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Der 15. April ist ein wichtiges Datum für alle, die in den USA steuerpflichtig sind. An diesem Tag müssen Steuererklärungen für Einzelpersonen, LLCs, Corporations und andere Rechtsformen beim amerikanischen Finanzamt (IRS) eingereicht werden. Dies betrifft auch sogenannte "exempt LLCs", die zwar in den USA steuerfrei sind, aber dennoch ein Formular 5472 zusammen mit einer Körperschaftsteuererklärung einreichen müssen.

Wer den Termin nicht einhalten kann, sollte unbedingt eine Fristverlängerung beantragen. Diese gewährt Zeit bis zum 15. Oktober, um die Steuererklärung einzureichen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die Steuerzahlung trotz Fristverlängerung zum 15. April fällig wird. Bei einer verspäteten Beantragung drohen empfindliche Strafen - für LLCs beispielsweise bis zu 25.000 Dollar. Ein Steuerberater mit USA-Expertise kann bei der fristgerechten Einreichung und der Entscheidung über mögliche Vorauszahlungen unterstützen.

Key Takeaways

  • Die Steuererklärung in den USA muss grundsätzlich bis zum 15. April eingereicht werden, eine Fristverlängerung bis zum 15. Oktober ist jedoch möglich.

  • Auch steuerbefreite LLCs müssen in der Regel eine vereinfachte Steuererklärung mit dem Formular 5472 einreichen, sofern sie geschäftlich aktiv waren.

  • Trotz einer Fristverlängerung für die Einreichung der Steuererklärung bleibt die Zahlungsfrist zum 15. April bestehen.

Steuertermin in den USA

Wichtige Informationen zum Stichtag

Der 15. April ist in den USA der offizielle Steuerstichtag. An diesem Tag - oder dem nächsten Werktag, falls der 15. April auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt - müssen alle Steuererklärungen beim amerikanischen Finanzamt (IRS) eingereicht werden. Dies gilt für alle Rechtsformen: Einzelpersonen, LLCs, Corporations und andere Unternehmensformen. Besonders in den ersten Monaten des Jahres herrscht daher erhöhter Zeitdruck für alle Steuerpflichtigen.

Für Steuerpflichtige, die ihre Unterlagen nicht rechtzeitig einreichen können, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Diese verlängert die Abgabefrist bis zum 15. Oktober des laufenden Jahres. Wichtig zu wissen: Die Fristverlängerung betrifft nur die Abgabe der Steuererklärung, nicht jedoch die Zahlung fälliger Steuern.

Bei verspäteter Steuerzahlung werden Verzugszinsen fällig. Bei geringen Steuerschulden nehmen viele Steuerpflichtige diese in Kauf, anstatt eine zu hohe Vorauszahlung zu leisten.

Bedeutung für verschiedene Rechtsformen

Die Steuerfrist betrifft unterschiedliche Rechtsformen auf verschiedene Weise:

Exempt LLCs (steuerbefreite LLCs):

  • Müssen trotz Steuerbefreiung ein Formular (Form 5472) einreichen

  • Keine detaillierte Buchhaltung erforderlich

  • Grundlegende Informationen wie Gesamtumsatz müssen angegeben werden

  • Einreichung erfolgt zusammen mit einer Corporation Tax Return

Corporations und andere Rechtsformen:

  • Vollständige Steuererklärung erforderlich

  • Auch bei 0-Erklärungen muss eine Einreichung erfolgen

Multi-Member LLCs und Partnerships:

  • Müssen jährlich Steuererklärungen einreichen

  • Auch ohne Geschäftstätigkeit besteht die Einreichungspflicht

Besonders für ausländische Eigentümer amerikanischer Unternehmen ist zu beachten: Selbst wenn keine Steuern in den USA anfallen, besteht dennoch eine Meldepflicht. Bei hohen zu erwartenden Steuerzahlungen empfiehlt sich eine Vorauszahlung bis zum 15. April, um hohe Verzugszinsen zu vermeiden.

Fristen im Überblick:

  • 15. April: Reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen

  • April: Fälligkeitsdatum für Steuerzahlungen (auch bei Fristverlängerung)

  • Oktober: Verlängerte Abgabefrist bei bewilligtem Aufschub

Steueranmeldungen für US-amerikanische LLCs

In den USA fällt der Stichtag für Steuererklärungen jährlich auf den 15. April oder den darauffolgenden Werktag, falls dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Dies betrifft alle Unternehmensformen wie LLCs, Corporations und auch natürliche Personen.

Die ersten Monate des Jahres sind daher typischerweise mit erheblichem Aufwand verbunden, um alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen. Besitzer einer amerikanischen LLC sollten sich frühzeitig mit ihren steuerlichen Verpflichtungen auseinandersetzen.

