Nach Wegzug: Noch 10 Jahre deutsche Steuerpflicht für Nomaden

Viele haben den Wunsch, Deutschland zu verlassen, um Steuern zu sparen, ohne die Folgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht zu bedenken. Auch nach dem Wegzug aus Deutschland besteht unter bestimmten Umständen für weitere zehn Jahre eine Steuerpflicht für bestimmte Einkünfte aus Deutschland. Wer in ein Land mit niedrigerer Steuerlast umzieht, muss mit dieser Regelung rechnen. Dabei ist es nicht ausreichend, keine Steuererklärung in Deutschland einzureichen, da versäumte Zahlungen auch rückwirkend eingefordert werden können.

Nicht alle Auswanderer sind betroffen; ausschlaggebend ist der neue Wohnsitz in einem sogenannten Niedrigsteuerland. Die Definition dessen, was als Niedrigsteuerland gilt, basiert auf einem Vergleich der steuerlichen Belastung mit Deutschland. Beispielsweise fallen Länder wie Malta oder Irland, die Sonderstatus für Nichtansässige und somit möglicherweise eine sehr geringe Besteuerung bieten, unter diese Regelung. Um den Verdacht zu entkräften, gilt es, überzeugend darzulegen, dass man sich nicht eines bevorzugten Steuersystems bedient.

Schlüsselerkenntnisse

  • Personen, die nach der Ausreise aus Deutschland in Länder mit geringerer Steuerlast ziehen, können weiterhin einer Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.

  • Länder mit Sonderregelungen für Ausländer können trotz höherer Steuersätze als Niedrigsteuerländer eingestuft werden und eine Beweislast für die Betroffenen bedeuten.

  • Doppelbesteuerungsabkommen können die erweiterte beschränkte Steuerpflicht eliminieren, daher ist fundierte steuerliche Beratung notwendig.

Erweiterte Steuerpflicht bei Auswanderung

Wer Deutschland verlässt und in ein Land mit geringerer Besteuerung umzieht, könnte dennoch für zehn weitere Jahre in der Pflicht sein, in Deutschland Steuern auf bestimmte Einkommensarten zu zahlen. Diese Regelung ist als erweiterte Beschränkung der Steuerpflicht bekannt. Nicht alle Auswanderer sind betroffen, sondern nur diejenigen, die in Staaten ziehen, die als Niedrigsteuerländer gelten.

Definition eines Niedrigsteuerlandes:

  • Ein Land mit einer Steuerbelastung, die bei einem Einkommen von 77.000 Euro um mehr als ein Drittel niedriger als die deutsche Steuerlast ist.

Ausnahmen:

  • Doppelbesteuerungsabkommen können die erweiterte, beschränkte Steuerpflicht aufheben.

Wer ist betroffen:

  • Deutsche Staatsangehörige, die mindestens fünf der letzten zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren.

  • Auswanderer mit wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.

Wesentliche wirtschaftliche Interessen:

  • Beteiligung von mindestens 25% an einem inländischen Handelsunternehmen.

  • Mindestens 1% Anteil an einer deutschen Kapitalgesellschaft.

  • Inländische Einkünfte, die 30% des Gesamteinkommens oder 62.000 Euro übersteigen.

  • Inländisches Vermögen, das mehr als 30% des Gesamtvermögens oder 154.000 Euro umfasst.

Trotz der Komplexität der Regelungen ist die Beweislast des steuerlichen Wohnsitzes und der Steuerlast beim Steuerpflichtigen. Es wird empfohlen, sich vor einem Umzug aus Deutschland fachkundig beraten zu lassen, um späteren Problemen vorzubeugen.

Beratungsbedarf:

  • Zusammenarbeit mit einem deutschen Steuerberater oder einem Steueranwalt ist ratsam.

  • Sicherstellung, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt und dokumentiert werden.

Insbesondere digitale Nomaden sollten sich um eine feste Wohnadresse im Ausland bemühen, um der erweiterten beschränkten Steuerpflicht aus dem Weg zu gehen.

Betroffene Auswanderer

Definition von Ländern mit niedrigen Steuersätzen

Länder, in denen das Steuerniveau niedriger ist als in Deutschland, werden im Folgenden erläutert. Man spricht von einem Land mit niedrigem Steuersatz, wenn bei einem Verdienst von 77.000 Euro die Steuerlast um ein Drittel geringer ist als in Deutschland. Dies bedeutet, dass bei einer deutschen Steuerbelastung von rund 30% für dieses Einkommen, alle Länder, in denen die Besteuerung unter 20% liegt, in diese Kategorie fallen.

Beispiel:

Einkommen (Euro) Steuersatz Deutschland (%) Steuersatz Niedrigsteuerland (%) 77,000 30 <20

Sonderfälle und Doppelbesteuerungsabkommen

Es gibt Länder, die trotz höherer genereller Steuersätze als niedrige Steuerländer eingestuft werden, wenn sie besondere steuerliche Regelungen für Ausländer haben. Dies trifft beispielsweise auf Malta und Irland zu, wo niedrig besteuerte oder steuerfreie Verhältnisse über den sogenannten Non-Dom-Status erreicht werden können. Hierbei unterliegen die Auswanderer der Pflicht eines Vergleichs der Steuerlast, um zu beweisen, dass sie keine Vorzugsbesteuerung in Anspruch nehmen.

Beispielhafte Darstellung einiger Länder mit speziellen Steuerstatus:

  • Malta

  • Irland

  • Italien

  • Spanien

  • Portugal

  • Griechenland

  • Vereinigtes Königreich

Um die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu vermeiden, ist es essenziell, Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen, welche solche Pflichten aufheben können. Eine fachkundige Beratung ist empfehlenswert, um zu klären, ob und wie diese Abkommen anzuwenden sind.

