🇨🇾 Zypern schafft 60-Tage-Pflicht für Non Doms ab! 🚀
Die Steuerreform in Zypern markiert einen bedeutenden Wendepunkt für internationale Steuerzahler. Ab 2026 wird die bisherige Regelung der 60-Tage-Anwesenheitspflicht für den Non-Dom-Status aufgehoben. Diese Änderung öffnet neue Möglichkeiten für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Zypern verlegen möchten.
Die Reform orientiert sich an bewährten Modellen aus Malta und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Fokus liegt künftig auf dem Lebensmittelpunkt und dem wirtschaftlichen Interessenzentrum. Dies ermöglicht besonders mobilen Berufsgruppen wie Ärzten, Beratern und Künstlern eine flexiblere Gestaltung ihrer steuerlichen Ansässigkeit.
Key Takeaways
Die zypriotische Steuerreform schafft die 60-Tage-Anwesenheitspflicht für Non-Doms ab 2026 ab
Der Nachweis des Lebensmittelpunkts ersetzt die strikte Anwesenheitsregel
Die neue Regelung entspricht den internationalen OECD-Standards für Steueransässigkeit
Zyperns Steuerreform und ihre Bedeutung
Die neue Steuerreform in Zypern bringt ab 2026 bedeutende Änderungen für das Non-Dom-Programm. Die bisherige Regelung von 60 Pflichtaufenthaltstagen entfällt komplett.
Der Status eines steuerlichen Ansässigen in Zypern wird künftig flexibler gestaltet. Steuerpflichtige müssen lediglich nachweisen, dass Zypern den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen oder wirtschaftlichen Aktivitäten darstellt.
Mögliche Nachweise für den Lebensmittelpunkt:
Einzige dauerhafte Wohnung weltweit
Familienwohnsitz in Zypern
Haupteinkommensquelle aus zypriotischer Geschäftstätigkeit
Diese Änderung orientiert sich an den OECD-Richtlinien und ähnelt den Regelungen in Malta und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Relevanz der Steueransässigkeit:
Bei deutschen Abfindungszahlungen
Für Dividenden aus Deutschland (15% Quellensteuer)
Bei Bankgeschäften und Compliance-Anforderungen
Für Freiberufler und Personen ohne wirtschaftliche Verbindungen zu Deutschland spielt der Nachweis einer Steueransässigkeit eine untergeordnete Rolle.
Die neue Regelung macht Zypern besonders attraktiv für international tätige Personen wie Berater, Ärzte oder Künstler, die selten längere Zeit an einem Ort verbringen.
Vergleich von Steuerstandorten
Zypern im Vergleich zu Malta und Dubai
Die neue Steuerreform in Zypern ab 2026 führt zu bedeutenden Änderungen im Non-Dom-Status. Die bisherige 60-Tage-Regelung für den Aufenthalt entfällt vollständig.
Zypern orientiert sich mit dieser Reform an den Modellen von Malta und Dubai. Der Fokus liegt künftig auf dem Lebensmittelpunkt und wirtschaftlichen Interessen statt auf physischer Präsenz.
Ein Hauptwohnsitz oder eine langfristig angelegte Wohnung in Zypern reicht als Nachweis für die Steuerpflicht aus. Die Regelung entspricht den OECD-Richtlinien für internationale Besteuerung.
Besonders Geschäftsreisende, Künstler und Berater profitieren von der Neuregelung. Die bisherige Hürde der 60-Tage-Anwesenheit stellte für diese Gruppen ein erhebliches Problem dar.
Die steuerliche Ansässigkeit spielt in folgenden Fällen eine wichtige Rolle:
Bei Geschäftseinkünften als Einzelunternehmer
Bei deutschen Rentenzahlungen
Bei Abfindungen aus Deutschland
Bei Dividenden deutscher Unternehmen
Bankgeschäfte: Verschiedene Banken haben unterschiedliche Anforderungen:
Manche akzeptieren eine ausländische Steuernummer
Andere fordern Ansässigkeitsbescheinigungen
Einige verlangen Steuererklärungen
Die Reform macht Zypern für internationale Fachkräfte und Unternehmer attraktiver, da sie mehr Flexibilität bei der Wahl des Aufenthaltsortes bietet.
