Startup gründen & Steuern: MEIDE als Gründer Wohnsitz Deutschland & Österreich
Wenn Sie daran denken, ein Start-up zu gründen oder bereits eines in der frühen Phase haben, sollten Sie es vermeiden, in Deutschland oder Österreich zu leben. Der Grund dafür sind die steuerlichen Folgen Ihres Wohnsitzes, die viele junge Unternehmer nicht kennen. Oft fällt eine sogenannte Wegzugssteuer an, wenn sie ins Ausland ziehen möchten, was es fast unmöglich macht, das Land zu verlassen und gleichzeitig die Steuerbelastung zu tragen.
Die Wegzugssteuer betrifft sowohl Inlands- als auch Auslandsinvestitionen. Wenn Sie in Deutschland für mindestens sieben der letzten zwölf Jahre steuerpflichtig waren und Anteile an einer Gesellschaft von mehr als einem Prozent besitzen, müssen Sie im Falle eines Wegzugs diese Steuer zahlen. Dies gilt sowohl für Gewinne als auch für Verluste und kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Eine Auslands-Holdinggesellschaft zu haben und vor der Gründung ins Ausland zu ziehen, kann daher erhebliche steuerliche Vorteile bringen.
Key Takeaways
Wegzugssteuer in Deutschland und Österreich kann Start-up-Gründer erheblich belasten.
Eine ausländische Holdinggesellschaft bietet steuerliche Vorteile.
Ein Umzug ins Ausland vor der Gründung des Start-ups ist ratsam.
Argumente gegen die Gründung eines Start-ups in Deutschland oder Österreich
Steuerliche Belastungen: Wenn ein Unternehmer seinen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich hat, muss er mit erheblichen steuerlichen Verpflichtungen rechnen. Eine der größten Herausforderungen ist die sogenannte Exit-Tax. Diese Steuer fällt an, wenn der Gründer seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern möchte. Dabei wird der Wert des Unternehmens geschätzt und auf dieser Basis eine Steuer erhoben, die oft mehrere hunderttausend Euro betragen kann.
Beispielhafte Berechnung: Eine Firma, die einen jährlichen Gewinn von 100.000 Euro erzielt, wird mit dem 13,75-fachen des durchschnittlichen Jahresgewinns bewertet. Das bedeutet, die Firma ist rund 1,375 Millionen Euro wert. Bei Anwendung der Halbeinkünfte-Methode ergibt sich daraus eine Steuerlast von 3-400.000 Euro.
Szenaio Jährlicher Gewinn Bewertung (13,75-fach) Steuerlast (ca.) GmbH 100.000 € 1,375 Mio. € 3-400.000 €
Bewegungsfreiheit: Aufgrund der hohen Exit-Tax sind viele Unternehmer faktisch in Deutschland oder Österreich "gefangen", da sie die Steuer nicht zahlen können. Selbst bei einer temporären Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland ist es notwendig, Sicherheiten beim Finanzamt hinterlegen zu können.
Investoren-Szenarien: Viele Start-ups erhalten Investitionen von Risikokapitalgebern, die oft darauf abzielen, durch einen Exit-Strategie Gewinne zu realisieren. Wenn der Gründer allerdings in Deutschland oder Österreich lebt, gestaltet sich ein steuerfreier Exit besonders schwierig.
Alternative Länder: Es ist oft sinnvoller, den Wohnsitz in ein anderes, steuerlich günstigeres Land zu verlegen, bevor man das Start-up gründet. Einige geeignete Länder innerhalb der EU sind Malta oder Zypern, außerhalb der EU sind beispielsweise die Schweiz oder Dubai attraktiver.
Struktur der Holdinggesellschaft: Es empfiehlt sich, eine Holding außerhalb Deutschlands aufzubauen, selbst wenn das eigentliche Start-up in Deutschland ansässig ist. Länder wie Malta oder Zypern bieten hier erhebliche Vorteile, da dort keine Quellensteuer anfällt. Dies ermöglicht es, Gewinne steuerfrei in die Holdinggesellschaft zu übertragen und von dort aus weiter zu verteilen.
