Pass Halter, sondern gilt als Drittstaat. Das heißt, wenn ein Nicht-EUF Passhalter eben eine Aufenthaltsbewilligung hat in Europa, ist das nicht gleichzustellen mit einem Pass eines europäischen Landes. Das ist ganz ganz wichtig. Geht oftmals falsch. Gut, also, das ist die EU FTA Arbeitsbewilligung für Drittstaaten, sage ich mal so ist praktisch unmöglich. Ich glaube das Kontingent ist Moment dieses Jahr ist ab 7000 Arbeitsstellen und jetzt will ich sagen, also 2/3 dieser Arbeitsbewilligungen gehen an die chemische Industrie und der Rest an die IT Industrie. Und dann ist das weg. Und das die meisten Großunternehmen, das ist Innovat, UPS oder Google den Großteil dieser Arbeitsbewilligungen absaugen. Was ist wichtig, wenn jemand von einem Drittstaat kommt? Jeder Kanton hat bestimmte Kontingente, also der Kanton Zürich hat am meisten von diesen Arbeitsbewilligungen, aber die haben natürlich auch am meisten Nachfrage. Also es kann sein, dass der Kanton Zürich eben die Arbeitsbewilligung nicht gibt, aber Kanton Oberwalden hat vielleicht noch eine Arbeitsbewilligung. Ja, da ist wirkliches so ein kantonales Shopping und das Timing und die richtigen Beziehungen und die richtigen Anwälte involviert, die machen dann den möglichen Unterschied.
Magnus: Das heisst die natürliche Person, das lässt sich alles recht gut darstellen. Wenn ich jetzt aber auf die Ebene der juristischen Person gehe, also der Firma, kann ich da ähnlich schnelle Bearbeitung erwarten oder wie ist da das Vorgehen?
Sebastian: Firmengründung meinen wir jetzt, oder?
Magnus: Genau, ja.
Benno: Ja, wir sind ja das Land von Käse, Schokoladen und Banken und Uhren. Uhren kaufen, einfach. Käse kaufen, einfach. Schokolade kaufen, einfach. Ein Bankkonto eröffnen nicht mehr so einfach. Ich will da mal so sagen, bei der Gründung von juristischen Personen durch Ausländer, aber auch durch Schweizer, das macht garnicht so den Unterschied. Da ist das größte Hindernis eine Bank zu finden, die bereit ist, dass Gesellschaftskonto zu führen. Das ist ganz ganz schwierig geworden. Das hat verschiedene Komponenten. Erstens zahlt das nicht sehr gut und zweitens ist das Verhältnis zum Risk Reward relativ klein. Und in meiner Tätigkeit bei der Gründung Schweizer Aktiengesellschaft ist, da ist es halt das Problem, eine Bank zu finden, die in das Aktienkapital-Einzahlungskonto begleitet, aber sonst Handelsregister technisch unkompliziert.
23:01 Der Lichtblick der Bürokratie in der Schweiz
Magnus: Den einen Lichtblick in der Bürokratie einer Firmengründung in der Schweiz gibt es.
Benno: Die Schweiz hat den Unterschied zu anderen Staaten in Europa, die ganze Verwaltung arbeitet ja in der Unterstützung von Bürgern und nicht umgekehrt. Also der Staat ist für den Bürger da und nicht umgekehrt. Ich gebe ein Beispiel. Also wenn wir Fragen haben in steuertechnischer Hinsicht oder Fragen haben in bewilligungstechnischer Hinsicht, mein Sohn hatte gerade eine Anfrage sag ich mal, dann rufen wir den Kanton an und fragen, was müssen wir machen, damit das funktioniert? Das ist eine ganz offene Kommunikation und in der Regel, da werden Sie sehen, der Steuerkommissar der einzelnen Gemeinde ist eigentlich ihr bester Steuerberater. Der billigste auf jeden Fall. Der sagt, wie man es am besten macht, wie man es am besten nicht macht und ich glaube das ist ein unbekanntes Verständnis, das Verhältnis zwischen Bürger und Staat, denke ich auch in Deutschland kann das zum Teil auch ein bisschen problematisch sein. Also Handelsregister Gründung von Gesellschaften grundsätzlich kein Problem. Das Ranking ist schon ein bisschen schwieriger geworden also auch schon, aber eben als Business unkompliziert.
