Singapur Limited oder Hong Kong Limited gründen: Gute Idee???

Unternehmen in Singapur und Hongkong bieten steuerliche Vorteile für internationale Geschäfte. Die Besteuerung von ausländischen Einkünften entfällt in beiden Ländern vollständig, während inländische Gewinne mit 17% in Singapur und 16,5% in Hongkong besteuert werden.

Die Verwaltung solcher Gesellschaften gestaltet sich komplex und erfordert eine genaue Buchführung sowie regelmäßige Steuererklärungen. Die Steuerbehörden in beiden Ländern prüfen Compliance-Anforderungen sehr genau. Für Unternehmen in Singapur ist zusätzlich ein lokaler Geschäftsführer erforderlich.

Wichtige Erkenntnisse

  • Steuerfreie ausländische Einkünfte machen Gesellschaften in Singapur und Hongkong attraktiv

  • Strenge Compliance-Anforderungen und Buchführungspflichten sind zu beachten

  • Alternative Standorte wie Dubai oder die Kaimaninseln bieten einfachere Verwaltungsstrukturen

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Vorteile von Gesellschaften in Singapur und Hongkong

Singapur und Hongkong bieten attraktive steuerliche Vorteile für Unternehmen. Ausländische Einkünfte sind in beiden Ländern steuerfrei. Die inländische Besteuerung liegt bei 17% in Singapur und 16,5% in Hongkong.

Diese Standorte eignen sich besonders für Unternehmen, die eine physische Präsenz in Asien aufbauen möchten. Die etablierte Infrastruktur und strategische Lage machen sie zu idealen Ausgangspunkten für die Erschließung asiatischer Märkte.

Die Verwaltung der Gesellschaften erfordert professionelle Buchhaltung und regelmäßige Steuererklärungen. In Singapur ist zusätzlich ein lokaler Geschäftsführer erforderlich. Dienstleister bieten diese Position gegen Gebühr an.

Die Steuerbehörden in beiden Ländern sind äußerst gründlich. Sie verlangen detaillierte Nachweise, besonders bei steuerbefreiten Einkünften. Die Kontrollen sind streng und die Einhaltung der Vorschriften wird genau überwacht.

Alternative Optionen für steuereffiziente Strukturen:

Singapur genießt den Ruf als "Schweiz Asiens". Hongkongs Ansehen hat durch politische Entwicklungen gelitten, bleibt aber ein bedeutender Wirtschaftsstandort.

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Standortwahl für Unternehmen

Dubai, Hongkong und Singapur als Optionen

Für Unternehmen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bieten sich drei attraktive Standorte in Asien an: Dubai, Hongkong und Singapur. Diese Standorte unterscheiden sich in ihren steuerlichen Rahmenbedingungen und operativen Anforderungen.

Die Steuersätze für Unternehmensgewinne betragen in Singapur 17%, in Hongkong 16,5% und in Dubai 9%. Ausländische Einkünfte sind in Singapur und Hongkong steuerfrei.

Die Verwaltung von Unternehmen in Singapur und Hongkong ist komplex. Es bestehen Pflichten zur Buchführung, Bilanzierung und Steuererklärung. Singapur verlangt zusätzlich einen lokalen Geschäftsführer.

Die Steuerbehörden in beiden Ländern sind streng und fordern umfangreiche Nachweise. Besonders Singapur ist für seine strikte Regulierung bekannt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Wahl des Standorts hängt von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab:

Deutschland:

  • Abkommen mit Singapur ✓

  • Kein Abkommen mit Dubai ✗

Österreich:

  • Abkommen mit Dubai ✓

Diese Vereinbarungen beeinflussen die steuerliche Behandlung von Unternehmensgewinnen zwischen den Ländern. Die Existenz eines Doppelbesteuerungsabkommens kann entscheidend für die Standortwahl sein.

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Steuerbefreiungen und deren Voraussetzungen

Ausländische Einkünfte in Singapur und Hongkong genießen eine vollständige Steuerbefreiung. Die inländischen Einkünfte werden in Singapur mit 17% und in Hongkong mit 16,5% besteuert. Dubai bietet eine Gewinnsteuer von 9%.

Die Verwaltung dieser Gesellschaften gestaltet sich komplex. Es sind Buchführung, Bilanzierung und Körperschaftsteuererklärungen erforderlich. Die Steuerbehörden in beiden Ländern sind äußerst genau bei der Prüfung von Steuerbefreiungen.

Singapur verlangt die Einstellung eines lokalen Geschäftsführers. Diese Dienstleistung wird von Beratungsfirmen gegen Gebühr angeboten.

Alternative Strukturen mit Steuervorteilen:

  • Amerikanische LLC: Steuerfrei ohne US-Betriebsstätte

  • Britische Limited: Bei Auslandswohnsitz und hohen Gehaltszahlungen faktisch steuerfrei

  • Kaimaninseln: Keine Körperschaftsteuer, keine Buchführungspflicht

Die Kaimaninseln erheben nicht einmal die globale Mindeststeuer von 15% für Großunternehmen. Die Gesellschaftsgründung erfolgt schnell und ohne Prüfungspflicht.

