Serbien vs Ungarn als Firmensitz und BRICS-Sprungbrett für Auswanderer

Deutsche Unternehmer, die ins Ausland ziehen, stehen oft vor der Herausforderung, eine geschäftliche Präsenz in Europa aufrechtzuerhalten. Zwei attraktive Standorte für diesen Zweck sind Serbien und Ungarn. Beide Länder bieten niedrige Unternehmenssteuersätze und gute Beziehungen zu den BRICS-Staaten.

Serbien lockt mit einer Körperschaftsteuer von 15 Prozent, während Ungarn mit 9 Prozent den niedrigsten offiziellen Steuersatz in der EU vorweisen kann. Ein wichtiger Aspekt bei der Standortwahl ist die Quellensteuer auf Dividenden. Ungarn hat hier einen Vorteil: Für juristische Personen als Anteilseigner fällt keine Quellensteuer an.

Wichtige Erkenntnisse

  • Serbien und Ungarn sind attraktive Standorte für europäische Geschäftspräsenzen nach Auswanderung.

  • Die Körperschaftsteuersätze betragen in Serbien 15% und in Ungarn 9%.

  • Ungarn erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden für juristische Personen als Anteilseigner.

Überblick über Veranstaltungen für Auswanderer

Themenspektrum

Die Seminare und Workshops für Auswanderer im zweiten Halbjahr 2024 decken ein breites Themenspektrum ab. Im Fokus stehen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten im Ausland unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem werden Strategien zum Vermögensschutz außerhalb der EU sowie Wege zum Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft beleuchtet. Das Programm bietet intensive Kurse und Seminare zu diesen praxisrelevanten Themen.

Austausch und Kontakte

Bei den Veranstaltungen wird großer Wert auf den persönlichen Austausch gelegt. Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich mit den Referenten sowie untereinander zu vernetzen. Ein besonderes Angebot ist, dass Lebenspartner oder Geschäftspartner kostenlos an den Seminaren und Workshops teilnehmen können. Dies fördert den Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern.

Steuerliche Überlegungen für europäische Geschäftsaktivitäten nach der Auswanderung

Für Unternehmer, die ins Ausland ziehen, aber weiterhin in Europa geschäftlich aktiv sein möchten, bieten sich Serbien und Ungarn als attraktive Standorte an. Beide Länder zeichnen sich durch niedrige Unternehmenssteuersätze aus.

In Serbien beträgt der Körperschaftsteuersatz 15%, während Ungarn mit 9% den niedrigsten offiziellen Satz in der EU aufweist. Weder Serbien noch Ungarn erheben eine Gewerbesteuer, was die effektive Steuerlast für Unternehmen gering hält.

Ein wichtiger Aspekt bei der Standortwahl ist die Quellensteuer auf Dividendenzahlungen ins Ausland. Ungarn erhebt für natürliche Personen 15% Quellensteuer. Für juristische Personen als Anteilseigner fällt in Ungarn keine Quellensteuer an, unabhängig von der Substanz der Holdinggesellschaft.

Beide Länder pflegen gute Beziehungen zu China, Russland und anderen BRICS-Staaten. Dies kann für Unternehmer mit Geschäftsverbindungen in diese Regionen von Vorteil sein.

Serbien ist kein EU-Mitglied, liegt aber geografisch und kulturell in Europa. Das Land ist offiziell EU-Beitrittskandidat, der Prozess zieht sich jedoch seit Jahren hin.

Bei der Wahl zwischen Serbien und Ungarn spielen neben steuerlichen Aspekten auch kulturelle Faktoren eine Rolle. Diese sollten Unternehmer individuell prüfen und in ihre Entscheidung einbeziehen.

Standortwahl für das Unternehmen

Serbien und Ungarn bieten attraktive Möglichkeiten für Unternehmer, die nach der Auswanderung eine europäische Geschäftspräsenz benötigen. Beide Länder zeichnen sich durch niedrige Unternehmenssteuern und gute Beziehungen zu den BRICS-Staaten aus.

Die Körperschaftsteuer in Serbien beträgt 15%, während Ungarn mit 9% den niedrigsten offiziellen Steuersatz in der EU aufweist. In beiden Ländern gibt es keine Gewerbesteuer.

Bei der Gewinnausschüttung spielt die Quellensteuer eine wichtige Rolle. Ungarn erhebt 15% Quellensteuer auf Dividenden an natürliche Personen. Für juristische Personen als Anteilseigner fällt keine Quellensteuer an, unabhängig von der Substanz der Holdinggesellschaft.

Serbien ist kein EU-Mitglied, was für manche Unternehmer von Vorteil sein kann. Das Land gilt als Kandidat für einen EU-Beitritt, scheint diesen Status aber nicht aktiv anzustreben.

Beide Länder können als Brückenkopf in den BRICS-Raum dienen. Dies ist für Unternehmer interessant, die vom wirtschaftlichen Wachstum dieser Ländergruppe profitieren möchten.

