US LLC mit Niederlassung legal in Deutschland gründen und betreiben

In Bezug auf die Nutzung von US-amerikanischen LLCs in Deutschland stellen sich viele Interessierte die Frage nach den Vor- und Nachteilen dieser Unternehmensform. Obwohl sie in steuerlicher Hinsicht keine Vorteile bietet, wenn man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, können andere Gründe für ihre Wahl sprechen. Beispielsweise bietet eine LLC Schutz vor Haftungsansprüchen ohne die Notwendigkeit, Kapital für eine GmbH einzusetzen. Darüber hinaus kann ein internationaleres Erscheinungsbild erwünscht sein, das eine US-LLC im Vergleich zu typisch deutschen Gesellschaftsformen bietet.

Darüber hinaus könnte die Inanspruchnahme einer US-LLC für den Schutz von Vermögen in Deutschland Sinn ergeben. Nach dem Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrag genießen US-Unternehmen in Deutschland einen besonderen Schutz. Die LLC, welche in den 1970er Jahren in den USA entstand, hat eine Mischform aus Körperschaft und Personengesellschaft und wird in den USA steuerlich oft als „Disregarded Entity“ behandelt, solange sie nur einen Eigentümer hat. In Deutschland wird der steuerliche Status allerdings anders betrachtet und die Gewinne müssen hier versteuert werden, was die LLC einer Einzelpersonengesellschaft gleichstellt.

Key Takeaways

  • Eine US-LLC in Deutschland bietet keine steuerlichen Vorteile, aber Schutz vor Haftung.

  • Das internationale Erscheinungsbild und der Vermögensschutz sind mögliche Vorteile einer US-LLC in Deutschland.

  • Trotz fehlender steuerlicher Vorzüge wird die Gewinnbesteuerung einer US-LLC in Deutschland wie die einer Einzelpersonengesellschaft gehandhabt.

Steuerliche Betrachtung einer amerikanischen LLC in Deutschland

In Deutschland ansässige Personen, die eine unbeschränkte Steuerpflicht besitzen, ziehen aus der Gründung einer amerikanischen LLC keine steuerlichen Vorteile. Eine LLC wird steuerlich wie ein normales deutsches Unternehmen behandelt, was bedeutet, dass die üblichen Steuern an das Finanzamt abzuführen sind. Eine Entscheidung für eine LLC muss daher anders motiviert sein als durch Steuervorteile.

Eine mögliche Motivation könnte der Schutz vor Haftungsrisiken sein. Die Wahl einer LLC anstelle einer GmbH oder UG könnte vor allem für Selbstständige interessant sein, die kein Stammkapital investieren möchten oder denen die Struktur einer UG zu komplex erscheint. Damit bietet die LLC vergleichbaren Haftungsschutz.

Vorteile einer US-LLC in Deutschland:

  • Haftungsschutz: Absicherung persönlicher Risiken ohne das Stammkapital einer GmbH aufzubringen.

  • Internationales Image: Die LLC könnte eine internationalere Geschäftspräsenz darstellen als eine GmbH oder UG.

  • Vermögensschutz: Nach dem Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrag genießen US-Gesellschaften in Deutschland besonderen Schutz.

Die LLC ist eine vergleichsweise junge Rechtsform, die in den USA in den 1970er Jahren eingeführt wurde. Sie wird unternehmensrechtlich als Kapitalgesellschaft behandelt, bietet also Haftungsschutz. Sie wird jedoch steuerrechtlich als Personengesellschaft angesehen. In deutschsprachigen Ländern gibt es keine vergleichbare Rechtsform.

Eine Einmann-LLC, also eine LLC mit nur einem Anteilseigner, wird in den USA als „Disregarded Entity“ behandelt. Das bedeutet, dass die LLC steuerlich ignoriert und nur das Einkommen des einzigen Eigentümers besteuert wird. Wenn der Eigentümer im Ausland lebt und die LLC in den USA keine Betriebsstätte unterhält, sind die Gewinne in den USA nicht zu deklarieren und es fallen keine Steuern an. Die LLC wird steuerlich so behandelt, als wäre sie eine Personengesellschaft.

Wichtige Aspekte zur Compliance einer LLC in Deutschland:

  • Steuerdeklaration: Gewinne müssen in Deutschland deklariert werden, analog zu einer Einzelunternehmung.

  • Staatenwahl: Bei der Gründung einer LLC ist auf geringe Zusatzgebühren zu achten, beliebte Staaten sind Florida, Wyoming und Delaware.

  • Unternehmensführung ohne ausländische Niederlassung: In Deutschland wird für Nicht-EU-Gesellschaften ohne effektiven Verwaltungssitz die Sitztheorie angewendet, was volle persönliche Haftung bedeuten könnte.

Im Ergebnis kann eine US-LLC für Unternehmer in Deutschland aus nicht-steuerlichen Gründen sinnvoll sein, insbesondere wenn Fragen der Haftung, des internationalen Erscheinungsbilds oder des Vermögensschutzes im Fokus stehen.

