Vorsicht Andersdenkende! Entzug des deutschen Passes noch einfacher

Die deutsche Regierung hat im Juni 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Behörden ermöglicht, Pässe von Bürgern einzuziehen, die an extremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen. Dieser Entwurf wurde bereits im Juli 2023 vom Bundestag verabschiedet, trotz erheblicher Kritik. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Teilnahme an rechtsextremen Kampfveranstaltungen im Ausland zu verhindern.

Die neue Regelung wirft jedoch viele Fragen auf. Es bleibt unklar, wer genau festlegt, was als extremistisch gilt und wann eine Veranstaltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt. Kritiker bemängeln die Unschärfe der Begriffe und die mögliche Willkür bei der Auslegung. Auch der Datenschutzbeauftragte äußerte Bedenken hinsichtlich der Verknüpfung mit dem Inhalt von Versammlungen.

Kernpunkte

  • Neues Gesetz ermöglicht Passentzug bei Teilnahme an extremistischen Auslandsveranstaltungen

  • Definition von Extremismus und Reichweite der Regelung sind umstritten

  • Deutsche im Ausland sollten bei der Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen vorsichtig sein

Rechtliche Grundlagen für den Entzug von Reisepässen

Paragraph 7 des Passgesetzes

Das Passgesetz in Deutschland ermöglicht den Behörden, unter bestimmten Umständen Reisepässe und Personalausweise von Bürgern einzuziehen. Paragraph 7 des Passgesetzes listet verschiedene Gründe für einen solchen Entzug auf. Ein häufiger Grund ist die begründete Annahme, dass ein Bürger sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen möchte.

Im Juni 2023 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Behörden erlaubt, die Pässe von Bürgern einzuziehen, die an extremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen. Dieser Entwurf wurde im Juli 2023 vom Bundestag verabschiedet.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Teilnahme deutscher Staatsbürger an rechtsextremen Veranstaltungen im Ausland zu verhindern. Solche Veranstaltungen werden oft in Deutschland verboten, finden aber im Ausland statt.

Die neue Regelung besagt, dass die bloße Absicht zur Teilnahme an Veranstaltungen im Ausland, die als extremistisch eingestuft werden und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, als Bedrohung für das internationale Ansehen Deutschlands gewertet werden kann. Dies kann zum Passentzug führen.

Kritiker bemängeln die Unklarheit der Begriffe "extremistisch" und "freiheitlich-demokratische Grundordnung". Es bleibt offen, wer diese Begriffe definiert und wie weit sie ausgelegt werden können.

Die neue Regelung könnte auch Auswirkungen auf Deutsche im Ausland haben. Theoretisch könnte die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen im Ausland, auch wenn diese dort legal sind, bei der nächsten Passerneuerung Probleme verursachen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte diese neue Regelung auslegen werden. Vorerst wird Deutschen im Ausland empfohlen, vorsichtig bei der Teilnahme an potenziell kontroversen Veranstaltungen zu sein.

Neuer Gesetzentwurf zur Passentzugsbefugnis

Vorschlag zur Extremismusbekämpfung

Im Juni 2023 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der den Behörden erweiterte Befugnisse zum Entzug von Pässen einräumt. Der Fokus liegt dabei auf Bürgern, die an extremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen. Bereits einen Monat später, im Juli 2023, wurde dieser Entwurf vom Bundestag verabschiedet.

Laut Regierung soll die Maßnahme vor allem rechtsextreme Kampfveranstaltungen im Ausland verhindern, die in Deutschland oft verboten sind. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass allein die Absicht zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen als Bedrohung für das internationale Ansehen Deutschlands gewertet werden kann.

Bedenken und juristische Herausforderungen

Der Gesetzentwurf stößt auf erhebliche Kritik. Zentrale Fragen bleiben unbeantwortet, wie die Definition von Extremismus oder die Kriterien für Veranstaltungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Unklar ist auch, ob die Regelung nur für rechtsextreme oder auch für linksextreme Ereignisse gilt.

Datenschutzbeauftragte äußern Bedenken bezüglich der Verknüpfung von Passentzug mit undefinierten Extremismusbegriffen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 eine ähnliche Entscheidung getroffen.

