Muss man sich echt 90 Tage in Dubai aufhalten, um steueransässig zu sein?

Die Vereinigten Arabischen Emirate, insbesondere Dubai, sind ein beliebtes Ziel für Menschen, die aus steuerlichen Gründen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten. Viele glauben, dass man mindestens 90 Tage im Jahr dort verbringen muss, um als steuerlich ansässig zu gelten. Diese Annahme ist jedoch nicht immer korrekt.

Die steuerliche Ansässigkeit in den VAE ist komplexer, als oft angenommen wird. Es gibt verschiedene Kriterien, die erfüllt werden können, um als steuerlich ansässig zu gelten. Diese reichen von einem Aufenthalt von 183 Tagen über 90 Tage mit zusätzlichen Bedingungen bis hin zu Fällen, in denen der Lebensmittelpunkt in den VAE liegt, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

Wichtige Erkenntnisse

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Steuerrechtliche Ansässigkeitskriterien in den VAE

Bestimmung der Steueransässigkeit

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben klare Richtlinien zur Festlegung der steuerlichen Ansässigkeit von natürlichen Personen etabliert. Diese Kriterien sind von entscheidender Bedeutung für Personen, die ihren steuerlichen Status in den VAE nachweisen möchten.

Kriterien laut Kabinettsbeschluss Nr. 85/2022

Der Kabinettsbeschluss Nr. 85/2022 definiert drei Hauptkriterien für die steuerliche Ansässigkeit in den VAE:

  1. 183-Tage-Regel:

    • Physische Anwesenheit von 183 Tagen oder mehr innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten

  2. 90-Tage-Regel mit zusätzlichen Bedingungen:

    • Mindestens 90 Tage Aufenthalt in den VAE innerhalb von 12 Monaten

    • Zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen:

  3. Lebensmittelpunkt in den VAE:

Bemerkenswert ist, dass für das dritte Kriterium keine spezifische Mindestaufenthaltsdauer festgelegt ist. Dies ermöglicht unter Umständen eine steuerliche Ansässigkeit auch bei weniger als 90 Tagen physischer Präsenz.

Die Federal Tax Authority der VAE hat einen Entscheidungsbaum veröffentlicht, der diese Kriterien visualisiert und die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit erleichtert.

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Mythen über die steuerliche Ansässigkeit in den VAE

Fehlannahmen im Internet

Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass man mindestens 90 Tage in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) verbringen muss, um dort steuerlich ansässig zu sein. Diese Annahme ist weit verbreitet, aber nicht vollständig korrekt. Tatsächlich gibt es mehrere Wege, um den Status der steuerlichen Ansässigkeit in den VAE zu erlangen, die nicht unbedingt an eine bestimmte Aufenthaltsdauer gebunden sind.

Die Wahrheit hinter der 90-Tage-Regel

Die Federal Tax Authority der VAE hat klare Richtlinien zur steuerlichen Ansässigkeit veröffentlicht. Es gibt drei Hauptkriterien:

  1. 183 Tage oder mehr physische Anwesenheit in den VAE innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten.

  2. 90 Tage oder mehr Anwesenheit, kombiniert mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung und entweder einer permanenten Wohnung oder einer Anstellung in den VAE.

  3. Der gewöhnliche Wohnsitz und das Zentrum der finanziellen und persönlichen Interessen befinden sich in den VAE.

Besonders interessant ist das dritte Kriterium. Es setzt keine spezifische Mindestaufenthaltsdauer voraus. Wenn der Lebensmittelpunkt einer Person in den VAE liegt, kann sie auch bei weniger als 90 Tagen Anwesenheit als steuerlich ansässig gelten.

Diese Regelungen bieten Flexibilität für Personen, die aus steuerlichen Gründen ihren Wohnsitz in die VAE verlegen möchten, aber nicht das ganze Jahr dort verbringen wollen.

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Erlangung eines steuerlichen Wohnsitznachweises

Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten

Ein steuerlicher Wohnsitznachweis ist für viele Personen, die ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern, von großer Bedeutung. Dieser Nachweis kann bei Behörden oder Finanzinstituten erforderlich sein, um den steuerlichen Status zu belegen. Besonders relevant ist dies für Personen, die aus steuerlichen Gründen in Länder mit attraktiven Steuersystemen ziehen, aber nicht das ganze Jahr dort verbringen möchten.

