Shakira: 2. Anklage wegen Steuerhinterziehung! Greift spanischer Fiskus hart durch?

Die kolumbianische Sängerin Shakira steht erneut im Fokus der Medien, diesmal aufgrund neu erhobener Anklagen in Spanien. Im Zentrum der Vorwürfe steht das Jahr 2018, in dem Shakira eine Vorauszahlung in Höhe von 19,3 Millionen Dollar für ihre "El Dorado World Tour" erhalten haben soll, ohne diese Einnahmen in Spanien zu deklarieren. Shakira wird beschuldigt, dadurch Einkommensteuern in Höhe von 6,6 Millionen Euro sowie Vermögensteuern von rund 800.000 Euro nicht abgeführt zu haben. Allerdings besteht bereits für den Zeitraum von 2012 bis 2014 ein weiteres Verfahren gegen die Künstlerin in Spanien, in dem es um mutmaßliche Steuerschulden von etwa 14 Millionen Euro geht. Trotz der Feststellung, dass sie in diesen Jahren über 183 Tage in Spanien lebte, argumentiert Shakira, dass sie in diesem Zeitraum keinen steuerlichen Wohnsitz in dem Land hatte.

Mit Blick auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung im November 2023, bei der Shakira per Videozuschaltung aus den USA teilnehmen darf, bleiben viele Fragen offen. Interessant ist dabei auch die bisherige Reaktion Shakiras auf das Angebot eines Deals, den sie abgelehnt hat, um die volle Verantwortung zu übernehmen. Dies spiegelt ihre Entschlossenheit wider, sich gegen die Anklagen zu verteidigen. Währenddessen wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob dieser Fall beispielhaft für den Umgang mit steuerlichen Angelegenheiten in Spanien steht und ob vergleichbare Fälle mit einer ähnlichen Intensität verfolgt werden.

Key Takeaways

  • Shakira sieht sich mit neuen Anklagen der Steuerhinterziehung für das Jahr 2018 konfrontiert.

  • Die Künstlerin behauptet, keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien gehabt zu haben.

  • Trotz eines angebotenen Deals entscheidet Shakira, sich den Vorwürfen ohne Vergleich zu stellen.

Shakiras aktuelle Anklagen

Steuervergehen im Jahr 2018

In 2018 erhob die spanische Staatsanwaltschaft gegen die kolumbianische Sängerin Shakira den Vorwurf, ein Einkommen von 19,3 Millionen Dollar, das als Vorschuss für ihre Welttournee "El Dorado" erhalten wurde, nicht in Spanien versteuert zu haben. Dies führt zu einer behaupteten Steuerschuld von 6,6 Millionen Euro an Einkommensteuer sowie zusätzlich etwa 800.000 Euro an Vermögensteuer.

Einnahmen aus Welttournee "El Dorado"

Die Vorwürfe konzentrieren sich auf Einkünfte aus der "El Dorado" Welttournee. Von dem beträchtlichen Vorschusszahlungen, die ihr für die Tournee gewährt wurden, erklärte Shakira einen wesentlichen Teil nicht den spanischen Steuerbehörden.

Nächste Gerichtsverhandlung

Shakira wird im November 2023 in Spanien vor Gericht stehen, wo es um Steuervergehen aus den Jahren 2012 bis 2014 geht, mit behaupteten Steuerschulden von insgesamt 14 Millionen Euro. Die Künstlerin hat die Möglichkeit, der Verhandlung aus den Vereinigten Staaten beizuwohnen und muss nur einmal nach Spanien reisen, um eine Zeugenaussage zu machen. Shakira weist die Vorwürfe zurück, behauptet, zu den Zeiten nicht in Spanien ansässig gewesen zu sein, und lehnt eine angebotene Vereinbarung, die eine Bewährungsstrafe beinhaltet, ab.

Shakiras Steuersituation

Argumente der Verteidigung

  • Behauptung der Nichtansässigkeit: Sie vertritt den Standpunkt, nicht in Spanien steueransässig gewesen zu sein, da sie weniger als 183 Tage pro Jahr dort verbracht habe.

  • Zurückweisung der Vorwürfe: Trotz der neuen Anschuldigungen für das Jahr 2018 gibt es bisher keine Stellungnahme zu diesen Vorwürfen.

  • Bereits gezahlte Beträge: Sie betont, alle fälligen Steuern bereits beglichen zu haben und keine weiteren Zahlungen zu leisten.

Spaniens Steuerforderungen

Jahr Einkommenssteuer Vermögenssteuer 2012 - 2014 14 Millionen € Nicht spezifiziert 2018 6,6 Millionen € 800.000 €

  • Zeitraum der Anschuldigungen: Es werden Steueransprüche für die Jahre 2012 bis 2014 sowie zusätzlich für das Jahr 2018 geltend gemacht.

