BFH stuft US LLC als Kapitalgesellschaft ein. 70% Steuern!

In der heutigen Diskussion wird ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2021 beleuchtet, das die steuerliche Einordnung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) in Deutschland zum Thema hat. Die Auseinandersetzung mit der Einordnung als Personengesellschaft oder Körperschaft ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere für unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland, die an US-LLCs beteiligt sind. Eine fehlerhafte Klassifizierung kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben und zu einer unerwartet hohen Steuerbelastung führen.

Die LLC ist eine Rechtsform, die in den USA verbreitet ist und sowohl Merkmale einer Körperschaft als auch einer Personengesellschaft aufweist. Die steuerliche Behandlung hängt jedoch von der Ausgestaltung des Operating Agreements ab. Abhängig von der Gestaltung dieses Gesellschaftsvertrags kann die LLC in den USA als Körperschaft oder Personengesellschaft besteuert werden. In Deutschland orientiert sich die steuerliche Klassifizierung an bestimmten Kriterien, die im Operating Agreement festgelegt sind. Die rechtliche und steuerliche Einordnung in Deutschland beruht auf einem Vergleich mit inländischen Gesellschaftsformen und kann weitreichende Folgen für die Besteuerung von in den USA erzielten Gewinnen haben.

Key Takeaways

  • Eine US-LLC kann in Deutschland unterschiedlich als Körperschaft oder Personengesellschaft eingeordnet werden.

  • Das Operating Agreement ist entscheidend für die steuerliche Klassifizierung.

  • Eine fehlerhafte Einordnung kann zu einer hohen steuerlichen Belastung führen.

BFH-Urteil von 2021

Im Jahr 2021 traf der Bundesfinanzhof (BFH) eine wichtige Entscheidung bezüglich der Einordnung von US-amerikanischen Limited Liability Companies (LLCs) in das deutsche Steuersystem. Die steuerliche Behandlung von LLCs, die von in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen gegründet wurden und an denen diese beteiligt sind, stand im Fokus. Im Gegensatz zu den sogenannten Zero-Tax-LLCs, welche oft von in steuerlich bevorzugten Ländern lebenden Personen wie Digitalnomaden genutzt werden, zielte die Entscheidung auf die Besteuerung von LLCs ab, deren Gesellschafter in Deutschland steueransässig sind und beispielsweise Investitionen in den USA tätigen wollen.

Eine LLC wird, je nach rechtlicher und steuerlicher Betrachtungsweise in den USA, entweder als Körperschaft oder als Personengesellschaft klassifiziert. Die Konsequenzen einer Fehleinstufung durch die deutschen Finanzbehörden können gravierend sein, da sie zu einer enorm hohen Besteuerung von bis zu nahezu 70% auf die Unternehmensgewinne führen können.

Die Entscheidung des BFH betraf eine solche LLC, die laut Unternehmer als Personengesellschaft hätte klassifiziert werden sollen, aber vom deutschen Finanzamt als Körperschaft eingestuft wurde. Eine nicht sachgerechte Abfassung des Gesellschaftsvertrages oder "Operating Agreement" führte zu dieser Falscheinordnung. Es wurde festgelegt, dass mehrere Kriterien das Erscheinungsbild einer Kapitalgesellschaft begründen können. Dazu gehören insbesondere eine zentralisierte Geschäftsführung, Haftungsbeschränkungen, freie Übertragbarkeit der Anteile, Kapitalaufbringung und unbegrenzte Unternehmensdauer.

Ein konkretes Beispiel zeigt die Tragweite einer solchen Fehleinstufung: Wird eine in den USA ansässige LLC, die beispielsweise Mieteinnahmen erzielt, fälschlicherweise als Körperschaft eingeordnet, hat dies eine Doppelbesteuerung zur Folge. Im spezifischen Fall wurden Einnahmen in den USA besteuert und der Unternehmer ging fälschlicherweise davon aus, dass er in Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens keine weiteren Steuern zahlen müsste. Das Ergebnis war eine signifikante Zusatzbelastung durch die Besteuerung des ausgezahlten Gewinns in Deutschland.

