Steuer-Geheimtipp: Schottische LP schlägt US LLC! Edinburghs versteckter Schatz!
Die Scottish Limited Partnership (SLP) bietet eine interessante Alternative zur amerikanischen LLC für Unternehmer, die eine steuerlich günstige Struktur außerhalb der EU suchen. Diese Rechtsform vereint die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft und ermöglicht es, Geschäfte weltweit zu tätigen oder als Holdinggesellschaft zu fungieren.
Die SLP zeichnet sich durch ihre steuerliche Transparenz in Großbritannien aus, solange sie keine Betriebsstätte im Land unterhält und keine in Großbritannien steuerpflichtigen Gewinne erzielt. Dies macht sie besonders attraktiv für internationale Geschäftstätigkeiten. Zudem bietet sie einen europäischen Unternehmenssitz außerhalb der EU, was für viele Geschäftspartner positiv wahrgenommen werden kann.
Wichtigste Erkenntnisse
Die Scottish Limited Partnership bietet steuerliche Vorteile und einen europäischen Firmensitz außerhalb der EU
Sie erfordert minimale Berichterstattung in Großbritannien, solange keine steuerpflichtigen Aktivitäten vorliegen
Die Struktur ermöglicht flexible Gestaltungsmöglichkeiten für Besitzverhältnisse und Geschäftstätigkeiten
Alternative zu amerikanischen LLCs
Die Beliebtheit der US LLC für steuerfreie Unternehmen
Die schottische Limited Partnership (LP) stellt eine interessante Alternative zur amerikanischen LLC dar. Viele Unternehmer, die nicht mehr in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig sind, bevorzugen die US LLC für ein steuerfreies Unternehmen im Ausland. Diese Rechtsform ist relativ einfach zu verwalten, hat ein gutes Image und ermöglicht weltweites Geschäften oder den Einsatz als Holdinggesellschaft.
Allerdings gibt es Situationen, in denen eine US LLC nicht optimal ist:
Einige Unternehmer schrecken vor dem Image einer Firma in Delaware oder Wyoming zurück
Manche möchten oder können aus regulatorischen Gründen nicht in den USA tätig sein
In diesen Fällen bietet die schottische LP eine attraktive Option. Sie verfügt im Gegensatz zur englischen LP über eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit Vermögenswerte halten. Die Struktur ähnelt einer deutschen GmbH & Co. KG mit einem Komplementär (meist eine schottische Limited Company) und mehreren Kommanditisten.
Vorteile der schottischen LP:
Keine Steuern in Großbritannien auf Gewinne ohne britische Betriebsstätte
Keine Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
Nur eine Nullsteuererklärung erforderlich bei fehlenden steuerpflichtigen Einkünften
Flexibilität bei der Anzahl der Gesellschafter (im Gegensatz zur US LLC)
Europäischer Firmensitz außerhalb der EU
Positives Image durch Sitz in Schottland
Zu beachten ist, dass das britische Transparenzregister öffentlich einsehbar ist. Dies lässt sich umgehen, indem kein Gesellschafter mehr als 25% der Anteile hält.
Die schottische LP kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, z.B.:
Beratungsdienstleistungen
Handelsgeschäfte
Holdinggesellschaft
Eine Umsatzsteuer-Registrierung in Großbritannien ist nur bei britischen Kunden erforderlich. Eine freiwillige Registrierung kann jedoch Vorteile bei der Nutzung von Online-Diensten bieten.
Erläuterung der Schottischen Limited Partnership
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Entstehung
Die Schottische Limited Partnership (SLP) basiert auf dem Limited Partnerships Act von 1907. Im Gegensatz zur englischen Variante besitzt die SLP eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies ermöglicht es der SLP, Vermögenswerte zu halten und auch nach dem Ausscheiden eines Partners fortzubestehen.
Abgrenzung zur Englischen Limited Partnership
Die SLP unterscheidet sich von der englischen Limited Partnership durch ihre separate Rechtspersönlichkeit. Bei der englischen Variante gehören die Vermögenswerte direkt den Partnern. Die SLP ähnelt in dieser Hinsicht eher einer deutschen GmbH & Co. KG.
Aufbau und Gesellschafterstruktur
Die SLP besteht aus einem Komplementär (General Partner) und mindestens einem Kommanditisten (Limited Partner). Der Komplementär, typischerweise eine schottische Limited Company, trägt die volle Haftung. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Steuerfreiheit in Großbritannien (ohne Betriebsstätte und UK-Einkünfte)
Keine Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
Flexibilität bei der Anzahl der Gesellschafter
Ein Nachteil ist die Offenlegungspflicht im britischen Transparenzregister für Gesellschafter mit mehr als 25% Anteil. Dies lässt sich durch entsprechende Beteiligungsstrukturen vermeiden.