Beweisführung und Ratschläge

Ratschläge für Auswanderer

  • Vorbereitung: Eruieren Sie Ihren steuerlichen Status und verstehen Sie die Auswirkungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht.

  • Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Belege und Nachweise bereit, um Ihre steuerliche Situation zu belegen.

  • Regelmäßige Überprüfung: Aktualisieren Sie Ihr Wissen über Steuergesetze, da diese sich ändern können.

Kooperation mit deutschen Steuerexperten

  • Auswahl des Beraters: Arbeiten Sie mit einem Steuerberater zusammen, der in internationalen Steuerangelegenheiten versiert ist.

  • Klärung der Situation: Holen Sie rechtzeitig steuerlichen Rat ein, um Ihre Pflichten und Möglichkeiten zu verstehen.

  • Langfristige Strategie: Entwickeln Sie mit Ihrem Steuerberater eine Strategie, um steuerlich optimal aufgestellt zu sein.

Situation digitaler Nomaden

Beratung zur festen Wohnsitznahme

Digitale Nomaden und ständige Reisende, die Deutschland verlassen, stehen vor steuerlichen Herausforderungen. Es wird empfohlen, eine tatsächliche Wohnadresse im Ausland zu begründen, um steuerrechtlichen Problemen vorzubeugen. Es sollte eine echte Wohnstätte sein – keine bloße Briefkastenadresse. Ein formeller Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen sind dabei entscheidend.

Anforderungen an die Steuerpflicht nach Auswanderung:

  • Wohnhaft im Ausland: Ein Wohnsitz muss nachweislich etabliert werden, um den steuerlichen Status zu unterstützen.

  • Steuerstatus des Aufenthaltslandes: Bei Niederlassung in einem Staat mit niedrigeren Steuern als Deutschland kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für zehn Jahre nach Wegzug gelten.

Wohnsitzkriterium Beschreibung Echte Wohnadresse Nicht nur eine Postadresse, sondern ein belegter Wohnsitz mit Verträgen und Rechnungen Wirtschaftliches Interesse Bedeutende wirtschaftliche Interessen in Deutschland (Immobilien, Unternehmen) beibehalten Staatsbürgerschaft Deutsche Staatsbürger, die mindestens fünf der letzten zehn Jahre unbegrenzt steuerpflichtig waren, sind betroffen

Zudem existiert in verschiedenen Ländern der sogenannte Non-Dom-Status, der zu einer erheblich reduzierten Besteuerung führen kann. Umfassende rechtliche Beratung ist für auswandernde Personen unerlässlich, um nicht in steuerliche Schwierigkeiten zu geraten. Doppelbesteuerungsabkommen können die erweiterte beschränkte Steuerpflicht eventuell aufheben. Eine fundierte Untersuchung des persönlichen Steuerstatus und eine Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Steueranwälten sind daher dringend anzuraten.

Weitere Kriterien

Ökonomische Bindungen in Deutschland

Obwohl man die Wohnsitzländer wechselt, ist es wichtig zu beachten, dass manche Personen weiterhin steuerpflichtig in Deutschland sein können. Dies tritt ein, wenn man in ein Land zieht, in dem die steuerliche Belastung signifikant niedriger ist als in Deutschland. Innerhalb dieses Phänomens spielt die „erweiterte beschränkte Steuerpflicht“ eine Rolle, welche für eine Dauer von zehn Jahren nach Wegzug greifen kann. Diese betrifft insbesondere Personen, die innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre in Deutschland voll steuerpflichtig waren und substanzielle wirtschaftliche Interessen im Land beibehalten.

Wichtige wirtschaftliche Interessen umfassen:

  • Mehr als 25% Besitz an einem inländischen Handelsgewerbe

  • Anteile von mindestens 1% an einer deutschen Kapitalgesellschaft

  • Inlandsvermögen von mehr als 154.000 Euro

  • Inlandseinkommen, welches 30% des Gesamteinkommens oder mehr als 62.000 Euro übersteigt

Die Beurteilung, ob ein Land als Niedrigsteuerland gilt, basiert auf einem Vergleich der steuerlichen Belastung bei einem Einkommen von 77.000 Euro. Wird in diesem Land weniger als ca. 20% Steuer auf dieses Einkommensniveau erhoben, wird es seitens des deutschen Finanzamtes als Niedrigsteuerland klassifiziert.

Beispiele und Folgewirkungen

Der Umzug in ein Niedrigsteuerland kann unerwartete steuerliche Folgen haben, wenn man weiterhin Einkünfte aus Deutschland bezieht oder dort Vermögen besitzt. So bedingen Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Deutschland oder erzielte Einkünfte aus einer Beteiligung an einem inländischen Unternehmen die Steuerpflicht im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht.

Ein praktischer Fall wäre ein Freiberufler, der nach Dubai zieht und Rechnungen an einen deutschen Kunden stellt. Diese würden nicht als deutsches Einkommen gelten, sofern die Tätigkeit lokal in Dubai ausgeübt wird und somit der Betriebsstätte in Dubai zuzuordnen ist. Dennoch muss im Einzelfall eine genaue Prüfung erfolgen, um mögliche steuerliche Verbindlichkeiten zu identifizieren.

Es empfiehlt sich daher eine fundierte Beratung durch Fachexperten, um steuerliche Risiken zu minimieren. Spezialisierte Steuerberater oder Steueranwälte können bei der korrekten Abgabe der Steuererklärung unterstützen und dazu beitragen, unvorhergesehene Steuernachzahlungen zu vermeiden.

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