Für Deutsche im Ausland könnte die neue Regelung weitreichende Folgen haben. Theoretisch droht der Passentzug bei Teilnahme an Veranstaltungen, die aus deutscher Sicht als extremistisch eingestuft werden - selbst wenn diese im Aufenthaltsland legal sind.

Die genauen Auswirkungen bleiben abzuwarten. Vorerst wird Deutschen im Ausland geraten, bei der Teilnahme an potenziell kontroversen Veranstaltungen vorsichtig zu sein.

Präzisierung des Extremismusbegriffs im Passgesetz

Auslegung und Anwendungsbereich

Das deutsche Passgesetz wurde kürzlich erweitert. Es ermöglicht nun den Behörden, Pässe von Bürgern einzuziehen, die an extremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen. Diese Änderung zielt darauf ab, die Teilnahme an Veranstaltungen zu verhindern, die als verfassungswidrig eingestuft werden. Die Neuregelung wirft jedoch Fragen zur genauen Definition von Extremismus auf. Es bleibt unklar, wer darüber entscheidet, was als extremistisch gilt und wann eine Veranstaltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.

Die Gesetzesänderung könnte weitreichende Folgen haben. Deutsche im Ausland müssen nun vorsichtig sein, an welchen Veranstaltungen sie teilnehmen. Selbst die bloße Absicht zur Teilnahme an einer möglicherweise als extremistisch eingestuften Veranstaltung könnte theoretisch zum Passentzug führen.

Verbindung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Die neue Regelung verknüpft die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen im Ausland direkt mit einer möglichen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands. Dies wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit und zur extraterritorialen Anwendung deutscher Gesetze auf.

Es ist nicht klar definiert, welche Arten von Veranstaltungen betroffen sind. Demonstrationen, politische Versammlungen oder andere Zusammenkünfte könnten potenziell darunter fallen. Die Unschärfe der Begriffe lässt Raum für Interpretationen, was zu Rechtsunsicherheit führen kann.

Datenschutz und Verfassungsrechtliche Bedenken

Das Bundesinnenministerium hat im Juni 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Behörden ermöglicht, Pässe von Bürgern einzuziehen, die an extremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen. Nur vier Wochen später wurde dieser Entwurf trotz Kritik vom Bundestag verabschiedet.

Die Regierung begründet dies damit, dass Rechtsextremisten zunehmend im Ausland an Kampfveranstaltungen teilnehmen, da solche Treffen in Deutschland oft verboten sind. Um dies zu verhindern, sollen Teilnehmern Pässe und Ausreise verweigert werden können.

Einige Betroffene klagten erfolgreich gegen frühere Passverweigerungen, da Gerichte keine ausreichende Gefährdung des internationalen Ansehens Deutschlands sahen. Der neue Gesetzentwurf soll diese Lücke schließen.

Kritiker bemängeln die vagen Formulierungen des Gesetzes. Es bleibt unklar, wer bestimmt, was als extremistisch gilt oder wann eine Veranstaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspricht. Auch die Anwendung auf andere politische Richtungen wird hinterfragt.

Für Deutsche im Ausland könnte dies bedeuten, dass die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen - selbst wenn lokal legal - zum Passentzug führen kann. Vorerst wird zu Vorsicht bei potenziell als extremistisch eingestuften Events geraten.

Geltungsbereich der Vorschrift

Anwendbarkeit auf diverse Extremismusformen

Die neue Regelung zielt darauf ab, die Teilnahme deutscher Staatsbürger an extremistischen Veranstaltungen im Ausland zu verhindern. Sie ermöglicht den Behörden, Pässe von Personen einzuziehen, die an solchen Ereignissen teilnehmen wollen. Die Definition von "extremistisch" bleibt jedoch unklar. Es ist nicht eindeutig, ob sich die Vorschrift nur auf rechtsextreme Aktivitäten bezieht oder auch linksextreme und andere Formen des Extremismus einschließt.

Die Auslegung könnte sehr breit sein. Möglicherweise könnten auch Demonstrationen oder andere Veranstaltungen, die als verfassungsfeindlich eingestuft werden, darunter fallen. Die Kriterien für diese Einstufung sind nicht genau definiert. Dies lässt Raum für Interpretationen und potenzielle Willkür bei der Anwendung.