Die Rolle der OECD-Regelungen
Die internationale Steuerresidenz folgt den grundlegenden OECD-Richtlinien für die steuerliche Ansässigkeit. Ein entscheidendes Kriterium ist der Lebensmittelpunkt einer Person.
Der Lebensmittelpunkt wird durch verschiedene Faktoren bestimmt:
Eine dauerhafte Wohnung zur langfristigen Nutzung
Der Hauptwohnsitz der Familie
Der Standort des Unternehmens
Die Quelle des Haupteinkommens
Die steuerliche Ansässigkeit kann unabhängig von physischer Anwesenheit bestehen. Eine Person gilt als steuerlich ansässig, wenn sie nachweislich ihren wirtschaftlichen und persönlichen Lebensmittelpunkt in einem Land hat.
Banken fordern häufig Nachweise der Steuerresidenz. Die Anforderungen variieren:
Manche akzeptieren eine ausländische Steuernummer
Andere verlangen Steuerbescheinigungen
Einige fordern zusätzlich Steuererklärungen
Die Nachweispflicht der Steuerresidenz ist besonders relevant für:
Gewerbetreibende: Nachweis einer Betriebsstätte erforderlich
Bezieher deutscher Dividenden: Reduzierte Quellensteuer nur mit Residenznachweis
Empfänger von Abfindungen: Steuerfreie Behandlung abhängig vom Wohnsitz
Die OECD-Regelungen ermöglichen eine flexible Handhabung der Residenz, solange der tatsächliche Lebensmittelpunkt nachgewiesen werden kann.
Auswirkungen auf verschiedene Berufe
Die neue Steuerreform in Zypern wirkt sich unterschiedlich auf verschiedene Berufsgruppen aus. Berater, Ärzte und internationale Geschäftsreisende profitieren besonders von den Änderungen ab 2026.
Künstler auf Tournee und Weltreisende können von der Neuregelung stark profitieren. Die bisherige 60-Tage-Regelung stellte für diese Gruppen eine erhebliche Hürde dar.
Freiberufliche Tätigkeiten:
Ingenieure
Ärzte
Rechtsanwälte
Hebammen
Berater
Diese Berufsgruppen genießen mehr Flexibilität bei der steuerlichen Ansässigkeit. Die Anwesenheitspflicht entfällt, sofern der Lebensmittelpunkt nachweislich in Zypern liegt.
Bei gewerblichen Einzelunternehmern gelten besondere Regeln. Sie müssen eine feste Betriebsstätte nachweisen, sonst bleiben ihre Einkünfte für zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig.
Wichtig für Bankkunden: Die Anforderungen variieren je nach Institut. Einige Banken akzeptieren eine ausländische Steuernummer, andere fordern zusätzliche Nachweise der Steueransässigkeit.
Die Regelungen für deutsche Rentenbezieher oder Empfänger von Abfindungen bleiben bestehen. Hier ist der Nachweis des zypriotischen Steuerwohnsitzes weiterhin relevant für die steuerliche Behandlung.
Zentrum des wirtschaftlichen Interesses
Die zypriotische Regierung führt ab 2026 eine bedeutende Steuerreform ein. Die bisherige Regelung von 60 Aufenthaltstagen für den Non-Dom-Status entfällt vollständig.
Der neue Fokus liegt auf dem Zentrum der wirtschaftlichen Interessen. Eine Steuerpflicht in Zypern kann künftig durch verschiedene Faktoren nachgewiesen werden:
Eine dauerhafte Wohnung als Hauptwohnsitz
Familiärer Lebensmittelpunkt in Zypern
Ansässiges Unternehmen mit Haupteinnahmequelle
Langfristige Immobilieninvestitionen
Diese Änderung orientiert sich an den OECD-Richtlinien und ähnelt den Regelungen in Malta und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Der Nachweis einer Steuerresidenz ist besonders relevant für:
Deutsche Einkommensquellen:
Abfindungen
Dividenden aus deutschen Unternehmen
Berufsgruppen mit besonderen Anforderungen:
Gewerbetreibende mit Einzelunternehmen
Freiberufler nach §18 EStG
Berater und Künstler mit internationaler Tätigkeit
Die Banken stellen unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Steuerresidenz. Einige akzeptieren eine ausländische Steuernummer, andere fordern detaillierte Bescheinigungen oder Steuererklärungen.
