Vermeide Erbschaft- & Schenkungsteuer durch Umzug in diese Länder

In der heutigen globalisierten Welt ist es von wesentlicher Bedeutung, die steuerlichen Konsequenzen von Erbschaften und Schenkungen zu verstehen. Insbesondere in Deutschland können Steuern auf Erbschaften und Schenkungen beträchtlich sein; allerdings existieren Regelungen, die unter bestimmten Bedingungen eine Steuerpflicht auch nach dem Wegzug ins Ausland begründen. Die Gesetzgebung sieht vor, dass ehemalige deutsche Steuerpflichtige bis zu fünf oder sogar zehn Jahre nach ihrem Fortzug aufgrund einer "erweiterten beschränkten Steuerpflicht" weiterhin für Erbschafts- oder Schenkungssteuer in Deutschland haften können.

Die Verbindung zu Deutschland bleibt steuerlich relevant, wenn ein Erbschaftsfaktor wie der Erblasser, der Erbe oder der Standort des Erbes – wie beispielsweise Immobilien – in Deutschland liegt. Das Resultat: Erbschaftssteuer muss gezahlt werden, ungeachtet davon, wo der Erbe oder das Vermögen sich befindet. Diese steuerliche Verankerung kann besonders dann überraschen, wenn ein Erbe in einem Land wie den USA lebt, wo hohe Freibeträge das Erbschaftssteueraufkommen reduzieren, und dennoch die vollständige deutsche Erbschaftssteuer auf das geerbte Vermögen begleichen muss. Optimierungsmöglichkeiten für Erbschafts- und Schenkungssteuer sind gleichermaßen komplex wie individuell und hängen stark von der jeweiligen Konstellation und den Ländergesetzen ab.

Schlüsselerkenntnisse

  • Deutschland hält an einer ausgedehnten Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht fest, die auch nach einem Umzug ins Ausland bestehen kann.

  • Eine Steuerschuld in Deutschland kann selbst dann entstehen, wenn nur eines der drei Elemente – Erbe, Erblasser oder Vermögen – in Deutschland lokalisiert ist.

  • Verschiedene Länder bieten steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer reduzieren oder vermeiden können.

Bestimmungen zu Erbschafts- und Schenkungssteuern in Deutschland

In Deutschland gibt es spezifische Regelungen bezüglich der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Für Personen, die aus Deutschland wegziehen, besteht weiterhin eine Steuerpflicht für Erbschaften und Schenkungen für einen Zeitraum von fünf Jahren, wobei sich diese Frist auf zehn Jahre verlängern kann, wenn besondere steuerliche Bindungen vorliegen.

Steuerpflicht bei Erbschaften:

  • Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verhältnis dreier Faktoren: Erbe, Erblasser und der Lage des Erbes.

  • Sollte der Erbe oder Erblasser in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein oder das Erbe sich in Deutschland befinden, wie beispielsweise Immobilien, wird Erbschaftssteuer fällig.

Besteuerung grenzüberschreitender Erbschaftsfälle:

  • Ein in Deutschland lebender Erbe wird zur Kasse gebeten, selbst wenn das Erbe aus dem Ausland stammt, wie im Fall eines Erbes aus den USA, bei dem dort keine Erbschaftssteuer anfiel.

Regelungen zur Schenkungssteuer:

  • Eine genaue Planung von Schenkungen ist möglich, bei Erbschaften hängt die Steuerplanung von verschiedenen Umständen ab.

  • Schenkungssteuer ist in Deutschland sowohl von der schenkenden als auch der empfangenden Person zu leisten, je nachdem wer in Deutschland steuerpflichtig ist.

In bestimmten Ländern kann die Erbschafts- und Schenkungssteuer umgangen werden, und in einigen Fällen bestehen attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für Ausländer. Beispiele hierfür sind:

  • Argentinien: In den ersten fünf Jahren keine Besteuerung ausländischen Einkommens für Neuansässige.

  • Australien: Keine Erbschaft- oder Schenkungssteuer; unter bestimmten Bedingungen keine Besteuerung ausländischen Einkommens für die ersten drei Jahre.

Beispiele weiterer Länder mit steuerlichen Besonderheiten:

  • Israel: Umfassendes steuerliches Programm für Zuwanderer, das eine zehnjährige Befreiung von der Besteuerung ausländischer Einkünfte vorsieht. Weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer werden erhoben.

