Was ist steuerlich besser: Malta oder Zypern? Der Vergleich

Zypern und Malta sind zwei Länder, die immer wieder als attraktive Optionen für Menschen auftauchen, die von niedrigeren Steuersätzen als in Deutschland profitieren möchten. In meiner Rolle als Experte, der sowohl persönliche als auch berufliche Erfahrungen mit Malta hat, möchte ich einen Vergleich zwischen diesen beiden Ländern ziehen. Obwohl ich persönliche Beziehungen zu Malta habe und dort sogar zeitweise gelebt habe, um ein Unternehmen mitaufzubauen, werde ich eine objektive Beratung gewährleisten. Es geht nicht nur um die Unternehmenssteuer, die in Zypern bei 12,5% und in Malta potenziell bei 5% liegt, sondern auch um eine Vielzahl weiterer steuerlicher Aspekte.

Für natürliche Personen ist insbesondere der Non-Dom-Status von Interesse, der in Zypern bis zu 17 Jahre und in Malta unbegrenzt genutzt werden kann. Dabei gibt es je nach Einkunftsarten unterschiedliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Darüber hinaus sind globale Entwicklungen wie die Mindeststeuer von 15% für große Unternehmen und verschiedene Bestimmungen für die Besteuerung von Immobilien und Erbschaften relevant. Diese Aspekte sollten bei der Entscheidung, ob man nach Malta oder Zypern zieht, sorgfältig abgewogen werden.

Key Takeaways

  • Steuerliche Vorteile machen Zypern und Malta zu beliebten Zielen für Steueroptimierung.

  • Non-Dom-Status bietet in beiden Ländern erhebliche Steuererleichterungen bei bestimmten Einkunftsarten.

  • Die Entscheidung zwischen Malta und Zypern hängt von individuellen Einkommensverhältnissen und steuerlichen Bedürfnissen ab.

Vergleich der Unternehmenssteuern

Beim direkten Vergleich der Körperschaftsteuer zwischen Zypern und Malta besteht ein deutlicher Unterschied: Während Unternehmen in Zypern 12,5% zahlen, können sie in Malta eine reduzierte Steuerlast von effektiv 5% erreichen, allerdings nur durch eine speziell strukturierte Doppelbesteuerungsstruktur - ein Schritt, der in Zypern nicht erforderlich ist.

Steuer auf ausgehende Dividenden: Beide Länder, Zypern und Malta, erheben keine Quellensteuer auf Dividenden, die ins Ausland fließen.

Besteuerung von Lizenzeinkommen im Bereich geistiges Eigentum: Malta bietet keine besonderen Vergünstigungen in diesem Bereich, womit standardmäßig 5% Steuer auf solche Einnahmen anfallen. Zypern hingegen lockt mit einer spezialisierten "IP-Box", die eine niedrigere Besteuerung von 2,5% ermöglicht, allerdings unterliegen diese Regelungen den komplexen OECD-Standards, einschließlich der Anforderung, dass das geistige Eigentum lokal entwickelt worden sein muss.

Globale Mindeststeuer: Es wird davon ausgegangen, dass sowohl Zypern als auch Malta Großunternehmen mit einem Jahresumsatz über 750 Millionen Euro entsprechend der globalen Mindeststeuer von 15% besteuern werden.

Non-Dom-Status für natürliche Personen: In Zypern kann der Non-Dom-Status für einen Zeitraum von 17 Jahren genutzt werden, während Malta diesen unbegrenzt gewährt. In Zypern wird keine Mindeststeuer verlangt, während Malta einen jährlichen Mindeststeuerbetrag von 5.000 Euro veranschlagt, welcher aber durch ein geringes Gehalt aus einer maltesischen Firma in der Regel abgedeckt ist.

Einkunftstypen mit Non-Dom-Status: In Malta sind alle ausländischen Einkünfte ohne inländische Beteiligung betroffen. Zypern spezifiziert, dass Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerfrei sind, selbst ohne Non-Dom-Status. Zudem ist die Gehaltszahlung für Arbeit, die außerhalb von Zypern verrichtet wird, steuerfrei, wenn sie mehr als 90 Tage dauert.