Um solchen steuerlichen Folgen zu entgehen, empfiehlt sich die korrekte Gestaltung des Operating Agreements oder alternativ die Nutzung von anderen Unternehmensformen wie etwa der C Corporation oder einer Limited Partnership (LP), die einer deutschen GmbH & Co. KG ähnelt und bei der der Rechtsformvergleich in der Regel keine Schwierigkeiten bereitet.

Definition und Merkmale einer US-amerikanischen LLC

Eine US-amerikanische LLC (Limited Liability Company) stellt eine Gesellschaftsform dar, die Merkmale einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft vereint. Im Unternehmensrecht wird sie als Kapitalgesellschaft betrachtet, während sie im Steuerrecht als Personengesellschaft behandelt wird. Das bedeutet, dass die Gesellschaft selbst keine Steuern zahlt, stattdessen versteuern die Anteilseigner ihren Gewinnanteil über ihre persönliche Steuererklärung.

Unter bestimmten Umständen kann eine LLC in den USA jedoch auch als Kapitalgesellschaft strukturiert werden, indem sie bei der IRS (Internal Revenue Service) die Besteuerung als solche wählt. In diesem Fall würde die Gesellschaft Unternehmenssteuern zahlen und in Deutschland würden die Erträge entsprechend einer Quellensteuer versteuert. Üblicherweise wird eine LLC aber wie eine Personengesellschaft behandelt.

Von besonderem Interesse ist die gesetzliche Einordnung einer LLC in Deutschland, da es keine direkte Entsprechung gibt, was bei der steuerlichen Klassifizierung Schwierigkeiten bereiten kann. Die Kriterien, die für die Einordnung als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft relevant sind, umfassen mehrere Aspekte:

  • Zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung

  • Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen

  • Freie Übertragbarkeit der Anteile

  • Gewinnverteilung nach Beschluss der Anteilseigner

  • Kapitalaufbringung

  • Unbegrenzte Lebensdauer des Unternehmens

  • Formalitäten der Gründung

Diese Kriterien werden von den Steuerbehörden herangezogen, um ein Gesamtbild der Gesellschaft zu ermitteln. Der unternehmerische Spielraum bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, des "Operating Agreement", ist weitreichend und entscheidend für die steuerliche Einordnung. Fehlerhafte oder missverständliche Formulierungen im Operating Agreement können dazu führen, dass die Steuerbehörde eine LLC als Kapitalgesellschaft klassifiziert, was in Deutschland eine erhebliche Steuerbelastung nach sich ziehen kann.

Investoren, die in den USA tätig werden möchten, sollten sich bewusst sein, dass die Wahl der Gesellschaftsform und die sorgfältige Ausarbeitung der Statuten essenziell sind. Empfehlenswert wäre die Nutzung einer C Corporation oder Limited Partnership (LP), die der deutschen GmbH & Co. KG ähnelt und damit im Rechtsformvergleich in der Regel unproblematisch ist.

Rechtliche Klassifizierung einer US-amerikanischen LLC in Deutschland

Die Einstufung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) in das deutsche Steuersystem gestaltet sich oft schwierig, da die LLC in der EU und insbesondere in Deutschland keine direkte Entsprechung findet. Die Entscheidung, ob eine LLC als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft zu werten ist, kann weitreichende steuerliche Folgen haben.

Eine LLC vereint Merkmale einer Körperschaft und einer Personengesellschaft. Während sie unternehmensrechtlich einer Körperschaft ähnelt, wird sie steuerrechtlich wie eine Personengesellschaft behandelt. In der Praxis führt dies dazu, dass Gewinne nicht von der Gesellschaft, sondern auf Ebene der Gesellschafter versteuert werden.