  • Anschuldigungen: Der Vorwurf lautet auf Steuerhinterziehung, einschließlich des nicht deklarierten Einkommens aus dem El Dorado World Tour-Vorschuss.

Vorschlag der Staatsanwaltschaft

  • Gefängnisstrafe auf Bewährung: Es wurde ein Deal mit einer Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren auf Bewährung angeboten.

  • Ablehnung des Deals: Shakira hat sich gegen diesen Deal entschieden und bekräftigt, sämtliche Schulden beglichen zu haben.

Beckham-Gesetz und Steuersituation

Steuerliche Ansässigkeit und Konsequenzen

  • Aufenthaltstage: Es scheint sicher, dass ein Aufenthalt von über 200 Tagen pro Jahr in Spanien zwischen 2012 und 2014 eine unbeschränkte Steuerpflicht begründet.

  • Gerichtsverfahren: Die Angeklagte darf am Gerichtsverfahren von den Vereinigten Staaten aus teilnehmen, was zeigt, dass die Anforderungen der spanischen Gerichte möglicherweise flexibel sind.

  • Angebotene Vereinbarung: Der Angeklagten wurde ein Handel angeboten, den sie allerdings ablehnte, da sie der Auffassung ist, alle Steuerverbindlichkeiten bereits beglichen zu haben.

Unternehmensgründungen der Künstlerin

  • Gesellschaften in Malta und Luxemburg: Durch die Gründung von Unternehmen in diesen Ländern wurde Einkommen kanalisiert, welches mutmaßlich aus Spanien verwaltet wurde.

  • Mangelnde Substanz: Diese Unternehmen verfügten wohl kaum über operative Substanz in den genannten Ländern.

  • Beckham-Gesetz Unanwendbarkeit: Künstler können den speziellen steuerlichen Status, der durch das Beckham-Gesetz gewährt wird, nicht ohne Weiteres beanspruchen, weshalb andere Wege der Einkommensstrukturierung gesucht wurden.

Steuerstatus Auswirkung Unbeschränkte Steuerpflicht Bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen in Spanien, auch bekannt als das 183-Tage-Kriterium. Beschränkte Steuerpflicht (Beckham-Gesetz) Keine Steuerpflicht auf weltweites Einkommen für Personen, die das Beckham-Gesetz nutzen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

Ergebnis der Steueraffäre: Die zukünftigen Urteile und Ergebnisse der Gerichtsverfahren bleiben abzuwarten. Kunden, welche eine Umsiedlung nach Spanien oder eine ähnliche steuerliche Optimierung erwägen, können sich beraten lassen und eine Einschätzung ihrer individuellen Situation erhalten.

Spanische Steuerbehörde und ihre Kundenorientierung

Im Jahr 2018 erhielt die kolumbianische Sängerin Shakira eine Vorauszahlung in Höhe von 19,3 Millionen Dollar für ihre "El Dorado" Welttournee. Diese Summe wurde von Shakira nicht in Spanien deklariert, was zu Vorwürfen der Steuerhinterziehung führte. Die Behörden beschuldigen sie, 6,6 Millionen Euro an Einkommenssteuer sowie etwa 800.000 Euro an Vermögenssteuer nicht entrichtet zu haben. Während Shakira sich darauf beruft, in dem fraglichen Zeitraum nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien gelebt zu haben und somit keiner Steuerpflicht zu unterliegen, muss sie sich dennoch im November 2023 vor einem spanischen Gericht verantworten. Bereits für die Jahre 2012 bis 2014 wird ihr vorgeworfen, schätzungsweise 14 Millionen Euro an Steuern schuldig zu sein.

Für das bevorstehende Gerichtsverfahren, das öffentlich übertragen wird, darf Shakira aus den Vereinigten Staaten teilnehmen; sie wird lediglich zur Abgabe einer Zeugenaussage in Spanien erwartet. Die spanische Steuerbehörde wird hierbei ihre Anklage vertreten, während Shakira alle Anschuldigungen zurückweist und darauf besteht, bereits alle ausstehenden Beträge beglichen zu haben. Sie lehnte sogar einen ausgehandelten Deal von weniger als zwei Jahren auf Bewährung ab. Ihre Verteidigungsstrategie kann als kühn angesehen werden, und es bleibt abzuwarten, welche Entwicklung der Fall aus dem Jahr 2018 nehmen wird.