Vollzeit-Handel in Malta oder Zypern: Vollzeithandel wird in beiden Ländern als gewerbliches Einkommen betrachtet und ist somit steuerpflichtig. Unternehmen in diesem Bereich zahlen in Zypern 12,5% und in Malta 5%.

Wohnsitzerfordernisse für Non-Dom-Status: In Zypern erforderlich: mindestens 60 Tage Aufenthalt. In Malta gibt es keine festgelegte Mindestaufenthaltsdauer, allerdings sollte die dortige Wohnung die einzige langfristig angemietete oder genutzte Wohnstätte weltweit sein.

Erbschaftssteuer: Beide Länder erheben keine Erbschaftssteuer. Allerdings kann bei der Übertragung von Immobilien, die sich in den jeweiligen Ländern befinden, eine Immobilienübertragungssteuer fällig werden.

Besteuerung von ausgehenden Dividendentzahlungen

Bezogen auf die Besteuerung von Dividenden, die aus Unternehmensgewinnen an Anteilseigner ausgeschüttet werden, ist festzustellen, dass sowohl Zypern als auch Malta keine Quellensteuer erheben. Dies vereinfacht das Steuersystem für Unternehmen und Anleger in beiden Ländern erheblich. Im Gegensatz zu anderen Staaten gibt es somit keine Abgaben auf die Dividenden, die an externe Aktionäre gezahlt werden.

Besteuerung von Einnahmen aus geistigem Eigentum

Beim Vergleich der Besteuerung für Lizenzgebühren zwischen zwei bekannten europäischen Jurisdiktionen, Malta und Zypern, werden unterschiedliche Systeme deutlich. In Malta besteht keine spezielle Gesetzgebung für Einnahmen aus geistigem Eigentum, was bedeutet, dass Unternehmen mit einem effektiven Steuersatz von 5% auf solche Einkünfte rechnen müssen. Diese niedrige Besteuerung ist allerdings an eine Doppelbesteuerungsstruktur gebunden.

Zypern als attraktiver Standort

  • Steuer auf Lizenzgebühren: Im Gegensatz zu Malta, verfügt Zypern über ein sogenanntes IP-Box-System, das eine deutlich geringere Besteuerung von 2,5% bietet.

  • Bedingungen: Um sich für diese Vergünstigung zu qualifizieren, müssen Unternehmen strenge Voraussetzungen erfüllen. Dies beinhaltet die lokale Entwicklung der IP; eine simple Verlagerung bereits existierender Software oder ähnlichen geistigen Eigentums reicht nicht aus.

Anforderungen der OECD

  • Entwicklerteam vor Ort: Es wird erwartet, dass ein qualifiziertes Team im Land ansässig ist, welches für die Erstellung und Entwicklung der IP zuständig ist.

  • OECD-Standards: Die Einhaltung internationaler Standards, insbesondere der Vorgaben der OECD, ist für den qualifizierten Anspruch auf die Vergünstigungen der IP-Box essentiell.

Daraus lässt sich schließen, dass Zypern für die Besteuerung von Einkünften aus geistigem Eigentum unter bestimmten Bedingungen deutlich günstigere Bedingungen bieten kann, während Malta trotz eines allgemein niedrigen Steuersatzes keine spezifischen Incentives für geistiges Eigentum anbietet.

Globale Unternehmensteuer von 15 Prozent

Bei der Betrachtung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen zeigt sich, dass beide, Zypern und Malta, Großkonzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro entsprechend der global festgelegten Mindeststeuer von 15 Prozent besteuern werden.

Unternehmenssteuer:

  • Zypern wendet einen Satz von 12,5 Prozent an.

  • Malta bietet einen effektiven Satz von 5 Prozent, allerdings erfordert dies eine doppelte Konzernstruktur, während Zypern eine solche Struktur nicht benötigt.