Für US-amerikanische LLCs besteht die Möglichkeit, bei der US-Steuerbehörde IRS als Körperschaft besteuert zu werden. In diesem Fall unterliegt die LLC der Körperschaftsteuer in den USA und im Falle einer Gewinnausschüttung würde in Deutschland eine Kapitalertragsteuer erhoben werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Urteil aus dem Jahr 2021 eine Entscheidung zur Einstufung einer solchen LLC getroffen. Im Kern geht es um die Auslegung des Gesellschaftsvertrags, des Operating Agreement. Verschiedene Faktoren wie zentralisierte Unternehmensführung, beschränkte Haftung, freie Übertragbarkeit von Anteilen und unbeschränkte Lebensdauer spielen eine Rolle bei der Beurteilung, ob eine LLC eher Merkmale einer Kapitalgesellschaft aufweist.

Im besagten Fall wurde die LLC irrtümlicherweise vom deutschen Finanzamt als Kapitalgesellschaft klassifiziert, da das Operating Agreement entsprechende Hinweise aufwies. Dieser Fehler führte zu einer beträchtlichen steuerlichen Belastung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters.

Beispiel:

  • Gewinnerzielung in den USA: 100.000 USD

  • Steuerzahlung in den USA (25%): 25.000 USD

  • Verbleibender Gewinn: 75.000 USD

  • Annahme: Keine weiteren Steuern in Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)

  • Ergebnis bei Einstufung als Kapitalgesellschaft: Zusätzliche deutsche Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag auf die 75.000 USD

Eine korrekte Gestaltung des Operating Agreement kann solche steuerlichen Nachteile vermeiden. Als Alternativen für Geschäfte in den USA werden oft die C Corporation oder eine Limited Partnership (LP), ähnlich der deutschen GmbH & Co. KG, empfohlen. Diese bieten weniger Anlass zu Zweifeln bei der Einordnung und minimieren das Risiko unerwartet hoher Steuerlasten.

Die Relevanz des Gesellschaftsvertrags

Ein bedeutendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2021 beleuchtet die Einordnung einer US-amerikanischen LLC entweder als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Diese Unterscheidung ist besonders für Steuerpflichtige in Deutschland mit unbeschränkter Steuerpflicht, die an einer US-LLC beteiligt sind, von großer Bedeutung, da eine fehlerhafte Klassifikation zu einer enormen steuerlichen Belastung führen kann, die nahezu 70% des Unternehmensgewinns erreichen kann.

Eine Limited Liability Company (LLC) aus den USA zeichnet sich durch ihre hybride Struktur aus. Rechtlich wird sie als Kapitalgesellschaft gesehen, steuerlich jedoch als Personengesellschaft behandelt. Das bedeutet, dass nicht die Gesellschaft selbst, sondern die Gesellschafter in ihrer persönlichen Steuererklärung die Steuern entrichten.

Wesentliche Elemente im Gesellschaftsvertrag

Essenzielle Indikatoren für die steuerliche Klassifizierung:

  • Zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung

  • Beschränkte Haftung

  • Freie Übertragbarkeit der Anteile

  • Gewinnverteilung durch Gesellschafterbeschluss

  • Kapitalerhebung

  • Unbefristete Dauer des Unternehmens

  • Gewinnverteilung entsprechend der Anteilsgröße

Umsetzung im Gesellschaftsvertrag: Wenn der Gesellschaftsvertrag Merkmale wie eine von den Gesellschaftern unabhängige Geschäftsführung oder die freie Übertragbarkeit der Anteile festlegt, neigt das Finanzamt dazu, das Unternehmen als Kapitalgesellschaft zu betrachten.

