Steuerfallen bei Auswanderung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH-Holding

Die steuerlichen Herausforderungen bei der Auswanderung eines GmbH-Geschäftsführers sind komplex und erfordern sorgfältige Planung. Die Wegzugsbesteuerung, Betriebsstättenproblematik und internationale Steuerpflichten müssen dabei besonders berücksichtigt werden.

Ein Umzug in die USA bringt spezifische steuerliche Konsequenzen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung von Holdinggesellschaften. Die amerikanische Gesetzgebung sieht für private Holdinggesellschaften besondere Regelungen vor, die sich deutlich von den deutschen Strukturen unterscheiden.

Key Takeaways

  • Die Wegzugsbesteuerung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und muss frühzeitig geplant werden

  • Die Verlegung der Geschäftsführung ins Ausland erfordert eine Neustrukturierung der Betriebsstätte

  • Private Holdinggesellschaften unterliegen in den USA besonderen steuerlichen Beschränkungen

Steuerliche Grundsätze bei internationaler Relokation

Fallbeschreibung eines GmbH-Geschäftsführers

Ein alleiniger Geschäftsführer und 100% Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GmbH plant seinen Umzug in die USA. Die GmbH verfügt über:

  • Aktienportfolio (Wert: 5 Millionen Euro)

  • Diverse Unternehmensbeteiligungen ohne Dividendenerträge

  • Immobilien mit monatlichen Mieteinnahmen von 10.000 Euro

  • Prognostizierter Jahresgewinn: 350.000 Euro

  • Geplantes Geschäftsführergehalt: 250.000 Euro

Die GmbH operiert ohne Mitarbeiter und Büroräume. Der Geschäftsführer ist bezüglich der Dauer seines USA-Aufenthalts noch unentschlossen.

Steuerliche Auswanderungsfolgen

Die Wegzugsbesteuerung greift bei Beteiligungen ab 1% an Kapitalgesellschaften, wenn der Steuerpflichtige in 7 von 12 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Der fiktive Veräußerungserlös basiert auf dem Substanzwert von etwa 10 Millionen Euro.

Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

  • Umwandlung in GmbH & KG Holding

  • Stiftungsgründung

  • Stundungsantrag beim Finanzamt (7-Jahres-Frist)

Wichtig: Die Betriebsstättenproblematik erfordert einen kompetenten Geschäftsführer in Deutschland, um eine Entstrickungsbesteuerung zu vermeiden.

Besonderheiten des US-Steuersystems:

  • Pflicht zur Sozialversicherung für das Gehalt

  • Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne mit 20%

  • Strenge Regularien für Private Holding Companies

Die deutsche GmbH muss weiterhin Gewinne in Deutschland versteuern. Dividendenzahlungen unterliegen der US-Besteuerung mit Anrechnung deutscher Quellensteuer.

Steuerliche Aspekte beim Auslandswechsel

Bewertung des Unternehmensvermögens

Der Substanzwert einer GmbH wird für die Berechnung der Wegzugsteuer herangezogen. Bei einem Aktienportfolio von 5 Millionen Euro, mehreren Immobilien und monatlichen Mieteinnahmen von 10.000 Euro kann der Substanzwert etwa 10 Millionen Euro betragen.

Die Wegzugsteuer greift bei Gesellschaftern mit mindestens 1% Beteiligung, die in den vergangenen 7 von 12 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die Steuerlast könnte sich auf etwa 3 Millionen Euro belaufen.

Strategien zur Steueroptimierung

Die GmbH kann in eine GmbH & KG Holdings umgewandelt werden. Eine weitere Option ist die Einbringung in eine Stiftung.

Eine Stundung der Wegzugsteuer ist beim Finanzamt möglich, wenn:

  • Eine Rückkehr innerhalb von 7 Jahren nachgewiesen wird

  • Eine Sicherheitsleistung erbracht wird

  • Keine größeren Dividendenausschüttungen erfolgen

Die Betriebsstättenverlegung muss vermieden werden. Ein kompetenter Geschäftsführer in Deutschland sollte eingesetzt werden, während der Gesellschafter als Angestellter fungiert.

Wichtige Aspekte für US-Auswanderer:

  • Private Holding-Gesellschaften sind steuerlich nachteilig

  • Nicht ausgeschüttete Gewinne werden mit 20% besteuert

  • Ausländische Gesellschaften müssen in der US-Steuererklärung angegeben werden

  • Gehaltszahlungen unterliegen der US-Sozialversicherungspflicht

Betrachtung der Betriebsstättenproblematik

Bei einem Umzug des GmbH-Geschäftsführers in die USA entsteht eine kritische Betriebsstättenproblematik. Die Verlegung des Wohnsitzes des alleinigen Geschäftsführers würde automatisch zur Verlagerung der Betriebsstätte in die USA führen.

Diese Situation löst in Deutschland eine Entstrickungsbesteuerung aus. Die Steuerlast entspricht dabei der Höhe einer Wegzugssteuer und kann mehrere Millionen Euro betragen.

Eine praktische Lösung besteht in der Ernennung eines neuen Geschäftsführers in Deutschland. Der bisherige Geschäftsführer tritt von seiner Position zurück und wird zum einfachen Angestellten der GmbH. Der neue Geschäftsführer muss fachlich kompetent sein und eigenständige Entscheidungen treffen können.

Wichtige steuerliche Aspekte für US-Ansässige:

Die USA behandeln private Holdinggesellschaften steuerlich sehr restriktiv. Nicht ausgeschüttete Gewinne unterliegen einer 20% Besteuerung. Diese Regelung gilt auch für ausländische Gesellschaften und muss in der US-Steuererklärung angegeben werden.