  • Mexiko: Erbschafts- und Schenkungssteuerplanung ist möglich, und unter bestimmten Bedingungen können Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei sein.

  • Neuseeland: Ebenso werden hier keine Erbschaft- oder Schenkungssteuern erhoben und ausländisches Einkommen ist für die ersten vier Jahre steuerfrei.

Steuerliche Bindung an Deutschland nach Umzug ins Ausland

Regelung zur beschränkten Steuerpflicht nach der Auswanderung

In Deutschland unterliegt man weiterhin der Erbschafts- und Schenkungssteuer für fünf Jahre nach dem Wegzug aus Deutschland, und unter bestimmten Umständen wird diese Frist auf zehn Jahre erweitert. Trotz des Wohnsitzwechsels bleibt also eine Steuerbindung an Deutschland für eine beträchtliche Zeit bestehen.

Faktoren, die die Erbschaftssteuerpflicht beeinflussen

Die Erbschaftssteuerpflicht richtet sich danach, wo sich der Erbe, der Erblasser sowie das Erbgut befinden. Erfüllt der Erbe oder der Erblasser die Kriterien der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, oder befinden sich Vermögenswerte wie Immobilien in Deutschland, so wird unabhängig vom Wohnsitz Erbschaftssteuer fällig.

Erbschaftssteuerpflicht bei in Deutschland lebenden Erben

Selbst wenn das Erbgut nicht in Deutschland liegt, wie im Falle eines Erben, der in Deutschland wohnt, kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Dies gilt, wenn ein Element – Erbe, Erblasser, oder Nachlassgut – eine Verbindung zu Deutschland hat, selbst wenn beispielsweise der Erblasser und das Vermögen sich im Ausland befinden.

Strategien zur Minimierung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern

Beim Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer stößt man oft auf hohe Steuersätze, was dazu führt, dass viele Personen nach Wegen suchen, diese Steuerlast zu minimieren. In einigen Ländern werden diese Steuern nicht erhoben, was bedeutet, dass ein Umzug ins Ausland eine mögliche Option zur Steuervermeidung darstellen kann.

Steuerpflicht in Deutschland trotz Wohnsitz im Ausland
Selbst nach einem Umzug bleibt man in Deutschland für fünf Jahre, oder unter bestimmten Bedingungen sogar für zehn Jahre, erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig.

Bestimmungsfaktoren für die Erhebung von Erbschaftssteuern

  • Erbe: Steht der Erbe in Deutschland steuerlich in der unbeschränkten Steuerpflicht, so wird die Steuer fällig.

  • Erblasser: Auch wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war, unterliegt das Erbe der Steuerpflicht.

  • Vermögenslage: Befinden sich Vermögensgegenstände, wie Immobilien, in Deutschland, wird ebenso Steuer erhoben.

Beispielsfall
Ein in den USA lebender Erblasser vererbt seinem in Deutschland lebenden Sohn Vermögen. Trotz der Tatsache, dass in den USA keine Erbschaftssteuer fällig wurde, muss der Sohn in Deutschland die Erbschaftssteuer auf das gesamte Erbe entrichten.

Erb- vs. Schenkungssteuerplanung
Die Planung für Schenkungssteuer bietet mehr Gestaltungsfreiheit als die Erbschaftssteuerplanung, da man den Zeitpunkt der Schenkung festlegen kann. Im Gegensatz dazu muss die Erbschaftssteuerplanung die unsicheren Faktoren rund um den Zeitpunkt des Erbfalls berücksichtigen.

Steuerliche Behandlung im Ausland – Beispiele

  • Argentinien: Für die ersten fünf Jahre nach Übersiedlung keine Besteuerung auf Einkommen aus dem Ausland für Neuankömmlinge.

  • Australien: Für die ersten drei Jahre nach Übersiedlung keine Besteuerung auf ausländisches Einkommen für Neuankömmlinge unter bestimmten Bedingungen.

Verantwortung für Schenkungssteuer

  • In Deutschland können sowohl Schenker als auch Beschenkter für die Schenkungssteuer verantwortlich sein. Es gibt auch in Deutschland Freibeträge, die zu berücksichtigen sind.

