Steuerfreiheit futsch? 7 Fakten zur neuen VAE-Gewinnsteuer in Dubai & Co

In den Vereinigten Arabischen Emiraten hat sich die steuerliche Landschaft für Unternehmen gewandelt. Neue Besteuerungsregeln, die im Juni 2023 in Kraft traten, betreffen nun auch das Finanzgebaren in Dubai. Es gelten die Prinzipien ordnungsgemäßer Buchführung analog zu denen in der EU, was bedeutet, dass Unternehmen, selbst kleine, einer Buchhaltungspflicht unterliegen. Die Einführung einer Gewinnsteuer und die damit verbundenen Buchführungsanforderungen stellen eine starke Abkehr von der bisherigen steuerlichen Freistellung dar, die viele Unternehmer in die Region gelockt hat.

Die Gesetzgebung sieht zwar eine Steuerbefreiung für Kleinunternehmen vor, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und nach einem Antragsverfahren. Es gibt auch Anti-Missbrauchsvorschriften, die die Aufteilung höherer Umsätze auf mehrere Einzelunternehmen verhindern sollen, um die Grenze für steuerliche Vergünstigungen zu umgehen. Weiterhin gibt es neue Regelungen für Freizonen-Unternehmen, die nun ebenfalls grundsätzlich der Steuerpflicht unterliegen mit einigen Ausnahmen auf Basis der ausgeführten Geschäftstätigkeiten.

Key Takeaways

  • Unternehmen in den VAE unterliegen nun ähnlichen Buchführungspflichten wie in der EU.

  • Kleinunternehmen können steuerbefreit sein, müssen dafür jedoch einen Antrag stellen.

  • Freizonen-Unternehmen sind grundsätzlich steuerpflichtig, können jedoch unter bestimmten Umständen von der Steuer befreit werden.

Grundlagen der Buchführung

Als Reaktion auf aktuelle Steueränderungen müssen sich nun fast alle Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung halten. Diese Regelung trifft ebenso auf kleinere Gesellschaften zu und orientiert sich an analogen Standards der Europäischen Union. Es ist zu beachten, dass die Buchhaltungsnormen gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) erfolgen sollten.

Kleine Unternehmen und Steuerbefreiungen:

  • Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 3 Millionen Dirham (ca. 750.000 Euro) können von einer Steuerbefreiung profitieren.

  • Diese Befreiung ist nicht automatisch, sondern muss in der Steuererklärung des Unternehmens beantragt werden.

  • Auch bei geringerem Umsatz ist eine Buchhaltung dennoch erforderlich.

  • Die Anwendung von Anti-Missbrauchsregeln hindert die Aufteilung höherer Umsätze auf mehrere Kleinunternehmen.

Für bestimmte Geschäftseinheiten, wie Freiberufler und Einzelunternehmer, die weniger als 1 Million Dirham Umsatz machen (ungefähr 250.000 Euro), besteht keine Buchführungs- und Registrierungspflicht für die Steuer. Beachtet werden muss, dass dies für juristische Personen nicht gilt.

Freizonen-Gesellschaften:

  • Trotz verbreiteter Gerüchte sind Unternehmen in Freizonen nicht automatisch von der Besteuerung ausgenommen.

  • Frühere Garantien für steuerliche Freiheit über bestimmte Zeiträume sind nicht länger gültig.

  • Unter gewissen Umständen, wie zum Beispiel im Bereich der Rückversicherung, können Freizonen-Unternehmen Tax Exemptions beantragen.

  • Voraussetzung für die Befreiung ist, dass mindestens 95% der Gewinne aus qualifizierten Aktivitäten stammen.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Die Jahresabschlüsse des Unternehmens müssen von einem in den VAE zugelassenen Wirtschaftsprüfer beglaubigt werden.

  • Allein mit selbst erstellten oder vom Steuerberater angefertigten Jahresberichten ist die Beantragung der Steuerbefreiung nicht möglich.

Wonach bemisst sich die unbegrenzte Steuerpflicht in den VAE? Ein wichtiger Aspekt ist, dass jede ausländische Gesellschaft, die von einem ständig in den VAE ansässigen Verwaltungsdirektor geleitet wird, als Betriebsstätte in den VAE gilt und somit der Besteuerung unterliegt. Hierbei ist zu betonen, dass für die unbegrenzte Steuerpflicht bereits ein Wohnsitz in den VAE und eine Anwesenheit von mehr als 90 Tagen ausreichen können.