Das Prozedere in Shakiras Fall wirft Fragen auf, ob die spanische Steuerbehörde grundsätzlich streng mit Steuerpflichtigen umgeht. Im Kontext der Beckham-Regelung, die eine Begrenzung der Steuerpflicht trotz längeren Aufenthaltes in Spanien ermöglicht, zeigt die Behörde nach Erfahrungen mit Mandanten eine sehr entgegenkommende Haltung. Laut Berichten werden diese kaum von der Steuerbehörde behelligt oder mit strikten Maßnahmen konfrontiert. Die Behörde scheint an der Förderung des Zuzugs gewünschter Personen interessiert zu sein und übt keine drakonische Verfolgung aus; diese Einstellung spiegelt sich auch in der Unterstützung von Mandanten durch ein Netzwerk von Anwälten, Steuerberatern und Beratern weltweit wider.

Wenn der Wunsch besteht, den Wohnsitz nach Spanien oder ein anderes Land zu verlegen, um die Steuerlast zu optimieren, wird eine Beratung empfohlen, um die steuerliche Situation individuell zu analysieren und effektiv zu gestalten.

Vergleich mit Fällen anderer bekannter Persönlichkeiten

Die kolumbianische Künstlerin Shakira sieht sich derzeit mit ernsthaften Vorwürfen in Spanien konfrontiert. Es wird behauptet, dass sie im Jahr 2018 ein Vorschuss von über 19 Millionen US-Dollar für ihre El Dorado Welttournee erhielt, den sie in Spanien nicht als Einnahme angab. Folglich wird ihr vorgeworfen, etwa 6,6 Millionen Euro an Einkommenssteuer und zusätzlich 800.000 Euro an Vermögenssteuer schuldig zu sein. In einem anderen Verfahren geht es um die Jahre 2012 bis 2014, in denen Shakira vermutlich um die 14 Millionen Euro an Steuern nachzahlen muss. Die Künstlerin behauptet, sie habe in diesen Jahren nicht genügend Tage in Spanien verbracht, um steuerpflichtig zu sein. Zu den jüngsten Anschuldigungen bezüglich des Jahres 2018 hat sie sich noch nicht geäußert.

Shakira wird erlaubt, das Gerichtsverfahren im November aus den Vereinigten Staaten zu verfolgen, wobei sie nur einmal nach Spanien reisen muss, um eine Zeugenaussage zu machen. Dies weist darauf hin, dass der Fall wohl öffentlich übertragen wird. Einige sind der Meinung, dass Shakira aufgrund dieser Regelung vermutlich mildere Konsequenzen erwarten kann, da sie nicht persönlich während des Prozesses in Spanien anwesend sein muss.

Man sollte ihre Situation nicht mit der allgemeinen Strenge der spanischen Steuerbehörden vergleichen. Die Behörden scheinen kulant zu sein, besonders zu Personen, die den sogenannten Beckham-Gesetz-Status nutzen, welcher es ermöglicht, trotz eines langen Aufenthalts in Spanien, keine Steuern auf ausländische Einkünfte zahlen zu müssen. Shakira kam für diesen Status jedoch nicht in Betracht.

Aus diesen Umständen zeichnet sich ein Bild ab, bei dem berühmte Persönlichkeiten als Exempel statuiert werden könnten. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Beweislage, die den Medien zufolge erdrückend scheint, Shakira in ihrem November-Prozess tatsächlich belasten wird. Für Interessierte, die ihre steuerliche Situation optimieren möchten, bietet der Sprecher Beratungsleistungen an und verweist auf seine nahezu zwanzigjährige Erfahrung in diesem Bereich.

Prognose für Shakira

Die kolumbianische Sängerin Shakira steht vor juristischen Herausforderungen in Spanien. Ihr wird vorgeworfen, 2018 eine Vorauszahlung in Höhe von 19,3 Millionen Dollar, die sie im Rahmen ihrer El Dorado Welttournee erhalten hatte, nicht in Spanien deklariert zu haben. Folglich wirft man ihr vor, Einkommenssteuer in Höhe von 6,6 Millionen Euro sowie etwa 800.000 Euro Vermögenssteuer zu schulden.

Im November 2023 muss Shakira sich bereits wegen steuerlichen Angelegenheiten aus den Jahren 2012 bis 2014 vor einem spanischen Gericht verantworten, wobei es um mutmaßliche Steuerschulden in Höhe von rund 14 Millionen Euro geht. Die Künstlerin behauptet, in dieser Zeit nicht in Spanien gelebt zu haben, und daher keine Steuerpflicht bestand. Bezüglich des neuen Falls aus dem Jahr 2018 hat Shakira bisher nicht Stellung genommen, darf aber den Prozess im November aus den USA verfolgen.

Shakira konnte einen Deal für eine Bewährungsstrafe von unter zwei Jahren ablehnen. Sie vertritt den Standpunkt, alle Steuerschulden beglichen zu haben. Das weitere Verfahren könnte Aufschluss darüber geben, ob allein die Prominenz zu einer strengen Verfolgung durch die spanischen Steuerbehörden führt oder ob dies ein generelles Vorgehen ist.