Beispielhafte Struktur:
Wohnsitz des Gründers: In einem steuerlich vorteilhaften Land
Holdinggesellschaft: In Malta, Zypern oder einem vergleichbaren Land
Betriebsgesellschaft: Start-up in Deutschland
Heuristisches Beispiel: Wenn ein Gründer seine Anteile an einem Start-up für eine Million Euro verkauft, fielen in einer Holdinggesellschaft in Malta oder Zypern keine Steuern an, und der gesamte Erlös könnte steuerfrei an den Gründer ausgeschüttet werden.
Länder mit ähnlicher Besteuerung: Neben Deutschland und Österreich gibt es auch in den Niederlanden ähnliche Regelungen zur Exit-Tax, während die meisten anderen Länder derartige Steuern nicht erheben.
Die durchdachte Wahl des Wohnsitzes und der Standort der Holdinggesellschaft können somit essentielle Faktoren für die steuerliche Effizienz und Flexibilität eines Start-ups sein.
Auswirkungen der Wohnsitzwahl auf Steuerfolgen
Die Wahl des Wohnsitzes spielt für Unternehmensgründer und Start-up-Betreiber eine entscheidende Rolle in Bezug auf Steuerfolgen. In Deutschland und Österreich ist die sogenannte Exitsteuer ein zentrales Thema. Diese Steuer greift, wenn ein Unternehmer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchte und eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält.
Die Exitsteuer erhebt sich auf den fiktiven Veräußerungsgewinn, der anhand eines Standardverfahrens geschätzt wird. Dies bedeutet, dass der Wert der Firma basierend auf dem durchschnittlichen Jahresgewinn der letzten drei Jahre bewertet wird. Für ein Unternehmen, das 100.000 Euro Gewinn jährlich erwirtschaftet, kann der Firmenwert auf 1,375 Millionen Euro geschätzt werden. Dieser fiktive Gewinn wird dann versteuert, wobei die persönliche Einkommenssteuer gilt.
Gründer sollten sich bewusst sein, dass diese Steuer unabhängig davon anfällt, ob sie innerhalb der EU oder in ein Drittland ziehen. Zwar gibt es Möglichkeiten der Stundung, indem ein Sicherheitspfand hinterlegt wird, doch dies ist lediglich eine temporäre Lösung und birgt finanzielle Hürden.
Eine clevere Strategie könnte daher sein, vor der Unternehmensgründung ins Ausland zu ziehen, insbesondere in Länder ohne oder mit weniger drückender Steuerlast. Länder wie Malta, Zypern oder das Vereinigte Königreich bieten vorteilhafte Bedingungen. Durch die Gründung einer Holdinggesellschaft in einem dieser Länder können Einkünfte steuerfrei vereinnahmt und mögliche Gewinne ohne Abzug an den eigenen Wohnsitz weitergeleitet werden. So lässt sich die gesamte Unternehmensverwertung steuerfrei gestalten.
In Österreich sind die Regelungen ähnlich, wobei es hier ebenfalls Unterschiede gibt, die man nicht außer Acht lassen sollte. Die Konsequenz einer misslichen Wohnsitzwahl kann sein, dass man an den Standort gebunden bleibt, weil die finanziellen Mittel zur Deckung der Exitsteuer fehlen.
Für junge Start-up-Gründer ist es daher entscheidend, ihre Wohnsitzwahl strategisch anzugehen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können.
Die Auswanderungssteuer im Detail
Die Auswanderungssteuer in Deutschland und Österreich kann schwerwiegende Auswirkungen auf Unternehmer und Start-up-Gründer haben. Wenn eine Person ihren Wohnsitz von Deutschland ins Ausland verlagert und innerhalb der letzten sieben von zwölf Jahren unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war, muss sie eine sogenannte Auswanderungssteuer zahlen. Dies gilt auch, wenn die Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft mehr als ein Prozent beträgt.
Diese Steuervariante gehört zur Einkommensteuer und betrifft grundsätzlich den Privatpersonenanteil, nicht die Firma selbst. Das Finanzamt bewertet die Firma und schätzt dabei die fiktiven Verkaufsgewinne. Eine Standardformel setzt den Durchschnittsgewinnen der letzten drei Jahre den 13,75-fachen Multiplikator an.