24:20 Tips zur Integration in die Schweiz
Magnus: Wenn ich jetzt also als Unternehmer in der Schweiz lebe, wir sind ja quasi jetzt schon mittendrin im Leben in der Schweiz. Du hast es schon angesprochen, die Schweizer haben eine andere Mentalität, ein anderes Verständnis von Staat und Verwaltung. Was ist für dich der größte Unterschied vielleicht zu Deutschland? Worauf muss ich mich einstellen, wenn ich als Deutscher in die Schweiz ziehe?
Benno: Ja gut, das erste ist natürlich, dass wenn du als Deutscher in die Schweiz kommst, lässt dich das jeder wissen, dass du Deutscher bist. Das ist leider so. Aber ich kann auch sagen, es hat sich massiv gebessert, weil ich glaube, da werden zum Teil immer Fehler gemacht. Der Zuzügler, also was ich machen will, wenn ich von Deutschland in die Schweiz komme, meine Kinder gehen in die öffentliche Schule. Hoher Standart, keine Privatschulen, ich habe einen Freund, ein Mexikaner, der hat seine Kinder in einer sehr bekannten Privatschule in Zürich platziert. Die hatten einen (()) der Studenten pro Jahr von über 60%. Seine Tochter hatte zum Schluss niemanden in Zürich als Freund oder Freundin als sie zur Uni ging, weil alle dann irgendwo in Standford waren oder zurück in Mexiko oder Südamerika oder wo auch immer. Also den Anker zu suchen, wenn man Kinder hat, die schulpflichtig sind, ist eben ein guter Ratschlag ist, dass man Kinder in öffentliche Schule schickt. So gelingt das eigentlich relativ schnell, Fuß zu fassen.
25:52 Das Bildungssystem der Schweiz
Magnus: Um mehr auf das Bildungssystem und den Bildungsstandard Schweizer Schulen einzugehen, hat Benno folgendes zu sagen.
Benno: Wir haben ein dezentralisiertes System, wir haben die so genannte altgenössische Matura, das ist abgespeckt vom deutsche Abitur. Gleiche (()) Ausbildung, Sprachen und so weiter. Da gibt es verschiedene Wahlmöglichkeiten. Das sind Gratis Schulen, die werden angeboten ab dem Alter 13 oder 15, Kurz- oder Langzeitgymnasium sagen wir hier auch. Und guter Standard und dann natürlich eben auch die Kinder, die sich entscheiden, eben nicht akademisch zu bilden, die können diese Realschulen besuchen und dann eine Berufslehre machen. Das System in der Schweiz ist sehr sehr gut. Und da haben wir auch die Fachhochschulen, also die Durchlässigkeit von Leuten, von Jungen, die eben zum Beispiel eine Schreinerlehre machen. Ich gebe euch ein Beispiel. Ich habe einen Freund, der war ein Zimmermann, der hat eine Zimmermannlehre in Appenzell gemacht und am Schluss hat er dissertiert an der ETH Zürich, an der altgenössischen technischen Hochschule in Saarbrücken. Also, das gibt eine totale Durchlässigkeit der Systeme. Das ist etwas, was ich eigentlich sehr interessant finde. Ich glaube, wenn es so die Lebensqualität eines jeden Mannes frei gibt, das noch dranhängen.