Formale Anforderungen und Unterlagen

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben klare Richtlinien für die Ausstellung eines steuerlichen Wohnsitznachweises festgelegt. Entgegen weit verbreiteter Annahmen ist ein 90-tägiger Aufenthalt nicht immer erforderlich. Die Steuerbehörde der VAE hat folgende Kriterien definiert:

  1. 183 Tage oder mehr physische Anwesenheit innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten

  2. 90 Tage oder mehr physische Anwesenheit plus:

  3. Gewöhnlicher Aufenthaltsort und Zentrum der finanziellen und persönlichen Interessen in den VAE

Bemerkenswert ist, dass das dritte Kriterium keine spezifische Aufenthaltsdauer vorschreibt. Dies eröffnet die Möglichkeit, auch bei kürzeren Aufenthalten als steuerlich ansässig zu gelten, sofern der Lebensmittelpunkt nachweislich in den VAE liegt.

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Internationaler Vergleich der Steuerregelungen

Steuerliche Attraktivität Zyperns

Zypern hat sich als besonders attraktiver Standort für Steuerzahler positioniert. Das Land bietet großzügige Regelungen zur steuerlichen Ansässigkeit. Personen mit Non-Domizil-Status müssen lediglich 60 Tage pro Jahr in Zypern verbringen, um als steuerlich ansässig zu gelten. Diese liberale Handhabung macht Zypern zu einem beliebten Ziel für vermögende Privatpersonen und Unternehmer, die ihre Steuerlast optimieren möchten.

Im Gegensatz dazu haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) kürzlich ihre Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit präzisiert. Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass ein 90-tägiger Aufenthalt zwingend erforderlich sei, bieten die VAE flexiblere Optionen.

Laut den offiziellen Richtlinien der Steuerbehörde der VAE gibt es drei Wege zur steuerlichen Ansässigkeit:

  1. 183 Tage oder mehr physische Anwesenheit innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten

  2. 90 Tage oder mehr Anwesenheit, kombiniert mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung und entweder einem dauerhaften Wohnsitz oder einer Beschäftigung in den VAE

  3. Der gewöhnliche Wohnsitz sowie das Zentrum der finanziellen und persönlichen Interessen befinden sich in den VAE

Besonders interessant ist der dritte Punkt: Hier wird keine Mindestaufenthaltsdauer genannt. Dies eröffnet die Möglichkeit, auch bei weniger als 90 Tagen Anwesenheit als steuerlich ansässig zu gelten, sofern der Lebensmittelpunkt nachweislich in den VAE liegt.

Diese differenzierten Regelungen machen die VAE, insbesondere Dubai, zu einem attraktiven Standort für international mobile Personen. Sie ermöglichen es, steuerliche Vorteile zu nutzen, ohne dauerhaft an einen Ort gebunden zu sein.

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Lebensqualität und steuerliche Vorteile in Dubai

Die Vereinigten Arabischen Emirate, insbesondere Dubai, bieten eine attraktive Kombination aus hoher Lebensqualität und steuerlichen Vorteilen. Dubai präsentiert sich als moderne Metropole mit zahlreichen Annehmlichkeiten für Expatriates und Geschäftsleute.

Für die steuerliche Ansässigkeit in den VAE gibt es flexible Regelungen. Entgegen weit verbreiteter Annahmen ist ein 90-tägiger Aufenthalt nicht zwingend erforderlich. Die Steuerbehörde der VAE hat verschiedene Kriterien festgelegt:

  1. 183 Tage oder mehr Aufenthalt in einem Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten

  2. 90 Tage Aufenthalt plus gültige Aufenthaltserlaubnis und fester Wohnsitz oder Beschäftigung in den VAE

  3. Gewöhnlicher Aufenthaltsort und Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen in den VAE

Besonders interessant ist das dritte Kriterium. Es ermöglicht unter Umständen die steuerliche Ansässigkeit auch bei weniger als 90 Tagen Aufenthalt, sofern der Lebensmittelpunkt in den VAE liegt.

Diese flexiblen Regelungen machen Dubai zu einem attraktiven Standort für Personen, die ihre Steuerlast optimieren möchten, ohne an einen Ort gebunden zu sein. Sie können die Vorzüge Dubais genießen und gleichzeitig die Welt bereisen.

Für die Erlangung eines Ansässigkeitszertifikats sind diese Kriterien relevant. Es ist ratsam, die individuellen Umstände genau zu prüfen, da nicht in allen Fällen ein solches Zertifikat notwendig ist.

