Wohin auswandern als Freiberufler? 10 Länder im Steuervergleich

In der heutigen vernetzten Welt ist die Freiheit, von überall aus arbeiten zu können, für Freelancer zu einer spannenden Möglichkeit geworden. Insbesondere seit der Pandemie ist es nicht mehr zwingend notwendig, in Büros vor Ort präsent zu sein. Diese Flexibilität geht jedoch mit verschiedensten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Implikationen einher, sobald Freelancer ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Es gibt zahlreiche Länder, die aus verschiedenen Gründen für auswanderungswillige Freelancer attraktiv sein können.

Bei der Auswahl eines neuen Landes zum Arbeiten und Leben sollten Freelancer eine gut informierte Entscheidung treffen, indem sie nicht nur die Steuervorteile, sondern auch die generelle Lebensqualität im Auge behalten. Während einige Länder für ihre Steueroptimierungsprogramme bekannt sind, könnten andere einfach aufgrund des Lebensstils und der Kultur attraktiv sein. Es ist wichtig, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die einen dauerhaften Wohnsitz anstreben, eventuell eine Familie gründen und nicht ausschließlich aus steuerlichen Gründen den Standort wechseln möchten.

Key Takeaways

  • Die Möglichkeit, als Freelancer aus dem Ausland zu arbeiten, ist durch moderne Arbeitsformen zunehmend zugänglich.

  • Eine sorgfältige Auswahl des Ziellandes unter Berücksichtigung von Steuern und Lebensqualität ist für die Auswanderung wesentlich.

  • Die Auswanderung als Freelancer erfordert Wissen über die lokalen steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Aspekte des jeweiligen Landes.

Grundlagen für selbstständige Auswanderer

Beim Umzug ins Ausland müssen Freelancer mit einem Jahresumsatz von 100.000 Euro verschiedene steuerliche Aspekte beachten. Es ist wichtig zu erwähnen, dass folgende Informationen nicht für digitale Nomaden gelten, die häufig die Länder wechseln und eventuell keine Steuern zahlen, sondern für Freelancer, die sich niederlassen und möglicherweise Familien haben.

  • Bulgarien: Bei einem Jahresumsatz von 100.000 Euro fallen rund 13.000 Euro an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an, wodurch 87.000 Euro netto bleiben.

  • Costa Rica: Es werden keine Steuern auf Einkommen erhoben, deren Quellen im Ausland liegen, solange keine Kunden vor Ort bedient werden.

  • Georgien: Es bietet ein Programm, bei dem man nur 1% Umsatzsteuer bei Einnahmen unter 150.000 Euro zahlt. Für 100.000 Euro Umsatz wären das nur 1.000 Euro Steuern ohne Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Tätigkeiten nicht unter Beratungsdienste fallen.

  • Griechenland: Hier ist es möglich, 50% der Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei zu erhalten. Bei 100.000 Euro Umsatz beträgt das zu versteuernde Einkommen 42.000 Euro mit Steuern und Sozialabgaben von rund 14.800 Euro, was ein Nettogewinn von knapp 85.000 Euro bedeutet.

  • Italien: Ähnlich wie Griechenland gibt es ein Rückkehrer-Programm, wobei 70% des Einkommens steuerfrei sind und im Süden Italiens sogar 90%. Sozialbeiträge müssen jedoch auf den vollen Betrag entrichtet werden und betragen etwa 25%.

  • Portugal: Für Freelancer mit qualifizierten Berufen stehen 20% Steuern an plus maximal 1.200 Euro Sozialabgaben, wobei im ersten Jahr keine Sozialabgaben fällig werden. Bei 100.000 Euro Umsatz entstehen somit fast 30.000 Euro Steuern.

  • Rumänien: Es gibt hier zwei Möglichkeiten, entweder man zahlt pauschal 10% Steuern und maximal 2.000 Euro Sozialabgaben oder man gründet eine Firma, die bei einem kleinen Geschäftsvolumen nur 1% Steuern zahlt, benötigt allerdings einen Angestellten und darf keine Beratungsdienste anbieten.

Die genannten Zahlen stellen lediglich ein Modell dar. Individuelle Umstände können zu abweichenden Berechnungen führen. Jeder Freelancer sollte seine Situation spezifisch überprüfen und ggf. professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Attraktive Länder für Freelancer

In Bulgarien stehen Freelancern, ohne die Gründung einer Firma, bei einem Umsatz von 100.000 Euro rund 87.000 Euro nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben zur Verfügung. Dieser Betrag teilt sich etwa hälftig auf Steuern und Soziales ab.

Costa Rica ist für seine steuergünstigen Bedingungen bekannt. Hier fallen keine Steuern an, solange das Einkommen aus einer externen Quelle kommt und nicht lokalen Kunden geschuldet ist.

