🇨🇭 Schweiz GmbH: Brauchst du wirklich einen Fremdgeschäftsführer? Wichtige Steuer-Fakten! 🚨
Die Schweiz ist ein beliebtes Auswanderungsziel für deutsche Staatsbürger, mit über 20.000 Deutschen, die jährlich in das Alpenland ziehen. Die Vorteile sind offensichtlich: höhere Gehälter, niedrigere Steuern und eine effiziente Infrastruktur. Für Unternehmer stellt sich jedoch oft die Frage, ob eine Firmengründung in der Schweiz möglich ist, ohne selbst dorthin umzuziehen.
Die rechtlichen Anforderungen besagen, dass eine Schweizer Firma eine Geschäftsführung vor Ort benötigt - jemanden, der in der Schweiz wohnhaft ist. Alternativ könnte man selbst eine Wohnung in der Schweiz anmieten und die Geschäftsführung übernehmen, was jedoch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in beiden Ländern führt. Diese Konstellation birgt erhebliche Risiken, da die deutsche Steuerverwaltung Schweizer Firmenstrukturen besonders kritisch prüft und Nachweise über die tatsächliche Geschäftstätigkeit in der Schweiz verlangt.
Key Takeaways
Eine Firmengründung in der Schweiz erfordert einen vor Ort ansässigen Geschäftsführer, was nicht zwangsläufig ein Schweizer sein muss.
Die selbstständige Geschäftsführung ohne Auswanderung führt zu Steuerpflichten in beiden Ländern und erhöhter Prüfungsgefahr durch deutsche Behörden.
Eine vollständige Auswanderung oder die Anstellung eines Drittmanagers sind oft sicherere Alternativen zur Selbstführung einer Schweizer Firma aus Deutschland.
Beliebtheit der Schweiz für deutsche Auswanderer
Die Schweiz gilt als das beliebteste Auswanderungsziel für Deutsche. Jährlich entscheiden sich über 20.000 deutsche Staatsbürger für einen Umzug in die Eidgenossenschaft. Die Attraktivität des Landes ist leicht nachvollziehbar: pünktliche Züge, funktionierende Infrastruktur, doppelt so hohe Gehälter und nur ein Drittel der Steuerlast im Vergleich zu Deutschland.
Besonders Unternehmer finden das Land interessant. Viele möchten eine Firma in der Schweiz gründen, ohne sofort dorthin auszuwandern. Hierbei stellt sich jedoch eine rechtliche Herausforderung: Eine in der Schweiz ansässige Person muss die Geschäftsführung übernehmen. Diese Person muss nicht die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen, aber einen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Es gibt theoretisch einen alternativen Weg: Man könnte eine Wohnung in der Schweiz mieten, eine B-Bewilligung beantragen und selbst als Geschäftsführer fungieren. Diese Konstellation führt jedoch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in beiden Ländern, was bedeutet, dass weltweites Einkommen in Deutschland und der Schweiz deklariert werden muss.
Risiken bei der Selbstführung eines Schweizer Unternehmens:
Intensive Prüfungen durch deutsche Finanzbehörden
Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführungstätigkeit in der Schweiz
Dokumentation der Aufenthaltszeiten
Darlegung wirtschaftlicher Gründe für die Unternehmensgründung
Besonders kritisch ist, dass keinerlei Geschäftstätigkeiten für das Schweizer Unternehmen von Deutschland aus durchgeführt werden dürfen. Keine E-Mails, keine Überweisungen, keine Kontoabrufe – all dies könnte zur Annahme einer Betriebsstätte in Deutschland führen und schwerwiegende steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Aufenthaltszeiten in der Schweiz müssen zur Unternehmensgröße und -tätigkeit passen. Ein Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und Kunden kann kaum glaubwürdig von einem Geschäftsführer geleitet werden, der nur einmal monatlich vor Ort ist.
Praktikable Alternativen:
Einstellung eines Fremdgeschäftsführers mit marktüblichem Gehalt
Vollständige Auswanderung in die Schweiz mit Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
Selbst bei einer Auswanderung ist Vorsicht geboten. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz beinhaltet Regelungen zur überlappenden Besteuerung. Schon ein regelmäßig genutzter Übernachtungsort in Deutschland kann eine unbeschränkte Steuerpflicht begründen.
Die Schweiz bietet zweifellos attraktive Möglichkeiten, jedoch sind die steuerlichen und rechtlichen Details sorgfältig zu beachten, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.
Unternehmensgründung in der Schweiz ohne Auswanderung
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist für viele deutsche Unternehmer attraktiv, auch wenn sie nicht sofort auswandern möchten. Die Schweiz bietet zahlreiche Vorteile: höhere Gehälter, niedrigere Steuern und effiziente Verwaltungsstrukturen. Doch es gibt rechtliche Hürden zu beachten.
