Finanzamt: Briefkastenfirma als Auswanderer?? 10 Jahre Steuerpflicht in BRD!!
Viele Menschen träumen davon, ihr Leben in sonnigeren Gefilden zu verbringen und dabei ihre steuerliche Last zu minimieren. Der Umzug aus Ländern wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz und die Gründung einer Offshore-Gesellschaft erscheinen als attraktive Optionen, um dieses Ziel zu erreichen. In der Tat ist es für ehemalige Einwohner Österreichs und der Schweiz durchaus möglich, nach der Auswanderung unternehmerisch tätig zu werden, ohne mit relevanten steuerlichen Folgen im Heimatland rechnen zu müssen. Voraussetzung ist natürlich, dass keine weiteren Einkünfte, wie zum Beispiel Mieteinnahmen aus Immobilien, im Ursprungsland generiert werden, die dort steuerpflichtig wären.
Für deutsche Staatsangehörige gestaltet sich die Situation anders. Die Gesetzgebung sieht vor, dass Deutsche auch nach der Auswanderung bis zu zehn Jahre lang für Einkünfte aus bestimmten ausländischen Gesellschaften, wie zum Beispiel Briefkastenfirmen, in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Dies betrifft vor allem digitale Nomaden und Unternehmer ohne signifikante physische Präsenz im Ausland. Eine legale Geschäftstätigkeit bedarf einer Gesellschaft mit echter ökonomischer Aktivität, was bedeutet, dass eine Betriebsstätte mit Personal und Geschäftsräumen erforderlich ist.
Key Takeaways
Nach Auswanderung aus Österreich oder der Schweiz ist die Gründung einer Offshore-Firma steuerlich meist unproblematisch.
Für Deutsche gelten nach dem Wegzug strenge Regeln und Steuerpflichten für ausländische Unternehmensgründungen, die bis zu 10 Jahre andauern können.
Professionelle steuerliche Beratung ist für Auswanderer essentiell, um komplexe Steuerfallen zu vermeiden.
Gründung ausländischer Gesellschaften nach dem Umzug
Viele Unternehmer und Privatpersonen erwägen, nach Verlassen ihrer Heimatländer wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz Unternehmen im Ausland zu registrieren, insbesondere solche, die steuerlich vorteilhaft sind, wie zum Beispiel eine amerikanische LLC, die keine Steuern zahlt. Diese Strategie kann zu einem kostengünstigen oder sogar steuerfreien Leben im Ausland führen.
Wohnsitzwechsel aus Österreich oder der Schweiz:
Personen mit österreichischer oder schweizerischer Staatsangehörigkeit, die ihre Länder verlassen, können grundsätzlich im Ausland Gesellschaften gründen, ohne lokale Steuern zahlen zu müssen.
Dies gilt mit Ausnahmen: Einkünfte aus Vermögenswerten, wie Immobilien, die sich noch in diesen Ländern befinden, unterliegen weiterhin dortigen Steuern.
Wichtige Faktoren für österreichische Staatsbürger:
Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer in Österreich, wenn Vermögenswerte im Ausland geerbt werden.
Firmenanteile und sonstiges Kapitalvermögen können mit einer Wegzugsteuer belegt werden, wenn an Ausländer verschenkt.
Das österreichische Finanzamt untersucht genau, ob der Lebensmittelpunkt verlegt wurde, um unbeschränkte Steuerpflicht zu vermeiden.
Für schweizerische Staatsbürger:
In der Schweiz kann bereits eine Anwesenheit von 90 Tagen ununterbrochen zu unbeschränkter Steuerpflicht führen.
Für die Gründung von Gesellschaften im Ausland gibt es bei Schweizern keine spezifischen steuerlichen Hürden.
Situation für deutsche Staatsbürger:
Deutsche können nach dem Wegzug keine steuervergünstigten Firmen ohne reale wirtschaftliche Aktivität im Ausland gründen.
Bestimmungen schrieben vor, dass für 10 Jahre nach dem Wegzug Einkünfte aus Briefkastenfirmen in Deutschland zu versteuern sind.
Notwendigkeit einer physischen Betriebsstätte mit Personal und Räumlichkeiten im Ausland, um steuerfrei zu agieren.
Bei Rückkehr nach Deutschland müssen ausländische Einkünfte erklärt werden, solange sie betriebsstättenbasiert sind, sonst werden sie besteuert.
Jeder, der über den Umzug ins Ausland aus steuerlichen Gründen nachdenkt, sollte unbedingt eine professionelle Beratung einholen, um komplexe steuerrechtliche Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Handlungen gesetzeskonform sind.
Steuerliche Lage in Österreich und in der Schweiz
Umfassende Steuerpflicht bei Immobilienbesitz
In Österreich und der Schweiz besteht für Immobilieneigentümer eine unbeschränkte Steuerpflicht bezüglich der Einkünfte aus diesen Objekten. Vermietungseinnahmen aus solchem Besitz unterliegen dementsprechend weiterhin der lokalen Besteuerung, selbst wenn der Eigentümer seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt hat.
Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich
Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer vor einigen Jahren aufgegeben. Dies bedeutet, dass Vermögensübertragungen durch Schenkung oder Erbschaft, selbst bei im Ausland ansässigen Österreichern, nicht mehr mit dieser Steuer belastet sind.