Steuervorteile für Kleinbetriebe

Unter bestimmten Bedingungen können Kleinbetriebe in den Vereinigten Arabischen Emiraten von einer Steuerbefreiung profitieren. Unternehmen, die einen Jahresumsatz von weniger als 3 Millionen Dirham erzielen, was ungefähr 750.000 Euro entspricht, können für diese Steuerbefreiung in Frage kommen. Um diese Befreiung jedoch in Anspruch nehmen zu können, ist eine Beantragung im Rahmen der Unternehmensteuererklärung erforderlich. Dies bedeutet, dass selbst bei einem Umsatz unter der genannten Grenze eine ordnungsgemäße Buchführung notwendig ist und die Steuererklärung eingereicht werden muss.

Tabellarische Übersicht: Anforderungen an Kleinunternehmen

Umsatzgrenze Notwendige Maßnahme Besonderheiten < 3 Millionen Dirham Steuererklärung einreichen und Befreiung beantragen Missbrauchsvorschriften verhindern Aufteilung von höheren Umsätzen auf mehrere Kleinunternehmen < 1 Million Dirham Keine Steuererklärung oder Buchführung für Einzelpersonen erforderlich Gilt nur für Freiberufler und Einzelunternehmer, nicht für Gesellschaften

Während Freiberufler und Einzelunternehmer, die weniger als 1 Million Dirham Umsatz erzielen, komplett von der Steuerregistrierung und Buchführung befreit sind, gelten für Freezone-Unternehmen andere Regeln. Entgegen einiger Gerüchte sind auch Freezone-Unternehmen nicht pauschal von der Steuer befreit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Befreiung zu erreichen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Unter anderem kann eine Befreiung für Unternehmen erlangt werden, die qualifizierte Aktivitäten wie Rückversicherung, Schiff- oder Flugzeugfinanzierung und Produktion in der Freizone ausüben. Dabei müssen mindestens 95% der Gewinne aus diesen qualifizierten Aktivitäten generiert werden.

Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung in Freizonen

  • Die Unternehmen müssen in bestimmten Geschäftsfeldern tätig sein (z.B. Rückversicherung, Schiff- oder Flugzeugfinanzierung, Produktion).

  • Mindestens 95% der Gewinne entstammen diesen qualifizierten Tätigkeiten.

Anträge auf steuerliche Befreiungen erfordern ein von einem in den VAE zugelassenen Wirtschaftsprüfer zertifiziertes Jahresabschluss. Nur solch geprüfte und zertifizierte Abschlüsse werden akzeptiert.

In Bezug auf steuerliche Ansässigkeit ist zudem zu beachten, dass Personen, die länger als 90 Tage in den VAE sind oder dort über Wohnraum verfügen, als unbeschränkt steuerpflichtig gelten können. Für diese Personen kann es bedeutende Konsequenzen haben, etwa in der Form, dass ausländische Gesellschaften, die sie leiten, ebenfalls der 9%igen Unternehmenssteuer in den VAE unterliegen könnten.

Insgesamt haben neue steuerliche Regelungen und Gesetze die Attraktivität Dubais und der Vereinigten Arabischen Emirate für manche Geschäftsleute und Firmen beeinflusst. Es bleibt abzuwarten, welche langfristigen Auswirkungen diese Entwicklungen auf das Geschäftsumfeld in der Region haben werden.

Regelungen zur Vermeidung von Missbrauch

Die Unternehmensbesteuerung in den Vereinigten Arabischen Emiraten beinhaltet Mechanismen, die missbräuchliche Praktiken verhindern sollen. Insbesondere existiert eine Richtlinie, welche die Aufteilung höherer Umsätze auf mehrere Kleinunternehmen unterbindet. Ein Unternehmer, der beispielsweise einen Umsatz von fünf Millionen Dirham erzielt, kann diesen nicht einfach auf zwei Unternehmen aufteilen, um unterhalb der Schwelle von drei Millionen Dirham zu bleiben und somit steuerliche Vorteile zu genießen.

Die Regelung besagt, dass die Drei-Millionen-Dirham-Grenze unternehmensübergreifend gilt, sollte eine Person in mehreren Unternehmen involviert sein oder dort eine führende Position einnehmen. Eine separate Bewertung und damit einhergehende mögliche Steuerbefreiung kann beantragt werden, vorausgesetzt, die Unternehmen sind klar unterschiedlich in ihrer Geschäftstätigkeit. Die Herausforderung entsteht, wenn mehrere Unternehmen identische oder ähnliche Produkte verkaufen. In solchen Fällen wird es schwierig, die Notwendigkeit separater Unternehmen zu begründen.