Der Standort Dubai eignet sich besonders für Unternehmer, die eine Aufenthaltserlaubnis anstreben. Dies ist in Singapur und Hongkong nicht automatisch möglich.

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Verwaltung und Aufsicht

Rechnungswesen und Jahresabschlüsse

Die Führung eines Unternehmens in Singapur oder Hongkong erfordert eine professionelle Buchhaltung. Die Unternehmen müssen regelmäßige Jahresabschlüsse erstellen und Steuererklärungen einreichen. Dieser administrative Aufwand ähnelt den Anforderungen europäischer Gesellschaften.

In Singapur ist die Ernennung eines lokalen Geschäftsführers gesetzlich vorgeschrieben. Dies verursacht zusätzliche Kosten von mehreren tausend Euro, auch wenn verschiedene Dienstleister diese Position übernehmen können.

Steuerliche Überwachung

Die Steuerbehörden in Singapur und Hongkong führen strenge Kontrollen durch. Sie prüfen besonders genau die steuerfreien ausländischen Einkünfte und fordern umfangreiche Nachweise.

Singapur ist für seine strikte Gesetzgebung bekannt. Die Steuerbehörden nehmen die Einhaltung der Vorschriften sehr ernst. Einige Unternehmen haben ihre Gesellschaften in diesen Ländern aufgrund der aufwendigen Kontrollen bereits geschlossen.

Die Prüfungsanforderungen sind in beiden Ländern hoch. Nicht jedes Unternehmen muss geprüft werden, aber die Behörden erwarten eine genaue Dokumentation der Geschäftstätigkeit.

Für europäische Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Asien sind diese Anforderungen vergleichbar mit den heimischen Standards. Für internationale Berater oder Selbstständige können die administrativen Pflichten dagegen zu aufwendig sein.

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Alternative Geschäftsstandorte zu Singapur und Hongkong

Amerikanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die amerikanische LLC bietet zahlreiche steuerliche Vorteile. Bei korrekter Strukturierung und ohne Betriebsstätte in den USA fallen keine Steuern an - selbst bei amerikanischen Kunden. Die Verwaltung gestaltet sich deutlich einfacher als bei Gesellschaften in Singapur oder Hongkong.

Die wichtigsten Merkmale der LLC:

  • Keine Buchführungspflicht

  • Keine lokalen Geschäftsführer erforderlich

  • Steuerfreie Gewinne bei richtiger Aufstellung

  • Minimaler Verwaltungsaufwand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Großbritannien

Die britische Limited ermöglicht eine effiziente Steuergestaltung durch Gehaltszahlungen. Bei einem Geschäftssitz außerhalb Großbritanniens und ohne britische Aktivitäten fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an.

Zentrale Vorteile:

  • Renommierter Standort London

  • Keine lokalen Geschäftsführer nötig

  • Unkomplizierte Steuerbehörden

  • Einfache Verwaltung bei pünktlicher Berichterstattung

Kaimaninseln

Die Kaimaninseln bieten ein steuerfreies Umfeld mit minimalem Verwaltungsaufwand:

✓ Keine Körperschaftsteuer ✓ Keine Buchführungspflicht ✓ Keine Prüfungspflicht ✓ Schnelle Firmengründung ✓ Selbstverwaltung möglich

Zusätzliche Möglichkeiten:

  • Aufenthaltsgenehmigung erhältlich

  • Freihandelszone verfügbar

  • Idealer Standort für Technologieunternehmen

  • Zwei Flugstunden von Florida entfernt

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Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Unternehmensgründung in Singapur und Hongkong: Eine Bewertung

Die steuerlichen Vorteile für ausländische Einkünfte in Singapur und Hongkong sind attraktiv, mit Steuersätzen von 17% bzw. 16,5% für inländische Gewinne. Die Verwaltung dieser Gesellschaften erfordert einen erheblichen Aufwand mit Buchhaltung, Bilanzierung und Steuererklärungen.

Die Steuerbehörden in beiden Ländern sind streng und fordern umfangreiche Nachweise. Singapur verlangt zusätzlich einen lokalen Geschäftsführer, was weitere Kosten verursacht.

Alternative Geschäftsmodelle und Empfehlungen

Eine amerikanische LLC bietet bei richtiger Strukturierung steuerliche Vorteile ohne Niederlassungspflicht in den USA. Die Verwaltung ist deutlich einfacher als bei Gesellschaften in Singapur oder Hongkong.

Eine britische Limited ermöglicht durch geschickte Gehaltsgestaltung eine effektive Steueroptimierung. Die Zusammenarbeit mit britischen Steuerbehörden gestaltet sich unkomplizierter.

Die Kaimaninseln präsentieren sich als praktische Option:

  • Keine Körperschaftsteuer

  • Keine Buchführungspflicht

  • Keine Testamentspflicht

  • Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis

  • Sonderregelungen für Technologieunternehmen

Diese Alternativen bieten oft einfachere Verwaltung bei vergleichbaren steuerlichen Vorteilen.

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