Den Lifestyle von Hochsteuerländern genießen - ohne die hohen Steuern!

Die Frage, wie man das Leben in Hochsteuerländern wie Spanien, Italien oder Frankreich genießen kann, ohne steuerpflichtig zu werden, beschäftigt viele Menschen. Es gibt legale Wege, um die Vorteile und den Lebensstil dieser Länder zu nutzen, ohne in die Steuerpflicht zu geraten. Die Strategie besteht darin, sich in einem Niedrigsteuerland steuerlich ansässig zu machen und die Aufenthaltsdauer sorgfältig zu steuern.

Durch die Wahl eines Hauptwohnsitzes in einem steuerlich attraktiven Land, etwa Zypern, und die Einhaltung der dortigen Mindestaufenthaltszeiten, kann man vermeiden, in anderen Ländern steuerpflichtig zu werden. So bleibt genug Zeit, um sich in verschiedenen Hochsteuerländern aufzuhalten, ohne deren Steuerpflicht auszulösen. Dabei ist es entscheidend, echte Wohnadressen vorzuweisen und kein vorübergehendes Arrangement zu nutzen.

Key Takeaways

  • Wählen Sie einen Hauptwohnsitz in einem Niedrigsteuerland.

  • Achten Sie auf Mindestaufenthaltszeiten, um Steuerpflicht zu vermeiden.

  • Planen Sie Ihren Aufenthalt in Hochsteuerländern sorgfältig.

Lebensstil in Hochsteuerländern genießen ohne Steuerpflicht

Hohe Steuerlast in Deutschland und Österreich

Selbst in der Schweiz, die aus steuerlicher Sicht attraktiver ist, bleibt es dennoch fern von echten Steuerparadiesen wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, Zypern, Malta oder den Bahamas. Diese Länder bieten zwar geringe Steuern, aber oft weniger ansprechenden Lebensstil verglichen mit Ländern wie Frankreich, Italien oder Spanien.

Strategie zur Vermeidung der Steuerpflicht

  1. Hauptwohnsitz in einem steuerfreundlichen Land etablieren:

    • Beispiel: Zypern mit non-dom-Status und einem Aufenthalt von nur 60 Tagen im Jahr.

    • Alternativen: Malta mit High Net Worth Individual Status (0 Tage Aufenthalt), Vereinigte Arabische Emirate (90 Tage mit Emirates ID), Uruguay (60 Tage bei Besitz einer Immobilie), Andorra (60 Tage bei Besitz einer Immobilie), Gibraltar (0 Tage).

  2. Wohnort in zwei Hochsteuerländern:

    • Man kann etwa 137 Tage in zwei verschiedenen Ländern verbringen, ohne die 183-Tage-Regel auszulösen.

    • Wichtig ist, dass der Aufenthalt keine unbeschränkte Steuerpflicht auslöst, z.B. durch Besitz einer Immobilie oder das Einrichten eines Wohnsitzes.

Beispielhafte Aufenthaltszeiten:

Land Mindestaufenthalt Zypern 60 Tage (non-dom Status) Malta 0 Tage (High Net Worth) Vereinigte Arabische Emirate 90 Tage (Emirates ID) Uruguay 60 Tage (bei Immobilie) Andorra 60 Tage (bei Immobilie) Gibraltar 0 Tage

Praktische Umsetzung:

Ein Hauptwohnsitz in einem steuerattraktiven Land ermöglicht es, Steuerpflicht zu vermeiden, während man den Großteil des Jahres in attraktiven Hochsteuerländern verbringt. Dabei ist zu prüfen, ob der Aufenthalt dort die unbeschränkte Steuerpflicht auslöst. Dies lässt sich oft über öffentlich zugängliche Steuerdatenbanken überprüfen.

Preiswerte Wohneinheiten, die durch Mindestmieten in Malta oder Gibraltar geregelt sind, lassen sich ebenso einplanen wie Hinweise auf Tagesaufenthalte in verschiedenen Ländern, um die Vorschriften einzuhalten.

Steuerpflicht durch Wohnsitzwahl vermeiden

Beispiele für steuergünstige Länder und Voraussetzungen

Bahamas: Keine Aufenthaltsvoraussetzungen, aber ein tatsächlicher Wohnsitz wird benötigt, um steuerlich ansässig zu sein.