Ausnahmen von der Buchhaltungspflicht

Freiberufler und Einzelunternehmer, deren Umsätze unter einer Million Dirham liegen, sind von der Buchhaltungspflicht und der Steuerregistrierung ausgenommen. Diese Regelung gilt nicht für Körperschaften, sondern ausschließlich für Einzelpersonen, die beispielsweise als Influencer oder Rechtsanwälte agieren.

Besteuerung von Freezone-Unternehmen

Entgegen der verbreiteten Annahme führt die neue Steuergesetzgebung dazu, dass Unternehmen in Freizonen nicht grundsätzlich von der Unternehmenssteuer befreit sind. Trotz früherer Versprechungen sind solche Garantien nun ungültig. Qualifizierte Unternehmen in Freizonen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben und deren Gewinne zu 95% aus diesen Tätigkeiten stammen, können jedoch eine Steuerbefreiung erhalten. Zu den qualifizierten Tätigkeiten gehören beispielsweise Rückversicherungen, Schiff- und Flugzeugfinanzierungen oder Produktionen innerhalb der Freizone. Ein Antrag auf Steuerbefreiung muss gestellt werden, und zur Bestätigung sind von einem lokalen Prüfer zertifizierte Jahresabschlüsse erforderlich.

Unbegrenzte Steuerpflicht

Personen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig sind und über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen oder mit einer Wohnung im Land präsent sind, unterliegen der unbegrenzten Steuerpflicht. Diese Regelung hat zur Folge, dass ausländische Unternehmen, die von Steueransässigen der VAE verwaltet werden, ebenfalls der Steuerpflicht unterliegen.

Steuerbefreiungen für kleinere Unternehmen

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von unter drei Millionen Dirham, was etwa 750.000 Euro entspricht, von der Unternehmensbesteuerung befreit werden können. Diese Befreiung ist allerdings nicht automatisch. Unternehmen müssen in ihrer Steuererklärung einen Antrag stellen, um in den Genuss dieser Befreiung zu kommen. Die Buchführungspflichten bleiben bestehen, was bedeutet, dass auch diese kleineren Unternehmen ihre Bücher ordnungsgemäß führen und die Erklärung korrekt ausfüllen müssen.

  • Umsatzschwelle für Befreiung: < 3 Millionen Dirham

  • Beantragung: Erforderlich über die Steuererklärung

  • Buchführungspflicht: Besteht fort

Um Missbrauch zu verhindern, existieren Regelungen gegen die Aufsplittung von höheren Umsätzen auf mehrere Unternehmen. Falls eine Person mehrere Firmen besitzt oder leitet, bezieht sich das Limit von drei Millionen Dirham auf die Summe aller Beteiligungen.

Einzelunternehmer und Freiberufler

Freiberufler und Einzelunternehmer mit weniger als einer Million Dirham Umsatz, etwa 250.000 Euro, müssen sich hingegen nicht für die Besteuerung registrieren und keine Buchführung vorweisen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für juristische Personen, sondern ausschließlich für natürliche Personen in der Rolle des Einzelunternehmers.

  • Umsatzgrenze: < 1 Million Dirham

  • Steuerregistrierung: Nicht notwendig

  • Buchführungspflicht: Entfällt

Freezone-Unternehmen

Anderslautende Gerüchte zum Trotz sind auch Freezone-Unternehmen grundsätzlich steuerpflichtig. Ehemalige Zusicherungen, die steuerliche Freiheiten garantierten, sind nicht mehr gültig. Dennoch besteht die Möglichkeit für Freezone-Unternehmen, eine Steuerbefreiung zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 95 Prozent der Einnahmen aus qualifizierten Aktivitäten, wie zum Beispiel in den Bereichen Rückversicherung, Schiffsfinanzierung oder Flugzeugfinanzierung, stammen. Unter Umständen sind auch Produktionsbetriebe in der Freezone steuerbefreit. Die Anträge auf Steuerbefreiung sind manuell zu stellen und erfordern das Vorlegen von durch lokale Prüfer bestätigten Jahresabschlüssen.

  • Aktivitätenliste: Anwendung erforderlich

  • Art der Einkünfte: Entscheidend für Befreiung

  • Finanzberichte: Bestätigung durch lokale Prüfer notwendig

Für ständig in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Personen gilt zudem, dass ihre unbegrenzte Steuerpflicht unter bestimmten Bedingungen auch auf im Ausland gemanagte Firmen ausgeweitet werden kann.