Ausschüttung von Dividenden:

  • Weder Zypern noch Malta erheben Quellensteuer auf ausgehende Dividenden.

Lizenzgebühren und IP-Box:

  • In Malta gibt es keine spezielle Regelung für die IP Box – hier muss mit einer Besteuerung von 5 Prozent auf Lizenzeinkommen gerechnet werden.

  • Zypern ist auf diesem Gebiet attraktiver mit einer IP-Box, die nur 2,5 Prozent versteuert, allerdings müssen hier umfangreiche lokale Entwicklungsbedingungen beachtet werden.

Nicht-Domizil-Status (Non-Dom):

  • Zypern gestattet die Nutzung des Nicht-Domizil-Status für 17 Jahre.

  • In Malta kann der Nicht-Domizil-Status unbegrenzt genutzt werden.

Mindestbesteuerung:

Betroffene Einkommensarten:

  • Aus Maltas Sicht sind sämtliche ausländischen Einkommen ohne lokale Bindung betroffen.

  • In Zypern sind hingegen Veräußerungserlöse von Wertpapieren steuerfrei, und unter bestimmten Bedingungen sind auch aus dem Ausland stammende Gehaltszahlungen steuerfrei.

Erforderlicher Aufenthalt:

  • Um den Nicht-Domizil-Status zu erhalten, ist ein Aufenthalt von 60 Tagen in Zypern erforderlich.

  • Malta gibt keine feste Aufenthaltsdauer vor, allerdings sollte die Wohnung dort die einzige langfristig genutzte oder gemietete Wohnung weltweit sein.

Erbschaftssteuer:

  • Sowohl in Zypern als auch in Malta wird keine Erbschaftssteuer erhoben. Allerdings kann bei Immobilientransaktionen eine Grunderwerbssteuer anfallen.

Steuerstatus für Einzelpersonen in Zypern und Malta

Beide Staaten, Zypern und Malta, sind wegen ihrer vorteilhaften steuerlichen Regeln für Privatpersonen bekannt. In der Diskussion, welcher Standort vorzuziehen ist, betrachtet man verschiedene Aspekte.

Nutzungsdauer des Nicht-Dom-Status:

  • Zypern: Bietet Personen, die ihren Wohnsitz dorthin verlegen, die Möglichkeit, bis zu 17 Jahre vom Nicht-Dom-Status Gebrauch zu machen.

  • Malta: Keine zeitliche Begrenzung festgelegt; der Nicht-Dom-Status kann unbegrenzt genutzt werden.

Mindestbesteuerung:

  • Zypern: Keine Mindestbesteuerung vorgesehen.

  • Malta: Ein Minimum von 5.000 Euro an Steuern ist fällig, wenn der Nicht-Dom-Status in Anspruch genommen wird.

Einige wichtige Erkenntnisse über spezifische Einkommensarten:

  • Malta: Der Nicht-Dom-Status umfasst nahezu alle ausländischen Einkommen, ohne dass eine lokale wirtschaftliche Bindung besteht. Dazu zählen Gehälter, Erträge aus Kryptowährungen, Dividenden und Verkaufserlöse.

  • Zypern: Verkaufserlöse von Wertpapieren sind steuerfrei, ebenso wie ausländische Gehaltszahlungen, sofern die Arbeit außerhalb Zyperns länger als 90 Tage verrichtet wurde und der Aufenthalt in Zypern mindestens 60 Tage betrug.

Mit Bezug auf die weltweite Mindestbesteuerung:

  • Beide Länder werden voraussichtlich große Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro entsprechend besteuern.

Erbschaftssteuer:

  • In beiden Ländern fällt keine Erbschaftssteuer an, jedoch kann beim Immobilienübergang eine Grunderwerbsteuer anfallen.