Eine zentrale Anforderung des Schweizer Rechts ist, dass ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz vorhanden sein muss. Diese Person muss nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, aber tatsächlich in der Schweiz leben. Viele Unternehmer lösen dieses Problem, indem sie einen externen Geschäftsführer einstellen oder einen Mitarbeiter in die Schweiz entsenden.
Es existiert theoretisch eine Alternative: Man könnte selbst eine Wohnung in der Schweiz anmieten, eine B-Bewilligung beantragen und als Geschäftsführer des eigenen Unternehmens fungieren. Diese Vorgehensweise bringt jedoch erhebliche Komplikationen mit sich.
Steuerliche Konsequenzen
Bei diesem Modell wird man in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig:
Steuererklärungen in Deutschland und der Schweiz erforderlich
Weltweites Einkommen muss in beiden Ländern deklariert werden
Doppelbesteuerungsabkommen regelt, wo welche Steuern zu zahlen sind
Wichtig: Ein Gehalt aus der Schweizer Firma ist nur in der Schweiz steuerpflichtig, wenn die Geschäftsführertätigkeit tatsächlich dort ausgeübt wird.
Risiken und Herausforderungen
Diese Konstellation birgt erhebliche Risiken:
Erhöhte Aufmerksamkeit der deutschen Finanzbehörden
Nachweisprobleme bezüglich des tatsächlichen Aufenthalts in der Schweiz
Fragen nach wirtschaftlichen Gründen für die Schweizer Firmengründung
Die deutsche Finanzverwaltung prüft in solchen Fällen besonders kritisch:
Wo wird das Tagesgeschäft tatsächlich geführt?
Wie oft ist der Geschäftsführer wirklich in der Schweiz?
Verfügt das Schweizer Unternehmen über eigene Geschäftsräume?
Gibt es weitere Mitarbeiter in der Schweiz?
Absolute No-Gos
Folgende Aktivitäten dürfen keinesfalls von Deutschland aus durchgeführt werden:
Kontoprüfungen der Schweizer Firma
E-Mail-Versand für die Schweizer Firma
Überweisungen oder andere Geschäftsaktivitäten
Jede geschäftliche Tätigkeit von Deutschland aus könnte zur Annahme einer deutschen Betriebsstätte führen. Dies hätte nicht nur Steuerpflichten in Deutschland zur Folge, sondern könnte bei Nichtanmeldung den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach sich ziehen.
Empfehlungen
Für die meisten Unternehmer ist es sinnvoller:
Einen externen Geschäftsführer in der Schweiz zu marktüblichen Konditionen einzustellen
Vollständig in die Schweiz auszuwandern und den deutschen Wohnsitz aufzugeben
Selbst bei vollständiger Auswanderung ist Vorsicht geboten. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz enthält Regelungen zur überlappenden Besteuerung. Bereits ein Ort in Deutschland, an dem man regelmäßig übernachtet (z.B. 50 Nächte im Jahr), kann als Wohnsitz und damit als Anknüpfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht gewertet werden.
Die Schweiz bietet zwar hervorragende Möglichkeiten, aber die rechtlichen Details erfordern sorgfältige Planung und professionelle Beratung.
Rechtliche Anforderungen an die Geschäftsführung in der Schweiz
Die Geschäftsführung einer Schweizer Gesellschaft unterliegt spezifischen rechtlichen Anforderungen, die besonders für ausländische Unternehmer wichtig sind. Ein zentrales Element ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Geschäftsführung einer Schweizer Firma ihren Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Diese Person muss nicht zwingend Schweizer Staatsbürger sein, aber in der Schweiz leben.