Ausgewählte Länder ohne Erbschafts- und Schenkungssteuer

  • Israel: Zehnjährige Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte für Einwanderer unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Mexiko: Möglichkeit der steuerlichen Gestaltung, um ausländische Einkünfte steuerfrei zu halten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

  • Neuseeland: Vierjährige Steuerbefreiung für ausländisches Einkommen für Immigranten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine umsichtige Planung und Kenntnis internationaler Steuerregelungen dabei helfen können, die Steuerlast bei Schenkungen und Erbfällen zu mindern.

Internationale Unterschiede in der Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen

Nationen ohne Nachlass- und Schenkungssteuer

In einigen Teilen der Welt gibt es Staaten, die keine Nachlass- und Schenkungssteuer erheben. Diese Steuerpolitik kann für Personen, die eine hohe Erbschaftssteuer umgehen möchten, äußerst vorteilhaft sein. Eine exemplarische Liste dieser Staaten umfasst:

  • Argentinien: Ausländer, die dorthin umziehen, zahlen für die ersten fünf Jahre keine Steuer auf ausländische Einkünfte.

  • Australien: Bietet Steuererleichterungen für Neuankömmlinge, keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

  • Mexiko: Begrenzte Steuerpflicht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, und ebenfalls keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

  • Neuseeland: Keine Nachlass- oder Schenkungssteuer und für die ersten vier Jahre nach der Einreise Steuerfreiheit für ausländisches Einkommen.

Diese Länder bieten somit attraktive Bedingungen, besonders für Personen, die sich in einer Lebensphase befinden, in der Erbschaften oder Schenkungen eine Rolle spielen könnten.

Steuerliche Aspekte bei Auswanderung aus Deutschland

Das internationale Steuerrecht sieht vor, dass eine Auswanderung aus Deutschland die Verpflichtung zur Nachlass- und Schenkungssteuer in den ersten fünf Jahren nach dem Wegzug nicht aussetzt. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist sogar auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden. Darüber hinaus hängt die Steuerpflicht von der Lage des Erben, des Erblassers und des Vermögens ab. Selbst wenn die vererbten Vermögenswerte sich außerhalb Deutschlands befinden sollten und in dem entsprechenden Land keine Steuer anfällt, können für in Deutschland lebende Erben dennoch Steuerpflichten entstehen.

Ein Beispiel: Ein in den USA ansässiger Vater vererbt seinem in Deutschland lebenden Sohn sein Vermögen. Obwohl in den USA keine Steuern darauf erhoben werden, muss der Sohn in Deutschland die volle Erbschaftssteuer zahlen. Diese Regelung zeigt die Wichtigkeit einer strategischen Planung im Hinblick auf internationale Steuerpflichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen.

Steuerliche Rahmenbedingungen und Vorzüge in verschiedenen Nationen

Argentinien

In Argentinien haben neu angesiedelte Ausländer in den ersten fünf Jahren den Vorteil, dass ihr im Ausland erzieltes Einkommen dort nicht versteuert wird. Dies gilt auch für empfangene oder gegebene Schenkungen von außerhalb des Landes während dieser Zeitspanne.

Australien

Australien erhebt keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer und bietet darüber hinaus für die ersten drei Jahre nach Zuzug unter bestimmten Bedingungen Steuerfreibeträge auf ausländische Einkommen.

Israel

In Israel besteht eine Dekade der Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte für Immigranten. Dieses Angebot ist vornehmlich für Personen jüdischen Glaubens oder Herkunft zugänglich. Sowohl Schenkungs- als auch Erbschaftssteuer werden nicht gefordert.

Mexiko

Auf unbegrenzte Steuerpflicht in Mexiko trifft zu, wer dort seinen einzigen Wohnsitz hat. Ist noch ein weiterer Wohnsitz im Ausland vorhanden, ist eine Besteuerung mexikanischer oder lokal erarbeiteter Einkommen nur dann zutreffend, wenn diese Einkommen die Mehrheit des Welt-Einkommens ausmachen oder Mexiko den beruflichen Schwerpunkt bildet.

Neuseeland

In Neuseeland profitieren Immigranten von einer vierjährigen Befreiung von der Besteuerung ausländischer Einkünfte nach ihrer Ankunft. Sowohl die Erbschafts- als auch die Schenkungssteuer existieren dort nicht.

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Länder ohne Krypto Steuern (Stand 2023)

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