Steuerliche Konsequenzen der Einstufung

Fehlerhafte Klassifikation einer LLC:

  • Nichtanrechnung in den USA gezahlter Steuern als Unternehmenssteuern

  • Zusätzliche Belastung durch die deutsche Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag

  • Mögliche effektive Doppelbesteuerung des Gewinns

Empfehlung für Geschäfte in den USA:

  • Verwendung einer C Corporation oder einer Limited Partnership (LP), die einer deutschen GmbH & Co. KG ähnelt

  • Sorgfältige Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags (Operating Agreement), um steuerliche Nachteile zu vermeiden

Die Möglichkeiten, die Klassifizierung des Unternehmens zu beeinflussen, liegen in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, der die internen Abläufe und Strukturen des Unternehmens regelt. Eine präzise Ausarbeitung dieses Dokuments ist daher entscheidend, um steuerlichen Risiken entgegenzuwirken und eine übereinstimmende Beurteilung in den USA und Deutschland zu gewährleisten.

Empfehlungen für Unternehmensbeteiligungen in den USA

Im Lichte der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von 2021 ist es entscheidend, die Einordnung einer amerikanischen LLC korrekt zu verstehen. Deutschen Steuerpflichtigen, die in den Vereinigten Staaten investieren möchten, wird nahegelegt, die Konsequenzen der Wahl der Unternehmensform präzise zu bedenken. Es ist von Bedeutung, dass das US-amerikanische Pendant zur deutschen GmbH oder OHG, die Limited Liability Company (LLC), steuerrechtlich als Personengesellschaft behandelt wird, wohingegen sie gesellschaftsrechtlich als Kapitalgesellschaft gesehen wird.

Unterscheidungskriterien:

Für die Unterscheidung, ob eine LLC in Deutschland wie eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft behandelt wird, sind folgende Kriterien entscheidend:

  • Die Struktur der Geschäftsführung

  • Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen

  • Freie Übertragbarkeit der Anteile

  • Vorgänge zur Gewinnverteilung

  • Einlagenpflicht der Gesellschafter

  • Unbegrenzte Lebensdauer der Gesellschaft

  • Gewinnverteilung nach Kapitalanteilen

Diese Kriterien dürfen nicht derart gestaltet sein, dass sie in ihrer Gesamtheit auf eine Kapitalgesellschaft hinweisen, da dies zu einer Einstufung der LLC als Kapitalgesellschaft durch das deutsche Finanzamt führen kann.

Umgang mit der Problematik:

Es wird empfohlen, die Satzung der LLC, bekannt als das Operating Agreement, sorgfältig zu entwerfen, um eine unbewusste Klassifizierung als Kapitalgesellschaft zu vermeiden. Eine ungünstige Einstufung kann zu einer Doppelbesteuerung führen, bei der neben der US-Steuer auch die deutsche Steuer in voller Höhe anfällt, was im schlimmsten Fall zu einer Steuerlast von nahezu 70% der Unternehmensgewinne führen kann.

Alternative Unternehmensformen:

Als Alternativen kommen vor allem die C Corporation für Kapitalgesellschaften oder, sofern eine Personengesellschaft bevorzugt wird, eine Limited Partnership (LP) in Betracht. Letztere ähnelt der deutschen GmbH & Co. KG und wirft in Bezug auf die Rechtsformvergleiche regelmäßig keine Probleme auf.

Wichtige Handlungsempfehlungen:

  • Bei Beteiligungen in den USA die C Corporation oder eine Limited Partnership (LP) wählen

  • Das Operating Agreement der LLC präzise nach deutschen steuerlichen Kriterien ausrichten

  • Vor Unternehmensgründung eine detaillierte Prüfung möglicher steuerlicher Folgen vornehmen

Zusammenfassend ist die umfassende Auseinandersetzung mit den steuerlichen Unterscheidungskriterien nach deutschem und US-amerikanischem Recht für den Erfolg und die steuerliche Effizienz von Investitionen in den USA unumgänglich.

