UK Holding: Ideal für steuergünstige Vermögensverwaltung von Auswanderern
Die Nutzung einer britischen Holdinggesellschaft bietet eine Reihe von finanziellen Vorteilen, besonders für Personen, die in steuergünstigen Ländern ansässig sind. Insbesondere fehlt in Großbritannien die Quellensteuer auf Dividenden, was zu einer vorteilhaften Situation für Shareholder führt. Sind Dividendeneinkünfte im Land des Empfängers steuerfrei, führt dies dazu, dass die vollständige Summe ohne Abzüge auf das Konto des Empfängers eingezahlt werden kann. Darüber hinaus erlaubt das britische System auch den steuerfreien Verkauf von Investments, was es zu einer attraktiven Option für den Verkauf von Unternehmensteilen oder ganzen Start-ups macht.
Neben der Attraktivität bei Dividendenauszahlungen erlaubt die britische Holdinggesellschaft auch weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel den Rückkauf von Aktien. Dies kann insbesondere für Anteilseigner interessant sein, die ihren Wohnsitz in Ländern haben, in denen Verkaufserlöse steuerfrei sind, aber Dividenden besteuert werden. Gleichzeitig bleiben bestehende Doppelbesteuerungsabkommen Großbritanniens ein wichtiger Faktor, auch nach dem Brexit. Obwohl die Holdingstrukturen insgesamt Flexibilität bieten, stellt das umfassende Transparenzregister in Großbritannien für einige potenziell einen Nachteil dar, da es keine Möglichkeit bietet, Informationen über Anteilseigner zu verbergen.
Key Takeaways
UK-Holdings ermöglichen steuerfreie Dividendenausschüttungen ohne Quellensteuer in steuergünstigen Ländern.
Verkauf von Unternehmensanteilen über eine britische Holding kann steuerfrei erfolgen.
Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und schnelle Gründungsprozesse zählen zu den weiteren Vorteilen einer UK-Holding.
Vorteile der britischen Holdinggesellschaft
Keine Abzugsteuer auf ausgezahlte Gewinnanteile
Die britische Holdinggesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass keine Abzugsteuer auf Dividendenzahlungen erhoben wird. Wenn also eine solche Gesellschaft Gewinnanteile auszahlt, erhalten die Empfänger den vollständigen Betrag ohne Abzüge. Dies stellt besonders für Personen, die in Ländern mit geringer Steuerlast ansässig sind, einen erheblichen finanziellen Vorteil dar.
Beispiel: Bei einer Ausschüttung von 100.000 Euro an Dividenden würden diese vollständig ohne Abzug als Einkommen überwiesen.
Steuerbefreiung beim Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
Ein weiterer entscheidender Vorteil der britischen Holdinggesellschaft ist die Möglichkeit, Unternehmensbeteiligungen steuerfrei zu verkaufen. Dadurch können erhebliche Gewinne generiert werden, ohne dass auf diese Verkäufe Steuern entrichtet werden müssen.
Fallbeispiel: Ein deutsches Start-up, das einer britischen Holdinggesellschaft gehört und verkauft wird, würde keinerlei Steuern auf den Verkaufserlös in der Holdinggesellschaft verursachen.
Tabelle der Vorteile:
Vorteil Beschreibung Keine Abzugsteuer auf Dividenden Vollständige Auszahlungen ohne Steuerabzug an Anteilseigner, die in steuerbegünstigten Ländern leben. Steuerfreier Verkauf von Beteiligungen Erzielte Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen bleiben innerhalb der Holdinggesellschaft unbesteuert.
Anwendungsbeispiel im steuervorteilhaften Ausland
Veräußerung von Unternehmensanteilen durch eine britische Holdinggesellschaft
Im steuervorteilhaften Ausland residierende Personen können von der Nutzung einer britischen Holdinggesellschaft erheblich profitieren. Angenommen, eine Person mit Wohnsitz in einem steuerlich begünstigten Land wie Dubai besitzt eine deutsche Start-up-Firma unter dem Dach einer britischen Holding. Beim Verkauf dieser Firma fallen innerhalb der britischen Holding keine Steuern auf den Erlös an. Damit bleibt mehr vom Gewinn übrig, denn in Großbritannien werden auf Ausschüttungen keinerlei Quellensteuern erhoben. Der entscheidende Vorteil der britischen Holding liegt darin, dass nach einem Unternehmensverkauf der gesamte Verkaufserlös ohne Abzug von Quellensteuern an den Inhaber ausgezahlt werden kann.