Unternehmensbesteuerung und Pauschalabgaben für ansässige Nicht-Staatsangehörige

Bei der Unternehmensbesteuerung haben Zypern und Malta unterschiedliche Ansätze. Zypern erhebt einen Steuersatz von 12,5% auf Unternehmensgewinne, während Malta grundsätzlich einen Satz von 5% anwendet. Allerdings ist dieser niedrigere Satz in Malta an die Bedingung einer Doppelbesteuerungsstruktur geknüpft, die in Zypern nicht erforderlich ist.

Dividendensteuer

  • Keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden in beiden Ländern.

IP-Box-Regelungen und Lizenzgebühren

  • Malta: Keine spezifischen Regelungen; 5% Besteuerung auf Einkommen aus Lizenzgebühren.

  • Zypern: 2,5% Steuer durch IP-Box, wenn strenge lokale Entwicklungsanforderungen erfüllt sind.

Mit Blick auf die globale Mindestbesteuerung ist davon auszugehen, dass beide Länder große Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro entsprechend besteuern werden.

Im Bereich der Pauschalbesteuerung für natürliche Personen nutzen sowohl in Zypern als auch auf Malta ansässige Nicht-Staatsangehörige den sogenannten Nicht-Dom-Status. In Zypern kann dieser Status für bis zu 17 Jahre genutzt werden, während er in Malta zeitlich unbegrenzt besteht.

Mindeststeuer für Nicht-Dom-Status

  • Zypern: Keine Mindeststeuer.

  • Malta: Mindestens 5.000 Euro Steuern pro Jahr.

Die Art der Einkünfte, die unter den Nicht-Dom-Status fallen, ist in Malta umfassend und beinhaltet alle Auslandseinkünfte, die nicht mit einer Tätigkeit auf Malta zusammenhängen. In Zypern sind Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren und Arbeitseinkommen für Arbeiten außerhalb Zyperns steuerfrei, wenn diese über 90 Tage hinaus andauern.

Einkommensteuerpflicht für Vollzeit-Trader

  • In beiden Ländern besteht eine Einkommensteuerpflicht, auch wenn viele Einwohner handeln, ohne rechtliche Konsequenzen zu erfahren.

Aufenthaltsdauer für Nicht-Dom-Status:

  • Zypern: Mindestens 60 Tage im Land.

  • Malta: Keine festgelegte Aufenthaltsdauer, jedoch sollte die Wohnung dort die einzige langfristig genutzte oder gemietete Wohnung weltweit sein.

Erbschaftssteuer und Grundstücksübertragungssteuer

  • Keine Erbschaftssteuer in beiden Ländern.

  • Grundstücksübertragungssteuer fällig bei Übertragung von Immobilien im jeweiligen Land.

Abschließend wird betont, dass die persönliche Neigung des Sprechers Malta bevorzugt, insbesondere für Personen mit einem jährlichen Gewinn von über 250.000 Euro, während für geringere Einkünfte Zypern eine mögliche Alternative darstellt.

Beeinflusste Einkommenskategorien

Unternehmenssteuer: Im direkten Vergleich beläuft sich die Unternehmenssteuer in Zypern auf 12,5%, während sie in Malta auf effektiv 5% reduziert werden kann, dies allerdings nur unter Nutzung einer doppelten Steuerstruktur. In Zypern ist eine solche Struktur nicht erforderlich.

Quellensteuer auf Dividenden: Sowohl Zypern als auch Malta erheben keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, was die Angelegenheit stark vereinfacht.

IP-Box und Lizenzgebühren: Malta bietet keine spezifischen Regelungen für Einnahmen aus geistigem Eigentum und besteuert sie mit 5%. Zypern hingegen hat eine IP-Box mit einer Besteuerung von 2,5%, die allerdings strenge lokale Entwicklungsanforderungen gemäß OECD-Standard erfüllt.

Globale Mindeststeuer: Es wird davon ausgegangen, dass große Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen in beiden Staaten entsprechend besteuert werden.