Steuerliche Konsequenzen:

  • Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

  • Unbeschränkte Steuerpflicht in den USA

  • GmbH-Gewinne werden weiterhin in Deutschland versteuert

  • Zusätzliche US-Besteuerung auf thesaurierte Gewinne

Steuerliche Behandlung von Geschäftsführergehältern im Ausland

Steuerpflicht in den USA

Die steuerliche Behandlung von Geschäftsführergehältern bei Auswanderung in die USA erfordert besondere Aufmerksamkeit. Private Holdinggesellschaften werden steuerlich benachteiligt und mit zusätzlichen Abgaben belastet. Ein Steuersatz von 20% wird auf nicht ausgeschüttete Gewinne erhoben.

Die GmbH-Gewinne müssen in der amerikanischen Steuererklärung offengelegt werden. Bei einem Jahresgehalt von 250.000 Euro erfolgt die Besteuerung in den USA nach amerikanischem Recht. Die Quellensteuer auf Dividenden kann in den USA angerechnet werden.

Sozialversicherung und Vergleiche

Die Sozialversicherungspflicht in den USA unterscheidet sich deutlich von Deutschland. GmbH-Geschäftsführer müssen in den USA zwingend Sozialversicherungsbeiträge entrichten, während dies in Deutschland nicht immer erforderlich ist.

Die Einkommensteuerbelastung fällt in den USA tendenziell niedriger aus. Die steuerlichen Vorteile können durch die verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträge teilweise aufgezehrt werden. Eine genaue Kalkulation der Gesamtbelastung ist für jeden Einzelfall erforderlich.

Steuerliche Aspekte bei Unternehmensgewinnen und Ausschüttungen

Steuerliche Behandlung in Deutschland

Die steuerlichen Verpflichtungen für eine GmbH in Deutschland sind komplex. Bei einem Jahresgewinn von 350.000 € fallen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an.

Die Entnahme eines Geschäftsführergehalts von 250.000 € wird als Betriebsausgabe der GmbH behandelt. Der verbleibende Gewinn von 100.000 € unterliegt der regulären Besteuerung auf Unternehmensebene.

Eine besondere Herausforderung stellt die Wegzugsbesteuerung dar. Bei Vermögenswerten von 10 Millionen € können Steuerforderungen von bis zu 3 Millionen € entstehen.

Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

  • Umwandlung in GmbH & Co. KG

  • Einbringung in eine Stiftung

  • Beantragung einer Steuerstundung

  • Stellung von Sicherheitsleistungen

Steuerliche Behandlung in den USA

Die steuerliche Situation in den USA gestaltet sich anders als in Deutschland. Private Holdinggesellschaften werden dort kritisch betrachtet.

Wichtige Aspekte:

  • Nicht ausgeschüttete Gewinne werden mit 20% besteuert

  • Geschäftsführergehälter unterliegen der US-Einkommensteuer

  • Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer

  • Dividenden müssen in den USA versteuert werden

Die ausländische Beteiligung muss in der US-Steuererklärung angegeben werden. Deutsche Quellensteuer auf Dividenden kann in den USA angerechnet werden.

Zur Vermeidung einer Betriebsstättenverlagerung empfiehlt sich die Einsetzung eines kompetenten Geschäftsführers in Deutschland, während der Gesellschafter als Angestellter fungiert.

Spezifika der privaten Holdinggesellschaft in den USA

Die steuerliche Behandlung von privaten Holdinggesellschaften in den USA unterscheidet sich grundlegend von der deutschen Praxis. Private Holdinggesellschaften werden in den USA äußerst kritisch betrachtet und steuerlich benachteiligt.

Der US-Fiskus belegt nicht ausgeschüttete Gewinne einer privaten Holdinggesellschaft mit einem zusätzlichen Steuersatz von 20%. Diese Regelung gilt auch für ausländische Gesellschaften, die von US-Steuerpflichtigen gehalten werden.

Wichtige steuerliche Aspekte:

  • Deklarationspflicht der ausländischen Beteiligung in der US-Steuererklärung

  • 20% Zusatzsteuer auf thesaurierte Gewinne

  • Vermeidung von Gewinneinbehaltung wird steuerlich erzwungen

Die US-Gesetzgebung zielt darauf ab, die Bildung von vermögensverwaltenden Holdingstrukturen zu verhindern. Eine steuerliche Optimierung durch Gewinnthesaurierung wird aktiv unterbunden.

Diese restriktive Haltung führt dazu, dass private Holdinggesellschaften in den USA praktisch nicht existieren. Deutsche Unternehmer mit US-Bezug müssen diese steuerlichen Besonderheiten in ihre Planungen einbeziehen.

Konsequenzen einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland

Eine Rückkehr nach Deutschland muss sorgfältig geplant werden. Die Stundung der Wegzugsteuer kann beim Finanzamt beantragt werden, wenn eine Rückkehr innerhalb von 7 Jahren nachgewiesen wird.

Die Stundung der Wegzugsteuer bringt erhebliche Einschränkungen mit sich. Dividendenausschüttungen werden stark limitiert, um eine finanzielle Aushöhlung der GmbH zu verhindern.

Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung in Höhe der erwarteten Wegzugsteuer fordern. Diese kann durch eine Bareinzahlung oder die Eintragung einer Grundschuld erbracht werden.

Bei der Rückkehr nach Deutschland muss die Geschäftsführung neu strukturiert werden. Der während des Auslandsaufenthalts eingesetzte deutsche Geschäftsführer sollte seine Position wieder an den zurückkehrenden Gesellschafter abgeben.

Die steuerliche Ansässigkeit wechselt bei der Rückkehr von beschränkter zu unbeschränkter Steuerpflicht. Alle in der GmbH erwirtschafteten Gewinne unterliegen dann wieder vollständig der deutschen Besteuerung.

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