Steuerlicher Vergleich: Serbien und Ungarn

Körperschaftsteuer in Serbien

Serbien erhebt eine Körperschaftsteuer von 15% auf Unternehmensgewinne. Das Land ist kein EU-Mitglied, strebt aber eine Mitgliedschaft an. Der Beitrittsprozess zieht sich jedoch seit Jahrzehnten hin. Serbien scheint seinen Status als europäisches Land außerhalb der EU zu schätzen. Es gibt keine zusätzliche Gewerbesteuer.

Körperschaftsteuer in Ungarn

Ungarn bietet mit 9% den niedrigsten offiziellen Körperschaftsteuersatz in der Europäischen Union. Auch hier fällt keine Gewerbesteuer an. Bei Ausschüttungen an natürliche Personen wird eine Quellensteuer von 15% fällig.

Für Ausschüttungen an juristische Personen gilt:

  • Keine Quellensteuer

  • Keine strengen Substanzanforderungen an Holdinggesellschaften

Diese Regelung erleichtert die steuereffiziente Strukturierung von Unternehmensgruppen.

Beziehungen zu BRICS-Staaten

Sowohl Serbien als auch Ungarn pflegen gute Beziehungen zu China, Russland und anderen BRICS-Ländern. Dies kann für Unternehmer mit Geschäftspartnern in diesen Märkten vorteilhaft sein. Beide Länder können als "Brückenkopf" zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem BRICS-Block dienen.

Einige Vorteile:

  • Ungehinderte Geschäftsbeziehungen

  • Potenzial zur Teilhabe am Wirtschaftswachstum der BRICS-Staaten

  • Strategisch günstige Position für Unternehmen

Steuerspezifische Vor- und Nachteile

Direkte Auswirkungen der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuersätze in Serbien und Ungarn unterscheiden sich deutlich. Serbien erhebt eine Körperschaftsteuer von 15%, während Ungarn mit 9% den niedrigsten offiziellen Steuersatz in der Europäischen Union aufweist. Beide Länder verzichten auf eine Gewerbesteuer, was die effektive Steuerlast für Unternehmen reduziert.

Ungarns Steuersystem ist besonders attraktiv für Unternehmen, die nach einer günstigen steuerlichen Basis in Europa suchen. Der niedrige Steuersatz von 9% ermöglicht es Firmen, einen größeren Teil ihrer Gewinne zu behalten.

Quellensteuer und deren Vermeidung

Bei der Gewinnausschüttung spielt die Quellensteuer eine entscheidende Rolle. Ungarn bietet hier einen besonderen Vorteil: Für juristische Personen als Anteilseigner fällt keine Quellensteuer an. Diese Regelung gilt unabhängig von weiteren Bedingungen oder Substanzanforderungen an die Holdinggesellschaft.

Für natürliche Personen beträgt die Quellensteuer in Ungarn 15%. In Serbien gelten ähnliche Regeln, wobei die genauen Sätze je nach Situation variieren können.

Diese Steuerstruktur macht beide Länder, insbesondere Ungarn, zu interessanten Standorten für internationale Unternehmen. Sie ermöglicht eine effiziente Gewinnrepatriierung in Niedrigsteuerländer wie Dubai, ohne zusätzliche steuerliche Belastungen durch hohe Quellensteuern.

Steuerliche Betrachtung eines fiktiven Szenarios

Wohnsitz und Geschäftsführung in Dubai

Eine Person mit Wohnsitz in Dubai gründet ein Unternehmen in Ungarn oder Serbien. In Dubai fallen keine Einkommensteuern an. Das Unternehmen in Europa erwirtschaftet Gewinne und unterliegt der lokalen Körperschaftsteuer.

In Ungarn beträgt der Körperschaftsteuersatz 9%. Dies ist der niedrigste offizielle Satz in der EU. Serbien erhebt 15% Körperschaftsteuer. Beide Länder erheben keine Gewerbesteuer.

Gewinnausschüttungen nach Dubai

Bei Ausschüttungen an natürliche Personen in Dubai fällt in Ungarn 15% Quellensteuer an. Für juristische Personen als Anteilseigner erhebt Ungarn keine Quellensteuer, unabhängig von deren Substanz.

Serbien erhebt generell 20% Quellensteuer auf Dividenden an ausländische Anteilseigner. Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen kann dieser Satz auf 5% oder 10% reduziert werden.

Eine Holdingstruktur zur Quellensteueroptimierung wird in vielen Ländern kritisch geprüft. Fehlt es an wirtschaftlicher Substanz, kann die Anerkennung versagt werden.

Zurück
Zurück

Liechtenstein tritt IWF bei: Notfallplan oder geheime Agenda?

Weiter
Weiter

BRICS Jahrestreffen: Wird es jetzt schmerzhaft für die westliche Welt?