Anforderungen für inaktive LLCs

Bei LLCs unterscheiden sich die Anforderungen je nach Struktur und Aktivitätsstatus:

  • Single-Member LLCs ohne Aktivität: Wenn die LLC im vergangenen Jahr keinerlei Geschäftstätigkeit aufwies, entfällt die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung.

  • Multi-Member LLCs: Diese müssen stets eine Steuererklärung einreichen, selbst wenn keine Geschäftstätigkeit stattfand (Nullmeldung).

  • Limited Partnerships und Corporations: Für diese Unternehmensformen ist ebenfalls immer eine Steuererklärung erforderlich, unabhängig vom Aktivitätsstatus.

Bei vollständiger Inaktivität einer Single-Member LLC kann die aufwändige Steueranmeldung entfallen. Dies stellt eine wichtige Ausnahme dar.

Form 5472 für steuerbefreite LLCs

Für sogenannte "exempt LLCs" – LLCs mit ausländischen Anteilseignern, die in den USA steuerfrei sind – besteht eine besondere Verpflichtung. Diese müssen das Formular 5472 zusammen mit einer Corporation-Steuererklärung einreichen.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Eine detaillierte Buchhaltung ist nicht erforderlich

  2. Grundlegende Angaben wie der Gesamtumsatz müssen jedoch gemacht werden

  3. Die Einreichung ist obligatorisch, sofern die LLC aktiv war

Diese Anforderung überrascht viele ausländische Inhaber, die fälschlicherweise annehmen, dass die Steuerbefreiung auch von Meldepflichten entbindet.

Notwendigkeit der fristgerechten Einreichung

Sollte die Einreichung bis zum 15. April nicht möglich sein, kann eine Fristverlängerung beantragt werden:

  • Die Verlängerung muss spätestens am 15. April beim IRS eingehen

  • Der Poststempel darf nicht nach dem 15. April datiert sein

  • Bei verspäteter Einreichung drohen Bußgelder von bis zu 25.000 $ für LLCs

Wichtig: Die Fristverlängerung gewährt Zeit bis zum 15. Oktober für die Einreichung, aber eventuelle Steuerzahlungen bleiben zum 15. April fällig.

Zwei Optionen stehen zur Verfügung:

  1. Eine ausreichend hohe Vorauszahlung leisten

  2. Verzugszinsen akzeptieren (empfehlenswert bei geringeren Steuerbeträgen)

Bei höheren Steuerbeträgen empfiehlt sich eine Vorauszahlung, um hohe Verzugszinsen zu vermeiden. Für geringere Beträge kann es sinnvoller sein, die Verzugszinsen in Kauf zu nehmen.

Fristen und Vorgehen bei der US-Steuererklärung

Prozess für die Beantragung einer Fristverlängerung

Der Stichtag für US-Steuererklärungen ist der 15. April oder der folgende Werktag, falls dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Dies gilt für alle Rechtsformen wie natürliche Personen, LLCs, Corporations und Limited Partnerships. Wenn die Steuererklärung nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen.

Der Antrag auf Fristverlängerung muss spätestens am 15. April beim IRS eingehen. Diese Verlängerung gewährt zusätzliche Zeit bis zum 15. Oktober des laufenden Jahres. Der Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden, wobei der Poststempel entscheidend ist.

Um eine Fristverlängerung zu beantragen, gibt es folgende Optionen:

  1. Selbstständige Beantragung über die IRS-Webseite (Suchbegriff: "filing extension IRS")

  2. Beauftragung eines US-Steuerberaters oder -anwalts

  3. Nutzung spezialisierter Dienstleistungen für internationale Steuerpflichtige

Wichtig: Die Fristverlängerung betrifft nur die Einreichung der Steuererklärung, nicht die Zahlung der Steuern. Fällige Steuern müssen trotzdem bis zum 15. April beglichen werden.

Konsequenzen einer verspäteten Antragstellung

Die Folgen einer verspäteten Beantragung der Fristverlängerung können erheblich sein. Bei einer LLC beispielsweise droht eine Strafe von bis zu 25.000 USD, wenn der Antrag nach dem 15. April eingeht. Daher ist es essenziell, diese Frist strikt einzuhalten.

Bei der Steuerzahlung stehen zwei Optionen zur Verfügung, wenn die genaue Steuersumme noch nicht bekannt ist:

Option Vorteile Nachteile Vorauszahlung Vermeidung von Zinsen und Strafen Mögliche Überzahlung und Cash-Flow-Probleme Spätere Zahlung Bessere Liquiditätsplanung Verzugszinsen werden fällig

Für kleinere Steuerbeträge von wenigen tausend Dollar empfehlen Experten oft, die Verzugszinsen in Kauf zu nehmen. Bei größeren Steuerbeträgen im fünf- bis siebenstelligen Bereich ist eine Vorauszahlung meistens sinnvoller, da die Strafen und Zinsen sonst erheblich sein können.