Income Tax für natürliche Personen: Unter der Annahme, dass Mandanten den Non-Dom-Status nutzen, liegt die Nutzungsdauer des Non-Dom-Status in Zypern bei 17 Jahren, in Malta hingegen unbegrenzt. In Malta muss jedoch beim Einsatz des Non-Dom-Status eine Mindeststeuer von 5000 Euro entrichtet werden.

Von Non-Dom Status betroffene Einkunftsarten: In Malta sind sämtliche ausländischen Einkünfte ohne Bezug zu Malta betroffen. In Zypern sind Veräußerungserlöse von Wertpapieren standardmäßig steuerfrei, und der Non-Dom-Status befreit von einer Spezialverteidigungssteuer auf Dividenden.

Arbeitseinkommen: In Zypern sind Gehaltszahlungen für Arbeiten, die außerhalb von Zypern geleistet werden und länger als 90 Tage dauern, steuerfrei.

Vollzeit-Trader: Als Vollzeit-Trader in Malta oder Zypern tätig zu sein, bedeutet nicht automatisch Steuerfreiheit, da es sich um gewerbliche Einkünfte handelt. Allerdings zahlen viele dortige Bewohner, die mit Handel beschäftigt sind, keine Steuern, wenn sie keine Klage erwarten.

Aufenthaltsdauer für Non-Dom Status: Um den Non-Dom-Status in Zypern zu erhalten, ist ein Mindestaufenthalt von 60 Tagen erforderlich, wohingegen Malta keine fixe Aufenthaltsdauer vorschreibt. Hier sollte die Wohnung allerdings die einzige langfristig angemietete oder genutzte Wohnung weltweit sein.

Erbschaftsteuer: Weder in Zypern noch in Malta wird eine Erbschaftsteuer erhoben. Beim Übertragen von dortigem Immobilienbesitz kann jedoch eine Immobilientransfersteuer anfallen.

Anforderungen für den Nicht-Domizil-Status

In Bezug auf den Nicht-Domizil-Status (Non-Dom-Status) stellen sich unterschiedliche Bedingungen in Zypern und Malta, zwei bekannten Destinationen für vermögende Personen, die sich eine steuergünstige Residenz wünschen.

Unternehmenssteuer:

  • Zypern: Stabiler Satz von 12,5%.

  • Malta: Effektiver Tarif von 5%, erreichbar durch eine Doppelbesteuerungsstruktur.

Quellensteuer auf ausgehende Dividenden:

  • Nicht vorhanden in beiden Ländern.

Lizenzgebühren und Steuersätze für geistiges Eigentum (IP Box):

  • Malta: Keine speziellen Bestimmungen, somit wird ein Satz von 5% fällig.

  • Zypern: Förderung mit einer IP Box, Besteuerung von 2,5% unter strengen Auflagen, lokale Entwicklung des geistigen Eigentums ist Voraussetzung.

Globale Mindeststeuer von 15% für große Unternehmen:

  • Beide Staaten werden voraussichtlich Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen entsprechend besteuern.

Non-Dom-Status für natürliche Personen:

  • Zypern: Bis zu 17 Jahre nutzbar.

  • Malta: Ohne zeitliche Begrenzung.

Mindestbesteuerung bei Non-Dom-Status:

  • Zypern: Nicht vorhanden.

  • Malta: Mindestens 5.000 Euro jährlich.

Einkommenstypen unter Non-Dom-Status:

  • Malta: Umfasst sämtliches ausländisches Einkommen ohne Bezug zu Malta.

  • Zypern: Spezifischer; u.a. steuerfrei sind Verkaufserlöse von Wertpapieren und Dividenden, sowie Gehälter für außerhalb Zyperns erbrachte Arbeit, sofern diese Tätigkeit über 90 Tage andauert.

Aufenthaltsdauer für Non-Dom-Status:

  • Zypern: Mindestens 60 Tage.

  • Malta: Keine festgeschriebene Aufenthaltsdauer, jedoch sollte die Wohnung die einzige langfristig genutzte Wohnstätte weltweit sein.

