STEUERFALLE: US-Erbschaftsteuer auf US-Kontoguthaben & Vermögen deiner US LLC??

Die US-Erbschaftssteuer stellt für Menschen außerhalb der USA eine bedeutende steuerliche Herausforderung dar. Der scheinbar großzügige Freibetrag von mehreren Millionen Dollar gilt nicht für Nicht-US-Bürger - diese müssen sich mit einem deutlich geringeren Freibetrag von 60.000 US-Dollar begnügen.

Die steuerlichen Auswirkungen betreffen verschiedene Vermögenswerte in den USA, darunter Immobilien, Aktien amerikanischer Unternehmen und Beteiligungen an US-Gesellschaften. Der Steuersatz von 40% auf das übersteigende Vermögen macht eine sorgfältige Nachlassplanung unerlässlich.

Key Takeaways

  • Der Freibetrag für Nicht-US-Bürger beträgt lediglich 60.000 US-Dollar

  • US-Vermögenswerte unterliegen einer Nachlasssteuer von 40 Prozent

  • Steueroptimierung ist durch geeignete Strukturierung möglich

US-Erbschaftssteuerpflicht für Nichtansässige

Die US-Erbschaftssteuer für nicht in den USA ansässige Personen unterscheidet sich erheblich von der Besteuerung für US-Bürger. Der Freibetrag beträgt lediglich 60.000 US-Dollar, während der Steuersatz bei 40% liegt.

Als steuerpflichtiges US-Vermögen gelten:

  • Immobilien in den USA

  • Aktien amerikanischer Unternehmen (unabhängig vom Depotstandort)

  • Anteile an US-Personengesellschaften mit US-Betriebsstätte

  • Bestimmte Anleihen und Finanzinstrumente amerikanischer Institutionen

Nicht der US-Erbschaftssteuer unterliegen:

  • Bankguthaben auf US-Konten

  • Nicht-US-Aktien in amerikanischen Depots

  • Vermögen von US-LLCs ohne US-Betriebsstätte

  • US-Staatsanleihen und börsennotierte Anleihen

Eine Möglichkeit zur Steuergestaltung bietet die sogenannte Blockerstruktur. Dabei wird eine ausländische Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet, die das US-Vermögen hält. Die Wirtschaftlichkeit dieser Struktur muss im Einzelfall geprüft werden.

Deutschland hat mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen, das auch die Erbschaftssteuer regelt. Dies gilt für in Deutschland oder den USA ansässige Personen. Bei US-Staatsbürgern oder US-Vermögen greifen besondere Regelungen.

Die US-Erbschaftssteuer funktioniert als Nachlasssteuer. Der Nachlass selbst, nicht der Erbe, ist steuerpflichtig. Eine frühzeitige Regelung der Nachlassverwaltung durch einen qualifizierten US-Anwalt ist empfehlenswert.

Steuerliche Regelungen bei internationalen Erbschaften

Steuerliche Vorteile für deutsche Erben

Der Erbschaftssteuervertrag zwischen Deutschland und den USA bietet einzigartige Vorteile. Der weltweite Nachlass wird nur im Wohnsitzland des Erblassers besteuert - entweder in Deutschland oder in den USA. Deutsche Erben profitieren von klaren Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Die steuerfreie Übertragung von Bankguthaben auf US-Konten stellt einen weiteren Vorteil dar. Nicht-amerikanische Aktien in US-Depots bleiben ebenfalls von der US-Erbschaftssteuer befreit.

Besondere Regelungen für US-Bürger

Bei US-Staatsbürgern gelten spezielle Bestimmungen. Die USA erheben unabhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen Steuern auf den Nachlass von US-Bürgern.

Der steuerliche Freibetrag für nicht-ansässige Personen beträgt lediglich 60.000 US-Dollar. Darüber hinaus wird eine Steuer von 40% fällig.

Steuerpflichtige US-Vermögenswerte:

  • US-Immobilien

  • Aktien amerikanischer Unternehmen

  • Betriebsvermögen mit US-Betriebsstätte

  • Anteile an US-Corporations

Steuerbefreite Vermögenswerte:

  • Guthaben auf US-Bankkonten

  • Nicht-amerikanische Aktien in US-Depots

  • Vermögen von US-LLCs ohne US-Betriebsstätte

US-Vermögenswerte und ihre steuerliche Behandlung

Definition von US-Vermögenswerten

US-Vermögenswerte umfassen verschiedene Arten von Eigentum und Anlagen innerhalb der amerikanischen Jurisdiktion. Dazu gehören Immobilien auf US-Boden und Aktien amerikanischer Unternehmen - unabhängig vom Standort des Depots.