Vorgehensweise bei der Veräußerung:
Unternehmen in Steueroase verkaufen
Erlös wird an britische Holding übermittelt (steuerfrei)
Vollständige Ausschüttung des Gewinns ohne Quellensteuer an den Inhaber
Beispiel:
Verkauf einer GmbH: 1 Millionen Euro werden an britische Holding überwiesen
Holding schüttet 1 Millionen Euro an Eigentümer aus, ohne Quellensteuerabzug
Weiterer Vorteil:
Aktienrückkauf als Alternative zur Dividendenausschüttung
Vermeidung von Steuern auf Dividenden, die in Wohnsitzländern wie der Schweiz anfallen könnten
Die britische Holdinggesellschaft kann daneben Möglichkeiten wie den Rückkauf eigener Anteile nutzen, um Kapitalrückführungen steueroptimal zu gestalten. So kann ein in der Schweiz ansässiger Eigentümer statt Dividenden ausgezahlte Verkaufserlöse steuerfrei realisieren.
Verfahren beim Aktienrückkauf:
Eigene Anteile an die Gesellschaft verkaufen
Verkaufserlös statt Dividende erhalten
Komplette Summe bleibt steuerfrei
Die Flexibilität in der Kapitalstruktur britischer Gesellschaften und die umfangreichen Doppelbesteuerungsabkommen Großbritanniens sorgen dafür, dass bereits versteuerte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften ohne zusätzliche Steuerbelastung an die britische Holding weitergegeben werden können.
Doppelbesteuerungsabkommen nutzen:
Gewinne, die bereits in einem anderen Land versteuert wurden, unterliegen nicht einer weiteren Besteuerung
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Großbritannien und zahlreichen Ländern bieten Steuervorteile
Bei der Wahl einer britischen Holding sollten jedoch die Anforderungen an Transparenz beachtet werden, da das britische Transparenzregister keine Möglichkeit bietet, Beteiligungsverhältnisse zu verbergen.
Zu beachten:
Transparentes Transparenzregister im Vereinigten Königreich
Kein Datenschutz bezüglich des Eigentümers
Insgesamt bietet die britische Holdinggesellschaft bei sachkundigem Einsatz eine strategische Lösung, um steuerliche Verpflichtungen im internationalen Kontext zu minimieren und Vermögenswerte effizient zu verwalten.
Steueroptimierungsstrategien
Umwandlung von Erträgen durch Holdingsstrukturen
Beim Einsatz einer britischen Limited als Holdingsgesellschaft können Anleger, die in steuerbegünstigten Ländern wohnen, wesentliche Steuervorteile erzielen. Insbesondere kann die Ausschüttung von Dividenden an diese Gesellschafter ohne die Belastung durch Quellensteuern erfolgen, welche andernorts bis zu 30% betragen können. Im Falle des Empfangs solcher Dividenden wird in einigen Ländern keine Möglichkeit geboten, diesen Steuerabzug geltend zu machen, was die britische Limited in diesen Szenarien besonders attraktiv macht.
Vorteile:
Vermeidung von Quellenbesteuerung
Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs von Beteiligungen
Günstige Distributionsmöglichkeiten bei Veräußerungserlösen
Einsatz von Doppelbesteuerungsabkommen
Die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein zentrales Instrument zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Durch solche DBA können unter bestimmten Bedingungen Steuersätze reduziert oder Steuern, die im Ausland gezahlt wurden, auf die Steuerlast im Wohnsitzland angerechnet werden.
Beispiel:
Erwirtschaftet eine ausländische Tochtergesellschaft Gewinne und zahlt Steuern im Rahmen eines DBA, so können diese Gewinne an die britische Muttergesellschaft weitergeleitet werden, ohne dass eine erneute Besteuerung stattfindet.
Die Weiterleitung der bereits versteuerten Gewinne an den Gesellschafter erfolgt ohne Abzug von Quellensteuer.
Tabellarische Übersicht zu DBA-Vorteilen:
Vorteil Beschreibung Reduktion der Quellensteuer Gewinne können unter Verringerung oder Befreiung von Quellensteuern transferiert werden. Vermeidung von Doppelbesteuerung Bereits im Ausland versteuerte Gewinne werden nicht erneut in der Holding besteuert. Steuereffizienz Erleichterte Übertragung von Gewinnen an Anteilseigner bei Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland.
Es ist zu beachten, dass diese Vorteile stark von den spezifischen Regelungen des jeweiligen DBA zwischen zwei Ländern abhängig sind, sowie von der Steuerstruktur der beteiligten Unternehmen.
Die Vorteile der Holdinggesellschaft im Vereinigten Königreich nach dem EU-Austritt
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union präsentiert sich die britische Limited Company als eine besonders attraktive Option für Unternehmer, die in steuerbegünstigten Ländern ansässig sind. Eines der Hauptmerkmale dieser Unternehmensform ist die Abwesenheit von Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden. Wenn beispielsweise eine in Großbritannien ansässige Holdinggesellschaft eine Dividende von 100.000 Euro an eine Person ausschüttet, die in einem steuergünstigen Land wie Dubai lebt, erhält diese Person tatsächlich den gesamten Betrag ohne jeglichen Abzug.
