Erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG): Auswanderer 10 Jahre unter Finanzamt-Knute

In diesem Video befassen wir uns mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, einem Thema, das seit seiner Einführung in den 1970er Jahren an Relevanz gewonnen hat. Ursprünglich als Reaktion auf das Verhalten des Milliardärs und Kaufhausmagnaten Horten konzipiert, der in die Schweiz umzog, zielt diese Regelung darauf ab, die Abwanderung vermögender Personen in Niedrigsteuerländer zu begrenzen. Die Steuerpflicht betrifft jedoch nicht nur Reiche, sondern auch Freiberufler und andere Gruppen, die ins Ausland ziehen. Deutschland ist einzigartig mit dieser Art von Steuer, die das Auswandern aus Deutschland kompliziert macht.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht unterliegt vier spezifischen Bedingungen: Staatsbürgerschaft in Deutschland, fünf Jahre unbeschränkte Steuerpflicht innerhalb der letzten zehn Jahre, wirtschaftliche Interessen in Deutschland nach dem Wegzug und der Wohnsitz in einem niedrigbesteuerten Gebiet oder das Führen eines heimatlosen Lebensstils. Diese Bedingungen, die besonders für digitale Nomaden relevant sind, werden im Video im Einzelnen erörtert. Die steuerlichen Verbindungen zur deutschen Staatsangehörigkeit, frühere Steuerpflichten, wirtschaftliche Bindungen und die Definition von Niedrigsteuergebieten sind dabei von besonderer Bedeutung.

Key Takeaways

  • Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht trifft auf Personen zu, die ins Ausland umziehen und bestimmte Kriterien erfüllen.

  • Wirtschaftliche Verbindungen zu Deutschland nach dem Wegzug spielen eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung der Steuerpflicht.

  • Auch der Wohnsitz in einem niedrigbesteuerten Gebiet nach dem Umzug kann die Steuerpflicht auslösen.

Historischer Überblick

Die Hortensche Steuergesetzgebung

Die Hortensche Steuergesetzgebung, im Volksmund nach dem Warenhausmogul benannt, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegte, wurde in den 1970er Jahren ins Leben gerufen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Vermögensflucht wohlhabender Individuen zu unterbinden, indem sie bei Wegzug in steuergünstige Länder oder bei Status als Nichtsesshafter besondere steuerliche Pflichten schafft. Inzwischen sind jedoch auch andere Personengruppen, wie Freiberufler, davon betroffen.

Deutschland zeichnet sich als einzigartiges Land durch die Implementierung dieser Steuerpflicht aus, welche das Auswandern erschwert. Betroffene müssen unter vier spezifischen Bedingungen jeweils Mitverantwortung tragen:

  1. Deutsche Staatsbürgerschaft: Man muss deutscher Staatsbürger sein, um unter diese Steuerpflicht zu fallen. Weder Doppelstaatsbürgerschaft noch die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft kurz vor dem Wegzug schließen von dieser Regelung aus, es sei denn, man verzichtet mindestens sechs Jahre vor dem Wegzug darauf.

  2. Fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht: Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass Personen bereits ab Geburt steuerpflichtig sind. Selbst ohne Einkommen oder eingereichte Steuererklärung, besteht für diese Personen eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, solange sie dort gelebt haben.

  3. Wirtschaftliche Interessen in Deutschland: Verschiedene Kriterien bestimmen relevante wirtschaftliche Interessen:

    • Geschäftliche Tätigkeiten innerhalb Deutschlands.

    • Beteiligungen an Personengesellschaften als persönlich haftender Gesellschafter oder Kommanditist mit mindestens 25% Anteil.

    • Mindestens 1% Anteil an einer inländischen Kapitalgesellschaft.

    • Inländisches Einkommen, das mindestens 30% des Gesamteinkommens oder mehr als 62.000 Euro beträgt.

    • Inlandsvermögen, das mehr als 30% des Gesamtvermögens ausmacht oder einen Wert von über 154.000 Euro besitzt.

    • Konten oder Depots mit einem Wert von mehr als 154.000 Euro.

Für digitale Nomaden sind Einkünfte, die als nicht dauerhaft gelten und über 16.500 Euro hinausgehen, relevant. Dies kann z. B. bei Umsätzen aus Beratungstätigkeiten über eine US-amerikanische LLC der Fall sein.

