Nicht der Staat geht pleite, sondern die Bürger: Bankenrettung per Enteignung?

Die Finanzwelt ist in ständigem Wandel, und Bankenpleiten sind ein Thema, das viele Menschen beunruhigt. Nach der Finanzkrise 2008 wurden EU-weit sogenannte Bail-in-Gesetze eingeführt. Diese regeln, wie Banken in Schieflage gerettet werden sollen, ohne den Steuerzahler zu belasten.

Stattdessen werden Investoren, Anleger und Kunden der betroffenen Bank zur Verantwortung gezogen. Die Credit Suisse-Krise 2023 zeigte, wie solch ein Bail-in in der Praxis aussehen kann. Wandelanleihen wurden in Eigenkapital umgewandelt, um die Bank zu stabilisieren. In Deutschland sind ähnliche Regelungen im Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen verankert.

Kernpunkte

  • Bail-in-Gesetze verlagern die Verantwortung für Bankenrettungen auf Investoren und Kunden.

  • Einlagen bis 100.000 Euro sind theoretisch geschützt, praktisch könnte dieser Schutz begrenzt sein.

  • Vermögensstreuung und Auslandsinvestitionen können Risiken mindern.

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Ursachen und Konsequenzen von Bankenpleiten

Bankenpleiten sind ein wiederkehrendes Phänomen in der Finanzwelt. In den letzten Jahren gab es mehrere aufsehenerregende Fälle, wie den Zusammenbruch der Credit Suisse in der Schweiz und einige Bankenschließungen in den USA. Diese Ereignisse haben die Aufmerksamkeit auf die Mechanismen gelenkt, die bei finanziellen Schieflagen von Banken greifen.

Nach der Finanzkrise von 2008-2010 wurden EU-weit, aber auch in den USA, der Schweiz und Liechtenstein sogenannte Bail-in-Gesetze verabschiedet. Diese Gesetze zielen darauf ab, die Steuerzahler zu entlasten und stattdessen Investoren, Kunden und Anleger der betroffenen Bank für deren Schulden haftbar zu machen.

Im Fall der Credit Suisse wurden Wandelanleihen im Wert von 17 Milliarden Franken in Eigenkapital umgewandelt. Dies zeigt, wie Bail-in-Mechanismen in der Praxis funktionieren können. In Deutschland sind diese Regelungen im Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen festgelegt.

Die Reihenfolge der Haftung beginnt bei den Aktionären, geht über zu Investoren in spezielle Anlageformen und endet bei Kontoinhabern mit Guthaben über 100.000 Euro. Beträge unter dieser Summe sind theoretisch durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Es bestehen jedoch Zweifel an der Leistungsfähigkeit dieses Fonds bei einer großflächigen Bankenkrise.

Kunden sollten beachten, dass bei einer Bankenpleite Darlehen sofort fällig gestellt werden können. Verwaltetes Vermögen wie Aktien im Depot ist nicht betroffen, aber der Zugang zu Bankschließfächern könnte vorübergehend eingeschränkt sein.

Die EU arbeitet seit 2015 an einer europäischen Einlagensicherung. Das Projekt wird kontrovers diskutiert, insbesondere von deutschen Banken und Sparkassen. Es besteht die Befürchtung, dass dies zu Lasten der Reserven deutscher Sparer gehen könnte.

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Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für Banken

Entstehung und Umsetzung

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für Banken wurde nach der Finanzkrise 2008-2010 in der Europäischen Union eingeführt. Es zielt darauf ab, bei Bankenkrisen nicht mehr den Steuerzahler zur Kasse zu bitten. Stattdessen sollen Investoren, Anleger und Kunden der betroffenen Bank für deren Schulden aufkommen. Ähnliche Gesetze gibt es auch in den USA, der Schweiz und Liechtenstein.

In Deutschland ist dieses Gesetz als "Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen" bekannt. Es regelt die Vorgehensweise bei finanziellen Schieflagen von Banken und soll verhindern, dass der Staat eingreifen muss.

Folgen für Aktionäre und Investoren

Bei einer Bankenkrise trifft es zunächst die Aktionäre. Die Aktienkurse fallen oft drastisch oder verlieren komplett an Wert. Als nächstes sind Investoren betroffen, die in spezielle Bankanleihen investiert haben.

Ein Beispiel dafür ist der Fall der Credit Suisse:

  • Wandelanleihen im Wert von 17 Milliarden Franken wurden in Eigenkapital umgewandelt

  • Dies trug wesentlich zur Rettung der Bank bei

  • Der Schweizer Staat musste nur begrenzt eingreifen

Auswirkungen auf Bankkunden

Für Bankkunden gelten folgende Regeln:

  • Einlagen bis 100.000 Euro pro Bank sind theoretisch geschützt

  • Bei mehreren Bankkonten gilt dieser Schutz für jede Bank einzeln

  • Kredite können sofort fällig gestellt werden

  • Guthaben und Schulden werden nicht verrechnet

Zu beachten:

  • Der Einlagensicherungsfonds könnte bei einer großen Krise überfordert sein

  • Der Zugang zu Bankschließfächern kann vorübergehend verwehrt sein

  • Wertpapierdepots sind nicht direkt betroffen

Eine Möglichkeit zur Risikominimierung ist die Verteilung von Vermögen auf verschiedene Banken und Länder.