Für deutsche Unternehmer, die in der Schweiz eine Firma gründen möchten, ergeben sich mehrere Optionen:
Anstellung eines Drittgeschäftsführers in der Schweiz
Marktübliche Vergütung erforderlich
Entlastung von steuerlichen Risiken
Klare Trennung der Zuständigkeiten
Eigene Wohnsitznahme in der Schweiz
Erhalt einer B-Bewilligung
Übernahme der Geschäftsführung
Tatsächliche Anwesenheit in der Schweiz nachweisbar
Die zweite Option bringt erhebliche steuerliche Komplexitäten mit sich. Es entsteht eine unbeschränkte Steuerpflicht in beiden Ländern - Deutschland und der Schweiz. Dies bedeutet:
Steuererklärungen in beiden Ländern
Deklaration des weltweiten Einkommens
Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)
Wichtige Risiken bei eigener Geschäftsführung:
Risikofaktor Mögliche Konsequenzen Tatsächliche Geschäftsleitung Betriebsstättenfrage in Deutschland Aktivitäten aus Deutschland Vorwurf der Steuerhinterziehung Unzureichende Präsenz in der Schweiz Nichtanerkennung der Struktur Fehlende Substanz Steuerliche Nachprüfungen
Bei der Entscheidung, selbst als Geschäftsführer in der Schweiz tätig zu werden, müssen strenge Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Geschäftliche Aktivitäten für die Schweizer Gesellschaft dürfen keinesfalls von Deutschland aus durchgeführt werden. Dies umfasst:
Keine E-Mails aus Deutschland
Keine Kontozugriffe
Keine Überweisungen
Keine geschäftlichen Entscheidungen
Besonders kritisch ist die Dokumentation der tatsächlichen Anwesenheit in der Schweiz. Die Präsenz muss dem Umfang und der Komplexität des Unternehmens angemessen sein. Ein monatlicher Besuch für ein größeres Unternehmen wäre beispielsweise nicht glaubwürdig.
Das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz enthält zudem Regelungen zur überschneidenden Besteuerung. Selbst mit Wohnsitz in der Schweiz kann in Deutschland eine unbeschränkte Steuerpflicht bestehen, wenn dort noch ein Aufenthaltsort existiert.
Für viele Unternehmer ist daher der klarste Weg:
Vollständige Emigration in die Schweiz oder
Anstellung eines unabhängigen Geschäftsführers mit angemessener Vergütung
Die Schweiz bietet als Unternehmensstandort zwar attraktive Vorteile, aber die steuerrechtlichen Details erfordern sorgfältige Planung und fachkundige Beratung.
Alternativer Ansatz zur Geschäftsführung ohne Drittmanager
Die Gründung einer Schweizer Gesellschaft stellt viele Unternehmer vor die Herausforderung der gesetzlichen Anforderung, dass die Geschäftsführung in der Schweiz ansässig sein muss. Eine Alternative zur Anstellung eines Drittmanagers besteht darin, selbst die Position zu übernehmen, was jedoch sorgfältige Planung erfordert.
Dieser Ansatz beinhaltet den Erwerb einer Wohnung in der Schweiz, die Erlangung einer B-Bewilligung und die eigene Übernahme der Geschäftsführung. Dadurch entsteht eine unbeschränkte Steuerpflicht in beiden Ländern - Deutschland und der Schweiz. Die Zuordnung der Steuerpflicht erfolgt dann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.
Zu beachtende Risiken:
Erhöhte Aufmerksamkeit der deutschen Finanzbehörden
Notwendigkeit, substanzielle Präsenz in der Schweiz nachzuweisen
Strenge Dokumentationspflichten für Aufenthalte
Risiko der Betriebsstättenbegründung in Deutschland
Dieser Ansatz ist nur empfehlenswert, wenn erhebliche wirtschaftliche Vorteile zu erwarten sind. Die wirtschaftliche Substanz in der Schweiz muss überzeugend dargestellt werden können, etwa durch:
Ausreichende persönliche Anwesenheit in der Schweiz
Geschäftsräume vor Ort
Weitere Mitarbeiter in der Schweiz
Nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe für die Schweizer Gesellschaft
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen:
Aktivität Anforderung Geschäftstätigkeiten Ausschließlich von der Schweiz aus durchführen Bankzugriffe Nur vom Schweizer Territorium E-Mail-Kommunikation Nicht aus Deutschland senden Geschäftsleitung Muss glaubwürdig in der Schweiz stattfinden
Es ist unerlässlich, dass keinerlei Geschäftsaktivitäten für die Schweizer Gesellschaft von Deutschland aus erfolgen. Jede Geschäftstätigkeit vom deutschen Boden aus könnte eine Betriebsstätte in Deutschland begründen und erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die zeitliche Präsenz in der Schweiz muss in einem realistischen Verhältnis zur Unternehmensgröße und -tätigkeit stehen. Bei einem Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und hohem Umsatz wäre eine monatliche Anwesenheit beispielsweise nicht glaubwürdig.
Steuerliche Konsequenzen der Selbstführung
Wenn man ein Unternehmen in der Schweiz gründen möchte, stellt sich die Frage nach der Geschäftsführung. In der Schweiz besteht die gesetzliche Anforderung, dass die Geschäftsführung vor Ort sein muss. Das bedeutet, jemand mit Wohnsitz in der Schweiz muss als Geschäftsführer fungieren.
Theoretisch könnte man selbst diese Rolle übernehmen, indem man eine Wohnung in der Schweiz bezieht, eine B-Bewilligung erhält und sich als Geschäftsführer einsetzt. Dies bringt jedoch erhebliche steuerliche Komplikationen mit sich.