Steuerpflicht von Gesellschaften in Freihandelszonen

Unternehmen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig sind, unterliegen bestimmten Buchhaltungsstandards, die den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) entsprechen. Dies schließt viele Gesellschaften ein, die zuvor keine detaillierten Buchführungspflichten hatten.

Kleinunternehmen mit jährlichen Umsätzen von weniger als 3 Millionen Dirham (circa 750.000 Euro) können von dieser Steuerpflicht ausgenommen werden. Dennoch müssen diese Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung betreiben und die Steuerbefreiung im Zuge ihrer Körperschaftssteuererklärung beantragen. Es wurde auch eine Anti-Missbrauchsvorschrift eingeführt, um zu verhindern, dass höhere Umsätze einfach auf mehrere Kleinunternehmen verteilt werden, um die Grenze von 3 Millionen Dirham zu umgehen.

Einzelunternehmer und Freiberufler, die weniger als 1 Million Dirham Umsatz (etwa 250.000 Euro) erzielen, müssen sich ebenfalls nicht für die Steuern registrieren oder eine Buchhaltung vorweisen. Dies bezieht sich jedoch nur auf natürliche Personen und nicht auf juristische Personen oder GmbHs.

Bezüglich Freizonen-Gesellschaften herrscht das Missverständnis vor, dass diese von der Körperschaftssteuer ausgenommen seien. Dies trifft allerdings nicht zu und jegliche Versprechen von Steuerfreiheit aus dem Vorjahr wurden mittlerweile revidiert. Einzig und allein Unternehmen, die spezifische, qualifizierte Tätigkeiten ausführen und deren 95% ihres Gewinns daraus generieren, können von der Steuer befreit werden. Zu diesen Tätigkeiten zählen beispielsweise Rückversicherung, Schiffsfinanzierung, Flugzeugfinanzierung oder produzierende Gewerbe innerhalb der Freizone. Anträge auf Steuerbefreiung müssen manuell gestellt werden und verlangen die Vorlage von von lokalen Auditoren zertifizierten Jahresabschlüssen.

Die unbeschränkte Steuerpflicht in den VAE wird Personen zugeteilt, die dauerhaft ansässig sind und entweder mehr als 90 Tage im Land verbringen oder eine Wohnung besitzen. Dies kann dazu führen, dass ausländische Firmen, die von diesen ansässigen Personen geleitet werden, einem 9% Körperschaftssteuersatz in den VAE unterliegen.

Ingesamt betrachtet stellen die neuen Regelungen und die Einführung der Körperschaftssteuer eine bedeutende Veränderung im steuerlichen Umfeld der VAE dar, die es bei Unternehmungen in dieser Region sorgfältig zu berücksichtigen gilt.

Kriterien für Steuerbefreiungen

Steuerliche Begünstigungen stehen kleinen Unternehmen zu, die weniger als 3 Millionen Dirham Umsatz erzielen, was ungefähr 750.000 Euro entspricht. Die Inanspruchnahme dieser Steuerfreistellung ist jedoch nicht automatisch. Unternehmen müssen diese im Rahmen ihrer Steuererklärung beantragen und dabei die entsprechenden Buchhaltungsstandards, wie IFRS oder GAAP, erfüllen.

Unternehmensbeteiligungen: Es ist wesentlich, zu beachten, dass die Umsatzgrenze von 3 Millionen Dirham für alle Unternehmen gilt, an denen man beteiligt ist, oder in denen man eine leitende Position innehat. Sollten mehrere Unternehmen geführt werden, die dieselben Produkte oder Dienstleistungen anbieten, könnte dies als Umgehung angesehen werden. Unterschiedliche Geschäftsaktivitäten können jedoch separat bewertet werden, falls sie signifikant voneinander verschieden sind.

Freiberufler und Einzelunternehmer: Diese Gruppe muss sich nicht für Steuern registrieren oder Buchhaltung führen, solange der Umsatz unter 1 Million Dirham liegt (circa 250.000 Euro). Dies gilt allerdings nicht für Gesellschaften oder LLCs, sondern nur für Einzelpersonen in diesen Kategorien. Wenn jemand mehrere kleine Geschäfte betreibt, deren kumulierter Umsatz die Schwelle von 1 Million Dirham nicht überschreitet, gilt die Befreiung für alle Aktivitäten.

