Auswandern: Steuerfalle US LLC für deutsche Nomaden & Perpetual Traveler
Die US LLC erfreut sich großer Beliebtheit bei Digital Nomaden und Weltreisenden. Diese Rechtsform bietet zahlreiche Vorteile, darunter Steuerfreiheit auf Gewinne in den USA, minimale Buchhaltungspflichten und ein hohes Maß an Anonymität. Für viele scheint sie eine ideale Lösung für ein ortsunabhängiges Geschäft zu sein.
Doch für deutsche Staatsbürger ergeben sich besondere Herausforderungen. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland kann dazu führen, dass Einkünfte aus einer LLC noch bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug in Deutschland versteuert werden müssen. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Einkünfte ohne feste Betriebsstätte. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden kürzlich präzisiert und bestätigt.
Wichtigste Erkenntnisse
Die US LLC bietet Steuervorteile und Anonymität für internationale Unternehmer.
Deutsche Staatsbürger unterliegen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht bei Wegzug.
Gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
Die US LLC als steuereffiziente Rechtsform für Unternehmer
Die amerikanische LLC (Limited Liability Company) bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmer. Bei korrekter Strukturierung fallen in den USA keine Steuern auf Gewinne an, wenn die LLC einen einzelnen Gesellschafter hat und keine US-Betriebsstätte unterhält. In diesem Fall gilt sie als "disregarded entity".
Der bürokratische Aufwand für eine LLC ist gering. Es sind keine umfangreiche Buchhaltung oder detaillierte Steuererklärungen erforderlich. Auch Umsatzsteuer fällt nicht an.
Ein weiterer Pluspunkt ist die Anonymität. Namen von Gesellschaftern oder Geschäftsführern werden nicht öffentlich im Handelsregister eingetragen. Bilanzen müssen ebenfalls nicht veröffentlicht werden.
Für deutsche Staatsbürger ergeben sich allerdings steuerliche Herausforderungen. Wer Deutschland verlässt, um als digitaler Nomade zu leben, muss seine Einkünfte oft noch 10 Jahre lang in Deutschland versteuern. Dies gilt besonders für gewerbliche Einkünfte ohne feste Betriebsstätte, wie sie typischerweise mit einer LLC erzielt werden.
Die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft Deutsche, die vor dem Wegzug 5 der letzten 10 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Bei einem Umzug in ein Niedrigsteuerland oder bei Wohnsitzlosigkeit greift diese Regelung.
Für echte Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte gilt diese Vorschrift nicht. Sie zielt auf gewerbliche Einkünfte ab, die über eine Briefkastengesellschaft wie die LLC generiert werden.
Betroffene müssen nicht nur Steuern in Deutschland zahlen, sondern auch eine vollständige Buchhaltung nach deutschen Standards für die LLC führen. Dies macht die vermeintlichen Steuervorteile der Konstruktion zunichte.
Eine kurzfristige Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft löst das Problem nicht. Die Regelung prüft den Status der letzten 10 Jahre vor dem Wegzug.
Vorteile der LLC für Digital Nomaden und dauerhaft Reisende
Die amerikanische LLC bietet zahlreiche Vorteile für Digital Nomaden und dauerhaft Reisende. Bei korrekter Strukturierung fallen in den USA keine Steuern auf Gewinne an. Dies gilt für LLCs mit einem einzelnen Gesellschafter und ohne US-Betriebsstätte, die als sogenannte "disregarded entity" behandelt werden.
Der bürokratische Aufwand ist minimal. Es sind keine umfangreiche Buchhaltung oder detaillierte Steuererklärungen erforderlich. Auch Umsatzsteuer fällt nicht an. Dies macht die LLC zu einer flexiblen und pflegeleichten Gesellschaftsform.
Ein weiterer Pluspunkt ist die Anonymität. Namen von Gesellschaftern und Geschäftsführern werden nicht öffentlich im Handelsregister verzeichnet. Auch Bilanzen müssen nicht veröffentlicht werden.
Mit einer LLC lassen sich attraktive US-Bankkonten eröffnen und eine vorteilhafte Kreditwürdigkeit aufbauen. Dies eröffnet zusätzliche finanzielle Möglichkeiten.
Für Nicht-Deutsche bietet die LLC steuerliche Vorteile bei Umzug in Niedrigsteuerländer. Deutsche Staatsbürger müssen jedoch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht beachten, die gewerbliche Einkünfte aus der LLC für bis zu 10 Jahre in Deutschland steuerpflichtig macht.
Anonymität und rechtliche Aspekte von US-LLCs für Deutsche
Die US Limited Liability Company (LLC) bietet attraktive Merkmale für Unternehmer. In den USA fallen keine Steuern auf Gewinne an, wenn die LLC einen Gesellschafter hat und keine US-Betriebsstätte besitzt. Dies wird als "disregarded entity" bezeichnet. Die steuerlichen Anforderungen sind minimal, es gibt keine Umsatzsteuer und wenig Bürokratie.