Steuerliche Durchlässigkeit bei Dividenden:
Keine Quellensteuer auf Dividenden in Großbritannien
Möglichkeit der vollständigen Dividendenausschüttung ohne Abzüge
Die britische Holdinggesellschaft bietet zudem die Option des steuerfreien Verkaufs von Investitionen. Wenn zum Beispiel ein deutsches Start-up, das einer britischen Holdinggesellschaft gehört, verkauft wird, fällt in Großbritannien keine Steuer auf den Verkaufserlös an. Folglich kann der gesamte Verkaufserlös ohne Abzüge nach Dubai übertragen werden.
Verkauf von Beteiligungen:
Steuerfreiheit bei Veräußerungserlösen innerhalb der Holdingstruktur
Eine weitere Besonderheit der britischen Holdinggesellschaft ist die Möglichkeit des Aktienrückkaufs. In bestimmten Fällen, wie wenn ein Aktionär in der Schweiz ansässig ist, können erzielte Gewinne durch den Rückkauf eigener Anteile steuerfrei realisiert werden, da in der Schweiz Verkaufserlöse und nicht Dividenden steuerbegünstigt sind.
Aktienrückkauf:
Potenzielle Steuerfreiheit für in der Schweiz ansässige Aktienverkäufer
Trotz der vielen Doppelbesteuerungsabkommen, die das Vereinigte Königreich unterhält, bedeutet der Austritt aus der EU allerdings das Ende der Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Dies hat Konsequenzen für die Quellensteuerpflicht bei Dividenden zwischen Töchterunternehmen in der EU und britischen Muttergesellschaften. In Deutschland beispielsweise kann dies zu einem anfänglichen Steuerabzug von 25% führen, wovon später unter Umständen nur ein Teil zurückerstattet wird. Solche Situationen erfordern erhöhte Aufmerksamkeit und unter Umständen komplexe Steuergestaltungen.
Die Gründung einer britischen Holdinggesellschaft erfolgt relativ einfach und schnell, jedoch kommen bei der Kontoeröffnung gelegentlich Schwierigkeiten auf. Ein weiterer Faktor, der berücksichtigt werden muss, ist das britische Transparenzregister, das volle Einsicht in die Eigentümerstrukturen gewährt und somit keinen Raum für Datenschutz lässt.
Weitere Überlegungen:
Einfacher und schneller Gründungsprozess
Bestehende Herausforderungen bei der Kontoeröffnung
Hohes Maß an Transparenz durch das britische Transparenzregister
Diese Spezifika machen die britische Holding zu einer interessanten Wahl für Geschäftsleute, die die genannten Vorteile nutzen und bereit sind, die Anforderungen und Rahmenbedingungen in Betracht zu ziehen.
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Unternehmensformen
Kooperationen mit Unternehmen in Ungarn
Die Firmenstruktur eines britischen Holdings bietet aus steuerlichen Gründen Vorteile für Expatriates in Niedrig-Steuer-Ländern. Zentrales Element ist das Fehlen von Quellensteuern auf Dividenden in Großbritannien. Werden beispielsweise Dividenden von einer britischen Holding an Personen in steuerlich begünstigte Wohnsitze wie Dubai ausgezahlt, erfolgt dies ohne Abzüge durch Quellensteuer.
Die Attraktivität des britischen Holdingsystems ergibt sich auch aus der Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen steuerfrei zu erzielen. Eine Kooperation mit ungarischen Firmen könnte eine effiziente Steuergestaltung bedeuten, da Ungarn lediglich einen Körperschaftssteuersatz von 9% belegt und aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Ungarn und Großbritannien Dividenden ohne Quellensteuer an die britische Holding fließen können.
Ein weiterer Aspekt dieser Unternehmensform ist die Möglichkeit des Aktienrückkaufs, welcher es Aktionären ermöglicht, ihre Unternehmensanteile steuerfrei an die eigene Holding zu verkaufen. Dies kann insbesondere für in der Schweiz Ansässige von Interesse sein, da dort Veräußerungsgewinne steuerfrei, Dividenden jedoch nicht befreit sind.
Die Flexibilität der britischen Holdingstruktur zeigt sich auch in der schnellen und unkomplizierten Gründung, sowie bei der Kapitaleinzahlung, welche ohne größere finanzielle Vorleistungen möglich ist.
Ein Nachteil könnte das britische Transparenzregister darstellen, welches keine Anonymität gewährt. Sofern dies für Anleger problematisch ist, wird von der Wahl einer britischen Holding abgeraten.
Abschließend ist zu berücksichtigen, dass das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU ist, weshalb die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie nicht anwendbar ist. Dies kann zu Komplexitäten in der Erstattung von Quellensteuern innerhalb der EU führen.
Praktische Aspekte der Unternehmensführung und Finanzverwaltung
Bei der Führung einer britischen Holdinggesellschaft als Auswanderer in einem steuerbegünstigten Land ergeben sich signifikante Vorteile. Besonders auffallend ist die Abwesenheit der Quellensteuer auf Dividenden in Großbritannien. Bei einer Ausschüttung von Dividenden durch eine UK Limited an den Kontoinhaber im Ausland wird demnach keine Quellensteuer erhoben, was eine vollständige Auszahlung der Dividende an den Kontoinhaber ermöglicht.
Vorteile einer britischen Holdinggesellschaft:
Keine Quellensteuer bei Dividendenzahlungen
Veräußerung von Investitionen ohne Steuerfolgen
Rückkauf von Aktien durch die Gesellschaft als steuereffiziente Alternative zur Dividendenausschüttung
Steuerliche Erwägungen:
Die UK Limited profitiert von einem umfangreichen Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, was die Besteuerung ausländischer Erträge betrifft. Gewinne, die bereits im Ausland versteuert wurden, unterliegen somit keiner weiteren Besteuerung bei der Ausschüttung an das britische Mutterunternehmen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Profite aus Ländern ohne entsprechendes Abkommen mit Großbritannien.
Unternehmensgründung und Kontoführung:
Die Gründung eines Unternehmens im Vereinigten Königreich erfolgt rasch und unkompliziert. Die Kontoeröffnung kann allerdings bei Holdinggesellschaften Herausforderungen mit sich bringen.
Transparenz und regulatorische Anforderungen:
Ein potenzieller Nachteil besteht im umfassenden britischen Transparenzregister. Es bietet keine Möglichkeit, Informationen über die Anteilseigner zu verschleiern. Wer also Diskretion bevorzugt, für den ist eine UK Limited möglicherweise nicht die passende Wahl. Für alle anderen, die von den genannten steuerlichen Vorzügen Gebrauch machen können, stellt die britische Holdinggesellschaft eine attraktive Option dar.
Transparenzvorschriften und Schutz persönlicher Daten
In Großbritannien ansässige Holdinggesellschaften bieten für Auswanderer, die in Ländern mit niedriger Steuerbelastung leben, bestimmte Vorteile. Im Kontext internationaler Finanzströme existieren Herausforderungen in Bezug auf Quellensteuern, doch britische Holdings sind in dieser Hinsicht vorteilhaft, da das Vereinigte Königreich keine Quellensteuer auf Dividenden erhebt. Dieser Umstand vereinfacht die Ertragsausschüttung an Einzelpersonen, die sich in steuerbegünstigten Ländern ansiedeln.
Profite, die durch Unternehmensinvestitionen entstanden sind, können im Vereinigten Königreich steuerfrei verkauft werden. Verkauft eine britische Holdinggesellschaft beispielsweise ein Start-up, so bleibt der Erlös innerhalb der Holding steuerfrei und kann ohne Abzug von Quellensteuer ins Ausland überwiesen werden.
Steuerliche Vorteile einer britischen Holding:
Keine Quellensteuer auf Dividenden
Verkaufserlöse von Unternehmensbeteiligungen sind steuerfrei
Möglichkeit des Aktienrückkaufs
Beim Aktienrückkauf kann das britische Unternehmen Anteile eines Aktionärs zurückkaufen, wodurch der Erlös steuerfrei an den Aktionär ausgezahlt wird. Dies ist besonders relevant in Ländern, wo Dividendenerträge steuerpflichtig, Verkaufserlöse jedoch steuerfrei sind
Internationale Abkommen und Transparenz:
Großbritannien verfügt über zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, welche in der Praxis bedeutet, dass bereits versteuerte Gewinne einer Tochtergesellschaft beim Transfer an die britische Muttergesellschaft nicht noch einmal besteuert werden. Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich jedoch nicht mehr Teil der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, was zu möglichen Quellensteuern bei Ausschüttungen aus EU-Staaten führen kann.
Es ist auch zu beachten, dass das Vereinigte Königreich ein Transparenzregister führt, welches vollständige Einblicke in die Besitzverhältnisse von Unternehmen gewährt. Stakeholder, die Wert auf Datenschutz legen, könnten dies als Nachteil empfinden.
Einrichtung und Kontoführung:
Das Gründen einer britischen Holdinggesellschaft gestaltet sich meist unkompliziert und kann zeitnah abgeschlossen werden. Trotzdem kann die Eröffnung von Bankkonten für Holdinggesellschaften bisweilen Herausforderungen mit sich bringen.