Folgen für Deutsche im Ausland

Für Deutsche, die im Ausland leben, könnte die neue Regelung weitreichende Konsequenzen haben. Sie riskieren den Entzug ihres Passes, wenn sie an Veranstaltungen teilnehmen, die aus deutscher Sicht als extremistisch gelten - selbst wenn diese Aktivitäten im Aufenthaltsland legal sind.

Die vage Formulierung des Gesetzes schafft Unsicherheit. Deutsche im Ausland sollten vorsichtig sein bei der Teilnahme an Veranstaltungen, die möglicherweise als extremistisch eingestuft werden könnten. Dies betrifft potenziell ein breites Spektrum von Themen wie LGBTQ-Rechte, Impfungen oder geopolitische Fragen.

Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte die neue Vorschrift in der Praxis auslegen werden. Bis dahin ist für Deutsche im Ausland Vorsicht geboten bei der Teilnahme an politisch sensiblen Veranstaltungen.

Risiken und Möglichkeiten

Teilnahme an Auslandsveranstaltungen

Deutsche Staatsbürger sollten bei der Teilnahme an Veranstaltungen im Ausland vorsichtig sein. Ein neues Gesetz ermöglicht es den Behörden, Pässe einzuziehen, wenn jemand an "extremistischen" Ereignissen teilnimmt. Die Definition von Extremismus ist dabei unklar. Es besteht das Risiko, dass auch legale Aktivitäten im Ausland als extremistisch eingestuft werden könnten.

Die Regelung zielt primär auf rechtsextreme Veranstaltungen ab. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sie breiter ausgelegt wird. Selbst die bloße Absicht zur Teilnahme könnte theoretisch ausreichen, um den Pass zu verlieren.

Vermeidung bestimmter Ereignisse

Um Probleme zu vermeiden, sollten Deutsche im Ausland kritisch prüfen, an welchen Veranstaltungen sie teilnehmen. Besondere Vorsicht ist geboten bei:

  • Anti-LGBTQ-Demonstrationen

  • Pro-palästinensischen Kundgebungen

  • Impfgegner-Versammlungen

  • Klimawandel-skeptischen Veranstaltungen

  • NATO-kritischen Zusammenkünften

Diese könnten potenziell als "extremistisch" bewertet werden. Es empfiehlt sich, Ereignisse zu meiden, die dem politischen Mainstream in Deutschland widersprechen. Die rechtliche Lage ist noch unklar. Bis es Gerichtsurteile gibt, ist Zurückhaltung ratsam.

Rechtliche Beratung für Deutsche im Ausland

Die Bundesregierung hat im Juni 2023 einen Gesetzentwurf eingebracht, der es Behörden ermöglicht, Pässe von Bürgern zu entziehen, die an extremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen. Dieser Entwurf wurde im Juli 2023 vom Bundestag verabschiedet.

Die neue Regelung zielt darauf ab, die Teilnahme an rechtsextremen Kampfveranstaltungen im Ausland zu verhindern. Laut dem Gesetzestext kann bereits die Absicht zur Teilnahme an Veranstaltungen, die als verfassungsfeindlich eingestuft werden, zum Passentzug führen.

Kritiker bemängeln die Unklarheit bei der Definition von Extremismus und die mögliche Willkür bei der Auslegung. Es bleibt offen, wer bestimmt, was als extremistisch gilt und wann eine Veranstaltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.

Für Deutsche im Ausland könnte dies bedeuten, dass die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen, die aus deutscher Sicht als problematisch angesehen werden, zum Passentzug führen kann. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltung im Aufenthaltsland legal ist.

Es ist ratsam, vorsichtig bei der Teilnahme an Veranstaltungen zu sein, die möglicherweise als extremistisch eingestuft werden könnten. Dies betrifft potenziell ein breites Spektrum von Themen, darunter Anti-LGBTQ-, Pro-Palästina-, Impfgegner- oder NATO-kritische Veranstaltungen.

Die Auswirkungen der neuen Regelung sind noch unklar. Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte diese in Zukunft auslegen werden.

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