Exitsteuer bei Übertragung von Unternehmensanteilen
Österreich erhebt unter Umständen eine Exitsteuer (Wegzugsbesteuerung), wenn Unternehmensanteile oder anderes Kapitalvermögen an Personen übertragen werden, die nicht mehr in Österreich steueransässig sind. Es ist ratsam, dies bei der Vermögensplanung zu berücksichtigen.
Erbschaftssteuer in der Schweiz
Im Gegensatz zu Österreich erheben die meisten Schweizer Kantone eine Erbschaftssteuer. Die Steuerregelungen variieren dabei von Kanton zu Kanton, sodass Erbschaften innerhalb des Landes unterschiedlich besteuert werden können.
Bedingungen für Steueransässigkeit
In beiden Ländern, Österreich und der Schweiz, gibt es spezifische Kriterien für die Bestimmung der Steuerpflicht. Beispielsweise kann in der Schweiz bereits ein 90-tägiger zusammenhängender Aufenthalt zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen. Österreich hingegen legt Wert auf den Nachweis, dass der steuerliche Wohnsitz tatsächlich ins Ausland verlegt wurde und keine Anhaltspunkte für einen fortbestehenden Lebensmittelpunkt im Inland vorliegen.
Unternehmensgründung für Bürger Deutschlands
Beschränkungen für Unternehmensgründer mit deutschem Pass
Ein kompletter Verzicht auf steuerliche Verpflichtungen in Deutschland ist für Staatsbürger, die ins Ausland umsiedeln, nicht unmittelbar möglich. Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, eine Firma mit Sitz außerhalb Deutschlands zu registrieren, unterliegen einer zehnjährigen Nachbesteuerungspflicht für passive Einkünfte aus sogenannten Briefkastenfirmen. Das betrifft auch amerikanische LLCs, die als reine Postfachgesellschaften ohne reale Geschäftstätigkeit gelten können.
Anforderungen an die Betriebssubstanz bei ausländischen Niederlassungen
Deutsche, die im Niedrigsteuerland leben und dort eine Gesellschaft gründen wollen, müssen gewährleisten, dass diese Gesellschaft über eine reale Betriebsstätte mit angemessener wirtschaftlicher Aktivität verfügt. Das bedeutet, es sind konkrete Geschäftsräume, Mitarbeiter und nachweisbare Aktivitäten am Firmensitz notwendig, um der Annahme von reinen Briefkastenfirmen entgegenzuwirken und um in Deutschland steuerlich anerkannt zu werden.
Steuerdeklarationspflicht für im Ausland lebende Deutsche
Deutsche Staatsangehörige sind nach dem Wegzug ins Ausland verpflichtet, weiterhin für zehn Jahre eine Steuererklärung in Deutschland zu erstellen, falls sie Einkünfte aus ausländischen Quellen beziehen oder Vermögen in Deutschland besitzen. Sollten sie eine real wirtschaftlich aktive und mit Substanz ausgestattete Betriebsstätte im Ausland besitzen, sind diese Einkünfte zwar zu deklarieren, aber in Deutschland nicht weiter steuerpflichtig.
Wichtige Aspekte und Beratung
Die Bedeutung qualifizierter Beratung
Es ist entscheidend, sich professionellen Rat einzuholen, insbesondere wenn es um die steuerliche Gestaltung nach einem Umzug aus deutschsprachigen Ländern geht. Individuen, die beabsichtigen, ins Ausland zu verzogen und unternehmerisch tätig zu werden, sollten sich umfassend über ihre steuerlichen Pflichten informieren.
Wichtige Beratungsaspekte:
Aspekt Beschreibung Wohnsitzänderung Klärung der steuerlichen Folgen eines Wohnsitzwechsels. Internationale Steuergesetze Verständnis der Steuergesetze im neuen Wohnsitzland und im Ursprungsland. Unternehmen im Ausland Beratung zur Gründung und Führung von Auslandsgesellschaften. Nachweis der Wohnsitzaufgabe Sicherstellung, dass die Aufgabe des Wohnsitzes auch anerkannt wird.
Gefahren mangelnder Beratung
Ohne eine geeignete steuerliche Beratung können erhebliche Risiken entstehen, von finanziellen Nachteilen bis hin zu rechtlichen Konsequenzen.
Risiken:
Steuerforderungen durch Unwissenheit über lokale Gesetze
Falsche Annahmen über die Befreiung von der Steuerpflicht
Missachtung der Regeln zur Wohnsitzverlegung und der damit verbundenen Steuerpflicht im Ursprungsland
Richtige Schritte zur Steueroptimierung
Um eine optimale Steuergestaltung zu erreichen, sind bestimmte Schritte erforderlich. Dazu gehören die sorgfältige Planung und die Inanspruchnahme von qualifizierter Beratung zur Nutzung aller legalen Möglichkeiten.
Schritte:
Detaillierte Analyse der individuellen Situation und der beabsichtigten Aktivitäten im Ausland
Abwägung der Besteuerung von Einkünften aus Immobilien oder anderen inländischen Quellen
Bewertung der Notwendigkeit und des Umfangs einer Betriebsstätte für Unternehmensgründungen im Ausland