Beispielrechnung:
Firma mit 100.000 Euro Jahresgewinn -> Wert: 1,375 Millionen Euro
Fiktiver Verkaufswert versteuert nach der Halbeinkünfte-Methode
Ergibt eine Steuerschuld von 300.000 bis 400.000 Euro
Viele Start-ups generieren noch keine Gewinne; die Bewertung erfolgt dann nach dem geschätzten Wert eines Risikokapitalgebers, was wesentlich höhere Werte erzielen kann. Sollte die Steuer nicht aufgebracht werden können, ist ein Umzug ins Ausland finanziell unmöglich.
Eine Stundung der Auswanderungssteuer ist bei maximal sieben Jahren möglich, im EU-Raum auch möglicherweise länger. In diesem Fall muss jedoch eine Sicherheitsleistung in Höhe der Steuerschuld hinterlegt werden.
Die besten Schritte für Start-up-Gründer sind daher:
Vor der Gründung oder frühzeitig ins Ausland umziehen
Keine deutsche Holdinggesellschaft gründen
Alternative Standorte wie Malta, Zypern oder UK für die Holding wählen
Eine Holding in diesen Ländern bietet Vorteile wie steuerfreie Verkaufserlöse und keine Quellensteuer bei der Ausschüttung an die Anteilseigner. Diese Strategie ermöglicht es, dass die gesamten Verkaufserlöse steuerfrei genutzt werden können.
In Österreich existiert ebenso eine Auswanderungssteuer, die ähnlich wie die deutsche funktioniert, jedoch in einigen Punkten abweicht.
Berechnung der Auswanderungssteuer in Deutschland
Die Auswanderungssteuer in Deutschland ist eine spezielle Steuer, die auftritt, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Diese Steuer betrifft Personen, die einen erheblichen Anteil an Kapitalgesellschaften besitzen, das heißt mehr als ein Prozent. Betroffen sind sowohl inländische als auch ausländische Beteiligungen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die betroffene Person in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland gewesen ist.
Die Steuer basiert nicht auf den tatsächlichen Verkaufserlösen, sondern auf einem geschätzten fiktiven Veräußerungsgewinn. Das Finanzamt verwendet eine standardisierte Formel, um den Unternehmenswert zu berechnen. Diese Formel multipliziert den durchschnittlichen Jahresgewinn der letzten drei Jahre mit dem Faktor 13,75. Ein Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresgewinn von 100.000 Euro wird beispielsweise mit 1,375 Millionen Euro bewertet.
Ein häufiger Fall ist, dass viele Start-ups noch keine Gewinne erwirtschaften. In solchen Fällen wird die Bewertung des Unternehmenswertes eines Risikokapitalinvestors herangezogen. Dies kann zu einer deutlich höheren Bewertung führen. Die daraus entstehende Steuerlast kann erheblich sein und beträgt oft mehrere Hunderttausend Euro.
Falls eine vorübergehende Abwesenheit von maximal sieben Jahren, bzw. zwölf Jahren mit Verlängerung, geplant ist, kann eine Stundung der Steuer beantragt werden. Dazu muss eine Sicherheitsleistung in Höhe der Steuerschuld beim Finanzamt hinterlegt werden. Auch bei einem Umzug innerhalb der EU bleibt die Steuerpflicht bestehen. Hier kann jedoch ein zinsfreies und unbegrenztes Stundungsrecht in Anspruch genommen werden, das es ermöglicht, die Steuer erst bei einem tatsächlichen Verkauf des Unternehmens zu zahlen.
Es ist wichtig, die Auswanderungssteuer nicht mit der Entstrickungssteuer zu verwechseln. Letztere fällt an, wenn ein Unternehmen von einem Land in ein anderes verlegt wird. Für private Personen, die auswandern, ist die Auswanderungssteuer eine Variante der Einkommensteuer und keine Unternehmenssteuer.
Um die steuerlichen Nachteile zu vermeiden, ist es ratsam, vor der Gründung eines Start-ups ins Ausland zu ziehen. Auch die Gründung einer Holdinggesellschaft in einem anderen EU-Land, wie Malta oder Zypern, kann vorteilhaft sein. Diese ausländische Holdinggesellschaft kann die Gewinne steuerfrei an den Gründer weiterleiten, ohne der deutschen Kapitalertragsteuer zu unterliegen.