Georgien bietet ein attraktives Steuerprogramm, bei dem Freelancer nur 1% Umsatzsteuer zahlen, solange der Umsatz unter 150.000 Euro liegt. Sozialabgaben fallen nicht an, jedoch ist das Angebot nicht für beratend tätige Personen gültig.

Griechenland hat ein Anreizprogramm geschaffen, das Steuervergünstigungen für die Rückkehr von im Ausland lebenden Griechen anbietet, das auch EU-Bürgern zugänglich ist. Hier kann man 50% des Auslandseinkommens steuerfrei vereinnahmen, wobei die Steuer auf das restliche Einkommen zu geringeren Sätzen berechnet wird. Die Sozialabgaben deckeln bei maximal 7.800 Euro pro Jahr.

In Italien kann durch ein ähnliches Rückkehrerprogramm wie in Griechenland 70% des Einkommens steuerfrei bleiben, in Süditalien sogar 90%. Allerdings fallen Sozialabgaben auf das vollständige Einkommen an, was bis zu 25% ausmachen kann.

Portugal bietet mit dem NHR-Status eine Besteuerung von 20% für qualifizierte Berufe. Zusätzlich fallen maximal 1.200 Euro an Sozialabgaben an, die im ersten Jahr entfallen können. Im vereinfachten Regime zahlen Freelancer 20% Steuern auf 75% ihres Umsatzes.

In Rumänien gibt es zwei Modelle: Entweder zahlen Freelancer auf ihren Einkommen 10% pauschale Steuer zuzüglich maximal 2.000 Euro Sozialabgaben, oder sie gründen eine Firma, welche bei kleinen Unternehmen nur 1% Steuer zahlt, vorausgesetzt es wird ein Mitarbeiter angestellt und keine beratenden Tätigkeiten ausgeübt.

Bulgarien

In Bulgarien verbleiben einem freischaffenden Einzelunternehmer, der einen Umsatz von 100.000 Euro generiert, nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben rund 87.000 Euro. Die Steuern und Abgaben belaufen sich auf etwa 13.000 Euro, wobei dieser Betrag zu gleichen Teilen zwischen Steuern und Sozialversicherung aufgeteilt wird. Diese relative Steuerlast ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern als günstig zu bewerten. Hinzu kommt der Lebensstandard, inklusive der schönen Strände, die das Land zu bieten hat.

Steuerliche Übersicht für Bulgarien

  • Bruttoeinkommen: 100.000 Euro

  • Steuern und Sozialabgaben: ~13.000 Euro

    • Steuern: ~6.500 Euro

    • Sozialversicherung: ~6.500 Euro

  • Nettoeinkommen: 87.000 Euro

Diese Zahlen basieren auf einem freiberuflichen Einkommen ohne Unternehmensgründung und zeigen eine attraktive steuerliche Perspektive für Freischaffende im Land auf.

Costa Rica

In Costa Rica zeigt sich ein steuerliches Umfeld, das besonders freiberuflich Tätige anspricht, die ihre Kunden vorwiegend im Ausland haben. In einem solchen Fall unterliegen die Einkünfte nicht der lokalen Besteuerung. Dies ändert sich allerdings, sobald Dienstleistungen für Kunden im Land erbracht werden. Dennoch bleibt das Land für eine Vielzahl von Freiberuflern ein attraktiver Ort aufgrund dieser steuerlichen Regelung.

Steuerliche Übersicht für Freiberufler:

  • Bei ausländischen Einkommensquellen fallen keine lokalen Steuern an.

  • Steuerpflicht entsteht, wenn Dienstleistungen für lokale Kunden erbracht werden.

  • Beliebt auch wegen des angenehmen Lebensumfeldes.

Steuerliche Überlegungen für Freelancer im Ausland

Als Freelancer die Möglichkeit zu haben, von überall auf der Welt aus zu arbeiten, bringt zahlreiche steuerliche Überlegungen mit sich. Es gibt eine Auswahl an Ländern, die sowohl wegen ihrer Lebensqualität als auch ihres Steuersystems für Freelancer interessant sind. Zu diesen gehören Länder wie Spanien und Italien, aber auch Orte mit günstigen Steuerregelungen wie Dubai. Die folgende Liste ist nicht abschließend, sondern stellt attraktive Länder für Freelancer dar, die fest an einem neuen Ort leben möchten.

  • Bulgarien: Bei einem Umsatz von 100.000 Euro belaufen sich die Steuern und Sozialabgaben auf insgesamt etwa 13.000 Euro. Etwa die Hälfte davon sind Steuern, die andere Hälfte Sozialversicherungsbeiträge. Es verbleiben also 87.000 Euro.