Erbschaftssteuer:

  • In keinem der beiden Länder vorhanden, allerdings kann eine Immobilientransfersteuer bei Übertragung von dort gelegenem Eigentum anfallen.

Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie Immobilienübertragungsabgaben

In Bezug auf die Übertragung von Vermögen und Immobilien bieten sowohl Malta als auch Zypern steuerliche Vorteile. Sie erheben keine Erbschaftsteuern, was sie zu attraktiven Standorten für das Vermögensmanagement macht. Allerdings kann bei der Übertragung von Immobilien, die sich in diesen Ländern befinden, eine Immobilienübertragungssteuer anfallen. Dies bedeutet, dass beim Tod des Eigentümers von in Malta gelegenen Immobilien und deren Übertragung auf die Erben keine Erbschaftsteuer erhoben wird. Es muss jedoch eine Immobilienübertragungssteuer entrichtet werden, über deren genauen Prozentsatz an dieser Stelle keine Angabe gemacht wird. Diese Regelung stärkt die Position von Malta und Zypern als vorteilhafte Umgebungen für den Vermögensaufbau und -erhalt.

Um das Beste aus den Steuervorteilen in diesen Ländern zu ziehen, ist es ratsam, sich mit einem kompetenten Berater in Verbindung zu setzen. Solche Experten können dabei unterstützen, komplexe Steuersysteme verständlich zu machen und maßgeschneiderte finanzielle Strategien zu entwickeln, die den individuellen Anforderungen und Zielen entsprechen.

Zusammenfassung und Ratschläge

In der Gegenüberstellung der Unternehmenssteuersätze zwischen Zypern und Malta zeigt sich, dass Zyperns Satz bei 12,5% liegt, während Malta mit einer komplexeren Doppelbesteuerungsstruktur effektiv 5% erreichen kann. Des Weiteren existiert weder in Zypern noch in Malta eine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, was die Dinge wesentlich vereinfacht.

Bei der Besteuerung von Lizenzeinkommen unterliegt Malta keinem speziellen Schema und besteuert solche Einkünfte mit 5%. Zypern hingegen hat eine attraktive IP-Box, die lediglich 2,5% Steuern erfordert, jedoch muss man dort strenge lokale Entwicklungsauflagen erfüllen, um sie in Anspruch nehmen zu können.

Bezüglich der globalen Mindeststeuer von 15% ist zu erwarten, dass beide Länder Großunternehmen, die mehr als 750 Millionen Umsatz erzielen, besteuern werden.

Nicht-Domizil-Status:
In Zypern hat dieser Status eine maximale Dauer von 17 Jahren, wohingegen er in Malta unbefristet verwendet werden kann. Allerdings setzt Malta eine Mindeststeuer von 5000 Euro voraus, während Zypern keine solche Abgabe erhebt.

Einkünfte für Nicht-Domizilierte:
Malta besteuert alle ausländischen Einkünfte ohne inländischen Bezug. Zypern bietet Steuerfreiheit für den Verkauf von Wertpapieren sowie für Einkommen aus Arbeit außerhalb Zyperns, sofern diese mehr als 90 Tage andauern.

Anwesenheitsanforderungen:
Für den Erhalt des Nicht-Domizil-Status muss man in Zypern mindestens 60 Tage verweilen, in Malta gibt es keine präzise Tagevorgabe, allerdings sollte die Wohnung vor Ort die einzige gemietete oder langfristig genutzte Wohnung weltweit sein.

Erbschafts- und Immobilienübertragungssteuern:
In beiden Ländern wird keine Erbschaftssteuer erhoben. Lediglich eine Immobilienübertragungssteuer kann fällig werden.

Als Spezialist mit Erfahrung und einer Präferenz für Malta aufgrund des besseren Images, der Zugänglichkeit und niedrigeren Steuersätze legt der Sprecher dar, dass Malta für Klienten, die mehr als 250.000 Euro Gewinn pro Jahr erzielen, die bessere Wahl sein könnte, während Zypern sich für ein niedrigeres Einkommensniveau eignen könnte.

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