Die Bedeutung der Holdinggesellschafts-Struktur
Um international steuerliche Vorteile zu nutzen, ist es entscheidend, die Struktur Ihrer Holdinggesellschaft sorgfältig zu planen. Halten Sie Ihre Holdinggesellschaft im Ausland. Bei einer in Malta, Zypern oder UK ansässigen Holding können Sie steuerfrei Ausschüttungen vornehmen.
Vorteile einer ausländischen Holdinggesellschaft
Beispielsweise sind Kapitalgewinne in Malta, Zypern und UK steuerfrei in der Holding.
Keine Quellensteuer
In den genannten Ländern gibt es keine Quellensteuer auf Ausschüttungen.
Beispiel zur Verdeutlichung
Ein Start-up-Gründer, der seine Anteile für eine Million Euro verkauft und in einem Niedrigsteuerland lebt, kann bei einer ausländischen Holdinggesellschaft** den gesamten Erlös steuerfrei erhalten.**
Land der Holding Steuerliche Vorteile Malta Steuerfreie Gewinne, keine Quellensteuer Zypern Steuerfreie Gewinne, keine Quellensteuer UK Steuerfreie Gewinne, keine Quellensteuer
Für den Verkauf von Unternehmensanteilen durch eine Holdinggesellschaft in Deutschland würden hingegen 25 % Quellensteuer bei Ausschüttungen anfallen, die nicht erstattungsfähig sind.
Handlungsempfehlungen
Um optimale steuerliche Bedingungen zu gewährleisten, sollte man nicht nur während der Start-up Gründung, sondern auch während des Betriebs auf eine deutsche Holdingstruktur verzichten. Eine Holdinggesellschaft im Ausland ermöglicht es, steuerliche Belastungen deutlich zu reduzieren.
Vorteile der Gründung einer ausländischen Holdinggesellschaft
Wenn man ein Start-up gründet, kann es erhebliche Vorteile haben, die Holdinggesellschaft im Ausland zu gründen. Dies verhindert nicht nur mögliche steuerliche Nachteile, sondern bietet zusätzlich Flexibilität und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
Ein zentraler Vorteil der ausländischen Holdinggesellschaft ist die Möglichkeit, internationale Steuervorteile zu nutzen. Länder wie Malta, Zypern und das Vereinigte Königreich bieten attraktive steuerliche Rahmenbedingungen. Dort können Gewinne, die aus einer Beteiligung an einem deutschen Unternehmen resultieren, oft steuerfrei behalten werden.
Beispielhafte Vorteile einer ausländischen Holdinggesellschaft:
Keine Quellensteuer auf Dividenden.
Möglichkeit, Gewinne steuerfrei zu behalten.
Flexibilität bei der internationalen Verlagerung des Unternehmenssitzes.
Wenn eine Holdinggesellschaft nicht in Deutschland angesiedelt ist, lassen sich Gewinne in einigen dieser Länder komplett steuerfrei an den Inhaber ausschütten. Diese Struktur ist besonders vorteilhaft, wenn man selbst in einem Land mit niedriger bis keiner Einkommensbesteuerung lebt. Dadurch kann man wesentlich mehr von den erwirtschafteten Gewinnen behalten.
In Deutschland müsste man hingegen auf ausgeschüttete Dividenden eine Quellensteuer von 25 Prozent zahlen. Das führt oft dazu, dass erhebliche Teile des erwirtschafteten Gewinns an den Fiskus gehen. Durch die Nutzung einer ausländischen Holdinggesellschaft und eines geeigneten Wohnsitzes kann dieses Problem vermieden werden.
Schließlich kann man durch die Gründung einer ausländischen Holdinggesellschaft potenzielle steuerliche Hindernisse wie die Exit Tax in Deutschland oder Österreich umgehen. Solche Regelungen können erheblich belastend sein und ein Hindernis für die internationale Expansion oder den Verkauf des Unternehmens darstellen.
Eine durchdachte strukturierte ausländische Holdinggesellschaft bringt somit nicht nur steuerliche Effizienz, sondern auch Flexibilität und finanzielle Freiheit bei internationalen geschäftlichen Aktivitäten.