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Beispiel Credit Suisse

Der Fall der Credit Suisse zeigt, wie Bail-in-Gesetze in der Praxis funktionieren können. Bei der Sanierung dieser Schweizer Bank wurden Wandelanleihen im Wert von 17 Milliarden Franken in Eigenkapital umgewandelt. Diese Maßnahme bildete den Hauptteil der Rettungsaktion.

Die Schweizer Regierung stellte zusätzlich Garantien in Höhe von 9 Milliarden Franken bereit. Glücklicherweise mussten die Sparguthaben der Bankkunden nicht angetastet werden. Dies wäre jedoch möglich gewesen, hätten die anderen Mittel nicht ausgereicht.

In der Europäischen Union und Deutschland gelten ähnliche Regelungen. Das deutsche Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen legt fest, in welcher Reihenfolge Investoren und Kunden zur Bankenrettung herangezogen werden:

  1. Aktionäre

  2. Inhaber bestimmter Anleihen

  3. Kunden mit Einlagen über 100.000 Euro

Einlagen bis 100.000 Euro sind theoretisch durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Bei einer großflächigen Bankenkrise könnte dieser Schutz jedoch unzureichend sein.

Wichtig zu wissen: Im Bail-in-Fall werden Darlehen sofort fällig gestellt. Eine Verrechnung mit Guthaben findet nicht statt. Verwaltetes Vermögen wie Aktien im Depot ist nicht betroffen.

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Gesetzliche Bestimmungen für Banken in Deutschland

Sanierung und Auflösung von Finanzinstituten

Das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen regelt in Deutschland, wie bei einer Bankenkrise vorzugehen ist. Es sieht eine bestimmte Reihenfolge vor, in der Investoren und Kunden zur Rettung einer Bank herangezogen werden können.

Zunächst trifft es die Aktionäre, deren Anteile oft stark an Wert verlieren. Danach folgen Investoren, die in spezielle Anleihen der Bank investiert haben. Als letztes Mittel können Einlagen von Kunden über 100.000 Euro pro Bank betroffen sein.

Die Einlagensicherung garantiert theoretisch Beträge bis 100.000 Euro. Bei einer großflächigen Bankenkrise könnte dieser Schutz jedoch möglicherweise nicht vollständig greifen.

Wichtige Punkte für Bankkunden:

  • Kredite können sofort fällig gestellt werden

  • Guthaben und Schulden werden nicht verrechnet

  • Wertpapierdepots sind nicht betroffen

  • Bankschließfächer sind formal geschützt, aber eventuell nicht zugänglich

Zur Risikostreuung empfiehlt es sich, Vermögen auf mehrere Banken zu verteilen. Auch die Lagerung von Edelmetallen im Ausland kann eine Option sein.

Die EU arbeitet seit 2015 an einer europäischen Einlagensicherung. Deutsche Banken stehen diesem Projekt kritisch gegenüber, da sie befürchten, für schwächere Institute anderer Länder aufkommen zu müssen.

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Einlagensicherung und ihre Grenzen

Nach der Finanzkrise von 2008-2010 wurden in der EU, den USA und der Schweiz sogenannte Bail-in-Gesetze eingeführt. Diese sollen verhindern, dass Steuerzahler bei Bankenpleiten einspringen müssen. Stattdessen werden Investoren, Kunden und Anleger der betroffenen Bank zur Kasse gebeten.

Bei einer Bankenschieflage gibt es eine festgelegte Reihenfolge: Zuerst verlieren die Aktionäre ihr Geld. Dann werden Anleihen in Eigenkapital umgewandelt. Erst am Ende können Kundeneinlagen über 100.000 Euro herangezogen werden.

Die Einlagensicherung garantiert Guthaben bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Diese Grenze gilt jedoch nur theoretisch. Bei einer großflächigen Bankenkrise wären die Sicherungsfonds schnell überfordert. Die tatsächliche Absicherung könnte deutlich niedriger ausfallen.

Kreditnehmer müssen im Bail-in-Fall mit einer sofortigen Fälligstellung ihrer Darlehen rechnen. Depots und Schließfächer bleiben zwar unangetastet, können aber vorübergehend unzugänglich sein. Eine Diversifizierung auf mehrere Banken und ins Ausland kann das Risiko reduzieren.

Die EU plant eine europäische Einlagensicherung. Deutsche Banken sehen dies kritisch, da sie befürchten, für schwächere Institute anderer Länder haften zu müssen. Die Umsetzung bleibt umstritten.