  1. Umzug in ein Niedrigsteuerland oder Nichtsesshaftigkeit: Als Niedrigsteuergebiet gelten Länder oder Gebiete, in denen die Besteuerung bei einem Einkommen von 77.000 Euro mehr als 30% unter der deutschen liegt. Hierzu zählen auch EU-Länder sowie spezielle Steuerstatusse, wie das Non-Dom-System oder der NHR-Status in Portugal, falls diese von Ausländern genutzt werden können.

## Persönliche Voraussetzungen für die erweiterte beschränkte Steuerpflicht

### Deutsche Staatsangehörigkeit

Ein Grundbaustein des Themas ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Um der erweiterten beschränkten Steuerpflicht zu unterliegen, muss man deutscher Staatsbürger sein. Selbst der Besitz einer zweiten Staatsangehörigkeit oder der Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft kurz vor dem Wegzug schützt nicht vor dieser Steuerpflicht – der Verzicht müsste mindestens sechs Jahre vor dem Wegzug erfolgen.

### Vorherige uneingeschränkte Steuerlast

Die zweite wichtige Säule ist die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland innerhalb der letzten fünf von zehn Jahren vor dem Umzug. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man tatsächlich Einkommensteuer gezahlt hat. Schon der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland begründet die Steuerpflicht. Dies betrifft beispielsweise auch Personen, die als Studierende keine Einkünfte erzielt oder keine Steuererklärung abgegeben haben.

Wirtschaftliche Bindungen in Deutschland

Geschäftliche Unternehmungen

Personen, die unternehmerisch in Deutschland aktiv sind, wie Einzelunternehmer, oder als Komplementär oder Kommanditist in Personengesellschaften beteiligt sind, gelten als wirtschaftlich gebunden.

Beteiligungen an Unternehmen

Wirtschaftliche Bindungen ergeben sich auch aus Beteiligungen von mindestens 25 % an Personengesellschaften sowie aus einem Anteil von mindestens einem Prozent an einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft.

Einkünfte und Besitz im Inland

Die Steuerverantwortung erstreckt sich ebenso auf Personen, deren Einkommen aus Deutschland 30 % der Gesamteinkünfte oder mindestens 62.000 Euro beträgt. Auch bei einem inländischen Vermögen, das mehr als 30 % des Gesamtvermögens oder einen Wert von über 154.000 Euro ausmacht, liegt eine wirtschaftliche Bindung vor.

Temporäre Einkünfte für digitale Nomaden

Digitale Nomaden mit Einkünften aus Deutschland, wie z. B. Beratungsleistungen, die über 16.500 Euro liegen, generieren in Deutschland eine steuerliche Betriebsstätte, was zu einer wirtschaftlichen Bindung führt.

Niedrigbesteuertes Gebiet als Wohnsitz

Definition eines Gebiets mit geringer Besteuerung

Ein Gebiet mit niedriger Besteuerung ist ein Ort, der durch eine Steuerlast charakterisiert wird, die deutlich unter der eines anderen Landes, wie beispielsweise Deutschlands, liegt. Dies bedeutet nicht notwendigerweise, dass es sich um ein vollwertiges Land handeln muss – auch Regionen und Territorien können hierunter fallen. Ein solches Gebiet gilt als niedrig besteuert, wenn bei einem Einkommen von 77.000 Euro die Steuerbelastung dort mindestens 30% geringer ist als in Deutschland.

Besondere Steuerstatus in anderen Ländern

Verschiedene Länder bieten spezielle Steuerregime, die für ausländische Bürger attraktiv sind, wie zum Beispiel den Non-Dom-Status in Großbritannien oder den NHR-Status in Portugal. Obwohl die Steuern in diesen Ländern nominell hoch sein können, ermöglichen diese bevorzugten Steuersysteme, dass die Betreffenden wesentlich weniger oder teilweise keine Steuern auf bestimmte Einkunftsarten zahlen müssen. Diese Sonderregelungen können dazu führen, dass ein Land in Bezug auf die Besteuerung von bestimmten Personengruppen als Gebiet mit niedriger Besteuerung angesehen wird.

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