BILD fragt: Wird Boris ein US Visum bekommen?
Im Zuge meiner Tätigkeit verschlägt es mich regelmäßig in die Vereinigten Staaten, um für mein ausländisches Medienunternehmen zu berichten. Aufgrund meiner Erfahrung mit den jeweiligen Visa-Prozessen möchte ich einige wichtige Aspekte mit Ihnen teilen. Jeder, der in den USA beruflich tätig sein möchte, muss die entsprechenden Visa-Anforderungen beachten. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man für Tätigkeiten wie Kommentierung oder Berichterstattung mit einem ESTA reisen könne. Dies ist jedoch nicht der Fall. Gerade für Tätigkeiten im Medienbereich ist ein spezielles I-Visum erforderlich, auch wenn man keine Vergütung aus den USA erhält.
Ein wesentlicher Faktor, der die Einreise in die USA beeinflussen kann, ist ein bestehendes Strafregister. Vergehen, die als moralisch verwerflich gelten, können zu einer Unzulässigkeit führen und somit die Visaerteilung verhindern. Es gibt jedoch bestimmte Wege, auf denen die Einreise auch trotz Vorstrafen möglich ist. Dazu gehört das Beantragen einer sogenannten Ausnahmegenehmigung, eines "Waiver of Inadmissibility", der unter bestimmten Umständen erteilt werden kann. Die Chance auf Erteilung eines solchen Waivers ist bei bestimmten Verbrechen, wie Wirtschaftsdelikten, unter Umständen höher als bei anderen.
Key Takeaways
Für berufliche Tätigkeiten in den USA ist ein I-Visum erforderlich, kein ESTA.
Ein Strafregister kann die Visaerteilung verhindern, aber es gibt Wege zur Überwindung dieses Hindernisses.
Ein "Waiver of Inadmissibility" kann in manchen Fällen helfen, ein Visum trotz Vorstrafen zu erhalten.
Boris Beckers Engagement als Kommentator
Die Funktion von Sportdeutschland.TV
Sportdeutschland.TV hat kürzlich Boris Becker verpflichtet, um Kommentare für das anstehende US Open Tennisturnier zu liefern. Das Ereignis ist für Ende August in New York angesetzt, und Beckers Anwesenheit hat Debatten über die Einreisebestimmungen in die USA angeregt, vor allem im Hinblick auf seine strafrechtlichen Verurteilungen.
Einreisebestimmungen Medienmitarbeiter Keine ESTA-Nutzung bei Vorstrafen I-Visum für Berichterstattung erforderlich Unterschiedliche Visa je nach Beruf Spezifisch für ausländische Medienmitarbeiter I-Visum erlaubt fünfjährigen Aufenthalt Beschäftigung ausschließlich bei ausländischen Medien
Zeitliche Einordnung des US Open
Das US Open Tennisturnier startet in weniger als zwei Wochen, und die Vorbereitungen für Beckers Teilnahme sind in vollem Gange. Die genaue Zeitplanung des Events ist entscheidend für die Visa-Anträge und die Logistik der Berichterstattung.
US Open Tennisturnier
Beginn: Ende August 2023
Veranstaltungsort: New York
Visum und Zeitplan
Antragsverfahren: etwa vier Monate bei Beantragung eines Inadmissibility Waiver
Planung: frühzeitige Beantragung notwendig
Boris Becker muss eine Reihe regulatorischer Hürden nehmen, um an dem Turnier als Kommentator teilzunehmen. Die strikten US-Einreisegesetze bedürfen einer sorgfältigen Planung und die rechtzeitige Beantragung des entsprechenden Visums ist für den reibungslosen Ablauf seiner beruflichen Verpflichtungen entscheidend.
## Einreisebestimmungen in die USA und Visumsvoraussetzungen
### Unterschied zwischen dem ESTA und Arbeitsvisum
Für kurzfristige Reisen zu Geschäftszwecken wie Verhandlungen, Mitarbeitersuche oder Messebesuchen kann das ESTA-Programm genutzt werden. Dieses Programm gilt jedoch nicht für Personen, die tatsächlich in den USA arbeiten möchten. In solchen Fällen ist ein spezifisches Arbeitsvisum erforderlich. Das ESTA darf außerdem nicht von Personen genutzt werden, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Dies führt zum Ausschluss von der Nutzung des Programms.
### Wichtigkeit der Einhaltung amerikanischer Einreiseregeln
Amerikanische Behörden legen großen Wert auf die strikte Einhaltung der Einreisebestimmungen. Berichterstatter, die für ausländische Medienunternehmen in den USA arbeiten möchten, benötigen ein I-Visum, unabhängig davon, ob sie innerhalb der USA entlohnt werden. Das I-Visum, auch Journalistenvisum genannt, ermöglicht Medienmitarbeitern, über einen Zeitraum von fünf Jahren unbefristet in den USA zu bleiben und zu berichten. Zu beachten ist, dass bei einer Verweigerung der Einreise durch Fehlen des erforderlichen Visums zukünftige Einreisen über das ESTA unmöglich werden.
Das I-Visum
Voraussetzungen für Mitarbeitende in den Medien
Medienmitarbeiter, die von außerhalb der Vereinigten Staaten über Ereignisse im Land berichten möchten, benötigen ein spezielles Visum. Dies betrifft Personen in Berufsgruppen wie Korrespondenten, Reporter, Dokumentarfilmer, technisches Personal sowie Kommentatoren und Moderatoren fremdsprachiger Medien. Ein bestätigendes Schreiben der ausländischen Medienorganisation, für die berichtet werden soll, ist für die Beantragung dieses Visums erforderlich. Vorstrafen, insbesondere solche, die nach amerikanischer Rechtsauffassung auf schwerwiegende ethische Verfehlungen hindeuten, können die Vergabe eines solchen Visums verhindern.