Demonstration am BFH-Urteil

Ein Bundesfinanzhof (BFH)-Urteil aus dem Jahr 2021 hat neuerliche Diskussionen über die steuerliche Einordnung von US-Gesellschaften mit beschränkter Haftung (LLC) hervorgerufen. Diese Rechtsprechung ist besonders relevant für Steuerpflichtige in Deutschland, die an US-amerikanischen LLCs beteiligt sind, um beispielsweise in den USA zu investieren. Schwierigkeiten entstehen oft bei der Bestimmung, ob eine LLC nach Steuerrecht als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft zu behandeln ist. Eine Fehlklassifizierung kann unter Umständen zu einer Doppelbesteuerung führen, die fast 70% des Unternehmensgewinns erreichen könnte.

Definition und steuerliche Behandlung einer LLC:
In den USA kann eine Limited Liability Company sowohl unter gesellschaftsrechtlichen als auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten als Hybridgesellschaft betrachtet werden. Während sie gesellschaftsrechtlich eher einer Kapitalgesellschaft ähnelt, wird sie steuerrechtlich wie eine Personengesellschaft behandelt. Das bedeutet, dass die Gesellschaft selbst keine Steuern entrichtet, sondern die Gesellschafter diese über ihre persönliche Steuererklärung abführen.

Die im Urteil thematisierte LLC beanspruchte eine Einstufung als Personengesellschaft. Das deutsche Finanzamt stufte sie jedoch aufgrund struktureller Besonderheiten ihres Gesellschaftsvertrags als Kapitalgesellschaft ein. Diese Einstufung basierte auf dem Operating Agreement und einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von 2004, das verschiedene Kriterien festlegt, anhand derer die steuerliche Klassifikation erfolgt.

Wichtige Kriterien für die steuerliche Klassifikation einer LLC:

  • Zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung

  • Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen

  • Freie Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile

  • Ausschüttung der Gewinne durch Gesellschafterbeschluss

  • Einbringung von Kapital

  • Unbegrenzte Laufzeit des Unternehmens

  • Gewinnverteilung entsprechend der Anteilshöhe

Je nachdem, wie die oben genannten Kriterien im Operating Agreement angeführt sind, kann das Finanzamt die LLC als Kapitalgesellschaft werten.

Konsequenzen der Fehlklassifikation für den Steuerpflichtigen:
Ein Beispiel illustriert die möglichen Folgen bei der Einstufung als Kapitalgesellschaft aus steuerlicher Sicht. Nimmt man an, eine LLC erwirtschaftet in den USA Mieteinnahmen von 100.000 Dollar und der Eigentümer zahlt darauf in den USA 25%, ergibt dies 25.000 Dollar Steuern. Der verbleibende Betrag von 75.000 Dollar wird vom Unternehmer entnommen, unter der Annahme, dass nach dem Doppelbesteuerungsabkommen keine weiteren Steuern in Deutschland anfallen. Sollte das Finanzamt die LLC jedoch als Kapitalgesellschaft einstufen, wären die in den USA gezahlten Steuern eventuell nicht anrechenbar. Dann müsste in Deutschland auf die Entnahme Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag entrichtet werden, was fast die Steuerlast verdoppeln könnte.

Empfehlungen für in den USA Engagierte:
Für Geschäfte in den USA rät der Experte, entweder eine sogenannte C Corporation zu nutzen oder, falls aus steuerlichen Gründen eine Personengesellschaft bevorzugt wird, eine Limited Partnership (LP) zu wählen. Diese entspricht strukturell der deutschen GmbH & Co. KG und bereitet bei der rechtlichen Einordnung üblicherweise keine Probleme.

Inkorrekte Erstellung von Unternehmenssatzungen und deren steuerliche Konsequenzen

Beim Umgang mit US-amerikanischen LLC-Gesellschaften für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen erwachsen steuerliche Herausforderungen aus der unternehmensrechtlichen Hybrideigenschaft dieser Gesellschaftsform. Die LLC ist unternehmensrechtlich als Kapitalgesellschaft anzusehen, während sie steuerrechtlich eher als Personengesellschaft behandelt wird. Diese Differenzierung wird im EU-Raum, besonders in Deutschland, wo man eine konkrete rechtliche Entsprechung vermisst, steuerrechtlich problematisch. Ein entscheidender Fehler kann somit zu einer unerwartet hohen Besteuerung führen, welche unter Umständen nahezu 70% der Unternehmensgewinne ausmachen kann.