Vereinigte Arabische Emirate: 90 Tage Mindestaufenthalt mit Emirates ID, wodurch Sie unbegrenzte Steuerpflichtigkeit erlangen. Eine dauerhafte Wohnung ist erforderlich, um die Steuerpflicht zu erfüllen.

Zypern: Non-Dom-Status ermöglicht Steuerpflicht bei einem Aufenthalt von nur 60 Tagen. Hierbei ist eine dauerhaft gemietete oder gekaufte Wohnung notwendig.

Malta: Mit dem Status „High Net Worth Individual“ gibt es keine Mindestaufenthaltsdauer, jedoch müssen die Wohnsitzanforderungen erfüllt sein, etwa eine bestimmte Höhe der Miete.

Andorra: 60 Tage Mindestaufenthalt bei Besitz einer Immobilie, was zur steuerlichen Ansässigkeit führt.

Gibraltar: Null Tage Aufenthaltsanforderung, jedoch müssen Wohnungen den spezifischen Standards entsprechen.

Diese Beispiele zeigen, wie durch die Wahl eines steuerfreundlichen Wohnsitzes eine steuerliche Ansässigkeit erreicht werden kann, während gleichzeitig in Ländern mit höheren Steuersätzen Zeit verbracht werden kann, ohne dort steuerpflichtig zu werden.

Mindestaufenthalt in Niedrigsteuerländern und steuerliche Ansässigkeit

Zypern und Nicht-Dom-Status

Zypern bietet eine attraktive steuerliche Ansässigkeit für Personen mit Nicht-Dom-Status. Wer hier mindestens 60 Tage im Jahr verbringt und seinen Hauptwohnsitz nachweisen kann, genießt eine unbegrenzte Steuerpflicht. Dieser Status macht es möglich, ohne eine langfristige Aufenthaltsdauer von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Malta und High Net Worth Individual-Status

In Malta gibt es den Status des High Net Worth Individual (HNWI), der besonders attraktiv ist, weil er keine Mindestaufenthaltsdauer erfordert. Voraussetzung ist jedoch, dass eine tatsächliche Wohnung vorhanden ist und diese den festgelegten Mietanforderungen entspricht. Mit diesem Status können sich Personen weitgehend frei bewegen, ohne die steuerliche Ansässigkeit zu verlieren.

Vereinigte Arabische Emirate und Mindestaufenthalt

Die Vereinigten Arabischen Emirate bieten ebenfalls günstige steuerliche Bedingungen. Hier ist ein Mindestaufenthalt von 90 Tagen pro Jahr erforderlich, verbunden mit dem Besitz einer Emirates ID. Wer diese Bedingungen erfüllt, genießt die Vorteile der Steuerfreiheit, die das Land bietet.

Wohnsitzerfordernisse in weiteren Ländern

Es gibt weitere Länder, die attraktive Optionen für steuerliche Ansässigkeit bieten. In Uruguay und Andorra ist ein Mindestaufenthalt von 60 Tagen erforderlich, sofern ein Immobilienbesitz nachgewiesen wird. Gibraltar hingegen fordert keinen Mindestaufenthalt, setzt jedoch das Vorhandensein einer tatsächlichen Wohnung voraus. Diese Regelungen ermöglichen es, einen legalen Hauptwohnsitz mit steuerlichen Vorteilen in verschiedenen Ländern zu haben.

Bedeutung von tatsächlichem Wohnsitz und Steuernummer

Eine kosteneffiziente Möglichkeit, die Annehmlichkeiten von Hochsteuerländern wie Frankreich, Italien oder Spanien zu genießen, besteht darin, seinen Hauptwohnsitz und Steuerwohnsitz in einem steuerlich attraktiven Land wie Zypern zu haben. Bei Nicht-Dom-Status in Zypern ist man z. B. bei einem Aufenthalt von 60 Tagen uneingeschränkt steuerpflichtig.