Gründe für die Nutzung einer US-LLC

Eine US-LLC zu nutzen, während man in Deutschland ansässig ist, bringt keine steuerlichen Vorteile. Dennoch gibt es triftige Gründe, diese Unternehmensform zu erwägen. Ein entscheidender Grund ist der Schutz vor Haftungsansprüchen. Beispielsweise bietet eine US-LLC Absicherung ohne die Notwendigkeit, das Stammkapital einer GmbH aufzubringen oder die Komplexitäten einer Unternehmergesellschaft (UG) zu managen.

Ein weiterer Grund kann die internationale Wirkung des Unternehmens sein. Eine US-LLC kann, im Gegensatz zu einer GmbH oder UG, globaler und weniger lokal geprägt erscheinen. Für Unternehmer mit internationalen Ambitionen kann dies ein wichtiger Aspekt sein.

Darüber hinaus bietet die Einrichtung einer US-LLC gemäß dem Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1953 einen besonderen Schutz für Vermögenswerte in Deutschland. Dieser Schutz könnte besonders in unsicheren wirtschaftlichen Zeiten als Vorzug gesehen werden.

Die LLC ist eine in den 1970ern in den USA entstandene Rechtsform, die als Hybridgesellschaft gilt: Sie vereint die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft. Dies ist besonders in den USA von Vorteil, wo die Besteuerung vereinfacht ist und oftmals keine separaten Steuererklärungen für die LLC notwendig sind.

Schließlich die Standortwahl für eine US-LLC: Beliebt sind Staaten wie Florida, Wyoming und Delaware, die für ihre effiziente Verwaltung und Gründung von LLCs bekannt sind. Es gilt zu beachten, dass in manchen Staaten wie Kalifornien jährliche Mindeststeuern anfallen können, was bei der Staatenwahl zu berücksichtigen ist.

Bei der Nutzung einer ausländischen Gesellschaft in Deutschland stellt sich die Frage, ob eine Niederlassung notwendig ist. Nach der in Deutschland geltenden Sitztheorie müssen Nicht-EU-Gesellschaften einen wirksamen Verwaltungssitz im Gründungsland haben, um als rechtsfähig anerkannt zu werden. Andernfalls könnten sie wie eine Personengesellschaft behandelt werden, was volle Haftung der Unternehmer bedeuten würde. Bei EU-Gesellschaften gilt indes die Gründungstheorie, und die Rechtsform des Gründungsstaates wird anerkannt.

Schutz vor Haftungsansprüchen

Unternehmer in Deutschland, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen möchten, ohne das Stammkapital einer GmbH zu investieren oder die Komplikationen einer Unternehmergesellschaft (UG) in Kauf nehmen zu wollen, könnten eine US-amerikanische LLC in Betracht ziehen. Der Hauptvorteil liegt darin, dass diese Rechtsform einen Haftungsschutz bietet, welcher eine wesentliche Absicherung darstellt.

Vorteile einer US-amerikanischen LLC in Deutschland:

  • Haftungsschutz: Dieser ist besonders attraktiv für Selbstständige, die sich gegen Geschäftsrisiken absichern möchten.

  • Internationalität: Eine LLC kann gegenüber Geschäftspartnern und Kunden eine internationale Unternehmensidentität vermitteln.

  • Vermögensschutz: Gemäß dem Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1953 genießen US-Gesellschaften in Deutschland einen besonderen Schutz bei staatlichen Enteignungen.

Wissenswertes zur LLC:

  • Rechtsform: Die LLC ist eine in den 1970ern in den USA entstandene Rechtsform, die in Deutschland und anderen deutschsprachigen sowie europäischen Staaten keine direkte Entsprechung hat.

  • Unternehmensbesteuerung: In den USA wird eine Einpersonen-LLC als "Disregarded Entity" behandelt, was bedeutet, dass keine separate Besteuerung der Gesellschaft erfolgt.

  • Steuerliche Behandlung in Deutschland: Die Besteuerung der LLC mit einem einzigen Anteilseigner erfolgt bei diesem persönlich und gleicht der einer Personengesellschaft.

Die Gründung einer LLC:

  • Standortwahl: Bei der Gründung einer LLC in den USA können Staaten wie Florida, Wyoming oder Delaware aus praktischen Gründen bevorzugt werden.

  • Servicepaket: Bei der Auswahl bestimmter Bundesstaaten für die LLC-Gründung können Jahresgebühren anfallen; dies ist in den Leistungspaketen bestimmter Anbieter oft schon enthalten.

Es ist zu beachten, dass das deutsche Recht auf sogenannte Nicht-EU-Gesellschaften die Sitztheorie anwendet. Das heißt, eine Gesellschaft muss in ihrem Gründungsstaat nachweislich über eine effektive Verwaltungszentrale verfügen, um in Deutschland Rechtsfähigkeit zu besitzen. Ansonsten wird sie wie eine offene Handelsgesellschaft behandelt. Dieser Umstand ist insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen von Bedeutung.

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