Fehlerhafte Statutenaufstellung und die daraus entstehenden steuerlichen Belastungen:

  • Ein Beispiel verdeutlicht die Erstellung eines Operating Agreements, das fehlerhafterweise dazu führt, dass die LLC vom deutschen Finanzamt als Kapitalgesellschaft eingestuft wird.

  • Die Eigenschaften des Operating Agreements legen nahe, dass das Unternehmen nach sieben Indikatoren tendenziell als Kapitalgesellschaft einzustufen ist. Dazu zählen unter anderem die Trennung von Geschäftsführung und Gesellschaftern, beschränkte Haftung und die freie Übertragbarkeit von Anteilen.

  • Die Einstufung als Kapitalgesellschaft hat zur Folge, dass abgeführte Steuern in den USA beim Gesellschafter steuerlich nicht in Deutschland angerechnet werden.

Steuerliche Folgen fehlerhafter Klassifikation:

  • Im Falle einer unzutreffenden Klassifikation als Kapitalgesellschaft werden bereits in den USA gezahlte Steuern nicht angerechnet, und es erfolgt eine zusätzliche Belastung durch Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag in Deutschland.

  • Bei höheren Gewinnen verschärft sich die Problematik, da dann durch Kumulation der Steuerlasten nahezu eine Doppelbesteuerung eintritt, die in Extremfällen an die 70% Gesamtsteuerbelastung heranreichen kann.

Die Expertenempfehlung bei US-Investitionen verweist daher auf die Nutzung einer C Corporation oder einer Limited Partnership (LP) bei einer beabsichtigten Gestaltung als Personengesellschaft, um rechtstypenvergleichende Konflikte zu vermeiden.

Kriterien zur Einstufung als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft

Wesentliche Aspekte der Unternehmensklassifizierung

Die Einstufung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) in Deutschland als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. In Bezug auf eine LLC, die als Kapitalgesellschaft angesehen wird, können die steuerlichen Verbindlichkeiten bis zu circa 70% des Unternehmensgewinns betragen.

Eine LLC ist rechtlich gesehen eine Mischform: Unternehmensrechtlich betrachtet kann sie als Körperschaft angesehen werden, während sie steuerrechtlich einer Personengesellschaft gleicht. Konkret werden keine Steuern auf Unternehmensebene erhoben, sondern die Gesellschafter versteuern den Gewinn in ihrer persönlichen Steuererklärung.

Indikatoren für die steuerrechtliche Klassifizierung

Die steuerrechtliche Klassifizierung einer LLC in Deutschland basiert auf einem Vergleich rechtlicher Merkmale, den sogenannten Indikatoren, die wesentliche Eigenschaften einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft abbilden. Sieben Hauptindikatoren sind hierbei ausschlaggebend:

  • Zentralisiertes Management und Vertretung: Sind Geschäftsführer nicht zugleich Gesellschafter, erscheint die LLC wie eine Kapitalgesellschaft.

  • Beschränkte Haftung: Eine Beschränkung der Haftung auf das Unternehmensvermögen deutet auf eine Kapitalgesellschaft hin.

  • Freie Übertragbarkeit der Anteile: Ähnelt die Übertragbarkeit der Anteile denen von Aktien, weist dies auf eine Kapitalgesellschaft hin.

  • Verteilung von Gewinnen durch Gesellschafterbeschluss: Eine jährliche Gewinnzuteilung durch die Gesellschafter entspricht einer Kapitalgesellschaft.

  • Einbringung von Kapital: Die Notwendigkeit von Kapitaleinlagen durch die Gesellschafter suggeriert eine Kapitalgesellschaft.