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Methoden zur Erfüllung der Ansässigkeitskriterien

Vielfältige Kriterien und individuelle Situationen

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bieten flexible Möglichkeiten, um als steuerlich ansässig zu gelten. Entgegen weit verbreiteter Annahmen ist ein 90-tägiger Aufenthalt nicht immer erforderlich. Die Steuerbehörde der VAE hat drei Hauptkriterien festgelegt:

  1. 183 Tage oder mehr physische Anwesenheit innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten

  2. 90 Tage oder mehr Anwesenheit, kombiniert mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung und einem dauerhaften Wohnsitz oder einer Beschäftigung in den VAE

  3. Gewöhnlicher Aufenthaltsort und Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen in den VAE

Besonders interessant ist das dritte Kriterium, da es keine spezifische Aufenthaltsdauer vorschreibt. Dies ermöglicht Flexibilität für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in die VAE verlegen möchten, ohne an strikte Anwesenheitszeiten gebunden zu sein.

Beispiel für Kriterienerfüllung in den VAE

Ein Geschäftsmann plant, seinen Wohnsitz in die VAE zu verlegen. Er mietet eine Wohnung in Dubai und gründet dort ein Unternehmen. Obwohl er nur 70 Tage im Jahr in Dubai verbringt, kann er möglicherweise als steuerlich ansässig gelten, wenn:

  • Sein Hauptwohnsitz sich in Dubai befindet

  • Der Schwerpunkt seiner geschäftlichen Aktivitäten in den VAE liegt

  • Er regelmäßig nach Dubai zurückkehrt

  • Seine persönlichen Beziehungen und Interessen sich zunehmend auf die VAE konzentrieren

In diesem Fall könnte er trotz der geringen physischen Anwesenheit die Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit erfüllen. Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell bewertet wird und eine sorgfältige Dokumentation der Umstände erforderlich ist.

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Wirtschaftliche Interessen und steuerliche Ansässigkeit in den VAE

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bieten attraktive steuerliche Bedingungen für Personen, die ihren Wohnsitz dorthin verlegen möchten. Entgegen weitverbreiteter Annahmen ist ein 90-tägiger Aufenthalt nicht zwingend erforderlich, um als steuerlich ansässig zu gelten.

Die Steuerbehörde der VAE hat klare Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit festgelegt. Ein Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten führt automatisch zur unbeschränkten Steuerpflicht. Bei einem Aufenthalt von mindestens 90 Tagen gelten zusätzliche Bedingungen:

Interessanterweise kann die steuerliche Ansässigkeit auch ohne Mindestaufenthaltsdauer erreicht werden, wenn:

  1. Der gewöhnliche Wohnsitz in den VAE liegt

  2. Das Zentrum der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen sich in den VAE befindet

Diese Flexibilität ermöglicht es Personen, ihre globalen Aktivitäten fortzuführen und gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen der VAE zu profitieren.

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Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die steuerliche Ansässigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ist flexibler als oft angenommen. Entgegen der verbreiteten Meinung sind 90 Tage Aufenthalt nicht immer erforderlich.

Drei Hauptkriterien bestimmen die steuerliche Ansässigkeit:

  1. 183 Tage Aufenthalt innerhalb von 12 Monaten

  2. 90 Tage Aufenthalt plus Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitz oder Beschäftigung

  3. Gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in den VAE

Besonders interessant ist das dritte Kriterium. Es ermöglicht unter Umständen eine steuerliche Ansässigkeit auch bei weniger als 90 Tagen Aufenthalt.

Für Auswanderer bietet dies attraktive Möglichkeiten. Sie können möglicherweise ein Ansässigkeitszertifikat erhalten, ohne längere Zeit vor Ort sein zu müssen. Dies erlaubt mehr Flexibilität bei Reisen und Aufenthalten in anderen Ländern.

Die genauen Bedingungen sollten im Einzelfall geprüft werden. Faktoren wie Einkünfte und unternehmerische Tätigkeiten spielen eine Rolle. Ein Ansässigkeitszertifikat ist nicht immer zwingend erforderlich.

Für detaillierte Informationen empfiehlt sich ein Blick in die offiziellen Veröffentlichungen der Steuerbehörde der VAE. Diese bieten präzise Definitionen und hilfreiche Entscheidungshilfen wie Flowcharts.

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