27:18 Der Krankenschutz in der Schweiz
In der Schweiz haben wir Kassenpflicht, wenn es um die Kanten Versicherung der Kassen geht. Das ist interessant, also wenn einer in der Schweiz wohnt offiziell, muss er bei einer Schweizer Krankenkasse eine Grundversicherung mindestens abschließen. Das tönt nach Zwang, kann aber auch ein Privileg sein. Also wir haben in der Vergangenheit Leute in die Schweiz gebracht, damit sie eben diesen Versicherungsschutz haben, weil die Grundversicherung da keine vorbestehenden Krankheiten oder medizinische Zustände ausschließt. Also das ist eine Universalversicherung, wo zum Beispiel Leute, die eben vielleicht im amerikanischen System oder im südamerikanischen oder Privatversicherungen eben Ausschlüsse hätten in der Deckung. Da gibt es also Leute, die kommen aus diesem Grund in die Schweiz.
Magnus: Und man muss sagen, das Schweizer Gesundheitssystem ist ja gerade im Vergleich zum Deutschen noch sehr gut. Also ich kenne viele hier in der Grenzregion, die lieber in ein Schweizer Spital gehen als sich im deutschen Krankenhaus behandeln zu lassen.
Benno: Ja, das ist, weil wir all die deutschen Ärzte haben. Die verdienen ein bisschen mehr in der Schweiz.
Magnus: Ja, das ist so.
28:24 Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz
Sebastian: Ja, da sind wir auch schon beim Punkt, ja. Also ich meine ein großer Unterschied zwischen Schweiz und Deutschland und in gewisser Weise auch grundsätzlich ist ja in der Schweiz, dass die Preise relativ hoch sind. Also ich kenne einen, der ist in die Schweiz umgezogen und der hat mir gesagt, in Zürich kannst du nicht leben, außer du machst mindestens 250 Riesen im Jahr. Also, würdest du das genauso sagen?
Benno: Ja, das stimmt. Aber ich glaube diese Rechnung musst du machen im großen Ganzen, also als ich in den Bahamas gelebt habe, weisst du wenn du in die Bahamas ziehst, dann zahlst du keine Steuern, aber du musst 2 mal im Jahr mit der ganzen Familie in die Schweiz zurück, du zahlst Privatschulen, du zahlst dies und das und unterm Strich sagst du, ja also Bahamas lohnt sich auch nur, wenn du eine halbe Millionen verdienst. Vorher lohnt sich das garnicht.
Und ich glaube in der Schweiz, wenn die Leute die Kinder auf teure Schulen schicken und so, auch wenn die öffentlichen Gymnasien eben sehr sehr gut sind und eine hohe Qualität haben. Das ist eben für mich ein Kostenstandpunkt. Ich kann dir sagen, meine Tochter die geht an die ETH Zürich, die bezahlt ungefähr 400 Franken Studiengebühren. Und wenn sie das jetzt am MIT machen würde oder George Town, dann sind das 60.000 bis 80.000 pro Jahr. Das kennst du ja. Und da, wenn man das eben selber plant und dann eben auch auf die Systeme vertraut, die vielleicht eben außerhalb dieser klassischen Expat Autobahnen funktionieren, dann kann es sich eben unter dem Strich auch ganz gut lohnen.
Magnus: Aber ich glaube gerade bei Kindern, um noch da einzuhaken, ist es schon so, also je jünger sie sind, also gerade in der KiTa habe ich einige Freunde, die in der Schweiz wohnen, die zahlen Beiträge von von teilweise 2000 Franken im Monat.
Benno: Das ist ein anderes Problem. Das ist richtig. Also als unsere Kinder ganz klein waren, noch mit 2 Jahren in der Schweiz waren, dann ging eigentlich der Lohn meiner Frau als Anwältin an den Kindergarten. Ja, genau.
Magnus: Und um da vielleicht noch ein Wort zu verlieren, allgemein Miete, Lebensmittel, Freizeitangebote. Da ist das Preisniveau natürlich schon deutlich höher. Wie würdest du den Standard dort einschätzen?
Benno: Wir haben ein bisschen die Tendenz einen sehr hohen Standard zu haben und dann beschweren wir uns, dass es teuer ist. Also das ist definitiv so. Also die Schweiz, wenn du in Deutschland in den Supermarkt gehst, da bezahlst du massiv weniger. Ich will aber auch sagen, auch wenn du in der Schweiz eben im Supermarkt im Kopert oder Mega oder wie die da heissen kaufst, dann kauft man in der Regel auch gute Qualität. Ob sich das alle leisten können, so gute Qualität zu bezahlen, das ist eine andere Geschichte.