Freizonen-Unternehmen: Entgegen verbreiteter Annahmen sind Unternehmen in Freizonen nicht generell von der Steuer ausgeschlossen. Jedes Unternehmen, egal ob alt oder neu gegründet, unterliegt prinzipiell der Steuergesetzgebung. Eine Steuerbefreiung ist jedoch unter bestimmten Umständen erreichbar. Unternehmen, die sich auf bestimmte qualifizierte Tätigkeiten wie Rückversicherungen, Schiffsfinanzierungen, Flugzeugfinanzierungen oder Produktion spezialisieren und mindestens 95% ihrer Gewinne aus diesen Tätigkeiten generieren, können von der Steuer befreit werden. Die Steuerexemption hängt hierbei ausschließlich von der Art der Einkünfte ab und erfordert einen manuellen Antrag, wobei der Jahresabschluss durch einen lokalen, in den VAE anerkannten Wirtschaftsprüfer zertifiziert sein muss.

Dauerhafte Einwohner: Einwohner der VAE, die dort mehr als 90 Tage verbringen oder eine Wohnung besitzen, sind unbegrenzt steuerpflichtig. Dies umfasst auch die Leitung ausländischer Unternehmen, die dadurch unter Umständen eine Betriebsstätte in den VAE begründen und der 9% Steuer unterliegen könnten.

Die genannten Regelungen spiegeln die steuerrechtlichen Änderungen in den VAE wider und setzen damit für Unternehmen und Individuen neue Rahmenbedingungen.

Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerbefreiung

In den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen nahezu alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe eine ordnungsgemäße Buchführung nach internationalem Standard durchführen. Das betrifft auch kleinere Betriebe, die jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Unternehmenssteuer in Anspruch nehmen können.

  • Steuerbefreiung für Kleinunternehmen: Unternehmen mit einem Umsatz unter 3 Millionen Dirham können von der Steuer befreit werden. Diese Freistellung wird jedoch nicht automatisch gewährt, sondern muss im Zuge der Unternehmenssteuererklärung beantragt werden.

  • Anti-Missbrauchsvorschriften: Um die Aufteilung höherer Umsätze auf mehrere kleinere Unternehmen zu vermeiden, gelten spezielle Regelungen. Die Umsatzgrenze von 3 Millionen Dirham bezieht sich auf alle Unternehmen, an denen eine Person beteiligt ist oder als Geschäftsführer wirkt.

  • Freiberufler und Einzelunternehmer: Freiberufler und Einzelunternehmer, die weniger als eine Million Dirham umsetzen, sind von der Registrierungspflicht für die Steuer und der Buchführungspflicht befreit. Dies gilt jedoch nicht für rechtliche Entitäten wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

  • Freizonenunternehmen: Es besteht das Missverständnis, dass Unternehmen in Freizonen gänzlich von der Steuer befreit seien, was nicht der Fall ist. Dennoch ist eine Befreiung möglich, sofern das Unternehmen bestimmte qualifizierte Aktivitäten ausübt und 95 % der Gewinne aus diesen Quellen stammen.

  • Antragstellung: Die Steuerbefreiung muss beantragt werden und die Jahresabschlüsse des Unternehmens müssen von einem lizenzierten Prüfer aus den VAE beglaubigt sein.

  • Unbeschränkte Steuerpflicht: Ein dauerhafter Aufenthalt in den VAE bedingt die unbeschränkte Steuerpflicht. Dies kann zur Folge haben, dass ausländische Unternehmen, die von einer in den VAE steuerpflichtigen Person geleitet werden, ebenfalls steuerpflichtig sind.

Die aktuelle Gesetzgebung in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstreicht die Notwendigkeit, sich umfassend mit den geltenden Steuervorschriften auseinanderzusetzen, um die betrieblichen Pflichten korrekt zu erfüllen und mögliche Steuervorteile zu nutzen.

Unbegrenzte Steuerpflicht für Langzeitbewohner

Buchführungspflichten

Unternehmen in den VAE sind nun nach Prinzipien, die denen der EU ähneln, buchführungspflichtig. Dies gilt selbst für kleinere Betriebe, mit Ausnahmen, die noch zu klären sind. Es besteht eine Verpflichtung zur Anwendung von international anerkannten Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder GAAP. Personen, die in die Emirate gezogen sind, um den Buchhaltungspflichten zu entgehen, sehen sich nun mit der Notwendigkeit konfrontiert, reguläre Buchführung zu betreiben.