Doppelte Steuerpflicht
Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz
Notwendigkeit der Steuererklärungen in beiden Ländern
Weltweites Einkommen muss in beiden Ländern deklariert werden
Die Besteuerung richtet sich dann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. So würde beispielsweise ein Gehalt aus dem Schweizer Unternehmen in der Schweiz besteuert, sofern die Geschäftsführertätigkeit tatsächlich dort ausgeübt wird.
Diese Konstellation ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Die deutsche Finanzverwaltung betrachtet Schweizer Unternehmensstrukturen mit besonderer Aufmerksamkeit. Es muss nachgewiesen werden, dass:
Der Geschäftsführer regelmäßig in der Schweiz anwesend ist
Das Unternehmen über reale Geschäftsräume verfügt
Möglicherweise weitere Mitarbeiter beschäftigt werden
Nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe für die Gründung in der Schweiz bestehen
Risiko der Betriebsstätte in Deutschland
Es ist zwingend erforderlich, keine geschäftlichen Aktivitäten für das Schweizer Unternehmen von Deutschland aus durchzuführen. Dies umfasst:
Verbotene Aktivitäten aus Deutschland Konsequenzen bei Nichteinhaltung E-Mails senden Risiko einer deutschen Betriebsstätte Kontoabfragen Steuerpflicht in Deutschland Überweisungen tätigen Möglicher Vorwurf der Steuerhinterziehung
Die tatsächliche Präsenz in der Schweiz muss zum Umfang des Unternehmens passen. Ein großes Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und Kunden erfordert eine entsprechend häufige Anwesenheit des Geschäftsführers.
Für die meisten Unternehmer sind zwei praktikablere Alternativen empfehlenswert:
Anstellung eines Fremdgeschäftsführers mit marktüblichem Gehalt
Vollständige Auswanderung in die Schweiz mit Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
Selbst bei einer Auswanderung ist Vorsicht geboten. Das Doppelbesteuerungsabkommen beinhaltet eine überlappende Besteuerung. Bereits ein regelmäßiger Aufenthaltsort in Deutschland (etwa 50 Übernachtungen pro Jahr) kann zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen.
Risiken der Geschäftstätigkeit aus Deutschland
Bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz, während man weiterhin in Deutschland lebt, gibt es erhebliche steuerliche Risiken zu beachten. Deutsche Behörden betrachten Geschäftsaktivitäten mit Schweizer Bezug oft mit besonderer Aufmerksamkeit.
Ein grundlegendes Problem entsteht, wenn eine Person versucht, als Geschäftsführer einer Schweizer Firma zu agieren, während sie hauptsächlich in Deutschland lebt. Dies kann zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in beiden Ländern führen. Man muss in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben und sein weltweites Einkommen deklarieren.
Nachweisprobleme bezüglich tatsächlicher Aufenthalte in der Schweiz
Fragen zur Substanz des Schweizer Unternehmens (Geschäftsräume, Mitarbeiter)
Zweifel an wirtschaftlichen Gründen für die Schweizer Firmengründung
Die deutsche Finanzverwaltung prüft in solchen Fällen sehr genau, wo die tägliche Geschäftsführung tatsächlich stattfindet. Dokumentationspflichten werden streng ausgelegt. Selbst minimale geschäftliche Aktivitäten aus Deutschland (E-Mails, Überweisungen, Kontoabfragen) können bereits problematisch sein.
Besonders kritisch: Führt man Geschäftsaktivitäten von Deutschland aus durch, riskiert man, dass für das Schweizer Unternehmen eine Betriebsstätte in Deutschland angenommen wird. Dies würde zur Steuerpflicht in Deutschland führen und bei Nichtanmeldung potenziell den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach sich ziehen.
Die Glaubwürdigkeit der Geschäftsführung spielt eine zentrale Rolle. Ein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern und hohem Umsatz kann nicht glaubhaft von einer Person geführt werden, die nur einmal monatlich in der Schweiz ist.
Alternativen:
Option Vorteile Nachteile Fremdgeschäftsführer einstellen Rechtssicherheit, klare Trennung Zusätzliche Kosten, marktübliches Gehalt erforderlich Komplette Auswanderung Rechtliche Klarheit Lebensmittelpunkt verlagern, soziale Veränderungen
Selbst bei vollständiger Emigration in die Schweiz bleiben Risiken bestehen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz enthält Überlappungsbesteuerungen. Schon ein regelmäßiger Aufenthaltsort in Deutschland (z.B. 50 Übernachtungen pro Jahr im selben Zimmer) kann eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründen.