31:12 Make a long story short - Fragen an Benno
Magnus: So, jetzt kommen wir noch zu meiner Lieblingsrubrik. Make a long story short. Wir stellen Fragen, die Benno kurz und knapp beantwortet.
Magnus: Hat sich der Umzug für dich in die Schweiz, man muss ja bei dir eher sagen, es ist die Rückkehr in die Schweiz, hat sich das gelohnt?
Benno: Ja, auf jeden Fall. Wichtig ist halt auch, dass man weiß wo man hin will bevor man irgendwo hin weg geht. Und ich glaube es ist wichtig, dass man das plant. Gerade beim Umzug geht es ja nicht nur um das Geld oder um die Steuern, sondern es geht auch darum, dass man sich dann wirklich wohl fühlt und die Familie sich auch wohlfühlen kann.
Magnus: Nächste Frage. Würdest du die Schweiz als ein unternehmerfreundliches Land einschätzen?
Benno: Ich glaube es ist kompliziert in der Schweiz, wenn man ein Kleinstunternehmer sein will und es kann komplex sein, wenn man ein großes Unternehmen hat. Aber ich würde sagen, im mittleren Bereich ist die Dienstleistung und die Servicequalität auch der Behörden relativ gut. Der Zugang zu den Behörden ist gut, Zugang zu Banken ist gut, Immobilien, Schulen und so weiter, das ist alles ziemlich frei zugänglich.
Magnus: Und wie würdest du die ganze Sache einschätzen, wenn ich qualifiziertes Personal in der Schweiz suche. Werde ich dort fündig?
Benno: Ja, ich glaube das ist kein Problem. Ich glaube die Frage ist mehr dann auch eine Frage der Höhe der Löhne. Die Schweiz hat ein sehr hohes Lohnniveau, hat aber auch ein gutes Ausbildungsniveau und ich denke, die Angestellten sind wirklich auch selbstmotiviert.
Magnus: Gut, das haben wir vorhin ja schon gehört, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz insgesamt einfach höher sind. Nächste Frage wäre, was wäre für dich der Hauptgrund warum ein Unternehmen in die Schweiz ziehen sollte.
Benno: Ich glaube die Lebensqualität des Eigentümers und ich glaube auch der hohe Standard an Arbeitskräften. Vor allem wenn man serviceorientiert ist, kann man da gute Produkte und Dienstleistungen erstellen.
Magnus: Gegenfrage dazu. Der Hauptgrund für dich warum ich auf keinen Fall in die Schweiz ziehen sollte.
Benno: Da gibt es keinen.
Magnus: Die Schweiz als das gelobte Land kann man sagen.
Benno: Ja genau, wo Milch und Honig fließen und Schokolade.
Magnus: Und viele Deutsche.
Magnus: Also es gibt nichts, wo du sagen würdest, da muss ich mich drauf einstellen, Vorsicht als Deutscher.
Benno: Nein, ich glaube wir haben das schon angesprochen, also das Preisniveau ist halt hoch in der Schweiz, aber man bekommt da Qualität dafür.
Magnus: Als Deutscher sinnvoll es zu versuchen Schweizerdeutsch zu lernen oder sollte ich es lieber gleich lassen?
Benno: Nein, ich glaube was wichtig ist, ist wenn man irgendwo hinzieht, ob das jetzt Mexiko oder Schweiz oder Monacco ist, dass man dann eben auch da ist, also präsent. Ich glaube das aktiv involviert sein zum Beispiel in der Gemeinde, wo man wohnt, teilnehmen im Tennis Club, eben die Schüler, die Kinder gehen gleich in die öffentlichen Schulen, Privatschule. Das ist viel wichtiger, als das unmögliche akzentfreie schweizerdeutsch sprechen.