LLCs bieten ein hohes Maß an Anonymität. Gesellschafter- und Geschäftsführernamen werden nicht im Handelsregister veröffentlicht. Auch Bilanzen müssen nicht offengelegt werden. Das neue Transparenzregister ist nicht öffentlich zugänglich.
Für deutsche Staatsbürger gelten besondere Regeln. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht verpflichtet zur Versteuerung von Einkünften in Deutschland für bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug. Dies betrifft Deutsche, die in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und nun in ein Niedrigsteuerland ziehen oder keinen festen Wohnsitz haben.
Die Regelung gilt für gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte, wie bei einer LLC als Briefkastengesellschaft. Betroffene müssen eine vollständige Buchhaltung nach deutschen Standards führen. Freiberufler sind ausgenommen.
Eine Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft kurz vor dem Wegzug umgeht diese Regelung nicht. Der relevante Paragraph 2 des Außensteuergesetzes wurde im Dezember 2023 vom Bundesfinanzministerium präzisiert und bestätigt.
Herausforderungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht für Deutsche im Ausland
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht stellt für deutsche Staatsbürger, die ins Ausland ziehen oder als digitale Nomaden leben möchten, eine erhebliche steuerliche Hürde dar. Diese Regelung betrifft insbesondere Personen, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und nun in ein Niedrigsteuerland umziehen oder keinen festen Wohnsitz haben.
Für gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte im Ausland gilt diese Regelung besonders streng. Betroffen sind vor allem Einkünfte aus sogenannten Briefkastengesellschaften wie der US-amerikanischen LLC (Limited Liability Company). Diese müssen noch zehn Jahre lang in Deutschland versteuert werden.
Die Verwendung einer LLC als steuerfreie Gesellschaft für Deutsche im Ausland ist daher problematisch. Trotz der Vorteile der LLC, wie Steuerfreiheit in den USA und ein hohes Maß an Anonymität, unterliegen die Einkünfte weiterhin der deutschen Besteuerung.
Zusätzlich zur Steuerpflicht müssen Betroffene eine vollständige Buchhaltung nach deutschen Standards für die LLC führen und Jahresabschlüsse einreichen. Dies erhöht den administrativen Aufwand erheblich.
Eine Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft kurz vor dem Umzug ins Ausland löst das Problem nicht. Die Regelung greift auch dann, wenn die Person in den letzten zehn Jahren fünf Jahre als Deutscher unbeschränkt steuerpflichtig war.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regelung im Dezember 2023 nochmals bekräftigt und konkretisiert. Die Anwendung erfolgt unabhängig vom Bestehen einer ausländischen Betriebsstätte, solange keine funktionale Betriebsstätte im Ausland nachgewiesen werden kann.
Für deutsche Staatsbürger, die als digitale Nomaden oder dauerhaft Reisende im Ausland leben und gewerbliche Einkünfte erzielen, ergeben sich somit keine steuerlichen Vorteile gegenüber in Deutschland ansässigen Personen.
Folgen für deutsche Staatsbürger bei Umzug in Niedrigsteuerländer
Deutsche Staatsbürger, die ins Ausland ziehen, um als digitale Nomaden oder Weltenbummler zu leben, müssen mit steuerlichen Konsequenzen rechnen. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft jene, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren.
Bei einem Umzug in ein Niedrigsteuerland oder bei Wohnsitzlosigkeit bleiben gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte für zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig. Dies gilt insbesondere für Einkünfte aus einer US-LLC ohne aktive Geschäftstätigkeit in den USA.
Betroffene müssen eine vollständige Buchhaltung nach deutschen Standards führen und Jahresabschlüsse einreichen. Die Regelung gilt nicht für echte Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte.
Die Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft kurz vor dem Umzug umgeht diese Regelung nicht. Eine Planung von mindestens fünf Jahren vor dem Wegzug wäre erforderlich.
Das Bundesfinanzministerium hat im Dezember 2023 die Regelung bekräftigt. Sie gilt ab einem jährlichen Einkommen von über 16.500 Euro aus solchen Tätigkeiten.
Für Staatsangehörige anderer Länder gelten diese Einschränkungen nicht. Sie können problemlos in Niedrigsteuerländer umziehen und dort steuerfrei Einkünfte erzielen.
Rechtliche Aspekte und aktuelle Präzisierungen
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland betrifft deutsche Staatsbürger, die in ein Niedrigsteuerland umziehen oder wohnsitzlos werden. Sie gilt für Personen, die in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren. Betroffen sind gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte, wie sie oft bei der Nutzung einer US-LLC entstehen.
Diese Regelung bedeutet, dass betroffene Personen ihre Einkünfte noch 10 Jahre lang in Deutschland versteuern müssen. Zudem ist eine vollständige Buchhaltung nach deutschen Standards erforderlich. Digital Nomaden und Perpetual Traveler, die eine LLC nutzen, verstoßen häufig gegen deutsches Steuerrecht.
Das Bundesfinanzministerium hat im Dezember 2023 die Regelung präzisiert und bestätigt. Eine Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft kurz vor dem Umzug umgeht diese Pflicht nicht. Der relevante Gesetzestext findet sich in § 2 des Außensteuergesetzes.