Betriebsvermögen mit US-Betriebsstätten zählt ebenfalls zu den steuerpflichtigen Vermögenswerten. Dies gilt auch für bestimmte Anleihen und Finanzinstrumente amerikanischer Emittenten.

Steuerbefreiungen im US-Erbrecht

Bargeld auf US-Bankkonten ist von der Erbschaftssteuer ausgenommen. Nicht-US-Aktien in amerikanischen Depots unterliegen ebenso keiner Erbschaftssteuer.

LLCs ohne US-Betriebsstätte und deren Vermögen sind grundsätzlich steuerbefreit. Diese Regelung gilt nicht, wenn die LLC US-Vermögenswerte wie Immobilien besitzt.

Der Freibetrag für nicht-ansässige Personen beträgt 60.000 US-Dollar. Darüber hinaus fällt eine Steuer von 40% an.

Steuerpflichtige und steuerfreie Vermögensarten

Steuerpflichtig:

  • US-Immobilien

  • Aktien amerikanischer Unternehmen

  • Beteiligungen an US-Personengesellschaften

  • Anteile an nicht börsennotierten US-Corporations

Steuerfrei:

  • Bankguthaben auf US-Konten

  • Ausländische Aktien in US-Depots

  • US-Staatsanleihen

  • Börsennotierte Anleihen

Eine steuerliche Optimierung ist durch Blockerstrukturen möglich. Dabei werden ausländische Kapitalgesellschaften zwischengeschaltet, um US-Vermögenswerte zu halten.

Steuerliche Nachlassplanung für US-Vermögenswerte

Aufgaben und Verantwortung der Nachlassverwalter

Die Position des Nachlassverwalters spielt eine zentrale Rolle bei der Verwaltung von US-Vermögenswerten nach dem Tod. Ein Nachlassverwalter muss frühzeitig bestimmt werden, idealerweise der Ehepartner oder ein anderer naher Verwandter. Diese Person trägt die rechtliche Verantwortung für die Abwicklung des Nachlasses und die Zahlung der anfallenden Steuern.

Die Steuerbelastung von 40% wird nicht vom Erben, sondern direkt aus dem Nachlass bezahlt. Dies unterscheidet sich grundlegend vom europäischen System. Der Nachlassverwalter muss sicherstellen, dass ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen.

Strategische Vorausplanung für den Nachlass

Die steuerfreie Grenze für nicht-ansässige Personen beträgt lediglich 60.000 US-Dollar. Zu den steuerpflichtigen US situs Assets gehören:

  • US-Immobilien

  • Aktien amerikanischer Unternehmen (unabhängig vom Depotstandort)

  • Bestimmte US-Anleihen

  • Betriebsvermögen mit US-Betriebsstätten

Nicht der US-Erbschaftssteuer unterliegen:

  • Bankguthaben auf US-Konten

  • Nicht-US-Aktien in US-Depots

  • Vermögen von US-LLCs ohne US-Betriebsstätte

Eine mögliche Gestaltungsoption ist die Nutzung einer ausländischen Kapitalgesellschaft als "Blocker-Struktur". Diese Methode kann die US-Erbschaftssteuer legal minimieren, erfordert aber sorgfältige Prüfung der individuellen Situation.

Steuerliche Strategien bei US-Vermögenswerten

Gestaltung durch ausländische Gesellschaften

Die US-Erbschaftssteuer trifft nicht-ansässige Personen mit einem sehr niedrigen Freibetrag von 60.000 US-Dollar. Der Steuersatz beträgt 40% auf das darüber hinausgehende Vermögen. Zu den steuerpflichtigen US-Vermögenswerten zählen:

  • US-Immobilien

  • Aktien amerikanischer Unternehmen

  • Betriebsvermögen mit US-Betriebsstätten

  • Bestimmte US-Anleihen und Finanzinstrumente

Nicht von der Erbschaftssteuer betroffen sind:

  • Bankguthaben auf US-Konten

  • Nicht-US-Aktien in US-Depots

  • Vermögen von US-LLCs ohne US-Betriebsstätte

Strukturierung durch Zwischengesellschaften

Die Nutzung einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Eigentümerin der US-Vermögenswerte kann die Erbschaftssteuer vermeiden. Diese Gesellschaft dient als "Blocker" zwischen den Vermögenswerten und dem eigentlichen Eigentümer.

Beispiel einer Blockerstruktur:

  1. Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft

  2. Übertragung der US-Vermögenswerte an diese Gesellschaft

  3. Der Erblasser hält die Anteile an der ausländischen Gesellschaft

Die Kosten für die Errichtung und Verwaltung einer solchen Struktur müssen gegen die potenzielle Steuerersparnis abgewogen werden.

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Steuerfallen bei Auswanderung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH-Holding

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