In Ländern wie Malta mit dem Status "High Net Worth Individual" ist keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich, während man in den Vereinigten Arabischen Emiraten mindestens 90 Tage mit einer Emirates-ID verbringen muss. Andere Beispiele sind Uruguay und Andorra, wo eine Mindestaufenthaltsdauer von 60 Tagen erforderlich ist, wenn man eine Immobilie besitzt.

Es ist essenziell, eine tatsächliche Wohnung in diesen Ländern zu haben, keine Postfachadresse oder geteilte Wohnung. Diese Wohnung muss bewohnbar und für zwölf Monate im Jahr gemietet sein, um als tatsächlicher Wohnsitz anerkannt zu werden. Die Steueransässigkeitserklärung und eine ordnungsgemäße Steueridentifikationsnummer sind unerlässlich, da Banken und andere Behörden oft danach fragen.

Durch die Einhaltung der Mindestaufenthaltsanforderungen und die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen kann man vermeiden, in Hochsteuerländern steuerpflichtig zu werden. Die Wahl von zwei zusätzlichen Ländern, wo man insgesamt bis zu 183 Tage bleiben kann, ohne dort steuerpflichtig zu werden, ermöglicht es, den Lebensstil dieser Länder zu genießen, ohne die hohe Steuerlast zu tragen.

Ein häufiger Fehler ist das Missverständnis der 183-Tage-Regel. Es ist wichtig, die genauen Regelungen des jeweiligen Landes zu kennen, etwa durch die Nutzung von öffentlich zugänglichen Datenbanken wie der von PwC. Diese bieten nützliche Informationen zu den Steuerbasics vieler Länder.

Aufteilung des Jahres in verschiedenen Ländern

Aufteilung des Aufenthalts zwischen zwei Wohnsitzen zur Vermeidung unbegrenzter Steuerpflicht

Ein bewährtes Modell, um in verschiedenen Ländern Zeit zu verbringen und dabei unbegrenzte Steuerpflicht zu vermeiden, besteht darin, sich für mehrere Wohnorte zu entscheiden. Diese Länder müssen so gewählt werden, dass keine durchgehende Steuerpflicht ausgelöst wird. Üblicherweise resultiert dies aus dem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr in einem Land.

Ein praktischer Ansatz ist, das Jahr in Abschnitte zu unterteilen und diese in verschiedenen Ländern zu verbringen, ohne eine spezifische Aufenthaltsspanne zu überschreiten, die zu einer Steuerpflicht führt. Beispielsweise könnte man sich für 90 Tage in Dubai aufhalten und anschließend die verbleibenden Tage des Jahres auf zwei andere Länder aufteilen. Jeder dieser Aufenthalte darf jedoch ebenfalls nicht über die Grenze der steuerlichen Ansässigkeit hinausgehen, die im betreffenden Land festgelegt ist.

Ein Beispiel für eine solche Aufteilung könnte folgendes sein:

Land Aufenthaltstage Dubai 90 Land A 137 Land B 137

Dieses Schema sorgt dafür, dass man in keinem dieser Länder eine Steuerpflicht aufgrund des Aufenthalts auslöst, sofern keine zusätzlichen steuerlichen Kriterien wie wirtschaftliche Interessen oder Tätigkeitszentren eine Rolle spielen.

Wichtige Kriterien zur Wahl der Länder

Es ist entscheidend, dass die gewählten Länder keine unbegrenzte Steuerpflicht allein aufgrund des Besitzes oder der Miete einer Immobilie auferlegen. Einige Länder haben strenge Regelungen, die dies betreffen. Vor einer Entscheidung sollte immer geprüft werden, unter welchen Bedingungen ein Land eine unbeschränkte Steuerpflicht durchsetzt. Hilfreich dabei sind zugängliche Datenbanken großer Steuerberatungsfirmen wie PwC, die umfassende Informationen zu den jeweiligen lokalen Steuergesetzen bieten.

Durch eine sorgfältige Auswahl und Einhaltung der speziellen Aufenthaltsvorgaben der jeweiligen Länder kann man somit eine vorteilhafte Kombination von Lebensstil und Steueroptimierung finden.