Die neue Regelung erleichtert besonders die Situation für international tätige Personen, die bisher Schwierigkeiten hatten, die 60-Tage-Regelung zu erfüllen.
Bedeutung und Nachweis der Steueransässigkeit
Die steuerliche Ansässigkeit spielt eine zentrale Rolle bei internationalen Steuerfragen. Ein Nachweis der Steueransässigkeit ist nicht immer erforderlich, wird aber in bestimmten Situationen benötigt.
Selbstständige mit gewerblichen Einkünften müssen nach dem Wegzug aus Deutschland eine Betriebsstätte im neuen Wohnsitzland nachweisen. Ohne diesen Nachweis bleiben die Einkünfte für weitere zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Bei deutschen Einkünften wie Renten, Abfindungen oder Dividenden ist der Nachweis des neuen Steuerwohnsitzes wichtig. Dies bestimmt die Besteuerung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Ingenieure ist der Nachweis einer Steueransässigkeit nicht zwingend erforderlich. Gleiches gilt für Personen, die von Verkaufserlösen aus Kryptowährungen oder Aktien leben.
Banken fordern häufig einen Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit. Die Anforderungen variieren: Manche Banken akzeptieren eine ausländische Steuernummer, andere verlangen eine Ansässigkeitsbescheinigung oder Steuererklärungen.
Spezialfall Zypern:
Ab 2026 entfällt die 60-Tage-Aufenthaltsregel
Der Lebensmittelpunkt oder wirtschaftliche Interessen werden maßgebend
Eine eigene Wohnung oder Familienwohnsitz dient als Nachweis
Die Regelung entspricht OECD-Standards
Länder wie Spanien oder Australien verlangen beim Wegzug den Nachweis einer neuen Steueransässigkeit in einem Nicht-Steueroasenland. Ohne diesen Nachweis bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen.
Steuerliche Besonderheiten und Regelungen
Steuerpflichtige Einkünfte aus Deutschland
Deutsche Pensionen, Abfindungszahlungen und Dividenden aus Deutschland erfordern den Nachweis eines neuen Steuerwohnsitzes. Bei Abfindungszahlungen für Wettbewerbsverbote spielt der steuerliche Wohnsitz eine zentrale Rolle.
Für Dividenden aus deutschen Unternehmen fällt in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen oft nur 15% Quellensteuer an. Ohne nachgewiesenen Steuerwohnsitz können die vollen Steuersätze plus Abgaben in Deutschland fällig werden.
Gewerbliche Einzelunternehmer müssen nach dem Wegzug eine ausländische Betriebsstätte nachweisen. Ohne Betriebsstätte bleiben die Einkünfte für weitere zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Steuerbefreiungen auf Zypern
Abfindungszahlungen für Wettbewerbsverbote sind auf Zypern steuerfrei. Diese Steuerbefreiung greift aber nur, wenn der steuerliche Wohnsitz nachgewiesen werden kann.
Ab 2026 entfällt auf Zypern die Pflicht zur physischen Anwesenheit von 60 Tagen für den Non-Dom-Status. Stattdessen muss der Lebensmittelpunkt oder der wirtschaftliche Interessenschwerpunkt auf Zypern liegen:
Dauerhafte Wohnung als einziger Wohnsitz
Familie lebt vor Ort
Unternehmen mit Haupteinnahmequelle auf Zypern
Korrekte behördliche Registrierung
Eigene Einrichtung und Gegenstände vor Ort
Diese Regelung entspricht den OECD-Vorgaben für die steuerliche Ansässigkeit.
Steuerliche Pflichten im Bankenwesen
Steuerlicher Wohnsitznachweis bei Bankinstituten
Die Vorlage eines Steuerwohnsitznachweises ist für viele Bankkunden eine wichtige Anforderung. Bankkonten erfordern häufig einen klaren Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit.