Empfehlungen für die Geschäftsführung einer Schweizer Firma
Die Frage nach der Geschäftsführung einer Schweizer Firma stellt sich für viele deutsche Unternehmer. Die Schweiz verlangt gesetzlich, dass die Geschäftsführung einer Firma durch eine Person erfolgt, die in der Schweiz ansässig ist. Diese Person muss nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, aber einen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Optionen zur Geschäftsführung
Klassische Vorgehensweise:
Einstellung eines in der Schweiz ansässigen Geschäftsführers
Entsendung eines Mitarbeiters in die Schweiz
Alternative Möglichkeit (mit Risiken):
Wohnung in der Schweiz anmieten
B-Bewilligung beantragen
Selbst die Geschäftsführung übernehmen
Steuerliche Herausforderungen
Bei der Selbstübernahme der Geschäftsführung entsteht eine unbeschränkte Steuerpflicht in zwei Ländern:
Land Steuerpflicht Anforderungen Schweiz Unbeschränkt Steuererklärung, weltweites Einkommen Deutschland Unbeschränkt Steuererklärung, weltweites Einkommen
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welche Steuern wo zu entrichten sind. Gehälter aus Schweizer Geschäftsführertätigkeiten sind grundsätzlich in der Schweiz zu versteuern, wenn die Tätigkeit tatsächlich dort ausgeübt wird.
Risiken und Prüfungen
Deutsche Finanzbehörden prüfen Schweizer Firmenstrukturen besonders kritisch. Es müssen nachweisbare wirtschaftliche Gründe für die Firmengründung in der Schweiz vorliegen. Das Finanzamt hinterfragt typischerweise:
Tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung
Aufenthaltsnachweise in der Schweiz
Vorhandensein von Geschäftsräumen
Beschäftigung weiterer Mitarbeiter
Wirtschaftliche Gründe der Firmengründung
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen
Für die erfolgreiche Umsetzung dieses Modells gilt:
Keine geschäftlichen Aktivitäten für die Schweizer Firma aus Deutschland durchführen
Keine E-Mails aus Deutschland senden oder Überweisungen tätigen
Alle Geschäftsaktivitäten ausschließlich in der Schweiz ausführen
Aufenthalte in der Schweiz sorgfältig dokumentieren
Umfang der Schweizer Präsenz muss zum Geschäftsmodell passen
Bei Missachtung droht die Einstufung als deutsche Betriebsstätte mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen bis hin zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Empfehlung
Die sicherste Option für deutsche Unternehmer bleibt:
Einstellung eines externen Geschäftsführers mit marktüblicher Vergütung, oder
Vollständige Emigration in die Schweiz mit Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
Selbst bei komplettem Umzug in die Schweiz ist Vorsicht geboten: Bereits ein regelmäßiger Aufenthaltsort in Deutschland (z.B. 50 Übernachtungen pro Jahr) kann eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründen.
Die Bedeutung einer korrekten Entlohnung des Geschäftsführers
Die Frage der Geschäftsführung bei einer Schweizer Unternehmensgründung ist von großer Bedeutung. Das Schweizer Recht verlangt, dass die Geschäftsführung einer Firma in der Schweiz ansässig sein muss – eine Anforderung, die für deutsche Unternehmer oft Herausforderungen mit sich bringt.
Für die Besetzung der Geschäftsführerposition gibt es verschiedene Optionen. Die üblichste Methode ist die Einstellung eines externen Geschäftsführers oder die Umsiedlung eines eigenen Mitarbeiters in die Schweiz. Alternativ könnte man theoretisch selbst eine Wohnung in der Schweiz beziehen, eine B-Bewilligung erhalten und die Geschäftsführung übernehmen.
Steuerliche Konsequenzen
Bei der zweiten Option entsteht eine unbeschränkte Steuerpflicht in beiden Ländern:
Steuererklärungen in Deutschland und der Schweiz
Weltweites Einkommen muss in beiden Ländern deklariert werden
Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welche Steuern wo zu zahlen sind
Diese Konstellation birgt erhebliche Risiken. Die deutsche Finanzverwaltung betrachtet Schweizer Unternehmensstrukturen oft mit besonderer Skepsis und prüft diese Fälle sehr genau.
Kritische Fragen der Finanzbehörden
Bei einer solchen Struktur wird das Finanzamt typischerweise folgende Punkte hinterfragen:
Wo findet die tatsächliche Geschäftsführung statt?
Wie oft halten Sie sich wirklich in der Schweiz auf?
Verfügt das Schweizer Unternehmen über eigene Geschäftsräume?
Beschäftigt das Unternehmen weitere Mitarbeiter?
Welche wirtschaftlichen Gründe rechtfertigen die Gründung in der Schweiz?