Wahl von Zweit- und Drittländern ohne Steuerpflicht

Um den Lebensstil von Ländern mit hohen Steuersätzen wie Frankreich, Italien oder Spanien zu genießen, ohne steuerpflichtig zu werden, gibt es eine rechtssichere Methode. Diese Methode basiert auf der Idee, den Hauptwohnsitz und die Steuerresidenz in ein steuerlich attraktives Land zu verlegen, wo man nur eine relativ kurze Zeit verbringen muss, um uneingeschränkt steuerpflichtig zu sein.

Beispiele für steuerlich attraktive Länder:

Land Mindestaufenthalt Zypern 60 Tage mit Non-Dom Status Malta Keine Aufenthaltsanforderung mit HNWI Status Vereinigte Arabische Emirate 90 Tage mit Emirates ID Uruguay 60 Tage mit Eigentum Andorra 60 Tage mit Eigentum Gibraltar Keine Aufenthaltsanforderung

Voraussetzungen: In all diesen Ländern muss tatsächlich eine nutzbare Wohnung vorhanden sein, keine Briefkastenadresse oder Gemeinschaftszimmer.

Nachweise: Um als Steuerresident akzeptiert zu werden, benötigt man:

  • Miete für mindestens 12 Monate pro Jahr

  • Steuerbescheinigung

  • Steuernummer

Hat man diese Nachweise erlangt, kann man sich auf die Suche nach zwei weiteren Ländern machen, in denen man einen Großteil des Jahres verbringt. Wichtig ist, dass der Aufenthalt dort keine unbeschränkte Steuerpflicht auslöst.

Beispielrechnungen:

  • 90 Tage in Dubai

  • Verbleibende 275 Tage auf zwei Länder aufteilen

  • Jeweils ca. 137 Tage in zwei weiteren Ländern verbringen

Zusätzliche Kriterien: Es sollte darauf geachtet werden, dass in den gewählten Ländern die Steuerpflicht nicht allein durch das Vorhandensein eines Wohnsitzes ausgelöst wird. Hier empfiehlt sich die Nutzung von Quellen wie der PwC Worldwide Tax Summaries, um detaillierte Informationen zu den jeweiligen Steuerregelungen zu erhalten.

Für Spanien beispielsweise führt ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr zur unbeschränkten Steuerpflicht. Auch Aktivitäten oder wirtschaftliche Interessen im Land können eine Steuerpflicht auslösen. Darum ist es wichtig, sich gut zu informieren, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden.

Praktischer Umgang mit internationaler Steuerpflicht

Steuerregelungen im Zielland prüfen

Um Steuerrisiken und -pflichten in verschiedenen Ländern zu vermeiden, ist es wichtig, die lokalen Steuerregelungen genau zu kennen. In vielen Ländern, besonders den hochbesteuernden wie Spanien, Italien oder Frankreich kann ein längerer Aufenthalt zur vollen Steuerpflicht führen. Dabei spielt die oft zitierte 183-Tage-Regel eine zentrale Rolle. Es wird empfohlen, die spezifischen Vorschriften und Voraussetzungen zu jedem Zielland gründlich zu prüfen. So lässt sich feststellen, wie lange ein Aufenthalt möglich ist, ohne dass dadurch eine Steuerpflicht ausgelöst wird.

Nutzung von PwC Worldwide Tax Summaries zur Information

Eine hilfreiche Ressource zur Ermittlung dieser Informationen ist die Datenbank PwC Worldwide Tax Summaries. Diese bietet detaillierte Informationen über die Steuersysteme zahlreicher Länder. Obwohl manche Informationen veraltet sein können, gibt die Datenbank einen guten Überblick darüber, welche Kriterien zur unbeschränkten Steuerpflicht führen. Dieses Tool ist vor allem dann nützlich, wenn Innenstädte und Immobilien als dauerhafter Wohnsitz ohne Steuerpflicht genutzt werden sollen.

Ein praktisches Beispiel hierfür ist Spanien. Laut den PwC Worldwide Tax Summaries entsteht dort eine unbeschränkte Steuerpflicht, wenn man entweder mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringt oder wirtschaftliche Interessen in Spanien bestehen. Durch die genaue Kenntnis solcher Regeln können längere Aufenthalte in hochbesteuerten Ländern geplant werden, ohne dass eine Steuerpflicht ausgelöst wird.

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