Steuerliche Vorteile der schottischen Personengesellschaft
Steuerbefreiung ohne feste Betriebsstätte in Großbritannien
Die schottische Personengesellschaft bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Solange keine feste Betriebsstätte in Großbritannien existiert, fallen weder für die Gesellschaft noch für deren Mitglieder Steuern auf Gewinne an, die außerhalb des Vereinigten Königreichs erwirtschaftet werden. Dies ermöglicht eine äußerst vorteilhafte steuerliche Situation für international tätige Unternehmen.
Vereinfachte Berichterstattung und Datenschutz
Ein weiterer Vorteil der schottischen Personengesellschaft liegt in den minimalen Berichtspflichten. Es müssen keine Jahresabschlüsse veröffentlicht werden. Bei fehlenden steuerpflichtigen Einkünften in Großbritannien genügt eine Nullerklärung. Dies gewährleistet ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Datenschutz für die Gesellschafter.
Die Gesellschaft muss keine detaillierten Finanzinformationen offenlegen, selbst bei hohen Umsätzen und Gewinnen. Dies schützt sensible Unternehmensdaten vor unerwünschten Einblicken.
Nachteile und Anforderungen zur Transparenz
Das offene Transparenzregister im Vereinigten Königreich
Ein bedeutender Nachteil der schottischen Limited Partnership im Vergleich zur amerikanischen LLC ist das vollständig öffentliche Transparenzregister im Vereinigten Königreich. Kommanditisten, die mehr als 25 Prozent der Gesellschaft halten, müssen ihre vollständigen Daten im Transparenzregister veröffentlichen. Dies kann die Privatsphäre der Beteiligten beeinträchtigen.
Eine einfache Möglichkeit, diese Offenlegungspflicht zu umgehen, besteht darin, die Anteile so zu verteilen, dass kein Partner mehr als 25 Prozent hält. Bei einer Familie mit Ehepartnern und zwei Kindern könnte jeder beispielsweise 25 Prozent oder weniger halten, wodurch keine Eintragung im Transparenzregister erforderlich wäre.
Im Gegensatz zur amerikanischen LLC gibt es bei der schottischen Limited Partnership keine Beschränkung auf einen einzelnen Gesellschafter. Sie kann einen, drei, zehn oder zwanzig Anteilseigner haben, ohne zusätzliche Berichtspflichten zu verursachen. Lediglich eine Nullsteuererklärung muss eingereicht werden.
Gestaltungsmöglichkeiten für Besitzverhältnisse
Die schottische Limited Partnership (LP) bietet flexible Optionen zur Strukturierung der Eigentumsverhältnisse. Im Gegensatz zur US-LLC können beliebig viele Gesellschafter beteiligt sein, ohne steuerliche Nachteile zu haben.
Die Struktur ähnelt einer deutschen GmbH & Co. KG. Es gibt einen Komplementär (General Partner), typischerweise eine schottische Limited Company, sowie mehrere Kommanditisten (Limited Partners). Diese teilen sich die Gewinne der Gesellschaft.
Um Offenlegungspflichten im Transparenzregister zu vermeiden, sollte kein Partner mehr als 25% der Anteile halten. Eine Aufteilung auf Ehepartner und Kinder kann hier sinnvoll sein.
Die LP muss keine Jahresabschlüsse veröffentlichen. Solange keine in Großbritannien steuerpflichtigen Gewinne anfallen, genügt eine Nullerklärung. Dies bietet Vorteile bezüglich Vertraulichkeit und Privatsphäre.
Insgesamt ermöglicht die schottische LP eine flexible und diskrete Gestaltung der Besitzverhältnisse bei geringen Offenlegungspflichten. Sie kann für verschiedenste Zwecke wie Beratung, Handel oder als Holdinggesellschaft genutzt werden.
Vergleich zur amerikanischen LLC
Die schottische Limited Partnership bietet einige Vorteile gegenüber der amerikanischen LLC. Sie erlaubt unbegrenzt viele Gesellschafter, während die LLC nur mit einem einzigen Anteilseigner als Disregarded Entity gilt. Die schottische LP muss unabhängig von der Gesellschafterzahl lediglich eine Nullsteuererklärung einreichen.
Ein weiterer Pluspunkt ist der europäische Firmensitz außerhalb der EU. Ein Unternehmenssitz in Edinburgh wird von vielen als sympathischer empfunden als einer in Wyoming oder Delaware. Schottland genießt in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein positives Image.