Steuerbefreiung für Kleinunternehmen

Kleinunternehmen, deren Umsatz unter 3 Millionen Dirhams (ungefähr 750.000 Euro) liegt, können von der Steuer befreit werden. Diese Befreiung muss jedoch explizit in der Körperschaftsteuererklärung beantragt werden. Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch verhindern, dass höhere Umsätze durch die Gründung mehrerer kleiner Betriebe umgangen werden können. Die Befreiung betrifft alle Firmen, an denen man beteiligt ist oder als Direktor tätig ist, kann jedoch bei echter unternehmerischer Trennung der Aktivitäten gewährt werden.

Freiberufler und Alleininhaber

Freelancer und Einzelunternehmer mit einem Umsatz von weniger als einer Million Dirhams (ca. 250.000 Euro) sind nicht buchführungs- oder steuererklärungspflichtig, sofern sie nicht als Körperschaft organisiert sind. Diese Regelung gilt auch, wenn mehrere kleine Geschäftstätigkeiten zusammen nicht über diesen Umsatz hinausgehen.

Freizonenunternehmen

Entgegen einiger Gerüchte sind Unternehmen in Freizonen nicht pauschal von der Steuer ausgenommen. Frühere Garantien für Steuerfreiheit sind nicht länger gültig. Unternehmen in Freizonen können unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. bei Tätigkeiten im Bereich Rückversicherung oder Produktion in der Freizone, eine Steuerbefreiung erhalten, wenn 95% des Gewinns aus diesen qualifizierten Tätigkeiten stammen. Für die Beantragung der Steuerbefreiung müssen vom lokalen Wirtschaftsprüfer beglaubigte Jahresabschlüsse vorgelegt werden.

Steuerpflicht bei Daueraufenthalt

Personen, die dauerhaft in den VAE wohnen, können eine unbegrenzte Steuerpflicht innehaben. Das bedeutet, dass selbst bei Abwesenheit die bloße Verfügung über eine Wohnung dort zur Steuerpflicht führt. Dies kann auch die Steuerpflicht für im Ausland gegründete Unternehmen nach sich ziehen, sofern man als deren Geschäftsführer agiert.

Abschließende Bewertung

Buchführung: Firmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen sich fast ausnahmslos an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung halten. Dies geschieht nach den internationalen Standards IFRS oder GAAP. Für Unternehmen, die auf die lästige Buchführung verzichten wollten, bedeutet dies eine Rückkehr zu diesen Verpflichtungen.

Steuerbefreiung für Kleinunternehmen: Unternehmen mit einem Umsatz von unter 3 Millionen Dirham profitieren von einer Steuerbefreiung, welche allerdings in der Steuererklärung beantragt werden muss. Diese Regelung verhindert die Aufteilung höherer Umsätze auf mehrere Kleinunternehmen zur Umgehung der Steuerpflicht.

Ausnahme von der Steuerregistrierung: Freiberufler und Einzelunternehmer, die weniger als eine Million Dirham Umsatz machen, sind von der Steuerregistrierung und Buchführung befreit. Dies gilt nicht für Körperschaften oder kapitalgesellschaftliche Strukturen. Bei mehreren Kleinunternehmen, deren kombinierter Umsatz unter dieser Grenze bleibt, gilt dies für alle Aktivitäten.

Freezone-Unternehmen: Obwohl Gerüchte anderes behaupten, sind Freezone-Unternehmen nicht von der Steuer befreit. Bestehende Zusicherungen sind aufgehoben worden, dennoch können sich Unternehmen mit bestimmten qualifizierten Tätigkeiten und mindestens 95% des Einkommens aus diesen Aktivitäten für eine Befreiung qualifizieren.

Zertifizierte Jahresabschlussprüfung: Für eine Steuerbefreiung müssen Unternehmensbilanzen von einem lokalen Prüfer zertifiziert werden. Eigenständig erstellte oder von Steuerberatern erstellte Jahresabschlüsse genügen hierfür nicht.

Unbeschränkte Steuerpflicht: Als dauerhafter Einwohner in den VAE unterliegt man einer unbeschränkten Steuerpflicht, wenn man sich für über 90 Tage dort aufhält oder dort eine Wohnung besitzt. Das Management ausländischer Firmen von den VAE aus führt zu einer Besteuerung auf Unternehmensebene.

Die Attraktivität Dubais und der VAE als Wirtschaftsstandort hat aufgrund neuer Gesetzgebungen und der Einführung der Gewinnsteuer nachgelassen, was langfristig auch zu einer Einführung der Einkommensteuer führen könnte. Obwohl die Steuer mit 9% relativ niedrig erscheint, ist die zukünftige Entwicklung der steuerlichen Rahmenbedingungen ungewiss.

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