Für inaktive Unternehmen gelten besondere Regeln:

  • Exempt LLCs mit einem Gesellschafter müssen das Formular 5472 zusammen mit einer Corporation Tax Return einreichen, außer wenn keine Aktivitäten im vergangenen Jahr stattfanden

  • Multi-member LLCs, Limited Partnerships und Corporations müssen immer eine Steuererklärung einreichen, selbst wenn es sich um eine Nullmeldung handelt

Zahlungspflichten bei Steuerfristverlängerung

Die amerikanische Steuererklärungsfrist am 15. April rückt näher, was für Inhaber von US-Unternehmen wie LLCs oder Corporations bedeutsam ist. Selbst bei steuerbefreiten LLCs mit einem einzelnen Anteilseigner muss ein Formular 5472 zusammen mit einer Körperschaftsteuererklärung eingereicht werden. Nur bei vollständig inaktiven LLCs entfällt diese Pflicht.

Sollten Sie noch nicht alles vorbereitet haben, besteht die Möglichkeit, bis zum 15. April eine Fristverlängerung beim IRS zu beantragen. Dies verschafft Ihnen Zeit bis zum 15. Oktober, um die Steuererklärung einzureichen. Der Antrag muss unbedingt rechtzeitig gestellt werden, da verspätete Anträge erhebliche Strafen nach sich ziehen können – bei einer LLC beispielsweise bis zu 25.000 Dollar.

Vorauszahlung oder Verzugszinsen

Trotz einer bewilligten Fristverlängerung bleibt die Zahlungsfrist unverändert am 15. April bestehen. Dies stellt Steuerpflichtige vor ein Dilemma: Wie soll man Steuern zahlen, wenn die genaue Höhe noch nicht feststeht? Es gibt zwei Handlungsoptionen:

  1. Vorauszahlung leisten: Eine ausreichend hohe Zahlung vornehmen, um sicherzustellen, dass alle Steuern abgedeckt sind

  2. Verzugszinsen in Kauf nehmen: Zahlung erst nach Fertigstellung der Steuererklärung leisten

Optionen für die Steuerzahlung

Für die meisten Steuerpflichtigen mit geringeren Steuerverbindlichkeiten ist es oft sinnvoller, die Verzugszinsen zu akzeptieren. Dies vermeidet Überzahlungen und potenzielle Liquiditätsprobleme. Bei hohen Steuerbeträgen im fünf-, sechs- oder siebenstelligen Bereich empfiehlt sich hingegen eine Vorauszahlung, da die Verzugszinsen und Strafen sonst erheblich ausfallen können.

Eine professionelle Unterstützung kann bis zum 10. April beantragt werden, um die Fristverlängerung fachgerecht einzureichen. Steuerberater mit Erfahrung im US-Steuerrecht können dabei helfen, diesen Prozess zu bewältigen und die Steuererklärung bis zum verlängerten Termin fertigzustellen.

Wichtig zu beachten:

  • Fristverlängerung muss bis 15. April beantragt werden

  • Steuerzahlungen sind trotz Verlängerung zum 15. April fällig

  • Bei geringen Beträgen können Verzugszinsen wirtschaftlich sinnvoller sein

  • Bei hohen Steuerbeträgen empfiehlt sich eine angemessene Vorauszahlung

Steuerliche Beratung für US-Unternehmen

Steuererklärungsservice und Preisgestaltung

Für US-Unternehmen stehen verschiedene steuerliche Beratungsleistungen zur Verfügung. Bei inaktiven Gesellschaften und sogenannten "exempt LLCs" werden Pauschalpreise angeboten. Für aktive Unternehmen mit tatsächlichen Steuerpflichten in den USA, besonders Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, wird zunächst eine Vorauszahlung berechnet, die als Mindestgebühr gilt.

Nach erster Sichtung der steuerlichen Situation erfolgt bei umfangreicheren Fällen ein detailliertes Angebot mit Kostenschätzung. Die Kanzlei betreut seit 2008 deutschsprachige Mandanten mit US-Unternehmen und verfügt über ein Büro in Austin, Texas. Das Beratungsangebot richtet sich an:

  • Deutsche, schweizerische und österreichische Unternehmen mit US-Niederlassungen

  • Auswanderer, die in den USA Unternehmen gründen

  • Unternehmer, Freiberufler und Investoren mit internationalen Interessen

Für Erstberatungen können separate Termine vereinbart werden, bevor eine vollständige Mandatierung erfolgt.