Die schottische LP kann vielseitig eingesetzt werden - für Beratung, Handel oder als Holdinggesellschaft. Es gibt keine Einschränkungen bei den Geschäftsaktivitäten. Eine Umsatzsteuerregistrierung in Großbritannien ist nur bei britischen Kunden nötig.
Nachteilig ist das offene Transparenzregister in Großbritannien. Partner mit mehr als 25% Anteil müssen vollständig offengelegt werden. Dies lässt sich durch Verteilung der Anteile auf mehrere Personen umgehen.
Wie bei der US-LLC besteht auch bei der schottischen LP das Problem der erweiterten beschränkten Steuerpflicht für deutsche Staatsbürger bei gewerblichen Einkünften ohne Betriebsstätte.
Vorteile eines europäischen Unternehmenssitzes außerhalb der EU
Die schottische Limited Partnership (LP) bietet eine interessante Alternative zur amerikanischen LLC für Unternehmer, die einen Firmensitz außerhalb der EU suchen. Diese Rechtsform kombiniert steuerliche Vorteile mit einem positiven Image.
Ein wesentlicher Pluspunkt der schottischen LP ist ihre Steuerfreiheit im Vereinigten Königreich. Solange das Unternehmen keine Betriebsstätte in Großbritannien unterhält und keine dort steuerpflichtigen Gewinne erzielt, fallen weder für die Gesellschaft noch für die Gesellschafter Steuern an.
Die Verwaltung einer schottischen LP gestaltet sich unkompliziert. Es müssen keine Jahresabschlüsse eingereicht werden. Bei fehlenden steuerpflichtigen Gewinnen genügt eine Nullerklärung, unabhängig vom tatsächlichen Umsatz oder Gewinn.
Ein Vorteil gegenüber der US-LLC ist die Flexibilität bei der Anzahl der Gesellschafter. Die schottische LP kann beliebig viele Teilhaber haben, ohne zusätzliche Berichtspflichten zu generieren.
Der Firmensitz in Edinburgh verleiht dem Unternehmen eine europäische Identität, was bei vielen Geschäftspartnern positiv aufgenommen wird. Scotland genießt oft ein freundlicheres Image als typische US-Standorte wie Delaware oder Wyoming.
Die schottische LP eignet sich für verschiedene Geschäftszwecke wie Beratung, Handel oder als Holdinggesellschaft. Sie unterliegt keinen besonderen Einschränkungen in ihrer Geschäftstätigkeit.
Da Großbritannien nicht zur EU gehört, entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung, sofern keine Kunden im Vereinigten Königreich bedient werden. Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich.
Praktische Anwendungsmöglichkeiten der schottischen LP
Vielseitige Einsatzbereiche und betriebliche Flexibilität
Die schottische Limited Partnership (LP) bietet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für Unternehmer und Investoren. Sie kann als Beratungsunternehmen, Handelsgesellschaft oder Holdinggesellschaft genutzt werden. Die Flexibilität dieser Rechtsform ermöglicht es, sie für verschiedenste geschäftliche Zwecke einzusetzen.
Ein wesentlicher Vorteil der schottischen LP ist ihre steuerliche Behandlung. Solange das Unternehmen keine Betriebsstätte in Großbritannien unterhält und keine in Großbritannien steuerpflichtigen Gewinne erzielt, fallen weder für die Gesellschaft noch für die Gesellschafter Steuern an. Dies gilt für Gewinne, die außerhalb Großbritanniens erwirtschaftet werden.
Die Gesellschaft muss keine Jahresabschlüsse einreichen und lediglich eine Nullerklärung abgeben, sofern keine in Großbritannien steuerpflichtigen Gewinne vorliegen. Dies bietet Vorteile hinsichtlich Vertraulichkeit und Privatsphäre.
Im Gegensatz zur amerikanischen LLC ist die schottische LP nicht auf einen einzelnen Gesellschafter beschränkt. Sie kann einen, drei, zehn oder mehr Gesellschafter haben, ohne dass zusätzliche Berichtspflichten entstehen.
Die schottische LP ermöglicht einen europäischen Firmensitz außerhalb der EU. Mit einer Adresse in Edinburgh können Rechnungen gestellt und Verträge unterzeichnet werden. Dies kann für viele Geschäftspartner attraktiver wirken als ein Sitz in Wyoming oder Delaware.
Für die Mehrwertsteuer muss sich die Gesellschaft in Großbritannien nicht registrieren, es sei denn, sie hat dort Kunden. Eine britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann jedoch von Vorteil sein, um bei Online-Dienstleistungen die Mehrwertsteuer zu sparen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die schottische LP eine Briefkastenfirma darstellt und keine Betriebsstätte in Großbritannien haben sollte, um die steuerlichen Vorteile zu wahren. Die Einkünfte gelten als nicht-ständige Einkünfte, was bei gewerblichen Einkünften für deutsche Staatsbürger, die Deutschland verlassen, problematisch sein kann.