Magnus: Gut, ich glaube, die nächste Frage hast du auch schon ein bisschen beantwortet mit den anderen. Was macht die Schweiz für dich so lebenswert?
Benno: Ich sag dir was mir eigentlich gefällt in der Schweiz ganz besonders. Du kannst ja auch im Unterschied zu Amerika, wo ich auch lange gelebt habe, du kannst also hier zum Haus raus und über die Wiesen laufen und in den Wald ohne das dich einer anschiesst. Mit anderen Worten, wir haben schöne Natur und der Zugang ist auch frei dazu. Und ich glaube, das ist ein ganz ganz wichtiges Element für mich, was mir gefällt in der Schweiz.
Magnus: Eine Frage noch, die mich auch persönlich interessieren würde. Jetzt hast du ja in vielen Ländern auf der Welt gelebt. Du hast es ja angesprochen. USA, Bahamas haben wir einleitend gehört. Was ist für dich overall das Land mit der höchsten Lebensqualität vielleicht in deinem persönlichen Ranking, wo du sagen würdest, da lohnt es sich zu leben.
Benno: Ich glaube im overall Ranking ist es schon die Schweiz. Ich denke aber auch, je nachdem, was die Lebensverhältnisse sind. Also wenn man Familie mit Kleinkindern hat, dann ist es vielleicht in einem anderen Land besser. Wenn man Kinder hat im Ausbildungsalter wie ich, also Universität, ETA, dann ist die Schweiz ein ganz guter Ort. Ich glaube das hängt auch stark davon zusammen, wo jede einzelne Person für sich steht in der Definiton.
Magnus: Sebastian, du als Weltenbummler, du hast ja auch schon an einigen Ort gelebt. Was könntest du dort sagen im overall Ranking?
Sebastian: Also, ich hab ja auch in der Schweiz gewohnt für ein paar Jahre, auch wenn es jetzt schon 20 Jahre her ist bald, aber genau die Schweiz fand ich dann schon attraktiv. Ich denke mich hat es dann eher zu den angelsächsischen Ländern hingezogen wie Großbritannien und USA, aber ja, die Schweiz ist absolut ein guter Ort zu leben. Also ich glaube im deutschsprachigen Raum, also für viele muss man auch sagen, ist die Sprache ein ganz wichtiger Punkt, weil man vielleicht auch mit dem englischen zwar leicht zurecht kommt, aber vielleicht jetzt nicht 100%ig zurecht kommt oder nicht persönlich damit warm wird, sagen wir es mal so. Und da ist natürlich dann die Sprache extrem wichtig und da hat die Schweiz natürlich ein riesen Vorteil, was die Sprache anbelangt. Und auch die Grenzen, mit dem Auto mal eben schnell rüber fahren Leute besuchen gehen, ja je nachdem wo man wohnt. Das ist natürlich alles dort gegeben.
Magnus: Ok Benno, wenn man dich jetzt finden möchte in der Schweiz. Du bist Anwalt und dort auch tätig. Wie könnte man dich kontaktieren?
Benno: Man findet mich im Internet. Ich habe selber einen feinen Blog, der heisst der Benno Factor, da findet man mich auf Instagram auch. Aber am einfachsten ist es über die Webseite, das ist www.raeberlaw.ch. Da kann man mich gut finden.
Magnus: Wunderbar. Vielen Dank. Benno, da bleibt mir ja an dieser Stelle nicht mehr viel zu sagen als vielen Dank für diesen interessanten Einblick. Ich glaube wir haben einen guten Rundumschlag geschafft für Unternehmer, die überlegen in die Schweiz zu ziehen. Wir kennen die Pros und die Kons jetzt und jetzt muss jeder für sich entscheiden, ob die Schweiz noch das richtige Zielland ist.
Benno: Ja, wenn jemand mit dem Gedanken spielt in die Schweiz zu kommen, einfach mich kontaktieren, ich bin gerne für ein Gespräch oder wenn es dann später mal passt für ein Bier oder Kaffee zu haben.
Magnus: Das war Perspektive Ausland - Der Postcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Bis zur nächsten Folge.