  • Costa Rica: Dieses Land gilt als steuerfreundlich für Einkünfte aus ausländischen Quellen. Allerdings ändert sich dies, wenn Kunden vor Ort sind und dort Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

  • Georgien: Hier gibt es ein Programm, bei dem Freelancer 1% Steuern auf ihren Umsatz zahlen, solange dieser unter 150.000 Euro liegt. Bei einem Umsatz von 100.000 Euro wären das 1.000 Euro an Steuern und keine Sozialabgaben, vorausgesetzt, die Tätigkeit beinhaltet keine Beratungsleistungen.

  • Griechenland: Hier gibt es ein spezielles Programm, bei dem 50% des ausländischen Einkommens steuerfrei sind. Bei einem Umsatz von 100.000 Euro hat man ein steuerpflichtiges Einkommen von 42.000 Euro und etwa 7.000 Euro an Steuern. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf maximal 7.800 Euro pro Jahr begrenzt.

  • Italien: Ähnlich wie Griechenland bietet Italien ein Rückkehrerprogramm, bei dem 70% des Einkommens steuerfrei sind, im Süden des Landes sogar 90%. Allerdings müssen Sozialbeiträge auf das gesamte Einkommen, bis zu 100.000 Euro, entrichtet werden, was etwa 25% entspricht.

  • Portugal: In Portugal profitieren Freelancer vom so genannten NHR-Status und zahlen 20% Steuern auf qualifizierte Berufe. Dazu kommen maximal 1.200 Euro an Sozialbeiträgen, und im ersten Jahr müssen keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Es gibt außerdem ein vereinfachtes Regime für Freelancer mit einem Umsatz von nicht mehr als 200.000 Euro.

  • Rumänien: Dort gibt es zwei Modelle. Eines sieht eine Flat Tax von 10% vor, plus maximal 2.000 Euro Sozialabgaben. Alternativ kann eine Gesellschaft gegründet werden, die nur 1% Steuern auf kleine Unternehmen zahlt, wobei ein Angestellter notwendig ist und keine Beratung angeboten werden darf.

Die Informationen basieren auf der Annahme, dass Freelancer tatsächlich ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und ihre Arbeit lokal im neuen Land ausführen, wo sie dementsprechend besteuert werden.

Griechenland

In Griechenland existiert ein Förderprogramm, das speziell ins Leben gerufen wurde, um hochqualifizierte Kräfte in das Land zurückzuholen. EU-Bürger, die erstmals nach Griechenland ziehen, können von diesem Programm profitieren. Es erlaubt, dass 50% des Einkommens aus ausländischen Quellen steuerfrei bleiben. Dies führt zu einer effektiv geringeren Steuerbelastung, da das steuerpflichtige Einkommen halbiert wird und der verbleibende Teil einem niedrigeren Steuersatz unterliegt. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf jährlich maximal 7.800 Euro gedeckelt. Bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro resultiert dies in einer Steuerlast von etwa 7.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die Abgaben auf rund 14.800 Euro, was ein Nettoeinkommen von knapp 85.000 Euro zur Folge hat.

Steuersituation für Freiberufler in Griechenland:

  • Jährliches Einkommen: 100.000 Euro

  • Steuerfreies Einkommen aus dem Ausland: 50%

  • Besteuerung des verbleibenden Einkommens zu niedrigeren Sätzen

  • Maximale Sozialversicherungsbeiträge: 7.800 Euro

  • Steuerlast: ca. 7.000 Euro

  • Gesamtabgaben: ca. 14.800 Euro

  • Verbleibendes Nettoeinkommen: ca. 85.000 Euro

Dieses Programm zielt darauf ab, den als "Brain Drain" bekannten Effekt, also die Abwanderung von Fachkräften, umzukehren und macht Griechenland zu einem attraktiven Ziel für Freiberufler aus der EU.

Italien

In Italien profitieren Freiberufler von Programmen, die darauf abzielen, einerseits die Rückkehr von Fachkräften zu fördern und andererseits ausländischen Freiberuflern steuerliche Anreize zu bieten. Diese Programme ermöglichen es, dass ein erheblicher Teil des Einkommens von der Steuer befreit wird. So ist es möglich, dass 70% des Einkommens im Land steuerfrei bleiben und in Süditalien sogar bis zu 90%.