Der Nachweis ausreichender Substanz in der Schweiz ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Daher lohnt sich diese Struktur meist nur bei erheblichem Umsatz und Gewinn.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen
Besonders kritisch ist, dass keinerlei Geschäftstätigkeiten für das Schweizer Unternehmen aus Deutschland ausgeführt werden dürfen:
Keine E-Mails aus Deutschland
Keine Kontoabfragen
Keine Überweisungen
Jede geschäftliche Aktivität muss in der Schweiz erfolgen, sei es in der eigenen Wohnung oder im Firmenbüro. Andernfalls droht die Einstufung als deutsche Betriebsstätte mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.
Empfehlungen für die Geschäftsführervergütung
Wenn ein externer Geschäftsführer bestellt wird, ist eine angemessene Vergütung entscheidend. Eine marktübliche Entlohnung sollte folgende Aspekte berücksichtigen:
Faktor Bedeutung Branchenüblichkeit Die Vergütung muss im Vergleich zu ähnlichen Positionen angemessen sein Verantwortungsumfang Je größer die Verantwortung, desto höher die Vergütung Unternehmensgröße Größere Unternehmen rechtfertigen höhere Gehälter Tatsächlicher Arbeitsaufwand Die Vergütung muss dem Zeitaufwand entsprechen
Eine zu niedrige Vergütung (z.B. nur 500 Euro monatlich) würde von den Steuerbehörden nicht akzeptiert werden und könnte die gesamte Struktur gefährden.
Die Option der kompletten Auswanderung in die Schweiz
Die Schweiz zieht jährlich über 20.000 deutsche Auswanderer an, was sie zum beliebtesten Auswanderungsziel für Deutsche macht. Die Gründe dafür sind vielfältig: pünktliche Züge, funktionierende Strukturen, doppelt so hohe Gehälter und nur ein Drittel der Steuerlast im Vergleich zu Deutschland.
Für Unternehmer stellt sich oft die Frage nach der Geschäftsführung bei einer Firmengründung in der Schweiz. Die schweizerische Gesetzgebung verlangt, dass die Geschäftsführung im Land ansässig ist. Der Geschäftsführer muss nicht Schweizer sein, aber in der Schweiz leben.
Es gibt theoretisch einen alternativen Ansatz: Man könnte selbst eine Wohnung in der Schweiz beziehen, eine B-Bewilligung erhalten und die Geschäftsführung der eigenen Firma übernehmen. Dies führt jedoch zu erheblichen Komplikationen, da man dann in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig wird.
Steuerliche Herausforderungen:
Steuererklärungen in beiden Ländern notwendig
Weltweites Einkommen muss in beiden Ländern deklariert werden
Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welche Steuern wo zu zahlen sind
Diese Konstellation birgt erhebliche Risiken. Deutsche Finanzbehörden betrachten Geschäftsbeziehungen zur Schweiz mit besonderer Skepsis und prüfen intensiv, ob die Geschäftsführung tatsächlich aus der Schweiz erfolgt.
Das Finanzamt wird kritische Fragen stellen:
Wo wird das Tagesgeschäft tatsächlich geführt?
Wie oft sind Sie wirklich in der Schweiz?
Kann die Präsenz in der Schweiz nachgewiesen werden?
Verfügt die Schweizer Firma über Geschäftsräume?
Hat das Unternehmen weitere Mitarbeiter?
Was sind die wirtschaftlichen Gründe für die Gründung in der Schweiz?
Besonders wichtig: Von Deutschland aus dürfen keine geschäftlichen Aktivitäten für die Schweizer Firma durchgeführt werden. Keine E-Mails senden, keine Überweisungen tätigen, nicht ins Firmenkonto schauen – all das muss aus der Schweiz erfolgen.
Bei Verstößen droht die Einstufung als deutsche Betriebsstätte mit entsprechenden steuerlichen Folgen und möglicherweise dem Vorwurf der Steuerhinterziehung. Die Präsenz in der Schweiz muss sorgfältig dokumentiert werden und zum Unternehmensprofil passen.
Empfehlenswerter ist es daher, einen Fremdgeschäftsführer in der Schweiz einzustellen und diesem ein marktübliches Gehalt zu zahlen. Alternativ kann man selbst vollständig in die Schweiz auswandern und den deutschen Wohnsitz aufgeben.
Selbst dann ist Vorsicht geboten: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz enthält Regelungen zur überlappenden Besteuerung. Schon ein Ort in Deutschland, an dem man etwa 50 Nächte im Jahr übernachtet, kann als Wohnsitz gelten und zur unbeschränkten Steuerpflicht führen.
Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerrechtliche Komplexitäten
Die unternehmerische Tätigkeit in der Schweiz ohne vollständige Emigration bringt erhebliche steuerrechtliche Herausforderungen mit sich. Wenn deutsche Unternehmer ein Schweizer Unternehmen gründen möchten, stellt sich oft die Frage nach der Geschäftsführung vor Ort.
Nach Schweizer Recht ist es erforderlich, dass die Geschäftsführung in der Schweiz ansässig ist. Dies führt zu zwei möglichen Ansätzen: Entweder die Einstellung eines in der Schweiz lebenden Geschäftsführers oder die Etablierung einer eigenen Präsenz in der Schweiz.
Die zweite Option birgt erhebliche steuerliche Risiken. Mit einer Wohnung in der Schweiz und einem B-Permit entsteht eine unbeschränkte Steuerpflicht in beiden Ländern. Die Folgen sind weitreichend:
Steuererklärungen in beiden Ländern
Deklaration des weltweiten Einkommens an beide Finanzbehörden
Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zur Klärung der Besteuerungsrechte
Besondere Vorsicht bei der Geschäftsführung
Die deutsche Finanzverwaltung prüft Schweizer Unternehmensstrukturen besonders kritisch. Folgende Aspekte werden dabei intensiv hinterfragt:
Prüfungsschwerpunkte Erwartete Nachweise Tatsächlicher Ort der Geschäftsleitung Aufenthaltsnachweise in der Schweiz Substanz des Unternehmens Geschäftsräume, Mitarbeiter, wirtschaftliche Gründe Geschäftstätigkeit Kunden, Umsätze, betriebliche Notwendigkeit
Eine solche Konstellation ist nur für Unternehmen mit bedeutenden Umsätzen und Gewinnen in der Schweiz sinnvoll. Die steuerlichen Risiken und der administrative Aufwand stehen sonst in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen.
Für die rechtssichere Gestaltung gelten strenge Regeln. Es ist unbedingt zu vermeiden, Geschäftsaktivitäten für das Schweizer Unternehmen von Deutschland aus durchzuführen. Dies umfasst:
Keine E-Mails aus Deutschland
Keine Überweisungen von deutschen Konten
Keine Kontoeinsicht von deutschem Boden aus
Bei Verstößen droht die Annahme einer Betriebsstätte in Deutschland mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen bis hin zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Die Aufenthalte in der Schweiz müssen zur Unternehmensgröße passen. Bei einem größeren Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und Kunden wäre eine monatliche Anwesenheit in der Schweiz nicht glaubwürdig für eine effektive Geschäftsführung.
Bei der Bestellung eines Fremdgeschäftsführers ist eine marktübliche Vergütung essenziell. Ein symbolisches Gehalt würde die Ernsthaftigkeit der Konstruktion in Frage stellen.
Selbst bei einer vollständigen Emigration in die Schweiz kann die sogenannte "überdachende Besteuerung" im Doppelbesteuerungsabkommen problematisch sein. Schon ein regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland kann eine unbeschränkte Steuerpflicht begründen.
Nachweisführung und glaubwürdige Unternehmensführung in der Schweiz
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz erfordert sorgfältige Planung, besonders hinsichtlich der Geschäftsführung. Ein zentrales gesetzliches Erfordernis ist, dass die Geschäftsführung einer Schweizer Firma physisch in der Schweiz ansässig sein muss. Dies bedeutet nicht, dass die Person die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen muss, sondern lediglich dort wohnhaft sein sollte.
Optionen für die Geschäftsführung
Für die Unternehmensführung in der Schweiz gibt es mehrere Möglichkeiten:
Anstellung eines Drittmanagers: Beschäftigung einer in der Schweiz ansässigen Person
Entsendung eines Mitarbeiters: Ein bestehender Mitarbeiter zieht in die Schweiz um
Eigene Geschäftsführung: Der Unternehmer selbst übernimmt die Geschäftsführung
Die letzte Option bringt erhebliche steuerliche Komplexitäten mit sich. Wer eine Wohnung in der Schweiz nimmt, eine B-Bewilligung erhält und selbst die Geschäftsführung übernimmt, wird in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig. Dies erfordert Steuererklärungen in Deutschland und der Schweiz mit Offenlegung des weltweiten Einkommens.