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Reale Finanzszenarien und der Umgang mit Vermögen

Kreditkündigungen

Bei Bankenkrisen können Kreditnehmer unerwartet mit Kreditkündigungen konfrontiert werden. Das Gesetz erlaubt Banken in solchen Fällen, Darlehen sofort fällig zu stellen. Dies geschieht unabhängig von bestehenden Guthaben des Kunden. Ein Beispiel: Hat jemand ein Darlehen über 100.000 Euro und gleichzeitig 200.000 Euro auf dem Konto, muss er sowohl die 100.000 Euro über der Einlagensicherung abführen als auch das Darlehen zurückzahlen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, der Bank schnell Liquidität zu verschaffen.

Geschütztes und betreutes Vermögen

Verwaltetes Vermögen wie Aktien im Bankdepot ist von Zwangsmaßnahmen ausgenommen. Auch Bankschließfächer bleiben theoretisch unangetastet. Allerdings könnte der Zugang zu Schließfächern bei vorübergehenden Bankschließungen erschwert sein. Eine Diversifizierung des Vermögens, etwa durch Edelmetallkäufe im Ausland wie Singapur, kann Risiken mindern. Dies bietet Schutz vor regionalen Finanzkrisen.

Seit 2015 arbeitet die EU an einer europäischen Einlagensicherung. Deutsche Banken und Sparkassen stehen diesem Projekt kritisch gegenüber. Sie befürchten, dass ihre Reserven für Sparer anderer Länder verwendet werden könnten. Die Diskussionen zu diesem Thema wurden 2024 nach langer Pause wieder aufgenommen.

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Goldanlage und Absicherung im Ausland

Die Sorge vor Bankenpleiten in Deutschland und der EU hat in den letzten Jahren zugenommen. Obwohl viele Warnungen vor einem Euro-Crash übertrieben sein mögen, gab es tatsächlich spektakuläre Bankenzusammenbrüche wie den der Credit Suisse.

Nach der Finanzkrise 2008-2010 wurden EU-weit sogenannte Bail-in-Gesetze eingeführt. Diese regeln, dass bei einer Bankenschieflage nicht mehr der Steuerzahler, sondern Investoren und Kunden für die Schulden aufkommen müssen. In Deutschland ist dies im "Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen" geregelt.

Bei einem Bail-in werden zunächst Aktionäre und Anleiheinvestoren herangezogen. Erst danach können Kundeneinlagen über 100.000 Euro betroffen sein. Diese Grenze gilt pro Kunde und Bank. Eine Verteilung des Vermögens auf mehrere Banken kann daher sinnvoll sein.

Zu beachten ist: Im Krisenfall können Kredite sofort fällig gestellt werden. Guthaben und Schulden werden dabei nicht verrechnet. Verwaltetes Vermögen wie Aktien im Depot ist geschützt. Der Zugang zu Bankschließfächern kann jedoch vorübergehend verwehrt sein.

Eine Möglichkeit zur Absicherung ist der Kauf von Edelmetallen im Ausland, beispielsweise in Singapur. Dies schützt vor regionalen Risiken. Allerdings haben auch die Schweiz und Liechtenstein ähnliche Bail-in-Gesetze wie die EU.

Die EU arbeitet seit 2015 an einer europäischen Einlagensicherung. Dafür sollen Banken in einen gemeinsamen Fonds einzahlen. Deutsche Banken und Sparkassen stehen diesem Vorhaben kritisch gegenüber, da sie befürchten, für schwächere Institute aufkommen zu müssen. Die Verhandlungen wurden 2024 nach langer Pause wieder aufgenommen.

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Zukunft der europäischen Einlagensicherung

Die Europäische Union arbeitet seit 2015 an einem Konzept für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung. Nach einer neunjährigen Pause wurde das Projekt 2024 wieder aufgenommen und wird nun hinter verschlossenen Türen weiter diskutiert.

Die Idee sieht vor, dass europäische Banken in einen gemeinsamen Fonds einzahlen. Dies stößt jedoch auf Kritik, insbesondere von deutschen Banken und Sparkassen. Sie sehen die Pläne skeptisch, da viele Banken in der EU kaum über die nötige Liquidität verfügen, um in einen solchen Fonds einzuzahlen.

Für deutsche Sparer könnte die europäische Einlagensicherung problematisch sein. Es besteht die Befürchtung, dass die Reserven, die bisher für die Absicherung deutscher Sparguthaben vorgesehen waren, durch eine EU-weite Lösung verwässert werden könnten.

Die Umsetzung einer gemeinsamen Einlagensicherung bleibt umstritten. Während einige EU-Staaten sich davon mehr Stabilität im Bankensektor versprechen, sehen andere darin ein Risiko für ihre nationalen Sicherungssysteme.

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