Wichtige Punkte:
Gilt für Einkünfte ohne ausländische Betriebsstätte
Annahme einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte
Anwendung bei Einkünften über 16.500 €
Die Regelung wurde nach einer Klage des Formel-1-Fahrers Heinz-Harald Frentzen angepasst. Nun wird eine funktionale Betriebsstätte vorausgesetzt, die nicht an eine feste Einrichtung gebunden ist.
Konsequenzen der Gesetzeslage für gewerbliche Einkünfte
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland hat erhebliche Auswirkungen auf deutsche Staatsbürger, die als digitale Nomaden oder Weltenbummler tätig sind. Diese Regelung betrifft Personen, die in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und nun in ein Niedrigsteuerland umziehen oder keinen festen Wohnsitz haben.
Für gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte, wie sie oft bei der Nutzung einer US-LLC entstehen, gilt eine zehnjährige Steuerpflicht in Deutschland. Dies bedeutet, dass Gewinne weiterhin in Deutschland versteuert werden müssen, selbst wenn man im Ausland lebt. Zusätzlich ist eine vollständige Buchhaltung nach deutschen Standards erforderlich.
Die Regelung wurde im Dezember 2023 vom Bundesfinanzministerium bekräftigt. Sie gilt für alle, die in ein Niedrigsteuerland umziehen oder wohnsitzlos werden. Ein einfaches Aufgeben der deutschen Staatsbürgerschaft kurz vor dem Umzug umgeht diese Regelung nicht.
Paragraph 2 des Außensteuergesetzes regelt diese erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Er legt fest, dass bei Einkünften ohne ausländische Betriebsstätte oder ständigen Vertreter eine inländische Geschäftsleitungsbetriebsstätte angenommen wird. Dies gilt für Veranlagungszeiträume, in denen die steuerpflichtigen Einkünfte 16.500 € übersteigen.
Strategien zum Umgang mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht stellt für deutsche Staatsbürger, die als Digital Nomaden oder Perpetual Traveler ins Ausland ziehen, eine bedeutende steuerliche Herausforderung dar. Diese Regelung betrifft Personen, die in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und anschließend in ein Niedrigsteuerland umziehen oder wohnsitzlos werden.
Für betroffene Personen gelten folgende Punkte:
Gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte müssen für 10 Jahre in Deutschland versteuert werden.
Eine vollständige Buchhaltung nach deutschen Standards ist erforderlich.
Die Regelung gilt nur für gewerbliche Einkünfte, nicht für freiberufliche Tätigkeiten.
Die Verwendung einer US-LLC als steuerfreie Gesellschaft bietet in diesem Fall keine Vorteile gegenüber einer Ansässigkeit in Deutschland. Entgegen mancher Behauptungen im Internet können deutsche Staatsbürger mit dieser Methode keine legalen Steuervorteile erzielen.
Es ist wichtig zu beachten:
Die Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft kurz vor dem Umzug umgeht die Regelung nicht.
Eine Aufgabe der Staatsbürgerschaft müsste mindestens 5 Jahre vor dem geplanten Wegzug erfolgen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regelung im Dezember 2023 nochmals bekräftigt. Der relevante Gesetzestext findet sich in § 2 des Außensteuergesetzes. Die Regelung greift bei jährlichen Einkünften über 16.500 €.
Für deutsche Staatsbürger, die ins Ausland ziehen möchten, ist eine sorgfältige steuerliche Planung unerlässlich. Die Nutzung einer US-LLC oder ähnlicher Konstrukte sollte kritisch hinterfragt werden.
Auswirkungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht auf die Staatsbürgerschaft
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht hat erhebliche Konsequenzen für deutsche Staatsbürger, die ins Ausland ziehen oder den Status eines Digital Nomaden anstreben. Diese Regelung betrifft ausschließlich Deutsche, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig waren.
Für Betroffene bedeutet dies, dass sie ihre gewerblichen Einkünfte ohne Betriebsstätte noch zehn Jahre lang in Deutschland versteuern müssen. Dies gilt selbst dann, wenn sie in ein Niedrigsteuerland umziehen oder keinen festen Wohnsitz haben.
Die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft ist keine einfache Lösung für dieses Problem. Um der erweiterten beschränkten Steuerpflicht zu entgehen, müsste man die Staatsbürgerschaft mindestens fünf Jahre vor dem geplanten Wegzug abgeben und anschließend als Nicht-Deutscher in Deutschland leben.
Das Bundesfinanzministerium hat im Dezember 2023 die Regelungen zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht nochmals bekräftigt. Der relevante Gesetzestext findet sich in § 2 des Außensteuergesetzes:
Für Einkünfte der natürlichen Person, die weder durch deren ausländische Betriebsstätte noch durch deren in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, ist für die Anwendung dieser Vorschrift das Bestehen einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der natürlichen Person anzunehmen, der solche Einkünfte zuzuordnen sind.
Diese Regelung greift, wenn die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum 16.500 € übersteigen.