Die sogenannte Beckham-Gesetzgebung, die Shakira nicht in Anspruch nahm, ermöglicht eine begrenzte Steuerpflicht in Spanien, selbst bei ganzjährigem Aufenthalt. Shakira nutzte diesen Status nicht, da Künstler diesen nicht ohne Weiteres beanspruchen können. Stattdessen gründete sie Firmen in Malta und Luxemburg.

Die Erfahrung zeigt, dass die spanischen Steuerbehörden im Umgang mit Kunden, die das Beckham-Gesetz nutzen, als entgegenkommend gelten. Eine Verallgemeinerung aufgrund des Falls Shakira erscheint nicht gerechtfertigt. Der Prozess im November wird zeigen, wie die Situation für Shakira ausgeht, insbesondere im Licht der öffentlichen Beweislage. Eine Beratung kann für Personen, die über einen Wohnsitzwechsel nach Spanien nachdenken, hilfreich sein, um die steuerliche Lage zu bewerten.

Steueroptimierungsberatung

Finanzberatung in Spanien – Präzedenzfall Shakira

Im Kontext der aktuellen Ereignisse um die kolumbianische Künstlerin Shakira, welche mit Vorwürfen der Steuerhinterziehung in Spanien konfrontiert ist, stehen besondere Vorgänge im Fokus. Es handelt sich dabei um nicht deklarierte Einnahmen im Jahr 2018, insbesondere ein Vorschuss von 19,3 Millionen Dollar, der im Zusammenhang mit ihrer "El Dorado"-Welttournee erzielt wurde. Diese Einnahmen führten zu Steuernachzahlungsforderungen in Höhe von 6,6 Millionen Euro an Einkommensteuer und etwa 800.000 Euro an Vermögenssteuer.

Rechtliche Auseinandersetzung und Standpunkte

Shakira steht im November 2023 vor Gericht in Spanien, dabei geht es um die steuerliche Verantwortung für die Jahre 2012 bis 2014, mit einer möglichen Steuerschuld von rund 14 Millionen Euro. Ihre Verteidigung argumentiert, dass sie in den genannten Jahren weniger als 183 Tage in Spanien verbracht habe und somit keine Steuerpflicht bestehe. Aktuelle Entwicklungen erlauben ihr die Teilnahme an der Verhandlung aus den USA, mit Ausnahme einer erforderlichen persönlichen Aussage in Spanien.

Beckham-Gesetz und dessen Anwendbarkeit

In Bezug auf das Beckham-Gesetz, welches eine begrenzte Steuerpflicht in Spanien unabhängig von der Aufenthaltsdauer ermöglicht, sei geklärt, dass Shakira dieses nicht angewendet hat. Diese Regelung bietet für bestimmte Gruppen, wie beispielsweise Fußballspieler, die Möglichkeit, von einer limitierten Steuerpflicht in Spanien zu profitieren, während sie dennoch dem Land zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen.

Unternehmensgründung und Steuerstrategien

Shakira hat zur Verwaltung ihrer Einkünfte Unternehmen in Malta und Luxemburg gegründet. Diese Unternehmen wurden wahrscheinlich von Spanien aus geleitet, ohne dass eine signifikante Geschäftstätigkeit in den jeweiligen Ländern stattgefunden hat, was zu den aktuellen Vorwürfen beiträgt.

Umgang mit der spanischen Steuerbehörde

Es liegt die Beobachtung vor, dass die spanischen Steuerbehörden im Allgemeinen kundenfreundlich agieren, insbesondere bei Personen, die das Beckham-Gesetz nutzen. Nicht zuletzt möchte man derartige Individuen im Land willkommen heißen. Der Fall Shakira sollte dabei nicht als generelles Exempel für die Behandlung von Steuerausländern in Spanien gewertet werden.

Rechtsberatung und Dienstleistungen

Für Personen, die eine Verlegung ihres Wohnsitzes in Betracht ziehen, um ihre Steuerlast zu optimieren, stehen Beratungsangebote bereit. Mit einem Netzwerk aus Anwälten, Steuerberatern und Beratern kann individuelle Unterstützung unter Koordination des Beraterteams angeboten werden. Dies umfasst sowohl Unternehmer, Freiberufler als auch Investoren, die einen Umzug ins Ausland anstreben.

Weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten finden Interessierte auf der Webseite mandating.com.

Zurück
Zurück

GmbH schließen, dann Neugründung im Ausland. Ist das legal??

Weiter
Weiter

Vermögensschutz: So schützen Sie Ihre Immobilien effektiv