Entstrickungsbesteuerung - eine von mehreren Exit Tax Arten für Unternehmer, die ins Ausland ziehen
Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland betrifft nicht nur Privatvermögen, sondern auch Geschäftsvermögen von Freiberuflern und Selbstständigen. Die sogenannte Entstrickungsbesteuerung greift, wenn Unternehmer ins Ausland ziehen und dabei Wirtschaftsgüter mitnehmen.
Diese Regelung wurde kürzlich durch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung verschärft. Davon können nun auch viele Ein-Personen-Unternehmen betroffen sein, etwa Programmierer oder Influencer mit langfristigen Verträgen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die steuerlichen Folgen zu minimieren.
Wichtige Erkenntnisse
Die Entstrickungssteuer betrifft Geschäftsvermögen bei Wegzug ins Ausland
Langfristige Verträge können als zu versteuerndes Wirtschaftsgut gelten
Sorgfältige Vertragsgestaltung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren
Grundlagen der Wegzugsbesteuerung
Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland umfasst zwei wesentliche Komponenten: die Wegzugsteuer und die Entstrickungsbesteuerung. Beide zielen darauf ab, steuerliche Konsequenzen beim Verlassen des Landes zu regeln.
Die Wegzugsteuer betrifft Privatvermögen, insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften. Bei einem Umzug ins Ausland werden nicht realisierte Wertsteigerungen besteuert, unabhängig davon, ob die Gesellschaft in Deutschland verbleibt oder nicht.
Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Entstrickungsbesteuerung auf Betriebsvermögen. Wird ein betrieblicher Vermögenswert ins Ausland verlagert, fällt eine Steuer auf dessen Wert an. Dies kann beispielsweise einen Vertrag mit einem Provisionsanbieter betreffen.
Die EU-Steuervermeidungsrichtlinie hat die Entstrickungsbesteuerung in allen EU-Staaten eingeführt. In Deutschland wurden die Bedingungen verschärft, sodass nun viele Freiberufler und Selbstständige betroffen sein können.
Besonders gefährdet sind Personen mit langfristigen Kundenbeziehungen oder Verträgen, wie Programmierer, Webdesigner oder Influencer. Ausnahmen gelten für Freiberufler, die nur kurzfristige Aufträge bearbeiten, wie Anwälte oder DJs ohne feste Verträge.
Es gibt Möglichkeiten, die Entstrickungsbesteuerung zu vermeiden:
Fokussierung auf kurzfristige Verträge
Sorgfältige Vertragsgestaltung
Betonung der persönlichen Leistungserbringung
Anstellung im Ausland vor der Selbstständigkeit
Eine steuerliche Beratung und gegebenenfalls ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers können hilfreich sein, um die individuellen Umstände zu bewerten und die besten Strategien zu entwickeln.
Die Vermögensübertragungssteuer
Definition und betriebliche Vermögenswerte
Die Vermögensübertragungssteuer betrifft Unternehmer und Selbständige, die ihre betrieblichen Vermögenswerte ins Ausland verlagern. Im Gegensatz zur Wegzugssteuer, die private Vermögenswerte betrifft, zielt diese Steuer auf Geschäftsvermögen ab. Bei einem Umzug ins Ausland werden die betrieblichen Vermögenswerte bewertet und besteuert, als ob sie verkauft worden wären.
Ein typisches Beispiel ist ein Einzelunternehmer im Multi-Level-Marketing mit einem lukrativen Provisionsvertrag. Zieht er ins Ausland, endet die Selbständigkeit in Deutschland. Das Finanzamt bewertet dann den Vertrag und besteuert den fiktiven Verkaufserlös.
Bedingungen für die Steuerpflicht
Die Vermögensübertragungssteuer gilt in allen EU-Staaten, während die Wegzugssteuer nach deutschem Modell eine Ausnahme darstellt. Folgende Punkte sind zu beachten:
Langfristige Kundenbeziehungen oder Verträge können als übertragbare Vermögenswerte gelten
Freiberufler mit kurzfristigen Aufträgen sind oft nicht betroffen
Die Übernahme einer Kanzlei oder Praxis kann als Vermögenswert gewertet werden
Möglichkeiten zur Vermeidung der Steuer:
Kurzfristige Verträge statt langfristiger Bindungen
Vertragsgestaltung mit Fokus auf persönliche, nicht übertragbare Leistungen
Zeitweise Anstellung im Ausland vor Wiederaufnahme der Selbständigkeit
Ein Wirtschaftsprüfergutachten kann in Zweifelsfällen hilfreich sein.
Besteuerung bei Wegzug aus Deutschland
Unterschied zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen
Die Entstrickungsbesteuerung betrifft das Betriebsvermögen von Selbständigen und Freiberuflern. Im Gegensatz zur Wegzugsbesteuerung, die sich auf Privatvermögen bezieht, geht es hier um die Verlegung von Wirtschaftsgütern ins Ausland. Wenn ein Unternehmer seinen Wohnsitz verlegt, kann dies zur Besteuerung des Wertes seiner betrieblichen Vermögensgegenstände führen.
Beispiel Network Marketing
Ein typisches Szenario betrifft selbständige Networker mit lukrativen Provisionsverträgen. Zieht der Inhaber eines solchen Einzelunternehmens ins Ausland, endet die Selbständigkeit in Deutschland. Die Provisionseinkünfte werden dann im neuen Wohnsitzland besteuert. Das Finanzamt bewertet den Vertrag und besteuert den fiktiven Verkaufserlös.