Vereinfachung des Visumantragsprozesses
Abgesehen von der Problematik der Vorstrafen ist der Prozess der Visumbeantragung in der Regel unkompliziert. Für die Beantragung des spezifischen Visums, das für Medienmitarbeiter vorgesehen ist, genügt in der Regel das bereits erwähnte Schreiben des ausländischen Medienunternehmens. Erfahrungsgemäß sollten Antragssteller einen US-amerikanischen Einwanderungsanwalt zu Rate ziehen, insbesondere, wenn Vorstrafen vorliegen, um sich im Antragsverfahren korrekt zu positionieren.
Aufenthaltsdauer und Lebensmöglichkeiten in den USA
Das entsprechende Visum ermöglicht Medienmitarbeitern einen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten für die Dauer von bis zu fünf Jahren ohne Limitierung der Ein- und Ausreisen. Es erlaubt allerdings ausschließlich die Tätigkeit für ausländische Medienorganisationen. Unter diesen Bedingungen besteht für Visuminhaber auch die Möglichkeit, ihren Wohnsitz in den USA zu nehmen. Sollten Visuminhaber sich einer Tätigkeit bei einer US-amerikanischen Organisation zuwenden wollen, wäre dies mit dem hier besprochenen Visum nicht gestattet.
Strafregister und seine Auswirkungen
Problematik der Einreise mit Vorstrafen
Es besteht ein klarer Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregister besitzen, sind standardgemäß nicht zur Nutzung des Visa Waiver Programms ESTA für die Einreise in die USA berechtigt. Dies betrifft auch Personen, die berufliche Ambitionen in den Vereinigten Staaten verfolgen, wie etwa die Berichterstattung bei einem Sportereignis für einen ausländischen Arbeitgeber. Ungeachtet dessen, dass eine Vergütung im Ausland erfolgt, ist die Einreise ohne Visum nicht erlaubt und strikt geregelt.
Einreisezweck Erforderlicher Visa-Typ Geschäftliche Verhandlungen ESTA Arbeit in den USA (z.B. Berichterstattung) Nicht-ESTA Visum
Zahlreiche Medienschaffende wurden bei Großereignissen zurückgewiesen und ihre Einreise verweigert, weil sie lediglich im Besitz des ESTA waren. Die resultierenden Auswirkungen sind langfristig und führen zum permanenten Verlust der ESTA-Berechtigung.
Stellenwert von Moral und Rechtschaffenheit
Aus Sicht der US-Behörden spiegeln bestimmte Vergehen – insbesondere solche, die als moralisch verwerflich angesehen werden, wie Betrug oder schwerwiegendere Straftaten – die Charakterstärke einer Person wider. Dies hat zur Folge, dass Personen mit solch einem Vorfall im Strafregister grundsätzlich von der Visumvergabe ausgeschlossen sind.
Vergehen Auswirkung auf die Visumerteilung Gewaltverbrechen Visumverweigerung Betrug Potenzielle Visumverweigerung
Für Betroffene kann als Lösung eine sogenannte "Waiver of Inadmissibility" beantragt werden, ein Verzicht auf Unzulässigkeit, welcher es ermöglicht, eine Ausnahme von der Regel in Anspruch zu nehmen. Obgleich Wirtschaftsdelikte durchaus eine Chance auf Rehabilitation bieten, ist eine rechtzeitige Antragstellung entscheidend, da der Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Wege zur Überwindung von Einreisebeschränkungen
Antrag auf Befreiung von der Unzulässigkeit
Um trotz vorliegender Straftaten in die USA einreisen zu können, besteht die Möglichkeit, eine spezielle Ausnahmegenehmigung, den sogenannten "Waiver of Inadmissibility", zu beantragen. Dazu ist es empfehlenswert, einen auf US-Einwanderungsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Im Antragsprozess muss bei der Botschaft angegeben werden, wenn eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Die US-Botschaft wird den Visumantrag dann zunächst nicht bewilligen, sondern zur Antragstellung eines Befreiungsschreibens auffordern. Dieses wird in den USA bei einer zentralen Behörde gestellt.
Einfluss des Delikts auf die Erteilungswahrscheinlichkeit
Die Art der Straftat hat einen wesentlichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten eines Visumsantrags. Während insbesondere bei Gewaltverbrechen und Drogenhandel kaum mit einer Bewilligung zu rechnen ist, stehen die Chancen bei Betrugsdelikten im Bereich der Wirtschaftskriminalität besser. Die US-Behörden sind eher geneigt, Personen ohne gewalttätigen Hintergrund die Möglichkeit zur Rehabilitation einzuräumen, insbesondere wenn die Strafe bereits verbüßt wurde.
Zeitspanne des Bewilligungsverfahrens
Die Bearbeitungszeit für einen "Waiver of Inadmissibility" wird von den US-Behörden mit neun Monaten angegeben. Die tatsächliche Erfahrung zeigt jedoch, dass mit einer Dauer von etwa vier Monaten für die Bearbeitung zu rechnen ist. Wer also plant, in den USA zu arbeiten, sollte diese Zeitspanne im Voraus einkalkulieren und entsprechende Anträge frühzeitig stellen.