Mehrwertsteuer-Registrierung und -Pflichten in Großbritannien
Die Scottish Limited Partnership (SLP) bietet einige steuerliche Vorteile gegenüber anderen Unternehmensformen. In Großbritannien muss eine SLP keine Mehrwertsteuer anmelden, solange sie keine Kunden im Vereinigten Königreich hat. Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich.
Eine freiwillige Mehrwertsteuer-Registrierung kann jedoch in manchen Fällen sinnvoll sein. Beispielsweise können so Mehrwertsteuer-Zahlungen bei Online-Diensten wie Google Ads oder Upwork vermieden werden. Die britische Mehrwertsteuernummer ermöglicht es, den Aufschlag von 20% zu umgehen.
Für eine SLP ohne Betriebsstätte in Großbritannien reicht in der Regel eine Null-Erklärung aus. Selbst bei hohen Umsätzen und Gewinnen muss keine detaillierte Steuererklärung eingereicht werden, solange keine in Großbritannien steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Die einfachen Meldepflichten der SLP sind ein großer Vorteil gegenüber Gesellschaften in anderen Ländern. Allerdings sollten die rechtlichen Aspekte der erweiterten beschränkten Steuerpflicht beachtet werden.
Offenlegung von Einkünften aus nicht-ständiger Betriebsstätte
Die schottische Limited Partnership (LP) bietet eine interessante Alternative zur amerikanischen LLC für Personen, die eine steuerfreie Gesellschaft außerhalb der EU gründen möchten. Diese Rechtsform hat einige bemerkenswerte Vorteile:
Die schottische LP muss in Großbritannien keine Steuern zahlen, solange sie keine Betriebsstätte im Vereinigten Königreich unterhält und keine in Großbritannien steuerpflichtigen Gewinne erzielt. Auch die Gesellschafter müssen keine Steuern auf die Gewinne der LP in Großbritannien entrichten.
Ein weiterer Vorteil ist die geringe Offenlegungspflicht. Die Gesellschaft muss weder Jahresabschlüsse einreichen noch eine vollständige Steuererklärung abgeben. Eine Nullerklärung genügt, selbst bei hohen Umsätzen und Gewinnen.
Die Struktur der schottischen LP ähnelt der deutschen GmbH & Co. KG mit einem Komplementär und mehreren Kommanditisten. Der Komplementär ist in der Regel eine schottische Limited Company.
Um die Offenlegung im Transparenzregister zu vermeiden, sollte kein Gesellschafter mehr als 25 Prozent der Anteile halten. Dies lässt sich durch Beteiligung von Familienangehörigen einfach erreichen.
Die schottische LP kann für verschiedene Zwecke genutzt werden:
Beratungsdienstleistungen
Handel
Holding-Gesellschaft
Ein europäischer Firmensitz außerhalb der EU in Edinburgh kann für viele Geschäftspartner attraktiver wirken als eine Adresse in den USA.
Zu beachten ist, dass die Einkünfte der LP als nicht-ständige Einkünfte gelten können. Dies kann für deutsche Staatsangehörige, die Deutschland verlassen, steuerliche Konsequenzen haben, insbesondere bei gewerblichen Einkünften.
Abschließende Betrachtungen zur schottischen Limited Partnership
Die schottische Limited Partnership stellt eine interessante Alternative zur amerikanischen LLC dar. Sie bietet steuerliche Vorteile und eine europäische Firmenpräsenz außerhalb der EU. Der Hauptsitz in Edinburgh verleiht dem Unternehmen ein positives Image.
Diese Rechtsform erfordert minimale Berichterstattung in Großbritannien. Solange keine steuerpflichtigen Gewinne im Vereinigten Königreich erzielt werden, genügt eine Nullmeldung. Jahresabschlüsse müssen nicht veröffentlicht werden.
Ein Nachteil ist das offene Transparenzregister. Partner mit mehr als 25% Anteil müssen offengelegt werden. Dies lässt sich durch geschickte Verteilung der Anteile umgehen.
Die schottische LP eignet sich für vielfältige Geschäftszwecke wie Beratung, Handel oder als Holdinggesellschaft. Eine Umsatzsteuerregistrierung ist nur bei Kunden in Großbritannien erforderlich.
Zu beachten ist die Problematik der Einkünfte ohne Betriebsstätte. Die LP gilt als Briefkastenfirma ohne feste Niederlassung in Großbritannien. Dies kann steuerliche Fragen für deutsche Staatsbürger aufwerfen.