Steuern und Sozialbeiträge im Detail:

  • Steuerfreies Einkommen: 70% im Norden / 90% im Süden

  • Sozialbeiträge: auf vollständiges Einkommen

Freiberufler, die jährlich 100.000 Euro umsetzen, könnten jedoch mit erheblichen Sozialversicherungsbeiträgen konfrontiert werden, die etwa 25% des Gesamteinkommens darstellen. Dies bedeutet, dass bei einem Bruttoeinkommen in dieser Höhe, die Steuerlast und Beiträge etwa 30% betragen könnten. Bei höheren Einnahmen skaliert dieser Vorteil, sodass Freiberufler mit höherem Einkommen stärker von dieser Regelung profitieren könnten.

Beispielrechnung bei 100.000 Euro Umsatz:

  • Sozialabgaben: ca. 25.000 Euro

  • Verbleibendes Einkommen: ca. 75.000 Euro

Die Attraktivität des italienischen Programms steigt mit zunehmendem Einkommen, da die Sozialabgaben gedeckelt sind und somit bei höheren Einnahmen einen kleineren Anteil des Gesamteinkommens darstellen.

Portugal

In diesem Abschnitt wird die steuerliche Situation für freiberuflich Tätige in Portugal diskutiert, die ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro erzielen.

Steuersatz:

  • Qualifizierte freiberufliche Tätigkeiten unterliegen einem Steuersatz von 20%.

Sozialabgaben:

  • Maximal 1.200 Euro pro Jahr.

  • Im ersten Jahr sind keine Beiträge zu entrichten.

Steuerregelungen:

  • Es gilt das vereinfachte Regime für Freiberufler mit einem Umsatz von weniger als 200.000 Euro.

  • 20% Steuer auf 75% des Umsatzes.

  • Insgesamt belaufen sich die Steuern bei einem Umsatz von 100.000 Euro auf fast 30.000 Euro.

Besonderheiten:

  • Das NHR-Status (Non-Habitual Resident) bietet Steuererleichterungen bei qualifizierten Berufen.

  • Die Regelung des NHR-Status impliziert, dass der obligatorische Sozialversicherungsbeitrag im ersten Jahr nicht anfällt.

Steuerliche Überlegungen für Freiberufler im Ausland

Bulgarien: Als Freiberufler mit einem Umsatz von 100.000 Euro fallen in Bulgarien fast 13.000 Euro Steuern und Sozialabgaben an, was einem Nettobetrag von 87.000 Euro entspricht.

  • Attraktiv durch Steuern und Lebensqualität

  • Steuern und Sozialversicherungsabzüge je zur Hälfte

Costa Rica: Dieser Staat bietet steuerliche Vorteile. Keine lokalen Steuern auf Einkommen aus ausländischen Quellen, solange die Klienten nicht im Land ansässig sind.

  • Keine Steuern bei ausländischen Kunden

  • Besondere Regelungen für lokale Kundschaft

Georgien: Mit dem Programm für Freiberufler zahlen diese nur 1% Umsatzsteuer bis zu einem Umsatz von 150.000 Euro. Bei 100.000 Euro Umsatz ergibt sich somit eine Steuerlast von lediglich 1.000 Euro ohne Sozialabgaben, sofern keine Beratungsdienste angeboten werden.

  • Steuerlast bei 100.000 Euro Umsatz: 1.000 Euro

  • Keine Sozialversicherungsbeiträge

  • Ausschluss von Beratungstätigkeiten

Griechenland: Im Zuge eines Rückkehrerprogramms können 50% des Einkommens steuerfrei eingenommen werden. Die restlichen 50% werden zu niedrigen Sätzen besteuert, mit maximal 7.800 Euro Sozialversicherungsbeiträgen jährlich.

  • Effektive Steuerlast bei 100.000 Euro Umsatz etwa 14.800 Euro

  • Nettoeinkommen nahe 85.000 Euro

Italien: Angeboten wird ein Rückkehrerprogramm ähnlich dem griechischen, wobei 70% des Einkommens steuerfrei sind und im Süden des Landes sogar 90%.

  • Gesamte Sozialbeiträge basieren auf dem gesamten Einkommen

Portugal: Hier existiert der sogenannte NHR-Status mit 20% Steuersatz auf qualifizierte Berufe und maximal 1.200 Euro Sozialabgaben. Im ersten Jahr fallen keine Sozialabgaben an.

  • Vereinfachtes Regime bis 200.000 Euro Umsatz

  • Steuer auf 75% des Umsatzes plus Sozialabgaben

Rumänien: Es gibt zwei Modelle zur Steueroption:

  1. 10% Pauschalsteuer plus maximal 2.000 Euro Sozialabgaben

  2. Gründung eines Unternehmens mit nur 1% Steuer, jedoch mit Anforderungen bzgl. Angestellten und Tätigkeitsfeld.

  • Für 100.000 Euro Umsatz beträgt die Steuerlast 12.000 Euro

  • Firmengründung mit niedriger Steuer, aber Zusatzbedingungen

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