Der optimale Aufbau für Start-up-Gründer
Wenn Sie kurz davor stehen, ein Start-up zu gründen oder bereits ein Start-up gegründet haben, das sich noch in den Anfangsstadien befindet, sollten Sie unbedingt vermeiden, in Deutschland oder Österreich zu leben. Das Steuerumfeld in diesen Ländern kann für Start-up-Gründer erhebliche finanzielle Fallstricke beinhalten, insbesondere durch die sogenannte Wegzugsbesteuerung.
Wichtige steuerliche Überlegungen
Eine der größten Herausforderungen für Unternehmer in Deutschland ist die Wegzugsbesteuerung. Diese Steuer tritt in Kraft, wenn Sie als Unternehmer Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Der folgende Punkt ist dabei zu beachten:
Wegzugsbesteuerung: Diese Steuer wird auf den fiktiven Wert Ihres Unternehmens erhoben, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Für Unternehmen, die bereits Gewinne erzielen, beträgt dieser Wert das 13,75-fache des durchschnittlichen Jahresgewinns der letzten drei Jahre.
Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Macht ein Unternehmen jährlich 100.000 Euro Gewinn, wird es auf 1,375 Millionen Euro geschätzt. Die Steuer darauf kann schnell mehrere Hunderttausend Euro betragen.
Empfohlene Strategien
Um die steuerlichen Nachteile zu vermeiden, sollten Start-up-Gründer einige spezifische Strategien anwenden:
Wohnsitz im Ausland wählen: Bevor man ein Start-up gründet, ist es ratsam, ins Ausland zu ziehen. Dies kann helfen, die Wegzugsbesteuerung zu umgehen.
Keine deutsche Holdingstruktur: Statt Ihre Holdinggesellschaft in Deutschland zu haben, sollten Sie sie in ein anderes EU-Land oder außerhalb der EU verlegen. Empfohlene Länder sind Malta, Zypern oder auch das Vereinigte Königreich.
Vorteile von Holdinggesellschaften im Ausland
Durch die Gründung einer Holdinggesellschaft in Ländern wie Malta, Zypern oder dem Vereinigten Königreich können Sie erhebliche Steuervorteile erzielen:
Steuerfreie Gewinne: Gewinne, die innerhalb der Holding erzielt werden, sind in diesen Ländern von der Kapitalertragssteuer befreit.
Keine Quellensteuer: Bei einer Ausschüttung der Gewinne an Sie persönlich fällt in diesen Ländern keine Quellensteuer an.
Beispielsweise, wenn Sie Ihre Anteile an einem Start-up für eine Million Euro verkaufen und sich in einem steuerlich günstigen Land wie Malta oder Zypern befinden, können Sie die gesamten Verkaufserlöse steuerfrei erhalten.
Besonderheiten in Österreich
Die österreichische Wegzugsbesteuerung ist der deutschen ähnlich, hat jedoch einige Unterschiede. Auch hier ist es wichtig, den Wohnsitz rechtzeitig ins Ausland zu verlegen, um der Wegzugsbesteuerung zu entgehen.
Zusammengefasste Empfehlungen
Wählen Sie vor der Gründung des Start-ups einen Wohnsitz im Ausland.
Setzen Sie keine deutsche Holdingstruktur ein, sondern gründen Sie die Holding in einem steuerfreundlichen Land.
Planen Sie Ihre steuerlichen Strategien frühzeitig, um Überraschungen zu vermeiden und optimale finanzielle Ergebnisse zu erzielen.
Durch diese Vorkehrungen können Sie das Steuerumfeld zu Ihrem Vorteil nutzen und sich ganz auf den Aufbau und das Wachstum Ihres Start-ups konzentrieren.
Die Auswanderungssteuer in Österreich
Die Auswanderungssteuer in Österreich ähnelt in vielen Aspekten der deutschen Regelung, weist jedoch einige wesentliche Unterschiede auf. Diese Steuer greift, wenn jemand, der wesentliche Unternehmensanteile hält, ins Ausland zieht. Das Prinzip bleibt gleich: Es wird ein fiktiver Verkaufswert der Unternehmensanteile berechnet, auf den dann die Steuer erhoben wird.