  • Unbegrenzte Lebensdauer des Unternehmens: Ein nicht festgelegtes Unternehmensende spricht für eine Kapitalgesellschaft.

  • Gewinnverteilung gemäß Anteilsgröße: Spiegelt die Gewinnverteilung die Höhe der Beteiligung wider, deutet dies auf eine Kapitalgesellschaft hin.

Das Ausarbeiten des Operating Agreement, einer Art Gesellschaftervertrag, bietet die Freiheit, diese Indikatoren nach Belieben zu gestalten. Eine Klassifizierung als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft durch das Finanzamt basiert maßgeblich darauf, wie viele der genannten Kriterien erfüllt sind.

Stellenwert des Operating Agreement

Das Operating Agreement als zentrales Dokument nimmt eine Schlüsselrolle bei der Bestimmung der Unternehmensform ein. Die Ausgestaltung dieses Vertrags hat keinen Einfluss auf die Unternehmensklassifizierung in den USA, ist jedoch für das deutsche Finanzamt von hoher Bedeutung. Fehler bei der Formulierung können zu einer unbeabsichtigten Klassifizierung als Kapitalgesellschaft und daraus resultierend zu erheblichen Steuerlasten in Deutschland führen.

Praktische Folgen einer Fehlklassifizierung

Wenn deutsche Steuerpflichtige in amerikanische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (LLC) investieren, durchlebt die steuerliche Klassifizierung dieser Unternehmen oft eine komplexe Prüfung. Sie kann als Partnerschaft oder Körperschaft anerkannt werden, mit weitreichenden steuerlichen Konsequenzen.

Die steuerliche Einordnung als Körperschaft resultiert für den Gesellschafter unter Umständen in einer enormen Steuerbelastung, da bis zu nahezu 70% der Unternehmenseinkünfte versteuert werden müssen. Umgekehrt könnte eine korrekte Klassifizierung als Partnerschaft bedeuten, dass die Einkünfte auf individueller Ebene der Gesellschafter und nicht auf Ebene der Gesellschaft versteuert werden.

Beispiel
Ein Gesellschafter, der in eine US-LLC in Colorado investiert hatte, fand sich in einer kritischen Lage wieder. Ursprünglich wurde angenommen, die LLC würde als Partnerschaft besteuert, was bedeuten würde, dass Einkünfte in den USA zu deklarieren und keine weiteren Steuern in Deutschland anfallen würden. Ein Versehen bei der Abgabe einer Kapitalertragsteuererklärung zog jedoch eine tiefergehende Überprüfung des Finanzamtes nach sich. Basierend auf bestimmten Kriterien, wie in einem BMF-Schreiben von 2004 festgelegt – dazu gehören zentralisierte Unternehmensführung, beschränkte Haftung, freie Übertragbarkeit der Anteile, lebenslange Unternehmensdauer und Gewinnverteilung gemäß Anteilsgröße –, führte die Auslegung der Unternehmenssatzung zur Klassifizierung als Körperschaft.

Die Folgen waren erheblich. Stellen Sie sich vor, die LLC hätte 100.000 US-Dollar Mieteinnahmen in den USA erzielt, auf die 25% Steuern entrichtet wurden. Die restlichen 75.000 US-Dollar Auszahlungen wurden angenommen, frei von weiteren Steuern nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA zu sein. Eine Fehlklassifizierung hätte zur Folge, dass die bereits entrichteten 25.000 US-Dollar als Unternehmenssteuer oder andere Steuerart behandelt würden, und der Gesellschafter nun zusätzlich den vollen deutschen Steuersatz inklusive Solidaritätszuschlag auf die 75.000 US-Dollar Auszahlung zu tragen hätte. Dies könnte die Steuerlast effektiv verdoppeln und – je nach Höhe des Einkommens – fast 50% des Gewinns ausmachen. Steigt der Profit, etwa auf eine halbe Million oder mehr, könnte dies in Verbindung mit höheren US-Steuersätzen und zusätzlichen deutschen Steuern, die Rate auf fast 70% erhöhen.

Um solch kostspielige Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich für Geschäftstätigkeiten in den USA entweder die Gründung einer C Corporation oder einer Limited Partnership (LP). Diese entsprechen am ehesten der deutschen GmbH & Co. KG und vermeiden Probleme bei der steuerlichen Typenvergleichung.

Empfehlungen:

  • Bei der Gründung einer US-LLC, vor allem für Aktivitäten in Amerika, ist es entscheidend, die Satzung beziehungsweise das Operating Agreement mit Sorgfalt zu erstellen.

  • Taxandern sollten sicherstellen, dass die Parameter des BMF-Schreibens von 2004 bedacht werden, um keine ungewollte Klassifizierung als Körperschaft auszulösen.

  • Eine Beratung durch steuerliche Fachleute kann vorab viele Unklarheiten und potenzielle steuerliche Fallen eliminieren.

Steuerauswirkungen und Handlungsempfehlungen

Bei der steuerlichen Einordnung von US-amerikanischen Limited Liability Companies (LLCs) durch deutsche Steuerbehörden herrscht oftmals Unsicherheit. Es gilt zu beachten, dass eine Fehlklassifizierung dramatische steuerliche Folgen haben kann, insbesondere für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige, die an US-LLCs beteiligt sind. Die LLC ist in den USA eine hybride Gesellschaftsform, die unter Gesellschaftsrecht als Kapitalgesellschaft und unter Steuerrecht als Personengesellschaft betrachtet wird. Die Besteuerung erfolgt bei den Anteilseignern und nicht bei der Gesellschaft selbst.

Empfehlungen für US-Geschäftstätigkeiten:

  • C Corporation: Diese Form empfiehlt sich für Geschäftsgründungen in den USA, um rechtlichen Schwierigkeiten, vor allem bei der steuerrechtlichen Klassifikation, aus dem Weg zu gehen.

  • Limited Partnership (LP): Einer „GmbH & Co. KG“ nach deutschem Recht ähnlich, stößt auf weniger Probleme bei der Klassifizierung.

Relevante Merkmale für die steuerliche Klassifizierung:

  • Zentralisiertes Management: Geschäftsführer sind nicht gleichzeitig Anteilseigner.

  • Haftungsbeschränkung: Begrenzt auf das Unternehmensvermögen.

  • Freie Übertragbarkeit der Anteile: Zeigt eine Kapitalgesellschaft an.

  • Gewinnverteilung: Erfolgt durch Gesellschafterbeschluss.

  • Kapitalaufbringung: Geschuldet durch die Gesellschafter.

  • Unbegrenzte Lebensdauer: Indiziert eine Kapitalgesellschaft.

  • Gewinnausschüttung: Gemäß der Größe des Anteils.

Diese Merkmale fließen in eine Gesamtbetrachtung ein, um zu bestimmen, ob eine Gesellschaft rechtlich als Kapital- oder Personengesellschaft zu behandeln ist. Wird eine LLC irrtümlich als Kapitalgesellschaft eingeordnet, führt dies zu einer hohen Besteuerung in Deutschland.

Beispielhafter steuerlicher Konflikt: Ein Gesellschafter nahm an, dass seine LLC in den USA und Deutschland als Personengesellschaft behandelt wird. Der Irrtum beim Verfassen des Gesellschaftsvertrages führte jedoch dazu, dass die deutsche Finanzverwaltung sie als Kapitalgesellschaft einstufte. Daraus resultierten Doppelbesteuerungen und eine Gesamtsteuerbelastung, die in manchen Fällen bis zu 70% des Gewinns erreichen konnte.

Es zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages (Operating Agreement) von entscheidender Bedeutung ist. Eine sorgfältige Abfassung kann exorbitante Steuerbelastungen vermeiden und ist entscheidend für die steuerrechtliche Behandlung der LLC in Deutschland.

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