Fristen und Verlängerungsantrag

Der 15. April ist in den USA der jährliche Stichtag für die Einreichung von Steuererklärungen. Dies gilt für alle Rechtsformen - Einzelpersonen, LLCs, Corporations und Limited Partnerships. Sollte der 15. April auf einen Feiertag oder ein Wochenende fallen, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Bis zum 15. April besteht die Möglichkeit, einen Fristverlängerungsantrag ("filing extension") beim IRS zu stellen. Dieser verlängert die Einreichungsfrist für die Steuererklärung bis zum 15. Oktober. Wichtig: Die Steuerzahlung selbst muss dennoch bis zum 15. April erfolgen, auch wenn die vollständige Erklärung noch nicht eingereicht wurde.

Bei einer Mandatierung bis zum 10. April kann die Kanzlei den Fristverlängerungsantrag garantiert fristgerecht einreichen. Nach diesem Datum ist dies nicht mehr möglich. Verspätete Anträge (Poststempel nach dem 15. April) können empfindliche Strafen nach sich ziehen - bei LLCs beispielsweise bis zu 25.000 Dollar.

Bei unklarer Steuerhöhe gibt es zwei Optionen:

  • Eine großzügige Vorauszahlung leisten

  • Verzugszinsen in Kauf nehmen

Bei geringeren Steuerbeträgen empfiehlt sich oft die zweite Option, während bei hohen Steuerschulden im fünf- bis siebenstelligen Bereich eine Vorauszahlung ratsam ist, um erhebliche Verzugszinsen zu vermeiden.

Schlussfolgerung und Handlungsaufforderung

Die amerikanische Steuerfrist am 15. April rückt näher und erfordert unmittelbares Handeln für Inhaber von US-Unternehmen. Für alle Rechtsformen - von LLCs über Corporations bis hin zu natürlichen Personen - ist dieser Termin entscheidend.

Falls noch keine Steuererklärung in Arbeit ist, sollte unbedingt eine Fristverlängerung beantragt werden. Diese muss spätestens am 15. April beim IRS eingehen und verschafft Zeit bis zum 15. Oktober. Ein verspäteter Antrag kann erhebliche Strafen nach sich ziehen - beispielsweise bis zu 25.000 Dollar für eine LLC.

Wichtig zu beachten:

  • Die Fristverlängerung betrifft nur die Einreichung, nicht die Zahlung

  • Steuerzahlungen bleiben zum 15. April fällig

  • Bei kleineren Steuerbeträgen kann die Akzeptanz von Verzugszinsen sinnvoller sein als eine zu hohe Vorauszahlung

  • Bei hohen Steuerbeträgen empfiehlt sich eine angemessene Vorauszahlung

Professionelle Unterstützung kann bis zum 10. April beauftragt werden, um die Fristverlängerung fachgerecht zu beantragen. Steuerberater mit Erfahrung im deutsch-amerikanischen Kontext können diesen Prozess effizient begleiten und später die komplette Steuererklärung erstellen.

Für inaktive Unternehmen und steuerbefreite LLCs gelten Sonderregelungen, dennoch müssen die Fristen beachtet werden. Multi-Member-LLCs, Limited Partnerships und Corporations müssen in jedem Fall eine Steuererklärung einreichen - selbst wenn es sich um eine Nullmeldung handelt.

Die rechtzeitige Beauftragung eines Steuerexperten sichert nicht nur die Fristeinhaltung, sondern auch eine fachgerechte Bearbeitung der amerikanischen Steuererklärung.

Über die Kanzlei und Dienstleistungen

Die Kanzlei hat sich seit 2008 auf die steuerliche Betreuung deutschsprachiger Mandanten mit US-Unternehmen spezialisiert. Mit einem Büro in Austin, Texas, bietet das Team umfassende Unterstützung bei US-Steuererklärungen für verschiedene Unternehmensformen wie LLCs, Corporations und Limited Partnerships an.

Zu den Kerndienstleistungen gehören:

  • Erstellung von Steuererklärungen für US-Unternehmen

  • Beantragung von Fristverlängerungen beim IRS

  • Steuerberatung für deutsche, schweizerische und österreichische Unternehmen mit US-Niederlassungen

  • Unterstützung bei der Unternehmensgründung in den USA

Die Kanzlei arbeitet mit transparenten Preismodellen. Für inaktive Unternehmen und steuerbefreite LLCs gelten Festpreise, während für aktive Unternehmen mit potenziellen Steuerpflichten in den USA ein Vorschuss berechnet wird.

Besonders in der hektischen Zeit vor dem 15. April (US-Steuerabgabefrist) steht das Team bereit, um Fristverlängerungen bis zum 15. Oktober zu beantragen. Damit können Mandanten die drohenden Bußgelder von bis zu 25.000 USD vermeiden, die bei verspäteter Einreichung anfallen können.

Bei Bedarf bietet die Kanzlei auch individuelle Beratungsgespräche an, um die optimale Strategie für die jeweilige Situation zu ermitteln.

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