Wichtige Merkmale der Auswanderungssteuer in Österreich:
Betroffene Personen: Die Steuer betrifft Personen, die bedeutende Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften halten und ihren Hauptwohnsitz in Österreich aufgeben.
Bemessungsgrundlage: Der Unternehmenswert basiert auf dem fiktiven Erlös, der bei einem hypothetischen Verkauf erzielt würde.
Steueraufschub: Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich teils günstigere Bedingungen für den Aufschub der Steuer. Ein solcher Aufschub kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein entscheidender Punkt ist die Möglichkeit, die Steuerzahlung aufzuschieben, falls die Person nur vorübergehend ins Ausland zieht. Hierbei muss jedoch eine Sicherheitsleistung gestellt werden, die die Höhe der geschuldeten Steuer abdeckt.
Einige Faktoren, die für Unternehmer und Start-up-Gründer in Österreich relevant sind:
Teilweiser Steueraufschub innerhalb der EU: Anders als in Deutschland bietet Österreich unter bestimmten Bedingungen einen unbefristeten und zinsfreien Steueraufschub innerhalb der EU.
Rückkehrmöglichkeit: Bei Rückkehr nach Österreich innerhalb eines festgelegten Zeitraums kann die Steuer endgültig erlassen bleiben, sofern die Steuerpflicht wiederaufgenommen wird.
Diese Steuerregelung spielt eine entscheidende Rolle in der Planung internationaler Geschäftsaktivitäten und bei der Entscheidung über den Wohnsitz. Unternehmer sollten diesen Aspekt bei ihrer Planung berücksichtigen, um unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden.
Unterschiede zwischen der deutschen und österreichischen Auswanderungssteuer
Die Auswanderungssteuer in Deutschland und Österreich weist einige wesentliche Unterschiede auf. Beide Länder erheben diese Steuer, sobald ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und Anteile an Kapitalgesellschaften hält. Dabei gibt es jedoch signifikante Abweichungen in der Anwendung und den Bedingungen dieser Steuer.
Bedingungen für die auslösende Steuerpflicht:
Deutschland:
Die Auswanderungssteuer greift, wenn man Anteile von mehr als einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält.
Die Steuerpflicht besteht, wenn der Steuerpflichtige mindestens sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.
Österreich:
In Österreich gilt die Auswanderungssteuer für alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von der Höhe der Beteiligung.
Der Zeitraum der Steuerpflicht vor dem Wegzug ist weniger strikt geregelt.
Bewertung der Unternehmenswerte:
In Deutschland wird der Wert eines Unternehmens durch eine Formel bestimmt, die das 13,75-fache des durchschnittlichen Jahresgewinns der letzten drei Jahre als Grundlage nimmt. Ist kein Gewinn vorhanden, wird die Bewertung des Unternehmens durch einen Venture-Capital-Investor herangezogen. Österreich nutzt ebenfalls Marktwerte oder ihre geschätzten Werte für die Steuerbemessung.
Stundungsmöglichkeiten der Steuerschuld:
In beiden Ländern kann die Auswanderungssteuer unter bestimmten Bedingungen gestundet werden.
Deutschland:
Die Steuer kann für einen temporären Wegzug von weniger als sieben Jahren (oder bis zu zwölf Jahren mit einer Verlängerung) gestundet werden, jedoch nur wenn eine Sicherheitsleistung hinterlegt wird.
Österreich:
In Österreich ist auch die Stundung der Steuer möglich, die Regelungen hierzu sind jedoch flexibler als in Deutschland.
Steuerberechnung und Liquidität:
Die Höhe der Steuerverpflichtung kann in Deutschland und Österreich unterschiedlich ausfallen, abhängig von der Bewertung und den vorhandenen Möglichkeiten zur Stundung. Österreich bietet in einigen Fällen eine weniger strikte Handhabung, was die Zahlungsfähigkeit von Start-up-Gründern beeinflussen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass junge Unternehmer, die ein Start-up gründen oder gegründet haben, genau auf die spezifischen Regelungen der Auswanderungssteuer in ihrem Land achten müssen, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden.