AMLA & Überwachungsstaat EU: Wie sich das Netz langsam zuzieht
Die Europäische Union verstärkt ihre Bemühungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Juli 2024 wurde die neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA) in Frankfurt gegründet. Obwohl sie zunächst ohne Personal und konkrete Funktionen startete, wird erwartet, dass sie in den kommenden Monaten und Jahren mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet wird.
Ein zentrales EU-Bankkontenregister soll bis spätestens Juli 2029 eingeführt werden, das Daten der letzten fünf Jahre erfasst. Das kürzlich verabschiedete Anti-Geldwäsche-Paket der EU sieht strengere Vorschriften für Banken, Finanzdienstleister und nun auch für Akteure im Kryptosektor vor. Zudem werden Händler von Luxusgütern wie Edelmetallen, Juwelen und Luxusfahrzeugen in die Pflicht genommen, Sorgfaltspflichten einzuhalten und verdächtige Transaktionen zu melden.
Wichtigste Erkenntnisse
Die EU-Behörde AMLA wurde in Frankfurt gegründet und soll künftig weitreichende Befugnisse erhalten
Strengere Vorschriften betreffen nun auch den Kryptosektor und Luxusgüterhändler
Ein zentrales EU-Bankkontenregister ist bis 2029 geplant, mit rückwirkender Datenerfassung ab 2024
Aktueller Stand der EU-Geldwäschebekämpfung
Gründung der AMLA in Frankfurt
Im Juli 2024 wurde die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) in Frankfurt offiziell gegründet. Zunächst ohne Personal und konkrete Funktionen, wird die Behörde in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise mit Befugnissen ausgestattet. Ziel ist es, Aufgaben von bestehenden Behörden auf die AMLA zu übertragen und sie zur zentralen Instanz für Geldwäschebekämpfung in der EU zu machen.
Die AMLA erhält weitreichende Kompetenzen:
Verhängung von Sanktionen und Geldstrafen
Sperrung von Konten
Stopp von Überweisungen
Anordnung von Hausdurchsuchungen
Einführung des zentralen EU-Bankkontenregisters
Parallel zur AMLA-Gründung wurde die Einführung eines zentralen EU-Bankkontenregisters bis spätestens Juli 2029 angekündigt. Dieses soll Daten der letzten fünf Jahre enthalten, also rückwirkend ab Juli 2024. Damit erhalten Behörden zentralen Zugriff auf umfangreiche Kontoinformationen aus der gesamten EU.
Weitere Neuerungen zur Geldwäschebekämpfung:
Ausweitung der Meldepflichten auf Krypto-Börsen (ab 1.000 Euro)
Einbeziehung von Luxusgüterhändlern (z.B. Juweliere, Kunst)
EU-weites Bargeldlimit von 10.000 Euro
Identitätsprüfungen ab 3.000 Euro
Stärkung der Transparenz bei wirtschaftlich Berechtigten
Diese Maßnahmen betreffen auch EWR-Staaten wie Liechtenstein.
Neu eingeführte Regelungen zur Geldwäschebekämpfung
Verstärkte Kontrollen im Finanzsektor
Die Europäische Union hat im April 2024 ein umfassendes Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche verabschiedet. Ein zentraler Bestandteil ist die Gründung der EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA) mit Sitz in Frankfurt. Die AMLA erhält weitreichende Befugnisse, darunter die Verhängung von Sanktionen, Kontosperrungen und die Anordnung von Durchsuchungen.
Zudem wird bis Juli 2029 ein zentrales EU-Bankkontenregister eingeführt, das Daten ab Juli 2024 erfassen wird. Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Banken und Finanzdienstleister, sondern auch Akteure im Kryptowährungssektor. Für Krypto-Transaktionen über 1.000 Euro gelten künftig Sorgfaltspflichten und Meldepflichten.
Erweiterter Kreis der Verpflichteten
Die Verpflichtungen zur Geldwäschebekämpfung werden auf weitere Wirtschaftsakteure ausgedehnt. Händler von Luxusgütern wie Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck, Uhren sowie Händler von Luxusautos, Flugzeugen, Yachten und Kunsthändler müssen künftig Kunden identifizieren und verdächtige Transaktionen melden.
Für Barzahlungen gilt EU-weit eine Obergrenze von 10.000 Euro. Bei Transaktionen ab 3.000 Euro sind Identitätsprüfungen und gegebenenfalls Meldungen erforderlich. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und die Möglichkeiten zur Geldwäsche einzuschränken.
EU-Anti-Geldwäsche-Paket
Neue Vorschriften für Kryptobörsen und Transaktionen
Das EU-Parlament und der Ministerrat haben strengere Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche beschlossen. Diese betreffen nun auch den Kryptosektor. Kryptobörsen müssen künftig Sorgfaltspflichten erfüllen und Kunden ab Transaktionen über 1.000 Euro identifizieren. Bei Verdacht auf Geldwäsche besteht eine Meldepflicht. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, mehr Transparenz im Kryptomarkt zu schaffen und illegale Aktivitäten einzudämmen.
Einbindung von Luxusgüterhändlern
Die Anti-Geldwäsche-Maßnahmen werden auf weitere Wirtschaftsakteure ausgeweitet. Händler von Luxusgütern wie Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck, Uhren sowie Luxusautos, Flugzeugen und Yachten müssen künftig ebenfalls Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen. Bei Bargeldtransaktionen ab 3.000 Euro sind Identitätsprüfungen vorgeschrieben. Für die EU gilt eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass der Luxusgütersektor für Geldwäsche missbraucht wird.
Etablierung der europäischen Geldwäschebekämpfungsbehörde
Die Europäische Union hat im Juli 2024 die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) in Frankfurt gegründet. Diese neue Behörde soll in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise mit Befugnissen und Personal ausgestattet werden. Parallel dazu plant die EU die Einführung eines zentralen Bankkontenregisters bis spätestens Juli 2029, welches Daten der letzten fünf Jahre erfassen wird.
Im April 2024 verabschiedete die EU ein umfangreiches Gesetzespaket zur Geldwäschebekämpfung. Dieses beinhaltet vier zentrale Rechtstexte:
Eine Verordnung zur Gründung der AMLA
Eine Verordnung zur Neuregelung von Kryptowerten
Eine Verordnung zu Pflichten des Privatsektors bei der Geldwäschebekämpfung
Eine Richtlinie zu Mechanismen der Geldwäschebekämpfung
Diese Gesetze sehen strengere Regulierungen für Banken, Finanzdienstleister und nun auch für Akteure im Kryptosektor vor. Zudem werden neue Sorgfaltspflichten für Händler von Luxusgütern wie Edelmetallen, Juwelen, Luxusautos und Kunstwerken eingeführt.
Kompetenzen und Aufgabenbereiche der AMLA
Die AMLA erhält weitreichende Befugnisse:
Verhängung von Sanktionen und Geldbußen
Sperrung von Konten
Unterbindung von Überweisungen
Anordnung von Hausdurchsuchungen
Die Behörde wird die zentrale Aufsicht über die Geldwäschebekämpfung in der EU übernehmen. Sie koordiniert die Arbeit der nationalen Meldestellen und stärkt deren Kapazitäten.
Wichtig zu beachten ist, dass die AMLA-Verordnung auch für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt. Dies bedeutet, dass die Regelungen auch für Finanzdienstleister und relevante Unternehmen in Liechtenstein Anwendung finden.
Schlüsselbegriffe und Institutionen
Finanzermittlungsstelle
Die Finanzermittlungsstelle spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche in der EU. Sie wird in den einzelnen Mitgliedsstaaten gestärkt und erhält erweiterte Befugnisse. Zu ihren Aufgaben gehört die Entgegennahme und Analyse von Verdachtsmeldungen von Banken, Finanzdienstleistern und anderen meldepflichtigen Unternehmen. Die Stelle kann Konten sperren, Überweisungen stoppen und Hausdurchsuchungen anordnen. Ab Juli 2029 soll ein zentrales EU-Bankkontenregister eingeführt werden, das Daten der letzten fünf Jahre enthält.
Transparenzregister der wirtschaftlichen Eigentümer
Das Transparenzregister der wirtschaftlichen Eigentümer ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von Geldwäsche. Es soll die Verschleierung von Eigentumsverhältnissen durch komplexe Unternehmensstrukturen erschweren. Meldepflichtige müssen die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Dies gilt für Unternehmen, aber auch für Immobilien. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Identifizierung der letztlich wirtschaftlich Berechtigten zu ermöglichen.
Auswirkungen für Bürger und Unternehmen
Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche bringen weitreichende Veränderungen für Bürger und Unternehmen mit sich.
Für Privatpersonen wird es künftig eine EU-weite Bargeldgrenze von 10.000 Euro geben. Bei Transaktionen ab 3.000 Euro müssen Identitätsprüfungen durchgeführt werden. Dies betrifft den Kauf von Luxusgütern wie Schmuck, Uhren oder Autos.
Unternehmen aus verschiedenen Branchen werden zu "Verpflichteten" erklärt. Dazu gehören nun auch Krypto-Börsen, Edelmetallhändler, Juweliere, Luxusautohändler und Kunsthändler. Sie müssen Kunden identifizieren und bei Verdacht auf Geldwäsche Meldung erstatten.
Für Krypto-Transaktionen ab 1.000 Euro gelten besondere Sorgfaltspflichten. Banken und Finanzdienstleister unterliegen noch strengeren Auflagen.
Die neue EU-Behörde AMLA erhält weitreichende Befugnisse:
Verhängung von Sanktionen und Geldbußen
Sperrung von Konten
Stopp von Überweisungen
Anordnung von Hausdurchsuchungen
Ein zentrales EU-Bankkontenregister soll bis 2029 eingeführt werden. Es wird rückwirkend Daten ab Juli 2024 enthalten.
Für Vermögende und Ruheständler ergeben sich neue Herausforderungen beim Schutz ihres Vermögens vor staatlichem Zugriff. Eine Verlagerung von Vermögenswerten ins Nicht-EU-Ausland könnte attraktiver werden.
Seminar „Ruhestand im Ausland"
Ende September 2024 findet in London ein Seminar zum Thema „Ruhestand im Ausland" statt. Der Fokus liegt auf aktuellen EU-Gesetzgebungen und deren Auswirkungen auf Vermögenswerte. Teilnehmer erfahren, wie sie ihr Vermögen vor staatlichem Zugriff schützen können.
Das Seminar bietet praktische Informationen, wie man Deutschland verlassen und sofort von der deutschen Erbschaftsteuer befreit werden kann, ohne Wartezeiten von fünf oder zehn Jahren. Diese Themen sind besonders relevant für Personen im oder kurz vor dem Ruhestand.
Neben den Hauptrednern werden weitere interessante Sprecher erwartet. Partner oder Begleitpersonen können kostenlos teilnehmen. Das zweitägige Event verspricht wertvolle Einblicke in Strategien zum Schutz des Vermögens im Ausland.