Steuerliche Bewertung und fiktive Veräußerungserlöse
Bei der Entstrickungsbesteuerung bewertet das Finanzamt die übertragenen Wirtschaftsgüter ähnlich wie bei der Wegzugssteuer. Es gelten jedoch keine Sonderregelungen wie bei der Wegzugssteuer. Die Steuer wird sofort fällig. Betroffen sind auch Freiberufler mit langfristigen Kundenbeziehungen, Influencer mit Markenbindungen und Programmierer mit Dauerkunden. Ausnahmen gibt es für kurzfristige Aufträge ohne feste Vertragsbindungen.
Vermeidungsstrategien: • Kurzfristige Verträge statt Dauerbindungen • Personenbezogene Vertragsgestaltung • Anstellung im Ausland vor erneuter Selbständigkeit • Erstellung eines Wirtschaftsprüfergutachtens
Neue Regelungen durch die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie
EU-weite Umsetzung
Die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU hat zu einer flächendeckenden Einführung der Entstrickungsbesteuerung in allen Mitgliedstaaten geführt. Im Gegensatz zur Wegzugsbesteuerung, die nur in wenigen Ländern wie Deutschland und Österreich existiert, ist die Entstrickungsbesteuerung nun EU-weit implementiert. Diese Regelung betrifft Unternehmensvermögen, das ins Ausland verlagert wird.
Verschärfte Anforderungen in Deutschland
In Deutschland wurden die Bestimmungen zur Entstrickungsbesteuerung besonders verschärft. Freiberufler und Selbstständige mit Einzelunternehmen sind nun häufiger von dieser Steuer betroffen. Langfristige Kundenbeziehungen oder Verträge können als zu versteuernde Vermögenswerte betrachtet werden, wenn der Unternehmer ins Ausland zieht. Dies gilt beispielsweise für Programmierer, Webdesigner oder Influencer mit dauerhaften Markenkontrakten.
Betroffene Berufsgruppen
Freiberufler mit langfristigen Kundenverträgen
Selbstständige im Multi-Level-Marketing
Influencer mit Markenkontrakten
Programmierer und Webdesigner mit festen Auftraggebern
Anwälte oder Steuerberater, die eine Kanzlei übernommen haben
Nicht betroffen sind in der Regel:
Freiberufler mit kurzzeitigen Aufträgen
DJs und Künstler mit einzelnen Engagements
Berater ohne langfristige Verträge
Für eine genaue Einschätzung ist eine steuerliche Beratung empfehlenswert. Es gibt Möglichkeiten, die Entstrickungsbesteuerung zu vermeiden, etwa durch spezielle Vertragsgestaltungen oder temporäre Anstellungsverhältnisse im Ausland.
Freie Mitarbeiter und Eigenständige
Dauerhafte Geschäftsverbindungen als wirtschaftlicher Wert
Freiberufler und Selbstständige mit langfristigen Kundenbeziehungen oder Verträgen können von der Entstrickungsbesteuerung betroffen sein. Dies gilt insbesondere für Programmierer, Webdesigner und Influencer mit fortlaufenden Vereinbarungen. Bei einem Umzug ins Ausland wertet das Finanzamt diese Beziehungen als wirtschaftliches Gut und besteuert den fiktiven Verkaufserlös.
Auswirkungen auf Influencer und Markenkooperationen
Influencer sind besonders gefährdet, da sie oft langfristige Verträge mit Marken haben. Diese Vereinbarungen können als übertragbare Vermögenswerte betrachtet werden. Um dies zu vermeiden, sollten Verträge so gestaltet sein, dass sie stark auf die Person des Influencers zugeschnitten sind. Beispielsweise könnte ein Teil des Honorars speziell für das persönliche Image des Influencers ausgewiesen werden.
Ausnahmen von der Regel
Freiberufler und Selbstständige, die nur kurzfristige Aufträge bearbeiten, sind in der Regel nicht von der Entstrickung betroffen. Dies trifft oft auf Anwälte, Steuerberater, DJs und Künstler zu, die punktuelle Dienstleistungen erbringen. Auch Marketing-Experten und Programmierer ohne langfristige Verträge fallen meist nicht darunter. Es ist jedoch ratsam, jeden Fall individuell zu prüfen und steuerlichen Rat einzuholen.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Verlagerung ins Ausland
Vertragliche Ausgestaltung
Bei der Gestaltung von Verträgen können Selbstständige und Freiberufler einige Aspekte berücksichtigen, um die Entstrickungssteuer zu vermeiden. Eine Möglichkeit besteht darin, langfristige Verträge zu vermeiden und stattdessen auf kurzfristige Aufträge zu setzen. Dies gilt insbesondere für Dienstleister wie Anwälte, Steuerberater oder DJs, die einzelne Aufträge oder Veranstaltungen annehmen. Auch für Marketingexperten oder Programmierer, die punktuelle Beratungen oder Workshops anbieten, kann diese Strategie sinnvoll sein.
Fokus auf persönliche Leistung
Eine weitere Option ist es, in Verträgen die Unersetzbarkeit der persönlichen Arbeitsleistung zu betonen. Wenn Verträge ausdrücklich festlegen, dass nur die spezifische Person die Leistung erbringen kann und keine Ersatzkräfte gestellt werden dürfen, wird das Risiko einer Entstrickung reduziert. Bei Influencern kann beispielsweise vertraglich fixiert werden, dass ein bestimmter Prozentsatz des Honorars ausschließlich für das persönliche Image und nicht für Follower oder Marketingaktivitäten gezahlt wird.
Umstrukturierung und Anstellung
Eine dritte Strategie besteht in der Umstrukturierung des Geschäftsmodells. Selbstständige können erwägen, sich im Ausland anstellen zu lassen und ihre bisherige Firma zu beauftragen. Dies kann durch eine temporäre Anstellung für einige Monate oder ein Jahr erfolgen, bevor sie wieder selbstständig tätig werden. Zur Absicherung dieser Vorgehensweise kann ein Wirtschaftsprüfer ein entsprechendes Gutachten erstellen.