Die Anforderungen der Banken unterscheiden sich deutlich. Einige Finanzinstitute akzeptieren eine ausländische Steuernummer als ausreichenden Nachweis. Andere Institute verlangen zusätzliche Dokumente wie Steuerbescheinigungen oder Steuererklärungen.
Diese Nachweispflicht steht nicht in direktem Zusammenhang mit der tatsächlichen Steuerpflicht. Sie dient primär der bankinternen Compliance und der Erfüllung regulatorischer Vorgaben.
Bei internationalen Bankbeziehungen ist die steuerliche Dokumentation besonders relevant. Ausländische Banken prüfen die Steueransässigkeit ihrer Kunden oft noch strenger als inländische Institute.
Die Nachweisanforderungen gelten für private und geschäftliche Konten:
Steuernummer des Ansässigkeitsstaates
Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung
Aktuelle Steuererklärungen
Wohnsitznachweise
Lebenszentrum und wirtschaftliche Interessen als Kriterien
Die zypriotische Steuerreform bringt ab 2026 bedeutende Änderungen für den Non-Dom-Status. Die bisherige 60-Tage-Regelung entfällt vollständig.
Das neue System orientiert sich an den Standards von Malta und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Fokus liegt auf dem Lebensmittelpunkt und den wirtschaftlichen Interessen als entscheidende Faktoren.
Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz:
Dauerhafte Wohnung im Land
Familiärer Lebensmittelpunkt
Ansässiges Unternehmen mit Haupteinnahmequelle
Korrekte behördliche Registrierung
Diese Regelung entspricht den OECD-Richtlinien für internationale Besteuerung. Eine kurzfristige Unterkunft wie Airbnb erfüllt die Voraussetzungen nicht.
Die Nachweispflicht der steuerlichen Ansässigkeit ist besonders relevant für:
Geschäftsinhaber mit Einzelunternehmen
Empfänger von Abfindungen
Anteilseigner deutscher Unternehmen mit Dividendenbezug
Für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Ingenieure gelten gesonderte Bestimmungen nach §18 EStG. Der Nachweis der Steueransässigkeit spielt auch bei Bankgeschäften eine zentrale Rolle.
Die genauen Durchführungsbestimmungen der zypriotischen Steuerbehörden stehen noch aus. Die Anforderungen für den Nachweis des Lebensmittelpunkts werden noch konkretisiert.
Überlegungen zur Steuerresidenz
Die Steuerreform in Zypern bringt ab 2026 bedeutende Änderungen für das Non-Dom-System. Die bisherige Regelung von 60 Tagen Mindestaufenthalt entfällt vollständig.
Der Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes erfolgt künftig über den Lebensmittelpunkt oder wirtschaftliche Interessen. Dies kann durch eine dauerhafte Wohnung, den Aufenthalt der Familie oder ein dort ansässiges Unternehmen belegt werden.
Diese Neuregelung entspricht den OECD-Richtlinien zur steuerlichen Ansässigkeit. Die zypriotischen Steuerbehörden werden noch detaillierte Handlungsanweisungen veröffentlichen.
Eine steuerliche Ansässigkeit ist besonders relevant für:
Gewerbetreibende mit Einzelunternehmen
Bezieher deutscher Renten oder Abfindungen
Empfänger von Dividenden aus Deutschland
Personen mit Bankverbindungen, die Steuernachweise fordern
Bei Abfindungen für Wettbewerbsverbote bietet Zypern steuerliche Vorteile. Diese sind in Zypern steuerfrei, wenn die steuerliche Ansässigkeit nachgewiesen werden kann.
Für Dividenden aus Deutschland gilt: In DBA-Staaten fällt oft nur 15% Quellensteuer an. Ohne Nachweis der Steuerresidenz kann die volle deutsche Quellensteuer fällig werden.
Die neue Regelung macht Zypern für internationale Berater, Ärzte und Künstler attraktiver. Diese Berufsgruppen konnten die bisherige 60-Tage-Regel oft nicht erfüllen.