Steuerliche Risiken und Nachweisführung
Die deutsche Steuerverwaltung betrachtet Schweizer Unternehmensgründungen mit besonderem Misstrauen. Unternehmer müssen daher folgende Nachweise führen können:
Tatsächliche Präsenz in der Schweiz: Dokumentation der Aufenthaltszeiten
Geschäftsräume: Nachweis über angemessene Geschäftsräume
Mitarbeiterstruktur: Vorhandensein weiterer Mitarbeiter
Wirtschaftliche Gründe: Plausible Begründung für die Standortwahl Schweiz
Besonders kritisch ist die Vermeidung jeglicher Geschäftsaktivitäten aus Deutschland. Es dürfen keine:
Verbotene Aktivitäten aus Deutschland Konsequenzen bei Nichtbeachtung E-Mails versenden Betriebsstättenbegründung in Deutschland Kontozugriffe durchführen Steuerpflicht in Deutschland Überweisungen tätigen Möglicher Vorwurf der Steuerhinterziehung
Die Geschäftsführungstätigkeit muss der Unternehmensgröße angemessen sein. Ein Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und hohem Umsatz erfordert eine entsprechend intensive Präsenz der Geschäftsführung in der Schweiz.
Empfehlungen zur rechtssicheren Gestaltung
Die empfehlenswertesten Optionen sind:
Anstellung eines Fremdgeschäftsführers mit marktüblicher Vergütung (nicht mit symbolischen Beträgen wie 500 Euro)
Vollständige Emigration in die Schweiz mit Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
Selbst bei einer Emigration ist Vorsicht geboten, da das Doppelbesteuerungsabkommen eine sogenannte überlappende Besteuerung vorsieht. Schon ein regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland (z.B. 50 Übernachtungen im Jahr) kann eine unbeschränkte Steuerpflicht begründen.
Beratungsangebot für den Umzug in die Schweiz und steuerliche Optimierung
Die Schweiz ist ein beliebtes Ziel für deutsche Auswanderer – jährlich entscheiden sich über 20.000 Deutsche für diesen Schritt. Die Vorteile sind überzeugend: pünktliche Züge, funktionierendes System, doppelte Gehälter und nur ein Drittel der Steuern im Vergleich zu Deutschland.
Für Unternehmer stellt sich oft die Frage nach der Gründung einer schweizerischen Gesellschaft ohne sofortige Auswanderung. Die gesetzliche Anforderung dabei: Eine in der Schweiz ansässige Person muss als Geschäftsführer fungieren. Diese Person muss nicht die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen, aber ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Alternativer Ansatz mit Risiken:
Es besteht theoretisch die Möglichkeit, selbst eine Wohnung in der Schweiz zu beziehen, eine B-Bewilligung zu erhalten und als Geschäftsführer des eigenen Unternehmens zu agieren. Dabei entstehen jedoch bedeutende Konsequenzen:
Unbeschränkte Steuerpflicht in beiden Ländern
Steuererklärungspflicht in Deutschland und der Schweiz
Deklaration des weltweiten Einkommens in beiden Ländern
Die steuerliche Verteilung erfolgt gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen. Ein Gehalt aus der schweizerischen Firma wäre beispielsweise nur in der Schweiz steuerpflichtig, wenn die Geschäftsführertätigkeit tatsächlich dort ausgeübt wird.
Erhöhte Aufmerksamkeit deutscher Finanzbehörden:
Die Schweiz wird von deutschen Finanzbehörden besonders kritisch betrachtet. Bei diesem Modell muss mit intensiven Nachfragen gerechnet werden:
Typische Prüfpunkte Erforderliche Nachweise Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung Aufenthaltsnachweise in der Schweiz Substanz des Unternehmens Nachweis von Geschäftsräumen und Mitarbeitern Wirtschaftliche Gründe für die Schweizer Firmengründung Plausible Geschäftszwecke
Der Aufwand für diese Konstellation lohnt sich meist nur bei erheblichen Umsätzen und Gewinnen in der Schweiz.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen:
Bei diesem Modell dürfen keinerlei geschäftliche Aktivitäten von Deutschland aus ausgeführt werden:
Keine E-Mails senden
Keine Kontoabfragen
Keine Überweisungen tätigen
Jede geschäftliche Tätigkeit aus Deutschland könnte zur Annahme einer deutschen Betriebsstätte führen, mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen bis hin zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Empfehlungen:
Bevorzugte Option: Einsatz eines Fremdgeschäftsführers mit marktüblicher Vergütung
Alternative: Vollständige Auswanderung mit Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
Selbst bei Wohnsitzaufgabe ist Vorsicht geboten. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält Regelungen zur überlappenden Besteuerung. Bereits ein regelmäßiger Aufenthaltsort in Deutschland (z.B. 50 Übernachtungen pro Jahr im selben Zimmer) kann zur unbeschränkten Steuerpflicht führen.
Für eine individuelle Beratung zum Umzug in die Schweiz und zur steuerlichen Optimierung im Ausland steht ein Beratungsservice zur Verfügung, der auf fast 20 Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurückblickt.