Thailand LTR-Visum: 10 Jahre steuerfrei in Thailand leben und arbeiten!
Seit Anfang 2024 unterliegen in Thailand lebende Ausländer und Expat-Gemeinschaften neuen steuerlichen Bedingungen. Die Aktualisierung des Steuergesetzes wirkt sich auf das Überweisen von im Ausland erzielten Einkommen nach Thailand aus. Zu diesem Zweck wurde das Longterm Resident Visa (LTR) als attraktive Alternative zu anderen Visaarten ins Leben gerufen, welches die Möglichkeit bietet, weiterhin von der kompletten Steuerfreiheit in Thailand zu profitieren.
Das LTR-Programm spricht insbesondere wohlhabende und qualifizierte Personen an, die nach Thailand umsiedeln möchten, und bietet verschiedene Kategorien für Investoren, Ruheständler und Fernarbeitskräfte. Damit einher gehen spezifische Anforderungen und Vorteile, die im Kontext der aktuellen steuerrechtlichen Veränderungen eine bedeutende Rolle spielen. Dieses Visa ermöglicht es, unter bestimmten Bedingungen für bis zu zehn Jahre legal in Thailand zu wohnen, ohne die Einkünfte dort versteuern zu müssen.
Key Takeaways
Das überarbeitete thailändische Steuergesetz erfordert ab 2024 die Besteuerung von ausländischen Einkünften, die nach Thailand überwiesen werden.
Das LTR Visa bietet steuerliche Vorteile und richtet sich an gut situierte Personen, die in Thailand ansässig werden wollen.
Verschiedene LTR Visumskategorien ermöglichen eine passgenaue Wahl für Investoren, pensionierte wohlhabende Personen und Fernarbeitskräfte.
Steueraktualisierungen in Thailand 2024
Neue Regelungen für Einkommen aus dem Ausland
Thailand hat zu Beginn des Jahres 2024 die Besteuerung von Einkommen aus dem Ausland modifiziert. Früher konnten Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei nach Thailand übertragen werden, sofern sie nicht im selben Jahr, in dem sie verdient wurden, ins Land gebracht wurden. Die neue Gesetzgebung besagt nun, dass alle Überweisungen von ausländischem Einkommen nach Thailand steuerpflichtig sind, unabhängig vom Zeitpunkt der Überweisung. Auch Renten und Pensionen aus dem Ausland unterliegen nun der Besteuerung in Thailand.
Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen
Die existierenden Doppelbesteuerungsabkommen haben weiterhin Bestand. Sie gewährleisten, dass Einkommen, das bereits im Ausland versteuert wurde, in Thailand angerechnet wird, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies kann in einigen Fällen bedeuten, dass keine oder geringere Steuern in Thailand zu zahlen sind.
Zeitlicher Geltungsbereich der Steueränderungen
Die neuen Steuervorschriften sind für alle Einkünfte anwendbar, die ab dem 1. Januar 2024 erzielt wurden. Einkommen, das vor diesem Datum erwirtschaftet wurde, fällt noch unter die alten Bestimmungen und kann steuerfrei nach Thailand transferiert werden.
Thailand hat durch diese Veränderungen an Steuerpolitik eine ähnliche Besteuerung von Auslandseinkünften eingeführt, wie sie in anderen Ländern, wie dem Vereinigten Königreich, Irland oder Malta existiert. Die Aufenthaltstage in Thailand bestimmen, ob man uneingeschränkt steuerpflichtig wird: ein Aufenthalt von mehr als 180 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres führt zur uneingeschränkten Steuerpflichtigkeit.
Dauerhaftes Aufenthaltsvisum als Vorteilhafte Lösung
Vorzüge des dauerhaften Aufenthaltsvisums
Langzeitaufenthalt: Das dauerhafte Aufenthaltsvisum (LTR) bietet die Möglichkeit eines fünfjährigen Aufenthaltes, welcher einmal verlängert werden kann, für insgesamt bis zu zehn Jahre.
Steuerliche Vorteile: Mit dem LTR-Visum bleibt Einkommen aus dem Ausland in Thailand steuerfrei. So können Einnahmen ohne steuerliche Belastung nach Thailand überwiesen werden.
Einmalige Meldung pro Jahr: Inhaber des LTR-Visums müssen sich nur einmal jährlich bei den thailändischen Einwanderungsbehörden melden, im Gegensatz zu der sonst üblichen 90-Tage-Meldepflicht.
Bedarfsgerechte Kategorien: Das Visum richtet sich an wohlhabende Privatpersonen, Rentner, Fernarbeitende und hochqualifizierte Fachkräfte mit spezifischen Voraussetzungen für jede Gruppe.
Unabhängigkeit von Visumsklassifikationen
Visumsunabhängige Steuerregel: Die neue Steuerregelung in Thailand, die Auslandseinkünfte beim Transfer nach Thailand besteuert, ist unabhängig von der Art des Visums. Ob Elite-Visum, Ruhestandsvisum oder Grenzübertrittsvisum – die Steuerpflicht gilt für alle gleichermaßen.
Aufenthaltsdauer: Die Steuerpflicht ist an die Aufenthaltsdauer gekoppelt. Mehr als 180 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Thailand führen zu einer unbeschränkten Steuerpflicht, während bei einem kürzeren Aufenthalt Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei überwiesen werden können.
Versicherungs- und Finanznachweise: Allgemeine Anforderungen wie ein gültiger ausländischer Pass, eine Krankenversicherung mit mindestens 50.000 US-Dollar Deckung oder eine Sicherheitshinterlegung bei einer thailändischen Bank sind für alle LTR-Visumskategorien verbindlich.
Kategorie Beispiel Wealthy global citizens Vermögende Privatpersonen & Investoren Wealthy pensioners Wohlhabende Rentner Work from Thailand Professionals Fernarbeitende mit ausländischem Arbeitgeber Highly skilled professionals Hochqualifizierte Fachkräfte mit Arbeitgeber in Thailand
Steuerfreibeträge: In der Kategorie "Highly skilled professionals" zahlen Visuminhaber nur 17% Einkommensteuer in Thailand auf ihr inländisches Einkommen. In anderen Kategorien bleibt ausländisches Einkommen gänzlich steuerfrei.
Einführung in das Langzeitaufenthaltsvisum
Begriffsbestimmung und Dauer der Gültigkeit
Das Langzeitresidenten-Visum, kurz LTR-Visum, richtet sich an gut betuchte Personen, die sich langfristig in Thailand niederlassen wollen. Mit einem LTR-Visum kann man bis zu fünf Jahre in Thailand leben und hat die Möglichkeit, dieses einmal zu verlängern, um insgesamt bis zu zehn Jahre zu bleiben.
Anmelderegularien
Inhaber des LTR-Visums sind verpflichtet, sich lediglich einmal jährlich bei der thailändischen Einwanderungsbehörde zu melden. Dies stellt eine deutliche Erleichterung gegenüber anderen Visakategorien dar, bei denen teilweise vierteljährliche Meldepflichten bestehen.
Steuerliche Begünstigungen
Ein signifikanter Vorteil des LTR-Visums ist, dass ausländische Einkünfte in Thailand vollkommen steuerbefreit bleiben. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Einkünfte nach Thailand transferiert werden oder nicht. Ausnahmen bilden Einkünfte im Rahmen der 'Highly Skilled Professionals'-Kategorie, bei der lediglich 17% Einkommensteuer auf in Thailand erzielte Einkünfte anfallen.
Visumskategorie Steuersatz auf Auslandseinkünfte Wealthy Global Citizens 0% Wealthy Pensioners 0% Work From Thailand Professionals 0% Highly Skilled Professionals 17%*
*Gilt für in Thailand erzielte Einkünfte.
## Kriterien für das Langzeitaufenthaltsvisum
### Grundvoraussetzungen
- Gültiger ausländischer Reisepass, mindestens noch ein Jahr gültig
- Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 US-Dollar
- Alternativ: Hinterlegung von 100.000 US-Dollar bei einer thailändischen Bank, falls eine Versicherung nicht abgeschlossen werden kann
- Visagebühr von 50.000 Baht (ca. 1.200 Euro)
- Jährliches Melden bei der thailändischen Einwanderungsbehörde
### Visumsklassen und Erfordernisse
**Wealthy Global Citizens**
- Einkommen von mindestens 80.000 US-Dollar in den vergangenen zwei Jahren
- Vermögen von mindestens einer Million Dollar
- Investition von mindestens 500.000 US-Dollar in thailändische Staatsanleihen oder Immobilien
**Wealthy Pensioners**
- Nachweis eines ausreichenden Einkommens während des Ruhestands
**Professionals Working from Thailand**
- Remote-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber ist möglich
**Highly Skilled Professionals**
- Anstellung bei einem thailändischen Arbeitgeber
- Einkommen von mindestens 80.000 US-Dollar oder 40.000 US-Dollar bei entsprechender Expertise in der Wissenschaft
- Einkommensteuer von 17% für in Thailand verdientes Einkommen
**Allgemein zu beachten:**
Die Regelung, dass alle ausländischen Einkünfte in Thailand steuerfrei sind, sofern sie nicht transferiert werden, hat sich geändert. Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen überführte Auslandseinkünfte, ungeachtet des Transferzeitpunkts, der thailändischen Steuer. Dennoch bleibt das Land steuergünstig und das Langzeitaufenthaltsvisum bietet weiterhin Steuervorteile: Mit diesem Visum sind ausländische Einkünfte, auch bei Transfer nach Thailand, steuerbefreit.
Das Visum erlaubt einen fünfjährigen Aufenthalt mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um weitere fünf Jahre. Eine Abmeldung bei der Einwanderungsbehörde ist nur einmal im Jahr erforderlich, nicht alle 90 Tage, wie bei anderen Visakategorien.
LTR Visum Kategorien
Vermögende Weltbürger
Jährliches Einkommen: Mindestens 80.000 US-Dollar in den letzten zwei Jahren.
Vermögen: Mindestens 1 Million US-Dollar.
Investition: Mindestens 500.000 US-Dollar in staatlich unterstützte Investitionen.
Begüterte Rentner
Renteneinkommen: Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen aus einer Rente oder anderen Quellen.
Vermögensnachweis: Erforderlich.
Fernarbeitende Fachkräfte
Arbeitssituation: Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber möglich.
Einkommen: Konkrete Nachweise erforderlich.
Hochqualifizierte Fachkräfte
Steuersatz: 17% Einkommensteuer in Thailand für Einkünfte.
Anstellung: bei einem thailändischen Unternehmen.
Allgemeine Anforderungen für LTR Visa:
Gültiger ausländischer Pass mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr.
Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 50.000 US-Dollar oder, falls nicht versicherbar, eine Hinterlegung von 100.000 US-Dollar bei einer thailändischen Bank.
Visagebühr in Höhe von 50.000 THB (circa 1.200 Euro).
Jährliche Meldepflicht bei der thailändischen Einwanderungsbehörde.
Vorteile des LTR Visums:
Fünf-Jahres-Visum, einmal erneuerbar für insgesamt bis zu zehn Jahre Aufenthalt.
Steuerfreie ausländische Einkünfte in Thailand.
Jährliche Meldepflicht im Gegensatz zu der alle 90 Tage notwendigen Meldepflicht für andere Visakategorien.
Überblick und Perspektiven
In jüngster Vergangenheit wurden angekündigte steuerliche Neuregelungen in Thailand umgesetzt, die für Residierende von Bedeutung sind. Eine bedeutende Veränderung ist die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland, die zuvor, wenn sie verspätet nach Thailand überwiesen wurden, steuerfrei waren.
Die neuen Bestimmungen verlangen, dass Einkünfte aus dem Ausland, unabhängig von der Zeit der Überweisung, einer Steuererklärung unterliegen und in Thailand zu versteuern sind. Dies betrifft alle Arten von Einkünften, einschließlich Ruhegehälter und Pensionen. Bedeutsam ist hierbei der Bezug auf bestehende Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass Einkünfte doppelt besteuert werden.
Aufenthaltsdauer und Steuerpflicht: Wer sich länger als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhält, unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht. Bei kürzeren Aufenthalten gilt dies nicht.
Die Behörden in Thailand kommunizieren regelmäßig Neuerungen der steuerlichen Lage. Viele Details, beispielsweise zur Nutzung ausländischer Karten in Thailand, sind momentan noch unklar und Gegenstand weiterer Klärung.
Das Long-Term-Resident-Visum (LTR), eine relativ neue Option für die Einwanderung, eröffnet trotz der Veränderungen steuerliche Vorteile. Inhaber dieses Visums können weiterhin Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei in Thailand verwenden.
Um das LTR-Visum zu erhalten, sind diverse Bedingungen zu erfüllen:
Gültiger ausländischer Reisepass (mindestens ein Jahr Restgültigkeit)
Ausreichende Krankenversicherung (Deckungssumme von mindestens 50.000 US-Dollar) oder alternativ eine Hinterlegung von 100.000 US-Dollar bei einer thailändischen Bank
Visagebühr in Höhe von 50.000 Baht
Jährliche Meldepflicht bei der thailändischen Immigrationsbehörde
LTR-Visumskategorien:
Wealthy Global Citizens: Einkommen von mindestens 80.000 US-Dollar in den letzten zwei Jahren und ein Vermögen von mindestens einer Million US-Dollar
Wealthy Pensioners: Ruheständler mit entsprechenden finanziellen Mitteln
Work from Thailand Professionals: Menschen, die remote für ausländische Arbeitgeber tätig sind
Highly Skilled Professionals: Fachkräfte, die in Thailand arbeiten
In der Kategorie „Highly Skilled Professionals“ ist eine Einkommenssteuer von 17% fällig, wohingegen die anderen Kategorien von einer kompletten Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte profitieren.
Thailand bleibt durch diese Regelungen steuerlich attraktiv für wohlhabende Personen, die ein sicheres Einkommen im Land genießen wollen und bereit sind, sich an die gestellten Anforderungen zu halten.